Nr. 74 Erschein! tSglich mif Aufnahme be 5 Sonntag?. 164. Jahrgang Sie „Gieftener Zamiiienbiatter" werde» de», .Anzeiger' vierniai wöchentlich beigelegt, das „Kreisdiatt fHr den Kreis Ziehen 1 ' zweimal wöchentlich. Die „randwirtschastlichen rettfragen" crjcheinen monatlich zweimal. Giehener Anzeiger General-Anzeiger für Vberhesjen Samstag, 28 . März 1914 Rotationsdruck und Verlag der Brübl'sche» UniversitätL. Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Eieben. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schlck- stratze 7. Expedition und Verlag: es® 51. Redaktion:^®! 12. Tel.-2Idr.: AnzeigerGiepen. Mb. Deutscher Reichstag. 242. Sitzung. Freitag, den 27. 3R ii r g. Am Tische des Bundesrats: Tr. Liseo. Präsident Dr. itoemps eröffnet die Sitzung um 12 Mir 15 M,„. Die Konlurrevzllausel. Aus der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Blenderung der $§ 74. 75 und des § 76 , Abs. 1 fcc* .Handelsgesetzbuches (« o ,^k u r c c n z k l a u s c I). Staatssekretär Dr. Lisco: Bei den Verhandlungen über das Rcichsjustizamt gab ich der Hoffnung Ausdruck, daß cs gelingen möge, den Gesetzentwurf über L l z Konturreilzklausel bald hier zur Verhandlung zu bringen. Gs war der Wunsch der verbündeten Negierungen, daß die Verhandlung bald zu einem gedeihlichen Abschluß gebracht wird. Ter Gegenstand ist in der Kommission in einer zweiten Lesung sehr eingehend beraten worden Die verbündeten Negierungen sind den Wünschen der Kommission in großem Umfange cntgcgengc- kommcn, und da andererseits die Kommission weitcrgehende Beschlüsse der ersten Lesung in der zweiten hat fallen lassen, so hat über die meisten Punkte eine Einigung erzielt werden können. Streitig blieben noch drei Punkte. Die verbündeten Regierungen haben sich im Laufe der Kommissionsverhandlungen damit einverstanden erklärt, daß die den Handlungsgehilfen für die Dauer des Wettbcwerbverbots zu zahlende Entschädigung ans ein Drittel der den Handlungsgehilfen vertragsmäßig zustcbeyden Bezüge bemessen würde. Die Kommission ist über dieses Drittel hinauLgcgangen und hat die Entschädigung auf die Hälfte festgesetzt. 2. Die ver- kündeten Regierungen haben sich in der Kommission damit einverstanden erklärt, daß die Zulassung der Konkurrenzklausel davon abhängig gemacht werde, entgegen dem Entwurf, daß die jährlichen vertragsmäßigen Bezüge des Gehilfen nicht mehr als 150,0 Mark betragen. Die Kommission hat sich auf ein Mindestgehalt von 1800 Mark geeinigt. Endlich hat 3. die Kommission in zweiter Lesung in Abweichung von der Regierungsvorlage und von den eigenen Beschlüssen der Kommission erster Lesung beschlossen, daß bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe nur das Recht auf diese selbst zustchc. Die verbündeten Negierungen waren äußersten Falles, um ein Zustandekommen des Gesetzes zu erreichen, bereit, sich mit dem Punkte abzufinden. Sic werden also.eine Erhöhung der sogenannten Karcnzentschädigung von ein Drittel aus die Hälfte zustinunen. Dagegen wäre eine Erhöhung der Gchaltsgrenzc von 1500 Mark auf 1800 Mark sowie die Erfüllung in der gedachten Form für die Regierung unannehmbar. (Unruhe links.) Wir möchten hierüber von vornherein nicht den geringsten Zweifel aufkommen lassen. WeHeu die Beschlüsse