Wriber-Kegimrnt. Roman von Oskar Klaußmann. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) MS die Briefe zur Unterschrift gebracht wurden, die in besonderer Mappe und durch besonderen Boten nach Saar- kircheu an Dorothea Buchwald geschickt wurden, erinnerte sich Werner auch daran, das; er seiner Ehesin Mitteilung von seiner Beförderung machen mußte. Unzweifelhaft war er dazu verpflichtet, aus dienstlichen Gründen. Er nahm auch einen Dienst Briefbogen und meldete auf ihm, daß er nach Mitteilung des Königlichen Oberbergamts in Berlin zum Bergrat ernannt worden sei. Er hielt diese Mitteilung in knappster dienstlicher Form, schrieb auf einen; Unv- schlag mit dienstlichem Ausdruck die Adresse nieder: „Fräulein Dorothea Puchwald, Saarkirchen", legte den Brief in die Mappe zu den anderen Briesschaften und schickte ihn durch den Boten nach Saarkirchen hinaus. Dann war auch diese angenehme Episode überwunden, und Werner widmete sich der Berechnung von Projekten, die ihn sehr lebhaft beschäftigten. Einerseits babsichtigte er, eine neue Fabrikation cinzuführen, und zivar von Schifss- blechen. Es sollten Einrichtungen getroffen werden, um Stahlbleche für den Bau niodcrncr Danrpser herzustellen. Werner stand bereits mit zwei großen Werften in Verbindung, für die er dauernd große Quantitäten Schiffsbaumaterial liefern sollte. Stellte man erst diese Schiffs- blechc her, so war nur ein Schritt weiter zu machen, üm selbst die Verwendung dieser Bleche in der Fabrikation gc- toisser Maschinenteile und Hochbauten vorzunehmen. Die Hairptsache war die Rentabilitätsberechnung: die mußte erst feststehen, ehe Werner mit dem fertigen Projekt vor Kcrslcn und vor Dorothea Buchwald treten konnte. Die Projekte waren sehr weitausschauend und erforderten bedeutende Mittel. Es mußten neue Walzstraßen, es mußte eine For- merei und Gießerei, es mußten besondere Werkstätten für Maschinenbau und Eisenhochbanten gebaut und eingerichtet werden. Aber Platz und Mittel lvaren ja vorhanden. Der Telephouzentrale des Werkes hatte Werner den Auftrag gegeben, ihn nur in dringenden Fällen anrufen zu lassen. Nach einer Stunde eifriger Arbeit wurde Werner doch durch das Klingeln des Telcphonapparates gestört, und zivar gab nicht der öffentliche Fernsprecher, sondern der Werk-Fernsprecher, das Privat-Telephon, das Glockensignal. „Fräulein Buchtvald," meldete die Zentralstelle, und Werner rief in den Apparat hinein: „Hier Direktion Theresien-Hütte!" „Hier Dora Buchwald. Herr Bergrat, ich bekomme so- rben von Ihnen die Mitteilung Ihrer Ernennung. Ich wollte Ihnen sofort auf diesem Wege ineine besten Glückwünsche aussprechen." „Ich danke ergebenst, gnädiges Fräulein," lautete die Antwort Werners. „Onkel Kersten teilte mir schon vor einigen Tagen mit, daß Ihre Ernennung herauskommen müsse und daß Sie dieselbe Ihrem vortrefflichen Buche verdankte;;. Ich freu« mich, daß Ihre Ernennung da ist, und wünsche Ihnen noch- ;nals Glück. Sie haben die Auszeichnung, die Ihnen zuteil wurde, durch Ihr Buch redlich verdient." „Nochmals ergebensten Dank, gnädiges Fräulein." Dann horchte Werner noch einen Augenblick, ob Dor« Buchwald ihm noch etwas mitzuteilen habe, und legte den Hörer wieder aus den Apparat. Es ist sehr liebenswürdig von ihr, daß sie mir umgehend und telephonisch Glück gewünscht hat. Ich hoffe, ich habe mich dabei streng dienstlich verhalten. Solche Augenblicke einer gewissen Intimität sind immer gefährlich. Aber wo war ich doch? Nichtig, bei den Kosten für das Rohmaterial. Und wieder reihten sich auf den; Papier Zahlen an Zahlen, bis mit lautem Dröhnen die Dampfsirene der Theresien-Hütte anzeigte, daß die zwölfte Stunde und dt« Mittagspause hcrangekommen war. In drei Absätzen heulte die Sirene mit langgezogenem Tone, so daß es selbst sdev eisrig beschäftigte Direktor hören mußte. Bald darauf klopfte es Und auf den Hereinruf steckte Lenske nur seinen Kopsidurchi die Türspalte. „Bitte sehr um Entschuldigung, Herr Direktor, wenn ich stören sollte. Ich wollte nur fragen, ob Sie für den Machmittag besondere Dispositionen haben." „Nein, inein lvcrter Herr Inspektor." „Wünsche wohl zu speisen!" ries Lenske noch und schloß dann eilig die Tür. Werner mußte sich mit seiner Tageseinteilung natürlich nach dem Betriebe auf der