Nr. 116 164. Jahrgang Erschein! lä-Iitz mit Ausnahme des Sonntags. Tie „Gießen« Zamitiendlatter" werden dem .Anzeiger' vrermal wöchentlich beigelegt, das „Krtisblatt für den lireir Kietzen" zweimal wöchentlich. Die „kandwirtschastlichen zeilsragen" erscheinen monatlich zweimal. Eichener Anzeiger General-Anzeiger für Oderhessen Dienstag, 19. Mai 1914 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: &®51. Redaktion: e^SI12. TeI.-Adr.:AnzeigerGießen. Mb. Deutscher Reichstag. 361. Sitzung, Montag, d c n 18. Mai. Am Tische des BundcSrats:. o. Falkenhayn. Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 12 Ubr 15 Minuten. Die An leih-.Denkschrift für die Schutzgebiete wird erledig:. Einige SchutzgebictSrcch nungen werden genehmigt. Sie MikircsttasgesehiMelle. ES folgt die zwcite Lesung der Novelle zur Abänderung der §§ 66, 70 usw. des Militärstrafgesetzbuches. Die Kommission hat an der Regierungsvorlage erhebliche Aenderungen vorgcnommcn, die die Regierung bereits für unan. n e h m b a r erklärt hat. So sollen nach dem Kommissions, bc'chlusse bei K o n t r o l l v e r s a m m l u n g e n die Mannschaften des Bcurlaubtenstandcs nur während der Dauer der K o n t r o l l v e r s a m m l u n g dem Militärstrafgesetz unterstehen. Ferner ist der strenge A r r e st abgeschafft worden. Kriegsminister v. Falkenhayn: Die Heeresverwaltung hat sich bei dem vorliegenden Ent. Wurf besonders bemüht, ein technisch-gesetzgeberisch einwandfreies Werk zu liefern. Sie war dazu durch die unwillkommenen Erfahrungen veranlaßt, die wir mit der im Vorjahre einstimmig angenommenen und trotz aller Bedenken in Kraft gesetzten sogenannten lex Erfurt gemacht haben. Diesem Gesetz kann man alles mögliche, nur nicht einwandfreie Technik nachsagcü. Nachdem der jetzt zur Behandlung stehende Regie, rungsentwurf das Feuer der Kommissionsberatung Überstunden hot, erkenne ich zwar mein Kind nicht wieder (Heiterkeit — Zuruf: Das soll öfter Vorkommen!), ich kann aber doch mit Genugtuung fcststcllcn, daß die Bemühungen der Heeresverwaltung insofern von Erfolg gekrönt waren, als gegen die Technik keine Einwendungen erhoben wurden. Leider kann aber selbst ein begeisterter Anhänger des jetzt vorliegenden abgcändertcn Entwurfs nicht behaupten, datz er einwandsfrei gestaltet sei. Dabei will ich absolut nicht die gute Absicht der Kommission verkennen. Aber cs sind doch eine Reihe von U n st i m m i g. leiten in den Entwurf hineingckommen. Im § 66 des jetzigen Militärstrafgesetzbuchs beträgt für unerlaubte Entfernung von der Truppe in der Dauer von mehr als sieben Tagen das Mindestmatz der Strafe 43 Tage. Damit ist Nachdienen über die gesetzliche Dienstpflicht verbunden. In der Praxis war bereits eine Milderung dieser Strafe durchgcführt worden. Für den Entwurf hat die Heeresverwaltung eine Milderung auf 14 Tage strengen oder mittleren Arrests vorgeschlagen. Der Kommission genügte das aber nicht und sie be- seitigte den strengen Arrest überhaupt. Diese Beschränkung steht in schroffem (^acnsatz zu den an vielen anderen Stellen des MilitärstrafgesetzMches eingeränmten Befugnissen bei gleich schweren Vergeben. Noch angreifbarer ist der Beschlutz der Kommission bezüglich des § 95. Er behandelt die G e - borsamsverweigcrung vor versammelter Mannschaft. Auch hier hat die Kommission den strengen Arrest beseitigt und dafür eine Woche Mittelarrest eingeführt, trotzdem unmittelbar