Nr. 300 Erschetm täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Gießener Famillenblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Gießener General-Anzeiger für Oberhessen 165. Jahrgang nzeiger Dienstag, 21. Dezember 1915 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckeret: Schul⸗ straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: S 51, Schrift- leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Mb. Deutscher Reichstag. 24. Sitzung. Montag, den 20. Dezember 1915. Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück, Helfferich. Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten. die Kriegsgewinnvorlagen. Auf der Tagesordnung steht an erster Stelle die zweite Beratung des Gesetzes über vorbereitende Maß⸗ nahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne. Dazu liegen zwei Entschließungen des Haupt⸗ aus schu sses vor. Die erste fordert Maßnahmen, um unter voller Wahrung der Interessen des reellen Geschäftsbetriebs die Untersuchung und Feststellung von Fällen herbei⸗ n in denen durch Kriegslieferungen, die Vorbereitung, ermittlung, Besorgung oder Verschaffung von Kriegslieferungen oder eine andere Mitwirkung bei ihnen ein übermäßiger oder unlauterer Gewinn erzielt wird. Ferner wird ein G 125 tzentwurf verlangt, durch den für den Reichsfiskus ein Anspruch auf Herausgabe solcher Gewinne sbe⸗ ündet wird. Weiter wird noch ein Gesetzentwurf ver⸗ ngt, durch den, wer sich oder einem Dritten für Heeres⸗ leistungen Vermögens vorteile gewähren oder versprechen läßt, die den üblichen Wert übersteigen und in auffallendem Mißverhältnis zur Leistung stehen, zum Ersatze des Schadens verpflichtet wird, und zwar mit rückwirkender Kraft auf die seit Kriegsbeginn abgeschlossenen oder erfüllten Rechtsgeschäfte.. Eine sozialdemokratische Entschließung verlangt die Erhebung eines erneuten Wehrbeitrages im Laufe des Steuerjahres 1916/17. 8 Auf Vorschlag des Abgeordneten Bassermann(Natl.) findet beim ersten Paragraphen der Vorlage eine all gemeine Aussprache statt. Der Berichterstatter Abgeordneter Dr. Südekum(Soz.) berweist auf den gedruckt vorliegenden Bericht. N Abg. Dr. David(Soz.): Der Gesetzentwurf ist nur eine Vorbereitung für das Gesetz. das im März nächsten Jahres kommen soll. Die Vorlage wird die juristischen Personen mit in das Besitzsteuergesetz einbeziehen. Das ist eine alte Forderung, die wir schon 1913 gestellt haben. Hier sollen Einkommen erfaßt werden, die gewonnen werden, ohne daß der Aktienbesitzer einen Finger krumm zu machen braucht. Ebenso sind wir damit einverstanden, daß besonders kostbare Gegenstände, Schmuck, kostbare Gemälde usw. zur Steuer herangezogen werden. Beim Wehrbeitrag ist es gelungen, die Steuecpflicht der Landesfürsten in das Gesetz hineinzubringen, be m Reichs besitzsteuergesetz haben wir es nicht erreicht. Hoffentlich bringt das neue Gesetz die Steuerpflicht der Fürsten sofort in der Vorlage(Sehr gut! b. d. Soz.) Der Schatz ⸗ sekretär hat mit Recht die Steuerpflicht als eine Ehrenpflicht bege ichnei. Mit aller Schärfe müssen wir uns dagegen wenden, daß das Kendeserbe von der Gewinnsteuer freibleibt; das würde letzten Endes eine Durchlöcherung des Besitzsteuergesetzes bedeuten. Die Vorlage ist ein neuer Schritt auf dem Wege zur Reichseinkommensteuer, die einmal die Grundlage des ganzen Steuerwesens des Reiches bilden muß. N Aus der Kriegsgewinnsteuer wird das Reich frühestens am * April 1917 Einnahmen erziesen. Bis dahin muß das Budget ins Gleichgewicht gebracht werden, ohne daß Anleihen zu Hilfe 3 werden. England steht an sich gewiß finanziell schlechter a als wir Aber dadurch ist es uns voraus, daß es wenigstens einen Teil der Kriegsausgaben aus neuen Steuern deckt. Hier könnten wir dem englischen Beispiel folgen. Deshalb beantragen wir eine erneute Erhebung des Wehrbeitrags. Die technischen Schwierigkeiten müssen überwunden werden. Vielleicht kann man es einen„Ehrenpflichtbeitrag“ nennen, um der Sache ihre Härte zu nehmen Wohl viel mehr Leute würden den 5. Imperativ der Vaterlandsliebe“ durch Zeichnungen auf Kriegs mleihen befolgen; ihre Mittel erlauben das nicht; sie müssen sich mit dem Aufbringen der Zinsen begnügen. Wenn man sieht, wie namentlich in Berlin- W Reichtum und Ueppigkeit sich breitmochen, während die große Masse des Volkes Not leidet, muß man sagen: Selbst eine gewisse Härte in der Heranziehung der Wohlhabenden würde durchaus berechtigt sein. Wäre der Feind im Lande, müßten sie noch viel mehr bluten. Eine Folge des Krieges ist, daß die reichen Leute immer reicher und die armen immer ärmer werden. Dem müssen wir durch einen Ausbau der sozialen Gesetzgebung begegnen. Deshalb warne ich vor dem Versuch, das Budget durch indirekte Steuern ins Gleich⸗ 7 95 bringen. Nehmen Sie unsern Antrag an!