Nr. M Zweiter Matt 164. Jahrgang Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonntags. Tee „«ietzener ZamMeuLiätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich bcigelegt, das „KrelsWatt ffit den «reis Kietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschastitchen s«it- frsgen" erscheinen monatlich zweimal. Eichener Anzeiger General-Anzeiger für Gberheffen Dienstag. 11. August 1914 Rotationsdruck und Verlag der Brürhl'schen Umversikäts - Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: &8S51. Redallian:LE112. Tel.-AdraAnzeigerGießen. vie Rechtslage im Angeftelltenvrrhältnis. Es erscheint zurzeit dringend notwendig, zur rechtlichen Lage des Angestclltenvcrbältnisscs Aufklärung zu schaffen, da durch die Kriegslage großes.Interesse vorliegt und vielsach irrige Anschafk- ungen herrschen inbezng auf den Dienstvertrag Ter Krieg als solcher löst kein Dertragsverdältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In kaufmännischen Betrieben besteht nach wie vor die gesetzliche Kündigungsfrist, d. h. Angestellten können erst am 15, August gekündigt werden mir Wirkunsi ans den 1. Oktober, wenn sie ^vertragsmäßig keine kürzere Kündigungsfrist eingegangen sind. Bei pllen nicht in kaufmännischen Betrieben angcstellten Personen' richtet jub die Kündigung nach der Gehaktszählung. Ist diese wöchcutlich, «nonatkich oder viertrlsährlich, so ist die Kündigung zu den gleichen Terminen möglich (§ 621 des BGB.). Eine sofortige Entlassung der Angestellten ist deshalb nur in den seltensten Fällen «nöglich. nämlich, wenn ein rai ch-ti im Interesse der Allgemeinbeu, daß die Betriebe, die durch den Krieg leiden, auf diese Weise sich ihr Peru.gal halten. Daß im übrigen alle Arbeitgeber es als Ehrenpflicht anfehen, ihre Angcstellten in dieser schweren Zeit nickt brotlos werte» zu lassen, sofern sie selbst es nicht sind, ist wohl selbstverständlich. Diese Anschannngen vertrstt auch ein Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 2 . August 1914, der sich an die Arbeitgeber in Handel, Industrie und Gewerbe wendet und austordert, im nationalen Interesse Entlassungen von Arbeitern und Angestellten in den ersten Wochen nach der Mobilmachung nach Möglichkeit zu vermeiden. Gleichzeitig acht der Minister der .Hoffnung Ausdruck, daß die oft bewährte Vaterlandsliebe der Vertreter von Handel, Gewerbe und Industrie auch in diesen Fällen, selbst nnler persönlichen Opfern cs ihnen ermöglichen werde, ihre Arbeitnehmer zu halten, bis wieder ruhigere Verhältnisse in Handel und Verkehr cintreten und die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage leichter zu ermöglichen ist als beute. Um» Stadt und Cmt. Gießen, 11. August 1914. Gin aus Frankreich zuriickgctehrter Älcin-Lindener. Landwirt Ludwig Lenz in Klein-Linden übermittelt uns folgetldes Schreiben seines soynes Wilhelm, der in der Reihe von Paris als Steiger beschäftigt war und infolge des Kriegsausbruchs Frankreich vertafsen mußte. Der Brief bestätigt manche Einzelheiten, die schon von anderen Deutschen bekannt geworden sind, enthält aber sehr viel Inter-, essantes, namentlich auch über die staue Stimmung der französischen Reservisten, so daß wir das Schreiben hiermit gerne zum Abdruck bringen: Kalk b. Cöln, den 7. August 1914. Liebe Eltern und Geschwister! Wie Ihr aus meiner Karte ersehen habt, bin ich glücklich aus Frankreich und Belgien herausgekommeu. Es war eine Reise, die « ich nie vergessen werde. Vergangenen Samstag wurde 'etwa um 5 Uhr nachmittags) die Mobilmachung in Frankreich bekanntgegeben. Um 6 Uhr batte ich eine ganze Menge meiner Arbeiter um mich, die am nächsten Tage cinrücken mußten und nun ihr Geld verlangten. Ta ich eine so große Kasse nicht habe, konnte ich si« nicht auSbczoblen, und vertröstete sie auf den nächsten Tag. Jedoch lagen sic drohend und schimpfend den ganzen Abend um mein Haus herum. Am nächsten Morgen fuhr ich ver Rad nach einer Nachbargrube, wo mir nach langem Zureöen der Direktor eine Summe vorschoß, mit der ich wenigstens die eiligsten bezahlen komUc. Auf dieser Grube waren 2 deutsche Familien, die Hals über Kopf geflohen waren. Nachdem ich am Nachmittag die Leute bezahlt hatte, packte ich meine wichtigsten Sachen "zusammen und fuhr mit noch, 2 Deutschen im Wägen nach Caen. Der D-Zng nach Paris war überfüllt, Billette haben wir gar keine gelöst. Im Zuge sprach man natürlich nur vom Kriege. Man schimpfte auf die Deutschen, besonders auf den Kaiser. Man sagte, daß ein französischer Flieger bereits einen Zeppelin durchrarmt hätte, daß fünfzig sranzösische Flieger geschworen hätten, nach Berlin zu fllcgen und das kaiserliche Palais in die Lust zu sprengen usw. Wir kouMen nicht wagen, deutsch zu sprechen, sonst wär es uns vielleicht schlecht gegangen. Gegen Mitternacht kamen wir in Paris an. Wir fuhren in einem Wägen nach dem Bahnhof Nord, unterwegs sahen wir an verschiedenen Stellen ausgeräumte auf dev Straße liegen, da die sie bewohnenden Deutschen geflohen waren und die Franzosen nun alles zum Fenster rausgcschmissen hatten und z. T. noch angesteckl. Am Bahnhof Nord gab es keinen Zug mehr nach Deutschland, hunderte von Personen lagen mit ihrem Gepäck auf best Straßen herum, um bis zum nächsten Tage zu warten. Da wir kein Zimmer mehr stikden konmen, mußten wir auch auf dem Trottoir und zwar aus unseren Koffern schlafen. Am nächsten Morgen 5 Uhr wurde der ganze Bähnhrffsplatz abgesperrt, nach die Menge, die inzwischen aus 1—2000 -»gewachsen war, in die Seftenstraßcn gedrängt. So verging nun Stunde uM Stunde, ohne daß ein Zug abgefahren wäre. Endlich gegen 2Ubr mittags hieß es: ein Extrazug, aber nur für Belgier. Wir drei ichmuggelten uns durch als Belgier und gelaugten in den Bahnhof. Mehrere Züge voll von französischen Reservisten standen bereit zur Abfahrt. Keine Begeisterung, nur Traurigkeit und Furcht vor dem nahen Tode. Die Belgier schrien: „Es lebe Frankreichdaß Publikum antwortete, jedoch die Reservisten verhielten sich ruhig. Es schien, als wenn jeder sagen wollte, was habe ich denn getan, daß man mich nun in den Tod'schickt? Ich hatte-MiUeid mit den armen Kerls. Da die Belgier, die nril ims fuhren, fast lauter junge Leute waren, die zum Militär einrückcn mußten, so hielt man unseren Zug unterwegs für einen französischen Reservistenzug und so wurde uns überall zugewinkt und zugcruieu: Haut sie, nieder eint Dcmschland, schneidet den Kaiser in 15 Stücke, es lebe Frankreich usw. Hoch auf einer Mauer stand ein junges Mädchen, in der linken eine große Fahne und winkte mit der reclsten. Man sah es diesem Volke an, diesmal will es siege,», es feuert seine Soldaten an, diese werden ihre Schuldigkeit tun und sich opfern, aber siegen werden sie nicht. Zu der Ueberzeugung bin ich aber erst gekommen, nachdem ich nun 3 Tage in Deutschlaich bin. Welcher Unterschied dort und hier. Nach Mitternacht trasm wir in Lüttich ein. Am Bahnhof wimmelte es von deutschen Reservisten und Landwehrmännern, die nach Hause wollten. Jedoch waren die Geleise aufgerissen und die Tunnels gesprengt, es konnten kerne Züge mehr