vorher die einfache Gehorsamsverweigerung mit 40 Tagen strengem Arrest belegt wird. Dadurch würden wir in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen kommen. Die Kommission erklärte auf meine Einwendungen hin. man habe sich, um das Gesetz nicht scheitern zu -lassen, von einer Abänderung anderer Paragraphen als der im Entwurf enthaltenen, zurückgehalten. Abgesehen davon, datz eine solche zarte Rücksichtnahme keine rechte Erklärung für das Borhandenfein einer solchen Unstimmigkeit bietet, ist cs dann gar nicht verständlich, warum die Kommission doch an den 8 gerührt hat. Die Bestimmung, datz die Mannschaften dcS Bcurlaubtenstandes während des ganzen Tages der Kontrollvcrsammlung der Militärgerichtsbarkeit unter- stehen, wurde dahin geändert, datz diese Mannschaften nur während der Dauer der Kontrollvcrsammlung selbst den Militär- gcsctzen unterworfen sein sollen. Diese Bestimmung beruht aber gar nicht auf § 6 des Strafgesetzbuches, sondern auf § 38 des Reichsmilitärgesetzes von 1874. Dieses Gesetz konnte die Kommission natürlich nicht in den Kreis ihrer Tätigkeit ziehen, sondern nur den § 6 des Militärstrafgesetzbuches ändern und als Konsequenz dieses Beschlusses eine Modifikation des Reichs- militärgesetzes Vorschlägen. Wer den Tatsachen objektiv gegenübcrsteht, wird mir belstun- men müssen, datz es den verbündeten Regierungen unmöglich sein wird, schon aus rein formellen Gründen, einem mit solchen Zweifeln behafteten Entwurf z u z u st i m m e n. Er mützte. wenn die Heeresverwaltung selbst keine sachlichen Einwendungen hätte, während des Sommers von den Unstimmigkeiten befreit und im nächsten Jahr wieder vorgclegt werden. Das könnte sich unter Umständen mehrmals wiederholen müssen. Die Zeche dabei würden lediglich die armen Sünder zahlen, denen der ^ Negierungsentwurf greifbare Milderungen bringen wollte, und die Militärjustiz, die gezwungen wäre, mit einem durch die Lex Erfurt verunstimmten Gesetz Leiter zu arbeiten.- Aber die Heeresverwaltung hat nicht nur formelle, sondern auch sehr erhebliche sachliche Einwendungen gegen die Beschlüsse der Kommission ins Feld geführt. Durch die Streichung des strengen Arrestes toll dieser Strafalt der Todesstotz versetzt werden, ohne datz man in der Kommission gesagt oder auch nur erwogen hat, was eigentlich an die Stelle dieser Strafe treten soll. Ein solches Vorgehen ist nach meiner Allsicht ganz unzulässig. Man kann nicht in einem wohldurchdachtcn Strafsystem eine Strafort abzubauen und sie dadurch ln der Allgemeinheit herabzusctzcn beginnen, ehe man sich schlüssig geworden ist. was nun die Lücke ausfüllen soll. Datz nach den hier und anderwärts gegen die Vollstreckung des strengen Arrestes geltend gemachten Bedenken, diese Frage bei der bevorstehenden Neubearbeitung des Militärstrafgesetzbuches in ernsteste Erwägung gezogen werden wird, ist selbstverständlich. Darüber aber kann schon heute nicht der leiseste Zweifel bestehen, datz wir eine strengere Strafart als den mittleren Arrest unbedingt noch baben müssen. Je mehr sich das bürgerliche Leben von den Bedingungen entfernt, unter denen dasjenige des Soldaten im Kriege und bei der Vorbereitung auf den Krieg verläuft — ich erinnere nur an die Nachtkämpfe tn Schnee und Eis. an die Biwaks in strömenden Regen, auf nassem Boden, art die Märsche in Hitze und Staub und andererseits an die geradezu krampfhaften Versuche, männliches