vr. ,8, Zweit« Slatt >54- Zahrgang Erscheint tiGlich mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Sietzeoer Z«»iüenbiLtter" werden dem .Anzeiger" viernra! wöchentlich betrügt, daS ^treirblati für d« ilreir Sichen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschästlichen öeit- fregeick' erscheinen monatlich zweimal. Gietzener Anzeiger Seneral-Anzeiger für Oderhejjen Mittwoch, 5. August Rotationsdruck und Verlag der BrühNschen UnwersilätS-Buch- und Steindruckerei. Si. Lange, Gießen. Redaktion, Erpcdition und Druckerei: Schul- straße 7. Erpcdifion und Verlag: e=a®51. Redaktion: 12. Tcl.-Adr.:AnzeigerBicßen. Ari» Stavt nnd fand, ©ieß«n, 5. August 1914, sichert die Ernte! Der Auscus, den vor kurzem der bienge „Wandervogel" hat erscheinen lassen, ist wohl allen Lesern auS der Seele gesprochen. Ter über Nacht eingelretene Mangel an land- wirtschaftlichen Arbeitern kann nicht genug aus seine Folgen geprüft werden. Kommt es doch nicht selten vor, daß ein Bauerngut, das die Wirtschaft mit eigenen Leuten bestritt, dadurch, daß Vater und Sobn oder gar Söhne zur Fahne gerufen sind, jeglicher männlicher Arbeitskräfte entbehrt. Es gibt nur wenige landwirtichaittreibendc Familien, wo nicht wenigsten« ein Glied urplötzlich eingezogen aoordcn ist. Und dabei steht die E r »t c v o r derTür, eine, wenn sie vor Hagel bewahrt bleibt, reicheErnte.Bon ihrer Bergung hängt gerade jetzt so unendlich, so unsagbar viel ab. Nicht nur für die Landleiite, die Gutsbesitzer, nein, ich denke hier in erster Linie an die Söhne unseres Vaterlandes, die draußen für die heiligsten Güter unseres Volkes aus dem Felde der Ehre ihr Leben in die Schanzen schlagen, ich denke weiter an die, die in Sorge sind ui» das Wohl und Wehe der Familienglieder draußen, d. h. ich deukc an nichts Geringeres als an das ganze deutsche Volk: Tenn wir alle, ob Städter oder Landbewohner, ob arm oder reich, alt oder jiing, ivir alle — ohne Ausnahme — haben das größte Interesse am Einbringen des Getreides, der zweiten Heuernte, der Hacksrüchte und dergl. mehr. ES ist gar nicht auSzudenkcu, ivaS eintreten ivürde, wenn die Ernte nicht in ihrem ganzen Uinfang« unter Dach und Fach gebracht werden könnte iinb wir nicht hinlänglich in Stand gefetzt würden, Nahriingssorgcn bei den Zurückgebliebenen nach Kräften unmöglich zu machen oder gar die Krieger genügend mit Lebensmitteln zu versehen. Darum Freiwillige vor! Wenn ich dieses Eingesandt mit meinem Namen decke, so halte ich mich auS zwei Gründen dazu berechtigt: Da ich aus dem Lande geboren und groß geworden und infolgedessen einigermaßen mit den landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut bin, so weih ich: l. daß dringend Mitarbeit Not tut und 2. daß die Bedenken man verstehe nichts von landwirtschaftlichen Arbeiten, ich durch den Hinweis zu entkräften in der Lage bin, daß jeder, ob stark oder schwach, jung oder alt, einerlei welchem Geschlecht angehürig, bei gutem Wellen, der wohl allenthalben vorhanden ist, seinen Posten schon am ersten Tage als Land-Arbeiter oder -Arbeiterin ouSfüllen kann, selbst wenn man nie in, Leben einen Rechen, eine Hacke oder Sease in der Hand gehabt hat. Nochmals Freiwillige vor! Auch die, die nicht im Felde sichen, sollen ihre Baker- landsliebe betätigen, von der in diesen, vielleicht folgenschwersten Stunden in der deutschen Geschichte wohl jeder glühend beseelt ist. Anmeldungen nimmt in diesem Sinne entgegen: Or. Bernbeck, Gießen, Guteubergstraßc 30. * Zur Beaufsichtigung kleiner Kinder. Aus Anregung des Herrn Professors Dr. Koeppe trat heute in der Kinderklinik eine Anzahl von Herren und Damen zusammen, die hiermit folgenden Aufruf erlassen: Aufruf! Kriegs und Notjahre üben ihren schädigenden Einfluß besonders unheilvoll auf den Nachwuchs der Bevölkerung aus und setzen die Widerstandskraft der k o m- mendcn Generation herab. Mit Ausbruch des Krieges nmß vorbeugende Fürsorge einfetzcn. Die Zentrale siir Mutter- und -säuglingsfürsorge hat in ihrer Mrteilung für Außensürsorge schon Bestimmungen über die Sorge für die Säuglinge und ihre Mütter getroffen. Weiterhtu treten Krippe und Kinderbewahranstalt wieder für eine Gruppe von zuhause unbeaufsichtigten Kindern ein. Es bleiben imn noch die Kinder bis etwa 11 Jahre übrig, die der Aussicht bedürfen, besonders da, wo die Mutter krank ist oder durch die Abwesenheit des zu den Fahnen berufenen DaterS aus Herdienst auszugehen genöttgt ist und die Kinder allein lassen muß. Erfahrungsgemäß erkranken diese unbeaufsichtigten Kinder sehr häufig und verursachen dann erhebliche Kosten und Mühe. Esschcintdeshalbgeboten.fürdieKriegs- zeit eine geordnete Aufsicht dieser Kinder zu organisieren ohne Rücksicht aus Stand