Ureisblatt für den Kreis Gießen. Nr. öC” 18. Jnlt 1907 Gießen, den 12. Juli 1907. Betreffend: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Mitglieder des Gemeinderats in 1907. Kss GroßlierzogiiHe KretsaM Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. In diesem Jahre haben wieder die regelmäßigen Er- ganzungswahlen des Gemeinderats stattzufinden. Durch dieselben sind die im Jahre 1898 gewählten Mitglieder des Gemeinderats, die durch spätere Wahi an deren Stelle Getretenen und inzwischen abgegangenen Gemeinderatsmitglieder zu ersetzen. Wir erwarten, daß Sie sich, bevor Sie an das Wahl- geschäst herantreten, mit den einschlägigen Bestimmungen der Landgemeinde-Ordnung vom 15. Juni 1874, der Wahlanleitung vom 19. Juni 1874, des Gesetzes vom 15. Mai 1885, wodurch die Art. 13, 14 unb 21 des erstgenamrten Gesetzes und dementsprechend auch die Wahlanleitung einschneidende Aenderungen erfahren haben, die Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 3 vom 8. Juni 1885 mitgeteilt und erläutert worden sind, genau vertraut machen, damit Formfehler und Reklamationen nach Möglichkeit vermieden werden. Im einzelnen bemerken irrir das Folgende: Die Großh. Bürgermeistereien haben alsbald die Liste der Stimmberechtigten und die Liste des höchstbesteuerten Dritteils der Wählbaren (Anlage A und E des Wahlprotokolls) aufzustellen. In die Liste der Stimmberechtigten smd aufzunehmen: 1. alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbüraer, 2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Neichs- angehörigkeit besitzen und seit 2 Jahren in der Gemeinde ihren Unterstützungswohnsitz erworben haben, also 4 Jahre in der Gemeinde wohnen, jedoch unter der Voraussetzung (für beide Kategorien), daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt und vom 1. April 1906 an in der Gemeinde kommunalsteuerpflichtig sind. BeideListen sind alsdann an das zuständige Steuerkommissariat zur Prüfung etnzusenden. Nach Rückkunft sind dieselben — soweit nötig — nach den Bemerkungen des Großh. Stenerkommissariats richtig zu stellen und sodann unmittelbar unter dem letzten darin eingetragenen Name«'-durch die Beurkundung abzuschließen: Ausgestellt ...... den.... . 1907 Großh. Bürgermeisterei ..... Hiernach ist sofort durch die Schelle (gemäß Anlage B des Wahlprotokolls) bekannt zu mack m, daß beide Listen 8 Tage lang auf dem Bürgermeisterei-Bureau zur Einsicht offen liegen. Die stattgehabte Offenlegung ist nach Ablauf der Offenlegungsfrist aus den Listen zu bescheinigen. Etwa vorgebracht werdende Einwendungen gegen die Richtigkeit der Listen sind durch Sie zu entscheiden. Die Entscheidung ist dem Reklamanten sofort mit dem Bemerken schriftlich zu eröffnen, daß Rekurs gegen Ihre Entscheidung an den Kreisausschuß zulässig ist, daß aber ein solcher binnen einer unerstrecklicheu Frist von 3 Tagen, vom Tage nach der Bekanntmachung der Entscheidung an gerechnet, bei Meldung des Verlustes bei Ihnen anzuzeigen ist und innerhalb dieser Frist auch noch bei dem Kreisausschuß gerechtfertigt werden kann. Sofern Rekurs an den Kreis-Ausschuß ergriffen wird, find die Akten sofort an uns einzusenden. Menn keine Reklamation erhoben worden ist, oder wenn sich die Reklamanten bei Ihrer Entscheidung