Ureisblatt für Len Kreis Gietzeu 1907 S. Juli Nr. 46 Gießen, ben 21. Juni 1907. Krk eit vo ut Eichamt geprüft werden, in Gegenwart des Verkäufers oder dessen Stellvertreters unter Aufsicht eines oberen Proviantamts-Beamten kostenlos festgestellt; ein Gewichtsabzug findet in keinem Falle statt,' bic Bezahlung erfolgt sofort nach ber Abnahme und Gewichtsfest- ftellung. Mit dem Kmifpreise wird eine Bescheinigung über die Menge des gelieferten Naturals und die Höhe des erhaltenen Geldbetrages ausgehändigt. Das Abbringen des Naturals in die Lager-Räume der Proviantämter rc. besorgen die bei letzteren beschäftigten Arbeiter. 4. Als Ankaufszeit gilt im allgemeinen für Roggen, Hafer, Heu und Stroh die Zeit von der Ernte ab bis Ende April des folgenden Jahres; der Strohankauf wird gelvöhnlich noch darüber hinaus bis zur neuen Ernte verlängert. Der Beginn und der Schluß des Ankaufs dec einzelnen Naturalien sowie auch die wegen Raummangels erforderliche zeitweilige Ansetzung desselben werden durch die Zeitungen und Kreisblätter, sowie durch schriftliche Mitteilungen an die Ortsvorstände, Kr is- behörden usw. bekannt gemacht. 5. Bei schriftlichen Angeboten muh den Proviantämtern und der Armee Konserven-Fabrik die zu liefernde Menge, der geforderte Preis „frei Magazin" und die Zeit der Lieferung möglichst genau angegeben werden. Eine Postkarte genügt für die Mitteilung. Gegenangebot oder Antwort wird sofort erteilt «6. 2u der Reael kauft die Militär Verwaltung „frei Magazin Nur, wenn es sich um die Abnahme größerer Mengen Produzentenware von nlindcstens 10 Tonnen (= 10 000 Kgr. oder 200 Ztr.) handelt, die sie ln'reits an einer mit geeigneten Abnahnie-Räumen versehenen Eisenbahnstation lagern, ferner w?nn vorher eine Warenprobe geprüft und über den Kaufpreis „frei Bahnhof Waggon" und die Menge eine vollständige Einigung erzielt ist, kann' ein Proviantamts-Beamter zur Abnahm' und Absendung des Naturals auf Militär-Tarif in das Bzugsgebi.'t entsendet werden. , t . Frisches, nicht ausgeschwitztes Heu i)t von dem Ankauf „frei Bahnhof Waggon" ausgeschlossen. Der ftir die Militär Verwaltung sehr erwünschte Ankauf von Heu von den Wiesen weg geschieht daher nur „frei Magazin". 7. Um den Ankauf „frei Bahnhof Waggon" im Interesse der Landwirte mehr zu fördern und um auch die Abgabe des Naturals „frei Magazin" für die Landwirte lohnender zu gestalten, tu tri) — namentlich den Besitzern kleinerer Bestände — empfohlen, sich unter Wahl eines Vertrauensniannes zusammenzuschließen und ihre Erzeugnisse — zu Wagen oder Waggonladungen gesammelt — den Proviantämtern anzustellen. Formulare zu Vollmachten geben die Proviantämter kostenlos ab. 8. Den Angehörigen und Arbeitern der Proviantämter und der Armee-Konserven-Fabrik ist es streng verboten, Gefil/enke, Trinkgelder usw. zu fordern oder anzun.hmen. 9. Landwirte, welche an das Proviantamt Mainz liefern, haben dort Gelegenheit, ihren Bedarf an Roggenkleie aus freier Hand zu kaufen. Bekanntmachung. Betr.: Den unmittelbaren Einkauf der Bedürfnisse der Heeres- vertvaltung von ben Landwirten. Wir bringen hiermit nachstehend die hauptsächlichsten Bestimmungen für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Die Proviantämter zur Kenntnis der Interessenten und empfehlen den Landwirten gegebenenfalls unmittelbar an dte oceres- Verwaltung zu verkaufen Gießen, den 21. Juni 1907. Großh. Kreisamt Gießen. I. V.: Lang ermann. den 1. Juli 1907 Der Prvvinzialaiisschuß der Dr. Breide ' Bekanntmachung, - betreffend den Ankauf von Konters rächten, Hülsen fruchte^ Heu und Stroh dttrch die Proviantämter in Mainz, Darmstadt, Frankfurt a. M. und Hanau und von Hülsenfrüchten, Blattgewürzen usw. durch die Armee-Konservett-Fabrik in Mainz. Die Geschäftsräimte dieser Behörden befinden sich: Proviantamt Mainz: Neue Universitätsstraße Nr. 3, Proviantamt Darmstadt: Eschollbrückerstraße, Proviantamt Frankfttrt a. M.: Bockenheim, Kasernenftraße, Proviantamt Hanau: bei der Kavallerie-Kaserne an der Lam- Armee-Konserven-Fabrik Mainz: Mombacherstraße Nr 47. 