(Beifall . Soz.). Staatssekretär des Reichsschatzomts Dr. Helfferich: Der Vorredner ift weit über den Inhalt der Vorlage hinaus⸗ . und auch weit über die Resolution, die er begründet hat. ch kann ihm in diese weiten Gebiete nicht folgen, denn ich müßte Gedanken über zukünftige Steuervorlagen vor⸗ ausnehmen, und die Gegenwart drängt uns mit näherliegenden Aufgaben. Die Dinge, von denen er gesprochen hat, liegen niemand mehr am Herzen als mir, der Zeitpunkt ihrer parlamentarischen Erörterung scheint mir jedoch noch nicht gekommen Es ist durchaus zutrefend, daß das vorliegende Gesetz lediglich ein vorbereitendes Sperrgesetz ist, das verhindern soll daß Aktiengesellschaften und andere juristische Personen die bon ihnen erzielten Gewinne in einer Weise ausschütten, daß sie der Bestellerung durch die im März kommende Kriegsgewinnsteuer entzogen werden können. Ueber das später kommende Gesetz kann ich heute laum mehr sagen als am 30. November. Auch die Frage, wie das Verhältnis des 1 Kriegsgewinnsteuergesetzes zum Reichsbesitzsteuergesetz sein soll, ist noch nicht geklärt. Das wird Sache des endgültigen Gesetzes sein. Die Abgaben in dem künftigen Kriegsgewinnsteuergesetz werden gußerordntlich viel höher sein als die des Besitz⸗ steuergesetzes. Dabei wird auch die Frage der Erb⸗ schaften berührt. Wenn ich neulich erklärt habe, daß wir Erb⸗ schaften und ähnlichen Vermögenszuwachs nicht retten wollen durch die hohen Abgaben des Kriegsgewinnsteuergesetzes, so bedeutet das nicht, daß die im Reichsbesitzsteuergesetz geschaffene Besteuerung abgeschafft werden soll.. Sehr beredt und mit guten Gründen hat der Vorredner die Notwendigkeit entwickelt, von unserem System der Beschaffung der Kriegsmittel durch Anleihen überzugehen zu dem Verfahren, das er als das Englands bezeichnet hat. Ich will beide kurz arakterisieren Wie ich neulich feststellte, hat sich England zu eginn des Krieges in der Illusion gewiegt, daß er mit 9 wie die finanziellen Methoden durchgefochten werden könnte früheren Kriege, die England durchgeführt hat. Das war eine Täuschung. Lloyd George hat als Schatzkanzler im November vorigen Jahres seine Vorlage über die betreffenden Steuern damit begründet, daß bei der Finanzierung der Kriege mit Frankreich Ende des 18. und 19. Jahrhunderts und auch im Krimkrieg und anderen Fällen nahezu die Hälfte oder mehr der Kriegskosten durch Steuern aufgebracht worden sei. Heute steht fest, daß die Politik, einen erheblichen Teil der Kriegskosten während des Krreges durch Steuern aufzubringen, in England gescheitert ist.(Sehr richtig) So hoch an und für sich die aufgebrachten Summen sein mögen, so liefern sie doch so gut wie keinen Beitrag zu den eigent⸗ lichen Kriegskosten. Bei dem gigantischsten Ringen, das Europa je durchgemacht hat, haben wir uns von Anfang an gesagt: es ist ausgeschlossen, während des Krieges einen irgendwie ins Gewicht fallenden Teil der Kriegskosten im Wege der Besteuerung aufzu⸗ bringen. Damit ist nicht gesagt, daß überhaupt niemals die Steuerschraube neu angezogen werden soll. Es wäre eine Vermessenheit, wenn jemand sagen wollte: wir führen den Krieg von Anfang bis zu Ende ohne Steuererhöhung. Nicht der Abg Dr. David hat dies als Grundfatz der deutschen Kriegsfinanzierung aufgestellt; aber in der Presse des Inlandes wie des Auslandes ist diese Behauptung immer wieder aufgetaucht. Insbesondere hat die englische Presse und haben die englischen Minister Asquith Mac Kenna und der Handelsminister Runciman wiederholt meine Erklärung so aufgefaßt, als ob Deutschland über⸗ haupt nicht in der Lage sei. wäbrend des Krieges auch nur ernen Pfennig anders als durch Anleihen aufzubringen. Das ist natürlich falsch. Wir wollen nur nicht, solange die zwingende Notwendigkeit nicht vorliegt, unserm Volke zu den übrigen großen Lasten des Krieges auch noch eine neue Steuerbelastung aufbürden. Solange unser ordent⸗ liches Budget auf sich selbst steht. wollen wir keine neuen Steuern einfüßren, nicht weil wir es nicht können, sondern um eine unnötige Mehrbelastung zu ersparen. Nun hat der Haushalt des Reiches für 1914/15 trotz der acht Kriegsmonate mik einem sehr erheblichen Ueberschuß nämlich 220 Millionen Mark, ab⸗ geschlossen. Auch der diesjährige Etat wird hoffentlich ungefähr im Gleichgewicht bleiben. Ich will aller⸗ dings eingestehen: die Gründe hierfür sind, daß, solange der Krieg dauert, die bisherigen fortlaufenden Ausgaben für Heer und Marine aus dem ordentlichen Etot nach dem außerordentliche Etat übergeführt werden. Der Krieg wird mit Mitteln des außer⸗ ordentlichen Efats geführt; deshalb verschwinden die Ausgaben im ordentlichen Etat. Weil nun der gegenwärtige Etat entweder überhaupt nicht mit einem Fehlbetrag abschließt oder doch nur einen sehr geringen Fehlbetrag hat liegt keine Notwendigkeit vor, zur Ausgleichung diefes Etats neue Steuern einzufübren. Daß sich das für die Zukunft aber ändern wird, habe ich schon neulich