W. 208 Zwetter Blatt 164. Jahrgang Erscheint Uiglich mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Tietzcner Zamilieablätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, daS ^lreirdlatt fiir den Krtis Liehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zcit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. Eichener Anzeiger General-Anzeiger für Oberhejsen Samstag, 5. September l9l4 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Univerfiläts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: essgül. Redaktion:«-^ 112. Tcl.-AdruAnzcigerGießcn. war der Urieg für Amerikas Handel bedeutet. Die ainerikanischcn Blätter beschäftige» sich eifrig mit der Frage, welche» Einfluß der europäische Krieg n die Gletscherwelt des Himalaja ist aus dem Lag« von Depsauv folgende Aceldung vom 15, August «ngttrofsen: Die Expcdinon des Tr, De mlivvi hat chre Arbeft im Süden des Karakorum voll«chtt und zieht letzt durch Chinttisch-Turkestan Bei der Erforschung des Remo-Glet- schers wurde ttotz all« Behinderung durch andauerndes schlechtes Wett« das ganze Glttschcrbecken von unerwattetcr und großer Wichtigkeit und ungeheurer Ausdehnung in seltsamsten Landschaften entdeckt. Anschließend an die Gegend des Karakorum beffndet sich ein Becken, das völlig verschieden von allen gegenwättigen Karten- angaben festgestellt wurde. Alle Teilnehmer der Expckition sind wohlauf. btUaPtyteja, und erstcrrr fragte ihn nach dm althergebrach icn Formen. ob er die Lvahl zum 'Lupfte rrnnehme Auf die bejahende Antwort wurden alle BaKdarchrne auf den Sitzen der kardinale herabgeschlagen und nur derjenige Chiejas be-- lasscn. Dieser antwortete Mis die Frage de-- DekvnS des heiligen Kollegiums, das; er den Samen Benedikt XV. annehmen wolle, BogHiani ncchim nrit Beihilfe der Zercmoineniiicister das offizielle ProroLül der Wahl und der Annahme der Wahl auf. Daraus giug der Papst in die EinkleidungSfammer, wo er die weißen Strümpfe, rote Scinihe, das weiße Gewand und die rote Rosette anlegte, Ter Cardinal della Bolpe, der Doyen und die Tiabone legten ihm die rote, goldgestickte Stola an Daraus kehrte der Papst in die Sixtinische Kapelle zurück und setzte sich auf den Thron an der letzten Stufe des Altars, um die Huldigung der Kardinale eiiigegenziinehnien, die ihm z-uerst den Fuß küßten und dann die Hand, Schließlich umarmte der Papst sie und segnete sie, Ter Kardinal della Bolpe führte den Finger des Papstes in den Fifchcrring, den der 'Papst dann Monsignore Temoiso übergab, um seinen Namen ein- gravieren zu lassen. Darauf schritt der Papst, gefolgt von den Kardinalen, bis zur Sixtinisctien Kapelle, begab sich in seine Gemächer und dann in das Fwnere der Peterskirche, um den Segen zu erteilen. Danach kehrte der Papst in die Sixtinische Kapelle zurück, wo die KardimLe ihm zum zweiten Maie Gehorsam gelobten, WTB Rom, l, Sept, (Nichtamtlich.) Die öffentliche Meinung beschäftigt sich eingehend mit der voraussichtlichen Stellungnahme des Papstes Bcncdikt zu internationalen An- gclcgcnhcitcn, Tie Ansicht, das der Papst, der allerdings während seiner Laufbahn lviederholt Kardinal Rampolla nahesland, einfach die Politik Rainpolkas nachahmen und sortiühren werde, lvird gerade von solchen Persönlickikcilen, eie mit dem Wesen und Charakter des neuen Papstes genau belannt sind, unbedingt zurnckgewiesen, Der Papst wird von dieser Seite als unbefangene, hochgebildete Persönlichkeit geschildert. die sicherlich den Veränderungen des Weltbildes jederzeit eine unbefangene Ansfassung cntgegeubringen werde. Aus dem Reiche. Berlin, 4, Sept, (Amtliche 26 3 p me rrkan isch e Staatsangehörige, die ans der Schweiz nach den Niederlanden gereist ii»d, baden aus Erkenntlichkeit für das ihnen aus der Durchreise durch Deutschland von den deutschen Behörden wie von der Bevölkerung bewiesene freundliche Entgegenkommen den Beirag von 603 Mk, für das Rote Kreuz ge- friftet. Der Botschaiier der Vereinigten Slaaten übermittelte diese Svende der deutichen Regierung »nrer dem Ausdruck de« Dankes seiner Landsleute wie der Regierung in Washington für die gute Behandlung der auierilaniichen Reisenden, Berlin, 4 Sept (SB, B Amtlichl In der gestrigen Sitzung des Bundesrats wurde dem Entwnrs einer Bekanntmachung belr, die Wahlen narb der Reichsversicherungsordnung und dem Entwurf einer Bekanvimachung betr, die Feststellung der Lrk- üihne die Zustimmung erteilt, Köln, 4, 2epl Tie städtischen Körperschaften bewilligten l 00000 Mark für die notleidende Bevölkerung Ostpreußens, Ter Kaiser hat der Stadl Köln telegraphisch seine Anerkennung ausgesprochen. W.T.B.i Stuttgart, 4. Sept, (Nichtamtlich.) Für die m- folgc des Kckieges in Not geratene Bevölkerung der Provinz Ostpreußen haben die hieiigen bürgerlichen Kollegien 10 000 Mk, bewilligt. Aus StaSt und fand« Gießen, ft. September 1914. Auf dem Felde der Ehre gefallen. Aus Hessen und den tziachbargebieten,) Ferd, Sander aus Mettenberm. — Oberzollkontrolleuri und Leu tu ant d, R, Heinrich Rudloss aus Rönncrshauscn bei Biedenkopf, Oberleutnant d, R, im Füsilier-Rcgt Nr, 80 Karl Heide Wiesbaden. Hermann Stüve, Mitinhaber der Firma Harms & Co,. Frankfurt a, M, — Lehrer Ernst Heldin a n n in Hergersdorf, — Sergeant Michel in Darmstadl, Leutnant Erich 3 a m in c t in Darwstadt, — Unteroffizier d, R, Lehrer Ludwig Lang aus Schlierbach i, Odenwald, — Obcr- leutnaiir d. R Kreisbaninspektor Otto Roth, Frankfurt a, M, — Ikriegssreiwilliger Professor Udo Kraft in Quedlinburg (früher am Gymnasium in Büdingen i. Hauptmann und Komvagnieches Alexander v, S t r z e m i e e z n N in Darmstadt, — Leutnant d, R, und Rcgieruiigsaiieffor Adolf Tchad in Tarmsladl, — Bizesctd- wcbel Karl M enges aus Semd, — Unteroffizier d, R, und Zahnarzt Hans D nb be^lü in Tarmstadt, — Leutnant d, R, und Oberlehrer Ailh, Schuchnian» in Reinheim, — Gefreiter und Bürgermeistereiiclretär Ernst Reinhard in Groß- Ziminern, — Hauplmann und Kompagniechef August Heiser in Mainz, — Leutnant d, R, und Bankrat Heinrich Reich in Wiesbaden, - Hauptmann Alfred L u ch s in Wiesbaden, — Leutnant d R, und Referendar Hugo Eapito in Wiesbaden, — Leutnant Ludwig Eller in Wiesbaden, — Dr. Phil, Karl Noll in Hanau, — Major Ulrich v Bon in im FAilier-Regt, Nr, 80 in Wiesbaden, — Feldwebel Ludwig Wehrum, Jnf.