1. Der Verkauf der Naturalien unmittelbar tut dte obtgen Behörden ist für die Landwirte ganz besonders bequem und vorteil- haft; die Proviantämter und die Armee Konserven-Fabrik bieten denselben jede mögliche Erleichterung bei der Einlieferung des betreffenden Naturals; sie leihen für verkaufte Körnermengen unentgeltlich Säcke, vermitteln die Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin, verauslagen die Eisenbahnfracht-, Abfuhr- sowie die sonstigen Nebenkosten und erteilen kostenlos Auskunft auf lede die Lieferung betreffende Anfrage. 2. Die Einlieferungen tonnen innerhalb der bestimmungsmäßigen Ankaufszeit bei gutem Wetter an jedem Werktag? vormittags und nacbmittags (int Winter bis zum Eintritt der Dunkelheit) in die bei den obigen Geschäftszimmern gelegenen bezw. zu erfragenden Magazine geschehen, wenn das Naturell folgende Beschaffenheit hat: a. Die Körnerfrüchte müssen gut geerntet sein, dürfen kernen wilden Knoblauch und keine schädlichen Insekten oder Spuren davon enthalten, feilten dumpfigen Geruch haben, auch nicht sehr mit Unkrautsamen oder Unreinigkei en vermischt fein; ein Viertelliter muß wenigstens wiegen: beim Weizen 189 Gramm, beim Roggen 179 Gramm, beim Hafer 112 Gramm. Da die Landwirte dies in der Regel selbst schwer feststellen können, so ist es zweckmäßig, dem Proviantamt vorher von dem Haufen weg eine ausreichend große Probe (wenigstens 250 Gramm) in einer reinen (ni.lt riechenden), starken Düte zu übersenden. Um ferner möglichst reines Natural anlneten zu können, empfiehlt es sich, die Körnerfrüchte nach dem Dreschen einer Reinigung auf den Putzmühlen zu unterziehen. b. Die Hülsenfrüchte — Erbsen, Bohnen, Linsen — wüssen von der letzten Ernte stammen, völlig reif, trocken und käferfrei feilt, eilten guten Geruch und ein ewenig gerunzelte Oberfläche haben; mehr als 8 Prozent wurmstichiger Früchte dürfen sie nicht enthalten. Die einzelnen Proviantämter vermitteln den Ankauf der Hülsenfrüchte für die Armee-Konserven-Fabrik. Letztere kauft auch Gemü'e und Blattgewürze (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch fPorrel usw.) dann, wenn die Gemüse von guter Beschaffenheit sind und eine nicht zu hohe Reife besitzen. , , fr«f, c. Heu muß gut gewonnen fein, eine frische §aroe nur? tigen Pflanzengeruch haben; auch darf es nicht £-*■ oder wertlose oder gar schädliche (Schachte^^Mrp ge- zeitlose) Kräuter oder Gräser enthaltenausnahmsweise und wöhnlich nicht angekauft, Grumine^' Qcerntet ist. Die Mi- nur dann, wenn es kräftig imb^-^nmittetbatcn Ankauf von litär-Verwaltmtg bevorzugt^'Miesen weg, der auch für die gut getrocknetem Heu. Dffoheften ist, da die Packung und Produzenten am oermieden wird. Lagerung des^qen-Langstroh sein, darf nicht schimmelig k Mn^unb11*^ dunlpfig riechen, nicht mit Rost- oder Brand- EhenSW, auch nicht mit Disteln, Bodengras usnx ver- - N't oder durch Mäufeftaß beschädigt sein; auchMaschmen- k ‘ cangstroh wird angekaust, wenn es mit Breit-Dreschmaschinen k ausgedrosck)eit^worden und ordentlich aufgebunden ist. 3 Das Gewi^ wird auf Wagen, welche alftahrltch Ter P rov i u>^nall ILl Niedcrbessingen Konrad Bill Eber PA weiß r- gut 3 Bulle genügt). Beltershain Bogelsbgr. rot r. gut Simment. Rotscheck gut Bulle gut genügd. genügd gut gut Eber genügd schlecht Bersrod gut 17. er I. zml.gut 3I/?i©immcnt. Simment. I Rkinzncht Simment. r- gut r. gut weiß Johann Dahmer 2'A Gclbscheck k- gut genügb. B gut Beuern Konrad Hahn Eber weiß genügd. genügd. Falbscheck genügd. JohS. Rlnker I. Ziegb- 47. Saaner gut gut gut PHSommerlabVH Eber weiß genüg, genügd. JohS.SteinIIWw Ziegb. Saaner 22 T'A gut gut ie, dieselben entsprechend i zu bedeuten und zur rechtzeitigen Mieferung anzuhalten Bei Nichteinhaltung dieses Ablieferungstermins wollen Sie uns als- I bald Bericht erstatten. Die Rechnungen muffen Ihrerseits vis I spätestens Ende September an Gwßh. Oberrechnuugs- I kammer, Justisikatnr II. Wteilung, eingereicht loerden. Mit