Ureisblatt fm kn Ureis Gietzen. Nr. 73 _____3. Oktober WO7 Gießen, am 27. September 1907. Betr.: Die Pfleggeldsätze in den Kliniken der Landes- universitüt. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gietzen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. An Stelle der demalen geltenden Tarisbestimmungen für die Aufnahme und Verpflegung Kranker in den Kli- A- Pfleg niken der Großh. Landesuniversität Gießen tritt für bxe chirurgische Klinik mit der Ingebrauchnahme der Neubauten, für die Frauenklinik mit der Ingebrauchnahme des Erweiterungsbaues dieser Klinik und für die übrigen Kl^ niken mit dem 1. Oktober 1907 der nachstehende Tarif nebst Erläuterungen in Kraft. Wir überlassen Ihnen, die Vorstände der Krankenkassen und sonstige Interessenten hiervon zu verständigen. I. V.: W e l ck e r. geld - Tarif. i Ord.-Nr. — Täglicher Pfleggeldsatz iil der Für die I. Klasse im Sommer- | Winter- Halbjahr. Für die II. Klasse im Sommer- | Winter- Halbjahr. Für die III. Klasse. 1 Medizinischen Klinik 7-10 Mk. 7.50 bis 10.50 Mk. 3-5 Mk. 3.50 bis 5.50 Mk. 1.25 bis 2 Mk. Für Kranke, welche zu Lasten der staatlichen Betriebs-Krankenkasse verpflegt iverden, fommt der Mindestsatz von 1.25 Mk. zur Erhebung. 2 Fralreilkliilik 8 Mk. Für besonder? Zinnner erhöht 8.50 Mk. ansqestattete sich das Pflege- 4 Mk. 4.50 Mk. 1.25 Mk. geld 10 Alk. 10.50 Mk. 3 Chirurgischen Klinik 8 Mk. | 8.50 Mk. Für besonders ausgestattete Zimmer erhöht sich das Pflegegeld auf 10 Mk. • | 10.50 Mk. 4 Mk. 4.0 Mk. 1.50 bis 2 Mk. 4 Augenklinik 7.70 bis 10 Atk. 8 bis 10.50 Mk. 4 Mk. 4.50 Ml. Erwachsene 1.25 Mk. Kinder 70 Pfg. 5 Klinik für psychische NIld llervöse Krankheiten 5-10 Mk. 5-10 Mk. 3-5 Mk. 3-5 Mk. 1.25 bis 2 Mk. Für Kranke, welche zu Lasten von Krankenkassen, Berufsaeuossenschasteu und zu Lasten der Landesversicherungsanstalt Großh. Hessen in der III, Klasse verpflegt werden: 1.50-2.25 Mk. Ausnahmen sind nur zulässig auf ausdrückliche Anordnung des zuständigen Kliniksdirektors oder seines Stellvertreters: a. wenn die Abweisung des Kranken mit Gefahr für ihn verbunden wäre oder im besonderen Einzelfall als eine .Härte gegen ihn erscheinen toürbej b. wenn die Aufnahme des Kranken im Interesse der Wissenschaft gerechtfertigt erscheint. Wird in dell genannten Ausuahmefällen der schuldige Vorschuß (Abs. 1), oder die schriftliche Einweisung (Abs. 2 lit. a) oder die Bescheinigung über die Zahlungsfähigkeit (Abs. 2 lit. b) nicht etwa alsbald nach der Ausnahme noch nachgeliesert, so ist bei dem Ortsarmenverband G-ießen auf Einweisung des Krankell anzutragen. . Für die Voraussetzungen der Ausnahme Krallker m die Klinik für Psychische und nervöse Krankheiten gelten bis auf weiteres die besonderen Vorschriften der §§ 2—6 und 14 des Regulativs vom 14. Januar 1896. IV. Die Direktoren der unter Ord.-Nr. 1—4 des Tarifs nufgej ährten Kliniken sind berechtigt, unbemittelte Kranke, deren Krankheitssorm ein besonderes wissenschaftliches oder. Lehriuteresse bietet, unentgeltlich auszunehmen. Der Direktor der Frauellklinik ist außerdem befugt, unbemittelte Schwangere zu ihrer Entbindung unentgeltlich anszunehmen. „p Ä In der Klinik für psychische und nervöse Krankhelten finden unentgeltliche Ausnahmen nur insoweit statt, als dem Direktor die freie Verfügung über zehn sogenannte Freiplätze zusteht. , t t v. Für alle auf Kosten von Gemeinden, Landarmen^ B. Erläuterungen zum Psleggeld-Tarif. I. Unter Winterhalbjahr ist die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März zu verstehen. II. Der Aufuahmetag und der Cntlassungstag sind als zwei Verpslegungstage zll berechnen. Jedoch werdcll im Falle des Reichsgesetzcs vom 6. Juni 1870 beide Tage dann nur als ein Verpslegungstag berechnet, wenn der Kranke nicht ml beiden Tagen die volle Verpflegung erhalten hat. III. Die Kranken habell bei ihrer Aufuahme in eine der unter Ord.