N ur. 308 drittes vlatt Eescheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Sießener Famillenblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Areis Gleßen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschastlichen Selt⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal, R 05. Jahrgang Gießener Anzeiger General⸗Anzeiger für Gberhessen Die Uultur des Uriegsjahres 1015. Von Alfred Bratt. „ Der Krieg ist— wie jede große welterschütternde Be⸗ wegung— trotz seiner im primitiven Sinne auf Vernich⸗ tung ausgehen Wirkung nicht nur zerstörend, sondern in mehr als einer Beziehung auch aufbauend, ja geradezu schöpferisch. Wie Licht und Schatten, Sonne und Dunkel untrennbar sind in Begriff und Erscheinung, so hat auch der Zerstörungshang des Krieges gleichzeitig einen Schaffens— drang 1 Folge, dessen Richtung und Itensität, je nach ihrer ßerung in den verschiedenen Ländern, für die Aufgeklärtheit, die wirtschaftliche Kraft, das Nattonalitäts- empfinden und den Kulturgrad der einzelnen Völker be⸗ eichnend sind. Erst die Friedensarbeit im intellektuellen 5 Sinne, die eine Nation inmitten des Krieges, umgeben von feindlichen Heeren, in ihren Kräften und Mitteln beansprucht, durch die Erfordernisse der Kriegführung, zu leiten gewillt und geeignet ist, erst die Kulturarbeit, die von den daheim Gebliebenen unternommen und vollbracht wird, während der Extrakt der nationalen Kraft im Felde steht— erst die Art und das Ausmaß dieser Leistungsfähigkeit zeigen ein Voll im ungetrübten, tiefen Spiegel der Wahrheit. Die achten und Siege in Feindesland sind Verdienst und m der deutschen Heere, der deutschen Führung und Industrie; die kulturellen Erfolge in der Heimat sind der N geist fe und ede Wertmesser des deutschen Volkes. 60 ährend unsere Feinde durch tendenziöse, oft nur allzu bewußte Verzerrungen und Angriffe unter der Devise des Schlagwortes„Barbarei“ die deutsche Kultur als nicht vor⸗ handen, als ein Märchen, eine unreale Erfindung hinzu⸗ tellen versuchten und versuchen, während sie diese Seite des Kampfes mit Worten aufnahmen und durchzuführen trachteten, erwiderten wir auch auf 1 55 Felde des Strei⸗ tes mit der greifbarsten und unantastbarsten Waffe: der Tat. Während unsere Gegner sich zu Reden und Schriften verausgabten und darüber ihre eigenen kulturellen Pflich⸗ ten vernachlässigten, haben wir den und gehandelt. Und so wurde in den zwölf schwierigen, angestrengten, unruhigen Monaten des Kriegsjahres 1915 mit unbeirrbarer Ruhe und ungeschwächter Energie unter Mitwirkung aller ö 5 und Fähigkeiten des Volkes ein Kulturgrad erhalten, g der das letzte Dokument unserer Stärke und Stellung nach i 17 Kriegsmonaten ist, der bereits jetzt Erfolge aufzuweisen hat, die für die Zukunft fortschreitend noch besseres er⸗ warten lassen Ein Kulturgrad, der im besten und reinsten Sinne das Gesamtbild des Deutschtums widerspiegelt. Am Jahresschluß, der die beste Gelegenheit 9157 Rück⸗ schau zu halten über das Geschehene, muß auch diese Arbeit rückblickend gewertet werden. Und wenn diese Betrachtung aauch nur in kurzen Stichworten die kulturelle Haltung im Jahre 1915 zu streifen befähigt ist, so mag sie doch be⸗ beichnen, wie das deutsche Volk dem größten und heftigsten aller Krie ze zum Trotz, jene Werte zu erhalten und digga sogar zu fördern wußte, die es in den Zeiten des Friedens auszeichneten. „, Die deutsche Bewegung. Das Sichbesinnen, die große Einkehr aller Leute, die vor dem Kriege mit einem zu großen Maße des dem Deutschen innewohnenden Interesses für den Kreis der Welt, für alles Fremde, Ausländische zu einer— Gott sei Dank nur rein äußerlichen— Verwässerung des deutschen Wesens beigetra hatten, erweckte mit Macht die Pflicht und das Bedi nis, dem Deutschtum zu geben, was des Deutschtums ist. Die kriegspolitische bedingte Sperrung der Grenze tat das Ihre, diese Bewegung machtvoll zu fördern. So entstand das, was man in seiner Gänze am besten und klarsten als die deutsche Bewegung zu bezeichnen vermag. Daß diese Bestrebungen nicht sinnlos, durch Haß oder Kriegspsychose(wie entsprechende Bewegungen im feind⸗ Lichen n 12 5 0 ae auf der Basis von Ver⸗ nunft und Bild: 5 sich ging, ist ihr kulturell wert⸗ vollstes Element. Durch die rasche Gründung der verschie⸗ densten erfolgreich tätigen Vereinigungen und Gesellschaf— ten ist es gelungen, im Verlaufe des Jahres 1915 alles auszumerzen, was als überflüssiger Fremdkörper in der deutschen Art, im Gesellschaftsleben, im Sprachgebrauch und in der Kunst vorhanden war. Au seine Stelle trckten deutsche Begriffe und deutsches Können, die den Reichtum. erwiesen, dessen wir uns im Kriege erst so recht bewußt geworden find. Dieser Reichtum an sich und seine Förderung an die sichtbare, hörbare und fühlbare Oberfläche des All- gemeinlebens sind Verdienst und Wirksamkeit des letzten Jahres. Das nächste Jahr soll und wird ergänzen oder verwischen, was in der Verdeutschungsarbeit von 1915 ver— gessen oder durch Uebereifer zu weit getrieben wurde. Mode und Kunstgewerbe. Die deutsche Mode, die bisher als fester Gesamtbegriff nur allzu wenig lebendig war, wurde im Krieg, oder viel, mehr durch denselben verheißungsvoll begonnen. Das Ziel ist, im Verein mit den Modekünstlern Oesterreichs eine Höhe zu erreichen, die auch auf diesem Gebiete die Unab- hängigkeit vom Ausland, das heißt in diesem Falle von Paris, sicherstellt. Was in dieser Hinsicht im nunmehr beendigten Jahre geleistet wurde, kann nicht laut genug gewürdigt werden. Finanzleute, Organisatoren, Großunter— nehmer, Syndikate und Künstler taten sich zusammen, um der deutschen Mode den Weg zu ebnen. Dabei ist besonders zu vermerken, daß die beteiligten Kreise— in einer geit, in der Geld und Kraft teuer sind, wie noch nie— das Ihre ohne irgend einen heiligen oder unheiligen Egoismus ein— setzten, ohne es von Hause aus auf ein persönliches Ge— schäft anzulegen, einfach in dem allen gemeinsamen Be— streben, unserem Können und unserer Leistungsfbhigkeit zu sichtbarem Erfolge und dauernder Selbständigleit zu ver— helfen. So entstanden eine Reihe völlig unkriegerischer Unter nehmungen, mit einer Schnelligkeit, Sicherheit und Geld- mitteln, die am deutlichsten erwiesen, daß das Jahr uns auch hier so starl, ja stärker sah wie je zuvor. Das Mode— museum wurde ins Leben gerufen, die Ausstellung des Verbandes zur Förderung der deutschen Hutmode, Mode— zeichnungen und Entwürfe im Kunstgewerbehaus, Kleider— ausstellungen aller Art waren der sehr greifbare Erfolg der neuen Richtung. Hier wuchs tatsächlich Neues aus den Wirrnissen der Kriegszeit empor. Und dabei wirkte diese ganze Richtung auch in starkem Maße auf unser Kunstgewerbe, indem sie uuseren be— lannten Kunstgewerben ein neues und reiches Wirkungsfeld eröffnete und den noch Unbekannten die beste Gelegenheit gibt, verdienstvoll ans Licht zu treten. Ein deutliches Zeichen für das starke Vorhandensein von Kulturbedürfnissen und Kunstinteressen war die überaus Wale Lage auf dem Bilder- und Autiquttätenmarkt. Während in der Londoner City, einem berühmten Sammel- punkt des Antiquitätenhandels, die Geschäfte so völlig stock⸗ ten, daß nach den wörtlichen Aussagen der Londoner Presse, „oft wochenlang kein einziger Käufer ersch ien“, ergaben bei uns sorgfältige Rundfragen und