Kreisblatt für »en Kreis Netzen. Nr. <53 37. August 1907 Gießen, den 26. Anguß 1907. Betr-: Tie Herbstübungen der Großh. Hess. (25.) Division; hier: Abschätzung der Flurschäden- Das Groschcrwgliche Kreisam! Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf § 14 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht int Frieden (Reichsgesetzblatt 1898 Seite 934) beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald nach Beendigung der Uebung in Ihrer Gemarkung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden aufzufordcrn- T>ie Anmeldungen sind von Ihnen entgegcnzunehmen und nach F'lur- und Parze ll e n-Num m e r n geordnet in das vorgeschriebene Formular (Reichsgesetzblatt 1898 S- 969, Beilage E) einzutragen. Tie auf dein Formular gegebenen Llumcrkungen sind genau zu beachten- Tie Spalten 1—5 sind mit Tinte, die Spalten 6 und 7 mit Bleistift auszufüllen. Tie Spalte 6 a (Forderung des Beschädigten)- ist' nur auszufüllen, trenn der Beschädigte tatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt- Bei Ausfüllung der Spalte 7 empfiehlt sich Angabe des Verlustes in Zentnern- Tas vorgeschricbene Formular wird Ihnen auf Ansuchen von uns übersandt werden- Sie wollen dasselbe, sobald Schadensl- anmeldungen in Ihrer Gemarkung zu erwarten sind, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. Eine vollständige und genaue Ausfüllung der Formulare erleichtert das Absckwtzungsgeschäft wesentlich und liegt daher nicht minder in Ihrem Interesse, als in dem der Beschädigten- Unmittelbar nach eingetretcncr Beschädigung haben die Beteiligten Ihre Entscheidung darüber anzurufen, vb und inwieweit die Aberntung der .beschädigten Felder einzutreten hat- Letztere ist von "Ihnen nur anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Scheiden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind- Wird die Aberntung demgemäß vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission angeordnet, so haben Sie sofort unter Zuziehung zweier unparteiischer und unbeteiligter Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, die Menge und die Güte der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z- B. als Viehfutter), nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzustellen; insbesondere ist "bei derartigen einstweiligen Schadenfeststellungen Angabe darüber erforderlich, wie groß die von den Truppen betretene Flüche i st, ob auf dieser Flüche die Ernte gänzlich oder teilweise beschädigt oder vernichtet ist, ob an dem Uebungstag nasses oder trockenes Wetter war, welche Truppengattung (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) den Schaden verübt hat, wie viels geschlossene Durchmärsche von Fußtruppen oder Reitern oder wre viele Geschützgeleise durch den betr- Acker führen und ob die Stellung der Früchte (z- B. bei Tickwurz) eng oder weit war. Vorabschätzungen, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, können keine Berücksichtigung finden- Von der Anordnung der Aberntung der Felder nebst vorläufiger Feststellung des Schadensumfanges darf nur in den Fällen Gebrauch gemacht iverden, in welchen dies zur Verhütung eines höheren Schadens unbedingt nötig erscheint- lieber den Befund ist ein kurzes Protokoll aufzunchmen, von Ihnen und den zu- gezonenen beiden Ortseingesessenen zu unterschreiben und der Nachweisung (Beilage E) anzuschließen, in welcher das Ergebnis der einstweiligen Schadenfeftstellung in Spalte 10 einzu- tragen ist Für ihre Tätigkeit in Flurschadenangelegenheiten beziehen die Großh- Bürgermeister keine Vergütung. Die Teilnahme bei der Abschätzung gehört zu den Pflichtgeschästen- Eine Heranziehung der Feldgeschworenen zur vorläufigen Abschätzung findet nicht mehr statt- Tie vorschriftsmäßig äusgefüllten Nachweisungen (Beilage E) sind t u n l i ch st b a l d an den vom