der spätestens zum 1. Oktober lf. IS. zu erstattenden Anzeige an uns, ist gleichzeitig der Nachweis über den an den evangelisck)en Zentvalkirchenfonds abzuliefernden Ueberschuß I des Einkommens der Pfarrstelle einzusenden. I Ter auszustellende Schweis des UeberschusseS muß genau I der Vorschrift des Amtsblattes tzftvßh. Ober-Konsistoriums Nr. 14 vom 17. Juni 1884 entsprechen. r _ Wir machen endlich mich -besonders darauf aufmerffain, daß die F i l i a l gemeinden, ivelche ihre Gehaltsteile an den Kirchenfonds der P farr gemeinde abzuliefern haben, von Aufstellung und Vorlage des obenerwähnten däachmeises entbunden sind. 1 _____________________ Dr. Brcidert.______________________ Gießen, den 25. Juni 1907. Vetr.: Ten Terinin zur Einsendung der Gemeinderechnungen für । 1906 Rj. und der Krankenkassen für 1906 Rj. Das Groscherzyistiche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und die Gemarkungsvorstcher des Kreises. Nach den Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. April 1881 bekannt gegebenen Bestimmungen des Gwßh. Ministeriums des Jnnerii und der Justiz ist der späteste Terinin zur Ucber- gabe der Gemeinderechnungen ftir das abgelaufene Nechmmgs- j'ahr seitens der Gemeinde-Einnehmer an Sie der 3 0. Sep- * p m b e r jeden Jahres. Bis zu gedachtem Termin haben auch '• Rechnungen der Krankenkassen zur Ablieferung zu kommen. Wir schürfen Ihnen dies wiederholt mit der ausdrücklichen Weisung ein, etwaige noch rückständige Belege aus 1906 sofort dem Gemeinde-Einnehmer zu überweisen und diesen tvegen der Rechnungsablieferung entsprechend zu bedeuten. Uns haben Sie bis zum 1. O kto b er d s. J s. zu berichten, daß die Rechnung an Sie abgegeben wurde, oder aus welchen Gründen dies nicht geschehen ifi. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, über welche uns vor Eintritt des Termins Bericht zu erstatten ist, werden wir den erwähnten Termin verlängern. Tie Einsendung der Rechnungen an Gwßh. Ober-Rechmmgs- kammer, Justifikatur 2. Abteilung, hat im Laufe des Monats Oktober durch Sie zu geschehen, und es ist u. ''lässig, diesen Termin namentlich deshalb hinauszuschieben, um b..' RechnungÄ- abhörung durch den Gemeinderat zugleich mit der Beratung des Voranschlags vorzunehmen. Sie wollen sich hiernach bemessen. Dr. B r e i d e r t. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Wil Hel inst raße zwischen Ebel- und Frankfurter Straße vom 1 Juli l. I. an bis auf Weiteres für den Mhrverkehr gesperrt. Wegen Vornahme von Känalisationsarbeitert wird Nord-Anlage zwischen Weser- und Ederstraße von heute an bis auf weiteres für den Mhrverkehr gesperrt. Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten luirO Johannesstraße zwischen Blockstraße und Neuenweg von heute an bis auf fiteres für den Mhrverkehr gesperrt. Wegen Vornahme von Umpslasterungsarbeiten wird die Bahnhofstraße zwischen West-Anlage und Mcestraße vom 3 l. Mts. an bis' tauf weiteres für den Mhrverkehr gesperrt. Kckanntmachung. Betr: Rauschbrand zu Eberstadt. Bei einem Rind des Adam Müller zu Eberstadt ist Rauschbraud festgestellt worden Gießen, den 24. Ium 1907. Großherzogliches Kretsamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n._____________________ “ Bekannmachimg. Betr ' Gesuch des August Schlad von Lautei um Geuehmigung ■' zur Ausstellung eines Dampfkessels. August Schlürb zu Lauter beabsichtigt aus dem Grundstück M II Nr 277—285 der Gemarkung Lauter eine» feststehenden Dampfkessel zu errichten. Plane und Beschreibung hierüber liegen 14 TÄge lang vom Erscheinen dieses im K«,sblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Grvßh. Bürgermeisterei Lauter zur Einsicht der Interessenten offem Etwaige Einweudimgeu sind binnen dieser Jn-ist bei Meldung des Ausschlusses bei Grvsth. Bürgermeisterei Lauter vorziibringen. Gießen, den 26. Ium 1907. Großherzogliches Kretsamt Gießen. I. V.: Lang ermann._____________ Rotationsdruck der Brühl' fchen Unto.% Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.