dates lat Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Hleßener Familienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Ureis Sießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit⸗ ief deen ene lee Henexal⸗Anzeiger fü Mb. Deutscher Reichstag. 21. Sitzung, Dienstag, den 30. November 1915. Am Tische des Bundesrats: Dr. Delbrück, Dr. Helf⸗ ferich, Dr. Lisco, Dr. von Jagow, von Kraetke, von Wandel. Das Haus ist gut besetzt, die Tribünen sind überfüllt. Präsident Dr. Kaempf eröffnete die Sitzung um 2½ Uhr mit folgender Ansprache: Meine Herren, während auf dem westlichen Kriegsschauplatz C 6 g f f . ein mit großer Uebermacht unternommener feindlicher Durch⸗ . bruchsversuch an der Todesverachtung un serer Trup⸗ J pen und ihrer Führer gescheitert ist, während im Osten die deut⸗ . schen und österreichisch-ungarischen Heere mit eiserner Hand fest⸗ halten, was in kühn angelegten und heldenmütig durchgeführten N Kämpfen errungen wurde, während am Isonzo die Italiener N wenigstens einen Teil dessen von Oesterreich mit Waffengewalt .. erobern wollen, was sie vor Kriegsausbruch ohne Schwertstreich 6 von Oesterreich hätten erlangen können(sehr richtig!), haben sich auf der Balkanhalbinsel Ereignisse und Waffentaten vollzogen, die diplomatisch und militärisch glänzend und mit unübertroffene Sicherheit durchgeführt worden sind, die es unserer, der öster⸗ . reichisch⸗ungarischen und der bulgarischen Armee ermöglicht haben, 1 den Mord von Serajewo zu fühnen und den serbischen Um- trieben, die sich als so unheilvoll für Europa erwiesen haben, hoffentlich für alle Zeit ein Ende zu bereiten.(Beifall.) In enger Waffenbrüderschaft mit dem tapferen Heere Seiner Majestät des Königs von Bulgarien und des bulgarsschen Volkes, die wir als unsere sieggekrönten Verbündeten aus vollem Herzen begrüßen(Beifall), haben unsere Truppen Serbien gereinigt von der serbischen Armee und stehen siegreich an den Toren der Türkei, deren Heer, seines alten Ruhmes würdig, das Dar⸗ danellenunternehmen zum Scheitern gebracht hat, eine der größten moralischen und militärischen Niederlagen, die unsere Feinde erleiden.(Beifall.) Das stolze England zittert um den Schlüssel zu seiner Weltmacht. Allen unseren Feinden ist zum Bewußtsein gekommen, daß wir auf den Schlachtfeldern nicht zu besiegen sind.(Beifall.) Um so eifriger klammern sie sich an die Hoffnung, uns wirtschaftlich zugrunde zu richten, und an den Gedanken, uns durch Hunger zu bezwingen. Wie sie sich in unserer finanziellen Kraft getäuscht haben und die staunens⸗ werten Erfolge unserer Kriegsanleihen haben das bewiesen(Bei⸗ fall), so täuschen sie sich auch in der Beurteilung unserer wirt- schaftlichen Stärke.(Lebhafte Zustimmung.) Was im beson⸗ deren die Lebensmittelfrage anlangt, so find Brotgetreide und a Kartoffeln, diese beiden wichtigsten Volksnahrungsmittel, reich⸗ 4 lich vorhanden.(Sehr richtig.) Daß zum Teil bei anderen Lebensmitteln Knappheit herrscht, ist nicht zu bestreiten, das wird allerseits zugegeben. Aber die Härten, die dadurch für einen großen Teil der minder bemittelten Bevölkerung entstanden sind, werden überwunden werden durch die Organisation, die dem Lebensmittelmarkte während des Krieges gegeben wird und die es auch minder Bemittelten ermöglichen wird, sich die notwen⸗ digen Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen zu beschaffen. (Sehr richtig.) N Finanziell und wirtschaftlich haben wir den vollsten Grund, mit fester Entschlossenheit und mit unerschütterlichem Vertrauen in die Zukunft zu blicken.(Beifall.) 5 1 Die Sinigkeit der deutschen Stämme hat das Reich auf⸗ gebaut, die Einigkeit des gesamten Volkes ist jetzt und in Zu⸗ kunft die feste Grundlage, auf der wir der Zukunft entgegen⸗ sehen und die verhindern wird, daß das Reich von neuem durch einen frevelhaften Angriff in eine Lage versetzt wird, in der wir diesen großen Krieg zu führen gezwungen sind.(Lebh. Beifall.) Meine Herren, ich begrüße Sie zu der neuen und wichtigen Arbeit und hoffe und bin dessen sicher, daß diese Arbeit segens⸗ reich sein wird und zum Heile unseres Vaterlandes. Der Präsident verliest das Antworttelegramm des Kaisers auf die beim 500jährigen Jubiläum der Hohenzollernherrschaft vom Reichstag ausgesprochenen Glückwünsche(Bravo!) und gedenkt des am 17. Oktober verstorbenen Abgeordneten Wam hoff, zu dessen Ehren sich das Haus erhebt. In der ersten Beratung der Bemerkungen des Rech⸗ nungshofes zur Reichshaushaltsrechnung 1911 ergreift niemand das Wort. Die Vorlage geht an die Rechnungs⸗ kommission. Es folgt die dritte Beratung des vom Abg. Schiffer (Magdeburg) und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, auf Grund der in zweiter Beratung unver⸗ ändert angenommenen Vorlage. r Oberh Abg. Scheidemann(Soz.): Wir bedauern, daß im Wentz diese wichtige Frage nicht er⸗ ledigt worden ist. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs wird ja nur der kleinste Teil der vorhandenen Beschwerden abge— stellt. Wir behalten uns vor, im Laufe der weiteren Sitzung dar⸗ auf zurückzukommen. Der Gesetzentwurf wird in dritter Beratung verabschiedet. Auf Antrag des Abg. Basser mann(snl.) werden die Ge⸗ setzentwürfe über 1. Besteuerung der Kriegsgewinne, 2. Die Kriegsabgaben der Reichsbank, 3. erneute Beschlußfassung über die Herabsetzung der Altersgrenze für die Invalidenversicherung auf die heutige Tagesordnung gesetzt. In erster Lesung wird der Gesetzentwurf über die Herab⸗ setzung der Altersgrenze auf Antrag Bassermann ohne Aussprache an den Haushalksausschuß überwiesen. Das gleiche geschieht mit dem Gesetzentwurf über die Kriegsabgaben der Reichsbank. Die Besteuerung der Kriegs gewinne. In der Aussprache zur ersten Beratung des Ge⸗ setzentwurfes über die Besteuerung der Kriegs⸗ gewinne ergreift der Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich das Wort: Zur Verteidigung der allgemeinen Gedanken der so⸗ genannten Kriegsgewinnsteuer brauche ich hier nichts zu sagen. Die Ueberzeugung von der finanziellen Notwendigkeit ist, wie sich die Begründung der Vorlage ausdrückt, Gemeingut des ganzen deutschen Volkes. Ueber die Ausgestaltung im einzelnen gehen allerdings die Meinungen noch auseinander. Ich bin überzeugt, daß es bei der Durchberatung der endgültigen Vorlage gelingen wird, zu einer Uebereinstimmung zu kommen. Es handelt sich vorläufig um die juristischen Personen, die Erwerbszwecke verfolgen. Sie werden den Wunsch haben, über die großen Grundlagen unterrichtet zu werden, auf denen sich nach den Gedanken derer, die mit der Feststellung des endgültigen Entwurfes befaßt sind, die ganze Kriegsgewinnbesteuerung auf— bauen soll. Der erste dieser Grundsätze ist die Erfassung der Kriegsgewinne im allerweitesten Sinne des Wortes Damit ist von vornherein eine Anlehnung an das, Reichsbesitzsteuergesetz vom 3. Juni 1913 gegeben. Jeder, der in, der Lage ist, im Gegensatz zu der großen Masse der Volksgenossen, in dieser schweren Kriegszeit seine materiellen Verhältnisse zu verbessern, muß dazu angehalten werden, einen ansehnlichen Teil seines Vermögenszuwachses der Allgemeinheit zu opfern.