Kreisblan für -en Kreis Sietzen. Nr. 47 ' ' " 4. Juli “ ' ” ~ ' 1907 Kekannlmachung. Wegen Ausführung von Kvnalisationsarbeiten in der Stadt Grünberg wird die Marktstraße daselbst vom Marktplatz bis zum Heegweg vom 1. Juli d. Js. auf ungefähr 14 Tage für den Fuhrwerksverkehr gesperrt. Während dieser Zeit muß der Durch- yanasverbehr von Langholzwagen durch die Stadt eingestellt itverden, während der gewöhnliche Fuhrverkehr durch Seitenstraßen umgeleitet werden kann. Gießen, den 30. Juni 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. '____________________________Dr. Breidert. Gießen, den 1. Juli 1907. Betr. : Tie Bedeckung der Stuten durch die LandgesbütsbeschäLr in 1907. Das Grsßherwgliche Kreisamt Gießen an die Großh. Büraermsrstereieti des Kreises. Soweit Sie unserer Verfügung vom 17. Juni 1907, Kreisblatt Nr. 43, noch nicht entsprochen haben, lverden Sie hiermit an deren Erledigung binnen 8 Tagen erinnert. ________I. V.: Froelich.___________________ Gießen, den 1. Juli 1907, Betr. : Tie Belohnung des Feldschutzpersonals. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Größt). Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Soweit Sie unserer Verfügung vom 27. Mai d. Js., Kreisblatt Nr. 37, noch nicht entsprochen haben, tvcrden Sie hiermit an deren Erledigung binnen 8 Tagen erinnert. _________________________Tr. Breiderr._________________________ Gießen, den 29. Juni 1907. Betr.: Landwirtschaftliche Bodenbenutzung im Jahre 1907. Das Grohherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, ioelche unserer Auflage vom 6. Juni lausenden Jahres (Kveisblatt Nr. 40) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert. —__________________I. V.: Froelich.____________________ Kekamltnmrhmrg. Betr.: Tie Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Groß- Herzogtums. Tie Gemeinde Groß-Umstadt beabsichtigt nut dem am 5. September t. Js. daselbst stattfindenden Pferde-, Fohlen- und Zuchtviehmarkt eine Verlosung vvn Pferden, Fohlen, Rindern, landwirtschaftlichen Maschinen und Gebrauchsgegenständen zu verbinden. Grvßh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß bis zu 12 000 Lose zu 1 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Proz. des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Gießen, den 1. Juli 1907. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. _____________________I. V.: L a n g e r m a n n.____________________ AelunuttmachMg. Betr.: Rauschbrand zu Oppenrod. Unter dem Viehbestand des Louis Sculiug zu Oppen- r o d ist Rauschbrand ausgebrvchen. Gießen, den 1. Juli 1907. 1 Großherzogliches Kreisamt Gießen. __I. V.: Langer m a n n. Betr.: Tie Strafregister; hier: die Nachweisungen der im 1. Halbjahr 1907 verstorbenen bestraften Personen. Ter Großh. Oder-Staatsmstvalt brim LMtzmcht der Pronin} Obrrhrffk» (ui sämtliche Ortspolizcibehürden des Kreises. Cie werden ersucht, die obenerwäwtten Nachweisungen oder Fehlanzeigen bis zum 1. August 1907 — ohne daß eine Erinnerung nötig wird — an mich einzusenden. Gießen, den 29. Juni 1907. I. V.: Reu ß. Bekanntmachung. Tie diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung' des Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene findet Donnerstag, den 11. Juli 1907, nachmittags 3V2 