geben. Ich ging ruhig in ein Hotel und schlief mich erst mal aus. Am anderen Morgen, wurde allen Deutschen durch Gendarmen bekannt gegeben, innerhalb 2 Stunden Belgien zu verlassen andernfalls würden sie verhaftet. Ein unbeschreibliches Gedränge entstand bald auf den Bahnhöfen. Weinende Frauen mit 3—4 Kindern u. einigen rasch znsammengerafften Bürckeln lagen umher. Manche Männer waren noch in den Gruben und konnten nicht rasch genug oerständigt werden. So wurden die Familien auseinandergeristen. Es mögen wohl 10 Züge mit Deutschen abgegangen sein, alle über Holland. Ich batte noch Geschäfte in Lüttich zu erledigen, blies bis zum Abend und ging dann nach dem Bahnhof. Unterwegs traf ich einen Truvv Mutsche, die von 30—40 bclg. Gendarmen mit aufgepflanztem Seitengewehr nach der Bahn gebracht wurden. Ich stellte mich den Gendarmen, sagte daß ich Deutscher sei und mitwollte. L-osort wurde auch ich in die Mitte genommen. Es war empörend zu sehen, wie gemein diese Gendarmen uns alle behandelten. Wir niußten noch über zwei Stunden, vor dem Bahnhof warten, aber niemand bekam auch nur ein Glas Wasser für den Durst. Wir wurden endlich in einen Zug gesteckt, in dem aber kein Licht augezündet wurde. Wir fuhren bis nachts 1 Uhr, dann mußten wir 2 Stunden lauten. Wer schweres Gepäck hatte, mußte es liegen lassen und wird es wohl nie wiederkricgen. Eine 70jährige Frau blieb im Straßengraben zurück, ein Kind starb unterwegs. Wir waren froh, als wir endlich aus holländischen Boden waren, und werden es nie vergessen, wie sreundlich und hilfreich wir ausgenommen würden. Am anderen Morgen (Mittwoch) begann der Kanonendonner, der den ganzen Tag auhielt. Lüttich brennt an mehreren Stellen, ich habe viel Gepäck dort zurückgelassen und auch einige sehr gute Bekannte. Unseren Martin (Bruder des Schreibers) wollte ich bei seinem Chef aussucheil, fand aber alles verschlossen. Schreibt mir nun s o - fort, wo die übrigen Brüder sind. Wenn Martin noch nicht geschrieben hat, wird er noch in Lüttich sein, denn mein Zug war der Letzte. Als er ca. 200 Meter über die Maas war, flog die Brücke in die Lust. — Unser Ludwig wird wohl schon im Felde stehen. Schreibt bitte gleich. — Ich habe fast nur sranzomckes Geld und bitte Euch, mir Anfang nächste Woche ca. 25 Mk. zu schickem Ihr künnt's ja von der Gcwcrbebank holen. — Wir sind gestern mir ca. 50 Mann von 'Aachen hier eingetroffen, nwhnen in der Stadt und haben vorläufig nichts zu tun als uns zweimal täglich in der Kaserne zu melden. Ich habe von meiner Blinddarmentzündung her im Passe stehen: „Nur garnisondienstfahig". Ich glaube nicht, daß ich ins Feld muß. — Wieviel Blut neck Tränen wird das nvcki kosten? Aber Alles mit Gott! Die herzl. Grüße Euch Allen Euer Wilhelm. Roch einmal zur Frage, wie kommt die-Ernte hctm? Vom Land wird uns geschrieben: 1. Landleute seid bedacht: die Ernte eilt! Gewiß Ihr könnt nicht jeden brauchen, und müßt mit allen Helfern aus der Stadt Gedickd baden. Aber doch: nehmt dankbar die so willig g eck ollen en Kräfte an , soweit sie dazu Helsen könne», die gereisten Früchte schneller zu einten. Wir hoffen, daß unsere Brüder draußen uns den Sieg errtngeu, aber wir ivisien nicht, ob nicht der Weg zum Sieg dirrch Wechsel- sälle führt, die den Krieg auf mffere Felder kommen lassen. Was wird dann aus der Ernte? Oder wenn ungünstiges Wetter die sehleuden Kräfte doppelt fühlbar macht! Landleute, seid nicht schwerfällig in dieser Jett, die alle» ändert, denkt daran: die E rn i a eil t! 2. Ihr Helfer aus der Stadt, seid auch nicht unbedacht ' Es tut so wohl, daß Ihr die Hilfe bietel: Ihr zeigt uns, daß wir ein einig Volk sind. 'Aber guter Wille tuts nickt allein, unbedacht kann Eure Hilfe Aergcrnis geben! Es ist ein Unlerschied unter den Dörfern. Wo ArbeitSleure in großer Zahl wohnen, da ist kein Mangel an Kräften, da acht's jetzt Arbeitslose. Die treten in die Lücken der Ausrückenden. Und nicht' nur sie, aiuh ihre Frauen. Gute Zeit verwöhnt, da ließ sich mancher gute Worte geben, jetzt sind sie alle willig zu Keksen, da die Not droht. DieLeuteausderGemeindcgchcnvor! Darum tragt erst, wo Ihr angreist, ob iolche da sind: helft nur, wo solche fehlen. Räumt fröhlich das Feld, wenn solchen dadurch die Möglichkeit geboten ivird, sich Unterhalt zu verschaffen, damit, es in dieser Zeit kein Aergernis gebe! 3. Doch auch Ihr Landwirte, kleine wie große, sorgt, daß es kein Aergernis gckt: sorgt, daß in dieser großen! Zeit, die offenbart, >oie alle Denlsche für ihr Vaterland zuüim- meustehen, nieumeä» ein Anlaß geboten iverdc, verbittert zu werden. Ihr kleinen Landwirte, denkt daran, die Menschen, die Not treibt Euch zu helfen, richtig zu entlohnen, üliit' gegen di e Kost, wie dies freiwilligen Hestert, gegenüber angebt, i st u n r echt. Tann wird io das finanzielle Opfer nur einer Schicht auserlegt. Eure eigenen Leute, die Euch setzt fehlen, mußten ja auch cffen und trinken. Legt Euch auch ein Opfer auf an Geld, auch locnn Ihrs nicht geioohnt seid, und die drohende Not die Menschen verängstigt, daß sie's isicht fordern. Entlohnt sie freiwillig nach besten Kräften um der Gerechtigkeit, um der Gemenff- willen. Und Ihr großen Landwirte, sorgt, daß Ihr kein Aergernis gebt. Jawohl, die Ernte eilt, und ungeübte Kräfte sind ein Hindernis und bedeuten eine Einbuße gegenüber eingearbeitetcm Und trotzdem: wenn Arbeitslosigkeit uirier unseren Landsleuten sichgeltcnd macht, dann ift's «ine vater- läitdische Pssicht: fort mit den Ausländern! Fort mit ihnen, auch wenn sie einem leid tun, loeil der Einzelne unschuldig ist an der heutigen Lage. Fort mit ihnen, auch wenn'» nicht anders geht, einen Teil derselben aus Staatskosten zu unterhalten. Der steht uns näher, sie oder die eigenen? Wer . geht vor bei der Arücitzuieilung, wer beim Almosen? 'Almosennehmen erniedrigt, da ist die Entscheidung nickt zweifelhaft. Freut Euch in dieser Zeit, wenn Ihr vor aller Augen denllich machen kömir, Euch schlägt das Herz so warm fürs deutsche Volk, daß Ihr nicht zaudert, den Schritt zu tun. Hier könnt Ihr zeigen, daß Ihr bereit seid zu stärken, was diese Tage offenbaren: „Wir sind ein einig Volk von Brüdern!" ** Geheim hctltu.ug der Truppen st and-orte. Verschiedene Zeitungen enlhalten Anzeigen über Eheschlie« Das Rote Rreuz einst und jetzt. Bel der zunehmenden Furch,barieit der modernen Kriege mit ihren Kampf- und Zerstörungsmitteln ist es kein Wunder, wenn der Wille zur Humanitär von Krieg zu Krieg stärker geworden ist. Die 'Ausgabe, die Schrecken und Leisen des Krieges am ern gewisses 'Mag zu beschränken, hot in erster Hinsicht das Rote Kreuz aus fick genommen, dessen Hauptgrundsatz der ist, daß die Krieger von zwei irch bekämpienden Heeren nach ihrer Ver- wunonng nicht mehr Feinde, sondern nur noch kranke, hilflose Menschen sind, denen aus Gründen der Menschlichkeit Hilfe zuteil werden muß. Tas Verdienst, diesen herrlichen Grundsatz in die Tat umgesetzt z» haben, gebührt dem Genfer Patrizicrsohn H e u r t D n n a n t. Ter Um>tand, daß in allen früheren Kriegen Tausende und Abertausende von Verwundeten Nur deshalb starben, weil cs ihnen an der notwendigen Hilfe und Pflege gebrach, tatie schon vor ihm den Gedanken an internationale Hilfe zur Linderung dieses Unglücks auskommen lassen. Die erste 'Anregung erhicll Dunanl von der russischen Großfürstin Helene Pawlowna und der Cmgländerin Miß Florence Nightingale. Im Krimkricge harteir diese eine „Genosseuschast der Schwestern von der Krcuz- erhöhung" geschaffen und hervorragende» aut dem Gebiete der Verwundetenpflege geleistet. Der 1859 ausbrechende itaiienisebe Krieg mit der sürchterlechen Schlacht von Solserino, in der 40 000 Verwundete aus Mangel au Hilfe elend umkamcn, veranlaßte Dunant im Jahre 1862 eine ln!