Nr. 43 Vertier Blatt IH. Jahrgang Erseheinl »«glich niit Ausnahme des Sonntags. Die „Slehener zomllie»blätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beiqelegt, das ..Kreisblatt fflt den Krtis »setzen" zweimal wöchentlich. Tie „randwirtschastlichen Seit' siegen" erscheinen monatlich zweimal. iehener Anzeiger General-Anzeiger für Oberheffen Zreitag, 20. Zebruar l9l4 Rotationsdruck n»d Vertag der Brübl'lchcn Unioersitals - Buch- »nd Sieindnickerct. R. Lange, Gießen. Redaktion, Erpeditio» und Druckerei: Schul- ttraße 7. Erpedilion und Verlag: ^^51- Redattion:^«SII2. Tel.-Adr.:2lnzeigerK,eßen. Seiien. Tie hessischen Peamtenpensionen. rb. Darmstadt. 18. Feb:. Btt den Beratungen über die Besvldungsvvrlagc iß vielfach nicht genügend der Umstand b achtet worden, das; zugleich mit der Bciolduiigsordnung vom Jahre »898 auch das hei iiche P c II s, o II» g c i es vom 27. Rav 1876 eine wesentliche Abänderung erfahren hat. Rach den B fchlüssen der zweiten Kammer, denen sich auch die erste Kammer angcschlofscn hat, erhält Art. 2 der Penlionsgesctzes folgende Fassung: Wird ein Beamter nach zurückgclcgtem fünften Dicnft- ,achte in den Ruhestand verfehl. Iv erhält cr als Ruh geholt (Pension. 4 0 Prozent seiner Besoldung. Für jedes weitere zurückgelegre Dienstfahr iveroen vom ß. bi:- 10. Dienstsache zw., Prozent, vom 1». bi:- 30. Tienstfahrc »'.- Prozent und vom 3». bis 40. Dicnstjahre >» Prozent ,«gesicht. Der Ruhegehalt dar» aber 85 Prozent des pensionsmästigcn «c'a t? nicht über strigcn. — Soweit ein Beamter am 1. Areil 1914 nach den bis dachn gellenden Bestimmungen eine höhere Pcnsionsguote verdient trat, als sie ihm nach der Vorschttil in Absatz. I zustehen würde, ist diese höhere Pcnsionsguote der Berechnung seines Ruch gchalts mit der Maßgabe zugrunde zu legen, daß für jedes ioeilerc ini aktiven Staatsdienst chs zum vollendeten 40. Ti nst- jache verbrachte Ttknstjach' >Prozent des pensioussähigen Ein kommcns angerechnet wird. — Für die in der Zeit vom t. Avril 191? bis zum Jnkraillrclen dieses Gesetzes in den Ruhegand getretenen oder verstvrlenen Beamien ist unter Zugrundelegung der Gehaltssätze des vom l. Avri: 1914 ab geltenden Geh« tS- lariss die im Zcftpuntt ibrce Pensionierung oder ihres Tod s nach den bisher giftigen Bestimmungen erd lenke Pcnsionsguote mahgckcnd. Es erschien angebracht, das Peniionsgc ctz noch an zwei weiteren Stellen abzuändcrn. Einem Beamten wird che Zeit der Verwendung vor seiner ersten Anstellung btt Festsetzung der pen- sionssähigen Dienstzeit i» Anrechnung gebracht und os entspricht dal^r der Gerech.iglest, den Beamten, die ihrer Mililärdienst- vilÄht genügt lmbcn, die Zeit dis zi> einen, Jahre, um welche dadurch die Erlangung einer Verwendung im Staatsdienst bin- ansgeschoben wurde, als vcnsionssähige Dienstzeit anzurechnen. Ten Militäranwärtcrn kann nach der bisherigen Gcsctzbestinr- munq bei »ebergana in Len Zivildicnst die Zeit der beruis- niästig geleisteten Militärdicnstzrit bei der Pensionierung in Anrechnung gekracht werden. Da die Pflichtdienstzeit bei der In» sanlcrie und den bcriltenen Truppen eine verschiedene ist. wurde, um allen in Betracht kommenden Beamien die gleichen Vvr- trilr »«kommen ,n lassen, allgemein erst eine Anrechnung der Militärdienstzcit nach einer dreijährigen Militärdicnstzeit i» Anrechnung