Theresien-Hütte richte;;. Die osfizielle Mittagpause für die Arbeiter war von zwölf bis ein Uhr: die .Hälfte der Beamten machte von zwölf bis eins, die andere von eins bis zwei Pause. Werner blieb gewöhnlich bis ein Uhr im Bureap, ging dann nach seiner Wohnung hinüber, nahm rasch das Mittagessen ein, las die Zeitung und war gegen zweieinhalb Uhr lvieder auf der Hütte, um dort bis ungefähr sünf weiter zu arbeiten. Dann kamen die Briefe zur Unterschrift, es liefen Meldungen ein, und es fand eine kurze Konferenz wegen der Arbeiten des nächsten Tages mit Inspektor Lenske und den einzelnen Ressortchefs statt. Nach diesem Programm vollzog sich auch heute die Tageseinteilung Werners. Er arbeitete bis ein Uhr und ging dann nach seiner Wohnung hinüber, wo das Essen bereits auf ihn wartete. Frau Wolf kochte ausgezeichnet die einfache Hausmannskost, wie sic Werner liebte, und erwies sich überhaupt als eine vortreffliche Wirtschafterin, die sich durch Geräuschlosigkeit und Unsichtbarkeit auszeichnele. Allerdings ließ ihr Werner auch in weitestem Maße freie Hand. Er sah sie wöchentlich nur einmal, am Sonntag vormittag, wenn über die Ausgaben abgerechnet wurde. Dann stellte Frau 298 Bolf auch Fragen betreffs der Wirtschaft, und Werner äußerte hin und ivieder, allerdings sehr selten, irgend welche persönlichen Wünsche. Das Essen war rasch beendet, und Werner begab sich nach dem Arbeitszimmer, um sich hier einen Augenblick auf die Chaiselongue zu legen, und die Zeitungen zu lesen. Tie Telephonglocke schrillte. Es mußte etwas Wichtiges sein, daß man ihn während der Mittagpause störte. Graf Klinter war am Telephon. „Meine herzlichen Glückwünsche, mein werter Herr Bergrat. Aber um dieser Glückwünsche willen habe ich Sie nicht in Ihrer Mittagsruhe gestört. Ich habe eine tvichtige Privatangelegenheit, die nicht mich, sondern Fräulein Buchwald bctrisst. Tresse ich Sie »och in Ihrer Wohnung, ivenn ich in fünfzehn Minuten mit meinem Auto dort bin?" „Jawohl, und cs soll mir ein Vergnügen sein. Ihnen persönlich für Ihre freundlichen Glückwünsche zu danken." „Also auf Wiedersehen!" Graf Klinter schien ziemlich eilfertig zu sein. Was mochte er nur haben? Hoffentlich nicht irgendwelche Ovationen und Demonstrationen wegen der Ernennung Werners zum Bergrat. Aber Werner konnte es sich schon denken; es gab wahrscheinlich ein ossizielles Beglückwünschungs-Diner in Saarkirchen, und Klinter sollte die Einladung überbringen. Der direkte Weg wäre aber doch jedenfalls der bequemere gewesen. 1 Noch vor Ablauf der fünfzehn Minuten hörte man das Hupensignal des gräflichen Autos. Werner, der an Liebenswürdigkeit und Höflichkeit Klinter nicht nachstehen wollte, ging vor die Tür, um den Gast zu empfangen, und traf im Vorgarten Klinter, der eilfertig neben ihm die Treppe hinaushumpelte. „Eine Staatsaktion," sagte Graf Klinter mit ironischem Lächeln; „Sie müssen Ihre verehrte Chefin aus schwerer Verlegenheit reißen, und ivenn Ihnen die Sache nicht angenehm ist, so richten Sie Ihren Zorn gegen mich; ich trage die Schuld daran. 1 — Nein, nein, keine Zigarre; Sie müssen gleich mit mir fort, und während der Autofahrt rauche ich nicht. Morgen ist, wie Sie wissen, die Aufführung im Musikverein. Fräulein Buchtvald singt die große Arie der Rezia aus dem zweiten Akt des „Oberon"; wissen Sie, die berühmte Bravourarie: „Ozean, du Ungeheuer". Selbstverständlich, warum soll sie die Arie nicht singen? Alle Sopranistinnen, die etwas können, singen sic. Nebenbei bemerkt, hat Fräulein Buchwald musikalisch etwas weg. Sie hat in Leipzig auf dem Konservatorium zwei Jahre studiert. Sie wollte einmal sogar zur Bühne gehen, aber ihr Vater hat sich energisch dagegen gewehrt, und heute lacht sie selbst über den Gedanken. Sie hat aber eine vortreffliche Stimme nnd eine fehr gute Schule. Werden Sie nicht ungeduldig, mein werter Herr Bergrat! Die Begleitung ftir morgen abend hatte ein Musiker aus Neuen'burg übernommen. Der Mann hat sich durch irgendeinen unglücklichen Zufall heute früh die rechte Hand verstaucht, und mit der kranken Vorder- flosfe kann er natürlich nicht Klavier spiele». Ich habe bei den Uebungen Fräulein Buchlvqld begleitet, aber für die öffentlichen Aufführungen sind meine Kräfte doch zu schwach. Sie waren neulich so