sachwerständlg angestellte Untersuchungen, daß das Interesse und die Kaufkraft des deutschen Publikums auf dem Kunstgewerbe- und Antiqui⸗ tätenmarkt nicht nur nirgends gesunken, sondern stellen⸗ weise e über das Maß des Friedens gestiegen sind. Eine Tatsache, die in ihrer Erstaunlichleit keines weiteren Wortes der Erklärung oder Würdigung bedarf. Musik und Bühne. Das Musikleben in Berlin und den anderen deutschen Städten war nicht minder reich und vielgestaltig, als in Friedenszeiten. Die Konzerte wiesen ebenso viele und be— rühmte Namen auf, der Besuch war ebenso rege, die Ein— nahmen liefen in derselben Höhe wie im Frieden. Auch Uraufführungen vermochten sich wie immer ihr Recht zu verschaffen. Es ist bedeutsam genug, daß im Kriegsfahre 4915 im„abgesperrten“ Deutschland das neueste Wert von Richard Strauß, die„Alpensinfonie“, aus der Taufe ge— hoben werden konnte; und dies mit chatten eines technischen Apparates und unter gesellschaftlichen Umstän⸗ den, die auch in ruhiger Zeit als außergewöhnlich' be— trachtet werden müssen. Der dichter des Uriegs⸗Neufahrsliedes. Wohl in allen evangelischen Kirchen wird heute Paul Ger⸗ harbts ergreifendes Neujahrslied:„Nun laßt uns gehn und treten mit Singen und mit Beten“ gesungen. Das Lied gehört zu den schönsten kirchlichen Gesängen, die uns Paul Gerharbt, in dem wir einen unserer größten geistlichen Liederdichter verehren, geschenkt hat. Und gerade dieses Ae verdient es, daß man ihm . allen Kreisen unseres Volles seine besondere Aufmerk⸗ samleit zuwendet. Wie wunderbar ergreifend heilt es da im zweiten und dritten Verse: l „Wir gehn dahin und wandern Von einem Jahr zum andern, 2 5 g Wir leben und gedeihen 1 Vom alten zu dem neuen. 2 75 6 Diurch so viel Angst und Plagen, 1 Durch Zittern und durch Zagen, Durch Krieg und große Schrecken, . Die alle Welt bedecken.“. Wir merken heraus, daß das Lied in Kriegszeiten gedichtet worden ist. Paul Gerhardt, der im Jahre 1607 in Gräfenhainichen in Sachsen als Sohn des dortigen Bürgermeisters geboren wurde, hatte gerade sein elstes Lebensjahr vollendet, als der Dreißig⸗ 8 Krieg mit seinen Schrecken und Nöten in unser armes Vaterland hereinbrach. Seine weitere Jugend, seine Jünglingszeit und 72 erstes Mannesalter fielen in die schreckliche Zeit, in der 8 schland auf das schwerste von den Drangsalen des dreißig 72 währenden Krieges heimgesucht wurde, der ja bamals aus⸗ ießlich auf deutschem Boden ausgefochten wurde. Welche Not, welches Elend muß Paul Gerhardt mit eigenen Augen geschaut haben! Er hat die Not des Krieges auch. eigenen Leibe erfahren. Nachdem er das Studium der Theologie beendet hatte, bemühte er sich viele Jahre lang vergebens, nur den beschei⸗ densten Wi gskreis in seinem Berufe zu erhalten. In den letzten des Krieges fand er endlich Unterkunft im Hause des kur- chtsabvokaten Bertholdt in Berlin, so daß ärgsten Nöten des Lebens geschlitzt war. Boenbigung bes steen dite cen Krieges, 5 2 er weni „und wir ver⸗ Verse singt? 5 5 4 4 „Gib mir und allen denen, Die sich von Herzen sehnen 0 Nach Dir und Deiner Hulde Ein Herz, das sich gedulde, Schleuß zu die Jammerpforten Und laß an allen Orten Auf so viel Blutvergießen Die Friedensströme fließen.“ In unübertrefflicher Weise hat schon vor mehr als 250 Jahren der 1 Dichter das zum Ausdruck gebracht, was auch in der jetzigen Kriegszeit die Seele aller Deutschen, vor allem der Daheim— ebliebenen, bewegen muß.„Ein Herz, das sich gedulde“ er- flehte der geistliche Dichter zu einer Zeit, in der unser Vaterland noch viel ärger von der Kriegsfurie heimgesucht wurde als in unseren Tagen, zu einer Zeit, als der Hunger und die Pest, die im Gefolge des damaligen Völkerxringens auftraten, ganze Landstriche Deutschlands von ihren Einwohnern entblößten. Es. ist ein Neujahrswunsch, der auch heute an uns und vor allem an die Daheimgebliebenen gerichtet sein könnte, unter denen es immer noch manche Kleinmittige gibt. Unsere tapferen Kämpfer da draußen, die in fremden Ländern in den Schützengräben treue Wache vor dem Feinde halten, kennen leinen Kleinmut. Sie haben das„Herz, das sich geduldet,“ denn die harte Notwendig leit des Krieges hat ihnen bie Ueberzeugung beigebracht, daß dies die wichtigste Vorbedingung des endgültigen * —„Kinder der Erde“ im Wiesbadener Hof⸗ theater. Man schreibt uns aus Wiesbaden: Im Hoftheater fand Thadäus Rittners Schauspiel„Kinder der Erde“ eine prächtige Wiedergabe. Der Rahmen war klünstlerisch vollendet, die verdunkelte Bühne, die erst, nachdem der Vorhang hochgezogen wurde, sich langsam erhellte, die tot und schwarz dalag, ehe der Vorhang wieber niederging, wurde durch bas Splel der einheimi⸗ schen Mitglieder seltsam belebt. Die Victoria gab Frau Geb il her, eine in lin noch bestens bekannte und beliebte Schauspielerin, jetzt ständiges Mitglied der hiesigen Bühne, ganz ausgezeichnet. Auch die übrigen Mitwirkenden waren alle mit Lust und Liebe und gutem Gelingen bei ber Sache. Ein Erfolg war das feine Stich nicht, das für ein übliches Theaterpublikum zu viel Nachdenken erforbert. 0 „Der Glückssprung. Zu den merkwllrdigsten Neu jahrsbräuchen gehört der„Glückssprung“, der im sächsischen Erz- gebirge gellbt wird, Ehe des Jahres letzte Stunde vom Kirchturm ieges ist. verkündet wird, steigt man vielerorts auf Tische oder Stühle, um I mit dem letzten Glochenschlage herabzuspringen aud die gleichsam Freitag, 31. dezember 1015 Rotattonsdruck und Verlag der By ühleschen Universitäts-Buch- und Steindruckerel. R. Lange, Gießen. Schristleitung, Geschästsstelle u. Druckerei: Schul- straße 7. Geschästsstelle u. Berlag teh 1, Schrist⸗ leitung: S112. Adresse sür Drahtnachrichten Anzeiger Gießen. 5 Während die Pariser Oper bis vor kurzem gänzlich geschlossen war und auch jetzt nur eine aufs Aeußerste 11 Nach e kriegsmäßige Wirksamleit zu entfalten fähig ist, waren das Königliche Opernhaus, und die anderen Operntheater im Reiche von Kriegsbeginn in vollem, un⸗ gestörtem, ununterbrochenem Betrieb. Auch hier gab es eine große Uraufführung, nämlich die Wiedergabe von Max Schillings„Mona Lisa“, die mit allen Mitteln und unter den Formen eines großen Theaterexeignisses vor sich ging. Auch unsere Schauspielbühnen haben nicht im ß sten gelitten. Die Kriegsstücke, die im Herbst und Hal b. winter 1914 aufgetaucht waren, verschwanden im darauf. folgenden Jahre vollständig, vertrieben durch den guten Geschmack und das gesteigerte Bedürfnis nach wirklich wert- voller Kunst. 75 Für unsere Bühnen ist das vergangene Jahr sogar da- durch bemerkenswert, daß die klassische und moderne Kunst ernsten Charakters auf ihnen ein Fest der Auferstehung feierte, Noch niemals erschienen so viel Inszenterungen rein literarischer Werke, wie in diesem Jahre. Die großen Toten und die großen Modernen, deutsche Dichter und Dichter des Auslandes lamen ungeschmälert und klnstlexisch ges staltet zu Worte. 0 Es muß festgestellt werden, daß die Einbür 9 eines der größten ausländischen Dichter— August Strind-. berg— in ihrer Hauptsache in diesem letzten Kriegssahre vor sich ging. Der Krieg hat den Geschmack unserer Bühnen nicht verschlechtert, sondern 1 5 So schließt das Jahr 1915 nicht nur militärisch und politisch, sondern auch rein kulturell mit hohem Erfolge ab. Möge das neue Jahr dazu dienen, den Gewinn zu festigen und zu erweitern. 