(Bei⸗ fall.) Im Wege der durch das Besitzsteuergesetz ohnedies vorge— sehenen Veranlagung werden wir also am 81. Dezember 1916 den Vermögenszuwachs gegenüber dem 1. Januar 1914 feststellen und danach die Steuern ermitteln. Daß bei der Durchführung dieses Verfahrens, im Gegensatz zum Besitzsteuergesetz, Anfälle aus Erbschaften und anderen ähnlich gearteten Vermögensver— mehrungen ausscheiden, habe ich schon früher erwähnt. Gegen diese allgemeine Auffassung des Vermögenszuwachses, also gegen eine Besteuerung, die über das Gebiet der Gewinne an direkten und indirekten Kriegslieferungen hinausgeht, sind Einwendun⸗ gen laut geworden. Es widerstrebt mir und wird auch Ihnen widerstreben, die geplante Kriegsgewinnsteuer als eine Art Straf⸗ handlung gegen übermäßige Gewinne bei Kriegslieferungen und auch deren Vermittlung zu behandeln.(Sehr richtig.) Die Steuer soll nicht in den Augen der Steuerpflichtigen als eine Zuchtrute erscheinen, sondern als eine Ehrenpflicht genau ebenso, wie die allgemeine Wehrpflicht. Das muß gerade bei der Kriegsgewinnbesteuerung vermieden werden. Wir dürfen den Industriellen, der sein Werk mit dem ganzen Aufwand seines Geldes und seiner Intelligenz in eine Munitionsfabrik ver⸗ wandelt hat, den Landwirt, der alles getan hat, um für eine genügende Lebensmittelversorgung Vorkehrungen zu treffen, einen Händler, der seine ganze Arbeitskraft für die Versorgung unseres Volkes eingesetzt hat, nicht zu einer Sondersteuer heranziehen, während etwa der Kapitalist, der auf seinen amerikanschen Wert⸗ bapieren gesessen hat, ruhig seine Gewinne einstecken kann. Im Interesse der Neuordnung der Reichsfinanzen können wir auf einen ausgiebigen Ertrag der Kriegsgewinnsteuer nicht verzichten. Ein solcher wird sich sicher erzielen laffen. Unsere Kriegsaus⸗ gaben sind erfreulicherweise zum größten Teil im In lan de berblieben. Sie müssen irgendwo in die Erscheinung treten. Die neuen Werte, die geschaffen sind, sind sicherlich nicht geringer als die in diesem Kriege zerstörten. Die Kriegsgewinnsteuer muß sich auch auf die juristischen Personen erstrecken, und zwar ohne Rücksicht auf ihren etwaigen Zusammenhang mit dem Kriege. Wie bei dem Vesitzsteuergesetz wird auch der Kriegsgewinnbesteue⸗ rung ein dreijähriger Zeitraum zugrunde gelegt. Hierbei handelt Aus neuen Briefen Gottfried Kellers. Seiner kürzlich bei Cotta erschienenen Neubearbeitung der Bächtoldschen Lebensbeschreibung Gottfried Kellers beabsichtigt Emil Ermatinger in zwei weiteren Bänden des Dichters Briefe, soweit erreichbar, vollständig folgen zu lassen. Da indes die Herausgabe der Briefe infolge der Zeitumstände sich verzögern dürfte, so teilt er, um die Kellergemeinde nicht gar zu lange warten zu lassen, aus der Fülle von neuen Briefen Kellers, die er gehoben hat, im Dezemberhefte der„Deutschen Rundschau“ (Verlag von Gebr. Paetel in Berlin) eine Reihe erlesener Stücke als ein wahres Weihnachtsgeschenk für alle Freunde und Ver⸗ ehrer Meister Gottfrieds mit. Die Perle darunter ist vielleicht der Brief zu nennen, den Keller am 7. Juni 1878 an Paul Heyse geschrieben hat; Heyse hat ihn noch kurz vor seinem Tode Ermatinger übergeben. „Dein Brief, lieber Freund, ist mir mit dem angebotenen Du ein rechtes Maigeschenk gewesen. Du wirst gedacht haben 8 5 5 habe schon so viel für ihn getan, daß mir zu tun fast ni mehr übrig bleibt“ usw. Nun, unsereins nimmt und frißt alles dankbarlich, was ex bekommt, wie ein schmunzelndes Bettelweib. Deine leidenden Zustände will ich weder betrösten noch an⸗ zweifeln; wenn es Dir vergnüglich zu Mute wäre, würdest Du nicht klagen und jeder hat die Seite, wo ihn das Unhei packen kann. Ich kann mir auch denken, daß das Zuzweitsein. von Mann und Frau gewisse Leidenskategorien verdoppelt, wenigstens erscheinen diese dadurch nach außen hin feierlicher und tiefer oder mit einer Art von Erhöhung uff. Gewiß ist nur, daß ich herzlich teilnehme und Besserung wünsche. AIgndessen nimmt mich wunder, was Du schaffen willst, n Dir wieder wohl sein wird, da Du schon fleißiger und produktiver bist, als mancher gesunde Kaffer. Uebrigens, was mich betrifft, bist Du ein bißchen ein Schmeichelkater mit nicht undeutlichen Krallen. Wenn ich alles habe, was Dir fehlt, so braucht Dir blos nichts zu fehlen und ich habe säuberlich gar 5 Solche Ve ketts kann jeder dem anderen unter der Nase wegziehen. verhält es sich auch mit der Anführung mei⸗ nes Winterliedchens in Deinem meisterhaften„Seeweib“. Das Buch kam mir erst vor vier Wochen in die Hände, und als ich an die Stelle kam, war ich ganz verblüfft und dachte nur: Donnerwetter! Als aber nachher das Buch beiseite geschafft wurde in der Novelle, hatte ich genau das Gefühl eines hospi⸗ e Nachbarknäbleins, das wegen begangener Unnützlich⸗ en aus der Stube gebracht wird und heult.“ 25 Der Schalk, dessen Treiben in diesem feinen Briefe fühlbar wird, sitzt Keller als Briefschreiber auch sonst gar oft Inter den Ohren. Mit der vollen Anmut Kellerscher Laune tummelt er sich in einem der Briefe, die er an Lydia(Welti⸗)Escher, die unglückliche Freundin Karl Stauffers, seine hochverehrte Gönnerin und„dame incomprise“, wie Keller sie nennt, gerichtet hat. Unterm 13. Dezember 1881 schreibt er ihr: „Mit Betrübnis erfahre ich, daß Sie schon wieder unwohl sind, und ich muß einen kleinen Schreibtränenschirm meiner Erfindung vorhalten, um diese Zeilen schreiben zu können, ohne das Papier mit den Zeichen meines Kummers zu benetzen. Es ist ein sehr zierliches Schirmlein von durchsichtigem Papier, welches man aufspannen und am Nasenzipfel befestigen kann. Als ich neulich zum Schulratsdiener kam und mich nach Ihren Befehlen ausstaffiert hatte, trug ich eine Halsbinde, die aus S einem alten, brodierten Musselinumhang gemacht war und mir tief auf den Busen herunterhing. Dazu hatte ich eine schöne Brillantennadel für 2 Fr. 70, Ron. gekauft. Ich sah aus wie ein ungarischer Magnat. Allein das Fräulein lag im Bett!“ Im weiteren Verlaufe dieses launigen Schreibens kommt Keller auf eine Dame zu sprechen, die ihn mit der Zusendung ihrer dichterischen Erzeugnisse bedrohte. „Wenn Sie mir wollen gefällig sein, so warnen Sie die Unglückliche gütigst vor Zusendung des Romans! Könnten Sie ihr nicht schreiben, ich stecke alle Manufkripte, die man mir schicke, sogleich in den Ofen? Oder so was. Oder: ich lese sie nicht und schicke sie auch nicht zurück? usw. Letzteres kommt auch wirklich vor. Wollen Sie sagen, ich sei im Wiener Unglück (Ringtheaterbrand) mit verbrannt, so habe ich auch nichts da⸗ gegen.“ 1 Eine Photographie von sich, die er als Gegengabe für Lydia Eschers Bild ihr überreichte, kennzeichnet er mit etwas grim⸗ migem Humore dahin, die Bilder seien so schofel geraten,„daß sie eher das Bild eines alten Vorsingers und Schnapsbruders darstellen als dasjenige des ersten Schöngeistes und Arbitri elegantiarum des Jahrhunderts.