Kreisblatt für den Kreis Gietzen. Nr. 81 1. November 1907 Bckantttmachunff. Betr.: Gesuch des Kurl Friedrich Lich von Londorf um Genehmigung zur Erbauung eines Schlachthauses. Karl Friedrich Lich beabsichtigt auf dem Grundstück- Flur I. Nr. 9939/ioo der Gemarkung Londorf ein Schlachthaus zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Londorf zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses ber Großh. Bürgermeisterei Londorf vorzubringen. Gießen, den 26. Oktober 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekainitmachttng. Betr.: Gesuch der Buderus'schen Eisenwerke von Wetzlar um Genehmigung zur Errichtung einer Dampfkesselanlage. Die Buderus'schen Eisenwerke beabsichtigen auf dem Grundstück Flur XX. Nr. 1 der Gemarkung Langd einen feststehenden Dampfkessel zu errichten. Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisbtatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Langd zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Langd vorzubringen. Gießen, den 29. Oktober 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V..- Welcker. Gießen, den 21. Oktober 1907. Es haben ohne weiteren Befehl zu erscheinen? Betr.: verbstkontrollversaminlnngen. 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reservi r« Grotzherzogliche Kmsamt Gietzen 2. .. SEI.,.»« an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Truppenteile und der Ersahbehörden Entlassenen aller Wir beauftragen Sie, die nachstehende Bekanntmachung alsbald Waffen, öffentlich bekannt machen zu lassen. 3. Diejenigen der Landwehr I. Aufgebots angehörigen I. V.: W e l ck e r. Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl ---- zum Erscheinen bei der Herbstkontrollverfanunlung zngeht. 4. Tie Ersahreservistcn haben bei der Herbstkontrollver- r c r f r T" l r 5 Ujlllllj* sammlung nicht jn erscheinen, betreffend Herbst-Kontrollversammlungen tut Landwehrbezirk Gießen 1907. Kreis (Hießen, Bezirk des Hauptmeldeamts Gießen. Gießen Land: Für die Bewohner folgender Gemeinden, welche zum Bezirk des Hauptmeldeamts gehören. Gemeinden einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe pp. Ort der Koutrollversammluug Platz j Tag Stunde ______ — Annerod Bcueru Allcndori a. d. Lahn Burkhardsfelden Awn-Buseck Großen-Bnseck Gießen HofderZeughanS- kasernc am Land- grafPhilipp.Platz 12. Nov. 9 Uhr Vormittag- Großen'Linden Klein-Linden Hansen Lang-Göns H^nelbeim Leihgestern tf 12. Nov. 2 Uhr Nachmittags Oppenrod Watzenborn Rödgen Steinberg Trohe Wteseck Gieß Für die Bewohner der Stadt Gießen auf t en Stadt: em Hofe der Kaserne am „ । 13. Noo. Landgraf Philipp-Platz. 9 Uhr Vormittags Jahrgänge und Waffengattung Tag Stunde 1900 1901 der Infanterie, sowie die oben unter Nr. 1 Aufgeführten aller Jahrgänge und Waffen (der Reserve) (Offiziere rc.) 13. November 2 Uhr Nachmittags 1902 1903 der Infanterie 14. November 9 Uhr Vormittags 1901 der Infanterie 14. November 2 Uhr Nachmittags 1905 1906 1907 der Infanterie 15. November 9 Uhr Vormittags Sämtliche Jahrgänge der Reserve der Garde, Provinzial-Jäger. Kavallerie, Feld artillerie, Fußartillerie, Pioniere und LcrkehrSlruppcn 15. November 2 Uhr Nachmittag- Sämtliche Jahrgänge der Reserve deS TrainS, Sanitätspersonals, LeterinärpersonalS, sonstige Mannschaften und Marine, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften aller Waffen und die oben unter Nr. 3 Aufgesührten (Landwehr I. Aufgebots, denen ein besonderer Gestellungsbefehl ziim Erscheinen bei der Kontrollversammlung zngeht.) 16. November 8'/, Uhr Vormittags „'S E ÄÄ M m KekanntmachMg. «Bett.: Rotlauf in Großen-Linden. Unter dem Schweinebestand des Johannes Weiß I. Gießen, 26. Oktober 1907. Betr.: Hauptkörimgen 1907. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. hPr^oS^tidvird gut tun, darüber eventuell bei Sachverständigen Rat einzuholen. Bei Beobachtung solcher Vorsicht steht aber die Verlustgefahr bei einer Bank oder einem Dunkler ui gar keinem Verhältnis zu der Gefahr der eigenen Aufbewahrung. 31 Ne- Meinung entspricht der Auffassung früherer Zeiten. Die Entwickelung der Verhältnisse hat dazu geführt, daß auch Einleger kleinerer Barbeträge den Bankiers willkommen sind. 4. Dieser Einwanb ist ter Verbreiteste, aber auch ter ungcrecht- Ö.Vr r -J den Entschluß zu fassen, an den Lankier seiner Wahl ninndlich ober schriftlich mit folgendem Anträge heranzutreten: z,.^yer Einzahlung von Mark (X) bitte ich, mir ein ver- o,.. Slnsliches Depositenkonto aiizulegen." Allesandere ergibt sich von selbst. Man wird sehr bald wissen', JrPHfGrh ?^^>^deutet, wie er zu benutzen ist, Utid wird na- enipfinden^"^ ^1C 310^en ^9r3u9‘e des Ueberweisungsverkehrs 51 Ub^tng eines Geldkontos wird von den meiften Banken b Esters gänzlich Listen- und spesenfrei besorgt, so daß ft’S” seicht nicht großen, aber absolut reinen oEm durstellen. Die Hohe der Zinsen richtet sich nach der '^Marktes Zurzeit werden wohl überall mm» gewährt. Die Frage, ob die eiiPHfHPTf h ^.ldkontov kosten- und spesenfrei erfolgt, würde ''r Einrichtung des Kvntos durch kurze Anfrage bei den betreffenden Bankiers klargeslellt werden können. « in 511 t?9en: Man lasse sich versuchsweise im ^^o/fn^chten, und inan wird sich überzeugen, daß man bpr befangen war. Warum ist denn in Hamburg Qf6ct.Ul starkcm Maste ausgebildet unb in fort- pT.p2 Zunahme begriffen? Die Hamburger erfahren/ 111 &er draxis die großen Vorzüge des Konto- vzeit noch zutreffeiid. Die Praxis wird aber J u?fl Wveghelfen weil jeder die Erfahrung machen wird, daß sein Scheck ihm sein Geld wirklich einbringt. ®traWimmungenn!tlellrf S,I,c‘f3efc&ES Fcinertci 1. meint, die Gefahr des Diebstahls oder Verlustes sei nicht ■ öwB, er sei überdies gegen Diebstahl und Feilerschaden ver- fiaiert. .4. A hat als Beisitzer einer Hypothek rc. Zinsen zu beziehen oder wnstrge Zahlungen zu erwarten. Das Geld wird ihm vom Schuldner oder vom Postboten ins Haus gebracht. Es entstehen Verzögerungen in der Auszahlung, weil der Postbote den A nicht antrisft. A zahlt Bestellgeld. 31 meint, daß die Geldbeträge, über die er zu verfügen habe gur Anlegung eines Kvntos bei einem Bankier zu gering feien' ™ "ohl nur für wohlhabende ^eure, zu Denen er nicht gehöre. ■4' l "SnK" ""ch schon i>ic Umstänblichkciten teu Ä k J?' Aer Postsendungen 2c. empfunden habe — ihm ?acr Verkehr mit einem Bankier nnsympathisch sei. Mit Äc6t ÄtefUn3m durch Rtechsbuuk-Girv K. Kiffe“ er Bekanntmachuna Betr.: Förderung des Deutschen Scheck- ü. Neberweisungs-Verkehrs. * Nachstehend bringen wir einen Mdruck eines gemeinverständlich gefasien Rundschreibens der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank zu Berlin zur Förderung des Deutschen Schecks vu^,lleberweisiings Verkehrs zur allgemeinen Kenntnis. Gießen, den 24. Oktober 1907. 4 8. A meint: Wenn er sich auch zur Einrichtung eines Bankkontos entschließen könnte, so nutze ihm solch Konto doch nur wenig. Geldüberweisungen durch den Bankier und Hingabe von Schecks haben nur Sinn, wenn auch der Gegenpart ein Bankkonto besitze. Seine Miete, seine Schneider, feinet Schlächter, seine Kvhlenrechnung müsse er doch bar bezahlen, denn alle diese Leute hätten kein Konto. 