-Nr. 1—4 des Tarifs aufgesührteu Kliniken einen der Verpflegungsklasse entsprechenden Vorschuß au die Verwaltung gegen Quittung zll leisten und jeweils zu erneuern. Nicht aufgebrauchte Vorschüsse werden bei der Entlassung gegen Quittung zurückgezahlt. Von der Leistung eines Vorschusses sind befreit: a. diejenigen Kranken, welche eine schriftliche Einweisung einer zahluugspslichtigen Gemeinde, eines Laud- armenveroandes, einer Krallkeilkasse, einer Beruss- genosjenschaft oder der Laudesversicherungsanstalt Gr. Hessen vorlegen, worin genau angegeben sein muß, bis zu welchem Zeitpuukt die geuallllteu Verbände oder Anstalt die Verpslegungskosten übernehmen; b. diejenigen Kranken, welche eine vom Ortsvorstand ihres derzeitigen Wohnorts ausgestellte und gehörig beglaubigte Bescheinigullg über ihre Zahlungsfähig- keit vorlegen. Können die Kranken iveder Vorschuß leisten, noch eine der unter Abs. 2 lit. a und b näher bezeichneten Bescheinigungen vorlegen, so ist die Aufnahme in. der Regel zu verweigern. 2 Das GroWcrzogliche Krcisamt (Stehen ait die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. fÄ'Ä -ä4 ____________ 3. V .- Welcker. Bekanntmachung. Tie unterm 12. September 1907 angeordnete Sperre der W e i d e n g a s s e wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 1. Oktober 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. R e i n h a r t. Amtliche Nachrichten über Viehseuchen. €*?ent ^^^e zu Vockenro d (Kreis Alsfeld) ift die Rotlaufseuche ausgebrochen. Gchöftsperre ist üer^ngt f rh^te ll! einem Gehöfte zu Burg-Gemünden Kreis Als- WÄÄ Xff ist -loschen. Die Warnung. /eit längerer Zeit nracht eine Firma John A. Smith ^mAP»9ULs?0Q^r^rGcut^r Street, London, England, in Zei- tungen und Zeitschriften direkt und auch durch Mittelspersonen ^Qmc lür ein Heilmittel gdgcn Rheumatismus, £ genannt, das unbedingt sicher tonten soll. ?ti£ Mittel wird in H-orm von Tabletten, in Schachteln verpackt, zum Preise von 4 Mark pro Schachtel abgegeben. An eUtWft Gloria Tonic" lediglich ^.Daneben werden noch abführende Pillen „Gloria Lara- tiugeprsesen, die aus Aloe, Rhabarber und A^E^^^'estehen und zur Unterstützung der Kur mit „Gloria un^ blH als UniversalHeilmittel gegen allerlei Be- v ^^ltvpsung, Nervosität, Sodbrennen, Niedergeschlagenheit, Nierenleiden, Appetitlosigkeit, dienen soll. un^ Aloe und Rhabarber längst be- k^nte Heilmittel, die allgemein im Gebrauch sind, keineswegs &in?en sd^>A'ktcn zugeschriebene, absolut sichere Holl kraft, insbesondere bei Rheumatismus haben. Preis der Mittel ist ungetvvhnlich hoch. ar c?or bem Bezüge der Mittel der Firma John A. vLMilh, die besser und billiger auf ärztliche Anordnung, wenn auch unter anderem Nanien, m jeder Apotheke zu erl-alten sind. Karlsruhe, den 24. Oftober 1905. Der Ortsgesnndheitsrat. Rotationsdruck der B r u b t ' icden Univ.-. Bucd- unb <£teinbtucrereu 9L Lange. (Sicßen. Warnung Vor 3oin Smiths „Gloria Tonic" und „Gloria Laxative Pillen". " * 6,„ Nachstehend Bringen wir die von dem Ortsgesundheitsrat w Sin^rnbe tm ^Qtjre IMS veröffentlichten Warnungen vor John A Smiths „Gloria Tonic" und „Gloria Laxative Pillen^ er- neut zur Kenntnis. Wir machen hierbei twch besonders darauf auffncrksam, dast inzwischen auch eine Untersuchung des „Gloria ffX f XX* pharmazeutische Institut der Universität Berlin f »-'n diesem Institut unterste X°mC ßt§, svesentltchc Bestandteile Guajakharz und Jod- kalmm> dagegen fern Colchicin enthielt, während durch eine vorgenommene Untersuchung des Chemischen Unter- suchungsamts zu Darmstadt tvicderum Colchicin als Bestandteil des QmbennÄief^ Gu°iakharz und Jodkalium dagegen nicht vorgefundeu wurde. Es geht hieraus hervor, daß die Zusammen- il/" ein bn8 "®toria Tonic" nicht immer die gleiche ist, ein Umstand der mir geeignet ist, die Bedenken gegen die Anwendung des Mittels zu erhöhen. ’ , PUT?tcrMrJ und Weise der Reklame des John A. Smith ist ^.Lnraktertstisch daß er, wie wir festgestellt haben, Photo- graphten angeblich durch seine Mittel geheilter Personen teils Muck7 und velswiL 8<9nt i6Tm äU Ncklamezwecken ließen, den 28. September 1907. Großhcrzogliches Kreisamt Alsfeld I. V.: Welcke r. t Bekanntmachrmg, betr. Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Kraft- fahrzeugen vom 24. September 1906. ~ . ~ir ^en bcn Diplom-Ingenieur Martin Albrecht zu Friedberg, Dozent an der Gewerbe-Akademie daselbst, als Sach- ^andigen zur Prüfung der für den Verkehr aus öffentlichen $rrt9f^s n? Platzen bestimmten Kraftfahrzeuge (Kraftwagen und Un^ ?lIr Erteilung von Befähigungszeugnissen an Führer solcher Fahrzeuge bis aus weiteres bestellt. arm stad t, den 23. September 1907. Großh. Ministerium des Innern. I. V.: Dr. Weber. Dr. Fink. —----— ..... verkünden, Krankenkassen und Berufsgenossenschasten, sowie auf Kosten der Landesversicherungsanstalt Gr. Hessen aufgenommene Kranke ist der Pflegegeldsatz der 3. Kasse zu entrichten. " 0 3» der Klinik für psychische und nervöse Krankheiten grlt für solche Kranke, welche zu Lasten von Krankenkassen Lerufsgcnvlsenschastcn oder der Landesversicherungsanstalt Gr. Hessen in der 3. Klasse verpflegt werden, der besondere Pslegesatz 150-2.25 Mark Jedoch i stfür Kranke, welche zu Lasten der staatlichen Betrtebskrankenkasse für das Gr- Hessen in der genannten Klinik die Verpflegung der 3 Klasse erhalten, der regelmäßige Pflegegeldsatz von 1.2 Mark zu 8n^.c”- ..PS Zustand eines zur Begutachtung, ein- gewiesenen Psychisch-Nervösen seine Verpflegung in der 2 K a se er orderlich (eigenes Wohnzimmer, besondere Kost entrüdieu'^ »r bcr niedrigste Pflegegeldsatz der 2. Klasse VI. Die Mitglieder der Krankenkasse für die Studierenden der Landesunwersität sind in allen Kliniken gegen Zahlung eines tag ichen Pflegegeldsatzes von 4 Mark der 2 Berpfiegungsklasse zuzuwcisen, erhalten jedoch die Ver- pfjegung 1. Klaffe. 1 rpn ben Kliniken wohnenden unverheirateten §^onal welches von der Zugehörigkeit zur staatlichen Betriebskranrentasfe für das Gr. Hessen befreit ist wird iiileauna in hpr fitr Str» P.* h ndlUNg und Ver- I die Dauer von Bchandlung geeigneten Klinik auf oie von 2o Wocyen gewahrt. „ t X11,1- ?ie5’rP,torm der unter Ord.-Nr. 1—4 des Tarifs aufgefuhrten Kliniken sind berechtigt, von den in ihre Klinik aufgenommenen Privatkranken der 1. und 2. Klasse ein ärztliches Honorar zu erheben. 0 der Klinik für psychische und nervöse Krankheiten L" den galten, tn ivelchen der tägliche Pflegegeldsatz fcS bU Rötliche Behandlung bX IX. In den unter Ord.-Nr. 1-4 des Tarifs aufqeführten bcn Pflegegeldsatz der 1. und 2. Klasse ^^^^liche Wartung und Verpflegung gewährt. Arze- Verbandzeug, Bäder, besondere Verord- nungen und Wartung, sowie in Todesfällen die erforder- rlche Desinfektion des -Zimmers und Mobiliars sind besonders zu vergüten. ständ?rX siUf,n»airkCntlv™ 3- Kasse kommen je nach den Um- Ib6Äaße |llr besondere Verordnungen, Röntgenbestrahlung, mediko- Behaüdlung, Bandagen, Verbandzeug, kvstfpie- zur Erheburig°'^b' tc,lere Ertraorduungen und dergleichen lindere?« Klinik für psychische und nervöse Krankheiten äXtri*he bE§ ^steglings, deren Befriedigung arztlicheifeits mcyt verordnet und durch 8 ll des Regulativs vergüten '$pnUOr 1896 ''M vorgesehen ist, besonders zu vuiryultin, »medizinischen Klinik ist für die Behandlung emev Kratz kram en (für eine Kratzkur) in der 3. Klasse ein einmaliger Pflegegeldsatz von ü Mk. zu entrichten. ~ , Gießen, den 1. Oktober 1907. e 1 r": Ä^'nii\ä,‘r ®mfenbunö der Gemeinderechnungcn für U0b Rj. und der Krankenkassen für 1906 Rj Das Graf,herzogliche Krcisamt Gieheu NN die Grosih. Bürgermeistereien des Kreises. - .^ndem wir unsere Verfügung vom 25. Juni lf Fs — Erinnerung bringen, erwarten wir, soweit dies noch nicht geschehen ist, baldige Erledigungsanzcige Dr. Breidert.