“ in Brief an den Dichter Hermann Friedrichs, der seit 1880 in Zürich weilte und bei Keller Zutritt gefunden hatte, zeigt diesen als Kritiker— wieder in einer kennzeichnenden Mischung von ernstem Bedenken und feinem Humore. „Die zwei Stücke— so schrieb er ihm am 24. Januar 1882— der„Erntekranz“ und„Die Hirtenflöte“, halte ich für gute Gedichte, die in Stimmung und Ausdruck wohl gelungen sind. Dieselben könnten in jeder guten Gedichtsammlung der österreichischen oder schwäbischen Dichterschulen der dreißiger 3 Mittwoch, J. Dezembe. 1015 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschästsstelle u. Druckerei: Schul⸗ straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 51, Schrift⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen. es sich nicht lediglich um eine Anlehnung an das bestehende Besitz⸗ steuergesetz, sondern starte sachliche Gründe haben uns veranlaßt, auf diesen Boden zu treten. Manches Unternehmen der Industrie und der Landwirtschaft mag eim ersten Kriegsjahre glänzend verdient haben, während es in der Folgezeit dech vor recht schwierigen Verhältnissen steht und vielleicht mit großen Verlusten und Zubußen arbeitet, um weiter zu bestehen und, worauf es besonders ankommt, seine Arbeiter⸗ schaft durchhalten zu können. Bei den mäßigen Steuersätzen, wie wir sie bisher in Deutschland hatten, konnte man das einzelne Jahr zugrunde legen Das geht aber nicht bei so hohen Sätzen, wie sie für die Kricosgewinnbesteuerung in Frage kommen, wenn sie überhaupt einen Wert haben soll. Wenn Sie den einzelnen Fabriken einen großen Teil der Gewinne des ersten Jahres weg⸗ steuern, erschweren Sie ihnen das Durchhalten. Das wäre nicht nur eine große Ungerecktigkeit, eine große ungerechte Härte diesen Betrieben gegenüber, sondern auch eine Schädigung unserer gesam'en Volkswirkschaft, eine Schwächung der wirtschaftlichen Kräfte die wir brauchen, wenn wir den Krieg zum guten En führen wollen, und dieses Ziel ist und bleibt die Hauptsache, dem sich alles andere unterzuordnen hat.(Beifall.) Gegenüber dem bisherigen Besitzsteuergesetz unterscheidet sich die Kriegsgewinnbesteuerung im wesentlichen dadurch, daß der Ver⸗ mögenszuwachs durch Erbschaft und ähnliche Vermögensfälle aus⸗ scheiden soll. 5 Ferner werden neben dem reinen Vermögenszuwachs auch die Einkommensverhälrnisse bei der Bemessung der Steuersätze voraussichtlich Berücksichtigung finden und zwar wohl in der Weise, daß dem Vermögenszuwachs, soweit er auf einem bestimmten Einkommenszuwachs während der Kriegszeit beruht, ein erhöhter Satz zugrunde gelegt wird. Die Grundlage wird immer die Besteuerung des Vermögenszuwachses bilden; ihr wird ein Zuschlag zugeführt, soweit nachgewiesen werden kann, daß der Zuwachs auf einem Kriegsgewinn beruht. Weiter werden im Gegensatz zu dem Besitzsteuergesetz auch die juristischen Personen zur Kriegsgewinnsteuer herangezogen werden. Gegen diesen Grundsatz läßt sich manches sagen. Aber hier im Hause wird wenig dagegen gesagt werden. Die Bedenken liegen namentlich auf dem Boden der Doppelbesteuerung. Wichtige Gründe sprechen aber dafür, daß wir die Gewinne im ganzen bei den Gesellschaften erfassen und nicht erst bei den einzelnen Gesell⸗ schaftern zu treffen versuchen. Bei diesem Punkt der Heran⸗ zlehung der juristischen Personen setzt der vorliegende Entwurf ein, um eine Verflüchtigung der Kriegsgewinne bis zum Zeit⸗ punkte der Veranlagung und der Erhebung der Kriegsgewinn⸗ steuer zu verhindern. Im Gegensatze zu den physischen Personen behalten ja die juristischen Personen ihre Gewinne nicht bei sich. Abgesehen von Rückstellungen werden die Gewinne verteilt und sind dann kein einheitliches Steuerobjekt mehr. Wir können nicht darauf ver⸗ zichten, die juristischen Personen grundsätzlich dieser Besteuerung zu unterwerfen. Wenn über diesen Punkt Uebereinstimmung besteht, so handelt es sich darum, so rasch wie möglich jetzt einen Riegel vorzuschieben, der verhindert, daß die Gesellschaften weiter⸗ hin, wie das schon für das erste Kriegsjahr geschehen ist, ihre Gewinne ausschütten und verteilen. Ich gebe gern zu, daß eine macht hat, die durchaus ausreichen, um für das erste Kriegsjahr die Steuern zu gewährleisten. Aber mit dieser Freiwilligkeit kommen wir nicht aus, wir müssen einen gesetzlichen Zwang, eine gesetzliche Norm haben, und diese zu schaffen ist der Zweck des vor⸗ liegenden Entwurfes. Die Refervestellungen des Entwurfes sollen 50 Prozent des im Kriegsjahre erzielten Mehrgewinnes betragen. Das ist ein weiter Rahmen, namentlich wenn Sie die Möglichkeit der Doppelbesteuerung in Rücksicht ziehen wollen, ein Rahmen, der der späteren Ausgestaktung des Gesetzes im einzelnen nach un⸗ ferer Ansicht durchaus genügend Spielraum läßt. Wie die Sätze im einzelnen ausfallen werden, kann ich heute noch nicht sagen. Die verbündeten Regierungen haben noch keine bindenden Entschlässe hierüber gefaßt; die Verhandlungen sind noch im Gange. Soviel ist aber sicher: die Sätze werden ganz erheblich über das Maß der bisher gewohnten Steuer sätze hinausgehen. Wir werden voraussichtlich nicht, wie in England, mit einem einheit⸗ lichen Satz für alle Gewinne vorgehen, sondern, anlehnend an unser bisheriges bewährtes System verschiedene Sätze einführen. Sie werden gewiß bedauern, eine endgültige Vorlage über die Kriegsgewinnsteuer noch nicht zu bekommen. Ich kann das Ihnen nachfühlen und ich hätte gern ganze Arbeit gemacht, zumal über meine Aeußerungen vom 4. August vielfach eine mißverständliche Auffaffung herrscht. Ich habe damals nicht von der Festsetzung der Steuersätze gesprochen, sondern von der Erhebung der Steuern. Für die Erhebung der Steuern ist zunächst einmal die Verab⸗ schiedung des Gesetzes und dann die Veranlagung erforderlich, bis dahin wird also noch einige Zeit vergehen. Bei dem Fortgang der Beratungen werden Sie sich davon überzeugen, daß die an sich so einfach aussehende Kriegsgewinn⸗ und des Göttinger Hainbundes zieren. Denn schon Grün, Lenau, Uhland und Kerner würden in Ton und Takt der dichterischen mir nun im vorliegenden Falle die Schranke zu liegen. Es ist eine alte paradoxe Geschichte, die nicht recht zu definieren ist und doch bei jedem neuen Dichter wiederkehrt; die Frage der Ursprünglichkeit und Neuheit. Der Gegenstand aller Poesie ist immer derselbe und doch immer dieselbe Frage nach dem N und Zwingenden, das der neue Poet mit sich 1 in 8 0 auch Kellers gutes Herz zum Worte. Als er 1888 erfuhr, daß sein alter Freund aus der Münchener Zeit, der Maler Johann alomon Hegi, sich in Not befinde, da säumte der Schreib⸗ faule nicht, zur Feder zu greifen: „Für jetzt drängt es mich nur, Dir mit der bescheident⸗ lichen Einlage für die größte Tagesmisere, die ich aus alter eigener Erfahrung gut genug kenne, zu nahen, damit Du Dich nicht über Gebühr zu kasteien brauchst? Du hättest mir ja längst einen Wink mit dem Holzschlägel geben können und ich hoffe nur, Du werdest nicht etwa Bedenklichkeiten aushecken. Wir wollen hoffen, daß die Sonne bald wieder scheint! im zum nächsten Mal, und wenn die Lage sich nicht ändert, so sei nicht des Teufels und schreib' es mir.