und Religion Dame» und Herren, die sich an djei'er Arbeit beteiligen wollen, werden gcketen, sich am Mittwoch abend £>, Uhr in der Kinderklinik einzufinden. Junge Mädchetz vom 12. Jahre ab, die sich noch nicht anderweitig verpflichtet baden und bereit sind, ihre Kräfte den unbebüteten Kindern zu widmen, können sich täglich von 3—5 Uhr in der Kinderklinik, Friedrichstraßc 16, melden. Ebenda werden auch Anmeldungen von Müttern ent- f egengenommeu, die ihre Kinder dieser Für- orge anvertrauen wollen. ** Tageskalender lür Mittwoch, den 5. Anguit: Akademische Feier sür die gesamte Bürgerichalt in der neuen Aula abends 8' , Udr. tr inker-Fürsorgestellelnr Stadt und Landkreis Gießen, Gieße» Asteriveg 9. Sprechslund« jeden Donnerstag abend 8 bis 7'/. Uhr. •* Briefbeftellüng. Von dem Personal deS Postamtes ist ein großer Teil zum Heere «inberusen, von 28 Briefträgern z. B. allein 22. DaS Postamt sieht sich deshalb genötigt, die Zahl der Briefbestellungen vorläufig aus zwei zu beschränken und die Zahl der Besteller auf die Hälfte zu vermindern. TS bittet, die unvermeidliche» Verzögerungen in der ,-sustellmig der Briese und Zettuugen mit Geduld zu ertragen. ** Die deutschen Großbanken, zu denen auch die Mitteldeutsche Kreditbank gehört, haben bc- chlossen, ihren zu den Fahnen einberufenen Angestellten bis auf weiteres das volle Gehalt auszuzahle». ** Salzverkauf. Das Großherzogl. Ministerium gibt bekannt, daß wegen der vielfach in die Höhe getriebenen Salzprcisc in Bad-Nauheim eine Stelle sür den Kleinverkauf eingerichtet wird, und daß die benachbarten Crte und Städte ihren lausenden Bedarf bei der Salincn- verwccklung decken können. ** Regiment und Bürgerschaft. Der Kommandeur des Infanterie-Regiments „Kaiser Wilhelm". Oberst Scknmmelsennig, hat Mi die Stcünverordneten z. H. des Herrn Oberbürgermeisters Keller folgendes Schreiben gerichtet: Hochverehrter Herr Oberbürgermeister! Ich versichere Sie im stürmen meines Regiments, daß die icher- aus herzliche kameradjckiaftliche Gesinnung der Beovlkermig der Stadl Gießen dem Regiment überaus wvhlgetan Hot. Alle Stände der Stadl haben ein Zusaiirmcngchörigkcits- gefühl mit deni Regiment in den erstell Tagen der Mobil- machaing bewiesen, ivic es wohl ihresgleichen juckst. Im be- ondercn spreche ich Ihncn für die mir übersandten Liebes- ;aben, die ganz den Wünschen der Stadtverordneten gemäß in den nächsten Tagen zur Verteilung kommen sollen, meinen und des Regiments herzlichsten Dank auS. " AuSgebildete Landsturmpslichtige, denen noch kein GeitellungSbeiehl zugegangen ist, und die in den Jahren 1890 bis 1895 gedient haben, müssen sich, sofern sie der Kavallerie und Fußattillerie angchüre», am 1b. Mobil» machungStag, also am 16. August, in Gießen, 8 Uhr vormittags, im Hofe der Zeughauskaserne gestellen. Diejenigen Landsturmpflichtigen, die von 1890 bis 1895 bei der In- anterie, den Jägern und Schützen gedient haben, müflen ebenda am 16. MobilmachnngStag, also am 17. August, vormittag? 8 Uhr, cintreffen. """Die vom Roten Kreuz eingeleiteten Sammlungen nehmen einen erfreulichen Fortgang, doch ist in Anbetracht der großen Anforderungen ein weiteres stetiges Anwachsen der Gaben dringend zu wünschen. Gaben werden jederzeit in den Geschästsränmen in der alten .Klinik (Liebigstraßc) eittgegengenommen, ebenso ist die Möglichkeit geboten, in die von den frei- willigeir Helfern und .Helferinnen von Haus zu Haus getragenen Sammellisten Beträge einzuzeichnen. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß die Listen den Stempel des Roten Kreuzes tragen und von dem Vorsitzenden unterschrieben sind. Alle audertt Sammellisten sind zurückzuwejsen. Rührende Züge opferwilliger Hingabe haben sich schon in den letzten Tagen auch in unserer Stadt gezeigt, wo durch das Darbringen von dem letzten Schmuck und Silberzeug für das Vaterland kleine Leute chren letzten und einzigen Besitz opferten und die großen Zeiten vor hundert Jahren Wiedererstehen ließen. Möge die ernste Stunde, die an jeden mit besonderen Aufgaben herantritt, alle willig inachen, reichlich zu geben, tim die Rot zu lindern. — Wie sehr ein Geist allgemeiner Opfcrwilligkeit unsere Stadt durchzieht, davon könnte schon manches Erhebende berichtet werden. Nicht nur, daß für das Rote Kreuz fortwährend hohe Beträge gezeichnet werden, auch Gaben anderer Art werden immer wieder zur Beifügung gestellt. So hat Herr Metzger- mcister Schrei,»er, Scltersweg, milgeteilt, daß er für die kommende Zeit Dienstags und Freitags, vormittags um 11 Uhr, Fleischbrühe und abends um 6 Uhr Wurstbrühe unentgeltlich an Unbeinittelte abgibt. “ Hilfeleistung älterer Leute. Es wird uns geschrieben: In diesen ernsten Tagen möchte jeder nach