Uhr, im Sitzungssa-ale der Grvßh. Provinzialdirektion zu Gießen (Brandpbrtz) statt. Wer für die gute Sache ein Interesse hat, ist herzlich witt- fbmmen. Zur Tagesordnung steht u. a. der Antrag des Vorstandes auf Acnderung des § 14 der Satzung (Ersatz der Worte. „Darmstadt, Gießen und Mainz" durch die Worte: „den drei Provinzen des Grvßherzogtums"). Darmstadt, am 2. Juli 1907. Ter Vorstand des Hessischen Schutzvereius für entlassene Gefangene. Tr. Praetorius, Mueller, Grvßh. Generalstäatsanwalt, Großh. ^Ninisterialsekretär, Vorsitzender. Schriftführer. Tas Kvmnnrndo der Schutztruppen teilt mit, daß den ehe- maligen Angehörigen der südwestafrikanischen Schutztruppen die nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung bei der Schutztruppe behufs Ansiedelung im Schutzgebiet verbleiben, folgende Vergünstigungen gewährt werden können: 1. Ten ausgeschiedenen Schutztcuppenangehörigen wird, falls sie auf Heimbeförderung verzichten und sich verpflichten, als Ansiedler im Lande zu bleiben, das Heimrreisegeld als An- siedelungsbeihülfe gezahlt. 2. Aus geschiedene Schutztruppenangehörige weiden beim Kaufe von Regierungsland hinsichtlich des Preises« bevorzugt, ivemt sie ein eigenes Vermögen von mindestens 2000 Mk. nachweisen können. 3. Tiejenigen ausgedienten Schutztruppenangehörigen, tvelche auf eigener Farm wohnen, können ein unverzinsliches Tav- lehn bis zum Höchstbetrag vvn 6000 Mk. bewilligt erhalten und finden hierbei gegenüber anderen Bewerbern in erster Linie Beri'icksichtigung. _ Es wird bemerkt, daß selbstverständlich auf diese Vergünstigung ein rechtsverbindlicher Anspruch nicht besticht. Grvßh. Bezirks-Kommando Gießen. Warnung vor zweifelhaften Heilmitteln. Tie nachstehende Warnung des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin bringen wir hierdurch zur Kenntnis. Gießen, den 2. Juli 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. . I. V.: Welcker. Warnung. In hiesigen Zeitungen wird von der Firma „The Giaut Oxie Co.", 8 Bo uve rie St. London E. C., eine Gratis- vrobe von Oxien gegen Herzkrankheiten angeboten und nach Uebersendung der aus weißen Pillen und roten Tabletten bestehenden Proln eine 3 monatliche Behandlung mit den Oxien- Medikamenten für 25 Mk. augeboten. Tie Tabletten bestehen aus Rohr- und Milchzucker, Maisstärke, Sassasrasöt, Wintergrünöl und einem Bitterstoff, die Pillen im wesentlichen aus einer mit Pseffermünzöl versetzten Mischung von bitteren Extrakten mit Jalapenharz und Capsaicin, die mit einer Masse von Zucker und Maismehl überzogen ist. . Vor dem Ankauf der Mittel kann nur dringend gewarnt werden, da bei Herzkrankheiten große Vorsicht geboten ist und ohne Schaden nur Arzneien genommen werden können, die nach stattgefundcner ärztliclier Untersuchung des Kranken der Natur seines Herzleidens angepaßt sind. Berlin, den 29. 