-Regt. 116, aus Watzenborn, Hauplmann und Kompagniechef Hans H a e h- l i n g von L a ir z e n a u e r , Ins, Regt l 16, in Gießen, — Unteroffizier Karl öaibart), Jus,-Regt, 116, in Gießen, — Ernst P s ei sicr, Reservist im Inf, -Regt, N6, in Krofdorf, — Einj,- Freiwilliger Kurt Neumann, Ins, Regt, l 16, Gießen —Oberleutnant Wilh. Ebel, Ins, Regt 116 in Gießen, — Leutnant Karl v G r o l m a n , Jul, Regt, l>6, Gießen, — Leutnant d, R. und Lantwirtsäiaftzlehrer Arnold .Tamm, Jnf.-Regt, 81. — Hornist Wilhelm Heinrich B ö l v in Bergen, — Hauptmann d, R, und Diplom-Ingenieur Max M ü l l e r in Darmsladt, — tzaupt- mana und Kompagniechef Wilh Keuche im Res,-Jnf,-Negt, 98 in Wetzlar, — Tambour Theodor Schmidt, Jnf.-Regt. 138, aus Hermannstein, — Leutnant Fritz Brosrus in Wiesbaden. ** Wie die Franzosen „offiziell" über den Krieg unterrichtet werden. Ein Mitkämpfer des 1 lli, Regiinents hat in einem französischen Dorse die an der Bürgermeisterei angehestcte Depesche des Unterpräsekten abgerissen und an seine Verwandten in Gießen geschickt. Das uns im Original vorliegende Schriftstück lautet in deutscher Uebersetznng: A mIli ck> Der Unterpräsekt an den Bürgernieister in,, , . Am lft, August 1914. 6 Uhr 10 abends. Aus Rußland, Zn dem Kamps hat die russ. Sokol-Knvalleric einen Sieg über die Oester- reicher daoongelragen, ebenso bei......(Ort unleserlich), —( Tie belgischen Festungen halten sich noch immer. Der Geist der Truppen ist ausgezeichnet, da die 'Letaler iviffen, daß Frankreich bcm Hilferuf der Kgl, Regierung entsprochen hat, — Die sran- öfische Regierung ist im Begriff, den Sffllstand zu verhindern und ergreift die nötigen Maßregeln, Ter Herr Unterpräsekt scheint demnach von der Erstür- mung Lüttichs und dem siegreichen Bordringcn der Deutschen in Belgien ebensowenig gewußt zu haben, wie von dem Vordringen der -Oesterreicher gegen die Russen au der gafizi- schen und der Deutschen an der ruffischen Grenze, "DerPostanwetsungsverkehrmitArgen- - inten, Brasilien und Peru ist vorläufig eingestellt worden, ** Das Großh, Hessische Regierungsblatt , s 31 vom l, September enthält! l, Verordnung, iiie Befug- i’-tffe des Territorialkommissärs bei der Festung Mainz betreffend, 2, Bekanntmachung, Anschlußgleis der Firma Rex- roth-Lynen G, m, b, H, zu Mchelstadt betreffend, Landkreis Gießen. = ® c (i» b e r fl, 4. Seist, Tie Spar- und Lcihkall« (Bczirkssparkassci <8 r ü n b e r g , welche bei dem Kriege von 1(470 für den .pillsverein znr Pflege und Uiiterstützmig der Soldalen im iiclöe* H)00 Gulden tcwilliglc, ha! in Ilebereiiistimiinillg mit diesem Vorgang bei der Feier ihres b 0 j ä h r t g e » Bestehens im Jahre 1895 durch Belchlug der damaligen Hauplvcrsamin- linig einen I u b i l ä u »r r i o n d s von 10 000 Mark gegründet imd bereitgestellt, damit in einem späteren Kriege der Vorstand der Spar und Leihkasse in der Lage lei, im Vrreins- bezirk Angehörige der zum Kriegsdienst Eingezogenen angcmef« - und über die gesetzliche Höhe hinaus z» unterstützen, Dieser Fonds löst jetzt znr Verwcndnng kommen. Starkrnburg und Rheinhesse». rin, Darmstadt, 3, Sept, Unglaubliche Borkomm n i s s e haben sich trotz aller Warnungen und Drohungen in der Presse in deni in der hiesigen Lossenschen Heilanstalt eingerichteten Bereinslazarett zwischen den dort in Pflege desindlichen französisckren Offizieren und den Pflegerinnen ereignet, Alan soll cs nicht für möglich halten, baß deutsche Frauen so charakterlos sind und sich immer wieder in jo verachtungswürdiger Weise flogen üb er den Ausländer» erniedrigen. Die Leitilng sah sich daher veranlaßt, zur Pflege der ausländischen Gefangenen ausschließlich Pfleger zu verwenden und hat zu dem Zweck ans verschiedenen Anstalten männliche Pfleger erbeten und erhalten, resp gegen Pflegerinnen einige tauscht, Die Frauenzimmer, welche such so entwürdigten, wurden selbstverständlich ihres Dienstes entlassen. Wir werden auf die Namen noch zurück- koiumen, > (rin ) Darmstadt, 3. Sept, Französische und b e l g ische Krieg sb c u le kam heute wieder in zwei mäch- ligcn Soudcrzügen hier an. Es tvaren u, a, 6 sronzösische Rohrrücklausgcichüpe und 23 belgische Geschütze, ferner etwa 120 belgische Munitionswagcn zum großen Teil noch mit Znsanterie- u. Artilleriegefchossen gefüllt. Die belgischen Geschütze, an denen allerdings vielfach die Verschlußstücke fehlen, sind zum Teil älteren Datums, teilweise sogar von 1878, andere von 1888, verschiedene in Lüttich umgebaut, alle aber geliefert von Krupp in Essen,—Die sämtlichen ltzeschütze und eine Anzahl der Wagen wurden durch die Londsturmmann-- schaften der hiesigen Artillerie und des Train in feierlichem Aufzug durch die Hauptstraßen an dem Residenzschloß vor- übergefahrru, ivo die Großherzogiu mit Gefolge von dem Balkon aus dem Umzug mit Interesse folgte. — Unter den erbeuteten Gegenständen befinden sich auch 2 gefüllte Eisen bahnwagen mit erbeuteten Schuhen und Tornistern, sowie 3 französische Flugzeuge. m, O ff c nbach (Main), 4, Sept, Die gestrige dritte Kriegssitzung der «Stadtverordneten beschäftigte sich mit der Frage der städtischen Beihilfe zu der begründe teil Offenbacher Kriegskreditgenossenschaft mit beschränkter Has- tung. Es wurde beschlossen, fiir 