ausgeführt. Der Etat für 1916/17 wird sich ohne neue Einnahmen nicht ins Gleichgewicht setzen lassen, deshalb wird damit zu rechnen sein, daß ihnen gleich⸗ zeitig mit dem Etat für 1916/17 nicht nur das Gewinnsteuer⸗ gesetz, sondern auch noch andere Steuergesetze zugehen werden, die gegenwärtig in Arbeit sind. Sie sehen also, daß wir keineswegs in den Tag hineinleben und im Gegensatz zu dem borsichtigen England leichtsinnig verfahren. Unsere Finanzpolitik während des Krieges beruht bielmehr auf einer nüchternen Erwägung aller Tatsachen und aller Möglichkeiten. Sie beruht aber auch auf der Forderung, der wir uns nicht entziehen können, die Wirtschaft des deutschen Volkes während des Krieges so leistungsfähig wie nur irgend möglich zu erhalten, und deshalb haben wir bisher von Steuererhöhungen abgesehen. Nicht die Rücksicht darauf, daß irgend jemand weniger Steuern zahlen soll, war maßgebend. Das ist das Prinzip der Oekonomie der Kräfte. Wenn es sein muß, werden wir auch in die Tasche der Staatsbürger greifen. Das wird sich nicht auf 5 Prozent beschränken. Der Patriotismus des deutschen Volkes, Herr Abg. David, ist mit 5 Prozent nicht abgegolten.(Sehr gut! rechts.) Will man die deutsche und englische Finanz⸗ politik miteinander vergleichen, so muß man berücksichtigen, wie ganz verschieden die englische und die deutsche Staats⸗ und Finanzwirtschaft sind. Ich halte es nicht für gerechtfertigt, das englische Steuersystem für sozialer zu halten als das deutsche. (Abg. Dr David[Sozd.]: Doch!) Zwar haben in England vor dem Kriege nur 11 Prozent der Bevölkerung Einkommensteuer gezahlt, aber am Wehrbeitrag sind in Deutschland nur 7½ Prozent beteiligt. Dagegen ist in England die Belastung von Tabak und Spirituosen aller Art vor dem Kriege etwa 2½ mal so groß ge⸗ wesen wie in Deutschland. Diese Genußmittek dienen doch auch dem Massenverbrauch. In England ist gerade während des Krieges die Steuergrenze wesentlich herabgesetzt worden, und wir wollen erst einmal abwarten, wie das englische Steuershstem nach dem Kriege aussieht Dazu kommt aber, daß in England keine Zu⸗ schläge für Provinzial⸗ und Kommunalverwaltungen erhoben werden. Die Mittel hierfür werden vor allem durch die Miet⸗ steuer aufgebracht. Wenn Sie nun bedenken, daß die Auf⸗ wendungen för die Micte progressiv mit dem Geringerwerden der Einkommen wachsen, so wird man diese Besteuerung nicht gerade sehr sozial nennen können.(Sehr richtig!) Wie groß nun auch die Kriegsentschädigung, auf die wir unter allen Umständen rechnen, sein wird: wir werden vor einer kolossalen steuer⸗ lichen Neubelastung stehen.(Sehr richtigl) Ehe man sich daher auf bestimmte Formen festlegt, muß man sich ein ge⸗ naues Bild über die Verteilung der Lasten machen. Wir alle sind wohl überzeugt, daß im großen ganzen der Aufbau unseres öffentlichen Lebens— Kommunen, Einzelstaaten, Reich— gesund ist und über den Krieg hinaus beibehalten werden soll. Alles, was auf finanziellem Gebiet geschieht, müssen wir auch von diesem Gesichtspunkt aus betrachten. Alle Parteien werden hiermit rech⸗ nen müssen. Deshalb möchte ich dringend bitten, nicht auf den Boden des sozialdemokratischen Antrags zu treten— ganz abge⸗ sehen von seinen technischen Schwierigkeiken— sondern ihn für die Zukunft zurückzustellen. Bei allem, was kommt: fassen Sie die Dinge als Ganzes, nehmen Sie unser öffentliches Leben als Ganzes, stellen Sie danach Ihre Beurteilung ein! Wenn ich von dem Opferwillen gesprochen habe, der in unseren Kriegsanleihen zum Ausdruck gekommen ist, so habe ich dabei vor allem an den Opferwillen der kleinen Zeichner gedacht. Sie haben geradezu Vermögensverlustc erlitten, um ihr Geld auf den Altar des Vaterlandes niederlegen zu können.(Beifall.) Für den Spargroschen, der in Kriegsanleihen angelegt wurde, gilt dasselbe. Von 8 vier Millionen Zeichnern haben sich sicherlich manche die Butter vom Brot abgespart um wieder Kriegsanleihe zeichnen zu können. Man darf nicht nur auf die 5 Prozent Verzinsung sehen, sondern auch auf den wirklichen Opfersinn.(Beifall.) Was die Zukunft anlangt: In Deutschland gibt es wohl niemand mehr, der glaubt, daß wir in naber Zeit wieder auf Steuersätze wie früher zurückkommen werden. Aber jedermann sagt: der Krieg muß durchgehalten werden, koste er, was er koste!(Beifall.) Mit den enormen Lasten werden wir uns abfinden. Nach dem Kriege wird sich der deutsche Patriotismus nicht nur in Anleihezeichnungen, sondern auch in Steuerzahlungen bewähren müssen. Diesen Patriotismus brauchen wir, und an ihm wird es uns dann nicht fehlen!(Lebhafte Beifall.) Abg. Dr. Stresemann(Natl.): Das wirtschaftliche Ergebnis dieses Krieges kann nicht in dem Satze ausgesprochen werden: Die Reichen sind reicher ge⸗ worden und die Armen ärmer.