17 05 Aus Stadt und Fand. Gießen, 31. Dezember 1915. Die Lebensmittelteuerung und der Handel. Es ist an dieser Stelle des öfteren bei Gelegenhelk der Besprechung der Lage auf dem Lebensmittelmarkt davor gewarnt worden, die lange Zeit in geradezu be⸗ denklichen Formen auftretenden gegensätzlichen Treibe⸗ reien gegen bestimmte Erwerbsklassen, die sich an der Not des Volkes bereichern sollten, mitzumachen und in das laute Geschrei von dem allgemeinen Wuchertum, von Pranger und Landesverrat kritiklos einzufallen.. zwischen hat man auch zu der wichtigen Frage der Le⸗ bensmittelteuerung im Publikum einigermaßen den zu Beurteilung unumgänglich notwendigen Abstand genom, men, hat eingesehen, daß es sich in erster Linie um eine unentrinnbarxe Zeiterscheinung voll anspruchsvollster Pro- bleme handelt, die einer e in Bausch und Bogen durch den Laien und Stammtischdebatter nicht zugänglich sind. Damit ist die Uebertreibung des Feldzugs gegen den Wucher, der fraglos viel zu scharfe und ine men angenommen hatte, an ihren eigenen strosi f zugrunde gegangen. Geblieben ist aus der vielgestaltigen Rüstlammer des Feldzugs— es wäre falsch, ihm dieses Verdienst abstreiten zu wollen— eine ganze Reihe von Waffen, deren Schärfe die wirklichen ädlinge am Körper unseres Wirtschaftslebens mit Recht fürchten gelernt haben; sie einzeln zu nennen, ist bei dem Anteil, den das öffents liche Interesse an den Maßnahmen von Behörden, Kom⸗ munen und Regierungen nahm und nimmt, überflüssig Sind sie auch nicht vollkommen und beweglich— si helfen doch in erreichbaren Grenzen. Geblieben ist ab auch ein nicht unbeträchtlicher Rest von Mißtrauen, da sich in erster Linie gegen den Handel richtet, und das sowohl in der vorausgegangenen Kampagne gegen den Wucher als in gewissen mißverstandenen und auch miß⸗ verständlichen Erscheinungen der augenblicklichen Wirtschaftslage seine Ursachen hat. Die Gießener Han⸗ delskammer hat nun in Wahrung der ihr anvertrauten Interessen sich in einer Eingabe an den Oberbürger⸗ meister gewendet, in der um die Heranziehung des Handels zur Vermittlung des städtischen Lebensmittelverkaufs ge beschwörenden Worte zu sprechen: Grüß dich Gott, du neues Jahr! Viel Segen, Fried' und Glück, Das bringst du doch wohl mit! Wer diesen Glückssprung um Mitternacht versäumt, der ver⸗ zichtet in leichtsertiger Weise auf alles Gute und Schöne, was da neue Jahr für ihn in Bereitschaft hält. Tische und Stllhle werden darum nicht geschont, wo diese Sitte dahelm ist. 55 Das Theater als Hriegstrost in England. Zur Hebung der merklich gesunkenen Stimmung in der englischen Bevölkerung ermahnt eine der bekauntesten Erscheinungen des Londoner Gesellschaftslebens, Frau Plahfair, in der neuesten Nummer des Sunday Pictorial ihre Stammesgenossinnen, den. Theaterbetrieb in London durch eifrigen Besuch aufrechtzuerhalten. „Es gibt Leute,“ schreibt die ebenso energische wie bühnenfreudig Dame,„die es für eine Sünde halten, in diesen traurigen Zeiten die Theater zu, besuchen. Wenn das ganze englische Volk, so dächte, würde dies wahrscheinlich zu einem gewaltigen Rückgang unserer nationalen Stellung führen, und Großbritannien wilrde besiegt werden. Wenn wir uns mit hängenden Köpfen traurigen Betrachtungen überlassen, könnten wir aus dem Fraume erwachen wenn die deutschen Soldaten in London einmarschteren. Was immer geschehen mag— wir bürsen uns nicht einer solchen, unserem Charakter entgegengesetzten Stimmung hingeben. Mann braucht bloß an die Geschichte zu denken, um die besten Beile spiele für die Richtigkeit dieser Ermahnung zu finden. Als der Admiral Drale den Angriff der berllhmten Armada erwartete, zerstreute er sich durch ein Murmelspiel. Und vor der Schlacht von Waterloo gab die Herzogin von Richmond in Brllssel einen Ball, an dem die Offiziere der englischen Armee teilnahmen. Um diesen 1 Geist herzustellen, müssen die Frauen Englands sich in der gegen⸗ wärtigen Zeit vereinigen, um die Aufführungen in den Theatern 3 aufrechtzuerhalten, während der Krieg mit Schrecken und Ver?⸗ nichtung weiter tobt. Die Theatervorstellungen sind bie beste Arzuei gegen den krankhaften Zustand von Erwartungen und Enttäuschungen. Nichts ist in diesem schwierigen Augenblick wich tiger als die Aufrechterhaltung der Vollsmoral. Nur ber Theater⸗ besuch erhält uns normal in diesen anormalen Zelten. Pie Be⸗ völkerung Englands sollte in die Theater gehen. Dies gilt für alle, ganz besonders aber für die Frauen. Die Frauen in ung; serem Lande sollen nicht weiter die Zeit damit verbringen, über die Opfer und Entbehrungen zu jammern, denen sie jetzt unter⸗ Gedanken an die Gefahr fernhalten!...“ 4 worfen sind. Die Theater sollen die Gemitter stärken und die 5 beten wird. In ausführlichen Darlegungen bemüht sie sich, aus der Entwicklung unseres inneren wirtschaftlichen Lebens heraus zu erweisen, daß der Händler, soweit er seinen Stand ehrt— Ausnahmen werden nicht bestritten— an der Erschwe⸗ rung der Lebenshaltung unschuldig war und ist. Die frag⸗ liche Eingabe der Handelskammer liegt uns in ihrem Wort⸗ laut vor. Da sie einerseits von bereits wiederholt von uns besprochenen Grundlagen allgemeiner Art ausgeht und anderseits Gesichtspunkte anzieht, bei deren Veröffentlichung die Zeitumstände Zurückhaltung gebieten, ist es uns nicht möglich, die lesenswerte Denkschrift in ihrer ganzen Aus⸗ dehnung zum Abdruck zu bringen. Wir halten es aber für zweckmäßig, an Hand der Ausführungen der Handelskammer in kurzen Zügen einmal auf die Schwierigkeiten hinzu⸗ deuten, vor die die Zeitlage gerade den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen 1 in stellt. Klarheit darüber ist nicht nur zur richtigen Einschätzung unserer Wirtschafts⸗ lage, sondern auch zur Ausgleichung bestehender Gegen⸗ sätze zwischen Publikum und Kaufmann erforderlich und wünschenswert. Die Handelskammer führt u. a. aus: Geht man in vorurteilsfreier Weise den Ursachen der jetzigen Lebensmittelteuerung. die gewiß tief beklagenswert ist, nach, so muß man zu dem Schlusse kommen, daß die Preissteigerung aller Gegenstände des täglichen Bedarfs hauptsächlich in ganz natür⸗ lichen Erscheinungen ihren Grund hat. Man darf sich bei Betrach⸗ tung der Dinge nicht der Erkenntnis verschließen, daß wir in⸗ folge des Krieges uns in einem Zustande allgemeiner Teuerung befinden, welche sich nicht auf Deutschland allein, sondern fast über die gesamte Kulturwelt erstreckt. Krieg und Teuerung sind immer Genossen gewesen, sie 1 auch jetzt wieder die Welt. Gerade an Deutschland läßt sich mit überzeugender Deut⸗ lichkeit nachweisen, daß die Gründe für die Teuerung vorwiegend eben in dem Kriegszustande selbst liegen. So ist durch die Ab⸗ sperrung Deutschlands von den meisten ausländischen Märkten die Einfuhr von Lebensmitteln, wie Kaffee, Tee, Kakao, Reis, Südfrüchten, Erbsen, Linsen, Bohnen, Oelen, Fetten und anderen wichtigen Rohstoffen für verschiedene Lebensmittelindustrien stark vermindert, teilweise ganz unterbunden worden. Bei anderen Waren wiederum mußten neue und wesentlich teuere Bezugs⸗ länder und Bezugswege aufgesucht werden: es liegt klar vor Augen, daß in allen solchen Fällen sich die Einstandspreise wesent⸗ lich höher als im Frieden stellten. Die einheimische Produktion aber wurde durch den