Denken und Fühlen im Volke zu ersticken (Sehr richtig! rechts) — je mehr man sich von den Bedingungen entfernt, unter denen das Soldatenleben sich abspielt, um so mehr wächst die Zahl der Elemente, die die Einschließung in eine lichthclle Stube, die sauber und tzchorig erwärmt ist, bei Wasser und Brot und mit rcgelmätziger, nicht seltener Unterbrechung durch gute Tage, also den mittleren Arrest nicht als harte Strafe empfinden. Diese Elemente sind natürlich nicht die Mehrzahl; die Mehrzahl hat einen so guten Willen, datz wir für sic die harte Strafe nicht gebrauchen. Wie im Volke, so gibt cs^aber auch im Heere noch eine andere Sorte von Menschen, der man nur beikommcn kann, wenn man sie scharf ansatzr. In anderen Heeren werden solche Leute zu vielen Tausenden in Strasbataillone gesteckt oder nach den Kolonien verschickt. Wir haben in unserer Strafarbcitcr- abtcilnng nur vierhundert Plätze und nützen sic seit langen Jahren nicht einmal voll aus. Wir wollen auch gar nicht mehr haben, obwohl wir uns ganz klar darüber sind, welche Gefahren cs mit sich bringt, mit den Gesetzen in Konflikt gekommene Leute im Heere zu haben. Aber .vir wollen jedem Volksgenossen, soweit für ihn eine Rettung noch möglich ijt, den Segen der Zucht unseres Heeres zuteil werden lassen. Wir sehen es gerade als eine Hauptaufgabe dens Volksheeres an, solche gestrauchelten aber noch nicht verlorenen Glieder des Volkes auf diese Weise zu retten, sie im Bunde mit ihren anderen Kameraden zu erziehen. Wir halten den Grundsatz hoch, datz für wahre Disziplin nicht in erster Linie durch Strafen, sondern durch Erziehung gesorgt werden mutz. (Sehr richtig!) Die Kriminalstatistik zeigt, wie verständnisvoll alle Beteiligten, in erster Linie die viel geplagten Kompagnie-, Eskadrons- und Batteriechefs zum guten Ziele mitgewirrt haben. Aber auch ein langmütiger Erzieher mutz schlictz- lich Mittel in der Hand haben, um seine Erziehung durchführen zu können. In der Armee haben wir nicht weiche Fraucngemüter zu erziehen, sondern die recht robuster Jungen, die in kurzer Frist gezwungen werden müssen, sich dem Ganzen einzufügen. Dazu sind Strafen nötig, die die Ausbildung möglichst wenig stören, die in den Augen des Soldaten nicht entehrend sind, die aber unter allen Umständen fühlbar sind. Diesen Forderungen hat der Arrest, auch der strenge Arrest, bisher ganz gut entsprochen. Er ist nicht gesundheitsschädigend. Er mag feine Unvollkommenheiten haben und man wird prüfen, wie man die beseitigen kann. Tie Sache ist aber nicht so dringend, datz man zu einem so übereilten Vorgehen, wie es die Kommission vorschlägt, die Hand bieten könnte. Ablehnen müssen wir auch die Forderung, datz das Militärstrasrccht für bic, Mannschaften des Bcurlaubtenstandes bei Kontrollvcrsammlungen nur für die Dauer der Kontrollversammlungen gelten soll. Gerade bei diesen Kontrollvcrsammlungen wird den Leuten vor Augen geführt, datz weit über allen anderen Interessen die heiligen Pflichten stehen, die die Sicherheit des Vaterlandes uns auferlegen. Es handelt sich um ein Disziplinarmittel im besten und im mildesten Sinne, aus das wir nicht verzichten können. Nun fordern sozialdemokratische A nt r ä g e , datz eine sofort erwiderte Beleidigung straffrei sein soll, datz die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatcnstandes nicht zulässig sein soll usw. Diese Forderungen sind nicht ernst zu