Großh- Ministerium des Innern zum Negierungskommissar hei dec Flurschadenabschätzungskommission I bestellten Großh- Kreisamtmann Langer mann in Gießen, Stephanstraßc 27, unter der Bezeichnung „M i l i t a r i a" mit Beidruck des Dienstsiegels einzusenden. Jedenfalls ist eine Anzeige darüber einzusenden, in welchem Umfang etwa Flurschäden zur Anmeldung gekommen sind, wenn sich die Zusammenstellung verzögert hat- Ter Zeitpunkt des Eintreffens der Kommission wird Ihnen seinerzeit mitgeteilt werden- Tie Geschädigten sind alsdann in ortsüblicher, Weise zur Teilnahme bei der Abschätzung aufzu- fvrdern- I. JS.: Langermann. Bekanntmachung. Betr.: Scharfschießen der 25. Feldartillerie-Brigade. Die 25. Feldartillerie-Brigade beabsichtigt, am 9. September d. Js. in der Gegend zwischen Echzell und Wölfers- heim ein Scharfschießen mit Infanterie und Feldartillerie abzuhalten. Tas Schieß-Gelände wird begrenzt von den Ortschaften Berstadt, Utphe, Trais-Horloff, Unter-Widdersheim, Sch w al Heimer Hof, Echzell, Gettenau, Heuchelheim, Weckesheinr, Beienheim, Mehlbach, Södel, Wölfersheim und Berstadt, und wird am Tage des Scharfschießens in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags für jeden Verkehr durch militärische Posten abgesperrt. Außerdem sollen an geeigneten Punkten, insbesondere beim Ein- und Austritt der Echzeller oder Römerstraße und der Hohen Straße in den gefährdeten Raum Warnungstafeln aufgestellt werden. Ten Anordnungen der Posten und der Llufschrist der Warnungstafeln muß aus Gründen der Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden. Etwa nicht geplatzte Geschosse der Feldartillerie (Blindgänger) dürfen wegen der damit verbundenen Lebensgefahr unter keinen Umständen berührt oder sogar aufgehoben werden. Tie Fundstelle ist deutlich zu bezeichnen, der Fund selbst der zuständigen Ortsbehörde mitzuteilen. Diese veranlaßt durch entsprechende telegraphische Benachrichtigung des Feuerwerks-Offiziers der 25. Feldartillerie-Brigade Darmstadt, daß eine umgehende Sprengung der aufgefundenen Geschosse durch das Feuerwerkspersonal erfolgt. Gießen, den 23. Apgust 1907. Groß herzogliches Kveisamt Gießen. ______________I. V.: Langermann.______________ Bekanntmachung. Vom 26. August d. Js. ab tritt in Berstadt ein Manöver-Proviantamt in Wirksamkeit. Von demselben werden angekauft: gut geerntetes, rundhalm'iges Wiesenheu, gesundes Roggenstroh (Hand- und MaschineNbreih- drusch), unter Umstünden auch Weizenstroh, gute, nrehligkochende Eßkartoffeln, 3 bis 4 junge Ochsen und rohes Nierenfett. Angebote mit Preisforderung bei Lieferung „frei Magazinplatz" sind dem Manöver-Proviantamt mündlich zu machen oder schriftlich einzusenden. Jede weitere Auskunft wird seitens des Manöver-Proviantamtes in Berstadt vom 2 6. d. Mts. ab bereitwilligst erteilt. Gießen, den 22. August 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung, " Betr.: Pferde-Vormusterung und Fahrzeugprüfung im Kreise Gießen pro 1907. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die diesjährige Vormusterung des P fcrdebe stand es und Prüfung der Fahrzeuge im Kreise Gießen in folgender Weise vorgenommen wird: 1. In Gießen am Donnerstag, den 5. September 19 0 7, um 10.15 Uhr vormittags, auf dem Trieb: die erste Hälfte der Pferde und Fahrzeuge aus der Stadt Gießen mit Schiffenberg (Besitzer A bis einschließlich 51) und die Pferde und Fahrzeuge aus der Gemeinde Wieseck. 2. In Großen- Buseck am Donnerstag, den 5. September 1907, u in 2.30 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofes, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Großen-Buseck, Alten-Buseck, Rödgen, Trohe, Oppenrod, Beuern. 