gebracht. Es erschien den Landständen recht und billig, auch hier eine Abänderung des Pensionsgesktzes zu veranlassen. Deshalb nmrdc hem Artikel 3 svlgcnder neue Absatz hinzugesügt: Bei Beamten, die ihrer Militärvilicht, genügt haben, steht bis zu einem Jahr die Zeit, um welch: dadurch die Erlangung einer Verwendung der in Abs. 2, 3 bezeichnet,:» Art hinausgcschobcn wurde, der Verwendung gleich Und zu Art. 4: Jedoch kann solch:» Militärbedsenstetcn. welche berufsmäßig Militärdienste leisten, bei »ebcrgang zu einem Zivildienstc, die Zeit des bernss- mästig geleisteten Militärdienstes, sowie die Pilichldicnstzcit, soweit sie zwei Jahre übersteigt, in Anrechnung gebracht werden. Des lveilercn wurde im Anschluß an vorstehende Bestimmungen ein Artikel angenommen, wonach im Art. 9 des Gesetzes vom 30. Juni 1880, betr. das'Zivildienerwitweninstitut, bestimmt, daß die Worte ..30 Proz." jeweils dura» „35 Proz." ersetzt und der M i n d c st b c t r a g d e-s W i t w e n g e l d c s von 210 aut 300 Mk. erhöht wird. Ferner ist noch b.'merkenswert, daß in dem treuen Gesetz eine erheblich' Unstimmigkeit gegenüber den andern Bundesstaaten beseitigt lmtrde. Eine Erhöhung der in geringem Umfange gewährten Repräsentativ ns gehakte ist nicht erfolgt, obwohl sich gerade der Aufwand für Reoräsentativncn in den letzten Jahrzehnten in ganz besonderem Maste erhöhle. Dagegen ist bestimmi worden, daß der Art. 18, II de? Gesetzes über die allgemeine Einkommensteuer vom 12. August 1899 aus- gchoben wird, was zur Folge hat, daß analog den Bestimmungen anderer Bundesstaaten die Repräsentatronsgehaltc in Zukunft nicht mehr zur Einkommensteuer hcrangezogcn werden dürscn. Au» Stadt «nS fün 6 . Gießen, 20. Februar 1914. Elektrische Ueberlandanlage der Provinz Oberhessen. ' Die Provinzialdirektion hat an die im. Gebiet der elektrischen Ueberlandanlage der Provinz Oberhcssen zugelassenen Installateure folgenden Erlaß ergehen lassen: „ Tie Provinz Obcrheisc» hat bei Errichtung ihrer elektrischen Ueberlandanlagc den Wünschen aus Jnstallationskreiscn im wei- Icsten Maß Rechnung getragen. Sie hat einheimisch und ans- wärltgc Jiistallaieure in einer so großen Anzahl zugelassen, wie dies bei keinem anderen glcicklarttgen Unternehmen geschah. Jetzt ist die Zahl der zugclasscnen Installateure aul 75 angcwach'en. Die Dorschriiten für die Anmeldung, Ausführung und Abnahme der Jnstallattvncn sind sehr einfach gehalten und au> das Rvtwendigste besch'änkt. In der Ausübung ihrer Tätigkeit wurden die Installateure iu keiner Weise behindert, vielfach sogar ge- sördcrt. Trotzdem haben sich Mißstände herausgestellt, die rmmer größeren Umsang annehmen. und tmhcr zu einem entschiedenen Vorgehen zwingen. Viele Installateure haben die Vorschriften nicht befolgt lind ihre Bcsugnissc überschritten. Sv wurden häufig Licht- und Kraftanlagcir durch Installateure angeschlagen, bevor Zähler vorhanden waren. An anderen Slellcn wurden Elcktri- zilätsmesser ohne Erlaubnis entfernt und anderswo Ipicder angebracht. Statt der voegeschlagenc,, Si sterungZpatrvnen wurden Mclallstücke in die Hansanschlußsichrungcn eingclctzt. in niehre- ren Fällen sogar in der Weise, daß direkte Kurzschlüsse und schwere Störungen in den Ortsnetzen cntstandi'n. Die Anmeldung der JnstaUalionen crsolgtc in der Regel nicht in der vorgcschrie- bcnen