“ * — Max Reinhardt in Kristianig. Aus Hristia⸗ nia, 30. Nov. wird gemeldet: Max Reinhardt hielt gestern abend infolge einer Aufforderung des Vorstandes im Norwegischen Studentenverein einen Vortrag über Wesen und Bedeutung des modernen Theaters und der Schauspielkunst. Die männliche und weibliche norwegische alademische Jugend und die zahlreichen hervorragenden Vertreter der Literatur und der Künstler⸗, Schauspieler⸗ und Gelehrtenkreise Kristianias, die den großen Saal bis auf den letzten Platz gefüllt hatten, dankten ihm mit jubelndem Beifall. Der Studentenverein ernannte Reinhardt und seine Frau zu Ehrenmitgliedern, worauf dieser eine Szene aus Ibsens„Gespenstern“ vorlas, die neuen stürmischen Beifall fand. Die Mitglieder der deutschen Gesandtschaft mit Graf und Gräfin v. Oberndorff an der Spitze wohnten als Gäste dem Vortrag und dem daran sich anschließenden Festmahl bei, das der Vorstand zu Ehren Reinhardts gab. 5 e große Anzahl von Gesellschaften freiwillig Rückstellungen ge⸗ 5 und vierziger Jahre stehen, ja sogar noch das Zeitalter Vossens g Weise moderner und eigenartiger gewesen sein. Hierin scheint Schließlich kommt aber in den hier neuveröffentlichten Stücken übrigen aber guten Mutes sein! Soeben werde ich wieder müde an meinem Stehpult und muß schließen. Lebe wohl bis 5 33 ˙² 2 besteuerung in ihrer Durchführung eine recht verwickelte, rechtg schwierige und recht verantwortungs⸗ voll? Sache ist. Sie greift tief in das gesamte Wirtschafts⸗ leben ein, das gerade jetzt während des Krieges einer besonders pfleglichen Behandlung bedarf. Vorsichtige Sorgfalt und genaue Prüfung sind bei der Feststellung eines solchen Steuergesetzes am Platze. Hinzu kommt noch, daß das Deutsche Reich ein Bundes⸗ staat ist, was gerade für die Durcharbeitung eines solchen Gesetzes keine Erleichterung bedeutet. Die bundesstaatliche Verfassung 5 des Deutschen Reiches hat sich in diesem Kriege erneut auf das . glänzendste bewährt. Bei allem, was wir auf finanziellem Ge— biete beschließen, müssen wir auf diese bundesstaat⸗ liche Grundlage des Deutschen Reiches Rück⸗ sicht nehmen. Auf diesem Boden liegen die Wurzeln un⸗ 1 serer Kraft, dessen Boden müssen wir uns erhalten. Bei der Vor⸗ 25 bereitung des endgültigen Kriegsgewinnsteuergesetzes muß auch 1 auf diese bundesstaatliche Verfassung des Deutschen Reiches un⸗ bedingt Rücksicht genommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß alle in Betracht lommenden Ressorts des Reiches und der Bundesstaaten ohnehin schon bis zur Grenze ihrer Leistungs— fähigkeit arbeiten. Aber wie die Dinge heute stehen, glaube ich Ihnen in Aussicht . stellen zu können, daß Ihnen das endgültige Gesetz über die 1 Kriegsgewinnbesteuerung zusammen mit dem Etat für das Rech⸗ nungsjahr 1916, also voraussichtlich im März des kommenden 5 Jahres, zugehen wird. Diese Aussicht darf uns aber nicht ab⸗ halten, das Gesetz über die Kriegsgewinnbesteuerung der Er⸗ werbsgesellschaften und der Reichsbank jetzt sobald wie möglich zu verabschieden. Ein Aufschub dieser gesetzlichen Maßnahmen würde zur Folge haben, daß die Gesellschaften in großem Umfange auch über die Gewinne des zweiten Kriegsjahres verfügen können. Ich richte deshalb an das Haus die dringende Bitte, die Beratung dieses Gesetzentwurfs möglichst zu beschleunigen. Ueber Einzelheiten merde ich in der Kommission jede gewünschte Auskunft erteilen. Ich hoffe, es wird gelingen, in diesem Ta⸗ gaungsabschnitt beide Gesetzentwürfe fertigzustellen und damit den ersten Schritt zu tun zu diesem Werke zum Heile des deutschen 0 Volkes in allen seinen Teilen.(Lebhafter Beifall.) 1 Damit ist die erste Lesung beendet. Die Vorlage geht inden Haushaltsausschuß. 5 Die nächste Sitzung wird stattfinden, sobald der Ausschuß genügend Arbeitsmaterial wahrscheinlich Mitte nächfter Woche. Daub 224 uhr. geliefert hat, Staatliche Maßnahmen zur Regelung 0 der Lebensmittelversorgung. IV. Sonstige Gegenstände des Massenverbrauchs. Wild und Geflügel. Bei der Knappheit an Fleisch ver⸗ stärkte sich der Konsum all der Produkte, die Ersatz bieten konnten, und da gleichzeitig die Fleischpreise sehr anzogen, gen Wild und Geflügel in den Nachfragebereich weiterer Kreis schi es nicht wünschenswert, durch eine schonun; ich die Wildbestände auf Jahre hinaus lichten zu lassen, in manchen segenden blieben daher die geltenden Beschränlungen in Kraft, mährend sie in anderen Bezirken geloclert wurden. Natürlich wur⸗ den auch die Wildpreise von der allgemeinen Aufwärtsbewegung der Preise erfaßt, um so mehr, als das Angebot hier immer nur knapp sein Für Wild gilt dieselbe Verbrauchsregelung wie für Fleisch, die Bestimmungen über fett⸗ und fleischlose Tage treffen auf dasselbe zu. Dazu tritt ergänzend eine Preisregelung vom November 1915. Der Bundesrat setzte Höchstpreise für beste. Ware für den ersten Verlauf sowohl wie für den Kleinhandel fest. Milch. Die Milchversorgung steht ebenso wie die Fleisch⸗ ersorgung im engsten Zusammenhang mit der Lage auf denn ittelmarkt: Ausfall an Futtermitteln bedeutet auf alle 1 7 verminderte Milchversorgung. Damit ist gesagt, daß eine lige Behebung der Milchknappheit unmöglich ist. Höchstens läßt sich die Knappheit mindern dadurch, daß man konkurrierende Verwendungsmöglichkeiten(Verfütterungsverbot, Beschränkung der nischen Verwendung, Herabsetzung der Butterpreise) einschränkt. Die 1 eine ähnliche wie bei Fleisch: der freie Verkehr de die Mil lösen durch ungeheure Preissteigerung und Ausschaltung des ums bestimmter Bevöllerungskreise. Aber ine solche Lösung wäre ber Milch noch weitaus bedenklicher als Fleisch; damit werden zwei Zielpunkte klar: man mußte Vor⸗ e treffen, daß gerade diejenigen Bevöllerungsteile, für die ilch unentbehrlich ist, ungehindert solche beziehen können, und man mußte Maßnahmen treffen, daß Milch zu erschwinglichen Preisen zu erhalten ist. Die Bundesratsverordnung vom 4. Nov. 1915 betrifft beide Punkte. Sie verpflichtet alle Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern, Höchstpreise für Milch im Klein⸗ handel festzusetzen mit der Obergrenze an dem vom Reichskanzler festgesetzten Höchstpreis, Vorsorge zu treffen, daß Kinder, stillende Frauen und Kranke vorzugsweise berücksichtigt und sichergestellt werden beim Bezug von Milch. Die Art der Sicherstellung ist den Städten überlassen. Berechtigt zu dieser Regelung sind alle Gemeinden. Die Lebensmittelverordnung vom 11. November se Dann des näheren sest, nach welchem Maßstabe Kinder, stillen Frauen und Kranke zu berücksichtigen sind. Es ist anzunehmen, daß die Maßnahmen gerade auf diesem Gebiete noch nicht ab⸗ geschlossen sind. Käse und Eier. Hier