8. Zum Teil sehr richtig! Aber der Anfang muß gemacht werden. Jeder mache ihn bei sich selbst und suche darüber hinaus auch seinen Hauswirt, seinen Schlächter, feinen Kvhlenliefe- Tanten rc. zu gleichem Vorgehen zu bewegen. Man bezahle zunächst einmal größere Summen — grundsätzlich nur mit ein:m Scheck. Der Empfänger muß sich, solange er kein Bank- tbnto hat, die Schecksumme holen. Er wird bald inne werden, daß er sich diese Lauferei und Umständlichkeit mit dem Augenblicke ersparen kann, wo er sich selbst ein Bankkonto einrichten läßt. Die Wirkung wird nicht ausblciben. Uebrigens ist die Zahl ider Bankkonti doch schon jetzt größer als man denkt, so daß man z. B. seine Steuern, Gasrechnung, SchulgeÄ und die Rechnungen vieler Handel- und Gewerbetreibender schon jetzt via Bankkonto oder durch Scheck regeln kann. III. Was sott der Einzelne tun, nm den Kontoverkehr zn fördern? a) Wer noch kein Bankkonto hat, soll sich nach einer zuverlässigen Bank (Bankier) umsehen und sich dort ein provisionsfreies Geldkonto anlegen lassem Dieser Appell richtes sich an jedermann, auch an den, dessen Geldverkehr sich in bescheidenen Grenzen hält. Staats- und Kommunalinstitute, alle Handel-» und Gewerbetreibenden, vor allem auch die Rechtsanwälte, Aerzte, Hauseigentümer, Hypothekengläubiger rc. müssen mit gutem Beispiel vorangehen. b) Wer schon ein Bankkonto hat, soll unter Freunden und Bekannten Propaganda machen, daß uch sie sich ein Konto einrichten lassen. Denn je größer die Zahl der Konto-Inhaber ist, um so größer sind die Vorteile jedes Einzelnen. c) Alte und neue Konto-Inhaber sollen ihr Konto bei allen möglichen Gelegenheiten aber auch benutzen, d. h. sie sollen Barzahlungen überall, wo es umgeht, vermeiden und durch Ueberweisungen oder Schecks Zahlung leisten. Mbt man sich im eigenen und im allgemeinen Interesse die Mühe, zu prüfen, ob nicht im einzelnen Falle die bisher übliche Barzahlung vermeidlich ist, so wird viel gewonnen sein. b) Alte und neue Konto-Inhaber sollen dahin wirken, daß allenthalben bekannt wird, daß und wo sie ein Konto besitzen, denn nur dann kann das Konto volle Bedeutung gemimten. Alle Rechnungen und Briefbogen von Behörden, Instituten, Han- tdel und Gewerbetreibenden und alle Liquidationen der Rechtsanwälte, Aerzte rc. sollen am Kopf die Aufschrift tragen: . (Name der Bank Bankkonto bet --------- des Bankiers). Ebenso sollte jeder dafür sorgen, daß im Mreßbuch fein Bankkonto Aufnahme findet. IV. Wie macht man sich mit der Handhabung des Ueberweisungs- und Scheckverkehrs vertraut? Wer der Anregung, sich ein Bankkonto entrichten zu lassen, gefolgt ist, hat schon den wichtigsten Schritt getan; keinerlei Mühe wird er haben, sich mit der Handhabung des Ueberweisungs- und Scheckverkehrs vertraut zu machen. Theoretischer Auseinandersetzungen über Scheckwesen rc. bedarf es für den praktischen Gebrauch absolut nicht. An der Kasse des Bankiers wird sich jeder an der Hand von Mustern in wenigen Minuten Über die Bedeutung von Einrichtungen klar werden, deren Wert so einleuchtend ist, daß man nicht versbehen wird, wie man sich fast Überall in Deutschland so lange von ldereu Benutzung hat fernhalten können. V. Schlußwort. In England hat sich der Kontoverkehr so eingebürgert, daß eigentlich jeder, der für respektabel oder doch kreditwürdig güten will, ein Bankkonto besitzt. Alle Zahlungen — auch Zahlungen geringerer Beträge — werden dort durch den Bankier derartig besorgt, daß der Barverkehr sich auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Konzentration des Geldes gestattet dessen beste Ausnutzung und schafft somit gute Kreditverhältnisse. Wer Kredit nötig hat, erhält ihn in England durchschnittlich 1 Proz. billiger als bei uns. In Deutschland stecken, weil wir uns nicht der Bankkonten bedienen, sondern an alter Gewohnheit kleben und Bargeld hin und her schleppen, gewaltige Summen baren Geldes in Tausenden von Geldschränken und in Millionen von Brieftaschen, Geldbeuteln und Portemonnaies. Diese Zersplitterung des Geldes hindert dessen Ausnutzung. Allein von deutschen Geldbriefträgern werden täglich zirka 25 Millionen, jährlich zirka neun Milliarden Mark „spazieren getragen"! Wer Kredit nötig hat, erhält ihn in Deutschland durchschnittlich um zirka 1 Prozent teurer als in England Was dieser heuere Kredit bedeutet? Er bedeutet z. B., daß unsere Industrie und Technik im Wettbewerb mit dem Ausland noch gar nicht Ediklalladung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß das neuerrichtete Grundbuch der Gemarkung Ringelshaufen nebst den dazu gehörigen Parzellenkarten aus der Amtsstube des Großh. Ortsgerichts Rabertshausen offen gelegt ist. Die Beteiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem dortigen Amtsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge zu verlangen und werden sie durch letzteren auf die von den Gerichtsmännern entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden. Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grund- bezüglich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es srei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände auf gütlichem Wege bei dem Vorsteher Großh. Ortsgerichts Rabertshausen, vor welck>en sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und sofern dies nicht von Erfolg ist, bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gericht geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, innerhalb derselben Frist dem unterzeichneten Gericht Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen innerhalb der gleichen Frist ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen bie darin eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt auf «gleich und gleich steht. Er bedeutet, daß wenn unsere Industrie gleichwohl schon jetzt swlze Erfolge im Ausland erzielt hat, sie — gleich und gleich gestellt — zu Größerem berufen ist. Er bedeutet, daß unsere Landwirtschaft, die jetzt 6H2 Prozent Zinsen und mehr bezahlen muß und diesen Druck schtver empfindet, ihr Leihgeld billiger haben kann — er bedeutet, daß dieser Vorteil auch dem Handwerker, dem Handeltreibenden, kurz jedem Kreditnehmer zugute kommen würde. Das Ziel ist der Mühe wert, namentlich tvenn die Mühe nur in dem Entschluß besteht, mit der alten Gewohnheit der Barzahlung zu brechen und unter Benutzung eines Bankümtos seine Zahlungen durch den Bankier bewirken zu lassen. Dieser Entschluß muß allerdings von jedem Einzelnen gefaßt werden. Jeder Eiuzetue wird aber bald die Erfahrung machen, daß dieser Entschluß für ihn fein Opfer war, sondern im Gegenteil die Zahlung im Kontoverkehr, ganz abgesehen von Öten Vorteilen der Allgemeinheit, auch für ihn bequemer, wirtschaftlich vorteilhafter und gefahrloser ist als die Barzahlung. hatten. — Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch in Verbindung mit den dazu gehörigen Parzellenkarten angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und der Größenangaben in allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung etwaiger Anstände bei dem Ortsgerichtsvorsteher zu Protokoll erklärt, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichenfalls bei dem unterzeichneten Gericht zur Anzeige gebracht ist. Zugleich werden diejenigen, welck>e die in Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grundeigentums betr. beigefügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, anf- gefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gericht zu stellen, und wenn dieses ein anderes ist als das unterzeichnete, bei letzterem Anzeige zu machen. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten läuft mit dem 28. April 1908 ab. Nidda, den 16. Oktober 1907. _______Großh. Amtsgericht.____________________ Drucksachen aiier Art liefert in jeder gewünschten Ausstattung, stilrein und preiswert die Brühl’ache Universitäts - Druckerei. Schulst? 7 Rotationsdruck bei Brüht' scheu Unto.-, Buch- und Sleinbruckereu DL Lange, Gießen.