beruhigt haben, oder wenn die Entscheidung des Kreis-Ausschusses ergangen ist, sind die Listen, nachdem die von Ihnen oder dem Kreis-Ausschusse etwa erteilten Entscheidung in denselben gewahrt worden sind, durch die Beurkundung: Festgestellt . . ; . den.... 1907. " endgültig abzuschließen. Tie festgestellte Liste der Stimmberechtigten (Anlage A) ist kurz vor der Wahl dem Gemeinde-Einnehmer mitzuteilen, damit derselbe diejenigen Wahlberechtigten, welche mit Zahlung ihrer Kommunalsteuer länger als zwei Monate im Rückstände sind, als Restanten bezeichnet. Dem Gemeinde-Einnehmer ist zu eröffnen, daß er die Bezeichnung der Restanten sofort vorzunehmen und hiernach die Liste schleunigst wieder an Sie zurückzugeben habe. Acht Tage vor dem Wahltermin hat die nach Anlage C zum Wahl-Protokoll vorgeschriebene Einladung zur Wahl durch dre Schelle zu erfolgen. Das Wahlresultat ist noch am Wahltage selbst den Gewählten und in der Gemeinde mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Reklamationen binnen 3 Tagen bei Ihnen vorzubringen seien. Die Wahlakten mit Ihrem Bericht sind sofort nach Ablauf der Offenlegungsfrist an uns einzusenden. In dem Bericht ist anzugeben: 1. ob und von wem Einwendungen gegen die Wäbl oder gegen die Gewählten vorgebracht worden sind. (Etwaige Reklamationen sind den Akten beizu- schließen, ebenso die Stimmzettel, welche nur bei Reklamationen mit einzusenden, im übrigen jedoch zur Einsendung bereit zu halten sind.) 2. ob nach dem neuen Bestand des Gemeinderats die Hälfte der Mitglieder aus dem höchstbesteuerten Dritteil der Wählbaren besteht; und 3. ob nicht ein verbotenes Verwandtschaftsverhältnis (Art. 17 der Land-Gemeindeordnung) vorliegt. Vorsitzender der Wahlkommission ist der Großh. Bürgermeister, die weiter zuzuziehenden zwei Beisitzer sind durch den Gemeinderat zu bestimmen. Schließlich verweisen wir noch auf Art. 11 L.-G.-O., wonach die Hälfte des Gemeinderats dem höchstbesteuerten Dritteil der Wählbaren angehören muß. Nach Feststellung der Liste E haben Sie demgemäß zu prüfen, 08 von den im Amte verbleibenden Gemcinderäten die erforderliche Anzahl dem höchstbesteuerten Dritteil angehört; andernfalls müssen soviel der Neuzuwählenden diesem Dritteil entnommen werden, bis die erforderlicbe Zahl erreicht wird. In der Einladung zur Wahl ist dies be-, sonders anzuführen. Auch darf nicht übersehen werden, daß während der ganzen Wahlhandlung die Liste des höchstbesteuerten Dritteils oder eine Abschrift derselben im Wahllokal zur Einsicht der Abstimmenden offen zu legen ist. Sie wollen die Vorarbeiten zur Wahl alsbald in Angriff nehmen und bis längstens 1. August lf. Fs- berichten, ob die Listen A und E an das zuständige Groß- herzogl. Steuerkommissariat abgegeben worden sind. Bei dieser Berichterstattung ist gleichzeitig indoppelterAus- sertigung eine Bestandsliste des gegenwärtigen Gemeinderats nach folgendem Schema an uns einzusenden: Bestandsliste des Gemeinderats der Gemeinde Jahr Gehört zmn Höchstbe- Namen der steuerteir Q Wahl Dritteil. (ja, oder nein.) Hat jetzt auszuscheiden wegen Ablauf der Dienstzeit oder ans anderen hier anzugebenden Gründen (Tod, Wegzug u. dergl.) Die Zuziehung von Kreisamtsgehilfen als Protokollführer bei den Wahlen ist iin allgemeinen nicht erwünscht. Diejenigen von Ihnen, welche aus besonderen Gründen dies für notwendig erachten, wollen hierum bei uns unter Angabe der Gründe beachtlich nachsuchen. Um die richtige Verteilung etwaiger Aufträge an dre Kreisamtsge- Hilfen bewirken zu können, müssen solche Anträge brs zum 1. August l. I. bei uns eingelausen sein. I. V.: Dr. Merck. 