Weise, so daß oft die Elektrizitätsmesser nicht rechtzeitig angclrescrl werden konnten. Vielsach wurden die Installationen mangelhaft aUsgcsührt, die bei der Ab.iahmeorüiung crmittcllen Fehler wurden nicht l.'hoben. Wiederholt haben einzelne Jn- stalloteiirc durch Nachscl»lüssel die Transsormatorenhäuser wider rechtlich gköisnet und sic oiien sieben lassen, io daß leicht Uii- glücksfälle hätten erntrctcn können. Bei allen Elektrizitätswerken hat es sich als unbedingt not wendig erwiesen, eine gclvisse Ordnung um b:m Gebiet des In siallativnswcscns auireäft zu erhalten, weil sonst das Wert und t'ic Abnehmer dauernden Schaden haben. Ter ZeitausNmnd. welcher der BeirrcbÄeitung aus der maugelhaslen PsliMeriüllung b.r Installateure crivächst, ist viel zu groß, als daß man sich mit ihm abftndeii könnte. Wiederholt hat die Betriebsleitung sowohl durch Rundschreiben als auch durch einzelne Zuschriiten die Ein lalNiNg der Vorschriilen gefordert: die bisher geübte Nachich Im, seiwck» zu keinem Erfolg geführt. Würde man den heutigen Zustand bestehen lassen, so müßte das Personal rerm-hit werden, in» all die vielen mit den Installateuren entstehenden Difterenzcn zu ordnen. Wir sehen uns deshalb veranlatzt, in Zukunft jeden schweren Verstoß der Installateure mit der sofortigen Einziehung xr Jnstallanvnserlanbnis zu ahnden: b'i leich'eren Verstößen soll eine Verwarnung cinlreten, im Wiederholungssalle ist aber auch hier Entzieh:,Iig her Erlaubnis zu gewärtigen. Al. ein Miänand hat sich auch der allzuscharse Wetlbew'rb unter den Installateuren erwiesen. B'sonders die kleineren In- -allateurc haken kie Prttie u tterbaten daß bei den gegcn- w.irrigen Matettalprciscn ein D, ienst nicht mehr erzielt werden kann. Die größeren Firmen haken deshalb die Jnstallalians- ltigkeit ganz er'eblich einseliränlen müssen. Von den kleineren Installateuren iind mehrere in Konkurs und Zahlnngsstätwi rig- keilen gerolcn. Dies veranlaßt uns im Jittc eff'e der Jnstmlatenrc, in Zuknnst nur dann iicne Installation b.'rcch'igungcn zu erteilen, wenn ein ör.liches Dedürsüis bieesür hervortritt. Ferner brstim men wir aus den »ken angegebenen Griiilden. daß die bisher auegestellten Bereich ioungsscheine ans die bekannten 122 Gem.inen des ersten Ausbaues der Ueberlandzentiale sowie aut die int den Kreisen Friedbcrg und Gießen durch den »weilen Ausbau noch lttnzntommenden Gemeinden beschränk b eilen ' Für die Eriveilerung, £ie in den Kreisen Büdingen und Schotten demnächst vvrocnomincn werden soll, ist hagerem eine beöndeie Erlaubnis ein-,»Mm. Des der Zulassung wird das örtlickre Bedürfnis und '-er Wohnort der Installateure in erster Linie berücksichftgt. Das Pub'rliim und die Installateure n>erden besonders daraut aus- merksam gemacht, daß es unzulässig ist, wenn in einer Gemeinde Jnstallationsausträge cn'qegengenominen werden, oder so- gar mit Installationen begonnen wird e'* von der Bauleitung in Frie'berg der Gcm inde und den Installateuren bekannt gegeben wur'e. daß der ßlnschluß de:- Or'es endgültig scststeht, und mit Installationen begonnen werden >änn. Besonders >>»- zulässig ist f . natürlich wenn ein Jnstil'atcur^ in einer Oie» meinte installiert ohne hierzu berechtigt zu sein. Tritt in Zukunst wieder ein solches Vorkommnis ei», so weichen wi- chm Installateur nnier allen Umstön'cn die