> £o^c«rrmctflen SVII Osfizierrn attb MlrtLr- bcoiutcu. Tann sind die Truppenteile und besonder- die Rrservesormotioneii sogar unter Angabe des Ortes genannt. Ties steht in schroffem Widerspruch zu der Bekanntmachung des Reichskanzlers, wonach die Bezeichnung von Truppenteilen absolut zu unterbleiben bar. Die Anzeigen sind durch die Zcitungen selbständig zu ändern. ** Aufforderung zur Barzahlung. Wir lesen in den Darmslädier Blättern eine Bekanntmachung des dortigen Oberbürgermeisters, die wir wegen der groben Wichtigkeit und auch im Interesse der Handwerker, hier wiedergebcu: „Es ist mir mitgeteilt worden, das, in der Geschäftswelt, insbesondere in Hand- werkcrkreiieu, es Brauch ist, die Rechnungen aus den Vierteljahrs- termin auszustellen. Hiernach sindcl eine Barzahlung nicht statt. Mit Rüctjicht aus dcri austerordentlichen Ernst der Leit richte ich an das einkaufende Publikum die dringende Bitte, unter Slui- bebung dieses Brauches die ringegangenen Schuldigkeiten sofort zu begleichen, damit die Geschäftsleute in die Lage versetzt werden, neue Vorräte anzukausen. Wer nicht bar zahlt, trotzdem er in der Lage ist, bar zahlen zu können, handelt in dieser Zeit unverantwortlich. Es steht auch die.Existenz der kleinen Gcichästsleule aus dem Spiele, wenn schon alsbald bei Beginn des Krieges die vorhandenen Zahlnugsverbindlichkeiten nicht erfüllt werden. Die.hie und da zutage tretende Auffassung, als ob mit dem Kriegsbeginne eine allgemeine Befristung gegeben sei, ist aus das schärfste zu verurteilen." ** (Trete ssahrt für Aerzte auf der Straßenbahn. Tic Direktion des städtischen Elektrizitätswerkes und der Strastendabn teilt uns mit, daß den im Kriegs- und Lazarettdicnst tätigen A c r z t e n aus Antrag durch den Oberbürgermeister freie Fahrt aus der städtischen Straßenbahn gewährt wird. ** Freie Fahrt für Erntehilssarbeiter. lim die Einbringung der diesjährigen Ernte zu erleichtern, kany den Erntehilssarbeitern iBerussarbeitern und freiwilligen Helfern), die durch die hierfür gebildeten Organisationen den Landwirten zur Dersügung gestellt werden, aus den.Strecken der Preußisch-hessischen Staatseiscnbahnen srcie Fahrt während der Ntonate August Bis Oktober einschließlich zur einmaligen Reise nach der Arbeitsstelle und zurück gewährt werden. Die Organisationen, big diese Hilfe vermitteln, sind die dem Verbände Deutscher Arbeitsnachweise ange$örigcit öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitsnachweisanstalten, sowie die unter Mitwirkung staatlicher Behörden ins Leben gerufene „Erntehilie" in Berlin und deren Zweigstellen. Die Beförderung per Arbeiter wird beginnen, sobald die Linienkommandantnren dies gestatten. Rädere Auskunst erteilen die genannten Organisationen und die Fahrgartenausgaben. ** Transport von Lebensmitteln. Wir weisen auf die heutigen Bekanntmachungen Großh. Handelskammer Gießen, beir. Herqnbringens von Lebensmi.lteln nach den größeren Plätzen, hin. Der große Generalstao ist daraus bedacht, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicher zu stellen. Vom 9. August ab fährt täglich ein Gütcr-Sonderzug von Erfurt über Fulda, Lauterbach, Stockheim, Bilbel nach Frankfurt bis Karlsruhe, der Zug befördert sowohl Stückgut als Wagenladungen von und nach allen Zwischenstationen. ** Ein schönes Beispiel von Opsersinn zeigte ein Pserdetransportkommando, welches Gießen vaslierte und dessen Mannschaften aus Oberbessen stammten, indem sic gemeinsam die ihnen zustehenden Marschgebühren im Betrage von 42,40 Mk. dem Roten Kreuz überwiesen. Auch verschiedene Vereine haben schon ansehnliche Beträge gestiftet, dadurch, daß sie ihre Feiern eingeschränkt, Reisekassen sowie Kegel- und Spielgelder abgeliesert haben. Mögen noch reck>t viele diesen edlen Beispielen folgen und das hiesige Rote Kreuz durch Gaben reichlich unterstützen, damit es seinen hohen Anforderungen in der kommenden schweren Zeit voll und ganz gewachsen ist! ** Die israelitische Ka sin o ge s e ll scha ft Gießen hat durch ihren ersten Vorsitzenden, Herrn Louis Rosenthal, dem Roten Kreuz eine Spende von Fünf- dert Mark icherwiesen. Landkreis Gießen. 44 Wieseck, 3. Aug. Zn der ansterot deutlichen Haupt- verfammlimg vom 8. August beschloß der hiesige Krieger- verein einstimmig, den bedür'liaen Angehörigen der im Felde stehenden Jgmcradcn aus der VeremSkasse 200 Alk. z„ überweisen. Ick. A l t e » - B u s e ck, 9. Slug. Ein diesiger Einwohner erlaubt« sich dieser Tage den »Scherz-, die bei dem Wasserwerk a»l- gestellten B e m a ch u n g? p o st e n in die Angst zu treiben. Er tänschte sich ,-doch gründlich. Als er sich dem Wasserbalsin näherte, gab er aus dreinialiges Anrufen keine Antwort, woranshin der Bosten einen scharfen Schub ans ihn ableuerle, der den Wagehals in die Hand traf. Z„m Glück war es nur eine Schrol- ladung. kl. Lollar, 9. Aug. Auch hier rüstet man sich, de» Singehörigen der in? Feld ziehenden Kameraden eine Unterstützung zuteil werden zu lassen. So wtirde dieser Tage ent OriSanslcktust von acht Herren gevildct. Eine Liste zum Einzeichne» von Zuwendungen ist im Umlauf. Zur Unterbringung von Verwundeten wird ebenlalle gesorgt. Eo haben die hiesigen BnderuSschen Eisen- iverke ihr Wohliaiirlsgebäude mit lüü Betten dent Roten Kreuz zur Dersügung gestellt. De» hier durchiahrenden Truppen werden ans deiy hiesigen Bahnhof Liebesgaben, wie Zigarren, Kafiee, belegtes Brot usw», gereicht, die von den Einwohnern von hier und der Umgegend gestiltct werden. Treis en unseres Dorfes veranstaltete Sammlung ergab den Betrag von 323,30 Mk., wozu noch der Ertrag der für den gleiäien Zweck veranstalteten besonderen Sammlung bei den hiesigen jJsraelrten mit 73 Mk. kommt, so daß insgesamt 396,30 pjif. entgingen. Oie in den beiden Gottesdimlten in der Kirche eingegangene Kollekte betrug 54,55 Mk. 5 = Weitershain, 9. Aug. Eine in unserem Orte veranstaltete Sammlung zum Besten desRotenKreuzes ergab die Summe von 870 Mark. Ferner spendeten der hiesige Kriegerund Gesangverein für ausrückende Mitglieder eine Unlerstützung von je 10 Mark. -m. Hungen, 10. Slug. In einem hiesigen Kolonialwarengeschält passierte einem jungen Kommis ein Miügrik!» der schlimme Folgen hätte haben können. Er verabreichte an einen älteren Einwobner a»S Verleben statt Branntwein — Salmiak- g e i st. Zum Glück verschluckte der Mann »tchlS von der geiähr- lichrn Flüisigkeit, verbranule sich aber doch Zunge und Mund in bedenklicher Weise. Kreis Alsfeld. 