2 B18/, Statut 5 Mark eine Lehrfabrik EB die be- Gießen, den 16. Juli 1907. _____®rofch. Amtsgericht. Gießen, den 15. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __Herb e rg. jn --------------—__B“/y Whig von Mmr-, W-ftr- unö Chassjiaarbkitkis. des WlnwrU£:raeF»uHrf‘pn'l^!£1,“Kfficl“I^eilcP ,Ur ben «uvbmi foUen EWwirten Srontfurler Strabe und Mittelweg vergeben 'werdend" ' a**" b'vormittags 11 llbr, öftenM •T h Urleg lache ? — Technikum Jlmenau Ingenieure-, -Techniker, — w Werkmeister. Prospekt ^Ermittelung eines Dienstboten' an Herrschaft nach auswärts Keluumtmachung. ' Feldbereinigung in der Gemarkung Inheiden: hier die Irrten d^s 3 Abschnitts in dem für Errichtung eines Mauerwerks erforderlichen Gelände. a°m l^vis einschließlich 24. Juli lf. Js. liegen •^QuSx tu ^.nherden die Arbeiten des 3. Ab- H (nnhC mn9) b« Errichtung des Wasserwerks in gLuV;.r? IHrCin betracht kommenden Geländes zur Einsicht per rvetetiigten offen. Es sind dies: SiolatiouLdruck der Brühl'schen Unw., Buch, und Steindruckereu ^Lange, Gießen. dre Zusammcusctzuna der Ctadtverordncteu-Versammlnng der m < <. biadt drehen betreffend. Arft Grund der Bestimmungen in Artikel 11 her etähtpnrh. nung unh be§ Stadtverordneten :^esä lusseö vom 4 Avril lW7 miVh Z°7 tonÄUb9 Äb- Min,iieri„mö"des Innern U°n7? Qunt 1W/ au 3innHCn( l'CB?" wä6«ni> der Dienftstundcn Städttfches Tiesbauamt. _______________Braubach. Bekanntmachung. .In das Handelsregister Abt. A wurde eingetragen be. Mlich der Firmen: 1) Heinrich Himmelreich, Gießen: Die Prokura des Kaufmanns Alfred Himmelreich ist erloschen. 2) Karl Brück, Gießen: Das Geschäft ist mit Wirkung 1* 3uli 1907 auf den Juwelier Jean Hammermann m Gießen unter Uebernaknne der Aktiva aber nicht der Passiva nbergegangen, der dasselbe unter der seitherigen Firma weiter- führt. Der Jean Haunnermann Ehefrau, Maria geb. Luxenburger, ist Prokura erteilt. Die der Karl Brück Ehefrau Agnes geb. Kappes erteilte Prokura ist erloschen. 3) Kölner Consum-Anstalt, Gebrüder Berdux, Gießener Seesrsch- markt, Gießen: Das Geschäft ist am 13. Juli 1907 auf bcn Kaufmann Richard Grünewald in Gießen unter Heber- nahme der Aktiva aber nicht der Passiva übergegangen und wird unter der seitherigen Firma tveitergeführt. 4) £. Reiß, Gießen: Das Geschäft ilt mit Wirkung vom 1. Juli 1907 auf den Kaufmann Moritz Schorsch in "Gießen unter Ueber- nahme der Aktiva aber nicht der Passiva übergegangen imb nurb unter der bisherigen Firma weitergeführt. 5) Jul. Bach, Gießen: Die Prokura bev Jul. Bach Ehefrau Julie geb. Neider i|t erloschen. Bekanntmachung. ft r 9.uni i907 angeordnete Sperre der Hamm - straße wird hiermit aufgehoben. 9f 5?n Känalnationsarbeiten wird die O st - An läge zwischen Walltor- und Landgrafenftraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt Dreßen, den 17. Juli 1907. Großhei^ogliches Polizeiamt Gießen. _____Herberg. naa) auswärts . 