Erlaubnis zur ?lu sührung von sdaa-e-installalioueii entziehen und den Anschluß sowohl nric die Mna-me solckzer Installationen verweigern. Für den loestercn Ausbau in den Kreisen Büdingen und Sch-Itten wird ein besonderer Berechtig«,igsichein für die Installateure ausgestellt. Alle» Hausbesitzern lvsrd im eigenen Jnlercssc dringend emvioblen, nur solchen Jnstalla'curcn Aufträge zu erteilen, die durch den Schein Nachweisen können, daß sic berechtigt sind, in der Gemeinde zu installieren. vlch" S o n n t a g 4 r,< h e Ans Verankglninq de' l'i-,-t-g>-v -- ,'ischer Handlungsgehilfen zu Leipzig lKreisverein Gießen) hielt Hier A. Gegner Frankftirl a M. gestern abend un Hotel Großhcrzog über die Gesrhästsinhaber wie Angestellte gleichermaßen interessierende, zurzeit dem Reichstage zur Beschlußfassung vorliegende Frage der Regelung der Sonntagsruhe und Arbeit einen öftentlichen Vortrag. Herr Gcsincr gab zunächst seiner und des Verbandes Enttäuschung und Erbitterung über das Verhalten der bürgerlichen Parteien des Reichstages in Sachen der Sonntagsruhe lebhaften Ausdruck und warf sodann einen kurzen Rückblick aus die Geschichte der Sonntagsruhe. Schon seit der reschsgesetzlschen Regelung der Sonntagsruhe, also seit dem l.Jnli 1892, seien hie und da Bedenken gegen eine in so hohem Grade sozialpolitische Frage laut geworden, dennoch habe Deutschland' und der deritichc Detailhandel in den verslossenen 22 Jahren einen ungeahnten Misschwung genommen. Auch Städte wie Frankfurt. Ossenbach, Darmstadt, in denen laut kommunalem Beschluß völlige Sonntagsruhe herrsche, seien daran allen üblen Prophezeiungen -um Trotz beteiligt. Die Ersahrunqeu, die man mit der Sonntagsruhe gemacht habe, hätten sich überall gut bewährt. Der Käufer habe sich daran gewöhnt und auch hie Geschästsinhnbcr seien heute im allgemeinen dafür. Insbesondere hätten sich viele H a n d e l s k a m m c rn in durchaus günstigem Sinne geäußert. Infolge einer Umftage des Verbandes deutscher Handlungsgehilfen lauteten unter 2371 cingegangenen ßlntworten der Geschäftsinhaber 2338. also 98,4 Prozent, zu Gunsten der Sonntagsruhe. Tic gewonncric freie Zeit würde im allgemeinen von den Angestellten richtig ansgcneltzt, so dos; Arbeitslust und Arbeitskraft gewachsen seien. Ta sei wohl das Verlangen nach reichsgesetzlicher Einführung völliger Sonntagsruhe unter Berücksichtigung dsr gebotenen Ausnahmen überall am Platze. Und das un, so mehr, als sich noch nirgends ein Wunsch g»s den Reihen der K ä n s e r nach dem ltzeaenteil hcrvorgewagt habe. Gegen den. später wegen der Reichstagsauslösung zurückgezogenen, Gesetzentwurf von 1907 bedeute aber der heutige einen R üÄschritt. sähe er doch grundsätzlich Sonntaqsarbcit vor und bmimme nur Ausnahmen davon. Auch sei es ein schwerer Mangel daß cr ausdrücklich Einschränkung der Selbstverwaltung bezwecke lind so sreie Weiterentwicklung des Ge dankens im einzelnen untcrbiipde. Der Redner nimmt dann die verschiedenen Bestimmungen des Reg,erungsentwuries und das Verhalten der Parteien unter die kritische Luve und kommt zu dem Schlust daß wenn der Rcichztag nickst die Absicht Hobe, den Entwurf bedeutend zu verbessern, cr besser täte, die ganze Vorlage scheitern zu lasse». Dringend notwendrg aber ser es, dag alle Anaestellten denen cs ihre wirtschaftliche Lage irgend geüatte, mehr als