8 Ruppertenrod, 10. Sing. Die Sammlung für das Rote Kreuz, die gestern in unserer Gemeinde stattsrnü, ergab dre schöne Summe von 604,70 Mk. Sluch in den Nachbarorten war der Ertrag recht hoch. ß Aus dem Ohmtal, 10. Ang. So gefüllt wie am gestrigen Buß- und Bei tag waren die Kirchen unserer Talorte noch niemals an einem gewöhnlichen Sonntage. Der Ernst der großen Zeit, das Bewußtsein der schweren Opfer, die das Vaterland erheischt an Gut und Blut und das feste Vertrauen zu Gott, daß er unserer gerechten Sache den Sieg verleiht, treibt unsere Bewohner zu den Kirchen, getreu dem Kaiser- wort: ,^Jn die Kirchen ans die Knie und gebetet zu Gott!" Noch laitet der Druck des Slbschiedschmerzes, das ivehe Gefühl des Schneidens von den Lieben, die den Fahnen gefolgt, aus den bckümmerden Herzen, aber aus dem kraftvollen Gesang, der die Hallen der Gotteshäuser durchtönt, hört das Ohr den hoffnungsvollen Glauben aus unseren Gott, ans Kaiser und Heer. Kein Krieger zieht ins Feld, ohne das heilige Abendmahl genossen zu haben. So ists recht. Das heißt in Wirklichkeit: Mit Gott für Kaiser und Reich! Kreis Schotten. n. Schotten, 9. Ang. Das hessische Lehrerheim „Vogelsberg" wurde der Militärverwaltung sofort bei Slusbrnch des Krieges zu Lazarettzwecken oder als Genesungsheim für Rekonvaleszenten zur Verfügung gestellt. Hessen-Nassau. m. K i r ch h a i n, 9. Aug. In der letzten Sitzung der Stadt- v er o r dn c t e n-V e r s a mml u n g wurde zunächst die am 15. Juli dieses Jahres erfolgte Ersatzwahl des Landesrentmeisters Köhler für gültig erklärt und der Gewählte in sein Amt eingeführt. Alsdann fand die Blahl eines Beigeordneten statt. Einstimmig wurde Herr H. Leonhäuser wiedergewählt. -— Die Anbringung eines Erkers an der Westseite des Rathauses wurde beschlossen. — Infolge Ankaufs des Fladungschen Hauses durch die Stadt wurde die Festsetzung einer Baufluchtlinie für einen Teil der Bahn- hofftraße beschlossen. — Der bereits erfolgten Reparatur des Kanals in der Marktstraße wurde zugestinrmt. — Es erging Beschluß, die Enteignung von Grundeigentum zur Verbreiterung der Marburg- Hersfelder Straße beim Bezirksausschuß zu beantragen. -— Aus eine Anfrage aus der Versammlung teilte Bürgermeister Grün mit, daß sich der Geschästsbetrieb bei der Sparkasse auch nach der Mobilmachung regelrecht entwickele. Das Publikum sei im großen und ganzen beruhigt, da alle Rückzahlungen glatt erfolgten. In den letzten Tagen seien sogar gröbere Guthaben neu eingelegt. X. Hanau, 9. Ang. Beim Transport von Bierfässern kam auf der Kellertreppe des Nürnberger Hoses der Bierfahrer Eckardt vom Losbrauhaus Hanau zu Fall, so daß ihm ein Faß über Leib und Kovt rollte. Kurz daraus verschied der Verunglückte, Vater von 6 Kindern. An die Zweigstellen-Jnhaber des Gießener Anzeigers Mit den zahlreichen Neubestellungen laufen auch fortgesetzt Anforderungen über die Nachlieferung bereits erschienener Nnuimern des Giehener Anzeigers bei uns ein. Tiefen Ersuchen können wir nicht mehr Nachkommen, weil die Nummern der letzten vierzehn Tage vollständig vergriffen sind. Der eingestellte Güterverkehr und die dadurch unterbundene Papicrzufuhr bedingen austcrdcm bis ans weiteres den Fortfall von Probe-Nummern. Der Giestcner Anzeiger darf also zur Zeit nur denjenigen Beziehern zngestellt werden, welche die Zeitung fest bestellt und die Bezngsgebührcu für den Monat Anguft entrichtet habe», sobald die Papierzufuhr wieder ermöglicht wird, können auch wieder Probeblätter aus- gegeben werden. Verlag des Gießener Anzeigers. Meteorologische Beobachtungen der Station Eießen. Aug. 1914 ^ O " ^ o O ’ - = 1 r: .o c c £ P « 3 s> g- £ £ ff ■il £ = ts = i.f £ 5 t - - /O'o-C 5 2gn -5 CO/- l-s ki Weiter lüj Z' L 753 2 266 11 3 44 8 _o 0 10. 9-* 752,9 20 2 13 9 79 0 Ö 0 11. ^ 7ö8,9 15 5 11 6 83 0 0 0 Höchst« Temperatur am 9.— Kt. August 191t = -f- 26,9 ' Niedrigste „ , 9.—10. , 1914 = + II,g' . Niederschlag 0,0 mm. Märkte. Gießen. II. Aua M a rk t b e ri cht. Aul dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pkund 1,10—1,20 Mk.: Hühnereier 1 Stück >0 — 12 Big./ 2 Stück 00 Via.: Enteneier 1 St. 9 Pla., 2 St. 00 V'g.; Gänseeicr 1 St. 0-0 Psg., 2 St. 00 'Big.; Käse das Stück 10—12 Viq., Käsemalte 2 Stück 5 —6 Vlg.; Tauben das Paar 1,0 ■ —1.40 Mk., Hühner das Stück 1,50—3,00 Mk., Hahnen das Stück !,50 - 8,00 Mk., Enten das Stück 3,00-4,06 Mk.. Gänse das Pld. 00-00 Pig.; Welsche4—5Mk.: Ochsen,letsch daSPsd. 86-96 Psg.. Rindfleisch das Psnnd 90-94 Vlg.. Knl, fleisch 80 Vsg., Schweine- fleisch daS Piund 70-86—98 Vlg, Kalbfleisch daS Vid. 84-88 Psg, Hammelfleisch 1 Psd. 70—96Vi.- Kartoffeln (neue) >00 Kg. 9,00 bi» 12,00 Mk.; Weißkraut das Stück 15—LS Pig.: ffmiebeln der Ztr. >5,00-20,00 Alk.: Milch das Liter 22 Psg.: Sleplel der Zentner 20-25 Alk.: Birnen da» Piund 15—25 Big., Nüsse 100 Stück 50 Pig., Gnrkeu 10 » Stück 3,00-4,00 Alk., Bobnen 1 Blund 1b bis 20 Pig., Erbsen 1 Psd. 10—18 Psg. — Marktzeil von 7 bis 1 Uhr. io. Frankfurt a. St., 10. Slug. Vieh m a r k t. Aus dem heutigen Weltmarkt waren auigett leben 318 Rinder (darunter 72 Ochsen, 19 Butten, 225 Kühe), 183 Kälber, 3 Schase, 712 Schweine. Preisnotierung sand nicht statt. ko. Wiesbaden, 10. Slug. Vieh markt. Aus dent heutigen Biehmarkt waren aulgetrieben 105 Rinder (Ochsen 13, Bullen 19. Kühe 63), Kälber 61, Schase 12, Schweine 228. Notierung fand keine statt. Verantwortlich für den gesamten redaktionellen Teil: Aug. Goetz. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst ent« getretener Mannschaften. Vom 28. Februar 1888, in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 eigkdrucklem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 28. Februar 1888 und 4. August 1914. (L. S.) Wilhelm. v. Boettichec. Delbrück. Bekanntmachung. !u Dr. St. M. 6714. Darmstadt, den 2. August 1914. j e t r.: Die Einwirkung der Mobilmachung auf die vcrsicherungs- rechtliche Stellung der staatlich beschäftigten Personen. Das chroßherzogliche Staatsministerium a» die staatlichen Behörden, Beamten und Bediensteten. I. Anläßlich der Mobilmachung weisen wir Sie wegen der > ersichcrungsrechtlichcn Stellung der in Betracht kommenden staat- ch beschältigten Personen auf daS Folgende hin: 1. Invaliden-- und Hinterbliebenenversiche- ung. Nach den KZ 1280, 1281 der Reichsversicherungsordnung eibt die Anwartschaft BersichcrungSpslichliger währeno Zeiten des iilitärdienstes ausrechterhalten. Nach Z 1393 der Reichsversiche- mgsordnnng werden als Beitragswochen der Lohnklasse II. ohne iß Beiträge entrichtet zu werden brauchen, die vollen Wochen I igerechnct, in denen der Versicherte I a) zur Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungsoder Kriegszeiten eingezogen gewesen ist, I b) in Mobilmachungs- oder Kriegszeiten freftvillig militärische Dienstleistungen vcrrichret hat. Diese Wochen werden jedoch nur den Personen ungerechnet, I e vorher berufsmäßig nicht nur vorübergehend versicherungs- I lichtig beschästigt gewesen sind. Für solche Versicherte der unter I und b) erwähnten