der Kommission nicht geändert, so wird die Vorlage, wie ich nochmals betone, für die Regierung unannehmbar. Die Begründung für die Haltung der Regierung ist ja bereits der Kommission gegeben. Ich darf noch hervorhcbeu, daß ein Bedürfnis für die Festsetzung einer Gehaltsgrcnze überhaupt nicht anerkannt werden kann und daß die 'Bedenken gegen eine solche, schematische Regelung mit jeder Erhöhung der Gchaltsgrenzc sich naturgemäß vermeh-en. Deshalb haben sich die verbündeten Regierungen nur schweren Herzens überhaupt für die Zulassung einer Mindestgehältsgrcnze entschlossen, sic werden aber über 1500 Mark nicht binausgchen. Wenn ferner daS Gesetz dafür sorgt, daß die Konkurrenzklausel nur noch in ganz wenigen und durchaus gerechtfertigten Fällen beschlossen werden darf, so darf auf der andern Seite der Prinzipal in Durchführung eines berechtigten Wettbewerbes durch Ausschluß der Ersüllungsklage nicht behindert toerden. Ein solcher Ausschluß würde mit Treu und Glauben unvereinbar sein. Der neue Rechtözuslond, der durch Annahme des Gesetzentwurfs sich ergeben tvürde, wäre für den Handlungsgehilfen überaus günstig. Das Gesetz enthält so viele Erschwerungen für die Festsetzung einer Konkurrenzklauscl, daß sie überhaupt nur noch eine ganz seltene Ausnahme bilden wird. Und auch in diesen Aüsnahmefällen werden sich keine Unbilligkeiten Herausstellen. Wenn der Enttvnrf nicht zustande kommt, so würden wir das im Interesse - der Handlungsgehilfen auf das lebhafte st e bedauern/ Die Handlungsgehilfen würden der großen Vorteile des Gcsctze-itwursS beraubt werden. Tie Verantwortung dafür abpt tvürde neben den Handlungsgehilfenverbänden, die an ihreir Unerfüllbaren Wünschen festhalten, den Reichstag treffe». Die Regierung ist so weit entgegengekommen, lvie sie eö mit dem berechtigten Intercsst der Prinzipale nur irgendtvic für vereinbar halten kann. Ich bitte deshalb das hohe Haus, im Interesse der Handlungsgehilfen sich in der Frage der Gehalts- grcnzc und der ErsüllunaSktage auf den Standpunkt der vcrbün- deten Regierungen zu stellen. Wird auf diese Weise eine Einigung erreicht, so wrrd dar nicht nur den Handlungsgehilfen zugute kommen, sondern cS wird auch die Bahn freigemacht, um auch die Verhältnisse der t e ch n i s ch e n Angestellten neu zu regeln. Diese Materie würden wir nach Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs in Angriff nehmen. ^ine & Edlloh in L*PI«gvitz *7 ist jeder anderen Wäsche vorznziehen. — J Einmaliger Versuch führt zu dauernder Ver- 4 Wendung. - Nur wenige Pfennige jedes Stück. \\v0)ä Vorrätig in Oie Bo u bei: Hi Wilh. Klee. Marktstr. 2; ^Wk Pb. l-iiclekintf, iSelters* \\V/^ weg 5; Ern nt RaUcr, t A Mäusburprll: Jnlin*Hoos, ijSak. Bahnhotstr. 41: GießeruVer- I lag s druck er ei AI bin Klein Seltersweg83: E.P.BingeI Ottmar Köhlers Nachfolger, iSchreibm: K.Diefenbach Klinik str. 22; in Butzbach bei A. Weickbardt, sowie in allen durch Plakate kenntlich gemachten Verkaufsstellen. 3847E ÖBT Man hüte sieh vor Nachahmungen mit ähnlichen Eti- ketten oad Verpackungen, sowie*denselben Benennungen. Wilh. Rudolph in Gießen Grosse Auswahl in Großherzoglich Hess. Hoflieferant Seltersweg 91 in grösster Auswahl. 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