Maßgabe seiner Kräfte mitarbecken für daS Wohl unseres bedrohten Vaterlandes. Manche ältere Personen beiderlei Ge- schlechtS, Pensionäre u. dergl. könnten und wünschten dringend, sich durch Schreibarbeiten aller Att, Herstellung oder Verpackung von Verbandmaterialien usiv. nützlich zu machen, — sofern eS möglich wäre, solche Arbeiten im eigenen Heim zu versehen, daS sie eben vielfach aus gesundheitlichen oder Familiengründen auf längere Zeit nicht verlassen können. Sollten nun unsere Militär- und Zivilbehörden, Post, RoteS Kreuz usw. nicht in der Lage sein, Arbeit der bezeichneten Art zuzuweisen etwa mittels einer eigenen Nachweisstelle? •• Dank des MarineersatzeS. An eineverehr- liche Einwohnerschaft von Gießen! Gestatten Sie mir die Bitte, Ihnen im Sinne vieler hier durchgekommcnec Landwehrmänner nnd Reservisten der Marine den besten Dank für die vielen Aufmerksamkeiten auszusprechen. Wenn die ganze deutsche Einwohnerschaft so aufopferungsvoll ist, so muß der Sieg bei den deutschen Farben stehen. Einer für Viele. " Die Direktion der psychiatrischen Klinik, Geh. Medizinalrat Pros. Dr. Somnier, bittet uns, festzustellen, daß daS gestern in der Stadt kursierende Gerücht, es habe sich einer der Aerzt« der Klinik erschosten, völlig unrichtig ist. " Warnung an die Eltern. Infolge der Mobilmachung ist der Verkehr auf der Straße, auch nachts, sehr rege. Um den dadurch unter Umständen eintretenden Unfällen vorzudeuqen, werden die Eltern dringend ersucht, ihre Kinder schon vor Eintritt der Duakelhett im Hause zu behalten. Im übrigen verweisen roit auf den in der heutigen Nummer enthaltenen Aufruf zur Beaufsichtigung von Kindern. L. U. Dem Assistenten cm der zoologischen Station in Neapel Dr. Mar Raul her wurde die venia legendi für Zoologie an nm'erer Landesonioersität erteilt. **PreußtscheKlasseii Lotterie. Die Lose zur 2. Klasse müssen bis zum 10. August, abeni-s 6 Uhr, unter IBotkgxaq dech BoxklassenstH.'S eingefeft werden. Auch müssen dis zu vorerwäbntem Termin die Freilose gegen Rückgabe der Gewinnlose abgcholt werden. Krris Friedberg. ? Pokl-GönS, 2. Slug. Von patriotischem Geiste zeugte die SamStag abend vom Kriegerverein veranstaltete Abschicdsfeier zu Elircn der Einberufenen. Ihnen wurde aus Antrag deS Vorstandes eine Ebrenjpende von je 5 Mk. auS der VereinSkasie bewilligt. Ter heutige Fest- gotteSdienst, an dem der Kriegerverein geschlossen teilnahui, wirkte tief auf die Gemüter. Die von Herrn Pfarrer Naumann angeregte Kollekte z» Gunsten der scheidenden Krieger ocrzeichncle den Betrag von 130 Mark. Starkeuburg und Rhcinhessen. nn. Darmstadt, I. Äug Tie Darmstädter Metzgermeister machen bekannt, daß mit Rückjicht aus die vielen Ernberuftrngen ein 'Abfragen der >ürnden und ein Bringen des Fleisches vorerst nicht mehr möglich ist, auch tritt ein kleiner Fleijchcuifschlag ein. — Die Tannsladter Sozialdemokratie hat unter Bezugnahme aus die Tätigkeit des Iung-Deutschläiidimndes erNart, daß seidstvei - stündlich auch ihre Jugend sich in entspreck>ender Weise an den Erntcardeitcn beteiligen wird. Kreis Wetzlar. Wetzlar, 3. August. Heute vormittag stürzte an dem Neubau der „Schönen Aussicht" der Zimmermeister Dreuth von Groß-Rechtenbach ab. Er war sofort tot. Wetzlar, 4. Aug. Von den Le Iz-Werken wird den, Wetzl. Anz. mitgetcilt, daß der Betrieb, soweit cs nur irgcndivic angängig ist, ansrccht erhallen wird. Der erzielte Verdienst ivird unter die Familien der ins Feld gezogenen und an die weitcrbcschäftigten Betriebsangehörigen verteilt. Hessen-Nassau. [] Marburg, 3. Aug. Der Rektor der Universität hat einen Aufruf an die noch hier zurückbleibenden Dozenten und Studenten erlassen, in dem er sie zu reger Mitarbeit an allen Maßnahmen zur Linderung der KriegSnot anffordert. Im UnioersitätSgcbände ist eine Vermittlungsstelle sür Notarbeit (Krankenpflege und Erntcarbeit) eingerichtet ivorden. Ebenso sind die Hörsäl- für Lazarctlzivecke zur Verfügung gestellt, daS gleiche ist auch bei den studentischen Vereins- häusern der Fall. Ferner sind besondere Votträge seitens des Generals v. Pentz, soivie der Professoren Troeltsch »nd Schücking angekündigt. Zur Hilfe bei der Einbringung der Ernte auf dem Lande haben sich zahlreiche Studenten und Sttldentinnen, sowie auch Schüler gemeldet. — In einer heute abend abgehaltenen Sitzung wurden einer besondc.iv; gewählten Kommission 50000 Mark sür durch Zrn Kran der Stadt Marburg erwachsende Ausgaben bewilligt. Oberndorf, 3. Aug. Die Kruppsche Bergverwaltung läßt jedem Manne ihrer Belegschaften, der zu de» Fahnen emberufen wird, eine Unterstützung auszahlen. Verheiratete erhalten 30 Mark, Ledige 10 Mark. Außerdem soll an- geordnet sein, daß jede Familie, deren Ernährer