Art, denen Beitragswochen hiernach nicht I -gerechnet werden können (insbesondere also für freiwillig Ver- I herte), sollen zur Erhaltuirg her Anwartschaft die Versicherungs- I iträge aus den ihnen aus der Staatskasse zusließenden Dienst- I zögen in dem bisherigen Urtlfang weiter entrichtet werden. - 2. Angestellten Versicherung. Nach §51 des Bersiche- I ngsgesetzes für Angestellte werden zur Erhaltung der Anwartschaft I z Beitragsmonate auch die Kalendermonatc angerechnet, in denen I c Versicherte I a) zur Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungsoder Kriegszeiten eingezogen gewesen ist, I d) in Mobilmachungs- oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet hat. I 3. K r a n k c n v c r s i ch e r u ng. Für Personen, welche aus der I atlichen Beschäftigung ausschciden, weil sie zum Militärdienst I gezogen sind oder weil sie sreiwillig militärische Dienstleistungen I -richten, kommt eine Krankenversicherungsvslicht nicht mehr in I tracht. Für diese Personen treten bei Erkrankung und Dienst- I chädigung die Fürsorgemaßnahmcn in Kraft, welche für die An- I längen des Leeres allgemein gelten. Es wird insbesondere aus I- Osfiziers-Pensionsgesctz vom 31. Mai 1906 iReichsgesctzblatl I 565), sowie auf das Mannschastsversorgungsgesetz vom 31. Mai 116 «Reichsgesetzblatt S. 593) verwiesen. I Es liegt im Interesse der Angehörigen solcher Personen, die I N Militärdienst eingezogen sind oder die freiwillig militärische I mstleistungen verrichten, daß diesen Angehörigen die Familicn- I e der staatlichen Betriebskrankcnkassc auch während der Zeit I militärischen Dienstleistungen erhalten blecht. I Wir haben mit Rücksicht hieraus beschlossen, für alle zuvorge- I mten Personen, die unterstützungsberechtigtc Angehörige besitzen, I vollen Beiträge zur Krankenversicherung (auch die Beiträge I Versicherten, in derjenigen Lohnstufe auf die Staatskasse zu I rnehmen, welcher der Versicherte bisher angehört hat. I Die Uebernahme der Beiträge auf die Staatskasse ist davon U ängig, daß ern an den Versicherten etwa zu entrichtendes I nkcngeld der Staatskchse überwiesen wird. I Um in vorstehender Weise verfahren zu können, ist es rr- ■ erlich, daß die seither versicherungspslichtigen Mitglieder der U tlichen Betriebskrankenkasse alsbald die Erklärung abgcben, daß I mtsprrchend dem gegenwärtigen Ausschreiben die Versicherung Roer staatlichen Betriebskrankenkasse sortsctzeu wollen. Diese Er- I ung kann auch durch einen Bevollmächtigten (s. unten II.) ab- I den werden. Säorüiche Behörden werden angewiesen, die Er- I rng alsbald und so zeitig herbeizusübren, daß die cinwöchige I t des Z 313 Abs. 2 der ReichSversichcrnngSordnung -'S cm ung I stamlichen Betriebskrankenkasse §3 8) eingehalten wird. Tic I liche Betriebskrankenkasse wird Ihnen entsprechende Vordrucke I lkarten» zuqehcn lassen, I Für sreiwillig Versicherte ist eine besondere Erklärung nicht I: abzugeben, I Für die im Staatsdienst beschäftigten bisherigen Mitglieder I Nedizinallasse für staatliche und kommunale Untcrbeamte'gclten I vorstehenden Grundsätze enlsprechend. I II. Wegen der Ausstellung von Vollmachten wird auf II. un- U ^gleichzeitig ergehenden Ausschreibens über die Dicnstbczüge I Staatsbeamten und der im Staatsdienst ständig verwercheten I ensteten während der Mobilmachung verwiesen, iDarmstadt, den.2. August 1914. In Vertretung: >n Ewald. Braun Süsser t. Spamer. Bekanntmachung. I str. St. M. 6713. Tarmstadt, den 2. August 1914. Ir.: Tie Dienstbezüge der Staatsbeamten und der im Staatsdienst ständig verwendeten Bediensteten während der Mobilmachung. A Das Grotzher.zogliche Staatsministerium I dir sämtlichen Behörden, Beamten und Bediensteten. I. Wir sehen uns veranlaßt, auf die Verordnung vom 24. Ja- > 1890, die Ausführung des § 66 des Reichsmikitärgesctzes bc- >nd (Reg.-BI. 1890 S. 9), hinzuwcisen. Für die Staatsbe- > i, welche infolge einer Mobilmachung einberusen werden, oder W;, sofern sie in ihrer Zivilstellung abkömmlich sind) freiwillig Wien, gelten hiernach insbesondere die nachstehenden Vor- > en: » Jedem etatsmäßig angestelltcn Beamten bleibt während des > Kriegsdienstes seine Zivilstelle gewahrt. I Ten etatsmäßig angestelltcn Staatsbeamten und den im un- » mittelbaren Staatsdienst ständig gegen Entgelt aus der I Staatskasse verwendeten Bediensteten (also z. B. Staats- I dienstanwärtern usw.) wird während der Dauer des Kriegs- I dienstes ihr versönliches Diensteinkommen aus der Staats- I kasse unverkürzt fortgcwährt. I Erhält der Beamte die Besoldung eines Offiziers oder oberen I Beamten der Militärverwaltung, so wird der reine Betrag I derselben, als welcher 7 /io der Kriegsbesoldung angesehen wer- I den, auf das Zivildiensteinkommen angerechnct. Das Dienst- I einkommen eines Unteroffiziers in einer freien Leuttiants- > stelle gilt nicht als Lffiziersbesoldung. > . Wegen der Gehaltsauszahlung, sowie der Abwickelung von > geschälten und Rechtshandlungen im allgemeinen empfiehlt Hi, daß die zum Militärdienst einberuscnen Militäroilicbligcn Hörigen oder ihnen sonst nahestehenden Personen Vollmacht H n. Hierbei wird die Form der Generalvollmacht am zweck H sten sein. Nach dem Vordruck einer solchen Generalvollmacht. H1) in der Anlage dieses Ausschreibcns befindet, stehen dem H mächligtcn so weitgehende Verlrctungsbesugnisse zu, daß bei H -ung dieses Vordrucks praktisch irgend welche Schwierigkeiten Hntstchen werden. W ie Vollmacht kann auch Frauen (insbesondere Ehefrauen) er- ■ 'erden. H ack, der gleichzeitig ergehenden Bekanntmachung Großherzog- W Staatsministcriums vom 2. August 1914 unterliegen VoU- H n, die von Personen erteilt werden, welche zum Miliiärdicnst ■ ifcn sind oder in Mobilmachungs- oder .Kriegszeiten irei- W militärische Dienstleistungen verrichten, keiner -Ltempelpflicht. F In Vertretung: Hi Ewald. Braun. Süsser t. Bekanntmachung. Tarmstadt, den 3. August 1914. Betr.: Die Aeüerzahlung des Lohnes an staatlich beschäftigte Personen, die Militärdienste leisten. Das Großbrrzoaliche Staatsministcrium an die staatlichen Behörden, Beamten und Bediensteten. Anläßlich der gegenwärtigen Mobilmachung haben wir das Folgende bestimmt: Der Lohn (Entgelt) der in Betrieben oder im Dienste des Großherzogtums Hessen zur Zeit der Mobilmachung, ihrer Einberufung oder ihrer freiwilligen Meldung beschäftigten Personen, welche 1. enttoeder zur Erfüllung der Wehrpflicht eingezogen sind, oder 2. freiwillig militärische Dienstleistungen verrichten, ist für die Dauer von zwei Wochen unverkürzt weiterzuzahlen, wenn die solgcnden Voraussetzungen erfüllt sind: I. Es darf sich nicht um nur vorübergehend beschäftigte Personen handeln: als vorübergehend Beschäftigte im Sinne dieses Aus» schrcibens sind solche Personen anzusehcn, deren Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache, oder im voraus durch dm Arbeilsvertrag beschränkt ist: II, die in den Militürdimst eintretmden Personen müssen a) entweder Angehörige besitzen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, oder b) zum Unterhalt von Angehörigen beigetragen