23000 Mk, Geschäftsanteile zir Übernehmer,, wodurch die Haftsumme auf IOOOOO Mk, zu stehen und ein Risiko von 123000 Mk, für die Stadt in Betracht käme. Ebenso soll städtischerseits für die Kreditgenossenschaft der Kleingewerbetreibenden eine Garantie- sumine von 23 000 Mi, bereitgestrlkt werden. Für die Kriegskredttgcnossenschast sind bereits von privater Seite rund 100000 Mk, gezeichnet worden. Es wurde weiter beschlossen, fiir die städtischen Arbeiter, die in den Krieg gezogen sind, die Kriegsversicherung zu übernehmen, wodurch der Stadt eine einmalige Ausgabe von rund 3000 Mk. entsteht. Dem Wiener Hilfskoniitce zur Unterstützung der zurückgebliebenen Familien reichsdeutscher Krieger in Men lvurde ein Beitrag von 30 Mk, betvilligt. Weiter wurde bekannt gegeben, daß die städtischen Beamten der Kri«gK> fürsorgc monatlich je 1837 Mk, ükwrweisen, Hessen-Nassau. () Marburg, 3. Sept, Die Stadtverordnetenversammlung bewilligte 2000 Mk, für die durch den Krieg ge sck-ädigten Bewohner Ostpreußens, Quittung. Für die Verwundeten n » I e r « r Mari»« ginaen iolgende Beträge ein von : llnaennniit tü Mk,, W. Rudolph 30 Mk,, L. und W. Bernbeck ü Dlk., Oberlehrer i, R. Tr, Lehnert 20 Mk., Bibliolhekar Dr, Lehnert 3 Vlk., Ungenannt ft Mk,, dcSgl. ft Mk,, desgl. 4 Mk„ Iran Pro!. Wüstenhoicr 10 lvlk„ I. Tb. ft Mk,, Un> genannt 4 lvlk, T. Iü0A!k,< Oberbibllothekar Tr. Heuser, z, Zt, Vor sttzender der Ortsgruppe Gicben, 10 Mk., Frau Este ft Mk., U» gsnaniit ft Mk., Frau Tr. Klei» Wtiv, ft Mk,, Ungenannt ft M!k., deSgl, ft Mk, Fra» Else Krendcr 10 Mk,, Frau M. Sch. ft Vlk,, berr Trogericbesther Kllbingcr 10 Mk., Fra» Wasls 10 Mk„ Weh. Konnnerzienrat S. Heichelheiin 100 Mk,, zusammen 373 Mk.; im aanzen mit den früheren Spende» von 617 331f.: 990 Mark. Den gütigen Gebern herzlichen Dank. Pros. V ö l z l n g. 3t!rcl>lici?e Nachrichten« Evangelische Gemeinde. Sonntag, den 6, September, 18. »ach Trinitatis Kollekte für die Kaiser-Wilhelm-Süitung für deutsche KriegSinvallden Sotterdienkt. In der Stadtkirche. Vormiltaas 8 Uhr: Pfarrer S ch w ab«. Zugleich Christenlehre für die Nenkonfirmlerte» ans der Markus- gemeinde. Voriniilag» 9'l, Uhr: Psarrer v. Schlosser. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirchc kür di« BtatthänSgemeinde. Psarrer v. Schlosser. Mittwoch, den 9. September, abends 8 Uhr: Krtegsbetstunde. Piarrer v. Schlosser. Nächilküniligen Sonntag, den 13, September, wird Beichte und heiliges 'Abendmahl lnr die Matthäus- n»d Markusgemeiiide gemeinsam gehalten iverde». Anmeldung vorher bei dein Psarrer jeder Gemeind« erbeten. In der Zohannerkirche. Vormittags 8 Uhr: Psarrer A n s k e l d. Zugleich Christenlehre sür die Neukonfirmierten ans der Johannesgemeinde. VormillagS 9'f, Uhr: Plärrer B e ch t o l r h e i m « r. Beichte und heiliges Abendmahl sür die Lukas- und Zohaniies- gemeinde gemeinsam. Ainneldungen vorher bet dem Psarrer jeder Gemeinde erbeten. VorniillagS II M Uhr: Kinderkirchc fiir die Lnkasgemeinde. Psarrer B e ch l o l s h e i in e r. Jeden Samstag zivilchen 7 „nd 8 Uhr iverden beide Kirchen geössnct und darln bei Lrgelspiel Gelegenheit ,»r stisten Andacht gegeben sei». vibelkränzchen sür Schüler höherer Lehranstalten. Für die längere Abteilung jeden Mittwoch von 6—7 Uhr, sür die ältere Al iciliiiig jeden Samstag von 6—7 Uhr im IohanneSsaal. vibelkränzchen für Mädchen aui der Zahannergemeindt. Zeüe» Tiewüag von 6-7 Uhr im Johannersaal. Wartburg Verein (vlezstkatzc 15). TltnSlag: Btl'klslunüe, Tomicrrt.ig ! Leseabcnd, Sonntag: Vortragsabend. Evangelischer Gottesdienst. Kirchbcrg: Sonntag, den 6, September, vormittags )L10 Uhr. Lollar: Sonntag, de» 6, September, nachmittags X2 Uhr. — Mittwoch, den 9. Sept., abends 8 1 , Uhr: Kriegsbclslunde. Tekan W u ßinan n. ttatholischr Gcilicinde. Gottesdienst. ‘ Samstag, den ft September: Rachnntlags um ft Uhr und abends nur v Uhr: Gelegenheit zur bell. Beichte. Sonntag, den 6. Sept,, 14. San »lag nach Pstngsten; Tchutzcngclfest. Vormittags von 6' , Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte. , um 7 Uhr: Tie erst« hl. Mess«. „ um 8 Uhr: Anstellung der hl. Kvminunion. . um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. „ »m 11 Uhr: Hl. Messe mit Predigt, Nachmittags um 2 Uhr: Zlndacht zu de» hl, Engeln mit Segen. Nachmittags um VA Uhr: Jung!rauen-Kongregation. Sonntag, Montag, Dienstag, Mittivoch, Donnerstag, Freitag und Samstag abend um ~A Uhr ist KriegS-Billaiidachl, Viaspora^lvstlerdienst. Z» Lich um 8 Uhr, In Lanbach um 10 Uhr, vanvel- — Dic Ansinhrverbotc, Llnch dem «Retchsanzeiger" werden die bisher erlassenenAussiihrvcrbole einer weiteren durch- g r e t s c n d e n A e u d e r n » g unterzogen. Von Leder werden die iiachbciiaunleii Gegenstände von dem Verbot der Ans- und Tnrchsnhr Hei: alles chronigegerbte, sowie alles sämtjchc gegerble Leder, Lackleder, Porteienisteleder, sowie überhaupt sämtliche nicht lohgar gegerble Leder (abgesehen von Transparcntleder) und auch künstliches Leder. Jnsolge der Aushebung deS Verbots der Ausfuhr und Durchlnhr von Gespinnsten aus Wolle und von 'Militärtnchen ist die Anssnhr in allen Wollgarnen und W o l l w a r c n frei, ffnsbesondere dar! hiernach ohne weiteres ausgeffihrt werden: Kammgarn, Streichgarn, Teppiche ans Wolle, Sammet, Plüsche ans Wolle, wollene und halbwollene Herren- und Tamcnkleiderstoffe. — Berliner Hypothekenbank A k t i e n g e s e l l- schalt. Wie ans dem Jnssratenleilc unserer heutigen Zeitung ersichtlich, iverden die am I. Oktober 1014 fälligen Kupons der Psandbriele bereits vom 15, September er. ab cingelöst. ■\VTB, Dresden, 3. Sept. Die Sächsische Bank hat den Wechseldiskont an! 6a und den Lombardzinskuß aus 7*/, Prozent herabgesetzt, (In einem Teil der Auflage wiederholt.) 