einberufc» ist, vortäusig im August und September die Hälfte deS bisher verdienten monatlichen Arbeitslohnes erhält. Friedrichsdorf i. X, 4 August. Die vor einigen Tagen Mrfgcfundenen rönrrsck>en MMcer- und Bauwerbe wurden von den zuständigen Sachverstäiioigen als Reste nmscmg- reicher Kastellaiilagen festgestcllt. BadHomburgv. d. H., 4. August Die Stab tvcr - ordnetenversammluug bewilligte 10000 Mk. zur Unterstützung der Familien, deren Ernährer zu den Waffe» einberufen iverden. Gietzener Strafkammer. Gießen, 4. August Ausgcsetzt wurde die Zache gegen dos Dienstmädchen Sv , wegen intell. Urstmdensälschmig. Dieselbe verbüßt gegenwärtig in Frankfurt a. M. Strafe und sollte zuni beuiigen Termin vorgeiührt werden, was offenbar infolge der Mobilmachung nicht möglich war. Märkte. Gießen, 4. Aug Marktbericht. Aut den, beuiigen Wochenmarkte kostete: Butler das Ptund 1,35—1,40 Mk.: Hühnereier I Stück 8-9 Pfg., 2 Stück 00 Mg.; Enteneier 1 Et. 9 Pta., 2 St. 00 Ptg.; Gänseeier 1 St. 0-0 Mg., 2 St. 00 Mg.; Käse dar Stück 10—12 Pscp, Käiemack« 2 Stück 5—6 Psg.; Tauben dar Paar 1,00—1,40 Mk., Hühner dar Stück 1,50—3,00 Mk„ Hahnen daS Stück 1,50 - 3,00 Mk., Enten daS Siück 3,00-4,00 Mk.. Gänse daS Md. 00-00 Ptg.; Wetsche 4—5Mk.: Ochlensteilch daSPtd. 86 - 96 Ptg., Rindfleisch daS Pfund 90 —94 Psg., Kuhsleisch 80 Mg., Schweinefleisch da? Mund 60- 80—90 Ptg, Kalbfleisch das Wd. 90-94 Psg-, Hammelfleisch 1 Btd. 70—98 M Kartoffeln (neue) 100 Kg. 12,00 bis 16,00 Mk.: Weißkraut dar Stück 15—25 Big.; Zwiebeln der Air. 15 , 00 — 20,00 Pik.: Milch daS Liter 22 Pfg.: Aeptel der Zentner 20—25 Mk.; Birnen dar Ptund 15—25 Ptg, Russe 100 Stück 50 Ptg., Kirschen daS Ptund 25—30 Ptg., Heidelbeeren 1 Liter 40—50 Ptg., Himbeeren 1 Liter 50 — 60 Mg., Stachelbeeren 1 Pfd. 10—15 Psg., Johannisbeeren rote I PId. 20-00 Psg., schwarte 1 Ptd. 20 —00 Psg., Erbsen 1 Psd. 10—18 Psg., Bohnen 1 Pfund 18-20 Ptq., Gurken 100 Stück 3,50—4,50 Mk. — Marktzeit von 7 bis 1 Nhr. Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. 3n der Stadtkirche. AbendmahlSseier sür die AuSrückende« und ihre Familien findet statt: Mittwoch, den 5. August, um 7 Uhr abends. Ohne vorherige Anmeldung. _ Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die im Bahnbewachungs- dienst beftndlichen Leute angewiesen send, alle Militär- und Zivilpersonen, die sich in KraitfalTrzeugen der Bahn nähern, anzuhalten und nur nach Vorzeigung einer Legitimation weiter fahren zu lasten. 4. Mob.-Tag, 5. August 1914. Grosth. Bezirkskommand»». BefAÄKtmaanmfl. Aus Grund des 8S der Kririerlrcben Perorvuung vorn 31. Znti 1914. berrenenb das Verbot der Ausfuhr von 8er vflegriirgs-, Streu und Futtermitteln, bringe ich hierdurch zur öffentlichen KennMis, Lag die iosgenden Gegemlände unter das Verbot sollen: Roggen, Weiten und Spelz, Gerste, Haler. Buchweizen. Mais. Malz, Sfit, butsensrüchee. Müllerererzeugni»! aus Getreide, Reis und vulsensruchre, Karwneln, irisches Gemüse, Zwiebeln. Sei lerie, Gemüselorrs-rven.'Ptlanz-n-erte, Leu und Stroh, sonne on ftifle Futtermittel oller An. ferner Streu Berlin, den 31. Zuli 1914 Der Reicholanzler Zn Vertretung : Delbrück. Anordniiug des Reichslanzler-, b-Neifens Ausnahmen von d»n Verboten der Durchfuhr von Lasier, Munition. Pulver und Lpreugiwnm sowie von anderen Artikeln der Kr:-g?bedarss und von liegen ständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarssarttk-ln dienen, von Rohstosien. die bei der Herstellung und dem Vertriebe von Gegen ständen des liricgsdeoaiss zur Verwendung gelange», von Ver band- und Arzneimitteln, sowie von ärztlichen Jnltrumentrn und Geräten, ton. Eisenbahinr.aterio! aller Art, von Delearopden- und FerniprechgerSt. sowie Teilen davon, von Lu'tichinergerät aller An, von Fahrzeugen und Derlen davon Vom l. August 1914. Ans Grund des 8 2 Absatz 9 der Kaiserlichen Verordnung, betrenend das Verbor ver Aisfnhr und der Durchfuhr von Basien Munition. Pulver und Sprengstosien. sowie von anderen Artikrln des Krie^bedars« und von Grgenitänoen, die zur Herstellung von Kriegsbedarssarnkelir dienen, vom 31. Juli 1914 Reichs gefetzblatt S. 963,, des r 2 Ad, 9 der Kaiserlichen Verordnung, betteisrnd da« Verbot der Aus'nhr und Durchfuhr von Rod- skossen, die bei der Herstellung nno dem Betriebe von istegrn ständen de« Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, vom 31 Zuli 1914 (RcichSgesctzb! I 267', des § 2 Abs 2 der Kaiserlichen Verordnung, beiressend das Verbot der Ausiubi und Durchfuhr non Verband und Armeimitteln. mwie von ärztlichen Instrumenten und Geräten, vom 31 Zuli 1914 Rerchsqeietzbt S 266> und des 8 2 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung, deiressend das Verbot der Ausfuhr uno Durchfuhr