7 -u entrichten hat. Setr.: Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserkläruna einer Hypothek des Jakob Baab, früher in Gießen. In unserem erlassenen und im Gießener Anzeiger am 13. l. Mts. veröffentlichten Aufgebot ist irrtnm- llcher Weise der Termin auf Samstag den 29. März 1908 bestimmt worden, während cs in Wirklichkeit Samstag, 28. März W08 heißen muß. Gießen, 17. Juli 1907. ßl8/ Großh. Amtsgericht. 1 ein Heft Besitzstandsverzeichnis, em Heft Gütergeschosse, ein Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse, etn Heft Zuteilungsverzeichnis, ^eme Latte über die Zuteilung. ^ermm zur EntgegennLhme von Einwendungen und eventuell Wühl eines Mitglieds des Schiedsgerichts findet d-sell-st statt .Donnerstag, den 25. Juli 1907 _ vormittags 9 bis 10 Uhr, AA 'ch die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß Nichterschemenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. gründen ^inR>€n^un9€n schriftlich abzufassen und zu Friedberg, den 4. Juli 1907. 2)61 Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: 9 ^churttspahn, Kreisamtmann. Amtliche Nachrichteil über Mehseuchen. In der Gemeinde Biedenkodf ist unter den Sckweinen d^^ßtMspeme'ist^gNtt"^^^ w°r- Krklnmtmachllng. Betr.: Das Gewerbe der Stellenvermittler und Gesindevermieter ,a Beschluß des Kreisausschusses vom 15. Juni 1907 1^1 ® t o 11 Eheftau dahier die Erlaubnis zur Aus- übu,^ des Gewerbes als Gesindevermieterin erteilt worden' öfs^l7che»ntnis^ ia*aat btin9En nachstehend ,ur °) Wt Ermittelung eines Dienstboten an eine Kreisblatt für »en Kreis Sietzen. Nr. 52 23. Juli 11)07 Bekanntmachung. Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Kreisausschuß während der Zeit vom 23. Juli bis 1. September d. Js. Ferien hält. Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. Gießen, den 19. Juli 1907. Ter Kreisausschuß des Kreises Gießen. ___________________________I. V.: Welcker. '_______________________ Gießen, den 20. Juli 1907. B e t r.: Kontrolle über die im Privatbesitz befindlichen Vorräte an Schießpulver und Sprengstoffen. Das Großherwgliche Kreisanri Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir sehen Ihrem Bericht binnen acht Tagen entgegen, ob und welche Personen sich im Besitze der rubrizierten Gegenstände befinden. Tie Angaben in der «unzureichenden Ueber- sicht sind, wie folgt zu gliedern: Sprengstoffe brisante Q (U1 gewöhnliche ' &) Jg s g p är Aufbewahrungsort In der Uebersicht ist der durchschnittliche Bestand während des Jahres einzutragen, und sind nur solche Lager auszuführen, welche mehr als 50 Kilogramm Schießpulver und gewöhnliche Sprengstoffe oder 10 Kilogramm brisante Sprengstoffe enthalten, gleichviel, ob das Lager einem Besitzer gehört oder ob es ein Sammellager von Sprengstoffen mehrerer Besitzer ist. Bei Nichtvorhandensein der ohenerwähnten Stoffe ist Fehlbericht zu erstatten. Großherzogliches Krejsamt Gießen. ____________________I. V.: Welcker.