(Widerspruch des Abg. Dr. David.) Nein, so einfach sind die Dinge nicht. Große Wertverschiebungen sind vorgekommen, dorin haben Sie recht, aber viele Vermögende sind ärmer geworden und neue Vermögen haben sich gebildet. Gehen Sie doch einmal nach Hamburg und Bremen. Wie sollen diese Leute ihre Deklarationen zum Wehrbeitrag einsetzen? Wie sollen auch sonst unsere Milliardenforderungen im Auslande be⸗ wertet werden? Wir haben glänzend und über Erwarten durch⸗ gehalten. Die Löhne der Daheimgebliebenen sind oft ein Mehr⸗ faches der früheren.(Zuruf bei den Soz.: Teuerung!) Auch gegenüber der Teuerung hat in vielen Zweigen die bisherige Lebensführung aufrechterhalten werden können. Es ist richtig, daß England uns ein Beispiel darin sein muß, auch während des Krieges an die Frage heranzugehen, wie wir den Haushalt ins Gleichgewicht bringen. Je weniger wir wissen, wie lange der Weltkrieg währt, um so weniger können wir da⸗ von absehen, dem Reiche neue Steuern zu erschließen. Aber wir haben auch in Deutschland schon Kriegs⸗ steuern. Sowohl in Preußen wie Sachsen und anderen Bundes⸗ staaten sind Gesetze in Vorbereitung oder in der Verabschiedung über eine Erhöhung der Einkommensbesteuerung. In Groß⸗ Berlin sind jetzt erst die Kommunalsteuern auf 150 v. H. erhöht worden. Erst wenn man diese Steuererhöhungen zusammenzählt, wird für den Vergleich mit England ein Maßstab gegeben. Eng⸗ land ist aber auch durch ein Jahrhuͤndert der Weltherrschaft reich eworden, während Deutschland erst vor wenigen Jahrzehnten mit ngland in Wettbewerb getreten ist und nicht so viel fundierte Vermögen aufzuweisen hat, so daß Deutschland aus einer Be⸗ steuerung fundierter Vermögen nicht die gleiche Summe heraus⸗ wirtschaften kann wie England. England hat auch nicht so viel Menschen unter den Fahnen wie Deutschland. Deshalb ist bei uns die Erschütterung durch neue Steuergesetze größer. Man darf auch nicht sagen, daß die Kriegsanleihezeichner lediglich auf die öprozentige Verzinsung gesehen hätten. Das wäre sehr kurz⸗ sichtig gewesen. Viele große Unternehmungen haben es als eine Ehrenpflicht angesehen, entsprechend der Größe des Unternehmens auch als Teilhaber des Volkes bei den Kriegsanleihezeichnungen aufzutreten. Dem Reichsschatzsekretär ist es zu danken, daß er nicht nur den Patriotismus angerufen hat, sondern auch das Agens in der An⸗ leihe war, die sie zu einem großen moralischen Sieg Deutschlands gemacht hat. Daß die neue Steuer erst ab 1. April 1917 Erträge abwirft, ist noch gar nicht ausgemacht, wir haben die Entscheidung darüber noch in der Hand. 1 5 Der Wehrbeitrag läuft uns ja nicht weg. Wenn wir jetzt eine neue Erhebung veranstalten, so entstehen große Schwierig⸗ keiten. Unter dem Einfluß der Unsicherheit aller Verhältnifse werden die Vermögenserklärungen auch weit pessimistischer aus⸗ fallen als wenn sich ein Ende des Krieges erst absehen läßt. Des⸗ balb ist es besser, damit zu warten, bis wir in einigen Monaten an die Neugestaltung des gesamten deutschen Finanzwesens heran⸗ treten.* Wir haben stets den Standpunkt vertreten, daß mehr als bis⸗ her auch Besitzsteuern dem Reich zur Verfügung gestellt werden müssen, und sind auch nicht abgeneigt, zu prüfen, ob und inwieweit der Wehrbeitrag weiter erhoben werden muß. Es werden so große Anforderungen an unsere deutschen Finanzen gestellt werden, daß das Reichs interesse vorangehen muß und vor Härten nicht zurückgeschreckt werden darf. Wem sein Vermögen in den Stürmen des Weltkrieges erhalten blieb. der muß sich klar machen, daß er denen Dank schuldet, die ihn vor einem völligen Verlust bewahrt haben. Ob eine Vermögens⸗ und Erbschaftssteuer füe das Reich in Betracht kommt, inwieweil Reichs monopole geschaffen werden müssen, um den Haus⸗ halt später ins Gleichgewicht zu bringen, vermag jetzt niemand abzuschätzen. Anträge haben deshalb nur theoretischen Wert. Bei der praktischen künftigen Arbeit dürfen unter Beachtung aller sozialen Gesichtspunkte die staatlichen Kulturaufgaben nicht leiden, aber auch den Bundesstaaten müssen die Mittel bleiben, für ihre Kulturaufgaben zu wirken. 5 Die Kriegsgewinnsteuer wird von den einen moralisch, von den andern materiell begründet. Der Reichsschatz⸗ sekretär sagte negativ, es sei keine Strafsteuer. Die Steuer ist aus einem berechtigten Unwillen des Volksempfindens geboren. aber durch das vorliegende Gesetz werden diejenigen betroffen, gegen die das Volksempfinden sich nicht gerichtet hakt. Der Beruf des Heereslieferanten darf nicht als mit einem Makel behaftet hin⸗ gestellt werden. Neben den Taten unserer Truppen sind es doch die außergewöhnlichen Leistungen von Industrie, Handel und Land⸗ wirtschaft während des Krieges, die mit zu unserem Siege bei⸗ tragen, und ebenso die gewaltigen Errungenschaften der deutschen Technik und Wissenschaft. Das Volksempfinden wendete sich lediglich gegen diejenigen Leute, die niemals zur deutschen Kaufmannschaft und Industrie gehört hatten, die aber die erste