haben. Als Angehörige im Sinne dieses Ausschreibens gelten Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte absteigender Linie (z. B. Kinder, Schwiegerkinder), Verwandte uird Verschwägerte aussteizen- der Linie (z, B. Eltern, Schwiegereltern, Großeltern), Geschwister. Die zweiwöchige Frist beginnt mit dem Gestel- lungstag. Würde das Beschäftigungsverhälrnis vor Ablaus der zweiwöchigen Frist geendigt haben (z. B. bei 10 Tage lang dauemden Arbeiten), so ist die Vergütung bis zu dem Tage einschließlich auszuzahlen, an dein die Beschäftigung beendigt gewesen wäre. In Fällen, in bfltnt Stücklohn gewährt wird, ist anstelle dieses Stücklohns der nach Paragraph 149 der Reichsversicherungsordnung festgesetzte Ortslohn zu zahlen. Wegen dessen Höhe vergleiche untenstehende Tabelle. Die Auszahlungsanweisungen sind von den beschäftigenden Behörden (». B. Oberförstereicn, den Wasserbauämtern, der Weinbaudomänenverwaltung, der Bade- und Kurverwaltung Bad-Nauheim usw.) auszustellcn. Diese habm selbständig zu prüfen, ob die BorauSsetzungm dieses Ausschreibens erfüllt sind. Sie haben sich dabei von dem Wohlwollen leiten zu lassen, das im Interesse der Fürsorge ft",r die dem Vaterland dimenden Personen und ihrer Angehörigen selbstverständliche Pflicht aller staatlichen Behörden ist. Die Auszahlung kann ebensowohl an die in den Militärdienst eintretmden Personen selbst wie auch an deren Angehörige erfolgen. An welche Personen am zweckmäßigsten ausgezahlt wird, bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen der anweismdm Behörde überlassen. Die Vorschriften dieses Ausschreibens gelten nicht für Personen, auf die sich unser Ausschreiben vom 2. August 1914 zu Nr. St. M. 67 113 bezieht. Der Ortslohn gewöhnlicher Tagarbeiter beträgt für _ den Bezirk des Versilberte über 21 Iabren I Versicherte von | 16 bis 21 Jahren Vcrsichermigramts mäiinl. weitst. | männl. wcibl. Provinz Oberhessen AlLfeld..... Mk, Mk. Mk. Mk. 2,80 1,80 2,20 1,50 Büdingen .... 2,60 1,86 2,20 1,50 Friedberg . . . . J 3,— 2,20 2,70 1,60 Gießen — Stadt, . 3,30 2,40 2,80 1,90 , - Land . . s,— 2,- 2,50 1,60 Laulerbach . . . . 2,60 1,80 2,20 1,50 Schotten..... 2,60 2»- 2,20 1,50 Bekanntmachung. Zu Nr. M. d. I. I. 10 268. Darmstaüt, 3. August 1914. Betr.: Notprüfungen an dm höheren Schulen und den Volks- schullehrerieminarm aus Anlaß der Mobilmachung. Grotzherzoglichrs Ministerium des Innern Abteilung für Schulangclegmheitm an die sämtlichen unterstellten Behörden. Mit Zustimmung Großher^oglichm Ministeriums des Innern bestimmm wir: I. Aus Anlaß der Mobilmachung gmehmigcn wir die Abhaltung einer Notreiseprüfung an den Gymnasim, Realgymnasien und Oberrealschulen für alle diesmigen Schüler, die der Prima im drftten Halbjahr angehörm und die zum Dimste im Heere oder in der Marine verpflichtet sind oder auf freiwillige Meldung hin herangezogm werden, oder die anderweit für die Zwecke der Landesverteidigung verivandt werdm. Bezüglich der zuletzt genannten Primaner bleibt es unserer nachträglichm Entschließung vorbehal- tm, ob die Notprüiung als Reifeprüfung zu geltm hat. lieber die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Direktor in Gemeinschaft mft denjenigen Lehrem, die in der Oberprima in den wissenschaftlichen Fächern unterrichten. Die Voraussetzung für die Zulassung ist entsprechendes sittliches Verhalten und die allgemeine geistige Reife. Tie Prüfung erfolgt nur mündlich und erstreckt sich auf die Fremdsprachen, Mathematik und Geschichte. Der Direktor oder sein Stellvertreter übernimmt die Ausgaben des Regierungsvcrtrcters. Er bestimmt auch Zeitpunkt und Dauer der Prüfung und berücksichttgt dabei die persönlichen Verhältnisse der Prüflinge. Es ist zulässig, daß Schüler sich auch an einer Schule zur Prüfung melüm, den sie seither nicht angehürt haben, sofern die Verhältnisse dies rechtfertigen und wenn die Prüfungskommission der von ihnen bis jetzt besuchtm Schule die Zulassung befürwortet. Ueber das Bestehm der Prüfung mtscheidet in jedem Falle der Direktor mit den an dev' Prüfung beteiligten Lehrern. Statt der zunächst nicht einzubändigenden Zeugnisse wird von der Direktion eine Bescheinigung über die bestandene Notprüfung ansgestellt. II. Unter-Primanern kann unter den gleichen Voraussetzungen wie zu Nr. I die Reise für die Oberprima zugesprochen werden, desgleichen Obersekundanern die Reife für Unterprima. Alle Bestimmungen unter I finden sinngemäße Anwendung. III. Obersekundaner sicbcnstuffger Lehranstalten, welche die fakultative Abschlußprüfung nach Durchlaufen der 6. Klasse (der Ilb) nicht abgelegt haben, können auf ihren Antrag alsbald nach den Besttmmungcn des Amtsblattes vom 15. Dezember 1899 geprüft werden. In Fällen wie unter Nr. I ist zulässig, die Zeitdauer für die schriftlichen Arbeiten z» kürzen und auf die mündliche Prüfung schon bei genügenden Gesamtleistungen zu verzichten. In allen Fällen ist der Direktor mir der Leitung der Prüfung betraut. IV. Untersekundaner, die seit Ostern 1913 die Ilb besuchen, können auf Antrag alsbald zur fakultativen Abschlußvrüfung zugelassen werden, der Direktor hat die Leitung. An den Bollanstalten kann ihnen der Berechtigungsschein nach den bestehenden Bestimmungen schon jetzt verliehen werden. V. Vorstehende Bestimmungen finden auch aus die Schüler der Lehrerseminare sinngemäße Anwendung. _ Süsse rt. _ Bekanntmachung. Zu Nr. M, d. I. I. 10 267. Darmstadt, den 3. August 1914. Betr.: Einberufung von Lehrern höherer Lehranstalten. Esroßherzogliches Ministerium des Innern höheren Bürgerschulen. Wir empfehlen Ihnen, tunlichst bald ein Verzeichnis der Lehrkräfte einzureichen. die an Ihrer Anstalt durch die Mobilmachung dem Dienst entzogen werden. In deur Verzeichnis ist der Dienstgrad, die Zuteilung -Reserve, Landwehr, Landsturm I oder IT) iiulj der Beginn des Ausscheidens anzugebcn. Gleichzeitig ist kurz rnit»i zuteften, wie der Dienst, der, soweit irgend möglich, auftecht zul erhalten ist, bis zum Eintreffen der Vertretung geregelt ist unt« Antrag zu stellen wegen Zahl und Lehrbefähigung des unbedingt! als nolwendig erachteten Ersatzes. Dabei ist nicht nur von den Direktionen der höheren Mädchenschulen mitzuteilen, ob auch etwa und für welche Stellen Lehrerinnen in Betracht kommen. Tie Arbeiten für verhinderte Schuldiencr sind soweit möglich) und angängig von deren Frauen oder von Puftfrauen und dergl., zu übernehmen. k Süsfert. Durch Bundesratsbcschluß vom 1. August 1914 sind wir ermächtigt : 1. den Kandidaten der Medizin, der die ärztliche Prüfung abgelegt, das praktische Jahr aber noch nicht beendet haben, unter Befreiung von der Abileistung des Rechtes des prakttschen Jahres die Apvrobation als Arzt sofort zu erteilen, 2, die nach.Nr. 1 erteilte Ermächtigung bis auf weüercs auch aus'diejenigen Kandchaten der Medizin zu erstrecken, die nach dem Eingehen dieses Beschlusses die ärztliche Prüfung ab- legen. Wir sehen Anträgen auf Erteilung der Approbation seitens der Medizinalvraktikantcn, die die ärztliche Prüfung an der Großherzoglichen Landesuniversität Gießen abgelegt