leichtsinnig, mir zu sagen, daß Sie früher viel Begleitung auf dem Klavier geleistet hätten, und ich habe Sie sofort als Aushilfe vorgeschlagen. Bei den eigentümlichen Beziehungen zwischen Ihne» und Fräulein Buchwald war cs der Dame peinlich, sich selbst an Sie um Hilfe zu wenden, und ich habe ihr gesagt, ich würde mit Ihnen reden. Das ist der Grund meines Kommens. Sie zürnen mir vielleicht?" „Ganz und gar nicht, mein werter Herr Kollege," antwortete Werner. „Ich bin gern bereit, Aushilfe zu leisten, wen» es nur geht. Es kommt natürlich auf einen Versuch an. Die Arie und die Begleitung sind mir nicht unbekannt. Im Gegenteil, ich habe diese Arie schon mehrmals pei öffentliche» Ausführungen begleitet. Ob Fräulein Buchwald und ich uns in kurzer Zeit ordentlich aufeinander einüben werden, ist ja fraglich; aber ich ivill mein Möglichstes tun." „Bei gutem Willen geht alles, Herr Bergrat, und Fräulein Buchwald loird sich natürlich alle Mühe geben, um Ihnen Ihr schweres Amt zu erleichtern." „Mein werter Herr Graf," entaegnete Werner, „tun Sie mir den einzigen Gefallen und lassen Sie den „Bergrat" beiseite. Sie waren früher so freundlich, mich als Fache genosten zu betrachten und Kollege zu nennen. Warum wollen Sie eine Scheidewand zwischen uns aufrichien?" Klinter lächelte und reichte Werner stumm die Hand. „Ich bin bereit, Herr Kollege," erklärte Werner. „Mein Auto steht vor der Tür, Ivir können sofort ab» fahren." „Einen Augenblick müssen Sie warten, Herr Kollege. Ich muß wenigstens den Anzug wechseln; in diesem Bureauanzug kann ich nicht zu den Damen hinausfahren, und ich verspreche Ihnen, in fünf Minuten fertig zu sein. Sic sollten doch wenigstens eine Zigarette rauchen, um fich die Zeit zu vertreiben, bis ich zurückkomme." Eine Viertelstunde später fuhr das Auto des Grafen Klinter auf der Schloßrampe in Saarkirchen vor. Frau Schotlclius empfing die Herren, wünschte Werner steif und feierlich Glück zu seiner Ernennung und begann dann gleich mil wichtiger Miene zu erzählen: „Tora war ganz unglücklich, daß ihr der Begleiter fehlte. Sie war darauf gefaßt, morgen gar nicht zu fingen, bis der Herr Gras Sie, Herr Bergrat, vorschlüg. Da ist Tora." „Ich habe ihn gliicklich eingefangcn!" rief Klinker Dora zu, als diese in den Salon trat. ^,Er ist wie immer hilfsbereit und hat die Begleitung der Arie schon öfters gespielt." „Nochmals meinen Glückivunsch und besten Dank für Ihre freundliche Hilfsbereitschaft." „Mein gnädiges Fräulein, ich kann natürlich keine Garantie für das Gelingen übernehmen, aber ich will mir alle Mühe geben, um die Begleitung zu leisten. Ich sehe, der Flügel ist geöffnet, und die Noten stehen aus dem Pult. Darf ich erst ein- oder zweimal rasch die Begleitung durchspielen, um wieder sicher zu werben?" „Wir gehen unterdes nach dem Park, uni Sie nicht zu stören", erklärte Dora. Werner eilte nach dem prachtvollen Konzertflügel, der im Salon stand, griff probeweise einige Akkorde und begann dann die Begleitung herunterzuspielen. Gras Klinter und die beiden Damen waren kaum einige Schritte von der geöffneten Flügeltür des Salons entfernt, als sie die Akkorde des Flügels vernahmen. Gras Klinteri blieb einen Augenblick stehen und sagte dann: „Sie können mit der Begleitung zufrieden sei», gnädiges Fräulein. Der Mann beherrscht das Instrument." Nach einer halben Stunde kehrten Dora, Frau Schot- telius und Gras Klinter wieder nach dem Salon zurück, und Werner erklärte: „Nun bin ich ivieder sicher. Wenn es Ihnen gefällig ist, gnädiges Fräulein, können wir probieren." Gras Klinter und Frau Schottelius bildeten das Publikum, das sich indes diskret in den Hintergrund zurückzog. Tora trat mil dem Notenblatt neben den Flügel nnd fehle auf ein Kopfnicken Werners richtig ein. Sie hatte eine wohlgeschultc, sehr kräftige und ausgiebige Stimme. Nach wenigen Takten bemerkte auch Werner, wie sicher Dora sang, und daß ihr Vortrag von alle» dilettantische» Ungezogenheiten frei war. Ohne Unterbrechung war die lange Arie durchgcspiclt und dnrchgesungeu. Als Dora mit der anstrengenden Leistung fertig war, holte sie tief Atem und sagte: „Das ging." Werner hütete sich sorgfältig, irgendwelche schnicichcl- haflen Bemerkungen zu mache», sondern antwortete ganz in ihrem Sinne: „Jawohl, es ging, und wenn