sind bisher größere Maßnahmen icht erfolgt. Der freie Verkehr hat— und auf diesem Gebiete war es ja auch relativ ungefährlich— die Sachlage beherrscht. Ob allerdi nicht, je länger je mehr, zur Regelung geschritten werden muß, am ehesten vielleicht noch bei Eiern, ist sehr die 1— je. Manche Gemeinden haben ja von ihrer Berechtigung, 5 93. zu ergreifen, schon Gebrauch gemacht. Aber lokale Maßnahmen verfehlen sehr leicht ihren Zweck dadurch, daß sie die Ware vertreiben. Butter. Die Sachlage ist hier eine ähnliche wie bei Milch und Käse, es handelt sich um ein Massenkonsummittel, dessen Verbrauch in gewissem Umfange einschränkbar und dessen Her⸗ stellung in der üblichen Menge bei der herrschenden Futtermittel⸗ not ausgeschlossen ist. Erst seit wenigen Wochen hat der freie Verkehr auf dem Buttermarkt Zustände gezeitigt, die ein Ein⸗ reifen nötig machen, umsomehr, als der mit dem Buttermarkt rrespondierende Milchmarkt scharf in Mitleidenschaft gezogen wurde. Preisregelung war der erste Eingriff; am 22. Oktober wurde der Reichskanzler ermächtigt, für das Reichsgebiet ver⸗ bindliche Grundpreise des Berliner Marktes, und zwar Produ⸗ entenpreise, festzustellen, Abweichungen nach unten sind den deszentralbehörden vorbehalten. Die Gemeinden sind be⸗ rechtigt, und so weit sie mehr als 10 000 Einwohner haben, verpflichtet, Höchstpreise für den Kleinhandel in Buttor unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festzusetzen, als Obergrenze dient der vom Reichskanzler normierte Satz Am 24. Oktober setzte dann der Reichskanzler Grundpreise fest, und zwar Produzentenpreise im Großhandel frei Berlin, differen⸗ 9 nach vier Qualitäten, und bestimmte gleichzeitig die erlaubten uschläge beim Weiterverkauf im Groß⸗ und Kleinhandel. Eine Regelung des Butterbezugs(Syndizierung) ergab sich als not⸗ wendig darum, weil die Einfuhr aus dem Auslande manchmal e Preisen effektuiert wurde. Um alle Planlosigkeit der Beschaffung aus dem Auslande abzustellen, wurde mit Oester⸗ reich⸗-Ungarn ein Abkommen getroffen, demzufolge Oesterreich⸗ ungarn durch Vermittlung der Z. E. G. einkauft und 40 Prozent der Einfuhr für sich behält. Am 16. November wurde verfügt, daß alle eingeführte Butter, abgesehen von kleinen Mengen, der Z. E. G. zu liefern und nur durch sie in 1 bringen sei. Als indirekte Maßnahme zur Streckung der Vorräte ist die Einrichtung der fett- und fleischlosen Tage 0 Laut Nordd. Allg. vom 22. November sind weitere Maßnahmen in Aaussicht genommen, und zwar Maßnahmen zur Regelung der Verteilung, in der Art etwa, daß Butterkarxten wenigstens in den Bezirken eingeführt werden sollen, die Fehlbeträge an Butter Zucker. Fast die Hälfte der deutschen 8 e ins Ausland; der Krieg kam, ehe die Produktion von 1914 ihren Export beginnen bonnte. Diese Tatsache erklärt, daß ein Vorrats⸗ problem bei 7 nicht vorlag. Die Bestände waren überreichlich, gesichert durch ein nur gelegentlich durchbrochenes Ausfuhrverbot. So lagerten auf dem deutschen Markte Bestände doppelt so groß wie der normale deutsche Bedarf. Der Konsum konnte also reichwlich versehen werden. Gleichzeitig konnte in großem Umfange Zucker als Viehfutter zur Verwendung gelangen. Was an Maßnahmen auf diesem Gebiete erlassen wurde, bezielt im großen Ganzen. nur die Sicherung und Regelung der durch die aufgehäuften. Bestäude im Inlande geschaffenen Verhältuisse, und fällt somit unter die besonderen Industrie⸗ und handelspolitischen Maßnah⸗ men der Reichsregierung. Gtundsätze für ein Reichsgesetz zur Schaffung von Uriegerheimstätten. Der Hauptausschuß für Kriegerheimstätten ist am 20. März ds. Is. mit 28 Vereinen gegründet worden. Anfang Juli gehörten ihm bereits über 900 Organisationen aus alllen Teilen unseres Vaterlandes an. Es hat sich gezeigt, daß die von ihm vertretene vaterländische Aufgabe eine überaus große Werbekraft in unserm Volke besitzt. Die Aufgabe des Hauptausschusses ist von weit⸗ tragender Bedeutung für die Entwickelung unseres Volkes; denn ein Heimstättenland für unsere Krieger bedeutet später ein Heim⸗ stättenland für unsere Kinder und Enkel. Der Hauptausschuß hat in seiner letzten Sitzung, an der Männer der Praxis und der Wissenschaft teilnahmen, einmütig Grundsätze für ein Reichsgesetz zur Schaffung von Kriegerheim⸗ stätten aufgestellt. Es ist gut, wenn alle Teile unseres Volkes diese Grundsätze prüfen, damit ein Reichsgesetz zustande kommt, das bis in die fernste Zukunft die Dankbarkeit der Daheim⸗ gebliebenen unseren heldenhaften Kriegern gegenüber kundgibt, Der Hauptausschuß für Kriegerheimstätten(Berlin, Lessing⸗ straße 11) bittet alle diejenigen, die im wesentlichen seinen Grund⸗ ätzen zustimmen, ihre Adresse ihm mitzuteilen. Wir geben im folgenden die Grundsätze wieder: 1, Das Reich dankt seinen Verteidigern, indem es jedem deutschen Kriegsteilnehmer oder seiner Witwe die Möglichkeit eröffnet, auf dem vaterländischen Boden ein Familienheim auf eigener Scholle(Kriegerheimstätte) zu erringen. Die Kriegerheimstätten sollen, gemäß den Lehren dieses Läu⸗ terungskrieges, das deutsche Boden⸗ und Siedlungswesen auf das Ziel hinlenken, einen körperlich und sittlich gesunden Volksnach⸗ wuchs zu sichern, die Wehrkraft des Volkes zu erhöhen und die Erträgnisse des heimischen Bodens zu steigern. 2. Jeder deutsche Kriegsteilnehmer hat im Rahmen dieses Ge⸗ setzes einen Anspruch auf eine Heimstätte im Reiche oder in seinen Kolonien. Unter den Bewerbern sollen die ortsangehörigen Kriegs— beschädigten, Witwen und kinderreichen Familien zuersts berück⸗ sichtigt werden. 8 3. Die Kriegerheimstätten sind entweder: Wohnheimstätten: Kleinhäuser mit Nutzgärten, die allen Kriegsteilnehmern offenstehen, oder Wirtschaftsheimstätten: gärtnerische oder landwirt⸗ schaftliche Anwesen, von geeigneter, nach Bodenart und Boden⸗ preis verschiedener Größe, die nur Bewerbern mit entfprechender e und angemessenem Betriebskapital verliehen werden dürfen. Bestehender Besitz kann in Kriegerheimstätten umgewandelt werden. 4. Die Heimstättenversorgung geschieht durch ein Heimstätten⸗ amt, das dem Reichsamt des Innern ein⸗ und untergeordnet und in geeigneten Bezirken durch Heimstätten-Amtmänner vertreten wird. Diese haben in Fühlung mit den zuständigen Behörden (Bezirkskommandos usw.) die Auskunftserteilung und Vermittlung jeder Art bei Begründung, Ausflhrung und Bewirtschaftung der 1 zu bewirken und jeden Mißbrauch mit ihnen zu ver⸗ hüten.— 5. Das Reich kann die Ausgabe von Heimstätten übertragen an öffentlich⸗rechtliche Verbände und an gemeinnützige Vereinigungen. Um Boden zur Errichtung von Kriegerheimstätten zu gewinnen, haben die Heimstättenausgeber ein Vorkaufsrecht bei jeder Zwangs⸗ versteigerung und bei der Veräußerung von Grundstücken, die in einem 1 zweimal freihändig ihren Besitzer gewechselt haben. Bei diesen Grundstücken haben sie auch ein Enteignungs⸗ recht und zwar grundsätzlich zu dem Werte, der in Selbsteinschätzung e zum Wehrbeitrag angegeben und angenommen worden ist. Weigern sich öffentlich⸗rechtliche Verbände oder sonstige gemein⸗ nützige Vereinigungen, die Ausgabe von Kriegerheimstätten zu be⸗ wirken, obwohl sie im Besitz von geeignetem Gelände sind, so ist das Reichsstättenamt berechtigt, dies Gelände zwecks Gründung e imstätten zu enteignen. Die Kriegerheimstätte wird zum Eigentum übertragen gegen eine unkündbare Bodenrente(Weiterbildung des 8 1202 N08. 