bisher am volitischen Leben teilnehmen, um so die verschiedenen Parteileitungen für ihr gerechles Belangen ge- nla» zu machen das nicht nur eine Jnteresscnhrage der Ange- st Uten s7n°ern eine allgemlne Bolkssrage bedeii.e. Es folgt eine äußerst lebhafte ?lus,pr°chc wahri-nd bet cn Schreiben des Vorstandes des Dcta,lli>ten-Bcr eins verlesen wird, in dem cr eine Bekciligung an der heutigen, Veranstaltung ablchnt. I» seinem S chli, ßw o r t besürwvrlet 21,. süfS nPr Abends nochmals die völlige Sonntagsruhe und bittet um Annahme eineri-zwi chen vor elcgtenE nt ich Ne ß u n g. Die Annahme dieser crsolgt einltimmig gegen zwei l-timment Haltungen. Sie lautet: ..Tie vom Kreisvereln Gießen im^Ve,' band deutscher Sandl,mgsgch.ltcn zu Leiozig einbermenc ,m Saale des Hotel Großherzo, tagende, -ahlreich beluchtc öffentliche Versammlung hält den dem Reichstag vorliegenden (Hcsetzenlwurf über die Sonnlageriihc >m Handele-gewerbc m sozialer Beziehung iür durchaus unzulänglich und sordert die 2l. Kommission des Rlchstages ans sür die alllgcmeme Einmhrnng völliger Sonn- iaasrübe einzutrcten. Die Beriammlnng erhebt Protest gegen den Vorschlag des DreiNaiicn-etonnlagsrnhcgeletzes, weil cr eine ganz willkürliche Behandlung der einzelnen Städte bringen würde, ^ic Versammlung fordert, daß in Städten, wo bereits völlige Sonntagsruhe besteht, eine Aendcrung in verschlechterndem Sinne nicht zugclasscn wird, aber insbesondere, entschieden sür die Ein- sührung der völligen Sonntagsruhe einzutrcten." ** Der Postscheckverkehr des Rei chs-P o st g e- hr e ts hat sich nach dem neueftn, Geschästsberichl auch im sünslcn Zakre seines Bestehens (1913) günstig emwich'lt. Die Zahl der stönloinhabcr ist Ende 1913 mis 80 400, also gegen 1912 um v. H gestiegen. 71 v. H. der skontvinhaher sind gewerbliche U n lerne hmuiiqen und Kauileutc. Der Gesamtumsatz bckier sich 1913 aus rund 35 906 Millionen Mark, d. s. gegenüber dem Borsalwe 5559 Millionen Mark oder 18 v. H. mehr. Bon dem Umsatz >m Reichs Poilgcbieic wursen 21293 Millionen Mark, s. über 59 v. H., bargeidlo- nbgewickelt. Aus ein Postsch.-ck- kon.o eninelea in, Jahr kurchschniillich 1485 Gut- und Last- schriskeu. Das k'nrchschnitlliche ltznthahen eines Kvnloinhabers be- irug 2169 Mark, das aller Kontornhaber (un Durchschnitt des Dezcinher) 201 Millionen Mark. Dieser Betrag war, bis au; einen Betriebsionds von 12 Millionen Mark, verzinslich an4 gelegt in Reichs- und in Staalsanleihen vcrjchiedenei Bundesslaalen, in Darlehen an Genossenschaften, in Wechseln und durch Ileherwessung an die Reicks- auv.la sc tut l tz'en Falle als tägliches 0!cld gegen 3 v. H. Zinsen. Der Postsckzcckverlehr des RttcklS- Postgclicts ergib: für >913 ein Mcbr von 6‘2 000 Mark und .Ilerüst io mil dem Mehr des Boriah'.es ,12)000 Mark den Mindcrbetrag nunmehr aus. den die er sie» Jahre in Höhe iwn über einer Million Mark gezeitigt bitten. Im inlerngtionalen Postgiroverkebr, der Oesterreich. Ungarn, die Schweiz, Luxemburg und Belgien mit umsaßt, wurden 91 Millionen Marl durch bargeldlose .»cberweisungen begliche». ** Schutz gegen Einbrecher. Eine prallischc Vorrichtung zum Schutz gegen Einbrecher hat der Etuiiabrikant Jos. B a ch- IN a n n aus Jranksurt erfunden. Die Vorrichtung ist völlig unsichtbar unter dem Linolcumbclag von Zimmern, Kasscnröumen uslv. in einer