Kriegskonjunktur mit großem Zynismus für ihre Tasche auszunutzen verstanden haben. Hoffentlich gelingt es, neben der quantitativen Staffelung der Steuer auch zu einer qualitativen Staffelung der Steuer zu kommen. Vielleicht ist es möglich, eine List e aller Heeres lieferanten zu dem Zwecke aufzustellen. Wir sind dagegen, daß über die 50 Prozent hinausgegangen wird. Eine Doppelbesteuerung ist allerdings nicht zu vermeiden. Denn fassen wir nur den einzelnen Aktionär, dann verflüchtigt sich der Gewinn, weil er durch Verluste bei andern Unternehmungen kompensiert werden kann. Es muß aber Rücksicht auf die Struktur der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Aktiengesell⸗ schaften genommen werden. Krupp hat eine hochherzige Tat durch freiwilligen Verzicht auf einen Teil des Kriegsgewinns ge⸗ tan. Die Zahlung aus diesem Gesetz kann schon wäh⸗ rend des Krieges erfolgen. Wir stimmen der Vorlage zu nach dem Worte: Gebet dem Reiche, was des Reiches ist!(Beifall.) Abg. Gothein(Fortsch. Vg.): In dieser schweren Zeit muß das Reich das Geld nehmen, wo es zu bekommen ist, selbst wenn gewisse Härten nicht ver⸗ mieden werden können. Es handelt sich um eine direkte Steuer ersten Grades. Wir sind auch nicht abgeneigt, sobald es möglich ist, den Wehrbeitrag in weiteren Raten zu erheben. Die sozial⸗ demokratische Resolution ist aber praktisch nicht durchführbar. Nicht nur weil die Beamten, sondern auch weil die meisten Zen · siten im Felde stehen. Wir können den Steuerboten doch nicht in den Schützengraben schicken!(Heiter⸗ keit.) Wir sind uns vollständig klar darüber, daß das deutsche Volk nach dem Kriege steuerliche Lasten übernehmen muß, die weit über Bisherige hinausgehen. Dabei wird das Reich auf direkte Einkommensteuern und Vermögenssteuern nicht verzichten können. Die bundesstaatliche Verfassung des Reiches verbietet einen direkten Vergleich mit England. Nicht nur das Reich hat unge⸗ heure Lasten, sondern auch die Einzelstaaten und namentlich die Kommunen. In Zukunft wird das Steuerzahlen etwas viel Tiefergehenderes sein. Die Steuern werden auf 30 Prozent und mehr des Einkommens steigen. länger dauern als bei den Einzel auch die direkten Steuern in Anspruch nehmen: einer einheitlichen, einfachen or Steuerwesens in Deutschland fü esse der Einzelstaaten liegen. unsere Lebenshaltung vereinfachen müssen. auch über die schweren Zeiten nach dem Kriege hinwegkommen hren. es wieder müssen!(Beifall.) glücklichen wirtschaftlichen und kulturellen Lage kommen! (Lebh Beifall.) Abg. v. Brockhausen(Kons.): mißbraucht werden. einen vermögenskonfiskatoris. anleihen haben es nicht die durchzuhalten. die sie in dem Ausschuß erhalten hat, zu. Den sozialdemokratischen Antrag auf Erhebung eines neuen Wehrbeitrages lehnen wir ab, schon aus rein technischen Gründen. Besonders schwierig gestaltet sich die Bemessung der Gewinne der Einkaufsgenossenschaften und Konsumvereine. Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich: sondere Behandlung der GSinkaufs⸗ und Ver⸗ kaufsgenossenschaften ist in der Vorlage nicht enthalten, wird aber in den Ausführungsbestimmungen in folgendem Sinne erfolgen: Die Beträge, die den Genossenschaften auf Grund ihres Umsatzes vergütet werden, gelten nicht als Gewinne der Ge⸗ nossenschaft. Was dagegen als Gewinne nach dem Verhältnisse der Geschäftsanteile der Genossenschafter ausgeschüttet wird, wird zur Steuer herangezogen nach denselben Grundsätzen wie die bei den Aktiengesellschaften. Abg. Merten(Reichsp.): Unsere Kriegsgewinne bleiben im Lande und schwimmen nicht wie bei unseren Gegnern nach dem„neutralen“ Amerika. Daher schreien sie ordentlich nach einer besonderen Besteuerung. Die Vorlage ist notwendig und hat große Eile, denn wer schnell nimmt, nimmt doppelt!“ Gegen den Antrag der Sogialdemokroten stimmen wir aus den gleichen Gründen wie meine Vorredner. Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim(b. k. Fraktion): Die Schweiz hat nach deutschem Muster einen Wehrbeitrag erhoben, aber ausdrücklich in der Verfassung bestimmt, daß er nur einmal erhoben werden darf. Trotzdem sind die Finanzen der Bundesstaaten durchaus notleidend geworden. Das sollte uns doch eine Warnung sein! Die juristischen Personen sind bei der Besitzsteuer einfach vergessen worden, die jetzige Heranziehung ist dankenswert, nur darf man die häufige Doppelbesteuerung nicht übersehen. Abg. Schiffer(ntl.)