von Eiienbadnuiaieriol allrr Art. von Telegraphen- und Fernsptcckzeräl. forir Teilen oovon. von Lust- schiffergerSt aller Art, von Fahrzeugen und Teilen davon, vom 31. Znli 19H IRerchsgefetzbl 3 21561 wirb folgendes bestimmt: >„ ^erorbniinqen vom 31. Zull 1914 Die iv. den Kais rtuln vKv* mn»ty» m. , vechotene Durchfula rvn Waben. Munition. Pulver und Spreng stofscn, sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedaris »nd von Gegenständen, die zur Herstellung vcn lkriegsbedarfsartilctn dienen, von Rohitoifcn, die bei der herftellung und dem Brtriebe vyn Gegenständen des Kriegsbevarss zur Verwendung gelangen, von Verband und Arzneimitteln, sowie von ärztlichen Znftriimenten und Geräten, von E>kcn!>ahnma»erial aller An. von Telegravben- und Zernivrechgerät, sowie Te-Ien davon, von Luslsstnsiergerät aller Art. von Fahrzeugen und Teilen oaoon ist geman Artikel 7 der revtdiertrn Rhenischissahnsakle vom >7. Crtobct 1666 lPreutznche (Vfr.'fomnil 1669 5.796) insoweit gestattet, als sie aus dem Rhein von Bairl ln« in das ossene Meer eriolgt. i ^ Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 1 August 1911 Der Reichskanzler _Zn Vertretung: Delbrück Bekannt,„a«chu».i. Ans Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31 Znli 1914. betreffend das Verbot der Ausfuhr von Ver- vNegungs-, Streu- und F u k ter mit t e fn , bringe ich 'nerdurch zur öffentliche» Kenntnis. da» dir folgenden iv e n rre n " istände artf.f das Verbot fallen: Kn,,re >iätao. Schokolade. Tee. 'Salz. Pfeffer. Zucker. Stärke Hefe Tabak. Tabak»r,e»qni>,e. Branntwein. Bein, Bier, Essig Berlin, den 1. «n.w» 1«>4 Der Rrubskansler. Ztz» Vertretun g: DelbrTck. Bek»»«ntma«tiung. Aul Grund des 8 2 de, Kaiserlichen Verordnung vom 31. Znli 1914. betreffend da« Vridol drr Ausfuhr und Durchfuhr vonVerband - und Arzneimitteln, sowie von ärztlichen Znstrumenten und Geräten, bringe üb «erner n< ötfentluven fwortra«, das, Mastir. auch Aalnlol und sonstige Mastirvräparatc „ater da» Verbot salben Berlin, den 1. Auguii 1914. Der Reudokanzter. Zn Berrrerilng Delbrück Bekanntmach»«- Au? Grmid des 8 2 der KanriZichen Verordnung vom 31. Zuli 1914. betressend das Verbot der Ausfuhr »nd Durchfuhr von E isen bo v » mo I er i a l aller Art. von Telegraphen- und Frr»sprechgerät, sowie Teilen davon, von hustschssfergerät aller Art, von Fahrzeugen »nd Teilen davon, bringe ich ierner zur »«deutlichen Kenntnis, daf, die folgenden Gegenstände unter da» Verbot tollen' Schisssgeläve aller Art und Teile davon. Flugzeuge nebit Zubehör und Ersatzteilen. 'Zfugzeug- und Lnfsichii«- mvtorrn nedsi Zubehör und Ersaht eilen. Aervuau tische MeftinNrumeme. Pbotogrophssche Apvaro». Lusischiishallen und halirnreile, Wassirftoligas, Zelle,, und Zellen Holle Hl- Lustschiffe und Ballons, Almnimumrvbre, «^asdedälrer. GaSküIlanlagen. Berlin, den 1. August 1914. Der Rerchslanzler. Z» Vertretung- Delbrück. _ Bckauntmochnng. Au? Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Zuli 1914. delrefsend das Verbot der Ausfuhr und Dnrch- subrvonBassrn.Munition.Pulver undSvreng- siossen. sowie von anderen Artikeln des Kriegs- bedarss und von Gegenständen, die zur Herstellung von Krieosdedarssartifeln dienen, bring,' ich ferner zur äfsentluben Kenntnis. dag die folgenden Gegen Hände imier das Verbot sallen: Silicium. Aeftnatrvn. Färb- und GerbftoNk. Lenchtiackeln. Baumivollftofse. MUitänuche. Leinen, Zelistoife. Tanwerk. Leder. Geschirre aller Art. Reiizkugftücke. Wallach», Pstockhoiz. Wellblech. Drabt-, Schanz- und Wertzeug aller Ar^ Hufeisen und Nägel. Malchkneii zur Herstellung von Bekleidungsstücken und Schukwerk. Maschinen und Baufivfse aller Art iür Brückenbau und Beirks- gungszwecke. Zörderdabnqeräl, Ble,. rob »nd bearbeitet. Bteidradl. Rickel, rvb und beardeitet auär m Stangen oder Blech, sowie in Zi'rmqusikücken und Schmiedestücken. Nickeldradt, RSdren und Hülsen aus Nickel. Sche,nwerier. Der Reutislanzler. Zn Vertretung: Delbrück _ OtrerfeNimg betreffend die Eiiendahnen. irielche als aus dem Krzegsichauotas oder in der Rade desselben l -gend am, nie den Und Vom l. Auauü 1314 Kir Wilhelm, von Goires Gnaden Deurscher Kmser. Kvuia von Prenüen uiw verordne» aus Grund der Vvrscsr»ren im 8 31 des Gesetzes über die Krreqsleisrun.wn vom 13 Zunr 1673 eRcichs-Geiesbl S 129 ivwie unter Zisser lfi der Verordnung, be tr ef f e nd d«r Aussübrung des vorjtcdend genannten Geiehee vom 1. Avril 1876 Reichs • Geseybl §. 