wir noch zwei- oder dreimal üben, glaube ich, können wir es versuchen." Gras Klinter und Frau Sck) 0 tteli»s hatten laut Beifall geklatscht, als Dora mit ihrer Arie fertig war, und Frau Schottehius konnte sich nicht enthalten zu benicrkenr „Tu Haft wundervoll gesungen, mein Kind. So fchvil hast du noch nie die Arie gesungen wie jetzt." tFvrtfchung folgt.) Landerherrliche Gerechtsame und bürgerliche Abgaben im Amt Stehen. (Nach dem Salbuch von 1587.;*) Bon Dr. H. B e r g 6 r - Gießen. II. Die D o rs scha f t en. Landgraf Ludwig IV. von Marburg besaß außer in Gießen die landesherrliche Oberhoheit mit den daraus hergeleitete» G«» "l Urkunde des Haus- und Staatsarchivs ju Darmstadt» 299 Nchtsamcii auch in den zum Amt Gießen gehörigen Gerich- ten: Steinbach, Heuchelheim, Lollar, in den dem Stadtgericht zugeteilten Orten Wicseck (Wiske), Klein-Linden, Klein-Rechten- bach und in der Stadt Großen-Linden. Im „H litten b erg" war die Oberhoheit geteilt zwischen Hessen Und Nassau-Saarbrücken, dem auch das Amt Gleiberg damals gehörte. Außerhalb s Amtes Gießen toaren die Orte im Busecker Tal: Altenuseck, Rödgen, Trohe sowie Grüningen mit einigen Gesällen dem hessisckte» Landesherrn abgabepflichtig. In sämtlichen Ortsckiasten des Amtes Gieße» wurde im Mai und Herbst eine geringe allgemeine Steuer erhoben, die durchschnittlich für einen Ort 20 sl. im Jahre betrug und „M a y - und Hcrbstbedc" genannt wurde. Im Gericht Steinbach begegnen Ivir auch der „Heim- oder E i g e n b e d e", einer gelvissen Grundsteuer, die der freie Grundbesitzer vom Eigentum zahlte. Ein jeder, „der im Gericht to ohne t", sollte an dieser Grundsteuer b alb (40 Ps.), ein „Ausländischer, der nicht im Gericht wohnet" (aber dort begütert war), 18 alb (1.44 Mk.) entrichten. Ticsen freien Leuten stehen die leib erzenen Leute gegenüber, „die in die furgeschricbene Heimbedc nit gehören, geben sonsten ihre gewöhnliche Bede und Hühner dem ver- ordncten Bcdcerhcber; vor demselben werden auch die Best- Häupter vcrdediget". Leibeigene Leute waren „arme Leute", die sich in den Schub eines Herrn begeben hatten, dem sie dasür gewisse Leistungen schulden, wie unter andcrenr auch die Entrichtung eines „L e i b h u h n s" Und des „B e st h a u p t e s" (bestes Stück Vieh, auch bestes Kleid) beim Erbgang nach dem Tode des Hörigen. Ter Herr hatte den armen Mann zu verantworten, zu „verleidingc", nicht bloß in Kriegszciten, sondern auch m Gerichts-, Polizei- und Steuerangelegenheiten. Diese Leibeigenschaft beeinträchtigte aber nicht die persönliche Freiheit. Die Freizügigkeit tvar beschränkt. Diejenigen Personen, die aus den Gerichtsbezirken nach einem Orte außerhalb Hessens ziehen, müssen zunächst von ihren Gütern dem Landesherrn den „Z e h e n d e n Pfennig" zahlen. Wer von fremde» Orten kommt und sich in de» Torsschafte» des Amtes Gießen »iederlassen („häußliche» wohnen") tvill, zahlt dem Herrn 2 fl. Er'n- z u g s g c l d. Ohne Wissen des Herr» oder seiner Beamten ist das Nicderlassen nicht gestattet Von dem in den Dorsschasten ausgeschenkten, sowie von dem bei Hochzeiten und Kindtauscn verbrauchten Wein wurden als „U » g c l d", Accise, je 3 sl. auf das Fuder erhoben. In der Stadt war der bei den Familienseieru verbrauchte Wein steuerfrei. Bei der Ausdehnung der privaten Feiern auf dem Lande aut 4—5 Tage und bei der großen Zahl der geladenen Gäste war der Verbrauch des bei dieser Gelegenheit ausgeschenkten Weins im Jahre oft größer als in den Schaukwirtschasteii. Ter von außerhalb des Landes eingeführtc Wein unterlag auch hier wie in der Stadt dem ,,G u l d e» w e i n z o l l". Bedeutender als die Geldgcsälle waren die N a t u r a l g e - fälle an den Landeshcrrn. Von jeder Rauch- oder Feuerstätte waren jährlich 1 Huhn und 2 Hähne oder 3 Hühner fällig, die der „Hühnervogt" als „Rauch-, Herd- oder Fastnachtshuhn" erhob. Von dieser Abgabe waren in der Regel befreit die Schössen, der Opsermann (Kirchendiener) und die Hirten, an manchen Orten auch die „Heimburger" (freien Ortsbürger). Die leibeigenen Leute halten außerdem noch das „Leibhuhn" zn stellen. Ferner war von einigen Hosrciten und Gärten in manchen Dörfern das Erb Huhn zu entrichten. Was im Dorse im Jahre an Lämmern siel, davon „gebüret dem Herrn" der zehnte Teil als „Z e h