1VTB, Paris, 3. Sept. Der Börsenverkehr ist ein- g e st c l l t worden, (In einem Teil der Auslage wiederholt.) Märkte. Gicßcu, ft, Sept, A! a r k t b e v i cfi t. An! dem bentigen Wochciimnrkte kostete: Butter da- Psiind 1,10—1,20 Mk.: Hiihner- cier 1 Stück lO Plq,, 2 Stück 00 Psg,: Enteneier 1 St. 10 Psg., 2 St, 00 P'g: Gänsecier 1 St. 0-0 Pig,. 2 Sl, 00 Psg.; Käse das Stück 10 — 12 Psg., Käsematte 2 Stück ft—6 Psg.: Tauben das Paar 1,00—1,40 Mk., Sühner das Stück l,ftO—3,00 Mk., Hahnen das Stück 1,50 - 3,00 Mk,. Enten das Clück 3,00-4,0» Mk„ Gänse das P!d. 00-00 P'g,: Welsche 4—ftMkg Ochlenilejsch das Pid. 88—96 Psg,, Rindsieijch daS Pinnd 90—94 Psg,, Knhfleilch 80 Psg,, Schweinefleisch das Pfund 70-86-96 Psg-, Kalbkleisch bas Pid. 70-75 Piq, Hammelfleisch I Pid. 70—93 Pig,: Kartoffeln im Zentner 4—4,ft) Mk,, im Psrnid ft Psg., Weißkraut das Stück 10—20 Psg.: Zwiebeln der Ztr. 12.00- 15,00 Mk.: Alilrh das Liter 22 P'g,: Aepiel der Zentner 10—lft Mk.: Birnen das Pinnd 10-lft Psg,, Nüsse 100 Stück 60 P!g,, Zwetschen der Zentner 8—10 Mk,, Gurken 100 Stück 2.00— 8,00 Mk,, Bohnen 1 Psund 10 bis lft Psg. — Marktzeit von 7 bis 1 Uhr. in. Atsscl», 4. Sepi, 3lnf deni gestrigen Ludwigsmarkt waren 649 Schweine anigelrieben. Das Paar 6 Wochen alte Ferkel kostete 20—30 Mk., Läufer 40— ftft 'Ulf., Einlegeschwcine wurden das Paar zu 110—120 Mk, verkanst. Der Verlaus war durchweg schleppend, kV. Wiesbaden. Vishhok-Marklbericht vom 4. Sept. Austrieb: Rinder E>2 (Ochsen 10, Bullen 12, Kühe und Färsen 30,, Kälber 80, Schate 42, Schweine 152, Preise stlr 100 Psd, Geschält: mittel. Lebend» Schlacht» Ochsen. gewicht^ Vollfleklchlge, ansg«mästete, höchsten Schlacht- werte? lm Alter von 4—7 Jahren .... Tic noch nicht gezogen haben liingejochie) . . Junge, fleischige, nicht ausgemästete und älter! ausgemästete............ Bul te n. Vollfleischige, auSgew,, höchsten Schlacht,o. . . Vollfleischige, jünger« .....36—40 Bär ieit. Kü he. Vollsteischiqe ausgemästete Färsen höchsten Echlachtwertes...........46-51 Vollfleischige ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zn 7 Jahren..... Wenig gut entwickelte Färsen....... Aeltere ausgemästete Küh,....... Kälber. Mittlere Mast- und beste Saugkälber .... Geringere Plast- und gute Saugkälber . . . Gering« Saugkälber..........40 S ch ake. Weidemastschaie i Mastlänimer und Ptasthammel.... 4>,5< Schweine. Vvllfleischtge Schweins von 80—100 icg Lebendgewicht..............48« 60 Bollfleischige Schweine unter 80 lex Lebendgewicht 47«-18 Bollfleischige Schweine von 100—120 kr Lebendgewicht ..............49'/. 51 62-61 Bollfleischige Schweine von 120—150 lix Lebendgewicht .............. 48 00 60-00 Fettschiveine über 150 k? Lebendgewich: . . 43-4ft 54—36 0 M arburp, 3. Sept, Dem heutigen Schmeinemarkt tvaren insgesamt 370 Ferkel, Läufer und Einlegschtveine zugefahren, Bei inittelnräßigeni Handel wurden bezahlt für 6 — 8 Wochen alte Ferkel 15 — 20 Mk,, für 3 4 Monate alte Läufer 60 — 70 Mk, und für größere Eiiilcgschivcine 100 bis 120 Mk, das Paar je nach Größe und Qualität. m 48—53 46-51 Mk. 89—100 87-97 42-46 79-87 II 70—78 06-70 46 -51 56-94 37—44 40—45 33-35 70-80 77—85 63—68 50-55 45—48 40-44 83-92 75-80 68-75 -00.00 92-00 48« 60 47«-48 62 61 61 62 Meteorologische Beobachtungen der Station Eietzes. Sept. |^o ,S 2 <§ HZ §& H Z.Z- 5 = LZ s S » 4 2" 747,4 ! 24,4 i 98 : 43 4. 9 ! - 7 48,5 1 15 8 10,4 j 78 5 5 *‘i "'50,3 | 10 8 7,7 1 79 l|'P I Wcne» * A KW N N Eoiincnschelr Sonnenschein Höchst« Temperatur am 3,-4. September tftli 24.4 ' C. Rieürigst, . _ 1314 — 7,9* Leranttvorllick, für den gesamten redaktionellen Teil: Aug, G o c l Calto, Beini soeben stattsindcndcii Hcrbstexamen fük Einjährig.Freiwillige luibei! bis jetzt 26 Schüler der Spö hr er 'fchen Hö Heren H a n h c I e frh u l e bestanden, Ter Unterricht in der Realabteilung der Anstalt konnte trotz der Kricgsunruhcn bis zu den Ferien ausrecht erhallen bleiben und der in der Handelsabteilung loird erst gegen Mitte Scpitember schließen. Das Wintersemester nimmt mit dem 12, Oktober seinen Anfang. hv 5 /s. Amtlicher Teil. 8 e t r.: Maßnahmen zur Linderung der StritgSnol im Handwerler- stand. An die Gwtzh. VSrstrnneiftrrrien der Lmi-nememdni des Kreises. Unter BejUflnabme ans da» von der Handwerkskammer ,u Darmstodt an die Staats-, Kommunal- und Kirchenbebörden des Landes gerichteten EriuG'NS vom 2b. August l. I. emvieblen wir Ihnen dringend, dafür ,'argen zu wollen, daß für die Handtrtrker nlkgiedigr Arbeitsgelegenheit dvdirrili geschaffen wird, da« alle iür das Jahr 1914 vorgefebenen Arbeiten, insbesondere Bau« »tbritcn ohne weiteren Aufschub zur Ausfüllung gebracht werden. Mit den bisherigen, glänzenden Erfolgen unseres Heeres ist Rubi und Vertrauen zurückgekchrt, Pflicht aller ist es deshalb guck, dar Entstellen eines Notstandes in den Kreisen der Handwerker nach Kräften zu verhüten. (Ließeil, den 3, September 1214. Großherzogliches Kreisamt Gießen, Or. U s i n g c r. ÄckauntmachnnZ^ Betr.: Die Ilnterstütziiug von Familien in den Dienst cinge- trctencr Mannschaften, An dic Großh, Bürgrimristcrrirn der Landgemeinden vec- Kreises. Wir machen nochmals besonders darauf aufmerksam, dag den Familien der rinaezogenen Mannschaften nur im Falle der Bedürftigkeit Unterstützungen gewährt werden Sie wollen dies beachten und die Antragsteller eventuell hiernach bedeuten. Greben, den 4 Scolember 1914. Großhcrzoalichrs Krejsamt Gießen, l>r, U s i n g e r. Bekanntmachung. Detr: Den Verlaus von Lebensmitteln an Sonntagen Der kommanbierende General des XVIII Armeekorps hat den Verkauf von Lebensmitteln an Sonntagen bis 7 Uhr abends ge stattet. Gießen, den 3. September 1914. Gvoßhcrzogliches Kreisamt Gießen. Or, UI i n g e r. Betr.: Rundgang der Feldgeschwvrenen. An drn Oberbürgermrister der Stadt Gießen und an dir Großh. Bürgermeistereirn der Lnndgemrinden des Kreises. Wir empsehlen, Anordnung zu treffen, daß der nach § 20 drr Instruktion für die Feldgeschworenen vorgeschriebenc Rund- oang in den Monaten September und Oktober d. Fs. zur Ausführung kommt. Wegen des zu beobachtenden Verfahrens verweisen wir auf unier Ausichrciben vom 6. September 1810 — Kreisblatt 95t. 03. Ihren Berichten über den Vollzug sehen ivir his 1. November d. I. entgegen. Gießen, den 3 September 1914. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. 6r, U s in g e r. Letr,: Ausführung der Polnciverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. An drn Oberbürgermeister der Stadt Kirsten und an dir Großh. Bürgermeistereien drr Landgemrindril des Kreises. Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kommissionen gemäß $ 3 der oben erwähnten Polizeiverordniing im Monat September stattzusinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlage des Protokolls gemäß 8 10 absehen und haben das Vertrauen, daß die Kommissionen auch ohne diese Vorlage dic ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben. Gießen, den 3. September 1914. Großherzogliches Kreisamt Gießen. vr, U sin ge r. Bekanntmachung. Nachstehende Ortssotzung bringen wir zur allgemeinen Kenntnis. Gießen, den 13. Juli 1914. Großhcizoglichcs Kreisamt Gießen. JB: Hemm et de. Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Ge in ein de Rüddingshausen. Auf Grund des Artikel 13 der Landgcmeindeordnung wird zufolge Beschlusses der Gemeindevertretung, nach gutachtlicher Acnße- rung des Großh. Bürgermeisters und des KreisauSschusses, mit Genehmigung Mroßb. Ministeriums des Innern vom 30. Juni 1914, zu Nr. M.d. I. III. 7339 das Nachstehende angeordnet: § 1. Berechtigung sunt Wasserbczug für den Hausgebrauch. Der Bezug von Wasser aus dem Wassern».-, der Gemeinde Rüddingshausen kann, sofern die Lage und Beschaffenheit des be- treis-nden Hauses dies möglich machen, einem seden Hausbesitzer in Rüddingshausen gestattet werden, der sich den in dieser Satzung enthaltenen Bestimmungen unterwirft und den von der Gemeiude geforderten Wasserzins entrichtet. Für vereinzelt und cntscrnt liegende Gebäude an Straßen und Wegen, in denen noch keine Leitungen liegen, behält sich die Gemeinde besondere Bcreiiibarungen mit den Besitzern vor. 8 2-, Unterbrechung der Wasserlieferung. Einlrctcude Unterbrechungeu der Wasserlieferung berechtige» den Abnehmer ebensowenig z» Ansprüchen an dic Gemeinde als die Bebauvlung, daß das Wasser nicht in genügender Menge oder Beschaffenheit oder nicht bis in die gewünschte Höhe geliefert werde. § 8 . Beschränkung beS Wasserbczugs. Wenn da» Wasser zcilweiic knapp wird oder dies »n befürchten fleht, ist dic Gemeinde berechtigt, den Höchstverbrauch für jedes versorgte Grundstüet fcstzusetzen und darüber zu wachen, daß diese Festsetzungen befolgt werden. Auch kann sie die Leitung zu gewissen Tages- oder Nachtzeiten absperren und den Bezug nur lür gewisse Tageszeiten sreigebcn. 8 4. Berechtigung z u m Wasserbczug für Ga rt e n » begießen und Luxuszwecke und Beschränkung des Bezugs, Für Grundstücke an Wegen, in denen keine Leitungen liegen, bleibt besondere Vereinbarung Vorbehalten, Denn das Wasser zeitweise knapp wird oder dies zu befürchte» steht, ist die Gemeinde berechtigt, das Gartenbegießen und den Verbrauch für Luxuszwccke so oft und so lange zu verbieten und die Leitungen abzustellen, bis wieder genügendes Wasser vorhanden ist, 8 S. Wasscrbezug zu gewerblichen Zwecken, Sofern nicht besondere Abmachungen oder Verträge über dauernde Abgabe van bestimmten Wasscrmengen für gewerbliche und sonstige Zwecke vorliegen, ist die Gemeinde berechtigt, in Zeiten von llnierbrechuiigen der Wasserlieferung oder von Wassermangel den Bezug zu gewerblichen Zwecken so lange einzuschränkcn oder zu verbieten, bis wieder genügende Wasserinengen zur Beringung stehen. 8 6, Anmeldung. Wer auS der Gemeindewasscrleitung Wasser beziehen will, hat dies aus der Großh, Bürgermeisterei durch Unterzeichnen des Anmeldebogens oder der genehmigten Satzung für den Bezug vog Wasser und der Bestimmungen über die Anlage der Hausciiirich- tungen anzuzeigen. Durch Unterzeichnen des Anmeldebogens oder der Satzung unterwirft sich der Abnehmer alle,, Bestimmiingen, die in dieser Beziehung von den ziistäiidigen Stellen demnächst etwa erlassen werden sollte». Er verpstichtet sich zugleich, abgesehen von dem Fall in tz 7, zum Wasserbezug für sein Besitzt,int auf die Dauer von zehn Jahren, von dem Zeitpunkt der Verbindung der Privat« leitung mit dem .Hauptrohr oder der Inbetriebsetzung des Wasier- wcrks an. Wird 3 Monate vor Ablauf dieser Frist von keiner Seite gekündigt, so läuft das liebereinkomme» stillschweigend weiter und kann nur unter Beobachtung einer am l, Januar und 1, Juli stattsindenden halbjährigen Kündigung aufgelöst werden. Wenn der Beiiprr sein Haus oder Grundstück während der Dauer des Uebereiiikommens ohne Einhaltei, der oorerwähiiteii Kündigiing veräußert, so bleibt er solanac ielvst haftbar, als der neue Erwerber nicht in rechtsverbindlicher Weise in die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber eiiigetreten ist, 4 7, Z ii l e i t u » g. Die Gemeinde läßt denjenigen Haus- und Grundbesitzer», die sich bis zum 13, August 1912 zuni Wasserbezug für ihr Besitztum auf die Dauer von 10 Jahren der Gemeinde gegenüber verpflichte», dic Zuleitung vom .Hauptrohr in der Straße oder bis etwa l Meier innerhalb des betreiieuden Gebäudes auf ihre Kosten Herstellen, Dic Berbiudiina der Gebändelcitiing mit der Zuleitung lällt dem Grundbesitzer zu. Bei späterer Anmeldung »ach dem 13, August 19121 wird dic Zuleitung »oul Hauptrohr bis in die Gebäude