Weise anznhringcn, daß der Einbrecher unsehlbar darauf treten innß. Jede Berührnna der kaum einen Zentimeter starken Kantschukviatte setzt ein Läutewerk in Bewegung. Die verbiülscnd cinsache Vorrichtung kann an ied: vorhandene elektrische Leitung angcschlossen werden. Ihr Anichassungspreis ist so gering, daß sic IN iedem Haushalt, in jedem Bureau verwendet werden kann. In den Räumen, die mit ihr ausgestatte: sind, wird, wie die „Kl. Pr." schreibt, ein Einbruch künstig unmöglich sein. Hcssrn-dkassliu. (^Marburg, 18. Fcbr Rach dem soeben erschienenen Bericht über die Ergcbnislc der Verwaltung der Stadt Marburg im Etatsiahre 1912 entnehmen wir: Die Einwohnerzahl Marburgs lei rüg am l. Avnl 1912 21 970, am 1. April 1913 22 200. Tie Schulden der Stadt helrugen zu Beginn des Rechnungsjahres rund 6 350 000 Mk., sie sind bis zum l. April 1913 aut rund 6 902 150 Mk. gestiegen. Das Vermögen der Stadl übersteigt die Schulden jedoch etwa nms Doppelte. Was die städtischen Werke anbelriist, schlossen diese wie folgt ab: Elektrizitätswerk: 171 362.74 Mk. lfinnahmc, 144 149,61 Mk Ausgabe, 27114,13 Mk. llcbcrschiiß Straßenbahn: 91916,83 Mk. Einnahme, 68 498,46 Mk. Ausgabe. 26 4.18,37 Pik. llcbcrschnß. Gaswerk: 364 967.20 Mk. Einnahme, 275 943,99 Mk. Ausgabe, 89 023,21 Mk. Uclcrfckmß Wasserwerk: 127 706.07 Mk. Einnahme, 55 313,91 Mk. Ausgabe. 72 492,16 Mk. Ueberschnß. Die Ein lagen bei der Sparkasse stiegen von 14 114979,79 Mk. in 1912 aus 14 837 317,20 30f f., in 1913. Zins gewinn 45076,45 Mk. Landwirtschaft. a) 2lus der Wcttcran. Tic starken Januarsröste hatten der Winlcrsaat keinen Schaden zugelügt. Aber durch das letzt tagsüber eintrelendc Tauwcttcr und die darnnfsolgenden Nacht- srvste zeigen die junge Winlersrnch! und der Klee teilweise einen Stand, der besorgniserregend ist. riniversitats-riachricriten. — In der 2 t r a ß b n r g e r evangelisch-theologischen Fakultät ist der a. o. Proscssor der Kirchengeschichte Dr. theol. Gustav An- ri ch zum ordentlichen Professor ernannt worden. — Ter a. o. Professor der inneren Medizin, Vorstand der medizinischen Poliklinik und anidulanten Kinderklinik an der Universität W n r z b u r g, Dr. Georg Matter st o ck, . wurde aus sein ßlnsuchcn vom 1. April an von der Verpftichlnng zur tzlb- haltung von -Vorlesungen befreit: aus diesem Anlaß erhielt cr in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung den Verdienstorden vom heiligen Mickmcl vierter Klasse mit der Krone. Gerichtssaal. — Der S ch i c b e t a n : vor dem R, ch t e r. Ein von der bisherigen Rechtsprechung ab!veick:.mdes Urteil über die Anstößigkeit des Wackel- und e-chiebclanzeS hat jetzt ein sächsisches Gcrickit, das Amtsgericht P eilig, gciällt. Es wird uns darüber berichtet: Ein junger Kaufmann aus Lunzenau ha,te im Hotel „Wettiner Hof" den bekannten Wackel und Schiebetanz getanzt. Er sollte damit öiscnlliches Acrqernis durch angeblich anstößiges Tanzen erregt haben und erhiel, darauf ein Strafmandat. Ta er sich nicht bewußt war, be.i bekannten und viel angcicrndelen Wackel- und Schiebetanz in anstößiger Weise getanzt zu habe», beantragte cr gerichtliche Entscheidung. Er n>a htc geltend, bat; cr den Tanz genau nach der Vorschrift seines Tanzlehrers aus- gcsührt habe. Die bei der Ausführung des Wackel- und Schicbc- tanzcs hcrvortrctcnden körperlichen Bewegungen