e n d t l a m m". Unter der Wgabebczcichnung: „Kleinvieh und Gejüngst" tourden erhoben von einem jungen Kalb 3 Eier, von einem Ferkel 3 Pf., von einem Fohlen 6 Ps. Aus jedem „Pferch" eines Dorfes mußte jährlich ein gemästeter „W e id e ha m m el" für die fürstliche Hofhaltung geliefert werden. Zu den Naturalleistungen (servitia) gehörten auch die Fr o n- d i e n st c, die hergelcitct Ivurden von der Benutzung von Wasser und Weide, sowie vom Besitz hoshorigen Landes. Die Frondienste erstreckten sich auf Handarbeiten, wie Hacken, Graben bet Neurodungen, aus Feldarbeiten, für Ackerleute mit Pferden aus Fuhrleistungcn jeder Art, auch in der Ernte. Diese hörige Tienst- vslicht war im allgemeinen sür den Einzelnen aus 3—4 Tage im Jahre verteilt. Einige Gemeinden des Amtes Gießen suchten sich von dieser Last zu befreien und zahlten dasür das D i c n st - oder Freigeld, das sür den „Einlänsigen" mit 10 thornus (2 Mk.). sür den Besitzer eines Gespanns mit 6 thornus <1.20 Mk.) berechnet wurde. „Einläusige" (einleustigte, inlestige, enlopend«, sonderleute, inwoner, Hagestolz) waren solche Leute, die wohl ihren dauernden Wohnsitz am Orte, auch eigenen Grundbesitz hatten, «her noch nicht das Gemeinde Bürgerrecht erworben halten. Tie „Vierer" (vom Gcmeinderat) und die Schössen waren von dem Dienstgeld befreit. Zum Gericht Steinbach gehörten die Dörfer Eteinbach, Garbenteich, Watzenborn, Steinberg und die Wüstung Mengers- bauseu. Das Dienst- oder Freigeld erbrachte im Dorse Steinbach 12 sk., die Mai- und Hcrbstbedc je 15 sl. 6 thornus. Die Gemeinde hatte von der herrschaftlichen Wüstung Mengershausen 10>, Morgen als Weidetrift in Benutzung und zahlte dasür jährlich 1 sl Durch Neukulturen, Rodland, luchten die Großgrundherren ihren Besitz zu vergrößern. Das auf diese Weise gewonnene Land tvurde in Pacht gegeben, wodurch ihre Rechtssphäre und wirtschaftlich schon ohnehin bevorzugte Stellung noch mehr erweitert wurde. In Steinbach ließ der Landesherr 354i/2 Morgen 39V 2 Ruthen anroden und in Pacht geben. Von dem Morgen Rodland wurden 6 Binger Heller — 4 Ps. Pachtgeld erhoben, das im ganzen 6 sl. 7 thornus 10 Pf. einbrachte. Von Hosreiten und Gärten wurden 31 Erbhühner und 31 Erbhahnen erhoben. Unter Gärten sind hier nicht Hausgärten, sondern eingczäunte Stücke Landes^!» der Nähe des Torfes (Feldgärten) zu verstehen. Wie in der Stadt Gießen, so wurde auch in Steinbach Wegegeld von den das Dorf passierenden Lastwagen und Karren erhoben; ebenso unterlagen durchziehende Handelsjuden der Verpslichtung zur Zahlung des Juden gel- des. Tie Bede betrug in G a rb e u lci ch 10 fl. 4 thornus, in Watzenborn und Steinbcrg 23 sl. Zum Stadtgericht Gießen gehörten die Orte Wieseck, Klein-Linden und K l c i n - R e ch t e n b a ch. Es heißt in der Urkunde: „wenn die Unterthanen zu Wicseck sich Rechts gebrauchen wällen, das selbe soll und muß geschehen am Stadtgericht zu Gießen". Zwischen Wicseck und Gießen, auf dem „Trieb", stand auch der Galgen, der, wie es heißt, im Jahre 1587 wieder neu erbaut wurde. Hinrichtungen fanden auch in der Stadt Gießen auf dem Marktplatz statt. Wieseck war ehedem befestigt; noch hat sich die steinerne Pforte in der ehemaligen Festungsmauer am Ende des Dorfes nach Altcn-Bnseck zu bis heute erhalten. Um 1587 war die Wallbefcstigung abgetragen, der Haingra - b e n zugeworsen und das gewonnene Land als Gärten verpachtet. Die Bcnützcr dieses Landes hatten 59 Hühner als Hain- grabenabgabe zu entrichten. Die Naturalabgabe des Erbhahns von Hosreiten und Gärten war teilweise in Geld abge- löst und erbrachte 4 sl. 6 thornus; immerhin waren es noch 10 Hosreiten, aus denen 18 Erbgänse und 14 Erbhühner erhoben wurden. Di« Bede war in Wicseck sehr gering; sie erbrachte nur 4 fl., das K i r e g e l d (Kurcgeld) von Leibeigenen 6 sl. Die übrigen Abgaben waren fast in allen Dorsschasten lcich, weshalb hier nicht ins Einzelne eingcgangeii ivcrden kann, keu ist, daß dem Schultheiß, der im Stadtgericht Gießen saß, 9 alb (72 Pf.) zu Neujahr gegeben und ihm auch Frondienste bis zu 2i/- Tag von den einzelnen Pflichtigen geleistet werden mußte. Das Einzugsgcld betrug in Wieseck nur I 1/2 sl., vielleicht wegen der Konkurrenz mit der Stadt: denn den Landesherren als Grundherren Mußte daran gelegen