3. JnLin den st ruthamDonnerstag,den 5. September 19 0 7, u m 3.30 Uhrnachmittags, am Ausgang nach Reiskirchen, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lindenstruth, Reiskirchen, Hattenrod, Burkhardsfelden, Harbach, Ettingshausen, Bersrod mit Winnerod, Saasen mit Bollnbach, Veitsbcra und Wirberg. 2 —' 4. In Lollar am Freitag, den 6. September 1907, u m 10.30 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lollar, Ruttershausen mit Kirchberg, Mainzlar, Daubringen mit Heiberts- hausen, Staufenberg mit Friedclhausen. 5. In Allendorf a. d. Lumda am Freitag, den 6. September 19 07, um 12 Uhr mittags, am Ausgang nach dem Bahnhof, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Treis a. d. Lda., Allertshausen, Climbach, Londorf. 6. In Odenhausen am Freitag, den 6. September 19 0 7, um 1.30 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Odenhausen mit Appenborn, Geilshausen, Kesselbach, Rüddings- hausen, Weitershain. 7. JnGrünberg anr Samstag,den 7. September 1907, um 8.50 vormittags, in der Nähe des Bahnhofes, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Grünberg, Beltershain, Göbelnrod, Lauter, Queckborn, Röthges, Stangenrod, Weickartshain, Stockhausen, Reinhardshain, Lumda, Münster. 8. In Gießen am Montag, den 9. September 1907, um 10.15 Uhr vormittags, auf dem Trieb, die zweite Zwiste der Pferde und Fahrzeuge aus der Stadt Gießen (Besitzer L. bis Z.) und die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden Aunsrod und Heuchelheim. 9, In Garbenteich am Montag, den 9. September 1907, um 2.25 Uhr nachmittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde uni) Fahrzeuge aus den Gemeinden: Garberrteich, Hausen, Watzenborn mit Steinberg, Steinbach und Älbach. 10. In Großen-Linden am Dienstag, den 10. September 19 0 7, um 8.25 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Großen-Linden, Leihgestern, Allendorf a. d. Lahn, Klein-Linden. 11. In Lang-Göns am Dienstag, den 10. September 19 0 7, n ni 10 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus der Gemeinde Lang-Göns. 12. In Grüningen am Dienstag, den 10. September 19 0 7, nm 11.15 Uhr.vormittags, am Aus- tzang nach Lang-Göns, die Pferde und Fahrzeuge aus den .Gemeinden: Grüningen, Holzheim mit Bergheini. 13. In Lich am Mittwoch, den 11. September 1907, um 2.40 Uhr nachmittags, am Ausgang nach Steinbach, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Lich mit Albacherhof, Hof Kolnhausen und Mühlsachsen, Mrklar, Ober- Bessingen, Nieder-Bessingen. 14. Ans Straße Butzba ch-Li ch bei Hof-Güll am Mittwoch, den 11. September 1907, um 3.45 Uhr nachmittags, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Dorf-Güll, Muschenheim mit Hof Güll, Oberhörgern, Eberstadt mit Arnsburg. 15. In Hungen am Donnerstag, den 12. September 19 0 7, um 9 Uhr vormittags, in der Nähe des Bahnhofs, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Hungen, Langsdorf, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Rabertshausen mit Rabertshausen II und Ringelshausen, Rodheim an der Horloff mit Hof Graß, VUlingen, Bettenhausen. 16. Am Straßenkreuz Trais-Horloff am Donnerstag, den 12. September 1907, um 11 Uhr vormittags, die Pferde und Fahrzeuge aus den Gemeinden: Trais-Horloff, Steinheim, Utphe mit Feldheim, Mllersheim, Obbornhofen. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen; ausgeschlossen hiervon sind: a) die unter 4 Jahre alten Pferde; b) die Hengste; c) die Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben. Als hochrragrud sind Stuten zu betrachten, deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist; d) die Vollblntstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestüt- Luch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingettagen und von einem Voll- bluthengst laut Deckschein belegt sind. In diesem Falle findet die Befreiung von der Vorführungspflicht nur auf Antrag des Besitzers