haben, entgrge». Tarmstadt, den 3. Aucpist 1914, Großherzogliches Ministerium des Innern. _ I. V : Hölzinger. _ Salomo». Bekanntmachung. Das GwffhrrWgliche Ministerium des Jnmrn au die Grvtzherroglichcn Kreisämter. Die nachstehend abgedruckle telegraphische Mitteilung des Reichskanzlers wollen Sie alsbald zur Kenntnis der Bevölkerung bringen. Berlin, den 3. August 1914. Aus Grund § 2 Kaiserlicher Verordnung vom 31. Juli 1914. betreffend Verbot der Ausfuhr von Verpslcgungsmitteln, wird ferner durch Bekanntmachung im heuttgen Reichsanzeiger die Ausfuhr von Obst, Kisch, getrocknet, gedarrt, auch zerkleinert, eingekocht oder sonst zubereitct, Obstkonserven verboten iverden. Erbitte sofortige weitere Veranlassung. ____ Reichskanzler. I. A.: gcz. Müller. Bekanntmachung. Betr.: Sicherung der Ernte mid Feldbestellung, hier: das Drrsch- gcschäft. Leute, die in Gießen wohnen, sick> ans die Bedienung von Dreschmaschinen und Dreschwagcn verstehen, nicht milttär- pflichtig und nicht bereits an der Dreschmaschine auswärts engagiert sind, werden ersucht, Namen und Wohnung alsbald bei der Unterzeichneten Stelle (Zimmer Nr. 5) an« zugcben. Gießen, 11. dlugust 1914. Großherzvgliches Kreisamt Gieße», llr. U s i n g e r. Bekanntmachung. Betr.: Das Großh. Polizeiamt Gießen. Grobherzogliches Ministerium des Innern hat den Großh., K r e i s a m t m a n n H e m m e r d e mit der Leitung der Dienst» geschäfte des Großh. Polizciamts Gießen beauftragt. Gießen, den 10. August 1914. Gvoßherzogliches Kreisamt Gießen.. _ Dr. Usinger. Betr.: Sicherung der Ernte und Feldbestellung: hier: Zugvieh ' zur Heimschajftmg. A(^. die Grotzl). Bürgermeistereien des Kreises. Bei den von hieraus gemachten Erhebungen darüber, ob genügend Zngttere für Heimschafsung der Ernte in den einzelnen Kreisgemcinden vorhanden sind, ist ein Mangel an Zugtteren in den Gemeinden Eberstadt, Grüningen, Hungen, Lang-Göns, Lich, Ober-Hörgern, Utphe und Winnerod festgestellt worden. Abhilfe kann hier nur geschaffen werden, wenn die den genannten Geincinden benachbarten Geincinden helfend uich unterstützend eintrelen. Bei dem in der Bevölkerung vorl>an- denen Solidaritätsgefühl bedarf es wohl mir dieses Hinweises, damit Ersuchen der in Verlegenheit sich befindenden Gemeinden an die Nachbargemeinden um Hilfe entsprochen wftd, Gießen, den 10, August 1914. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Or. U s i n g e r. Bekanntmachung. 1. Auf Befehl des Chefs des Feldeisenbahmvesens haben ErntearbeiterfreicFahrt. Die Großh. Bürgermeistereien oder die Arbeitsnachweise wollen den Betrcssenden entsprechende Bescheinigungen aushändigen. 2. Tic Bevölkerung wird darauf aufmerksam gewacht, daß es v e r b o t e n ist, den Trirpven an Bahnhöfen Alkohol zu verabreichen. Gießen, den 11. August 1914. Großherzogliches.Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. Betr.: Mobilmachung. ~ • An die Schulvorstände des Kreises. Sie wollen uns binnen 2 Tagen mitteilcn. welche Lehrer und Schulverwalter zum .Heer einberufen worden sind und noch einberusen werden. l Gießen, den 10, August 1914. Großh. Kreisschulkommission Gießen. _ I. B.: Welcher. _ Bekanntmachung. Infolge anderweitiger Verwendung des Desinfektors RollhauS zu Lich ist dessen Dienstbezirk vorübergehend mft dem Tesinfektions- bezirk Grünoerg vereinigt worden. Gießen, am 10. August 1914. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: W el cke r. Bekanntmachung. Betr.: Fleischbeschau. Such in einer Gemeinde infolge der Mobilmachung der Fleischbeschauer und sein Stellvertreter in ihrer Ticustausübung verhindert, so hat ini Bedarfsfälle der Großh. Bürgermeister einen Fleisch- beschauer aus der Nächstliegenden Ortschaft zuzuziehen. Zur ärztlichen Fleischbeschau ist der zunächst wohnend? Tierarzt zuzuziehen. Die Herren Kreisveterinärarzt Tr. Knell, Assistenzarzt Dr. Monnard, beide zu Gießen und Assistenzarzt Dr. Blume werden zum Heeresdienste eingezogen. Gießen, den 8. August 1914. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: 28 et der.' _ Bekanntmachung. Betr.: Freiwillige Fortsetzung der Krankcnvernchernngspsticht gemäß § 313 RVO. Die zu Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen. Diensten cinbe rufe neu Mitglieder von Krankenkassen können die Versicherung nach § 313 Rcichsvers.- Ordg. freiwillig sortsctzcn, um ihren Angehörigen die Wohltaten der Versicherung zu erhalten. Alle Frauen, deren Männer effier Krankenkasse angc-, hören und einberusen sind, mögen, wenn das nicht schon durck» ihre, Ehemänner geschehen, bei der zuständigen Krankenkasse die Mel», düng der Fortsetzung alrbal» anbringen. Die, zuständigen Krankenkasse werden in jedem Falle die gcu-ünschtc sacyentspreckiende Ans-/ kunft geben. Die Anträge sind bei der Kasse, bei der zul-ntt die Vcrsick^erung, bestand, oder deren örttichcn Meldestellen anzubringcn. Gießen, den 9. August 1914, GroßherzogMes Kreisamt (Bersicherungsamt) GftßM, > ‘ I.Zr.: .Henrnrepde. >L>painer. Aufruf! Ich richte an die Einwohner unserer Stadt die dringende Bitte, das Einqnartierungsgeschäft in jeder Beziehung zu erleichtern. Bei Einquartierungen für den Krieg ist vorherige Bekanntgabe nicht immer möglich. Man sorge dafür, daß stets ein Familienmitglied oder ein Beauftragter in Haus oder Wohnung anwesend ist. Den Baterlandsvertcidigern ein gutes Heim zu bieten, ist Ehrenpflicht. Gießen, den 4. August 1914. Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung. Ich habe Veranlassung, daraus hinzuweisen, daß die Mitarbeit in der freien Liebestätigkeit die Einwohnerschaft von ihrer Pflicht, die ihr zugeteilte Einquartierung aufzunehmen und zu verpflegen, keineswegs entbindet. Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, daß es Sache der Vermieter oder ihrer Stellvertreter ist, für eine gerechte Verteilung der einzuquartierenden Mannschaften unter die Hausbewohner Sorge zu tragen. Gießen, den 9. August 1914. Der Oberbürgermeister. Keller. AestseHung von Höchstpreise». Das nachstehende Reichsgesetz mache ich hierdurch mit dem Anfügen bekannt, das; ich bei berechtigten Klagen über ungerechtfertigte Preissteigerungen für den Be- zirkderStadtGießeudieHöchstpreisefeftsetzen werde. Ts liegt im Interesse der Bevölkerung, mir von ungerechtfertigten Preissteigerungen sofort Mitteilung zu machen. Gießen, 9. August 1914. Der Oberbürgermeister. Keller. Wir Wilhelm, von Gottes ltznaden Deutscher Kaiser, König von Bronnen ;c. verordnen im Namen des Reichs, nach ersolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was solgt: 8 1 . s>ür die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegenstände des täglichen Kedaris, insbesondere für Nahrung» und Futtermittel aller Art sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe Hüchstvretsc festgesetzt werden. 8 2. Weigern stch trotz Aufforderung der zuständigen Behörde ein Besitzer der im 8 l gevannicu Gegenstände, ne z» den festgesetzten Höchstpreisen zu vorlauson, io kann die zuständige Behörde sie übernehmen und aus Rechnung und Kosten des BesttzerS zu !den festgesetzten Höchstpreisen verkaufen, soweit sic nicht für deffen eigenen Bedarf nötig stnd. 8 3. Die LandeSzentralbehördeu oder die von ihnen bestimmten Behörden erlaffen die erforderlichen Anordnungen und AussübrnngSbcftimmungcn. 