Mangel an menschlichen und tierischen Arbeitskräften, durch die Knappheit zahlreicher Rohstoffe, durch die Beschlagnahme vieler Stoffe und Waren für Heereszwecke ganz erheblich beschränkt. Auch hier liegt es klar auf der Hand, daß alle diese Tatsachen eine preissteigernde Wirkung ausüben mußten. Für diese lediglich durch die Zeitumstände bewirkten Preis⸗ steigerungen nun allein den Handelsstand verantwortlich zu machen, wie dies von vielen Seiten geschieht, heißt ungerecht handeln. Gerade der Krieg hat mehrfach klar und deutlich bewiesen, wie notwendig und unentbehrlich ein starker und leistungsfähiger Handel für die Volkswirtschaft ist. Auch die staatssozialistischen Bestrebungen während des Krieges haben vielfach gezeigt, daß die Ausschaltung des Zwischenhandels keinerlei Fort⸗ schritt bedeuten würde. Schließlich ist es nicht unangebracht, immer wieder darauf hinzuweisen, daß der Handelsstand weite Kreise des Mittelstandes umfaßt, welche sich oft genug, und so auch jetzt wieder, als starke Stütze deutscher Wirt⸗ schafts⸗ und Wehrkraft erwiesen haben. Man braucht nur die Handelsregister⸗Eintragungen während des Krieges zu ver⸗ folgen, um zu sehen, wie viele tausende deutscher Frauen sich be⸗ mii ihre im Felde stehenden Männer zu vertreten und ihren Geschäftsbetrieb im Gange zu erhalten. Wie viel größer wären die Schädigungen unserer Volkswirtschaft und wie viel höher die An⸗ . forderungen an die staatliche und städtische Hilfe, wenn nicht die vorbildliche Organisation des deutschen Handels die Heranziehung dieser Frauenreserven gestatten würde. 4 . Die Eingabe der Handelskammer untersucht dann den nachteiligen Einfluß, den die mehr willkürlichen, wenn auch gutgemeinten Eingriffe von Regierung und Behörden auf manche Seite der Lebenshaltung gehabt haben und streift die überhasteten Einkäufe von Gemeinden, Proviantämtern, allzu ängstlichen Hausfrauen usw. „Die Kammer bestreitet weiterhin nicht, daß ein gewisser Teil der Verkäufer sich nicht gescheut hat, den Nahrungsmittel⸗ verkehr zum Gegenstand der Ausbeutung zu machen, Vorräte zum Zwecke der Preissteigerung zurückzuhalten und für ihre Waren zum Teil geradezu wucherische Preise zu verlangen. Es gilt dies namentlich für Hülsenfrüchte, Obst, Gemüse, Fette usw. „In der Hauptsache rührt dies aber daher, daß sich Personen, die in ihrem Berufe durch den Krieg mehr oder weniger aus⸗ geschaltet worden waren, in den Nahrungsmittelhandel hinein⸗ gedrängt hatten, um hier, namentlich bei der Deckung des gewaltigen Bedarfs von Heer und Marine im Zwischenhandel müöglichst hohe Gewinne zu erzielen. Jeder einsichtige Beobachter und Kenner der Verhältnisse wird der Forderung zustimmen müssen, daß solche wucherische und unredliche Handlungen Ein⸗ zelner mit der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft werden. Immer aber sollte sich der Kampf nur gegen diese Einzelnen, nicht aber gegen die Gesamtheit eines Standes, wie es eben in dieser Kriegszeit mit Vorliebe gegenüber dem Handel geschieht, richten. Der Handelsstand als solcher ist keineswegs für die un⸗ ehrliche Handlungsweise Einzelner verantwortlich zu machen. Es muß gesagt werden, daß der berufsmäßige Handel gar nicht den teil von den Preissteigerungen in dieser Kriegszeit hat, wie ihm fälschlicher⸗ und oft genug auch böswilligerweise nachgesagt wird. Denn einmal sind die Unkosten des Kaufmanns, wie bereits her⸗ vorgehoben, ganz erheblich gestiegen; sodann darf nicht übersehen werden, daß hohe Preise immer eine Verminderung des Um⸗ satzes zur Folge haben. Es ist daher auch nichts irriger, als zu behaupten, daß der Kleinhandel den Krieg als Konjunktur aus⸗ nutze. In Wirklichkeit hat der Kleinhandel nicht den ge⸗ ringsten Einfluß auf die Konjunktur. Er ist voll⸗ ständig abhängig von den ihm gestellten Preisen; er ist weder in der Lage, das Angebot zu vermehren, noch zu beschränken. Auch Ware vermag der Kleinhandel aus naheliegenden Gründen nicht in großen Mengen aufzuspeichern, um dadurch etwa Einfluß auf die Preisgestaltung zu gewinnen, Eben nur, weil der Kleinhandel mmeistens erst das sichtbare Endglied der Kette vom Hersteller bis zum Verbraucher ist, bei dem die hohen Preise in die Er⸗ scheinung treten, an denen er aber, wie gesagt, völlig unschuldig ist, fe der Schein gegen ihn.“ 1 a . Neben diesen Darlegungen mehr grundsätzlicher Art greift die Denkschrift der Handelskammer aus der Fülle des Materials zwei Beispiele heraus, die beweisen, wie das Mißtrauen 11 75 den Handel oft nur aus der Unkennt⸗ nis der wirtschaftlichen Zusammenhänge fließt. Es handelt sich um die Preise von Reis und Petroleum. 5 0 Eine Stadtverwaltung verkauft beispielsweise Reis mit 40 Pf., während der Kaufmann dafür 75 Pf. für das Pfund ver⸗ langt. Dieser natürlich 1 Preisunterschied findet seine 5 Erklärung darin, daß die Gemeinde den Reis von der Zentral⸗ Eeinkaufsgesellschaft aus den für diese Gesellschaft della en Mengen zu Preisen erhalten hat, die weit unter dem Einkaufs⸗ preis der ursprünglichen Erwerber lagen. Da diese beschlag⸗ nahmten Warenbestände nur an die Gemeinden, nicht aber an dir berufsmäßigen Wiederverkäufer abgegeben werden dürfen, ist der Kleinhandel, wenn er die Ware handeln will, auf die noch im freien Verkehre befindlichen Mengen angewiesen, wofür er aber selbst 68 Pf. bezahlen muß Wenn er dann 75 Pf, beim Ver⸗ kaufe nimmt, so ist dies in Anbetracht der durch die Zeitumstände erhöhten Betriebskosten kein unangemessener Nutzen. Dem Laien aber erscheint der Vergleich zwischen 40 und 75 Pf. nux auf seine Weise erklärlich, weil er eben den Zusammenhang der Dinge 1 kennt. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei Petroleum, welches nur durch die Bemühungen des Handels mit großen Schwierigkeiten hereingeschafft und mit 56 Pf. vom Großhändler pverkauft wurde. Nachdem die Einfuhr des unentbehrlichen Roh⸗ und Leuchtstosses durch das Reich besorgt und durch die Zentral⸗ . 5 1 „ 8 3 V . 5 . 1 5 8 stelle für Petroleumverteilung unter Ansetzung eines Höchstpreises von 32 Pf. verteilt wird, erscheinen naturgemäß die früheren 3— des Kleinhandels zu hoch, sind es aber in Wirklichkeit nicht gewesen. Wir geben diese Beispiele wieder, weil ihre Kenntnis gerade auch für Gießener Verhältnisse von Nutzen sein muß. Die Handelskammer gibt nach dieser Rechtfertigung des Handels der Ueberzeugung Ausdruck, daß es von einer Stadtverwaltung nur klug und weitschauend gehandelt ist, wenn sie ihre kaufmännische Betätigung unter Mitwir⸗ kung des ortsansässigen Handels vollzieht. Denn dadurch werde sie sich nur eine Steuerkraft erhalten, die im Haushalt einer Stadt von der allergrößten Bedeutung sei. Für diese Mitwirkung komme in Gießen mangels einer anderen Organisation die Ortsgruppe des Verbandes deut⸗ scher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen in Betracht. Dieselbe habe sich bereit erklärt, die Vermittlung der Waren, die der Stadt Gießen vom Kom⸗ munalverbande überwiesen werden, zu bestimmt vorgeschrie⸗ benen Preisen an die Kleinhändler bezw. das kaufende Publikum unter Belassung eines kleinen Nutzens für den Groß- und Kleinhändler zu übernehmen. 