statt; e) die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind; l) die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten ; g) die Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen; .. Zu diesen Fällen ist tterärztliches Zeugnis vorzulegen. H) cne Pferde, welche bei einer früheren in der betr. Ortschaft abgehattenen Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind; die zeittg kriegsunbrauchbar erklärten Pferde sind wieder vorzusühren; V die Werde unter 1.50 Meter Bandmaß. Außerdem ist das Kreisamt befugt, unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen, Befreiung von der Vorführung ein treten zu lassen. Anträge dieser Art sind rechtzeitig bei den Großh. Bürgermeistereien, welche uns die Befreiungsgesuche vorzulegen Haban, vorzubringen. In den unter c bis g aufgeführten Fällen sind vom Orts- Vorstand (Großh. Bürgermeisterei) ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer c) auch der Deckschein beizufügen ist. Ferner sind von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde ausgenommen: 1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien für die zum persönlichen Gebrauch bestimmten Pferde, wogegen die in Wirtschaftsbetrieben verwendeten Pferde zu gestellen sind; 2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal ; 3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde; 4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte oder Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; 5. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß; 6. die Staatsgestüte. Personen, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde und Fahrzeuge nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen haben, haben, außer der gesetzlichen Strafe bis zu 150 Mark, zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herheisch a f f u u g der nicht gestellten Pferde und Fahrzeuge vorgenonrmeu werden wird. Dar Borführen der Pferde durch alte gebrechliche Leute oder durch Kinder ist verboten. Hierzu sind vielmehr geeignete Leute, insbesondere solche, die bei berittenen Truppenteilen gedient haben, zu verwenden. Für etwaige durch Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften entstehende Schäden sind die Pferdebesitzer haftbar. Dis Pferde sind gezäumt, im übrigen aber blank (ohne Geschirr) vorzuführen. An der Halfter (linkerseits) jedes Pferdes ist ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Bei Pferden, welche bereits bei der vorjährigen Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Bürgermeister die Bestimmungstäfelchen an dem Iütfeii Backenstück der Halfter anzubringen. Um Unfällen vor- zübeugen, sind Schläger und bissige Pferde ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Personen, welche nicht für die Zwecke der Musterung beschäftigt sind, ist das Betreten des Musterungsplatzes strengstens untersagt. Gießen, den 24. August 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Froelich. Gießen, den 24. August 1907. Betr.: Wie oben. Das GrofcherMliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 17. d. Mts. (Kreisblatt Nr. 60) weisen wir Sie auf obige Bekanntmachung hin und beauftragen Sie, dieselbe sofort auf ortsübliche Weise entsprechend veröffentlichen zu lassen und diejenigen Personen, deren Pferde und Fahrzeuge in diesem Jahre vorzuführen sind, besonders hiervon in Kenntnis zu setzen. Weiter wollen Sie dafür Sorge tragen, daß die z U musternden Pferde und Fahrzeuge nicht allein zur festgesetzten Sttmde auf den Musterungsplätzen pünktlich eintreffen, sondern auch gemeindeweise in der in der Bekanntmachung Angegebenen Ordnung und innerhalb der Gemeinden in der Reihenfolge der Vorführungsliften ausgestellt werden und diese Ordnung auf dem Marsche zum Mufterungsplatze beibehalten wird. Hierzu ist anderlinkenHalfterseitejedesPferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der