! empfiehlt die Entschließung des Hauptausschusses, die sich gegen die übermäßigen und unlauteren Gewinne bei Kriegslieferungen richtet. Diese Entschließung ist aus einem Initiativantrag Schiffer hervorgegangen. Der Redner hebt hervor, daß diese unreellen Kriegsgewinne scharf erfaßt wer⸗ den müssen. Moralische und unmoralische Gewinne dürfen nicht gleich behandelt werden. Die in unseren Gesetzen über Wucher, unlauteren Weltbewerb usw. schon enthaltenen Begriffe sollen hier speziell auf übermäßige oder unlautere Gewinne bei Kriegslieferungen zugeschnitten wer⸗ den. Das Volk darf nicht zur Ansicht kommen, daß man die kleinen Diebe hängt, die großen aber laufen Jäßt. Die Auswüchse müssen aus dem gesunden Körper unseres Wirtschaftslebens herausgeschnitten werden. Wir stimmen aber nicht ein in das Geschrei gegen alle hohen Preise und hohen Ge⸗ winne. Hohe Preise können vielfach begründet sein. Der Unter⸗ nehmerwagemut braucht oft den Anreiz lockender Gewinne. Un⸗ berechtigten Vorwürfen, Verallgemeinerungen gegen ganze Be⸗ rufsstände treten wir entgegen. Den wirtscha ftlichen Kriegsfreibeutern wollen wir dagegen ihre Beute abjagen. Das entspricht dem Rechtsempfinden des Volkes.(Beifall.) Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: Gegen den Gedanken, übermäßige oder un⸗ lautere Kriegsgewinne durch Erzwingung der Heraus⸗ gabe oder Geltendmachung eines Schadenersatzes für die Reichs⸗ finanzen nutzbar zu machen, ergeben sich bei näherer Prüfung sehr erhebliche Bedenken. Wahrscheinlich wäre eine übergroße Zahl von Anzeigen zu erwarten. Dadurch würde der geschäftliche Wagemut entschieden gehemmt. Wir haben allen Anlaß, auf die Leistungen von Landwirtschaft, Handel und In⸗ dustrie stolg zu sein.(Beifall) Und sie weiter anzuspornen, als sie jetzt etwa zu hindern. Es sind unzweifelhaft hohe Gewinne gemacht worden, die wohlverdient waren. Wo liegt die Uebermäßigkeit? Wer soll sie bestimmen? Nach den Umständen mögen sie gerecht gewesen sein und doch wird der eine unlauter nennen, was der andere als gerechtfertigt ansieht. Die Anstellung der Untersuchungen würde unausführbar sein. Je wei⸗ ter man sich in das Problem vertieft, desto größer erschei⸗ nen die Schwierigkeiten. Bei aller Sympathie für den Antrag erscheint es mir zweifelhaft, ob man diesen Gedanken gesetzgeber 55 ch erfassen kenn. Würde sich ein Gesetzent⸗ wurf aus ühren lassen, so werden sich vielleicht ganz andere Folge⸗ Eine be Die Belastung des Reiches wird staaten, deshalb muß das Reich Das muß zu ganischen Reform des gesamten Das wird auch im Inter⸗ Nach dem Kriege werden wir alle Dann werden wir (Beifall.) Preußen hat sich schon einmal großgehungert, wir werden Dann werden wir wieder zu einer Diese Gesetzes⸗ und Finanzfragen müssen ein⸗ gehend beraten werden, dürfen also nicht g ur Agitation Die neuen Steuern dürfen nicht eine chen Charakter tragen. Bei den Kriegs⸗ 5 Prozent gemacht, sondern der Wille, (Beifall.) Der Vorlage stimmen wir in der Form, Stellvertr. preußischer Kriegsminister v. Wandel: oder K haben sich mit durchaus angemessenen Preisen bei den Lieferungen ten des Krieges, als der Bedarf ungeahnt groß war und sehr schnell gedeckt werden mußte, blieb uns nichts anderes übrig, als recht hohe Preise zu bewilligen, damit wir die notwendige Aus⸗ rüstung des Heeres überhaupt rechtzeitig bekamen. Nach und nach haben wir die Preise immer mehr heruntersetzen können und sind den Fällen nachgegangen, in denen anscheinend zu hohe Preise gefordert worden waren. Auf diesem Gebiete sind gute Erfolge erzielt und eine erhebliche Zahl von Millionen sind dem Reiche erspart worden. Was als übermäßiger Gewinn zu bezeichnen ist, ist schwer festzulegen. Ein Fabrikant verdient eben mehr an derselben Ware als ein anderer, weil er bessere Maschinen hat, die Rohstoffe billiger gekauft hat usw. Diesen Mehrgewinn kann man doch aber unmöglich als unreell oder unlauter bezeichnen. Aehnliche Ge⸗ sichtspunkte werden sich, wenn man den Tausenden und Abertausen⸗ den von Lieferungen auf den Grund gehen wollte, herausstellen. Zu bestimmten Resultaten gu kommen, wird außerordentlich schwierig sein. Außerdem erscheint es mir auch recht zweifelhaft, ob überhaupt erhebliche Beträge herauskommen werden. Man kann doch nicht verlangen, daß alle die vielen Stellen, die über⸗ haupt mit Lieferungen betraut worden sind, Listen über diese Liefe⸗ rungen aufstellen, und daß dann jede einzelne Lieferung geprüft wird, ob die Preise angemessen gewesen sind oder nicht. Das würde Dutzende von Jahren erfordern. Wo uns be⸗ sonders eklatante Fälle zur Kenntnis gekommen sind, muß ihnen nachaegangen werden. Wir dürfen bei Industrie und Handel nicht den Einbruck erwecken, daß jeder, der mit einem ge⸗ wissen Risiko die Lieferungen übernommen hat, nachträglich vor ein Forum geschleppt und zur Verantwortung für die Höhe seiner Preise gezogen wird. Sonst würde sich niemand mehr entschließen, sich bei Heereslieferungen zu beteiligen. Daher möchte ich dringend bitten, bei den Maßnahmen, die hier beschlossen werden sollen, vorsichtig zu sein. Abg. Gröber(Zentr.): Mit dem Strafverfahren werden wir nicht zum Ziele kommen. Während der ganzen Kriegszeit haben wir mit ihm schlechte Erfah⸗ rungen gemacht. Wo sind denn die vielen Wucher fälle in der Nahrungsmittelfrage? Wenn wir als Ziel eines Straf⸗ verfahrens