5 Wir empfehlen die von der Handelskammer gemachten Darlegungen der aufmerksamen Beachtung auch des kaufen⸗ den Publikums, aus dem heraus gerade in der letzten Zeit mancherlei zu hören war, was sich unter dem Gesichtspunkte des Vorstehenden einigermaßen anders ausnimmt. * n Nationalstiftung für die interblie⸗ benen der im Kriege Gefallenen. Der Geschäfts⸗ führende Ausschuß schreibt uns: Zum zweiten Male gehen wir in ernster Kriegszeit ins neue Jahr hinein. Unser Heer steht unerschüttert und siegreich da, zu neuen Opfern bereit, bis zum ehrenvollen Frieden. Da deißt es für uns hier im Heimatlande, derer mit Dank zu gedenken, die ihr Teuerstes für das Vaterland hingeben. Schmerz und Kum⸗ mer können wir ihnen nicht nehmen, aber materielle Sor⸗ gen. Die sonst ausgesprochenen Neujahrswünsche wollen wir in die Tat umsetzen und wollen nicht e daß es unsere heilige Pflicht ist, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Daher gebet alle! Auch die kleinste Gabe wird mit Freude aufgenommen werden. Spenden nehmen die Landesausschüsse und deren Zahlstellen entgegen. * Geburtsschein und Geburtsurkunde. Die Eltern, die zur Anmeldung ihrer Kinder in die höheren Schulen eines Geburtszeugnisses bedürfen, tun gut, sich statt des üblichen Geburtsscheines eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, die nicht mehr kostet als der Geburts⸗ schein, im Gegensatz zu diesem aber in allen Lagen als amt ausdrücklich eine Geburtsurkunde. * Postbestellung am Neufahrstage. Am 1. Januar findet eine zweimalige Briefbestellung statt, am 2. Januar eine einmalige Brief-, Geld- und Paketbestellung. Der Schalterdienst ist wie an Sonntagen. * Wiederergriffen. Die aus dem hiesigen Lager in der Nacht vom 20. zum 21. Dezember 1915 entwichenen englischen Kriegsgefangenen Leonard Landy, Artur Corher und Georges Davidon sind in der Nähe des Schießplatzes Wahn wieder ergriffen worden. Kreis Alsfeld. ) Groß-Felda, 30. Dez. Der hier im Urlaub weilende Oberleutnant der Res. Dr. Rühl hatte sich in dankenswerter Weise bereit erklärt, in unserer Gemeinde einen Vortrag über„den Stellungskrieg im Westen“ zu halten. Der Redner ent⸗ ledigte sich dieser Aufgabe vor einer überaus zahlreichen Zuhörer schaft, die sich im Saale des Gasthauses„zur Traube“ eingefunden hatte. Eine Tellersammlung zugunsten des Roten Kreuzes ergab 25 Mark. Hessen⸗Nassau. ra. Weilburg, 30. Dez. Der Sohn des Bülrgermeisters und Reichstagsabgeordneten Hepp-Seelbach wurde zum Leutnant besördert.— Förster Schön wetter gelang es, in der Gemeinde— jagd Freiensels einen Wilderer zu stellen und festzunehmen. Die Schußwaffe wurde ihm auf der Tat abgenommen. ra. Aßlar(Dill), 20. Dez. Oberbriesträger a. D. Becker erhielt das Allgemeine Ehrenzeichen. ra. Aus dem Taunus, 30. Dez. Bei Ausgrabungen an der Haderhecke wurde neben mehreren Brandgräbern aus der Römerzeit eine größere Grube von nahezu 2,50 m Durch— messer freigelegt. Man fand zahlreiche Feuersteine, Pfeilspitzen aus Feuersteinen, Reste von Bronzegegenständen, geschmolzenes Glas Und viele Eisengeräte.. — Spielplan des Gießener Stadttheaters. Direktion: Hermann Steingoetter. Samstag, den 1. Januar 1916 Jene abends 7½ Uhr (außer Abonnement), bei kleinen Preisen:„Die selige Exzellenz.“ Ende 10% Uhr. Sonntag, den 2. Januar, nachmittags 81, Uhr, bei Volkspreisen: Kinder-Vorstellung: Ache und Gretel.“ Ende 5 Uhr. Abends 7½ Uhr, bet gewöhnlichen Preisen(ermäßigt): „Der Juxbaron.“ Ende gegen 10¼ Uhr. Dienstag, den 4. Jan., abends 8 Uhr, bei Volkspreisen: Volks-Vorstellung:„Kabale und Liebe.“ Ende nach 11 Uhr. Freitag, den 7. Januar, abends 8 Uhr, bei gewöhnlichen Preisen(ermäßigt), 9. Freitags-Abonne⸗ ment-Vorstellung:„Die Großstadtluft.“ Ende nach 10 ¼ Uhr. Sonntag, den 9. Januar, nachmittags 3½ Uhr, bei kleinen Preisen:„Der Juxbaron.“ Ende 6% Uhr. Abends 7½ Uhr, bei kleinen Preisen:„Der Hypochonder.“ Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Ende 10 Uhr. .—————————KBK—K—2 re Wirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde. 5 Gottesdienst. Silvester, den 31. Dezember. In der Stadtkirche. Abends 6 Uhr: Pfarrer Mahr.. In der Johanneskirche. 1 Abends 8 Uhr: Pfarrer Bechtols heimer. Neujahr, 1. Januar. Kollekte für die Armen. In der Stadtkirche. Vormittags 9/ Uhr: Pfarrer Schwabe. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Martusgemeinde. arrer S abe. Abends 5 Uhr: Pfarrer Mahr. 0 1 a . In der Johanneskirche. Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Ausfel d. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die 114 5 farrer Ausfeld. Abends 5 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Sonntag nach Neujahr, 2. Januar. In der Stadtkirche. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrassistent Hoffmann. In der Johanneskirche. Vormittags 910 Uhr: Pfarrer Aus eld. Abends ½8 br: Bereinigung der konfirmierten männlichen Jugend der Johannesgemeinde. Am kommenden Sonntag, den 9. Januar, wird nach allen Gottesdiensten eine Kollekte für die Heidenmisstion erhoben werden. Wartburg, evangel. Jünglings⸗ und männer⸗ verein. (Diezstraße 15.) Ausweis dienen kann. Man verlange also auf dem Standes- ich * tag, den 4. Januar, abends 8 ¼ Uhr: Bibelstunde.— Donnerstag, den 6. Januar, abends 8½ Uhr: Leseabend. e Sonntags⸗verein für Mädchen.(Diezstraße 15 p.) Jeden Sonntag nachmittag Zusammenkunst— 5 Evangelischer Gottesdsenst. Sollar: Freitag, den 31, Dezember, abends 8 Gottesdienst. 5. Kirchberg: Neujahrstag, Samstag, den 1. Januar, vorm. 10 Uhr. Mainzlar: 1 5 nachm. 1½„ Gollekte für die Ortsarmen.) Kirchberg: Sonntag, den 2. Januar, vormittags 10 Uhr. Lollar: Sonntag, den 2. Januar, nachmutags 1½ Uhr. Dekan Guß mann. Katholische Gemeinde. . Gottesdienst. Freitag, den 31 Dezember: 9 1 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. eichte. Uhr: Silvester⸗ 7. Samstag, den 1. Januar: Fest der Beschneidung. Vormittags 6 Uhr: Gelegenheit zur 9ʃ. Beichte. 1 7„ Sl. Messe. 5 8„ Austeilung der hl. Kommunion, 5 9„ Hochamt mit Predigt. g 5 1„„ Deil. Messe mit Predigt. Militärgotttesdienst. Nachmittags 5½ Uhr: Fest⸗Andacht mit Segen. Nachmittags 5 Uhr und abends 8 Uhr: Gelegenheit zur heiligen Beichte. ö 5 Sonntag, den 2. Januar. Vormittags 6 Uhr: l ee zur heiligen Beichte. 5 5 Messe. l 8„ Austeilung der hl. Kommunion. 10„ Hochamt mit Predigt. 19 11 Hl. Messe mit Predigt. Nachmittags 4½„ Jungfrauenkongregation. Nachmittags 5* Uhr: Andacht. Dienstag, und Freitag, abends 8 Uhr, ist Kriegsbittandacht. Freitag 7 Uhr ist Segensmesse. Diaspora⸗Gottesdienst. Samstag, den 1. Januar: In Hungen 9¼ Uhr. Sonntag, den 2. Januar: In Laubach 10 Uhr In Lich 9½ Uhr. Für Rheumatiker und Neuralgieleidende. Jabrelauge Schmerzen waren in 3 Tagen verschwunden. Herr E. Kelch, Hagen, schreibt:„Ich leide schon feit Jahren an Rbeumalismus und Blasenleiden und konnte vor lauter Schmerzen kaum noch auftreten. Da ich mir schon öfter alle möglichen Miktel batte kommen lassen, welche ost sehr teuer waren und rein gar nichts gebolsen batten, kauste ich mir eine Packung Togal, denn sagte mir:„wenn es nicht hilft, dann ist nicht viel verloren. Das Resultat war so überraschend, daß ich es selbst kaum glauben konnte. Schon nach dem Gebrauch von 2 Tabletten konnte ich gehen und am nächsten Morgen konnte ich wie seit langen Jahren srei und unbehindert auftreten. Heute, am dritten Tage, fühle ich mich am ganzen Körper trotz des misergblen Wetters so wohl, daß es eine Freude ist. Ich kann daher Togal allen Leidensge⸗ jäbrten sehr warm empfehlen.