____________________ Aekmmtnuchung. Betr .: Rauschbrand zu Düngen. Der bei je einem Schaf des Hch. I o ck e l VII., K. SchmidtV. und Hch. Seibert VII. zu Hungen ausgebrochene Rausch- brand ist erloschen. Belr.: Milzbrand zu Watzenborn. Der unter dem Viehbestand des Johann Häuser zu Watzenborn ausgebrochnene Milzbrand ist erloschen. B e t r.: Rauschbrand zu BurkhardSselden. Ter bei einem Schaf des Hch. Rühl III. zu Burkhardsfelden ausgebrochene Rauschbrand ist erloschen. B e t r.: Rauschbrand zu Hungen. Der bei einem Schaf des Hch. Seibert VII zu Hungen ausgebrochene Rauschbrand ist erloschen. B e t r.: Rotlausseuche zu Langsdorf. Tie bei einein Schwein des Ph. Köhler VI. zu Langsdorf ausgebrocl^ene Rotlaufseuche ist erloschen. Bet r.: Rotlaufseuche zu Trais-Horloff. Bei einem Schwein des Heinrich Jacob zu Trais- Horloff ist Rollaufseuche festgestellt worden. Gießen, den 22. Juli 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: L a n g e r m a n n. Amtliche Nachrichten über Viehseuchen. Die über die Schafherde des Schäfers Karl G r e b zu Storndorf verhängte Gemarkungssperre ist wieder aufgehoben. Das Vorkommen bon Viehseuche» im Groscherzogtum Hessen während des Monats Juli 1907. Milzbrand wurde festgestellt in Lützel-Wiebelsbach, Kreis Erbach, in Dauernhenn und Glauberg, Kreis Büdingen, und in Laubach, Kreis Schotten, je bei 1 Rind. Rausch brand wurde festgestellt in den Orten des Kreises Gießen: Klein-Linden und Eberstadt je bei 1 Rind, Oppenrod und Hof-Güll je bei 1 Schaf, in Heisters, Kreis Lauterbach, bei 1 Rind, in den Orten des Kreises Schotten: Ober-Seibertenrod bei 1 Rind, Eichelsdorf und Burkhards je bei 1 Schaf. SchN) eine roll au f wurde festgestellt in den Orten des Kreises Darmstadt: Weiterstadt bei 3, Griesheim bei 2, Arheilgen und Eberftadt je bei 1, in Biblis und Lampertheim, Kreis Bensheim je bei 1, in den Orten des Kreises Dieburg: Groß- Zimmern bei 4, Ober-Roden bei 3, Brandau bei 1, in Erbach und Raubach, Kreis Erbach, in Groß-Gerau und Gernsheim, Kreis Groß-Gerau, je bei 1, in den Orten des Kreises Heppen- herum: Lörzenbach bei 3, Rimbach und Bonsweiher je bei 2, in den Orlen des Kreises Offenbach: Mainflingen bei 4, Zell- Hausen bei 1, in den Orten des Kreises Gießen: Trais-Horloff bei 2, Bettenhausen bei 1, in Arnshain, Kreis Alsfeld, in Bingenheim, Kreis üdingen,V in Friedberg, Kreis Friedberg, je bei 1, in den Orten des Kreises Lauterbach: Schlitz bei 2, Landenh-ausen, Hartershausen und Rimbach je bei 1, in Burkhards, Kreis Schotten, in Mombach und Bretzenheim, K'reis Mainz, in Alzey, Kreis Alzey, in Büdesheim, Kreis Bingen, je bei 1, in den Orten des Kreises Worms: Wornrs bei 4, Abenheim bei 2, Dalsheim, Eppelsheim, Herrnsheim und Osthofen je bei 1, zusammen bei 59 Schweinen, außerdem bei 3 geschlachteten Schweinen zu Worms'. Tie Schweineseuche (Schweinepest) herrschte in Tarmstadl, Griesheim, Arheilgen, Pfungstadt und Messel, Kreis Tarmstadt, in Lorsch, Kreis Bensheim, in Crumstadt, Bischofsheim und Trebur, Kreis Groß-Gerau, in Unter-Schönmattenwag, Kreis Heppenheim, in Ober-Ingelheim und Büdesheim, Kreis Bingen, ^nd in Osthofen, Kreis Worms. Veknnntrrmchrmg. Im Staatsverlag ist erschienen und durch alle Buchhand^ lungen zum Preis von 1 Mark zu beziehen: Maßregeln zur Bekämpfung der Reblaus. Amtliche Herausgabe filr das Großherzogtum Hessen, enthaltend sämtliche aus die Reblaus bezügliche reichs- und landesrechtlichcn Vorschriften. Tie Ausgabe ist im Auftrage Großh. Ministeriums des Innern von Landesökonomieral Müller bearbeitet. 