137' int Namen des Reichs, was wlgt: Sämtliche Eisenbahnen Deutiä'lands Und als in der Nähe des Kriegsschauplabes beirndlud anzufeban 8 2 Gegenwärtig« Verordnung tritt mit dem Tage ibrrr Verkündung in Kraft. Uiknadlich unter llnierer höchtnngrnbäntnqen ll»erxhrilt und bergedrucktem Karierlichcn Zrilregrl. Gegeben Berlin im Schk>n. den 1. August 1914. (L-8.) Wilhelm _ von Bethman» Hollweg. Bckanritmach««z betresiend die sofortige Sinzahluuq gestundeter Zölle und Reichsneuern. Au, Grund der mir rär den Fall erner Kriegsgeiahr bergelegren Befugnis bemuimk ich: .1 Tic zurzeit gerruudcteu und die nach den gesetzlichen Vor lchrirren noch zu skunseride» Beträge au Zöllen und Reichsüruern mit Aasnahme der i:rhschostssiruer, sind bei der zunändigen Zolloder oteuerftelle gegen Geivöhrunz eures Abzugs von v'/z^vom hunter l iü r ein Zähr sogleich dar einzuzahlen. >»sern her -tun runqsnehmrr es nitn oorzich«. in höd: der gr>rundetrn Beträge Wechsel zu zeichnen und ^u übergehen Ttrse Bestimmung 'inde: knne Anwendung, wenn die zu einem Z-ilvunkt sällia werdenden geümrderen Beträge zusammen «e einrjK von 30>i fff nudt erreichen Doch siebt es de» Slnn- dung: nehmern in dieiem lalle irei. die Bekräge gegen Gewährung "s in jE,ia* 1 festgesetzten Abruges ioiort bar ein,„zahlen - Die Anrechnung noch nicht fälliger Braunrweinürnrrpcre gütungsicherne. Branntweinsieuergutschrine und Zuckenicuervergü tungni ao> gestundete Abgaben in brs aus we i teres ausgeschlvssen Berlin, den 1. Auquft 1914. Ter Reichskanzler. __In Vertretung: Kühn. ban bis ui einem Zaiwe iBer mit Gelditririe bis zu rmtcniddl Mark dechrait , Tlwe Vorschrift nnd« aus Nf Beröfsenilichuirq von äüiönbnt* gen, die nach der Erö'snirng des gerichtlichen 5 >am>rriersahcarK, im mili:ärgericht!ichcn Ber'ahrcn nach Ver>ügung der Anklage erfolgt. keine flbmvenbimg 8 12 Mi haR oder Grldstroie bis zu einbirnderrrini?i^'Mark wird beürast. 1 wer einem an Sr: und Stelle erkennbar g,'-nachten Verbote der rdeüörbe zuwider eine mllüariiche Anlage oder rin Schzrs der Kaiserlichen Marine betritt- 9 wer in einer Zeitung, einem Reichskriegsbascn oder in deren amtlich beiannr gemachten SnMerungsbereimen die Vvrschris- te» über Ausenrhallsnirldung üderrr::!: 3. wer von einem Festungswerk, einen: Gebäude der 6'aiser- lichrn Marine, in irelchem Munition oder Minen gelagert werden, einer militgnichen Luitsghrzeugdoli, oder einer mili- larisa -n Anlage für >rehrlose Telegraphie obr' Erlaubnis der Zuständige.: .iluarbetörde Auinadmen macht oder iwroiseut- licht Die Aninabmen und VerZsi'enilichungen können ein- geroqrn werden ebne Unterschied, ob fse dem Verurteilte» gehören oder nicht. . .8 13, Zu den Fällen der 88 l. 3 kaun ,et>e„ der FrechertS- «nt Geldürg'.' ix-> zu rüntzigigasend Mark, bei mildernden umnänden b>« üniundzwanz^igui'end Mark erkannt werde». Zn den Fäll'v d,u 88 9. 4. 5. 6, 8 kann neben der Frr i dr rt A» >:rate au> G«därg'e ins ,u fünftausend Mark erkannt werden. j> 14 Zn de» Fällen der 88 l. 3. ... 6 kan» neben m üb» Verl»! der ö-ientlichea Aenuer und der aus öfi'enrlichör Wahlen dervorg '!a:rgenen Rechte, neben --der Freibeil»Ürasc aus Zulässigkeit von Pl>liz«aussicht erkannt werden Anstander. der wegen eines Verdrechens oder eines vor- latzltchei Vergebens gegen dz eie» t»etetz zu erner FreideitStzrase svorden ,ü. kan» nach Tkrdü'gung der Slrair von d>w -ande«vol-z<,tniorde ans dem Rn.1»rebict ausgeimescn 'oerden. __8 16. har der Täter für die Brgebimn eiireo Verbrechens oder Vergehens g.-grn diew <6r,etz Eniqei, emv'angen. io ,it da» Enrv- tanqenc oder deiien Wert m dem Nneil üt dem Staate verfallen i» crlläien 16 Aus die Verbrechen und Vergehen gegen die 88 l. 3.5,6. 6 nndrt die Vor>chr,'' des 8 4 Ad-' 2 Nr 2 des Straigeietzbuch» Anwervung. ^ l7. «»weil i» tkeieften »der Verordnungen an> Vor-chrrrten denmeieu ist. die ^ rrch diese« Geier, auszer Krall gesedt werden, kielen an deren Stell- die ennprechriiden Vorschristrii dieses ikesetze«. 8 18 Bei Verbrechen ge^n dir 88 1. 3 ik das Reichsgerrcht lür die Unie- uchung »ich Gntiltieidung in erner nnd letzter Znttar, ausi'chlicsiliip zuständig Die Mililvrgceltnsdark il wild dierdurckz nicht berührt Die G-^chä>',e Re im 8 72 Abs. I des G,-r>chlsversosiunqs- ge'etzes der 'r-iilommer des Landaei-.chls ,-ig wie'en >ind. «ledrgt der rrur Stra-'e-m- des Reichigeritbr. Das ha.lpwersaliren rindet vor dem zweiten Siraiienate kalt 8 19 Der g 36,> Nr 1 de« Strafgeletzduchs. der 8 l-'< de« Ge-, „es itbr d:e Rr-le w« 7 Mai 167 1 Reichs ««ese.chl S 631 und da Gesetz gegen d - Bereat n''Iitäripb! » 20f>> mit Au»n,ihn>> de« § 11 treten auner 6rat,. 