“ Aehnliche Erfahrungen und noch überraschendere Erfolge erztelten viele andere, welche Togal nicht nur bet Rheumatismus, sondern auch bei Kopfschmerzen, schuß, Ischias, Schmerzen in den Gelenken, sowie bei gebrauchten. Alle Apotheken führen Togal⸗Table Best.: Acid. acet. salic. Chinin. Mg. Li. 5 eren ei Influenze tten. 100²⁵ Amtlicher Teil. Nachtrag zu der Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von tiexischen und pflanzlichen Spinu⸗ stoffen und daraus hergestellten Web⸗, Wirk⸗ und Strickgarnen (Nr. W. M. 58/9. 15 R A) Vom 31. Dezember 1915. Nachstehende Anordnungen werden hierdurch auf Ersuchen des Kriegsministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gemäß der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915(RG Bl. S. 54) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. Sep⸗ tember 1915(RG Bl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915(RGBI. S. 684) bestraft werden. 5 5 Art. J. Meldepflichtige Gegenstände. 3 der Bekanntmachung Nr. W. M. 58/9. 15. K. R. A. wird dahin erweitert, daß vom 1. Januar 1916 an allmonatlich melde⸗ pflichtig auch sämtliche Vorräte der nachstehend näher bezeichneten tierischen Spinnstoffe und alle unter Verwendung der Spinnstoffe zu I.— IV. hergestellten Web⸗, Wirk- und Strickgarne sind, und 0 in der in den amtlichen Meldescheinen vorgesehenen Ein⸗ teilung: f J. Mohair, II. Kamelhaare, III. Alpaka, IV. Kaschmir, V. Zickelhaare, VI. Ziegenhaare, VII. Kälberhaare, VIII. Naber haare, IX. Fohlenhaaxe, X. Pferbehaare, mit Ausnahme von Schweif⸗ und Mähnenhaaren, Meldepflichtig sind nur Vorräte einer jeden Gruppe der vor⸗ enannten Rohstoffe oder der unter Verwendung der Rohstoffe zu —IV hergestellten Garne, die mindestens 100 Kilogramm be⸗ tragen. 5 Ark. II. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung am 31. De⸗ S8. zember 1915 in Kraft. Fraukfurt(Main), den 31. Dezember 1915. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. Betr.: W der Rekrutierungsstammrolle für das Jahr An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. 5 Sie werden hiermit ersucht, mit der Aufstellung der Rekru⸗ tierungs⸗Stammrollen für 1916 sosort zu beginnen und dafür zu sorgen, daß diese bestimmt bis zum 17. Januar 1916 hier eintreffen. Die Bestimmungen der Wehrordnung in der Fassung vom 8. Dezember 1913(Regierungsblatt Nr. 3 von 1914), insbesondere die des§ 46 sind hierbei genau zu beachten. In Ihren Gemeinden, wollen Sie alsbald zur öffentlichen Kenntnis bringen, daß alle im Jahre 1896 geborenen Militär⸗ 18 sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits über⸗ chritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei dem Kriegsersatzgeschäft zurückgestellt worden sind, und ent⸗ weder im hiesigen Kreis ihren dauernden Aufenthalt haben oder sich als Studierende, Schüler von Lehranstalten, Haus⸗ und Wirt⸗ schaftsbeamte, Dienstboten, Handlungsgehilfen, Lehrlinge usw. im Kreis Gießen aufhalten, sich zum Eintrag in die Stammrolle während der Zeit vom 3. bis 15. Januar 1910 bei der Bürger⸗ meisterei ihres Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes zu melden haben, mit Ausnahme der bereits Eingestellten. 5 Bezüglich derjeni jen Militärpflichtigen, welche zurzeit vor⸗ übergehend abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Le oder Fabrikherren die Anmeldung zu vollziehen. Weiter weise darauf hin, daß es Ihre Pflicht ist, zu ermitteln, welche ilitärpflichtige etwa außer den in den Geburtslisten auf⸗ geführten oder sonst angemeldeten Personen in der Gemeinde vorhanden und gestellungspflichtig sind. Zutreffenden Falles wollen Sie diese zur Anmeldung anhalten. Es ist streng darauf zu achten, daß fämtliche in der Gemeinde geborenen Militäxpflichtigen— mit Ausnahme der von diesen bereits früher gestorbenen— in die Stammrolle aufgenommen Sonntag, den 2. Januar, abends 8 Uhr: Vortrag.— Diens⸗ werden. 15 Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle unter⸗ läßt, if nach 5 20, If der W. B. mit Gel ble 0 i 0 3 1 1 zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ rafen. Es ist dies in der zu erlassenden Bekanntmachung aus⸗ drücklich zu erwähnen. Insbesondere bemerke ich folgendes: 5 a) Die Entgegennahme der Anmeldung zur Stammrolle sei⸗ kens der nicht am Orteder Anmeldung geborenen Militärpflichtigen ist stets abhängig zu machen: i 1. bei den Militärpflichtigen des jüngsten Jahrganges(hier 1916) von Vorlage eines Geburtsscheins; Heimat⸗ scheine, Abmeldebescheinigungen, Arbeitsbücher, sowie ander⸗ weite, wenn auch von Amtsstellen ausgefertigte Beschei⸗ nigungen oder Mitteilungen genügen nicht: 5 2. bei den Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge(hier 1915, 1914 und evtl. frühere) von Vorlage des Musterungs⸗ ausweises oder Berechtigungsscheines. 5 Genaues Augenmerk ist auf die Rechtschreibung der Namen der Militärpflichtigen zu richten, die Rufnamen sind zu unterstreichen. Auch ist darauf zu achten, daß der Geburtsort richtig bezeichnet und der in Betracht kommende Verwaltungsbezirk(Kreis, Amtshauptmann⸗ schaft, Oberamt, Bezirksamt usw.) zutreffend angegeben wird. o) Bei allen sich anmeldenden Militärpflichtigen ist ge⸗ nau festzustellen, welches Gewerbe diese betreiben, beziehungs- weise ob die Angaben zutreffend sind. Es kommt dies nament⸗ lich in Betracht bei Sattlern, Schneidern, Schuh⸗ machern, Schlossern, Schmieden(Huf schmied und Grob schmied zu unterscheiden), Wagnern und Zimmer⸗ leuten, bei welchen erforderlichenfalls festzustellen wäre, ob sie dieses Gewerbe tatsächlich gelernt haben und jetzt noch betreiben. Bei Ausfüllung der Spalte 8 ist der hauptsächliche oder alleinige Beruf soweit angängig genau zu be⸗ zeichnen(z. B. landwirtschaftlicher Taglöhner, Bäckergeselle, . Handlungsreisender usw.). Insbesondere ist ber rbeitern und Taglöhnern derjenige Arbeits- oder Geschäftszweig anzugeben, in welchem sie ständig oder meistens ar⸗ beiten lob in Landwirtschaft, bei Forst⸗, Garten⸗, Bau⸗, Eisen⸗ bahn⸗, Chaussee⸗, Hafen-, Kanalarbeiten usw.).— Dabei ist derjenige Beruf anzugeben, welcher seit Verlassen der Schule die längste Zeit hin⸗ durch ausgeübt wurde. Wer beispielsweise mehrere Jahre hindurch in der Land- wirtschaft beschäftigt und nur das letzte Jahr oder die letzten Monate als Handwerksgeselle oder Fabrikarbeiter tätig war, ist mit der ersteren, nicht mit der letzteren Beschäftigung nachzuweisen. „Bei den in der Landwirtschaft tätigen Militär⸗ pflichtigen ist durch Eintragung des Vermerks„m. Pf.“(mit Pferden) oder„o. Pf.“(ohne Pferde) in Spalte 8 anzugeben, ob diese mit Pferden umzugehen verstehen oder nicht. Bei den ausgewanderten Militärpflichtigen ist genau an⸗ zugeben, ob diese mit oder ohne Entlassungsurkunde, mit Reisepaß sind als Kind mit den Eltern und in welchem Jahre ausgewandert ind. 5 e) Ueber diejenigen Militärpflichtigen, welche sich in anderen Bezirken aufhalten, sind von Ihnen bei den betreffenden Orts⸗ behörden Ermittelungen nach deren Aufenthaltsorten anzustellen und das Ergebnis in der Stammrolle zu vermerken. 