nehmen und unannehmbar. Ein Antrag D r. Mü l l e r - Meiningen will bei Fahnenflucht irrr Komplott bre inrndeitzufatzst-rafe - von einem Jahr auf einen Monat verringern. Es handelt sich hier aber um die schwersten Vergehen, um den Treucbruch. Darum bitten wir Sie, diese Anträge abzulchnen und die Regierungsvorlage wieder herzustellen. wie das ein Antrag Dr. van Calker fordert. Jedenfalls wird das Gewissen der Heeresverwaltung rein bleiben, wenn Sie nicht so verfahren sollten. Die Heeresverwaltung hat trotz der schwersten Bedenken die hoch st anfechtbare Lex Erfurt im Sinne des Reichstags beschlossen und ohne Zögern zur Durchführung gebracht. Sie hat wiederum im Sinne des Reichstags diejenigen Milderungen im Militärstrafgesetz borgeschlagen, die zurzeit zulässig sind. Die Verantwortung für eine Verzögerung oder ein Hinaus schieben des Z u - standckommens des vorliegenden Gesetzes wird hiernach niemals der Heeresverwaltung zur Last gelegt werden können. (Beifall.) Abg. Stadthagen (Soz.)" begründet die Anträge seiner Partei. Also selbst unsere geringfügigen Milderungen nimmt der Kricgsministcr nicht an. Wir verlangen, datz eine Beleidigung oder Körperverletzung straffrei bleibt, wenn sic sofort erwidert wird. Der Soldat mutz das Recht der Notwehr haben. Der Kriegsminister bestreitet die Gesundheitsschädlichkeit des strengen Arrests, ohne eigene körperliche Erfahrungen. (Zuruf rechts: Haben Sic denn solche Erfahrungen?) Nein, aber wir hören die Klagen über diese barbarische Strafe, die einzig in der Welt dastcht. Tie Auffasiung, datz die Soldaten des Bcurlaubtenstandes während des ganzen Tages der Kontrollvcrsammlung dem Militärstrafgcsetz unterstehen, ist falsch. Deshalb mutz jetzt gesetzlich fcstgclegt werden, datz die Militärgerichtsbarkeit nur während der Dauer der Kontrolk- versammlung besteht. Halten Sic an den Kommisswnsbcschlüsscn fest! Lassen Sic sich nicht' schrecken durch den Kriegsminister! Versuchen Sie cs wenig st cns, bis zur dritten Lesung fcstzubleibcn. (Heiterkeit.) Abg. Stupp (Zentr.): Der strenge Arrest ist eine inhumane veraltete Strafe. Sie wirkt nicht bessernd, sondern verbitternd. Der mittlere Arrest reicht völlig aus. Die Kontrollvcrsammlungen haben erzieherischen Wert. Es genügt aber, wenn das Militärgcsetz fäk-r die Dauer der Kontrollvcrsammlung gilt. Dev Antrag Müller- Meiningen bei gemeinsam verabredeter oder ausgeführter Fahnenflucht eine Zusahstrase von einem Monat bis zu fünf Jahren ist eigentlich eine einfache Konsequenz der Regierungsvorlage. Es genügt, datz die Anstifter oder Rädelsführer unter einem Strafminimum stehen. Die Verführten können milder beurteilt werden. Kriegsminister v. Falkenhayn: Geistig Kranke werden nicht in' die zweite Klasse verseht. Werden sic wirklich als krank befunden, so werden sie aus dem Militärverhältnis entlassen. Das geht schon daraus hervor, datz wir jeden Mann, che er seine Strafe verbützt, ärztlich untersuchen lassen, und wenn sich herausstellt, datz er strengen Arrest nicht verbüßen kann, die mildere Strasart über ihn vcrhäiigcn. Die Zellen, in der der Arrest verbützt wird, müssen täglich in gründlichster Weise' gelüftet werden.' Abg. Dr. v. Calckcr (Natl.): In einem. Punkt herrsch! völlige Ucbereinstimmung. nämlich, datz das Militärstrafrecht reformbedürftiger ist, als irgend ein anderes. Es ist um so schwerer, hier eine Reform einzelner Bestimmungen durchzuführcn. weil man nie die Konsequenzen übersehen kann. Ich halte die-Reform erst für möglich nach einer Reform des bürgerlichen Rechts.