ebensalis von der Gemciiide aus deren Kosten aiisgesührt: dic Zuleitung nebst Haupt- Hahn bleiben in diesem wie in elfterem Falle Eigentum der Gemeinde, Diese besorgt dic ilnterhaltuiig aus ihre Kosten. Tic Gemeinde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Zuleitung innerhalb der Privatariliidstücke ans 12 Atinoivhären Wasserdruck »rüsen zu lassen, der Grundbesitzer hat hierzu die nötige Hilse und die Preßvunive zu stellen oder durch eine» Installateur steilen zu lassen. Durch diese Prüfung übernimmt die Gemeinde keine Gewäbr für die dauernde Dichtigkeit. Bei Bruch von Zuleitungen ist dem Rohrmeister oder der Büraermeisterei unverzüglich Anzeige zu machen, damit dic Straßcnlcitung ab gesperrt werden kann. 8 3. Lage »» d Material der Z u l c i t u u a e u. Wenn für dic Ausführung der Hausleitung nicht besondere Vorschriften gegeben werde», so gelten solgende Bestimmungen: Alle Teile der Lcitunq. die außerbalb der Gebäude in der Erde liegen, müssen mit der Oberkante inindestens 1,50 m tief licaeu. Das Verlegen von Röhren durch Dung und AbtrittSgrube» ist aus das strengste untersagt. Als Material iverdcn in erster Linie gußeiserne Musseiiröhren von 25 mm an auswärts cinviotilen, doch werden auch schmiedeeiserne, sogenannte galvauisierte Röhren sowie Stahlrohren zugelasseu. Bleiröhren werden aiisgcschlofsen. Gußeisenröhren ,nüsse» falgende gleichmäßige Wandstärken und Mindestgewichte (eil,schließlich Muffel pro lsd. m haben: bei 25 mm Lichtwcite 7,5 kg und 7'/, mm Wandstärke, 30 „ 8,3 „ „ 8 40 .. .. 10,1 .. 8 „ 00 „ 12,1 „8 .. ,. .. 60 .. „ 15,2 .. .. 8'/, „ .. 30 ,. „ >9,9 „ 9 ,, 100 „ „ 24.4 „ 9 Schmiedeeiserne Röhren müssen mindestens solgende Gewichte uud Wandstärken baben: bei 10 mm Lichtwertc 0,8 kg und 2,4 mm Wandstärke, „ 13 .. .. 1,35 ,. 2,7 „ .. 20 .. „ 1.8 „ .. .. 25 ,. 2.5 .. „ 3,4 .. .. 32 .. i, 3,6 „ „ 3,5 „ 38 .. 4 5 ; ; 3,7 „ „ 45 .. " ,\3 " " 4 ,, 50 ,, „ 5,7 „ 4.5 Borstebciide Zadlen und Gewichte gelten sür einen Betriebs druck dis zu 10 Atmosphären, Wo dieser höher ist, müssen entsprechend stärkere Röhren genommen werden. 8 9, Gebäudelcitungen, Die ganze Anlage soll so eingerichtet sei», daß sie gegen die Einwirkung des Frostes möglichst gesichert ist. Die Leitung ist deshalb tunlichst durch srostireie Räume (Keller, Küchen) zu führen. Wo dies nicht angängig ist, sind die Lcitunaen mit schlechte» Wärmeleitern zu umhüllen. Die Leitung durch Schornsteine z» sübren ist iintcriagt. Als Material für dic Gebäudeleitungcu werden in erster Linie schmiedeeiserne, sogenannle galvanisierte Röhre», cmviohlen, zulässig sind auch gußeiserne, Bleiröhren sind unzulässig, Die Wandstärken und Gewichte sind, wie in 8 8 angegeben, zu »ehnieii. Zur Wasserentnahme sollen ausschließlich Niederschraubhähue verwendet werde». Die im Handel mit deni Namen „schweres Modell" bezcichneten Dcutile werden zur Verwendung empfohlen Im Keller des Hauses soll mögliclist nahe dem Austritt des Rohres durch das Fundament ein Durchgangsveniilhahn angebracht sein. Außerdem muß jede Gebändelcitiing einen Entlccrungshahn er halten, durch den bei Frost dic ganze Hausleitung entleert werden kann. Der EntleerungShahn muß sich i» der Nähe und in demselben Raum wie der DurchaangSvcntilhahn besindcn, Abzweigleitungen in Waschküchen, Hosräumcn und zu Springbrunnen müssen besondere und, wenn keine passenden Räiime vorhanden sind, in Schächten angebrachte Absvcrr- und Entleerungs- vorrichtilnqen, nötigenjalls auch Wasscrmesser erhalten. Eine direkte Verbindung des Röhrcunetzes mit Damvskessclu und Aborten mit Wasserspülung ist untersagt. Letztere dürfen nur vermittelst Spülbehälter an die Leitung aiiAeschlosscii tverden. Wo die Häuser nicht unterkellert oder keine Räume vorhanden Hub, um Durchgangsventilhahn, Entleeniiigsvcntil und Wasscr- mciicr nnlerzubringcn, müssen hierfür besondere für das Einslcigcn »nd Ablcscn genügend geräumige, vollständig entwässerte und solid abgedeckle Schächte angelegt werden Ter Hauptbahn, der Wassermesscr und die Zuleitung zu diesem müssen vor jeder Beschädigung geschützt und so ausgestellt sein, daß den Beauftragten der Gemeinde jÄ>er»eit der Zutritt und die Einsicht möglich ist. Jede Hauseinrichtung kann, bevor sie dem Gebrauch überwiesen wird, oder bevor die Gcmeindevcrwaktling den Gebrauch gestattet, durch die Gemeinde einer Besichtigung und cincr Probepressung unterworscn werden. Die Pressung hat aus das dopvelte des natürlichen Trucks, jedoch in der Regel nicht über 15 Atmosphären, zu erfolgen. Der Unternehmer, der die Hauseinrichlung fertigt, hat alle zur Probepressung notigen Geräte und die Hitsskrästc bereit zu halten. Diese Prüfung geschieht während der Bauzeit ans Kosten der Gemeinde durch die Baulcitiinq. Bei einer nachträglichen Prüsuiig sallcn die entstehenden Kosten dem Haus eigentümer zur Last. Alle sich hierbei ergebenden Mangel und Anstände sind aus Anordnung der Gemeinde zu verbestern, ehe ein Wasscrbezug stattsinden kann. Durch die Beaufsichtigung und Prüfung der Anlage übernimmt dic Gemeinde keine Verpflichtung oder Gewähr für deren Güte und dauernde Haltbarkeit. In dieser Beziehung ist vielmehr der Hausbesitzer haslbar. 8 10 . Benutzung undkknterh altungderGebäudc- leitungen. Jeder Mangel an der Leitung, wie, Undichtigkeit, Schweißen oder Tropfen der Leitung oder von Zapfhähnen, ist alsbald durch den Hausbesitzer abstellcn zu lassen. Verboten ist dic Abgabe von Wasser an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, sowie >ede Verschwendung und nutzloses Laufenlassen des Wassers. Tritt stärkerer Frost ein, so sind, soweit die Aborte mit Wasserleitung verscbcn sind, tagsüber die Fenster dieser Räume geschlossen zu halten, während der Nachtzeit sind die Hausleitungen zu entleeren, Gartenlcitungcn sind mit EiMritt de? Winters zu entleeren, 8 11 , Feuer Hähne. Alle Feucrhähne dürien nur bei Feuersgefahr und zu Uetmn- gen, nicht aber zu anderen Zwecken benutzt werden. Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, sie mit Plomben zu versehen, die nur bei Feuersgefahr oder zu Hebungen gelost^ werden dürfen. Jeder Gebrauch der Feucrhähne ist binnen 24 Stunden der Gemnndc- verwaltiing anzuzeigen. Beim Ausbruch eines Brandes sind in den Privatleitungcn, mit Ausnahme der zum Speisen drr Dampfkessel bestiminte», alle Hähne zu schließen, sofern solche nicht zum Bewältigen des Brandes selbst benutzt werden. Jeder Abnehmer ist verpflichtet, während des BrandcL feine Leitung zur Verfügung der Löschmannschaft zu stellen. 8 12 , W a sf er z ins, I, Berechnung. »1 Der Wasscrzins ivird alljährlich von dem Ge.mcinderat mit Rücksicht aus den mutmaßlichen Verbrauch sestgesctzt, bi Es werde» berechnet: 1. Für jede Abzweigung von der Genieinde- wafserlcitmig eine Grnndtaxe von 12—15 Mk, Hierzu kommen: 2. Für jede im gleichen Haushalt ivohnende Familie, wenn aiigejchlossen, Zuschlag von 3,— „ 3. Für jede im Hause wohnende Person, groß wie klein 2,— Mk. 4. Für Wirtschaften und gewerbliche Bctnebc, Zuschlag von 5—15,— „ 5. Für rin Stück Großvieh, Zuschlag von 1,5—2,50 ,, 6. Für ein Stück Kleinvieh, Zuschlag von 0,5—1,— „ 7. Für eiitctt Abort mit Wasserspülung, Zu» jchlag von 8—5,— 8. Für Ganenanlagen, je nachdem bn-3 Wasser durch Kannen oder Zapfstellen entnommen ivird, Zuschlag von 1—?,— „ 9. Für Bauzwecke, Zuschlag von 2—20,— „ 10. Für die Entnahme von Wasser zu öfsentlichen Zwecken und zum Ausgleich leistet die Gemeinde einen Zuschuß von jährlich 400—600 11. Für eine Badccinrichtung je nach Aus- siihrung 2— 4 ,— „ r Dem Grmei»berat steht jederzeit das Recht zu, ciiiwedcr all- geineiu oder für bestimmte Klassen von Personen Wassermesse,: cinzuführeii, Macht er von biefent Recht Gebrauch, dann wird der Wasserzins nur auf Grund der Angaben des Wassermessers nack der Anzahl der verbrauchten Kubilmetcr berechnet. Der Einheitspreis für I rhm wird von dem Gemcinderat alljährlich festgesetzt. Die Ofemeinde ist auch berechtigt, die zur Bcobachtiliig aus ihre Kosten eiiigesetztcii Messer von dem Verbraucher ersetzen zu lassen, sobald sie sich entschließt, das Wasser nach Messung ab- Sltgebcu. dl Denjenigen, die sich bei der Eiuschätzung benachteiligt erachten, siebt es ebenfalls srei, sich von der itzenieiude aus eigenci Kosten einen Wassermesser setzen zu lassen. Die Berechnung des Waiierzinses erfolgt dann aus Grund der Angaben des Wasser- mcssers. II. Erhebung. Wird der Wasserzins nicht in der von dem Gemcinderat sest- gesehten Frist entrichtet, so wird er naä» den Bestimmungen über die Gemeindesorderungr» beigetrieben. Bei länger als 7« Jahr verzögerter Zahlung ist die Gemciiide berechtigt, die Leitung von der Straße oder im Haus absperre,, z» lassen und zu plombieren, diese Plombe darf von drm Hausciaentümer nicht verletzt werden. Auch kau» die ttzemeiude die Leitung adlrrnucn lassen, lvobei die Kosten dem Besitzer zur Last fallen. 8 13 , V o r k e h r u n g e n b c i W a s s c r in a ii g e I, Wenn Wassermangel eingetreten ist oder zu befürchten steht, ist die Gemeinde berechtigt, alle Zweigleitungen, die nicht dem gewöhn- lidirn Verbrauch dienen, zu schließen und zu vlambicren oder deren Gcschlvssenhalten z» verlangen. Solchen Aliorduiliigeii muß unbedingt Folge geleistet und cs dürfen die Ploiubcn nicht verletzt werden, 8 14, Pflicht der Gemeinde zu Vorkehrungen wegen Reinhalte ns des Wassers und der Leitung, Dic Gemeindeverwaltung ist den Wasserbeziigsbcrechtigten gegenüber verpflichtet, alles zu tun, was zum Neinhalten des Wassers und der Leitung dient oder zweckmäßig erscheint, sowie darüber zu wachen, daß alle Handlungen, die geeignet sind, die Reinheit des Wassers zu beeinträchtigen, unterlassen werden. Insbesondere ist sic verpflichtet, darüber zu ivachen und dafür zu sorgen, das; der Hochbehälter, sowie das ganze Üiohrnctz regelmäßig in aiigcmcssenrii Zeiträumen jicrcinigt und gespült werden, Sic bat auch streng daraut zu achten, daß der Rohrmeistcr die Eiiisieigräume „ur in sauberem Anzug und sauberen Stieseln betritt, 8 15 , Pflicht der Gemeinde zu Vorkehrungen sür Frischerhaltung des LcitungSWassers, Die Genieinde ist den Wasscrbezug.-berechtigten gegenüber ver- pslicklet. alle Vorkehrungen zu treiien, die geeignet sind, das Wasser möglichst frisch zu erhalten und den Inhalt des Rohrnetzes und des Behälters möglichst häufig zu erneuern. Insbesondere hat sie dafür zu ivrgru, daß die Erneuerung de? Iuhalis der Eudsträuge des Rohrnetzes (foa. Sackströngc), die häufig nicht in genügendem Maße durch den Verbrauch bewirkt werden iann, durch ständiges oder periodisches Laufenlasseu bestimmter Wassermcngrn herbei- gesührt wird, 8 16 , Pflichten einzelner Was scrab nehmer. Die von der Gemeinde dazu bestinimteu Wasicrabnehiner sin der Regel die an den Leitungsenden angrschlossenenl sind verpflichtet, den ihnen von der Gemeinde im Jnleresse drr Friicherhallung des Wassers und der Wasscreineucrung gemachten Vorschristen genau nachzukommcu. Ist keine Abslußeinrichtung für das Wasser vorhanden, so hat die Ölemeinde die Aiilaacn aussührcn zu lassen oder doch sür die Kosten ausznkommeu. Wenn ein Wassermesser vorhanden ist, so dient er dazu, den Befolg der Vorschriften nach- zuvrüsen. Der Wasserverbrauch wird alsdann durch Schätzung ermittelt nick» nach dieser bezahlt, 8 17 , Zuwiderhandlungen, Bei Zuividcrhandlungen gegen diese Bestimmungen ist die Gc« mcindcvcrwaltung berechtigt, eine Vcrtragssiraie ron 2—20 Mk,, deren Höhe sie in jedem einzelnen Fall festsetzt und die zur Gemeinde- oder Wasserwcrkskasse zu entrichten ist, zu verhängen. Diese Vertragsstrafe wird wie dic Gemcindeiordcrungen beige» trieben, 8 18 , I Zutritt zu den Leitungen, Tie Vertreter oder Beauftragten der Gcineinde haben das Recht des jederzeitigen Zuganges zu sämtlichen Räumen, in denen die Wasscrleitimg verlegt ist. 8 19- Beschwerde. Beim Widerspruch der Beteiligten gegen Auordiilingen der Vollzugsorgane beschließt der Gemeinderak. Dessen Beschlüsse kän- nen innerhalb einer Notfrist von 4 Woche» mit Klage im Ver- waltuugsstreitversahren angcsochtcn werden. 