laufenden Nummer der Vorführungsliste entspricht, zu be- seftigen. Außerdem müssen die Pferde, welche bereits bei der vorjährigen Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichnet wurden, mit den Bestimmungstäfelchen an dem linken Backenstück versehen sein. Zum Musterungsgeschäft haben Sie und in Ihrer Verhinde- rnug Ihre Stellvertreter sich einzusinden und dem militärischen Miisterungskommissär die neuaufgestellten Pferdeverzeichnisse in duplo zu übergeben. Für ettvaige Bedarfsfälle empfiehlt es sich, auch die Vorsührungsliste von 1906 mitzubringen. Auch sprechen wir die fixere Erwartung aus, daß Sie bezw. Ihre Stellvertreter den MusterungSkommissär nach Kräften unter* stützen werden. 3 Die Großh. Bürgermeister der Musterungsorte wollen noch besonders dafür sorgen, daß die Ruhe und Ordnung während des Musterungsgeschäfts nicht gestört wird und zu diesein Zweck das gesamte Polizeipersonal der Gemeinde (Polizeidiener, Feld- schützen rc.) zur Verfügung stellen. Ferner wollen die Großh. Bürgermeister der Musterungsorte zur Listenführung einen Tisch mtit 2 Stühlen auf den Musterungsplatz besorgen. Zum Schlüsse empfehlen wir genaue Befolgung unserer Weisungen und insbesondere Einhaltung des Termins zur Einsendung her Listen an uns. .Wir bemerken, daß alle Listen, welche bis zum 31. d. Mts. nicht vorliegen, der Dringlichkeit wegen durch Wartboten abgeholt werden müssen. I. V.: Froelich. Tie Mitglieder des zur Abstellung des Bettels gegründeten Unterstützungsvereins (Armenvereins) in Gießen werden hiermit auf Dienstag den 3. September d. Js. mittags 12 Uhr irr das Regierungsgebäude, Sitzungssaal dahier, zur diesjährigen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung. 1. Vorlage der Rechnung für 1906. 2. Voranschlag für 1907. 3. Beiträge zu den Kosten der Naturalverpflcgungsstttioncn für 1906 an die Kreiskasse. 4. Ergänzung des Ausschusses. Gießen, den 14. August 1907. Der Vorstand des Armenvereins. D r. Breidert, Geheimerat. Bekanntmachung. Betr.: Urlaub des Kreisarztes in Gießen. Der Großh. Kreisarzt Dr. Haberkorn ist für die Zeit vom 26. August big 21. September d. I. beurlaubt und wird durch den Großh. Kreis-Assistenzarzt Dr. Langer mann in Gießen, Nordanlage 35, vertreten werden. Gießen, den 24. August 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ________________I. ': Langermann. Gießen, den 23. Anglist 1907. ® c t r,: Beurlaubung des Großh KreisveterinärarzteS Dr. fhiell zu Gießen. Das Grohherwgüche Kreisamt Gieße« an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Großh. Kreisveterinärarzt Dr. K n e l l ist bis Mitte September l. Js. beurlaubt und werden hje Geschäfte von Kreis- veterinarassisteuzarzt Dr. S ch iv e i ck e r t erledigt. Telephonische Bestellungen mögen in den nächsten vier Wochen mogllchst vormittags zwischen 7 und 8 Uhr vorgenommen werden. __I. V.: Langermann.______________ KrkamttmaquW. Detr.: Schweinerotlaus zu Trais-Horloff. Tie unter dem Schweinebestand des Ludwig Raab i s - Horloff ausgebrochene Rotlaufseuche ist erloschen und die Sperre ausgehoben. Betr.: Schweinerotlauf zu Steinheim. Unter dem Schweinebestand des Jobs. Conr Schneider zu St ein heim ist ein Full von Rotlauf- seuche festgestellt worden. Gehöstsperre ist verhängt. Betr.: Rauschbrand zu Oppenrod. Ter Rauschbrand unter dem Viehbestand des Louis Seulrng zu Oppenrod ist erloschen. Gießen, den 23. August 1907. Großherzoglich.'s Kreisamt Gießen. —__I- V.: Langer mann. Bekanntmachung. Betr.: Die Maul- und Klauenseuche. 