0 Militärpflichtige, welche in Ihren Gemeinden geboren sind, sich aber in anderen Kreisen dauernd aufhalten, find bei der Anmeldung zur Stammrolle ab⸗ zuweisen und zu belehren, daß sie sich in dem Bezirk ihres Aufenthaltsortes anzumelden haben. Als dauernder Aufenthalts⸗ ort ist anzusehen: 5 1. Für militärpflichtige Dienstboten, Haus⸗ und Wirtschafts⸗ beamte, Handlungsgehilfen, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchen sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen: 2. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehr⸗ anstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern sie auch an diesem Orte wohnen. g) In die Stammrolle sind im Sinne der Anmerkung 1 zu Muster 6 des 8 46 der. W.⸗O. alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach dem Eintritte der Betroffenen in das militär⸗ pflichtige Alter erfolgt sein, einzutragen, soweit sie zur Fenntnis der Bürgermeisterei gelangen, z. B. Laut Erkenntnis des Schöffen⸗ gerichts Gießen vom 1. September 1910 wegen Körperverletzung 1 1 Gefängnis, verbüßt vom 1. Oktober bis Ende Dezember h) Etwaige Zweifel sind durch sachdienliche Erörterungen auf⸗ zuklären und das Ergebnis in der Stammrolle zu vermerken. Das Formular für die Aufstellung der Stam m⸗ rolle ist in der Papier handlung von Ernst Balser in Gießen zu haben. 5 Gießen, den 30. Dezember 1915. Der Zivilvorsitzende der Großh. Ersatz⸗Kommission Gießen. J. V.: Hemmerde. Amtliche Bekauntmachungen der Stadt Gießen. Bei dem% Stadt Gießen sind seit der letzten Veröffentlichung weiter ein⸗ gegangen: 8 5 5 a) für die allgemeine Kriegsfürsorge(Liebes⸗ gabenfonds): Anonym eingegangen 100 Mk. Geheimrat Pasch 100 Mk., Kt. 10 Mk., Frau Hermann Fuhr 30 Mk., A. Z. 10 Mk., aus der Sammelbüchse der Stadtkasse 16,93 Mk., Rechtsanwalt Leun 50 Mk., Wilhelm Mayer, Gasthaus zum Krokodil, Ertrag aus dem Eisernen Kreuz, 1. Teilzahlung, 100 Mk., Professor Engel 15 Mk., Heinrich Winn 100 Mb, Landgerichtsrat Wiener 150 Mark, Geh. Kommerzienrat Heichelheim 2000 Mk., Allgemeiner Deutscher Frauenverein, Ortsgruppe Gießen, Ertrag eines Vortrag⸗ abends, 250 Mk., zusammen 2931,93 Mark; b) für die Sammlung für erblindete Hrieger: von einem belgischen Weingroßhändler durch Unterofsizier Dr. Neumann 20 Mk., Kommerzienrat Mueller 100 Mk., Ludwig 1 1 7 5 5 Mk., Tierschutzverein 100 Mk., zusammen 225 Ar e) für die Hinterbliebenen der im Felde ge⸗ fallenen Gießener Krieger: Kommerzienrat Mueller 26,25, Mk., Ludwig Lazarus 5 Mk., Freimaurerloge Ludewig zur Treue 100 Mk., Allgemeiner Staatseisenbahn⸗Verein Gießen 150 Mark, zusammen 281,25 Mark; d) für die Nationalstiftung für die Hinterblie⸗ benen der im Kriege Gefallenen: von der Höheren Mädchenschule aus dem von den Schülerinnen gesammelten Kriegs⸗ pfennig 100 Mark; 5 eh für die durch den ub Provinz Ostpreußen: Ludwig rus 10 Mark: 1) für die durch den Krieg schwer heimgesuchten 1 Elsaß⸗Lothringen: Ludwig Lazarus 10 Max k. Für alle diese Gaben sei hiermit herzlich gedankt. 10037B Höhere und Erweiterte Madchenschule zu Gießen. Die Anmeldungen der Mädchen, die vom Beginn des kommen⸗ den Schuljahres ab unsere Schule besuchen sollen, werden Don⸗ nerstag, den 20. und Freitag, den 21. Januar, von 9½ bis 1 Uhr, im Schulhause, Nord-⸗Anlage 14, entgegengenommen und zwar Donnerstag für die Höhere, Freitag für die Erweiterte Mädchenschule. Vorzulegen sind Geburtsurkunde, Impfschein oder Wiederimpf⸗ schlein und bei Kindern, die aus einer anderen Schule kom⸗ men, ein Abgangszeugnis. Mädchen, die erst schulpflichtig werden. sind bei der Anmeldung vorzustellen. Schülerinnen, die ch wer heimgesuchte früher schon in unserer Schule waren und wieder eintreten sollen, sind ebenfalls anzumelden. Anmeldungen nach der festgesetzten Zeit können nux berück⸗ 157 7 werden, insofern die betreffenden Klassen nicht schon voll⸗ zählig sind. 5 10038 1 4 — Lieferungsvergebung. Zur Bekleidung armer Konfirmanden zu Ostern 1916 sind folgende Lieferungen zu vergeben: 1. etwa 20 fertige Knabenanzüge aus schwar⸗ 500 0 Cheviot, 5 2. schwarzer Stoff(Mohair) zu Mädchenklei⸗ dern, 10036 3. farbiger Baumwollflanell zu Unterröcken. Angebote sind unter Beifügung von Mustern, auch zu dem Futter für die Knabenanzüge und die Mädchenkleider, und mit entsprechender Aufschrift verschlossen bis spätestens 15. Januar 1916 beim städt. Armenamt, Asterweg 9, einzureichen. Die in Gemäßheit des Reichsviehseuchengesetzes aufgestellten Listen der beitragspflichtigen Pferde⸗ und Rindviehbesitzer der Stadt Gießen und der Gemarkung Schiffenberg liegen während 8 Tagen vom Tage der Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung ab auf dem Stadthaus— Zimmer Nr. 15— zur Einsicht offen. 5 Einwendungen gegen die Einträge können nur während dieser Offenlegungsfrist und nur von den beteiligten Viehbesitzern vor⸗ gebracht werden. Gießen, den 28. Dezember 1915. Der Oberbürgermeister. J. V.: Grünewald. 10 022 B Bestandsaufnahme von Uaffee, Tee und Nakao. Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über eine Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao vom 29. November 1915 und der Bekanntmachung des Großh. Ministeriums des Innern vom 8. Dezember 1915 fordere ich alle diejenigen, die mit Beginn des 3. Januar 1916 Vorräte der in der Bekanntmachung angegebenen Art im Bezirke der Stadt Gießen im Gewahrsam haben, auf, diese unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars an⸗ zuzeigen. Die Anzeige hat auf dem Stadthause, Zimmer Nr. 9, zu erfolgen, woselbst die vorgeschriebenen Vordrucke zu erhalten sind. Die Ablieferung der ausgefüllten Formulare hat spätestens bis zum 5. Januar 1916 bei der angegebenen Stelle zu er⸗ folgen. Die Anzeige muß von dem Anzeigepflichtigen oder dessen Stellvertreter unterschrieben sein. Bei Fehlen der Unterschrift gilt die Anzeige als nicht abgegeben.. Wer die vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate verfallen erklärt werden. Gießen, den 29. Dezember 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung über eine Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao. Vom 29. November 1915. Auf Grund des§ 1 der Verordnung des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kalab vom 11. November 1915(Reichs⸗Gesetzbl. S. 750) wird folgendes bestimmt: § 1. Am 3. Januar 1916 findet eine Aufnahme der Vorräte von Kaffee(Bohnenkaffee und Bohnenkaffcemischungen), roh, ge⸗ braunt oder geröstet, Tee und Kalao, roh, gebrannt oder ge⸗ röstet, statt. 5 8 2. Wer mit dem Beginne des 3. Januar 1916 Vorräte der im§ 1 bezeichneten Art in Gewahrsam hat, ist vorbehaltlich der Vorschriften in 8 3 verpflichtet, sie auf dem vorgeschriebenen An⸗ zeigevordruckder zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. Vorräte von Kaffee und Tee, die zum Verbrauch im eigenen Haushalt, bestimmt sind, sind nur anzuzeigen, wenn sie bei Kaffee 10 Kilogramm, bei Tee 2,5 Kilogramm übersteigen. „Vorräte in Gewahrsam von Gemeinden und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften und Verbünden sind gleichfalls anzuzeigen. § 3. Vorräte, die in fremden Speichern, Lagern, Schiffsräumen. und dergleichen lagern, sind vorbehaltlich der Vorschriften im Abs. 2 und 3 vom Verfstgungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschlusse hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzuzeigen. Vorräte, die sich mit dem Beginne des 3. Januar 1916 unter⸗ wegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang anzuzeigen. Vorräte, bie sich in den unter Zollaufsicht stehenden Niederlagen (öffentlichen Niederlagen, Privatlagern mit oder ohne amtlichen Mitverschluß) mit Beginn des 3. Januar 1916 befinden, werden von den Zollbehörden, Vorräte, die sich zu diesem Zeitpunkt in Zoll⸗ ausschlüssen und Freibezirken befinden, werden von den durch die Landeszentralbehörden bestimmten Behörden nachgewiesen. Die Nachweisungen sind bis zum 10. Januar 1916 den Landes zentral⸗ behörden oder den von ihnen bestimmten Behörden un⸗ mittelbar einzureichen. § 4. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf: a) Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens, insbesondere einer Heeresverwaltung oder der Marineverwaltung, stehen; b) Vorräte, die im Eigentume der Zentral-Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin stehen. 85. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindeweise. Die Aus⸗ führung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob. Die Aufforderung zur Erstattung der Anzeige erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Bei der Erhebung sind die als An⸗ lagen J und II beigefügten Muster zu verwenden. Sie sind für die Ausführung der Erhebung hinsichtlich des Inhalts masigebend. § 6. Die Herstellung der Versendung der Drucksachen erfolgt durch die mit der Durchführung der Erhebung betrauten Landesbehörden. Die durch die Herstellung und Versendung def Drucksachen entstehenden Kosten werden den Landesbehörden ersetzt. 8 7. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen be⸗ stimmten Behörden haben die Zusammenstellung über die ermittelten Vorräte(nach größeren Verwaltungsbezirken getrennt) bis zum 25. Januar 1916 beim Kaiserlichen Statistischen Amte einzureichen. 1 § 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauf⸗ tragten Beamten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben. Vorrats⸗ und Betriebsräume oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte der im 8 1 genannten Art zu vermuten sind, zu untersuchen und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten zu prüfen. 8 9. Die Landeszentralbehörden erlassen die zur Aus füh⸗ rung der Erhebung erforderlichen Anordnungen und Bekanntmachungen. § 10. Wer die im 8 2 vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Ge⸗ fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehn⸗ tausend Mark bestraft; auch können im Urteil Vorräte, die ber der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate ver⸗ fallen erklärt werden. § 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft. Berlin, den 29. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. — Anlage 1. Vor Ausffllung ist die Erläuterung durchzulesen Bestandsaufnahme von 1* und Kakao am 3. Januar 1916. 5 Anzeige ))%)%%. ß„„ 11 rer.. Straße u. Nummer) Mit Beginn des 3. Jamrar 1916 befanden sich bei mir folgende Vorräte: in Kilogramm 1. Roher Kaffee(Bohnenkaffee 2. Gebrannter oder gerösteter(auch gemah⸗ lener) Kaffee(Bohnenkaffee oder Boh⸗ uenlaffeemischungen) V 4 5 5 5 5 1 bis zu 15000 Mark bestraft; auch können im Urteil „% TTT 3 e ,,, 5. Gebrannter oder gerösteter Kakao Ich versichere hiermit, die vorstehenden Angaben nach bestemn Wissen und Gewissen gemacht zu haben. C 916 5 (Stempelabdruck der Firma.) 25 (Unterschrift N Anlage 2.—— 1 Vorräte von Kaffee, Tee, Kakao 1 am 3. Januar 1916.„„„ Stagg, Zusammenstellung. 11 8 Kaffee Tee Kakao 8. Wer roh in gebrannt od. 1 roh in gebrannt od 5 e dae auen, e aue aübee, Aiege 751 in Kilogr. ö 1 2 5 5 28 Anleitung zur Ausfüllung der Anzeige. 1. Die Aufnahme erfolgt auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. November 1915 über eine Bestandsauf⸗ nahme von Kaffee, Tee und Kakao. 2. Zur Anzeige verpflichtet ist, wer Vorräte der in der Anzeige aufgeführten Waren mit dem Beginne des 3. Januar 1916 in Ge⸗ wahrsam hat. Vorräte von Kaffee und Tee, die zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind, sind nur anzuzeigen, wenn sie bei Kaffee 10 Kilogramm, bei Tee 2,5 Kilogramm über⸗ steigen. Halbfertige Kakaberzeugnisse, gebrauchsfertiges Kakaopulver und Schokolade unterliegen nicht der An⸗ zeigepflicht. Die Angabe hat in der Gemeinde zu erfolgen, in welcher sich die Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. 3. Vorräte, die in fremden Speichern, Lagern, Schiffs⸗ räumen und dergleichen lagern, sind vom Verfügungsberech⸗ tigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Ver⸗ schlusse hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. 1 Die Vorräte, die sich mit Beginn des 3. Januar 1916 in den unter Zollaufsicht stehenden Niederlagen(öffentlichen Nieder⸗ lagen, Privatlagern, mit oder ohne amtlichen Mitverschluß) oder in Zollausschlüssen oder Freibezirken befinden, sind in dieser An zeige nicht aufzuführen. 1 4. Nicht anzeigepflichtig sind Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens, insbesondere einer Heeresverwaltung oder Marineverwaltung, oder der Zentral⸗ Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin stehen. 15 5. Anzeigen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben. g 6. Vorräte, die sich mit dem Beginne des 3. Januar 1916. unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empsang anzuzeigen. Für diese Anzeige ist bei dem Ortsvor⸗ stand ein weiteres Anzeigeformular zu erheben. 5 7. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Beamten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben Vor⸗ rats⸗ und Betriebsräume oder sonstige Aufbewahrungs⸗ orte, wo Vorräte der genannten Art zu vermuten sind, zu unter⸗ 16555 1 70 und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten zu pA fen 5 8. Wer die vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet oder un⸗ richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefäng nis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft; auch können im Urteil Vorräte, die bei der Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, für dem Staate verfallen erklärt werden. 25 1 1 Ausführungsbekanntmachung. Auf Grund des§ 9 der Verordnung des Bundesrats vonn 29. November 1915 über eine Bestandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao(Reichs⸗Gesetzbl. S. 791) wird folgendes bestimmt: 8 § 1. Als Behörde, bei der von den Zollbehörden die Vorräts an Kaffee, Tee und Kakav, die sich in den unter Zollaufsicht stehenden Niederlagen(öffentlichen Niederlagen, Privatlagern min oder ohne amtlichen Mitverschluß) mit Beginn des 3. Januar 1916 befinden, nachzuweisen sind, sowie als Behörde, die mit Durch⸗ führung der Bestandserhebung betraut wird und die die Zusammen stellung über die ermittelten Vorräte beim Kaiserlichen Statisti⸗ schen Amt einzureichen hat(§ 3 Abs. 3, 8s 6, 7 der Verordnung), wird die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik bestimmt. 9 § 2. Zuständige Behörde im Sinne von§ 2 Abs. 1 der Verord⸗ nung ist in Städten von über 20 000 Einwohnern der Oberbürger⸗ meister, in den übrigen Städten der Bürgermeister und in den Landgemeinden die Bürgermeisterei. Zuständige Behörde im Sinne von 8 8 der Kreisamt. Darmstadt, den 8. Dezember 1915. Großherzogliches Ministerium des Innern. v. Hombergk. Verordnung ist das sämtlichen Wintersac Mein Ausverkauf hen i beginnt Montag, den 3. 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Bürgermeisterei Großen-Linden. 1008