^ Verbesserungen würde ich bc- grützen. Aber nach den Erklärungen des Kriegsministers beantrage ich W i e d e r b c-r st e l l u n a der Regierungsvorlage, da mehr nicht zu erreichennft.: (Heiterkeit und Unruhe.) Kriegsminister d. Falkenhann: Den verbündeten Regierungen ist cs unmöglich, andere Vor. schlage anzunehmen, als diejenigen, die der Vorredner eben vorgc- tragen hat. Abg. Dr. Müllcr-Meiningen (Vp.): Ich kann es nicht glauben, datz die Regierung uns die Aende- iung^ jedes Kommaö verbieten will. Noch am Grabe pflanze ich die Hoffnung auf. (Heiterkeit.) Was wir beantragen, ist eigentlich nur das, was bis 1885 rechtens war. Die Regierung übernimmt mit ihrem Unannehmbar eine große Verantwortung. Ein solcher Starrsinn ist unbegreiflich. Scheitert die Vorlage, so werden wic zum Herbst einen Initiativantrag cinbringen, dem hoffentlich alle Parteien mit Ausnahme der Rechten bcitrcten werden. Die bat allerdings kein Verständnis für solche Fragen. So wie der Kriegsminister heute gesprochen bat, ist vielleicht noch niemals zu diesem Hause gesprochen worden. ES war er. st a u n l i ch , in diesem Tone sprechen zu hören. Männer wie Haverbeck, Lasker und Windthorst haben sich mit aller Entschiedenheit gegen den Barbari mus des st r e n g c n Arrestes geäußert. Selbst Offiziere nennen ihn eine barbarische Strafe. Hier mutz der Kriegsminister der öffentlichen Meinung etwas nachgeben, wenigstens in einer Milderung der Strafbestimmungen. Solche Strafen passen für ein Söldnerheer, nicht aber für das unsrige. (Sehr richtig!) Tic völlige Beseitigung de» strengen Arrestes ist unmöglich, wohl aber Milderung. In dieser Frage müssen wir fest blcioen. Kriegsminister v. Falkenhayn: Es handelt sich nicht um eine Frage des Prestiges, noch eine der Kommandogcwalt, noch um eine Starrsinnspolitik, sondern um eine Vernunftspolitik. (Sehr richtig! rechts. Unruhe links.) Wir wollen nämlich das erreichen, was nach sachgemäßer und ruhiger Ucberlcgung, ohne das Strafgesetz in Unordnung zu bringen, jetzt erreicht werden kann. Wie der Kreis der Vorgesetzten an Kontroll- tagen eingeschränkt werden soll, das weitz ich auch jetzt noch nicht. 1 Sic wissen ganz genau, datz ich an die beteiligten Stellen in dieser Richtung habe Anfragen ergehen lassen. Es ist unmöglich, daS vom grünen Tisch aus zu machen. Denn sonst entstehen Bestimmungen, wic sie in der Lex Erfurt entstanden sind, die eine Menge unheilvoller Folgen nach sich ziehen. Sie können von einem Verwaltungschcf nicht verlangen, datz er sich in ein solches Abenteuer stürzt. (Unruhe links, Zurufe: Aben- teuer! — Zustimmung rechts.) Ich halte zu jedem Wort, dal ich gesprochen habe. Ein Leutnant kann strengen Arrest nur vcr, hängen, wenn er-die Stellung eines Kompagniechefs cinnimwt. Die Konsequenz der Anträge würde sein, datz auch die Fahnenflucht im Felde nicht mehr mit Ehrenstrafen belegt werden könnte. (Unruhe links.) Das ist eine Konsequenz, die wir wirklich nicht an- nehmcn können. Es wird darin freigestellt, datz auf eine Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes erkannt werden kann. Das verschiebt das Bewußtsein der Schwere dieses Vergehens. (Unruhe links.) Tic Regierung^ist mit einer Vorlage gekommen, freiwillig iind ohne Zwang. Sie hat dabei' ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, datz sie beabsichtige, jede jetzt mögliche Erleichterung durchzuführcn. Gegenüber dieser Tatsache sind fast alle Wünsche, die dafür Dr. Müller äußerte, nicht haltbar. Meine Behandlung der Frage des strengen Arrestes hat fein Erstaunen erregt. Ich bin ja kein Parlamentarier. (Lachen und Zurufe links.) Aber was in meinen Ausführungen Staunen erregen konnte oder was darin dem Expose der Frage nicht angemessen sein sollte, ist mir unerfindlich. Ich kann nur bitten, die Behandlung dieser Frage mir überlassen zu wollen. (Unruhe links. Beifall rechts.) Im übrigen hat er selbst gesagt, die Beseitigung des strengen Arrestes sei jetzt ilicht möglich. Wic unterscheidet sich das von dem, was ich gesagt habe? Wäre csyAoirklich so fiirchtbar, dann hätte er es sagen müssen. Ich hoffe auf die Uebereinstimmung der großen Mehrheit des Hauses mit der Heeresverwaltung. Ich kann nur annehmcn, daß Dr. Müller weniger uns zu überzeugen suchte als sonst jemand. (Beifall rechts, Unruhe links.) Abg. v. Bochn (Kons.): Wir haben schon bei der ersten Lesung erklärt, datz wir über die Regieru ngsvorlagc nicht hinausgehen wollen. Daran halten wir fest. Das Militärstrasrccht muß für den ganzen Tag der Kontrollversammlung gelten. Schon wegen der Sozialdemokratie. (Lärm der Soz.) Mali sagte in der Kommission, dann könne ein sozialdemokratischer Redakteur an einem solchen Tage nicht einmal einen Artikel schreiben. Ich würde mich freuen, wenn einmal ein solcher bctzerischer Artikel ungeschrieben bliebe. (Lachen der Soz.) Es sollte eigentlich allcTage Kontroll. v e r s ä m m'l u n.g sein. (Heiterkeit). Ich verstehe den Sturm gegen den strengen Arrest nicht. Ich habe selbst einmal in Arrest gesessen. (Heiterkeit.)' Als ich aber rauskam, sagte ich mir: die Dummheit machst du nicht wieder! Wollen Sic der Heeresver- waltung die Vorantwortung abnehmen? Das ist der Uebcrgang zum Parlamentarismus. (Lachen links.), Bei den Strafen mutz es heißen: Streng, aber gerecht! Es wäre bedauerlich, wenn die Vorteile der Vorlage der Armee nicht zugute tämcn. (Beifall rechts.) Abg. Merlin (Np.): Herr Dr. Müller hat wieder einmal vom Prestige de- Reichstags gesprochen. Das ist ein sehr kostbares Gefäß, das aber leicht einen Sprung bekommen kann, wenn man es immerfort in Gebrauch nimmt. (Sehr richtig!) Kurze, aber strenge Strafen, das ist das richtige. - Abg. Stücklen (Soz.): Der konservative Redner. kennt wohl nur den Stubenarrest Das ist.freilich eine Art „sid-clcs Gefängnis". Der Kriegrininistee wirft uns hier Hetzerei'vor'. Wird ihm aber von sozialdemo krati scheu Redakteuren dann erwidert, so stellt zt Strafantrag. (Hört, hört!) Vor hundert Jahren erklärten dr junkerlichen Offiziere, ohne Prügelstrafe nicht auSkommen zu tonnen. Die Prügelstrafe.ist. längst.abgeschafft, so mptz eS auci mit dem strengen Arrest gehen. Wo bleibt die Statistik über di. verhängten strengen Arreststrafen? Abg. Fehrenbach (Zentr.): Di? Schwierigkeit der gesetzgeberischen Arbeit zeigt sich rech« deutlich bei diesem von. allen als notwendig erkannten Reform werk. ES handelt sich fdr.x nicht um Umfallen ober Zurückwcichen sondern um bic Frage: i st es tluq, daß der Line der gcsctzgcben, den , Faktoren ans seinen Ansprüchen beharrt? (Bewegung — Unruhe links.) lim dadurch die, Sache' tatsächlich zum Scheitern zu bringen ? (Lcbh. Sehr richtig!'