2 des BGB.). Eine Veräußerung einer Kriegerheimstätte ist nur mit Genehmigung der Ehefrau zulässig. 17. Die Rente(8 6) kann nur sestehget werden, wenn der Be⸗ sitzer die Kriegerheimstätten freiwillig aufgibt, oder wenn nach dem Tode beider Eltern das jüngste Kind großjährig wird oder sie nicht selbst bewohnt und bewirtschaftet. Für die Steigerung ist nicht der für die Heimstätte gebotene Preis allein maßgebend, sondern es muß eine allgemeine Steigerung des Bodenwertes in der be⸗ treffenden Eegend nachweisbar sein. Der Heimstättenbesitzer hat A uch auf Herabsetzung der Rente, wenn die Bodenwerte eine nicht nur vorübergehende Verminderung erfahren haben. Der Heimstättenausgeber hat bei allen Verkäufen das Vorkaufsrecht. 8. Eine Beleihung von Kriegerheimstätten kann nur in Form von unkündbaren und löschungspflichtigen Tilgungsdarlehen er⸗ folgen. Mindestens 10 Prozent der Baukosten muß der Heim⸗ stättenbewerber selbst aufbringen. Das Reich ermöglicht die Be⸗ leihung der Kriegerheimstätten bis zu 90 Prozent der reinen Bau⸗ kosten, entweder durch Erweiterung des bereits bestehenden Reichs⸗ bürgschaftsfonds oder durch Schaffung einer Reichspfandbriefanstalt, unbeschadet der weitergehenden Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen durch Nutzbarmachung des entsprechend ver⸗ stärkten Reichswohnung ürsorgefonds. f f Gemeinnützige Kassen, welche fiir Unbemittelte die fehlenden 10 Prozent der Baußosten aufbringen, ebenso teilweis kapitalisierte Invaliden⸗ oder Hinterbliebenenrenten erhalten das Recht der hypothekarischen Eintragung. Für alle sonstigen Eintragungen ist das Grundbuch geschlossen. 5 l 9. Die Kriegerheimstätte kann durch privatrechtliche Forde⸗ rungen nicht in Zwangsversteigerung gebracht werden. Sie ist unteilbar und durch Erbgang nur auf einen Erben übertragbar. 10. Zur Bestreitung der Kosten und Schaffung eines Reserve⸗ fonds für etwaige Verluste erhebt das Reich eine Oedlandsteuer von 2 Prozent auf alles Privatland, das seit mehr als fünf Jahren nicht unter dauernder forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Kultur gehalten worden ist und zwar nach dem Werte, den der Eigentümer selbst angibt, der aber zugleich die Grundlage des Enteignungspreises bildet, wenn das d für Kriegerheimstätten benötigt wird. N Dewets letzter Ritt. Die furchtbaren Entbehrungen und Aufregungen, die Dewet und seine Braven durchgemacht haben, ehe sie der englischen Ueber⸗ macht erlagen, veranschaulicht eine packende Schilderung, die ein soeben in London 5 Buch über„Die südafrikanische Rebellion“ entwirft. Dewet wurde von einer starken Kraftwagen⸗ abteilung verfolgt, die ihn unablässig auf den Fersen blieb, obwohl das Gelände mit riesigen Felsblöcken übersät und von tiesen Dongas zerrissen war. Stellenweise mußten auch große Strecken von dünenaxtigem Charakter durchquert werden, in denen die Wagen bis über die Achse einsanken und nur ganz langsam vor⸗ wärkts kamen, da die Räder keinerlei Widerstand fanden. Die stünd⸗ liche Leistung der Kraftwagen belief sich stellenweise auf kaum 6 bis 8 Kilometer. Trotzdem kam man Dewet, der sich ganz aufweisen. auf die Schnelligkeit seiner Pferde verlassen mußte, immer näher. Eines Tages schien es bereits, als sei das Ende de fülrers gelommen: die Krafttragen bogen bereits links ab, um Dewet in einem weiten Kreise einzuschließen; es aber doch noch, das Weite zu finden, nur eine An se Parteigänger blieb in den Händen feiner englischen zurück. Und nun begannen Tage, gegen die der Fache vorher⸗ gehende Teil des Feldzuges nur ein Kinderspiel schien. Die Gegend, in der man vordrang, wurde immer wasserärmer und dabei verbrauchten die Kraftwagen zur Kühlung auf 80 Kilomete durchschnittlich etwa 36 Liter der kostbaren Flüssigkeit! Die No war groß, bis man endlich ein probates Mittel fand, der ganzen Abteilung die Wasserzufuhr zu sichern. Man wählte zehn Kraft⸗ wagen aus, an die das gesamte vorhandene Wasser abgetreten wurde; diese zehn traten nach Durchmessung einer bestimmten Strecke ihr Wasser an einen einzigen Kraftwagen ab, es nun⸗ mehr gelang, allein die nächste Wasserstelle zu erreichen und dort Flüssigkeit genug zu laden, um sie nach und nach durch Vermittlung der neun zurückgebliebenen Kraftwagen der ganzen Abteilung zugänglich zu machen. Nun konnten alle Wasserstellen des Landes erreicht und besetzt werden, und Tewet wurde von jeder Trink⸗ gelegenheit abgeschnitten. Trotzdem setzte er seinen Ritt auch noch Sonntag und Montag fort; am Sonntag legte er mit seinen Ge⸗ fährten nicht weniger als 75 Kilometer zurück; dabei gönnte er sich nur einmal Rast und stillte seinen Durst, indem er ein Pferd erschoß und dessen Blut trank. Endlich war es aber doch mit seinem Widerstande zu Ende, er mußte sich der Waterburgfarm nähern, die Engländer erhielten davon Wind und langten beinahe gleich⸗ zeitig mit ihm in Waterburg an. Dewet wurde dort von 70 Mann, die wie Eidechsen durch den Vusch krochen“, umzingelt und seiner Wirksamkeit damit ein Ende gesetzt. Wie erinnerlich, gestaltete sich der letzte Ritt seines Kampfgenossen Beyers tragischer. wurde in den Vaal getrieben und suchte ihn, von seinem Führer Pietersen geleitet, mit seinem Pferde zu durchschwimmen. Die Kugeln, die rings um ihn herum in den Strom einschlugen, machten das Tier scheu, das im Kreise zu schwimmen begann. Behers ver⸗ suchte nun, zum Ufer zurückzuschwimmen. Pietersee wurde in seiner Nähe verwundet, kämpfte noch einige Minuten und versank dann. Währenddessen nahmen Beyers Kräfte immer mehr ab, er drehte sich auf den Rücken und stöhnte, wie man am Ufer hören konnte: „Ik kan nie mer nie“(Ich kann nicht mehr). Von der Trausvaal⸗ seite des Flusses wurde ihm daraufhin ein Zweig zugeworfen, der ihn aber nicht erreichte. Nun rief ihm einer der Leute, des Kapitäns Uys, die auf der Freistaatenseite standen, die 8 ob er verwundet sei und Beyers antwortete mit letzter Kraft: „Ik kan nie swem nie; die Jas is tussen mijn bene“ 5 lann nicht schwimmen, der Rock ist zwischen meinen Beinen). Glei⸗ darauf sah man, wie er die Arme emporstreckte und im selben Augenblick wie ein Stein in den gelben Fluten des Vaals versank. „ uu, Vermischtes. Das Duzen im österreichischen Heere. Bekannt⸗ lich besteht im österreichischen Heere die Sitte, daß die Offiziere sich gegenseitig duzen. Offiziere, die miteinander noch nie vorher bekannt waren, reden sich mit dem kameradschaftlichen Du an, freilich ist dabei die Voraussetzung, daß beide ungefähr den gleichen Rang einnehmen. Doch