8 4 . Wer die nach 8 1 sestgesetzien Höchstpreise überschreitet oder den nach 8 3 erlassenen AuSsührungSbestrmmungen zuwiderhandelt oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde nach 8 2 nicht nachkommi. wird mit Oleldstrase bis z» dreitausend Mark oder im Unoermögcnssalle mir Gefängnis bis zu sechs Monaten bcstrast. 8 8 . Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem dieses Gesetz wieder ans?er Kraft tritt. 8 ff. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändtqen Unterschrift und beigedruckiom Kaiserliche» Fniieael. Gegeben Berlin im Schloff. den 4. August 1914. (L. S.) Wilhelm. Delbrück. befindet sich im Stils, Gartenstrasse 2, Zimmer Nr. 11 Einsendung von Liebesgaben für diese an den Oberbürgermeister, Stadthaus, Zimmer Rr. 15. Es wird dringend empfohlen, dast vereine jetzt private Sammlungen über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus unterlassen. Das Polizeiamt wird hierzu fernerhin Genehmigung nicht mehr erteilen, da die gesamte Wohlfahrtspflege während des Krieges in der Zentralstekle für Wohlfahrtspflege zusammengefaht ist. Gietzen, IV. August 1914. Ter Lberbürgermeister. Keller. 9148 8 Das berühmte.Kreuznacher Grahambrot n Laibchen ü 30 II. 40 Psg. ist heute srischeingetrossen bei GeorgWallenfels Marktplatz 21 Tcleion 46 gegenüv. der Engelapotheke. _5454_ Ocfen und Herde! Ein gröh. Posten gebr. Oesen u. Herde stets amLager ».gebe dieselben zu jedem Preise ab. Hafte stets Leihbcrde in jeder Größe für Festlichkeiten am Lager bei billig. Berechnung. Diezstraffe 6 Part. >04914 Nene Kartoffeln stetSI». Qualität ausLag. I 8958 Ä: Sonnenstr.ff Telephon 88 Schreib-, pack- und Einwickelpapiere, Schreib - Utensilien. Marl Ampt,! Papicrwarcnaroffbandla., Giesjcn, Bahnhosstr. 39. jRolheO fär HoMrmrst ikoms Auskniifl WStllöl» RkdStarLiaieiuAutwtrpni. W. Zullluann in Gießen, Grabeustrahe 7, tz. Liiv-ftem m Langsdorf. Lptims-^llrräiler! V» find von nn übe rtr offen er 6«r u. BaJtbarkti». rvrid'16 1L n - (6Vj. | WvTjflSP f&fitjj ilevQ't^le'-rtorerie,. | VerlangeuSle kosten-- lose Zutcnbuug «etnes u. rhpmovn. »»a^opeeioo [taiuber Harald Ruofr Gr^rGrwlri isttzr. JHjlbuo». bihmMtiuÄcn ond hbni 4 »ettt;. Erofli Mpum zn Seit Für diejenigen Schüler, die in den Heeres- oder Sanitätsdienst eintteten, werden Donnerstag, den 13. Augnst noch folgende Notprüfungen abgehalten: vormittags 9 Uhr für die Obersekundaner und Unterprimaner zur Erlangung der Unter-, bezw. Oberprimareift! nachmittags 5 Uhr Notreifeprüfung. Bedingung für die Zulassung ist, dass die zu Prüfenden für den Waffen- oder. Sanitätsdienst angenommen sind. Anmeldungen sind sofort an die Direktion zu richten.*) Gießen, den 10. August 1914. I>r. Bnur. *> Bei allen denjenigen, die nicht in den aktiven Heeresdienst eimreten, behält sich die Behörde die Entscheidung über die Gültigkeit der Prüfung vor. 0110 D im Cafe Ebel, Burggrafen 9. Die Abgabe eines kräftigen Mittagessens an bedürftige Familienangehörige der Kriegsteilnehmer geschieht kostenlos täglich mittags von 12 bis 2 Uhr. Anmeldungen müssen in gleichem Lokal am Abend vorher zwischen 6 und 8 Uhr erfolgen und werden Marken ausgcgeben, die znm Empfang je einer Portion berechtigen. Teller und Löffel sind mitzubringen. Gleichzeitig richten wir an die Bürgerschaft die herzliche Bitte, diese Wohltätigkeitsanstalt durch Uebersendung von Nahrungsmitteln zrr unterstützen. Hilfe ist dringend nötig.__ 3i26r Wir kaufen zu den höchsten Tagespreisen gegen sofortige Kasse zu Militärlicferungszwecken: Hafer und Roggen E«?eizeu ttttft ^ierfke«->>» Die Ware kann angeliesert oder abgeholt werden. 916* Goidenberg & Marens Nätfean Hosenthal __Schanzenflraste 22._ ' Friedrichstra ste 8._ Bekanntmachung. Nach vorausgegangencr Verständigung mit der Linien-Kommandantur C in Frankfurt/Main wird die H ndelskammer bei der Hcranbringung von Lebensmitteln nach allen größeren Plätzen ihres Bezirkes die Tätigkeit einer Vermittelungsstelle ausüben, bei welcher seitens der- Interessenten der Bedarf an Eisenbahnladeraum anzumelden ist. Die Handelskammer wird diese Anmeldungen an den wirtschaftlichen Beirat der Linien-Kommandantur weiterleiten. Gießen, den 10. August 1914. Die Großherzoglichc Handelskammer. _ S. Heichelheim. _ 9146 D Bekanntmachung. Zur Beförderung von Lebensmitteln, wie Getreide, Mehl, Salz, Kartoffeln, Fleisch, Wurstmaren, Brot, Eier, Butter, Käse, Gemüse, Hülsenfrüchtc, Obst usw., verkehrt vom 9. August ab bis auf weiteres täglich ein Gütersonderzug von Erfurt überWenigentaft—Fulda—Lauterbach—Stockheim— Vilbel nach Frankfurt (Main) West unter Wetterführung über Darmstadt—Mannheim—Heidelberg bis Karlsruhe. Der Zug befördert sowohl Stückgut als Wagenladungen und auch Biehsendungcu von und nach allen Zwischenstationen, namentlich jedoch Lebensmittelsendungen nach den Großstädten. Eine besondere Genehmigung zur Beförderung der genannten Sendungen mit dem Gütersouder- znge durch die Linien-Kommandantur oder den Bahnbevollmächtigten ist nicht erforderlich. Die Sendungen sind mit weißem Frachtbrief aufzugebcn. Gießen, den 9. August 1914. Die Grobherzogliche Handelskammer. S. Heichelheim. 9i 50 D fQi* den Todesfall. Die Versicherung tritt sofort in Kraft. Anmeldungen werden entgegengenommen und Policen innerhalb 24 Stunden verabfolgt. A. Fröhlich, Generalagent Nord-Anlage 31. 5039 Die Ziehung der Ausstellungslotterie ist au unbestimmte Zeit vertagt. Der Ansstellungsvorstand Prof. Dr. Krausmüller, Vorsitzender. M Sprcchstiwdc: Jeden Mittwoch abend von 5—*/ 2 7 Ub Unentgeltliche Untersuchung von Lungenkranke und Angehörigen von Lungenkranken. 6561 Ausgabe von Attesten für Aufnahme in Heilstätte, Ratschläge für Kranke und ihre Angehörigen z> Vermeidung von Ansteckung. V-zi» Ar jeflp Auchal emvschle in Ia, Qualität: Spinat, Feldsalat, Wintc salat, Kopfsalat. Karotten. Rettich, Weifftraut, Wi sing, Hcrbttrübcn, Sens. Sonimcrrübcn usw. Hemr.Hahn, Samenhandlim Xeuntadt 8 _ 9 o 78 _ Telephon 44 Pferdeversteigoruug. Donnerstag, den 13. August 1914, vo mittags 19 Uhr, solle» im Großh. Hofmarsta dahier 8 ausrangierte Landgestütsbeschäler, daruni einer, der seit mehreren Wochen kastriert, versteigk werden. Wir bemerken hierbei, daß die Pferde > Zwischenhändler nicht abgegeben werden. Darmstadt, den 8. August 1914. Großherzogliche Landgestüts-Dircktton. von W i l l i ch. 9is» Amtliche Bekanntmachungen de Stadt Gietzeu» Zu dem Fonds sür Liebesgaben sind bei dl Oberbürgermeister cingegangen: von dem Verein sür Luftfahrt....... 500 S von der Gesellschaft sür Erd- und Völkerkunde 300 von dem Giehener Eisverein, 1. Rate .... 1000 von dem Verein Bürgergesellschaft..... 50 vom Stadtverordneten Krumm....... 100 vom Stadtverordneten Sinn.......100 von Franz Senner Witwe........ 50 von Oberbürgermeister Keller ... 100 , ... _ zusammen 22®.I Mit herzlichem Dank itzr diese Gaben wird um ivci» Zuwendungen gebeten. 9141