sein, daß der Zuzug nach dem Lande erleichtert wurde, damit sie das Nötige Arbeitspcrsonal für die Bewirtschastung ihres Ackerlandes erhielten. Klein-Linden und Klein-Rcchtenbach, die auch zum Stadtgericht Gießen gehörten, waren kleine Orte. Klein-Linden wird in der Urkunde als Törslein bezeichnet; es zahlte auch nur an Bede jährlich 3 thornus 6 Pf. (66 Ps.). Bon Klein-Rechtenbach gingen an Bede nur 6 fl. 14 Pf. ein. Die Ackerleute von Klein- Linden, die Pferde besaßen, mußten dem Landesherrn in Gießen 41/2 Tag dienen und eine Erntefahrt tun. Die Stadt Großen -Lindeu hatte ihren eigenen Gerichtsbezirk. Der Ort war ehedem auch befestigt. Der zugeworsenr Haingraben war in Gartenland umgewandclt worden. Es zahlten an „H a i n g e l d" laut eines „Briefes" (landesherrlicher Urkunde) ihr Lebcnlang Johs. Bender und Johs. Mohr als „Haupt« leute" (Stadtkommandanten) sür 7l 4 5 / 8 Ruten jährlich 16 sl. 5 thornus 5 Pf., der Schultheiß für 134 Ruten 3 sl. 8 thornus 151/2 Ps. Statt der drei Gulden auss Fuder vom Weinschank wurden 6 Viertel Wein entrichtet. 'Jährlich waren hier 2 Weide- hämmel zu liefern. Der Wascumeister hatte als Konzessionsgebühr 6 sl. dem Herrn zu zahlen, 25 Pfund Pserdehoare ju liefern und zwei Hunde (wohl Jagdhunde) auszuziehen. Der Ort Großen-Linden muß wohlhabend gewesen sein; denn er brachte jährlich 202 fl. 18 thornus als Bede aus. Zum Gericht Heuchelheim gehörten: Leuchelheim, Rodheim und Fellingshausen. Die „Große Buhe" (verhängtes Strafgeld) erhob der Rentmeister in Gießen, die „Kleine Buhe" mit 15 Schilling ä 9 Ps. (1,35 Mk.) sür jeden Strafsall erhoben die Schössen des Gerichts. Die „Heimburger" (freien Bürger) des Gerichtsbezirks zahlten dem Landesherm zu Neujahr 4 fl, 7 thornus 7i Pf. An Bede waren im Dorfe Heuchelheim im Mai 13 sl. 6 thornus, im Herbst 11 sl. 3 Pf. fällig, an Kire- g e l d (Kuregeld) sür leibeigene Leute 6 sl. 9 thornus. „Alle Mann- und Weibspersonen des Gerichts Heuchelheim, so hessische Leibesangehörige Leut sein, geben ihre Bede und Hühner dem hierzu vcrordneten Ausheber. Von demselben werden auch die Beslhäupter vertheidinget." Neu ist für das Tors Heuchelheim die Abgabe von „Lagergeld und H u n d la g e r", jedenfalls sür das fürstliche Hoslager und die Hosjagd, das im Mai und Herbst mit je 23 fl. 7 thornus 14 Ps. zu zahlen war. Von der Heuchelheimer Mühle hatten die zeitigen Inhaber jährlich 4 Mastschweine zu liefern oder 40 sl. zu zahlen. Der Besitzer der „Schlagmühle" (Oelmühlc) hatte 12 sl. Und zu Neujahr 8 thornus 6 Pf. zu geben. Bon 2 Besitzern des „Hofes zu Heuchelheim" waren 2 Hühner und zwei Hahnen zu erheben. Von der H u t zahlte die Gemeinde 3 sl.; die Pächter des „Kropbacher Feldes" gaben 2 sl. 3 thornus 11 Ps, Von jeder Feuerstätte in Heuchelheim waren 4 Hühner zu stellen. — 300 Die auf dem Dorfe Heuchelheim lastenden Frondienste waren schwerer als in anderen Orten. Nicht nur, daß das „Freugeld" Mit 10 thornus, bezw. 6 lhornus, entrichtet wurdet eS muhte» auch die Ackerleute dem Schultheißen 2 Tage im Jahre dienen und noch dazu viermal aus dein Hcuchelheimer Wald Hol- auf das „H a u ß Gießen" (Schloß) fahren. In den Dörfern Rodheim und Fellingshausen betrug die Bede nur 2 ff. G thornus, das Kircgeld 6 fl,, dagegen das „Lagergeld und Hundlagergeld" im Mai und Herbst je 9 fl 11 thornus 6 Pfg Die Inhaber der „bachfrchen Höfe" zu Rodheim und Fellingshausen geben für 2 Dienstsah rtcn „die sie deui Herrn schuldig sein", 10 fl. Der Müller von der „Schlagmühle" zu Rodheini zahlte 2 sl., der „Strohmüllcr" 7 sl für ein Mastschwein, Die „1 Mütter von Fellingshausen aris der Bieber" zahlen jährlich an Dienst- oder Freigeld 1 sl. 7 thornus G Psq. Die Inhaber der beiden Höfe zu Rodheim und Fellings hausen, „die von der Bede frei sei», sein verpflichtet, auf Er fordern zu den Heereszügen vnnd sonsten dem F ü r- st e n v o n H e s s e n m i t e i n e in g e r ü st e t M a n n und P f e r d gedienet zu sein". Zu dem Rodheimer Hof gehörte das Feld im „Oberdorf" und „am Streitberg" "»™ äfri-nl non 44'/» Morgen. Dazu gehörten weiter die „Hecken und Strancher Eigbergk (Eichenberg) zwischen Max Lcschen und denen von Wolfs- kehlen". (Die Adeligen v. Lesch wohnten auf der „Schnntte .) Der Fellingshäuser Dos umfaßte 25r/z Morgen. Zu dem