wird auch zuweilen in dieser Beziehung die e Rücksicht geübt, und es gab Feldmarschalleut⸗ nants, die sich mit ganz jungen Offizieren duzten. Dieser den deutschen Offizieren ungemein befremdlich erscheinende Brauch scheint aus Ungarn zu stammen. Dort nämlich pflegen sich Angehörige einer und derselben Gesellschaftsklasse ohne Rücksicht auf Rang und Alter zu duzen. Ebenso duzen sich auch die Mitglieder des unga⸗ rischen Abgeordnekenhauses, ganz gleich, ob der eine Minister⸗ präsident, der andere ein Mann von bescheidener Lebensstellung in der Provinz ist. Doch hat diese vertrauliche Form des Verkehrs keineswegs die Parteiunterschiede auszugleichen vermocht. Im Heere finden sich die ersten Spuren des Duzens sich ferner stehender Offiziere in den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts, kurze Zeit nachdem eigene ungarische Regimenter errichtet worden waren. Später wurde die Sitte immer allgemeiner, und die Offiziere duzten sich sogar im Dienste. Im Jahre 1747 wurde offiziell das Du auf gleichgestellte Offiziere beschränkt. Während der französischen Kriege 7050 das Duzen sast ganz auf, nur in einigen Regimentern ver⸗ lieb der Brauch und von diesen aus verbreitete er sich seit etwa fünszig Jahren so, daß es kaum im ungarischen Heere eine Aus⸗ nahme von ihm gibt. 1 * Wie das Kommißbrot entsteht. Mehr noch als daheim im bürgerlichen Leben, spielt draußen im Felde das Brot die Hauptrolle in der Ernährung. Das sog Kommißbrot, dessen Name bis auf den dreißigjährigen Krieg zurückgeht, ist stets der unent⸗ behrliche Begleiter des Soldaten im Kriege gewesen. Die Be⸗ zeichnung Kommißbrpt wurde von den Truppen Wallensteins ge⸗ prägt. Als Wallenstein auf seinem Zuge nach Stralsund durch die verarmte Mark marschierte, mußte er, da die Einwohner nicht die erforderlichen fertigen Vrotmengen liefern konnten, eine eigene Brotkommisston einsetzen. Daher* das Brot die Bezeichnung Kommissionsbrot, aus der später Kommißbrot wurde. Die Pro⸗ duktion des Kommißbrotes und die Versorgung der Truppen ist stets eine große Sorge der Heeresleitung gewesen, die im Lauf der Zeit durch die Veränderungen der Kriegführung zu einer immer gewaltigeren Aufgabe wurde. Die Schaffung und Auf⸗ teilung des Kommißbrotes im gegenwärtigen Kriege stellt, wie einer fachmännischen Betrachtung des kgl. Hofbäckermeisters Heil im nächsten Heft der bei der Deutschen Verlags-Anstalt in Stutt⸗ gart erscheinenden Zeitschrift„Ueber Land und Meer“ zu ent⸗ nehmen ist, eine umfassende organisatorische Unternehmung größten Maßstabes dar:„Der Soldat empfängt als tägliche Brotmenge 750 Gramm. Die Brote selbst wiegen 3 Kilo und werden erst aus⸗ gegeben, nachdem sie einige Tage alt geworden sind. Wir sollen 70 Prozent unseres Bedarfs an Kohlehydraten durch Brot, die übrigen 30 Prozent durch Gemüse, Suppen und so weiter decken, und da num der tägliche Notbedarf an Kohlehydraten 500 Gramm beträgt, so sind 70 Prozent hiervon 350 Gramm, und diese Menge ist in 750 Gramm Brot enthalten. Trotz des Appetits in den jungen Jahren, der starken Bewegung und des vielen Aufent⸗ halts in der frischen Luft genügt die tägliche Menge des ommiß⸗ brotes vollkommen zur Sättigung. Das viele Kommißbrot, das seinen Weg aus der Kaserne in die Zivilbevölkerung findet, ist der beste Beweis für die reichliche Bemessung. Die Erfahrung des Krieges hat sogar gezeigt, daß von den einberufenen Sol⸗ daten in älteren Jahren die tägliche Ration nicht gebraucht wird.“ Die Mischung des Brotes ist in günstiger Weise den Anforderungen angepaßt:„Das Kommißbrot besteht aus einer Mischung don Roggenschrotmehl, Wasser und Salz. Während die Lockerung bei dem Weizenbrot unter Benutzung von Hefe erfolgt, geschieht 1 bei dem Kommißbrot durch. Sauerteig. Die Anwendung des⸗ selben ist uralt, und bildet heute noch die Grundlage für ein gutes Gelingen.“ Zur Herstellung des Kommißbrotes werden heute die modernsten maschinellen Einrichtungen verwendet:„Eine Knet⸗ maschine macht beispielsweise in 5 Minuten einen Teig von 18 Zentnern, und ein Doppeldampfbackofen bäckt in einer Tag⸗ und Nachtschicht ungefähr 6000 Kilogramm Brot. Die Verei⸗ tung des Kommißbrotes im Felde lehnt sich der im Frieden im all⸗ gemeinen an, unterscheidet fich jedoch hinsichtlich der zur Ver⸗ wendung kommenden Oefen, Kuetmaschinen und Gerätschaften ganz wesentlich, Wie unsere Heeresverwaltung alle Erfindungen si für ihre Zwecke nutzbar gemacht hat, sind auch die Feldbäckerelen mit ganz modernen Hilfsmitteln ausgestattet. Neben einer K Leistungsfähigkeit ist hierbei besonders Wert auf die Beweglichkeit der Feldbäckereikolonnen gelegt, und wie wichtig dies ist, zeigt uns der gegenwärtige Krieg. de Diviston hat eine Feldbäckerei⸗ kolonne, zu der zwölf fahrbare Feldbackösen gehören. Die Kolonnen 1 75 entweder den Truppen unmittelbar oder sie arbeiten in Etappen, und je nach der Oertlichleit richten sie sich ein. m ersteren Falle wird das Kneten des Teiges und Formen des Brotes in den Zelten gemacht und die Brote auf freiem Felde in den fahrbaren Oefen gebacken; in den Etappen werden teil⸗ weise auch in vorhandene Gebäude massive Oefen eingebaut. Wegen der Zuführung der Mengen des zu verarbeitenden Rohmaterial und der Beförderung des gebackenen Brotes muß der Ort der Kolonne günstig liegen, andererseits 1 er auch möglichst ge vor dem Feinde sein. Fliegerangriffe auf Bäcker n 1 Stoßt die Truppe bei Nähe gebracht.“ 1 b m Vorgehen auf Mühlen mit FCC interessantem Gegensatz zu Menzels prickelnder Art steht, uns in zahlreichen vorzüglich wiedergegebenen Beispielen vor Augen geführt wird.— Mit großem Vergnügen und Interesse wird man geringe Schweine-Auftrieb konnte den Bedarf nicht decken. Preise für 100 Pfd. Lebend-⸗ Schlacht- i 0 en au n Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Bollfleischige Schweine unter 80 leg Lebendgew. 98—00—.— ger oder Mehlmagazinen, so wird die Bäckerei in deren Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise en 8 8 von 100 bis 120 kg 1155 ebends ggg 8— 5 ——— am 29. November 1915. Fettschweine über 150 kg Lebendgewicht 129—00—— Büchertisch.„ eee Fleisczreise in Gießen eee eon er 1 pn Geburt 8 1 adolf, Meg in Frankfurt a. M. Meteorologische Beobachtungen der Station Gieße zels Name wird in diesen Wochen viel genannt werden, feiern 8;.— 3 5 2—5 bun e 2 i 5 Cat er Ochsen„ ½ Kg. 120 124 Pf. 55 32 f Se 2 5 83 3 8 E . Verler F. Dee Feier dan Fer Kälber ½ Kg. Schlachtgew. 9.138 Pf ½ Kg. 120—124 s 2 S SS Wetter Kunstzeitschrift„Die Hunst“(Verlag F. Bruckmann, A⸗G., 5 50% At Dez. 8 3 22 8 3 8 88 5 München) Veranlassung, in ihrem Dezemberhest einen Menzelaufsaß] Schweine Lg Schlachtgew. 82. e 150— 00 Pf. 1915 ö 88 S2 2 15 2 5 zu 1 5 5 die 1 i eren Getreidepreise in Mannheim:] Brotpreise in Gießen: 2 4 8 2 wohl innerha a ein eitschriftenaufsatzes kaum 5 5 überboten werden kann; schmücken doch neben 25 Abbildungen noch Weizen 100 Kg. 27.00 Mk. Weißbrot 2 Kg.— Pf. 30. 