die Konfiskation einführten, kommen wir in Zustände, wie in den schlimmsten Zeiten des sip kenden römischen Reiches. Die Vermögenseinziehung muß aus ethischen Gründen Nebenstrafe bleiben. Wie kann man nachträglich eine Handlung für strafbar erklären die zurzeit ihrer Begehung straflos war?! Da sich das Deutsche Reich durch den Weltkrieg in eine Notlage gestellt sah, war wegen des Wucherparagraphen eigentlich jedes Geschäft mit ihm gefährlich(Heiterkeit und Beifall). Abg. Hoch(Soz.): Wem sollen die materiellen Kriegskosten auferlegt werden? Dem arbeitenden Volk darf auf keinen Fall noch etwas aufgebürdet werden, darüber muß sich der Reichsschatzsekretär bereits klar sein. Schatzsekretär Dr. Helfferich: Der Vorredner hat zwar sehr eindringlich und überzeugend gesprochen, aber nur für solche, die meine Ausführungen nicht gehört haben. Als ich seine Ausführungen hörte, hätte ich fast angenommen, er verwechsle mich mit einem anderen. Mit allem, was er gesagt hat, hat er an dem, was ich gesagt habe, vorbeige⸗ redet. Nach seinen Ausführungen schfen es, als ob ich die größte Beunruhigung unter die Arbeiter ge⸗ tragen hätte. Nein, Herr Abgeordneter, Ihre Ausführungen sind es, die die Beunruhigung wachrufen müssen, als ob die not⸗ wendigsten Lebensmittel durch indirekte Steuern belastet werden sollen.(Sehr richtig!) Mit keinem Wort habe ich davon ge⸗ sprochen. Das einzige, was bisher feststeht, die sogenannte Kriegsgewinnsteuer, bedeutet auf Grund des Programms, wie ich es bisher entwickelt habe, im Grunde doch nichts anderes, als eine oußerordentlich erweiterte, verschär fte Reichs ver⸗ mögenszuwachssteuer. Es ist nicht eine indirekte, son⸗ dern eine Besitzsteuer kat exochen, eine sehr scharfe Besitzsteuer, wie sie in dieser Ausdehnund als Kriegssteuer in keinem der krieg⸗ führenden Länder bisher durchgeführt worden ist. Von den Steuern, die kommen werden, ist eine ganz gewaltige, aus⸗ edehnte, mit scharfen Steuersätzen versehene direkte 7 das einzige, was heute vor dem Plenum steht. Im übrigen ist es sicher, daß wir sowohl während des Krieges, wie erst recht nach dem Kriege, nicht aus einer einzigen Steuer- quelle alles das befriedigen können, was befriedigt werden muß. Und ich habe auch zum deutschen Arbeiter das Ver- trauen, das der Abg. Hoch nicht zu haben scheint, daß er sich diesen Staatsnotwendigkeiten nicht entziehen wird, daß er ebenso, wie er mitgekämpft hat im Schützengraben, neben seinem Unter⸗ offizier und Leutnant, auch auf finanziellem Gebiet mitkämpfen wird für das Vaterland.(Lebh. Beifall.) Die Versicherung kann ich Ihnen allerdings geben: an die notwendigen Lebensmittel werden wir nicht herangehen, zumal nicht während des Krieges. So klug sind wir selber. Wir haben bisher gerade diejenigen Abgaben, die den Unter⸗ halt des armen Mannes belasten, aufgehoben, aber keine neuen Lasten dieser Art eingeführt. Auch England hat nicht nur direkte Steuern eingeführt. Der englischen Regierung ist von den Ar⸗ beiterführern doch gerade vorgeworfen, daß sie den Unterhalt des armen Mannes in bisher ganz unerhörter Weise belastet hat. Sie hat den Tee höher besteuerk, sie hat für das Bier Sätze eingeführt, die nach unseren Grundsätzen gerabezu phantastisch sind. Der Zucker, der auch in England ohnehin schon sehr teuer ist, ist mit außerordentlich hohen Steuersätzen getroffen worden. Auch Tabak, Kakao, Kaffee, Kaffeeerfatzmittel, getrocknete Früchte, Marmeladen usw. werden hoch besteuert. Ich erkenne allerdings an, daß England in sehr großem Umfange die direkten Steuern herangeholt hat. Aber es hat mit direkten Steuern allein nicht auskommen können und solche indirekten herbeigeführt, von denen ich hoffe, daß wir sie werden vermeiden können. Sorgen Sie da⸗ für, daß man draußen in der Oeffentlichkeit dem, was wir brin⸗ rungen ergeben, als wie sie erwartet werden Die Militärverwaltung ist durchaus nicht etwa der An⸗ sicht, daß die Zahl der unreellen Industriellen aufleute, die an Heereslieferungen beteiligt gewesen sind, besonders groß gewesen sei. Industrie und Handel betätigt. Es kann sich daher immer nur um Ausnahmefälle handeln. Ben der Vergebung der Lieferungen in den ersten Mona⸗ Abg. Graf Westarp(Kons.): Auf die juristischen Schwierigkeiten, die sich der Konstruktion des zu erwartenden Gesetzes über die übermäßigen und unlauteren Kriegsgewinne entgegenstellen, will ich nicht weiter eingehen, er⸗ kenne aber gern an, daß sie nicht leicht zu lösen sein werden. In der Begründung des Antrages muß von Anfang an ein Gesichts⸗ punkt ganz besonders in den Vordergrund gerückt werden, der. bei Ausarbeitung des Gesetzes nicht unberücksichtigt bleiben darf: wir müssen alles vermeiden, was den Eindruck hervorrufen könnte, als wollten wir gegen In⸗ dustrie, Hande! und Landwirtschaft als solche einen Vorwurf erheben. Davon kann keine Rede sein. Unsere Unternehmer in Industrie, Handel und Landwirtschaft haben sich ungeheure Verdienste auch während der Kriegszeit er⸗ worben, Verdienste, die darauf beruhen, daß die Betriebe mit großer organisatorischer Kraft und Entschlossenheit auf die Erfor⸗ dernisse des Krieges eingerichtet worden sind. Dazu gehört eine ungeheure wirtschaftliche Gewandtheit, aber auch Unternehmersinn und Unternehmermut. Das Gesetz muß scharf hervorheben, daß es sich nur gegen Ausnahmefälle wenden will. Abg. Mumm(Wirtsch. Vgg.): Der Schatzsekrteär kann mit der Aufnahme des Gesetzes zu⸗ frieden sein. Es war eine allgemeine Harmonie, die sogar dit Herren Gothein und v. Brockhausen umschloß.