-rechts. — Große Unruhe links.)' '.'Namentlich'wenn itMr ; fe i nc gesetzlichen Mittel haben, um auf: die Rcaicruna cinzuwirten! (Erneute lcbh. Zustimmung rechts. Unruhe Itnte.) Die Vorlage bringt den jungen Leuten zweifellos Wohltaten. Sollen wir sie' deshalb nid}: in deren Interesse an-i nehmen? 'An 'Kontrolktagen sott Disziplin herrschen. Das qt ritte berechtigte Forderung dcS Militärs'. ?tur in dem Umfang toie bisher ijt sie nicht nötig. Es ist wohl zu beuchten, daß viele Leute den strengen Arrest lieber ertrugen, als eine langandauernde Gefängnisstrafe, auf die sonst erkannt werden mutzte. Die Strafe soll streng sein, aber nicht Körper und Gei st zerrütten. Es stcbt doch nichts im Wege, selbst bei Fahnenflucht von der Vcr- setzung m die zweite Klasse des Loldatenstandes unter Umständen abzusehen. Man kann das Vertrauen zu den Kriegsgerichten haben, datz sie im einzelnen Fall auf das Richtige erkennen. Bei Fabne, lucht im Felde werden sie zweifellos immer daS strengere Urteil fällen. Abg. Wnldstein (Dp.): Wir muffen uns entschieden dagegen verwahren, datz von der Lex Erfurt als von einem Abenteuer gesprochen wird. Das ganze Haus mit Ausnahme von ganz wenigen Konservativen hat ibr zugestimmt. Ist denn vor 1885 der Zustand hinsichtlich der Koutrollversammlnngen so unerträglich gewesen? Damals warj das Rechtens, was heute die Kommission verlangt. Die führungen FehrenbachS waren recht bedenklich und können zuj Manchen Mitzvcrständniffen Anlatz geben. Von allen Seiten wird, der jetzige Zustand als unerträglich empfunden. Ich kann mir; nicht denken, daß der KriegSminister ciuer Verbesserung wider-; strebt. Wo steckt dann aber der Widerstand gegen diese notwendige. Reform? Eine so veraltete Ltrasart. wie der strenge Arrest, derj zu Zeiten Friedrichs des Grotzcn angebracht war, ist heute un-> möglich. Man spricht immer von militärfreundlichen und militär-, feindlichen Parteien des Hauses. In diesem Falle sitzen die! Mililärsreunde auf der linken Leite (Beifall links). Kriecisminister v. Falkenhayn: Wenn gesagt wird, die ärztliche Untersuchung vor Verbüßung der Arreststrafe laffe merkwürdige Schlüsse zu, so erinnert das an Aeutzerungcn, die bei der Erfurter Uebung gemacht wurden. Es hieß, die Verwaltung habe Betten bereit gestellt, um Kranke auf- zunebmen, habe also die Absicht gehabt, eine Uebung abzuhalten, bei der die Leute krank gemacht werden mühten. Jedermann, der in Arrest geführt wird, wird untersucht, das ist eine der menschenfreundlichsten Einrichtungen die es gibt. Daran ist nichts auszu- setzcu. Ob der Zustand vor 1874 so schlecht war, weih ich nicht, ich kann nur versichern, daß die damalige Heeresverwaltung unter dem Minister von Kainecke dre feste Ueberzeugung hatte, datz nach den Erfahrungen bei den Kontrollversammlungen derartige Bestimmungen nötig waren. Ob die erste reichsgerichtliche Entscheidung 1885 ergangen ist. hat damit gar nichts zu tun. (Unruhe liulr.) Jedenfalls waren darüber von der Heeresverwaltung sehr eingehende Erwägungen angestcllt worden. (Unruhe und Zurufe links.) Ja, ich war damals noch nicht Kriegsminister. Wenn der Abg. Waldstein sagte, die Vorschläge, die hier über den strengen Arrest gemacht würden, seien so selbstverständlich, datz er nicht glauben könne, ich leiste Widerstand dagegen, nnd weiter fragte, wer ist es, der Widerstand leistet — so muh ich ihn enttäuschen. Ich bin es wirklich gewesen (Heiterkeit), und