2 n drei vorzüglich gelungene Farbentafeln nach den Gemälden Menzels Roggen 100 Kg. 23.00 Mk. Schwarzbrot 2 Kg. 68 Pf. 30. 9—T VV den Aufsa. Der Text aus der Feder des stellvertretenden Direk⸗— 1. i% e 0 tors der Berliner Nationalgalerie Dr G. J. Kern, den jungen 5 1 1. ane ee Werl Märkte. f ra neue ülsse von großer Wichtigkeit über Ent⸗ te. Wiesbaden. Viehhofmarktbericht 29. N Hö. 8 2 wicklungsgang des Künstlers.— Ein zweiter Aufsatz behan⸗ Auftrieb: 301 Rinder W 49 Ochsen, 118 Bullen, 236 Kühe 118. 85 23.59 85 1915— 25 36˙ 6. delt Mar Buri den kürzlich verstorbenen Schweizer Maler, und Färsen), 300 Kälber, 153 Schafe, 285 Schweine. r dessen inhaltlich und in der Ausführung derbe Kunst, die in Marktverlauf: Großvieh und Kleinvieh ziemlich geräumt; der 5—— ͤY—— auch die weiteren durchweg hervorragend illustrierten Aufsätze Ochsen ewicht 1 5 0 2 5 tr. z saltiafe: 5. 8 rien der 8 en 5 ei Haste een eme he baten dolnengige, auehemesege beehsen Schlacht.„ ür, aut dor Nene ben de rneumn Kelle ber 9 5 59 f stattung ist auch dieses Heft der„Kunst“ wieder wertes im Alter von 4—7 Jahren.. 70-76 130140] Firma Bauer 8. Cie., Berlin Zur Versendung an unsere Krieger vorbildlich. 4 8 Jagen e eee eee 1 1 im Felde den Unbilden der Kälte, Nässe und Witterungsum⸗ N 5 8 5%%%; 0Vͥœ PP 8— ägen täglich ausgesetzt sind, eignet sich besonders die„Forma⸗ Wöchentl. Uebersicht der Todesfälle i. d. Stadt Gießen. 18 5 Bullen. mint⸗Feldpostbriefpackung, die in Apotheken und Dro⸗ 46. Woche. Vom 7. bis 13. November 1915. ede zausgew. höchsten Schlachtw.. 60—65 105—112 gerien erhältlich ist. Es sei ausdrücklich auf den der heutigen Num⸗ Einwohnerzahl: angene glue en 32 900(inkl. 1600 Mann Militär). Vollfleischige e 55 55—60 95104 mer beiliegenden Prospekt verwiesen. 9328 D 5 terblichkeitsziffer: 26,86% 5. 3 5 ae Nach Abzug 5 9 1 65 ö% Vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten IIe eee 598 Er e. a h böchse 68—74 126—135 Drucksachen aller Ar liefert in jeder gewünsenten s starben 1 5„ Sgemästete Kü öchsten Ausstatt tilrein u. prei 15 f. 885 Zus wachsene W 12. Fabe. zu 1 3 8 3 die ce ee ltersschwäche 402 4 02——— 285 Wenig gut entwickelte Färsen 60 09—126 maummun e 5 0 18. 8 1(0 Aeltete ausgemästete Kühe und wenig gut Ille Lungentuberkulose 1 1 2 25 entwickelte jüngere Kühe„ 5462 98-112 5 Lungenentzündung 3(I) 1 1 10) Mäßig genährte 2 1 Färsen.. 40-50 8298 Amtlicher Teil. Gehirnschlag 1 1—— 5 5 älber. 33 Hirnhautentzündung 2() 10) 1— Jeinste Mastkälber:: 90-00 15500 Bekanntmachung. Krebs 3(2) 3(2)— 5 Mittlere Mast- und beste Saugkälber... 77-86 129147 Betr.: Den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche in Burk ⸗ Tödliche Körperverletzung 1(01) 1(1)— 8 Geringere Mast- und gute Saugkälber... 68—77 113129 hardsfelden, Watzenborn und Allendorf an Verunglückung 100—. 1()[Geringe Saugkäl ber. 60-68 100—113 der Lahn. Summa: 17(9) 12(60 2 3(3) Schafe. Die Seuche in Burkhardsfelden, Watzen born Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel 5 Weidemastschafe: und Allendorf a d. Lahn ist erloschen. Die Sperr⸗ der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts Mastlämmer und jüngere Masthammel.. 5055,00 120-125][maßnahmen sind aufgehoben. nach Gießen gebrachte Kranke kommen 125 Schweine. Gießen, den 30. November 1915. 1 5 5 Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 kg Großherzogliches Kreisamt Gießen. 5— ehe och 108. 00—.— J. V.: Hemmerde. 20. Tehung 5. Nl. 6. Preuss.-Süddeutsche (232. Königlich Preuss.) Klassen- Lotterie Ziehüng vom 30. November 1815 vormittags. ede genogene Mummtor sind zwol glolen hohe, Ge- 8 8 und zwar je emer auf die Lose glelcher Nummer in den deiden Abtellungen I und II Nur dle Gewinne über 240 Mark sind den betreffenden 8 Nummern in Klammern beigefügt. toune Gewähr.) Nachdruck verboten.] 261 342 64 LSO0] 621 L800] 744 921 1055 197 208 [1000] 343 411 60 13000] 74 653 90 698 845 926 70 2121 28 272 822 46 450 68 758 bo 3203 18 42 99 361 444 59 813 745 63 829 40 4205 313 75 446 65 515 46 586 689 817[1000] 986 74 5131 238 67 877% 13000] 474 81[1000] 574 677 8135 78 477 582 84 720 842 9817 70386 60 68 59 64 96 206 363 411 22 70 569 76 95 625 712 8001 62 227 58 368 L500] 567 787 88 901(10001 * 9229 89 303 724[1000] 818 61 186041 20 6s 312 80 664 660 80 881 1500] 914 1 11017 168 408 43 680 028 82 788 60 68 821 988 12045 148 382 588 676 18 784 839 13010 L800] 248 301 30 1800] 400 657 906 32 14178 201 41 475 50 718 839 894 15163 61 10 L500] 718 41 832 50 919 42 18191 93 258 482 565 08e 723 61 L500] 833 17137 40[500] 388 487 623 88 854 920 18308 468 590 882 789 83 962 19048 428 90 682 610 783 2⁰⁰οαο es[Goo 181 24 4% Coo] 601 Leco 98 628 913 49[10001 92 21174 222 541 693 782 810 22002 428 856 74 613 971 23093 119 234 90 802 964 240 o 10 287 78 34 626 680 736 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Ziehung 5. N. 6. Preuss.-Suddeutsche (232. Königlich Preuss.) Klassen- Lotterie Ziehung vom 30. November 1915 nachmittags. Anf jede gezogene Nummer sind zwel glelch hohe Ge- winne gefallen, und zwar je elner auf dle Lose glelcher Aummer in den belden Abtellungen I und II Nur die Gewinne über 240 Mark sind den betreffenden Nummern in Klammern beigefügt. (Ohne Gewähr.)(Nachdruck verboten.) 194 272 506 19 738 77 927 1178 879 98 438 618 860 68 792 2111 69 247 801 9 562 64 783 3190 664 652 72 711 4188 87 L500] 231 30 384 418 L500] 508 13 74 645 920 5151 230 404(Lso0 641 70 81 641 Lsoo] 947 81 6019 308 402 8 778 844 980 7106 62 463 662 716 23 500 38 806 8 78 92 983 8065 90(500 102 30 49 83 243 59 541 970 9069 78 458 512 8000] 620 27 74 88 93 884 90 19069 65 311 41 486[8000] eis 702 11071 105 18 257 419 589 71 716 916 12416 690 917 66 13054 192 371 423 29 694 916 14174 258 86 L50001! 664 614 4%[3000] 714 78 98 818 960 18099 113 67 637 18006 61 401 L500] 624 826 49 60 972 17033 92 147 61 222 797 828 22 985 59 18072 3956 1500] 448 79 80 640 886 924 1800% 398[1000] 478 616 604 72 77 754[5001 911 20291 489 981 54 927 42 88 21461 572 78 674 90 834 70 972 22309 22 70 447 82 36 681 66 718 65 820 2370 38(1000] 224 66[1000] 78 848 402 686 730 83 24078 221 28 48 568 850 720[1000] 878 28143 48 99 229 432 584 84 92 26085[5001 57 232 318 1 5 1— 555 402 557 617 817 939 82 9 678 902 78 622[SO 68 784 940 5 290087 286 331 59 564 94 683 808 31072 919 59 65 829 907 36 62 32124 403 58 681 L500] 848 33109 581 668 892 34023 810 402 1500] 35 56 608 720 942 60 71 35018 142 66 63 715 846 71 914 36293 328 444 679 37219 201 592 810 743 343 49 38028 203 44 518 63 738 811 35 39057 290 404 78 608 887 40054 145 464 602 82 70 862 848 es 41021 177 248 368 463 768 7 4201 68 438 40 612 91 620 24 775 882 95 978 7 430656 884 66 434 681 836 986 44607 68 72 711 66 1500] 858 940 48135 320 457 334 81 920 48114 234 82 332 400 583 / 77 79 8 142 418 91 616 68 726 8 158 84 372[6001 874 n 50198 430 639 834 51221 LSο⁰ο 4 L10000 87 ooo! 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