9o •1?n^)ed Rcichs-Biehseuchen-Gesetzes vom i8r° Q: 1894) ordnen wir hiermit die ständige ?.e te.r}.nra ^polrz e i lrch e Ueberwachung und Beaufsichtigung sämtlicher von Unternehmern behufs öffentlichen Verkaufs privater! Räumlichkeiten zusammenge- !C m Gaststellen, privaten Schlachtställen ' Von ^rehhandlern vorhandenen und fernerhin rn solche gelangenden Viehbestände, alles dies in den Ge- ^^ßen, Heuchelheim und Wiese ck, nnt dem Unfttgen an, daß dem Großh. Kreisveterinäramt Gießen diese Tiere bei ihrer Einführung nach Stückzahl und ztvar, wenn diese Einführung durch die Eisenbahn erfolgt war, unter Vorlage der Frachtscheine — anzumelden I find’. Der Verkauf der Tiere ist vor der daraufhin erfolgen-» den veterinäramtlicken Untersuchung, die frühestens 24Stuw» den nach der Einstellung vorgenommen wird, verboten. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich bestraft. Gießen, den 24. August 1907. Großherzogliches Kveisamt Gießen. _______________I. V.: Langermann._____________ Amtliche Nachrichten über Viehseuchen. In einem Gehöfte zu Wäldershausen (Kreis AlZ4 feld) ist die R o t l a u f s e u ch e (Backsteinblattern) aus-» gebrocken. Wir haben Gehöftsperre verhängt. Die in einem Gehöfte zu Bleidenrod (Kreis Alsfelds ausgebrochene Schwernerotlaufseuche (Backsteinblat-' tern) ist erloschen. Die über dieses Gehöfte verhängte; Sperre ist wieder aufgehoben. Tie Schafräude in der Gemeinde Nieder-Weisel (Kreis Friedberg) ist erloschen und sind die angeordnetew Sperrmaßregeln wieder aufgehoben worden. Bekanntmachmlst. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Borsdorf. In der Zeit vom 2 0. Auguft bis einschl. 2. September 19 0 7 liegen auf dem Amtszimmer Grosth. Bürgermeisterei Borsdorf zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. das neue topographische Güterverzeichnis mit alphabetischen^ Namensverzeichnis; 2. das Verzeichnis der neuen Unterpfänder. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses,- während obengenannter Osienlegungsftist bei. Grofth. Bürgermeisterei Borsdorf vorzubringen und zu begründen. Büdingen, am 10. August 1907. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ______________________________Dr. Goertz.______________________ Bekanntmachung. Betr-: Feldbereinigung in der Gemarkung Geilshausen. . ' Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Geilst Hausen endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbe- reinigungsarbeiten von Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gelverbe angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in Gemäßheit des Art- 16 des Feldbereinigungsgesetzes Montag, den 9. September 190 7, vormittags 11 Uhr, im Saale desLudwigHillgärtner zuGeilshausertz stattfindendeu Versammlung ein- Tie Versammlung hat: 1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskost'eN aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder abgesehen von dem in Art- 20 des Feldbereinigungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen; 2- die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter (Art- 35 Ges.) zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anttäge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden- In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist- Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrl-eit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich: Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinigungsge- setzes ist, lver im Grund- (Flur-) Buch oder im Mutationsvcr-i zeichnis des Vereinigungsbezirks eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Beteiligten unbekannt ist oder diese sich aüßerhalb des Teutschen Reichs aufhalten, oder wenn die Eigentumsverhältnisse ungewisse sind, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsge- richts als solcher ausweist. Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Fran. Gehört ein Grundstück zum eingebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes- Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorzulegen. Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so fcit: Tu 1. Die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und zu 2. Tie Landeskommission die Sachverstiindigen und SchicdS- ridjtcr zu ernennen. 4 Zugleich fordere sch die außerhalb Geilshausen wohnenden Beteiligten (Snmbeigentiimer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Geilshausen wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt- Friedberg, den 12- August 1907. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ___________Kirnberger, Kreisamtmann.____________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbcreinigung in der Gemarkung Bellersheim. In der Zeit vom 27. August bis einschließlich 9. September I. Js. liegen aus dem Amtszimmer Großherzogl. Bürgermeisteei B e l l e r s h e i m folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen : 1. Das topographische Güterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks nebst alphabet. NameuSverzcichnis, in dem auch die Ordnung der Rechtsverhältnisse zur Darstellung gebracht ist; 2. das Verzeichnis der neuen Unterpfänder, d. h. derjenigen Grlindstücke, welche infolge der Feldbereinignng an Stelle der verpfändeten alten Grundstücke getreten sind. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obengenamuen Osfenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Bellersheim schriftlich einzureichen. Friedberg, den 20. August 1907. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär. ________________Schni11spahn, Kreisamtmann.________________ Bekanntmachung. Bett.: Feldbereinigung in der Gemarkung Feldheim. Die Arbeiten des III. Abschnitts (Bildung der Ersatzgrundstücke), nämlich: 1. 7 Parzellenkarten, aus denen auch die Bewertung der Zuschnitte von Bellersheim, Utphe, Inheiden und Feldheimer- wald zu ersehen sind; 2. 1 Band Zuteilungsverzeichnis; 3. 2 Bände Gütergeschosse; 4. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse; 5. 1 Band Abschätzung der Obstbäume; 6. 1 Band Obstbaumgeschosse; 7. das Protokollbuch liegen zur Einsicht der Beteiligten offen und zwar vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags 2 bis 6 Uhr in der Zeit vom: 1. 2 3. August bis einschl. 29. A u g u st l. I s. auf dem Rathaus zu Utphe; 2. 3 0. August bis einschl. 5. September l. Is. auf dem Amtszimmer Großh. Bürgermeisterei Trais-Horloff; 3. 6. September bis einschl. 12. September I. Is. auf dem Rathaus zu Inheiden. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen und eventl. Wahl eines Mitglieds des Schiedsgerichts findet statt: Freitag, den 13. September 19 0 7 vormittags 9 bis 10 Uhr auf dem Rathaus zu Inheiden, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ansgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet: Freitag, den 6. September 1907 än Ort und Stelle statt. Zusammenkunft hierzu vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Inheiden. Friedberg, den 20. August 1907. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ________________Schni11spahn , Kreis am t m ann.________________ Setllumlmachung. Tie Ausgabe neuer Zinsscheiubogen zu den 3i/2prozent. Großh. Hess. Staatsschuldverschreibungen der Anleihe vom 3. November 1897 für weitere 10 Jahre — erster Zinsschein am 1. April 1908 fällig — findet bei der Großh. Staatsschuldenkasse, Luisenplatz 2, der Hess. Landeshypothekenbank, Heidelbergerstraße 7, bei der Bank für Handel und Industrie dahier und deren Niederlassungen zu Frankfurt a. M. und Berlin, sowie bei sämtlichen Großh. Bezirkskassen und dem Großh. Steueramt Gernsheim gegen Einreichung der Erneuerungsscheine (Zinsschein-Anweisungen) kostenfrei statt. Bei Einreichung der Zinsschein-Anweisungen ist ein nach Nummern geordnetes Verzeichnis in zweifacher Ausfertigung mitzuliefern. Das Formular hierzu wird von der Großh Staatsschuldenkasse und den genannten Ausgabestellen auf Verlangen