9Nai 1907. Der Polizei-Präsident: gez. von B 0 r r 1 e s_ Betr.: Ausführung der Gesindeordnung. Q. .ffl Um täglich bei u n s g e l t e n d g e in a ch t c Z w e 1111 äii beheben, sehen wir uns veranlaßt, daraus hinzuweistn, daß nach den Bestimmungen der Gesindeordnnng Mlddes aus Grund des Artikels 7 der Gcfindeordnung für die ^>ta^.Gießen erlassenen Ortsstatuts vom 30. August 1900 sämtliche Dienstbotenverttage, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Tienstdauer vereinbart, als auf die Dauer eines Ka le n der v i e rtc l* jahres abgeschlossengelten. _ Wird ein solcher Dienstvertrag Nicht 4 Wochen vor dem Ablauf de s K a le n de rvi e r t e l j a hr e 3 np. vv, DVr D4/r Hungen, den 25. Juni 1907. Großh. Steuerkommiffariat. H o öS. Nidda, den 27. Juni 1907. Großh. Steuerkommiffariat. Korsma n n. Groß. Steuerkommiffariat. Hook. Grünberg, den 25. Juni 1907. Großh. Steuerkommiffariat. We n-el. Hungen, den 25. Juni 1907. Großh. Steuerkommiffariat Hungen, HooS. Buhbach, den 26. Juni 1907. Großh. Slenerkommissariat. Jlath. Arbeitsvevgebung. Die -ur Unterhaltung befc ForsthaufeS Hochwcwi nötige , n Schrciucr. bezw. Zimmerarbeit wro”cn ro"*eu.,n ®"B *' 96' bomttt 10 Üb', öffenill» Bekanntmachung, betr.: Die Abgrenzung der StenerkommissariatSbezirke. Unter Bezugnahme aus die im Großh. Regierungsblatt Nr. 20 erlassene Bekanntmachung, die Organisation der Steucrlommiffariatsbezirke betr. vom L. Juni 1907 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die seither zum CteuerkommffariatSbezirk Hungen gehörigen Gemeinden Ettingshausen und Hattenrod vom 1. Juli l. Js. ab dem Großh. Steuerkommiffariat Grünberg zugeteilt sind. Hungen, den 25. Juni 1907. Bekanntmachung, betr.: Die Abgrenzung der SteuerkommifiariatSbezirke. Unter Bezugnahme auf die im Großh. Regierungsblatt Nr. 20 erlassene Bekanntmachung, die Organisation der EteuerkonnniflariatSbezirke betreffend vom 3. Juni 1907, bringen mir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die seither zum SteuerkornmiffariatSbezirk Ridda gehörigen Gemeinden Rabertshausen I und II und Ringelshausen vom 1. Juli I. IS. ab dem Großh. Steuerkommiffariat Hungen zugeteilt sind. Kelmnntmachllng. Nachstehend« ^uhAcivcrurbninifl, ivelche an Stelle deS Lokal - Reglements vom 8 ftfbnmr 1881 tritt, dringen wir hiermit zur össentlichen Kenntnis Gießen, den 27. Juni 1907. Gwßherzogliches Pvlizeiomt Gießen. Herberg. I Bekanntmachung. Tic imfmn 20 Juni 1907 an geordnete Sperre der Allee- ft raße zw>sck-en Ludwig- und Fmnkfurterstraßc wird hiermit aufgehoben. Die unlerui 20. Juni 1907 angcordnetc Sperre der Go et he- straße zwischen Selters,veg und Süd-Anlage wird hiermit aufgehoben. Die inilenn 28. Juni 1907 angeordnete Sperrt der Jo- bo i, n es flrd 61 »wisck^n Plockstraßr und Neuen,veg wird hiermit aufgeboben Gießen, den 1. Juli 1907. Gwßherzoglichcs Polizeiamt Gießen. ______________ I. B..- Roth. _______________ Bekanntmachung, betr.: Die Abgrcuzung der Stcuerlommissariatsbezirke. Unter Bezugnahme aus die in, Großh. Regierungsblatt Nr. 20 erlassene Bekanntmachung, die Organisation der Steuerkomuiiffariatc bezirke betr. von, B. Juni 1907 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die seither zum SteuerkornmiffariatSbezirk Hungen gehörigen Gemeinden Eberstadt, Holzhem, und Ober-Hörgern, sowie die Fcldgemarknng Bergheul, vom 1. Juli l. Js. ab, dem Großh. Steuerkommis- sarmt Butzbach zugctcilt sind. esscni.^^^n^Ntzungvunterlagen liegen zur Einsicht der JMev bns hrt Pihft trhxui x k?^Ebote aus vor geschriebenem Formular, -LiÄkK. -b8ute4nM &n,,mn"trn «ritpu^ on UNS Gießen, den 3. Juli 1907. Städtisches Hochbauamt. Ä . --------- ---------Gerbe l. b4* ^""°u-druck b« Brühl'schen Unw,, Buch, und Steint^cferei. R. «(efeen.