feien eben das Eigenartige des Tanzes und seien nicht zu vcrnieiden. Die ib.vlhmischen Bewegungen seien durchaus nicht geeignet, öiient- liches Acrgcrnis zu erregen und die esnschauer in ihren sittlichen Geiühlen zu verletzen. Das Gericht beschloß eine eingehende Uiitcr- suchnng der Tanzgeschichtc »nd ordnete zunächst eine nmiassende Zeugenvernehmung an, um iestzustellcn, ob sich dieienigen, die derzeit Zcngen des vom Angeklagten getanzte» Wackel- und Schiebe- tanzcs gewesen waren, in ihren sittlichen Empfindungen verletzt süblcn konnten. Die Beweisausnahine siel zu Gunsten des Tänzers aus. denn die Zeugen bekundeten, daß sic in dem Wackel- und Sckiiebetanz nichts Anstößiges zu erblicken vcrmö ■ ■ cn. Das Gericht ging aber noch weiter. Es wall e sich selbst von der Harmlosigkeit des Tanzes überzeuge». Es lvurdc ein Sachverständiger, der Tanzlehrer Wülker aus Zwickau, geladen, und im Geicll- ichaslsiaal des .Hotels „Wetlinec Dos" iand unter Ausschluß der Oeiientlichkeit seitens des Sachverständigen und einer Dame eine Vorsülnmng des angeblich anstößigen Wackel- und Schicbctanzcs statt. Der Tanzlehrer sühne scrner alle modernen Tänze wie Ein- schiilt, Zweischrilt usw. vor den Augen des Gerichts auh Drcics kam dadurch zu der Ucberzeugttitg. daß man dem Wackel- und schiebetanz Unrecht getan habe und ertamite aul kostenlose Freisprechung des Angeklagten. Briefkasten der Bedaktion. (Auoökhme Bitfrage» bleiben unberücksichttgt.l Anieage de? r. v. in tölehtn. Antivort: Ihre Frage kann so allqemei» nicht beantwortet werden. Um was ft'ir einen Beamten bandelt es sich? Für hesnsche Staatsbeamte gilt das >' eietz vom 30. Mai 183», das Zivlldieneriinlwen-Institut betreffend. Hiernach ist n»r pcnffonsberechtigt d,e Wttwe, !ow,e die ehelichen oder legi- timietten Kinder eines Beaniten. das Witwe»- oder Woisengcld wird nach Prozenten der Pension berechnet. Tie Berechtignnq erlischt mit dem Ablani des Monats, in ivelcheni die Berechtigte beirotel oder slirdt oder eine Waste das I*. Lebensjahr vollendet. Tritte Personen lind nicht bezugsberechtigt und können eine Unterstützung nur .in Gckadenweqe durch den Großherzog oder auch dnrch das Ministerium erhalten. Für die Beamle» der vreuffisch-bessischen Ei>enbah-ige,„eiuschall ist in dem Slaatsvertrag von, 23. Iu,» >398 gesagt, daß die Bersoraung der Hinterbliebene» nach preußischen Grundsätzen zu eriolge» habe. Bei Betriebsnusällen kann aber nach dem Gesetz vom 26. März 1897 der Gehalt iür den nächsten Monat auch an Eltern, Geichwifter „sw. anSbezatzll ,verden, wenn der Verstorbene deren Ernähier war. oder wenn Bedüritigkeit vor- lieat. Für Forslwarle, staatliche Arbeiter, VolksschuUchree »nd Geistliche gelten besondere Vorschriilen. |i V i! fi i xlf I ! :i! 5 Kflf w. J » s - ;p & .» I 2 = a ra fl! || P|| !=. 3 .ÖS 2 z» 2 .= “ " sä S 3 e « 3 , O'ü •» 2 = s-= 3 SS-;e? s on= = ;'' ^s= o. = r l?:.PilfK ? ?25- "*-’ä §•■:?= rs' 1 = £2 = |- g-Sr{?3t-=-S=^!=f = ° SC —. ' - 5 ST» 3 cr w ^ 3 M Fi Hs=,-~.-, In f§ 5- ? fiä?=sH PI fl |^ 5«2 Z °»Z f>3 5= ~3'-2.|,= ff '* -I M K _ 4 ' 3 ® C,l i » - a* ,SU» P°« ,sa»' iC o or *■* M I s ff S| P?S Leb,. 1914 3 s. L a-s? sag S £ ©Ci cd Varomtttr au! ܰ reduziert 1 1 ««* Temperatur der Luit f rj. ss« Abiolute § § . s 8 SS Relatwe Feuchtigkeit z N Wind- nchtuug ----- Windstärke LEL r: w .►-© =