5!» ;ym Ab- 2 o-s « 3G» des Slrasg etzoiuh« kommen die .iahl „l." und die Wortc ..der Rit'l'c von Festungen und Festungswerken", in dee N- ;>»> 8 IS de» Gesetzes über die Presse t«e Zahl „15," in Wegfall Urkundlich unter N"seeee höchneivendändiien Unterschrift und bcigedrucklem Kaiirriichen Znjieqrl Gegebei, Ncucs Palais, den 3. Zu», 191 I. -Ti. 8.5 Wilhelm v,i» Bethmann hollweg . Bekannt«« «tzung. Betrefsend: Das Rote Kreuz. Zkch bitte darum, daft sich in jeder Landgemeinde des Kreises Gjrften ioiort die mas-cielchirdsn Faktoren rn wer sich vo rsätzlich und rechtswidrig d en Besitz »der hi«' Ker l'Semeindc UIsLmnenfinden» um einen s? r r ' au s schn ft ur bilden, der Samiiiluugeu für verwundete und krank« Soldmen und für Unterstripuitg von Familren von Soldaten veranstaltet. Zunächst koninieii Geldt-immllriiqen. später konnnt auch die Sammlung von Liebesgaben in Betracht. Die Bildung eines, sämtliche Gemeiudeu des Kreise» umsasjeuden 8 r e i s k o in i t e e w'-ed zur Vernieidnng einer Zersplikterni g der .'kräitr dalbindglichst erfv>A«r. Bor- dandenseiu und sofort in Tätigkrit irelei, der trt-ansschüsse ist )pir Bildiiug dieses krciskonurees und »n übrigen auch schon deshalb unbedingt erforderlich, als nach deni den Gro ft h. Bii r g e r m eiste rer e n von der Zentralabtei- lung des hessischen Landes verein vom Roten kreuz bereit« direlt zugegangei:,'» Ainchrerbe» voin 2 August 1914 di« Bürger,neiiterere,, alsluild das Eriordersiche zur Einle,iung von romiimluirgeu zu veranlq/seu. angegangen sind, ein Ersuchen, dem zu crilspreckten von hier mis als selbstverständlich ermartet wird. Zei, ersuche um möglichst baldige Mitteilung der Rmnen derienrgrr, 'Lersonlichkeit'n an das Grogher- z o g 7i ch e K r e i * o m t Gießen, die als Vorsitzende der betrrssenden Ortsausschüsse in Betracht kommen und an die ich mich dein nächst wenden tan» Grefte», den 4. August 1 >14 Ter Grofth. Kreisrat des Kreiie» <«tieften Tr. Ujinger, -.-iovi->zialdircltor. Bekanul»achunq. ^^rtz gegen den Verrat miluärrikhrr isebklinnuit. Vom 3. Juni Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser. König twn Vreutzen usw vervchnen im Namen des Reichs, nach rr- tolgtrr Zuitimmunq des BunveSratS und des Reichstags, was folgt 11. Wer vorsätzlich Schriften, Zeichnungen oder gndere >vegen>iänoc, deren Gebeimbalning rm Znteresse der Landesver lerdigung rrsorberlich in. in den Briitz oder zur Kenntnis eines andere» gelangrn lasz- und ooburch dir Sicherheit des Rrrch« gefährdet. w,rd mu .inchldau« nicht unter zwei Zähre», bei mildernden Ilmständen mu otesängni« »ich: unter einem Zahr bcstrast. Ebenso wrrd bestraft, wer vorsätzlich Nachrichten, deren Ge bermhaltung ,m Znteresse drr Landesverteidigung rrsorberlich ift. an eine ausländische Regierung oder an eure Person, dir im Znlcrrls« einer ausländischen Regierung tätig ist, gelangen läftl und dadurch die Eicherbeit des Reichs gefährdet. Hai der^Berrak einen schweren schaden für die Sicherheit des Reichs zur Folge gehabt, so kann, wenn der Täter dies voraus- gesehen und gegen Entgelt gehandelt hat, aus lebenslanges Zuchthaus erkannt werden 8 2. Wer ohne den Vorsatz, die Sicherheit des Reichs zu gefährden. »orlötzlich und techtsiordrig Gegenftände der rm 8 1 Abs. I bezeichneten Art m den Besitz otx-r »ur Kenntms eines anderen gelangen läßt, wird mit Geiängnis oder mu Festungs- Hast bis zu fünf Zähren bestraft. Der Versuch ist straibar S 3 Wer sich den Besitz oder die kenmnie- von >«rgenstande» der im 8 1 Abs. 1 örzehchn- re» Art in der Adilcht verichasi!. sie zu einer die Sicherheit dW Reichs gesährdenden Mitteilung zu gebrauchen. wird mit Zuchtdaus bis zu zehn Zähren, brr mildernden Umständen mit «tzesnnanis nicht unter sechs Monaten bestrait Ebenio wird bestrast, wer sich Nachrichten der rm 8 I Ab, 2 bezeichneicn Art in der Absicht orrichaiit, sie zu einer die Sicherheit de» Reichs gesährdenden Mitteilung an eine ausländische Regierung »der an eine im Znteressi eurer ausländischen Regierung tätige Perion zu gebrauchen. Waren die Gegenstände oder Nachrichten dem Täter in semer Eigrrrschait als dwUscher Beumtrr oder deutsche Militörperson zugänglich, so kann aus -snchlbauv bis zu sünfzchn Zähren erkannt toerden »___________I_________ .... WW»W stennmi« rwn Gegenständen der im 8 1 Abi. l bezerchnetrn Art atme die Äbslchr verschasst. sic zu einer die Sicherheit des Reich« gefährdende» Mrlteilung »u g-brauchev. wird mit Gejänguis oder Festungshaft bis zu drei Zähren bestraft. Bei mildernden Umständen kann aus Gelostrai« bis zu fünftausend Mark erkannt werden. Der Versuch ist straibar. 