(Heiterkeit.) Abg. Dr. David(Soz.) tritt nochmals für den sozialdemokratischen Antrag ein. Schlach⸗ ten wollen wir die goldene Henne nicht, aber Federn muß si⸗ lassen! Tüchtig rupfen wollen wir sie!(Heiterkeit.) g Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich: Die einzige Steuervoclage, die bisher feststeht, ist die Krit gewinnsteuer, und das ist eine sehr scharfe direkte Steuer. uf Steuerdiskussionen über Gesetze, denen die Verbündeten Regie⸗ rungen noch nicht zugestiment haben, kann ich mich nicht ei (Sehr richtig.) Mit allem Nachdruck muß ich aber nochmals be⸗ tonen, daß wir die notwendigen Bedürfnisse des Volkes nicht weiter belasten wollen. Es ist ein Irr⸗ tum, anzunehmen, daß der Ertrag des Kriegsgewinnsteuergesetzes nicht mehr in dem Etat für 1916/17 zum Ausdruck kommen könne, weil die Veranlagung erst am 31. Dezember des kommenden Jahres erfolgen soll. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Wehrbeitrag gleichfalls am 31. Dezember 1913 veranlagt wurde, daß aber das erste Drittel des Wehrbeitrages schon in dem Etal für 1913/14 verrechnet worden ist.. Die gegenwärtige Situation macht es notwendig, Bebölkerung klar gemacht wird, daß große sie herantreten, und daß es unmöglich sein wird, alle diese An⸗ sprüche aus einer einzigen Steuerquelle zu befriedigen. Wir haben nicht nur mit dem Reich zu tur sondern auch mit den Einzelstaaten und Kommunen. Alle diese Körperschaften müssen auch über den Krieg hinaus am Leben erhalten bleiben. Deshalb bitte ich die Herren, die Vorlagen, die kommen werden, als ein Ganzes zu betrachten und mit dem in Zusammenhang zu setzen, fta in den Einzelstagten gescheben ist oder noch geschieht. Eine gerechte Würdigung ist, wie ich annehme, auch Ihr Wunsch und liegt auch Ihnen am Herzen.(Lebh. Beifall.) Damit schließt die Aussprache. Paragraph 1 wird unverändert angenommen, ebenso die Paragraphen 2 bis 7. Auf eine Anfrage des Abg. Schiffer⸗Magdeburg(Natl.) erklärt der Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich: Die Bedeutung der von dem Ausschuß eingeführten Be⸗ stimmung des Paragraphen 8, daß die Sonderrücklage der freien Verfügung der Gesellschaften entzogen ist, muß in den Aus⸗ führungsbestimmungen noch klargelegt werden. Die Reserve soll jedenfalls niemals mehr als die Hälfte des gesamten Mehr, gewinns betragen. g Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Dove(Pp.), Schiffer ⸗ Magdeburg(Natl.), Dr. Südekum(Soz.), Mer⸗ tin(Rp.) und Blunck(Vp.) wird§ 8 in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes sowie die Resolutionen des Ausschusses; der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt. Darauf wird das Ge einstimmig angen om m „ daß unserer finanzielle Ansprüche an setz auch in dritter Lesung e n. Die Kriegsabgabe der Reichsbank. Nach dem Beschluß des Ausschusses fallen Dreivierter des Gewinnes an das Reich. Die Sozialdemokraten beantra⸗ gen, den ganzen Gewinn dem Reich zu überlassen. Abg. Keil(Soz.) begründet diesen Antrag. Reichsbankpräsident Havenstein bittet dringend um Ablehnung. Der Staat erhält vom Gewinn der Reichsbank, der 1915 rund 220 Millionen beträgt, nicht weni⸗ ger als 199 Millionen. Davon sind vorweg 165 Millionen Kriegs. steuer. Das ist eine genügende Belastung. Abg. Dr. Arndt(Rp.): Ich bin immer für Uebernahme der Anteile der Reichsbank auf Rechnung des Reichs eingetreten. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann ich aber für den sozialdemokratischen Antrag nicht stimmen. * „ Abg. Dove(Fortschr. Vpt.) spricht sich ebenfalls gegen den sozialdemokratischen Antrag aus Die Reichsbank hat Ausgezeichnetes geleistet. Sie hat ein un⸗ geheures Risiko auf sich genommen zu Anfang des Krieges. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die Vor⸗ lage in der Fassung des Ausschusses in zweiter und so⸗ gleich auch in dritter Lesung angenommen. Dienstag 11 Uhr: Kleine Anfragen, Kreditvorlage, Familienunterstützungen. 5 Der Präsident teilt mit, da seine Anfrage abgeändert und da geänderten An ordnung. ß der Abg. Dr. Liebknech! mit zurückgezogen hat. Die ab⸗ fragen kommen nach den Ferien auf die Tages, gen werden, ein unbefangenes und ruhiges Urteil entgegenbringt. (Beifall.) Schluß 6 Uhr.