unentgeltlich abgegeben. Bei dieser Gelegenheit machen wir die Besitzer von Hess. Vtaatsschuldverschreibungen auf das seit 1898 bestehende Staats, chuldbuch aufmerksam, worin alle Schuldverschreibungen des Hess. Staates mit Ausnahme derjenigen von 1879 Hut) 1881 eingetragen werden können. Von dem mit der LiolatlonSdruck bet Brühl'iLen Unhv. L Führung dieses Buches beauftragten Bureau (Staatsschuldbuchbureau, Darmstadt, Luisenplatz 1) wird die" gesamte Verwaltung der eingetragenen Schuld, insbesondere auch die rechtzeitige Uebermittelung der Zinsen, besorgt. Verwaltern von Küssen-, Mündel-, Stistungs- und ähnlichen Vermögen, sowie Gesellschaften, Genossenschaften und Sparkassen aller Arten, letzteren namentlich zur sicheren Anlegung des Reservefonds, dürste die Benutzung des Staatsschuldbuchs von ganz besonderem Vorteil sein. Für jede Eintragung ist eine einmalige Gebühr, und zwar für je angesangene 1000 Mark = 25 Pfg., mindestens aber eine Mark zu entrichten. Nähere Auskunft erteilen das genannte Bureau, auswärts die Großh. Bezirkskassen, sowie sämtliche Reichsbankanstalten, welche nicht nur Großh. Hess. Staatsschuldverschreibungen, sonderii auch Barbeträge zum provisionssreien Ankauf solcher, soweit sie zu Staatsschuldbucheinträgen bestimmt sind, nebst den für die Einschreibungen erforderlichen Anträgen entgegennehmen. Darmstadt, den 15. August 1907. ___________Großherzogliche Staatsschuldenkasse.___________ Leicherrländrnltt. Am 11. d. Mts. wurde hier aus dem Main die Leiche eines unbekannten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Mannes gekündet. Um Bekanntgabe im dortigen Kreise und Mitteilung im Ermittelungsfalle wird ersucht. Beschreibung: 28 bis 30 Jahre alt, 1.70 Meter groß, blonde Haare, kräftige Gestalt. Kleidung: Grünliche wollene Jacke, Manchesterhose, graue Strümpfe, Schnürstiefel, rotkarriertes wollenes Hemd, daruf auf leinenem Läppchen der Name „Adler" mit Tinte geschrieben. IV L. K. 1089. Frankfurt a. M., den 17. August 1907. ________________König!. Polizei-Präsidium.________________ Kelrmmtlimchung. Tie Benutzer der öffentlichen Niederlage bei Großh. Hauptsteueramt Gießen werden zum Zwecke entsprechender Bemessung davon in Kenntnis gesetzt, daß vom 4. nächsten Monats ab auf einige Tage der Zollhof wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten für den Fuhrverkehr unzugänglich ist. Gießen, den 22. August 1907. Großherzogliches Hauptsteueramt. ______________________v. Grolma n.______________________ Bekanntmachung. In der Zeit vom 17. bis 24. August 1907 wurde in' hiesiger Stadt gesunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Pferde- zügel, 1 gehäkelter Kragen; verloren: 1 grünes Zigarrenetui, 1 seidener Tamen- schirrn mit silbernem Griff, 1 goldene Brosche, 1 goldenes Medaillon, 1 braunledernes Portemonnaie mit 13 Mk. Inhalt, 1 braunes Portemonnaie mit 2 bis 3 Mk. Inhalt, 1 Handbeutel von Seidentuch mit 25 Mk. Inhalt, 1 Weinzipsel, schwarz-weiß- gold. Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. DieAbholungdergefundenen Gegen st ände kann an jedem Wochentag von 11 — 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen. Gießen, den 24. August 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ____________________Herberg.__________________ BekannimachUW, Betr.: Besetzung einet Hilfsschutzmannstelle. > Bei unterzeichneter Behörde ist die Stelle eines HilfsschuA männes alsbald zu besetzen- , Anfangsgehalt 600 Mark, Kleiderentschädigung bei Eintritt 100 Mk-, jährliches Kindergeld 36 Mk., Höchstgehalt 750 Mk. Geeignete Bewerbet wollen sich sofort und spätestens bis 1- kommenden Monats bei uns melden. ■( ! Gießen, den 19. August 1907. \ Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herb erg>____________1 6- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.