------------------- Polizei * Verordnung. . § 9 73 und 74 der Gewerbeordnung Art. 184 bi« 187 des PolizeistwsgesevcS und Art. 56 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten Versammlung und mit Genehmigung Grvßberzoglichen Ministeriuulü des Jnn.-rn vom öu M. d I. HI. 6202/07 für die Pwvinzialhaupt- Mdt Gießen in Abänderung l>ezw unter Aushkbnng deS Lokal- vieglements vom 8. Februar 1881 vervrdnet wie folgt: _ § 1. Bon den Bäckern und Brvthändlern darf das Brot nur in Laiben von 1. 2 und 3 Kilogramm (2, 4 und 6 Pfund) zum Berkaus ausgeboten tvtrbfit. § S. DaS Von den Bäckern und r^wthändlern zum rierkause anS- gelx'tene Bwt muß flrt» mit dem ,vohl auSgedrücktcn NmnenS- »eichen deS l>etrrfsenden ^lach'rS versehen sein. 8 3. Verkaufsstelle, in ivdcfcr Bwt seilgeboten 'wd d,e Preise und daü Olcwicht des zum Erkaufe «in men den Bwtes durch einen mit dem polizeilichen Stempel siebenen von auße-n sichtbaren Anschlag täglich während der BerkausS-eit zur Kenntnis deS Publikums -u bringen. . . V1,7lnschlaa ist in gut leSlnrrem Zustande zu erhalten und bet gan-uchcr oder teilweiser Abändenma der Preise ober Gc- durch einen mit dem polizeUichen Stempel zu versehenden neuen Anschlag zu ersehen iYfill>iltoi twn Bwt zu dörren als den angeschlagenen wwie der Berkans von Brot mit geringerem als dem angeschlagenen ^ienncht ist verboten. § 4. . ^Le3Wf,f.r. ">'d sind qebolten im Berka,isSlokalc 5™. f «fotbftiTJftt" flctidjfen Okimcblen an einem leidjt AHgünfiltdjeii Crte mifjiifitUen und die Benuvung derselbe» »um Äachw.egen de<' verkauften BwteS zu gestatten Für etwaiges MinderiwN'icht hat der Lx-rkäuser aufzukommcn. 9 5. Siuoiberbanbluugen gegen m-rflebcnbc Bestiinmunaei, werden totem fie nicht den in ben Artikeln 184 bid 187 ded PolizetNraf- tn'lÄ unterliegen, mit Plelbfieufc bis ,u 10 eU6^fknim27Un9TnirÄfcMfn,k 5 | Gwßher^glichcs Polizeiamt Gießen. _ Herberg. gekündigt, fo i st er st i ll, chwe l ge n d auf ein wei- I tere» Kalen derv ter teliahr al» erneut an zu sehen .■ tfi ergibt sich hieraus, daß in ber Stadt Gießen Dienste I botenvertr öge nur auf den 1 Januar, 1. April, I 1. Juli und 1 Oktober aufgekündigt werden kön- I n«n, und daß die Ktlnd.igung spätestens 1 Wochen I vor dem jewe illgeu Termin erfolqt sein muß, es I sei denn, bafo ausdrücklich etwa» andireS zwischen den Parteien I Vereinbart ist. Die» gilt auch dann, wenn der Lohn nach Mo- I valen bemessen i st, da der von monatlicher Lohnzahlung I Ixnidelnde Abs. 4 des Art. 6 der Gesindeordnung mit den übrigen I Bestimmungen Artikel» 6 durch das erwähnte OnSstatut außer I Kraft geseht ist. Ebenso macht es keinen Unterschied, vb ein THenstverhilltniS I öin Anfang oder erst im Lause eines Kalenderviertelsahres ein- I «wngeii mtn ist. eil Im I » Kvlendervieii, l- eingegangenes Dienstverh.Utnis zunächst biS zum Ende de» Ka- lendervierteljahre» und hhiin in der oben bezeichneten Weise von Vierteljahr zu Vierteliahr weiterläust. Gießen, den 26. Juni 1907. Gwßherzogliches Polizeiamt Gießen. 1 11 l e x g. Bekaiinkmachmtg. MfgEass«» Sir. 16 - aHnfiÄTö'ifcu0'" un,ncm ^frclciricite - «immer BsSSe-Ä “ Ä" «ÄÄ «e Gießern den, 1. Juli 1907. Grvßhersogltche Bürgermeisterei Gießen. — Mcenm.__________ B’/T