8 20 , , , Für den Betrieb und die llntcrbaltuug der Anlage ist ein Rohrmcistcr, und ftir den Fall seiner Perhiuderung crn -Stellvertreter angestellt. Sie nnterstehen drr Diizivlinargewall des Kreisamts. Ihre Rechte unb Pflichten werden durch die ä,,enü- vorschristen näher bestiiniiit. 8 21 . Die Führung der Kasse- und Rechiiungsgeschäste liegt dem jeweiligen Gemcinderrchner ob. Vorstehende Ortssatzung tritt mit dein Tage ihrer Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Rüddingshausen, den 10, Juli 1914, Großh, Bürgermeisterei Rüddingshauseil, Braun. ' Jur Vermeidung von Verwechselungen deiAddcfreUuAy von Bermletmigs- Anzeigen oder dyl. wird dringend um Angabe derAn-e IgemuiTnmer gebet. Verlag d-sGieß.Anzeigers M)= 3 ira. s ®o!)n. bocbberrtcOnftl,, 1. Stock, mit allem Komfort. Ken'ralbetz,. in rnbiner Lage und Nähe der Universität ver 1. Oktob, zn vermieten, 8008 Emil Heinrich Müller, ___ Scknllerttrasie 38. Gutenbergstrafls 141 hacht. Borrae'-rntts-Wehmiiig, 8 Zimmer nebst Wintergart,, Rad, Zemral-Oeiziing, GaS »nd elekir. Licht »nd allein Zubehör aus 1. Oktober zu verm. Näh e res daselbst, t ™ 1 6 Zimmer 1 Schön gelegene, geräumige Wohnung von 0 Zimmer» mit Balkon und allem Zubc- >»ör, Badezimmer re, ver 1, Oktober zu vermieten, 5467] Näh. Plo ck str. 1611, 78051 Balkonnvck,t>Ziin„ver > 1, Okt. zu v, Ludwigftr . 18. S,u(liYiK*iivUNNC 10 cleg. 6 Zim.-Wobnung mit Rade»,, Fremdenz,, reichlich, Zubeh,, Garienanl,. 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Nbr, solle» dahier, Walltorttrasic 8 IDarmitädtcr HauSs: >«. 7 . 1 Kaffecbrenncr, 1 Laden- theke, 1 Kommode, 1 Kaffcn- schrank.3StämmeEichcnholz, 1 Etsschrank, 1 Schreibpuli, 1 Divan, 1 Regulator, 1 vollst, Bett,2MilleZigarr„ lOOMist» beetsenster, 1 Bohrmaschine, 1 Schreibmaschine, 1 Klavier, sowie eine gröff.PartieSchub- waren, Fahrräder u. Nähmaschinen, sowie Haus- und Küd,enger, all, Art zwangs- weise geg, bar verstelg, werd, Giesien, den 5, Septbr, 1914, Seipel, Gerichtsvollzieher. Jagdhund- Versteigerung Moatag.dcu 7.September, 10 Uhr vorm,, aus (9595D Eilgntschappen Giesien. 1 Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Ries in Lollar wird heute am 4, Sepleniber 1914, vormittags 8 1 / 2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet! Der Rechtsanwalt Dr. Aaron in Gießen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. September 1914 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 7. Oktober 1914, vormittags 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht! Zimmer Nr. 18, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Berpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30 . September 1914 Anzeige zu machen. ggM Grobherzogliches Amtsgericht in Gießen. Erhöhung des Einkommens durch Versicherung von Leibrente bei der Preussischen Renten-Versicherungs-Anstalt. Sofortbeginnendegleichbleibende Rente für Männer: beim Eintrittsalt. (Jahre): 50 55 60 ] 65 | 70 | 75 jährlich 7„ der Einlage: 7„„ 18,,„ 1|M, 1M |I8J Bei längerem Aufschub der Rentenzahlung wesentlich höhere Sätze. Frauen erhalten wegen ihrer verhältnismässig längeren Lebensdauer entsprechend weniger. Aktiva Ende 1913: 124 Tlllliunen Hark. Prospekte nnd sonstige Auskunft durch Chr.EmilDersohow in Frankfurt a. M., Kaiserstr. 76 u. Kaiserplatz 17. ;585id ln Stettin, gegründet 1845. /ieltgemäss Ist eine Versicherung: gegen Einbrnehdicbstahl und Beraubung. Allen bei »nS Slerffcherlen empfehlen wir auch die Nach- Versicherung von Geldwerten, sterner batten wir uns,um Absätlusi non Feuer- und (Linbrridi-Diebstablversidierungen für ivtobilien und Waren, LLasserleitungsschäden-». Trans- portvcrsicherungcn beitend empfohlen, 04331) Ceneral-Agentur Dermsladl, Heidelberger ?lrasse 19, Telephon Nr. 1726. Vertreter in Giesien: Srit, 7tlitn.ii. Walltorslrasie 63, Telephon 237, Willi. Herbert, Stevbanftrasic Nr. t, T rauersachen werden in 2—3 Tagen tadellos schwarz gef&rht C. F. Croon, Oampf-Fiirberci nnd Clhemiselie Wasehanstall Fabrik und Laden: Marburger Straße 40, Filiale: Seltersweg 25. Aufträge nach außerhalb werden _ prompt erledigt. Telephon 226. ( 9573 Giesse» Fröbei-Seminar. Der neue Kursus für Kinderflärtntlilinen ». Kinderpflegerinne» beginnt 9165 V am 12 . Oktober I i> 14 . Prospekte und AuSkunst durch L. Moeier. Gnrtenstr, 30, Sprodiitunden 3—5 nadmiittag?. SerfauffititiJitttcnSuüenu-EiitesGbfrs Die Gemeinde Lich beabsichtigt, einen selten Bullen und Eber zuin Sdilnchten ans dem Wege idiristlichen Angebots zu verkanten, Offerten, nidit ans Gewicht auc gedriickl, sind getrennt vis zun, Toiincrettan. de» 18. l. M., vormittags 11 Nbr. bet Grosih, Bürge:» meisteret Lich cinzureichen. Die Oeffnung der Gebo-c ftndet um diese Zeit im SlatbanS zu Lich statt, Für Mängel jeglicher 5lrt wird keine Gewährleistung übernommen, 9558 D Lich, den 2. September 1014. Grosih, Bürgermeisterei Lich, _D ärmer. I 0 S 5 t il d « ji ti !> i( !> 9 h ä it i« k a bi >is !t| »I 3 Der aufgeklärte Landwirt kauft nur HIStte&afe©»®g5a T«rped») Drill- und HackmascHiinen Der enorm steigende Umsatz bürgt, für beste Qualität u. Leistungsfähigkeit. Mäßig im Preis, stabil in Bauart, Verlangen Sic Prospekte und kostenlosen Besuch von der Anton Volk, Butzbach 2251D H '(l ’t - ä Hi -d