6 Bogen, 8,j, in Umschlag broschiert. Gießen, (tficn 18. Juli 1907. Großherzogliches Krcisamt Gießen. I. V.: Sanger mann. Kekanntmachung. Vetr»^ Das Droschkensuhrwesen während des Universitäts- Jubiläums. Auf Grund de§ § 37 der Gewerbe-Ordnung und deS Art. 56 der Städte-Ordnung wird für die Dauer des in Gießen stattfindenden Universitäts-Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August ds. Js. für daS Droschkenfuhrwesen bestimmt: 1. Die Ausstellung von Fuhrwerken und deren Verwendung während des Universitäts-Jubiläums ist nur denjenigen Personen gestattet, welche ihr Vorhaben hei dem Großh. Polizeiamt Gießen angcmeldet haben. 2. Kutscher darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist; er muß sauber und anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat dem Fahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten. 3. Die Fuhrwerke müssen mit gesunden, kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, gepolstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sein. ----- 2" TVre 11 'E«-Or->n Ä 5 - Ä x.» -~f S - ä niti w Ä.St liT w 2 — 4. In jeden, Fuhrwerk ist der von Großh. Polizeiamt Gießen speziell für die Tage des Jubiläums festgesetzte Tarif mitzuführen. Der Tarif muß den Stempel des Großherzogl. Polizeiamts Gießen, soivie den von dieser Behörde beigesetzten Namen des Kutschers enthalten. Jeder Kutscher hat die ihm überwiesene Nummer sichtbar zu tragen. 5. Die Fuhrwerke haben stets in kurzem Trab und rechts zu fahren. Peitschenknallen ist verboten. Das Mitnehmen dritter Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrenden gestattet. Die Bezahlung geschieht an den Kutscher gemäß Tarif Vor der Fahrt. 6. Als Ausstellungsplätze von Fuhrwerken werden bestimmt : a) Hauptbahnhos; b) Süd-Anlage an der Lesehalle; c) Marktplatz, Schulstraße; d) Ludwigsplatz, sowie die noch näher zu bezeichnenden Plätze au den je- welligen Feststätten (Festhalle, Theater, Philosophenwald re.). Bei der Aufstellung haben sich die später anfahrenden Fuhrwerke je nach der Zeit ihres Eintreffens auf dem Platze hinter der zuerst am Platze befindlichen anzureihen. 7. Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder den nachstehenden Tarrs zieht den Verlust des Rechtes zur Ausübung des Gewerbebetriebes nach sich, sowie Bestrafung nach $ 147 Abs. 1 d. Gew.-Ordn. 8. Für die Benutzung der Fuhrwerke gilt folgender Tarif für die Dauer des Nniversitäts-Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August 1907. I Streckenfahrten. 1. Für eine Fahrt vom Bahnhof nach irgend einem Punkte der Stadt oder für eine direkte Fahrt zwischen zwei Punkten innerhalb dec Stadt: Einspänner Zweispänner 1 Person . — 80 1 — 2 Personen ... 1 20 1 50 3 , .... 1 80 2 — „4 , r .... 2 — 2 50 2. Für eine Fahrt von irgend einem Punkte dec Stadt nach dem Philojophenwald oder der Liebigshöhe: Einspänner Zweispänner JfC $ jft $ 1—2 Personen . . 1 50 2 50 3—4 , . . 2 — Z _ der Festhalle: Einspänner Zweispänner 1—2 Personen . . 1 — i 50 8—4 , . . 2 — 2 50 II. Leitsatzrten. Eine Stunde in der Stadt: Einspänner jfC 1—2 Personen . . 2 50 3—4 , . . 