8 5 Wer ein Verbrechen der in den'88 l, 3 bezeichn-ren Ar! mit emem anderrn verabredet, wird, wenn es nicht zur Vollendung oder »u einem strafbaren Versuche des Verbrechens gekommen ist. mir Geiängnis nicht untrr emem Zahre. der mildernden Um ständen mit GesangniS nicht unter drei Monaten bcstrast. Drr an erner Verabredung Beteiligte wird nicht bcstrast. wenn er zu einer Zeit, in welcher dir Verhütung de« verabredeten Ver- berch:nS itvch möasich ist, sie,willig Anzeige bei der Behörde er staliei Dies gilt nicht für den Betrikiqten. der den anderen zu der Verabrrümiq i-orsätzlich bestimmt hat S 6 Wer vorsätzlich mit einer Person, die rm Interesse einer ausländischen Regierung tätig ist. Bezredirn^kn anknüvlt oder unterhält, welche »ie Mikteikimg von Gegenständen oder Rach richten der im 8 > Abi. l.2 dezerchnrten Art zum Gegen>:cvide habe», wird mit Gefängnis bcstrast. Ebenso wird bestrait eine Perlon, die im Znteresse einer au« ländischen Rroierunq tätig ist, wenn sie vorsätzlich mit einem anderen Beziehungen anknürst oder unterhält, welche die,Mittest»» a von Gegenständen oder Nachrichten der im 8 l Abs. 1.2 bezeichnetru Art >um Gegenstände baden. 8 7. Wer vorsätzlich rn einer Festnng. einem Reick»skr i m«ho'-n oder einer militärischen Anlage, an» einem Scknsie her Kasteeliil-en Marine oder innerhalb drr deutschen dohert-oewässer gegenüber einer Behörde, einem Bi'armen oder erner Mrlitarverion über serncn Namen, seinen Slanb. seinen 'llcrns. sein Gcwerhe. seinen Wohn orl oder seine Etaatsanaehorigkest eine unrichtige Angabe inacht odee die Angabe verweigert, wird, wenn nach den Umständen an- zunrdmen iil. das, der Anirnrhalt an dem Orte oder dre unrichtige Angabe oder dre Beriveigerun, der Angabe mrt Zioeckcn der in den 84 l. 3 bezeichneren An »usammendängr. mir Gefängnis br» zu einem Zahre ober mit Geldstrase bis zu eint aus end Mark bestraft. > Einer Festung, einem Reichskraegsbasen oder einer militärischen Anlage stehen gleich deren amtlich bekannt gemachte Licherungs- dereiche 'onne gewerbliche Anlagen, in denm Gegenstände stte die Bebürsnisse der inländischen Kneqsmach: der gestellt, ansgebellert oder au'bewadri werden. Dir Tat ist nur strasstar. wenn die Behörde, der Beamte oder ine Militärverson zuständig war. 8 6 Wer saknlälliq G-:enstande der im 8 I ?N>s l dezeich neten Art ine ib.n krast iernes Amtes oder emes -ton amtlichst Seile erteilten An'trags zugänglich waren, rn den Belitz oder zur Kenntm» eines andere«! gelangen lägt und dadnrch die Sicherherr des Rnibs gesäbrdet. wirb m>t Geiängnis oder Festungshaft bis zu drei Zabren oder mrt Geldstrafe dis »u «ünsiansend Mark bestrosi ? .9 Wei von deni Vordaben erneü der in den 88 1. 3 dr- zerchneten Verbr.-chen zu einer ,ieit, >n ivelcher die Verbüiu», des Verbrechens «nögli-b ist. qlaubdaste Ke-nntms erhält and es vorsätzlich unterlässt, hiervon der Behörde »ur rechten Zert Anreim machen, wirb, wenn oaS Verbrechen oder ein strafbarer Ver- uch besielden begangen worden ist. mit Geiäuguts beürast Diete Vorscknisi sinbe: keine Anwendung, wenn die Anzeige aca-n ernen Angehörigen oder von einem Geistlichen in A«ckeh«,g des,eisigen, was ihm bin Ausäbunq der Seelsorge anvertront worden ist. dätte erstatt er werden müsse» 8 lll Wer vorsätzlich während eines Krieges gegen das Reich oder hei drohendem Kriege Nachrichten über Truppen- oder Sch:«-s- bewegunqen oder über V-rterd,gungsMittel einem vom Reicks- kanzler erlasienen Verbole zuwider veröllrnckicht. wird rntt Gefängnis oder Festungshaft bis »u drei Zabren oder mit Gelbstrase bis zu «ünstaiticiir- Mark bcstrast >8 11. Wer vcriätzlich über schwebende amtlich« irnnt--langen wegen eine« Berinrchens oder Vergeben« gegen dieses Gesetz ohne Loiaubms der die (rnmttdanqen le it en d en Behörde Mittrilnnqen in die LessoUkichkeu bringt, wird mit Geiängnis oder Festnugs- An die Grotzki Bürfternieislereien drS KreiieS. Wir machen Si aui den Zuftalt vorstehender ?-fannt<» mack".lng ausmerksgt'l triib ern«:-ten nif ba« Bestimmteste, lerft 2 t« allen nll. Zunqe Leute im Alter von: 19 >6 stchren werden, die Zustnmnrunq ihrer Ellern ooer gesetzlichen Verirrter oor- oen Direktionen ihrer ^>ck-ulco .»der soweil hteiiffe Bolksschuler in zse-rachi kommen. bei Herrn hart oll eb rer Kirauf'. Gieft-n. dann ru melden. w-nn sre bereit sind, die Bevoskerung ,n den umliegenden Landgemeinden bei der heiinbringung der Ernte $i an« terschien RLHeres können dre Schüler bei denierngeii Stellen. der denen sie sich melden, ersasr-n. Meldinrgszeit von 10—12 Uhr vormittags Die Meld.-stesie» werden gebeten, der erfolgten Anmc^'ttwgen an den .:adtiichvN 21r0e:isnach- weis werter zu Heben. AeltereLeure. welche nicht gcftelsitngspslichttq srnd, sind als helsskrasie ,ur den gleichen .Zweck s«7bsweri,ändüch auch wellkommen Sie werden ersucht, sich gleichsalls be, dem städtischen Arbeilsmichtrosis zu melden. Greftcn, den 4 AugMk 1914. «roßherzo^tck^s Kreisamt Gieften. _ Dr U srn q e r. __ Bekanntmachurlg. Alle^Ansammlunqen von Personen auf öffentlichen Wegen, Straften und Plätzen sind verboten. Gieften, den 4. Auqusi 1814. 6sroäberwqi. Polizeiamt Gieften. Gebhardt.