zwar in Ueb reinstimmung mit den verbündeten Regierungen. Es ist s-ehr wobl erwogen worden, ob man in der Milderung des Strafrechts jetzt weitergehen könnte. Die Sache ist allseitig ventiliert worden, aber jedes weitere Vorgehen in dieser Richtung rief Widerspruch und Unstimmigkeiten hervor. Ta hat man sich gesagt, eS ist unmöglich, bevor nicht die allgemeine Neubearbeitung des Strafgesetzes durchaeführt ist. Wie die Abgeordneten van Ealker und Fehrenbach soll man die Sache sehr nüchtern erwägen. Auch die Bestimmungen hinsichtlich der Fahnenflucht im Komplott sind nach meinen Erfahrungen nicht möglich. Etwas Derartiges wirkt aus die Truppe zu schwer ein. Im Interesse der Disziplin ist cs dringend geboten, die Mindeststrafe nicht herabzusetzen. Fehrenbach hat selbst angedeutet, datz die Heeresverwaltung aus den ^Antrag Müller- Meiningen nicht eingehen könnte, weil es möglich sei, daß man sich zu einer Herabsetzung auf sechs Monate entschließen könntet Wenn solche Meinungsverschiedenheiten entstehen können, dann m iffen «re auch mir gcrcchterwcise zubilligen, daß ich in einem solchen Zweifelsfall sage: Dann wollen wir nicht an das Gesetz rühren. In der kurzen Zeit von SonnbenL bis heute, Montag konntt ich die Konsequenzen nicht prüfen. Im Falle der Fahnenflucht im Felde mutz auf Versetzung in die zweite Klassd Erkannt werden, wie bei Fahnenflucht eines Offiziers auf Entfernung aus dem Heere. Die Kommissionsbeschlüsse wollen nur die Möglichkeit zulaffen, diese Strafe auszusprechen. Es besteht volles Vertrauen zu unseren Richtern, aber es wäre ein technischer Fehler, da eine Knnn-Vorschrift einzusehen, wo der Richter auf die härtere Strafe erkennen mutz. Auch in diesem Falle sind die Vorschläge nicht wirkliche Verbesserung des Gesetzes. Ich kann daher nur Wiederhofen: Schließen Sie sich der Heeresverwaltung an. Jetzt ist nichts weiter zu tmwtten als bis zur Neubearbeitung des Strafgesetzbuches den Regierungsentlvurf anzunehmen. (Beifall rechts.) 9kbg. Dr. Mnller-Meini^en (Vp.)r- Wir würden vielleicht auch ohne Konzessionen die kleinen Verbesserungen annehmen. Aber die lrt und Weise des K r i e g s m i n i st e r s hat uns die Entscheidung sehr schwierig gemacht. Die Zumutung des Kriegsministers, als ob wir die Disziplin der Armee untergraben wollen, weisen wir aufs aller- schärfste zurück. (Beifall links.) Der Kriegsminister hat bei feinen Ausführungen eine gewisse Dosis Talmudistik gebraucht. (Heiterkeit.) Abg. von Brockhausen (Kons.)S Am Sonnabend hat man sich über die langen Reden und die Dauersitzungen beschwert. Und nun hat die Forschrittliche Volkspartei bei dieser Frage schon dreimal gesprochen. (Zuruf links: Und nun kommen Sie auch noch! — Heiterkeit.) Wir sind für die Regierungsvorlage. Abg. Gröber (Zentr.): Durch die Erklärungen des KricgsministerS ist eine neue Situation geschaffen. Wir beantragen daher, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzu setzen. Der Antrag wird gegen die Rechte angenommen.- Es folgt die zweite Lesung der Novelle zur Gedöhrenstrdnunl, für Zeugen und SachverWibige. Tie Novelle bringt eine Erhöhung dieser Gebühren. Abg. FischerHannover e und .PMelbcsiher werden sich der neuen, handlicheren Form des Kaffees mit Vorliebe bedienen, sondern Fuiiggcscllcn, ^porisleuic zeber Llrt, Forschungsreiseiide, Heer und '.l'tutuic »er» bin den Eelabukafsee besonders freudig begrüßen, ss 15 /..