GerichtLollar gehörten die Orte Lollar, Mainzlar, Daubringen, Ruttershausen, Kirchberg und der Dos Heiberts- hausen Dieser Gerichtsbezirk hatte keine Bede zu zahlen (vielleicht, weil er früher, als er mit dein „Land an der Lahn" zu Hessen- Nassau gehörte, auch bedefrei war', dagegen waren 48 fl. 4 thornus für „Lagergeld und Hundlager" zu entrichten. In Ruttershausen waren vom „Schivanengut" 2 sl. zu zahlen und 13 Gänse und 21 Hähne zu stellen. Im übrigen bestanden auch im Bezirk Lollar dieselben Geld- und Naturalgcsälle wie in anderen Gerichts- vezirken. Bon Kirchbcrg heißt es: „Alda liegt ein freier Hof, gehörig in die Pastoren doch ist der Hofmann, so darauf tvohnet, nit gesrcyet und gibt Jahres 2 Ranchhüner". Der Hof H e i b e r t s - hausen ivar ein f r e ie r Hos, der den „Rauen von Holzhausen" gehörte. „Ist aber der Nachfolg, herzügk (Heerespslicht) und Rrichs- steuer (Türkeustener snicht gefreyet." Er gibt einen Weidchammel, zwei Rauchhühncr, und seine Hosleute müssen auf den Jagden dienen. Zu dem „Hüttcnbcrg" gehörten die Orte Langgöns, Liitzel- linden, Kirchgöns, Groß-Rcchtcnbach, Hernsheim, Hochelheim, Doruholzhausen, Dudenhofen, Niederkleen, Leihgestern, Hausen, Allcndors a. d. Lahn, Annerod. In diesen Orten besaßen Hessen und Nassau-Saarbrücken das Gericht gemeinsclwstlich. Die „große Buße" aus verhängten Strafen wurde geteilt, die „kleine Buße gewöhnlich vertrunken". Jeder Schultheiß erhielt von jeder Gerichtssitzung 12 Ps. Das Gericht wurde abwechselnd von den Vertretern der Landesherren, den hessischen und »assauischen Zentgrafen und den Schultheißen abgelmlten. An dem Landgericht, das nicht öffentlich rechtlicher Natur, sondern nur Ge- rneinschastsgericht und nur zuständig für Polizeivcrtrctungen und andere geringe Vergelten war, »ahmen auch die E l e e b e r g i s ch e n Herren teil. „Ihr Diener mit seinem Stab mußte aber nndin ansitzen." An Schatzgcld gaben die Untertanen des Hütten- bergS 600 fl., wovon auf Hessen 300 sl. sielen. Die Elcebergxr Herren erhoben den 4. Psg., der 200 sl. einbrachte. Das Schatz- geld (Bede, Schatz, ursprünglich petitio, precaria) tvurde erhoben aus Grund der Gerichtsbarkeit und rührte her ans der Pflicht zum Reiterdienst. Diese Naturalleistung ivnrde mit Auskommen der Geldwirtschaft in einer Steuer festgelegt. Daß diese aus der Naturalleistung hergcleitetc Schatzstener als Kriegssteuer auszufassen ist, geht daraus hervor, daß hinter den, Eintrag Schatzsteuer in der Urkunde die Bemerkung folgt: »,Jn der Schatzsteuer nicht einbegriffen ist die Reichs- und Türfenstcuer (vom Kaiser sür die Türkenkriege erhoben), tvelchc noch nach dem Vertrag von 1370 besteht." Die Einwohner des Hüttenbergs gaben beiden Herren zu „Wein, Kauf und Lageratzung" aus 6 Jahre 300 sl. Den Weinzoll. Zoll sür eingesührtcn Wein, besaß Hessen im Hüttenberg allein. An Nenjahrsgcld erhob der hessische Landes- Herr 14 sl. 9 thornus: davon erhielt der Rentmeister 3 sl., der hessische Zentgraf 2 sl. Das Jagdrecht stand beiden Herren zu: der Wald gehörte de» Dorfsckzasteu. Die von den einzelnen Gemeinden zu liefernde» Weidhännnc! ,o,irden auf die Schlösser Gieße», Gleiberg (für Nassau' und Elceberg verteilt. Letzteres erhielt nur den 4. Teil. Außer den im Vorstehenden ausgeführten Steuern, Renten, Zins- und Naturaigesällen stand noch dem Landesherr» der „Zehnte" von den mit Frucht bestellten Aeckern zu: denn in der Urkunde heißt cs: „Gefälle außerhalb der Frucht". Erwägt man weiter, daß in den einzelnen Dorsschasten nicht nur der Landesherr Grniidbesitzer war, sondern auch viele Adelige, die gleichfalls ihre Abgaben erhoben, so erhalten lvir ei» Bild von der schweren Belastung der damaligen Bevölkerung Mit Recht wird daher auch diese mittelalterliche Steuer und Abgabc- pslicht als „Beschwerungen" bezeichnek. Glücklicherlveise gehör«» diese wirtschastlichen Zustände und Hemmungen heute der Bev» gangenheit an. vermischte». — Was i st ein Krebs? Diese bei Beginn der r-losen Monate zeitgemäße Frage ist keinestoegs sehr leicht zu beantworten. Wenigstens hat sie schon recht bedeutenden Menschen große Schwierigkeiten bereitet. Als die französische Akademie, so wird berichtet» bei der Herstellung der Wörterbücher an das Wort Krebs kam, beschästigte» sich einige Sprachgelehrte