3 — Jede weitere Viertelstunde ohne der Fahrgäste 0,50 JL Zweispänner 3 — 3 50 Rücksicht auf die Zahl Jede angebrochene Viertelstunde wird für voll gerechnet. Fahrten nach auswärts unterliegen besonderer Ver- ernbarung. m abends 10 Uhr ab tritt eine Erhöhung von 50 °/0 für alle Fahrten ein. 10 Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Kanalisalionsarbeiten wird die Kat har in eng ässe vE Herste an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt. Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die K l i n st r a ß e von heute an bis auf weiteres für den Fuhr- Verkehr gesperrt. Wegen Vornahme von Pflasteruugsarbeiten wird die M a r kt- straße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt. Wegen Vornahme vor: Walzarbeiten wird die Ost-Anlage von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt. Gießen, den 20. Juli 1907. Großherzogliches Pvlizeiamt Gießen. Herberg. Bekanntmachung. In der Zeit vdm 13. bis 20. Juli 1907 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Herrenweste, 1 Laterne, 1 Herr en rock mit Inhalt, 1 Damenuhr und Papiergeld; verloren: 1 rotes Herrenportemonnaie mit ca. 11 Mark Inhalt, 1 rotes Dmnenportemonnaie mit 13,70 Mark und 1 Monatskarte Gießen—Lollar Inhalt und 1 Brieftasche. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde Zimmer 9h:. 1 erfolgen. Gießen, den 20. Juli 1907. Grvßherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg. Kekniintmachung. Betr.: Feldbereinlgung in der Gemarkung Weitershain. In der Zett vom 29. Juli Ibis einschließlich 5. August l. I. liegen werktags auf der Großh. Bürgermeisterei Weilers ha in m den üblichen AmtsÄunden zur Einsicht der Betettigten offen: 1. Projekt nebst Kostenanschlag über die Ausführung verschiedener Drainagen, 2. Beschluß der Vollzugskommission über die Kostendeckung. Einwendungen hiergegen such bei Mechung des Ausschlusses innerhalb der vbeninigegebenen Offen le gungs frist bei Großher- zoglicher Bürgermeisterei Weitershain schrifttich einzureichen, und zu begründen. Friedberg, den 19. Juli 1907. Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Kirnber g er, Kreisamtmann. LerhiWMß m MimlloMrbeitell. bie Feldbereinigung Lollar sollen nachstehende Arbeiten und Lieferungen auf dem Wege schriftlichen Angebots vergeben werden und zwar: 1. Grabenarbeiten veranschlagt zu 2339,— Mk» 2. Liefern von Zementröhren „ w 318,— w 3. Verlegen von Röhren n w 46,80 4. Chaussierungsarberten r * 168,__ * Die Verdingsunterlagen liegen auf Großh. Bürger- nieisterei Lollar zur Einsicht offen. Die Angebote haben m Prozenten des Voranschlages zu erfolgen, sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen bei Großh. Bürgermeisterei Lollar einzureichen, woselbst deren Ec- öffnung Freitag, den 28. v. Mts., vormittags 9 Uhr tn Gegenwart etwa erschienener Bieter stattsindet. — Zu- schlagsfrlst 3 Wochen. Gießen, ben 18. Juli 1907. 1 Großh. Kulturinspektiou Metzen. I. V.: Wallek. Brtihrgche Hniversitäts-Druckerei, Schuletr. 7 Rotationsdruck der Brübl «leben Unw^. Buch- und Siemdruckecer. R. L ange. Gießen. ®cenfä beträ9t dec Preis einer Fahrt innerhalb dec 4, nach der Liebigshöhe oder den, Philosophen- »old 50 4 für die Person. ' Gießen, den 18. Juli 1907. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. — Herberg. Drucksachen aller Art liefert in Jeder gewünschten Ausstattung, stilrein und preiswert di#