mit dieser Frage und kamen zu solgeiwer Wortertlärnng: „Krebs, ein kleiner roter Fisch, der inimer rückwärts geht!" Für die Richtigkeit dieser Erklärung sprach dreierlei. Erstens tvird in England der Krebs allgemein unter die Fische gerechnet, heißt auch erurr-kizd: zweitens sagt man in Deutschland: krebsrot: drittens spricht mau ebendaselbst vom Krebsgang, tvie man das Zurückgehen nennt. Da nun aber die Erklärung doch einigen Gelehrten nicht ganz unbedenklich schien, befragte man den berühmten Naturforscher Euvier, und der sagte: „Erstens ist der Krebs kein Fisch, zweitens kann ec, vorausgesetzt, er wäre dies, kein roter Fisch genannt werden, und endlich.gebt der Krebs nicht immer rückwärts. Im übrigen pslichte ich Ihrer Desinition vollkommen bei!" Euvier selbst gab dann eine Erklärung, ivelche die Akademiker in folgende Fassung brachten: „Krebs, ein Schalticr, das im Wasser lebt und nach der gemeinen Meinung immer rückwärts geht!" Diese Erklärung wurde in das große Wörterbuch der Akademie ausgeirommen. Aber sie blieb nicht unangefochten, und zwar von einem französischen Richter. In Tours krebsten einmal zwei junge Leute in einem Bach .auf den Wiesen eines reichen Mannes. Der Wächter zeigte sie Ivegen llebcrtretung eines Gesetzes an, das in Privalgewässcrn zu fischen verbietet. Der Verteidiger der jungen Leute machte beu Einwand, sischeu heiße Fische sangen, und so wenig man den, der Blutegel, Frösche oder Wasserratten in einem Wasser sauge, einen Fischer nenne» dürfe oder des Fischens beschuldigen könne, ebensowenig sei das Krebsen als ein nnbcsngtcs Fischen zu bezeichnen. Und er toies dabei aus die Erklärung des französischen Wörterbuchs, tvonach der Krebs kein Fisch sei. Der Richter aber tvies ein älteres Wörterbuch vom Lau- dais vor, wo der Krebs als noisson erustaes, d. i. Schalsisch, erklärt wird und verurteilte die Angeklagten Sprachecke der Allgemeinen Veutschcn 8prachver«I»i. — Albdrücke oder Abdrücke? Erirculicherweise übersendet man neuerdings nicht mehr »Exemplare" einer SchriK"odcc eine- Buches, sondern .Abdrucke". Gleichzeitig mit dieser an und kür sich gewiß eisceulichrn Verdeutschung droht aber eine sprachliche Mißbildung sich etnznbnrgerii. Jnuner häufiger liest man uäniltch: »Mir übersenden Ihnen zehn Abdrücke unseres Ausritts' oder: »Weitere 'Abdrücke stehen in beliebiger. Zahl zur Verkninng'nsw. 'Also Albdrücke? Nein, »Abdrucke" muß es selbstverständlich heißen. Alan sanunclt zwar aus einer Reise Eindrücke, man sertigt Wachs- und Gipsabdrücke, man benutzt die Fingerabdrücke zur Ermittelung von Verbrechern, aber wo es sich um die Erzeugnisse der graphischen, d. h. vervielkältigendeu Künste handelt, heißt die Mehrzahl vo» Truck tuuuer »och Drucke, nicht Drücke. Sonst Mine mau zu allerliebsten Sprachunarteu. Mau würde dann in einer Gemäldesammlung »eben wertvollen Oelgeniälden auch ivertlose Ocldrücke entdecken, während es doch Oetdruckc sind; man würde die älie ten Erzengnissc der Bnchdruckcrknnst nicht als Wiegendrucke, sondern gls Wicgcndrücke bewundern; man würde bei Lrebhaberdrückci, wohl gar an die zärtliche Umarmung eines verliebte» Paares denken, während man doch Liebhaberdrncke meint: Licht- und llnp'erdrucke würden sich i» ebeufolcbe Drücke verwandeln, und von vergriffenen Werken könnten keine Neudrucke, sondern nur noch Nendrücke hergenelit rvrrden. 'Auch bei der Abgabe der Steuererklärung müßte man ncht die Vordrucke genau beachte», sondern die Bordrücke, und was dcrglcicheu llnsian mehr iväre. Also nochmals: Abdrucke, nicht Abd rücket Alle Zeiturrge» rverdeu gebeten, dies abzndrncke» — — aber bei Leib« nicht abzndrncke» I Dr. Wetzhinarin, Oberleutnant a. T., Hage» (Wests.). Magische; Dreieck. ] Jn die Felder nebenstehender Figur sind die Buchstabe» u, e e e, g, i i, k, n n, r r, 11 derart eiuzulragen, daß die einander entsprechenden ivagerechten urrd senkrechter« Reiher, gleichlairlend solgendes bedeuten: I. Insel im Mittelmeer. 2. I alien,scher Maler. 3. Ein Eigenschaklswort. 4. Ist in Tirol zu finde», b. Eine» Buchstaben. Auslösung in nächster Nummer. Auslösung der Charade in voriger Nummer: Florenz (Flor. Enz). Redaktion: K. Neurath. — Rotationsdruck unü^Derlaa der Brühl'schen UniversitätS-Buch- und Steindruckerei, R. Lana«. ffliefi«i\