Zweites Blatt r. 224 Erschetm tüglich mit Ausnahme des Sonntags. 7 Die„Sießener Famillenblätter“werden dem .„Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Xrels Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Feit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweunal. F . 165. Jahrgang Gießener Anzeiger General⸗Anzeiger für Oberhessen c Donnerstag, 23. September 10915 Rotationsdruck und Verlag der Brühlischen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: 51, Schrist⸗ leitung: 2112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Neuerungen im Zivil⸗Prozeßverfahren. Von einem praktischen Juristen. 5 Nachdruck verboten.) Die neue Bundes ratsverordnung vom 9. September 1915, welche die Entlastung der Gerichte in der jetzigen „Kriegszeit zum Ziele hat, interessiert die Geschäftswelt und natürlich auch unsere Gewerbetreibenden in hervorragendem Maße. Denn die Neuerungen, die durch die neue Verordnun 1 1 worden sind, und die am I. Oktober d. Is. in aft treten, drehen sich lediglich um Prozesse, die wegen Warenforderungen, Schuldscheinen, Bürgschaften, Wechsel⸗ forderungen, Forderungen aus ohn und Reparaturen angestrengt werden. Für alle Geschäftsinhaber oder Hand⸗ werker, welche aus solchen Verbindlichkeiten klagen wollen oder verklagt worden sind, ist es daher wissenswert, zu er⸗ ahren, welche Neuerungen ihnen in prozessualer Hinsicht ie genannte Verordnung bringt. Da ist zunächst die Einführung des Mahnverfah⸗ rens(die Erlassung von Zahlungs⸗ und Vollstreckungs⸗ befehlen) bei den Landgerichten als eine bedeutende Errungenschaft zu verzeichnen. Diese Einführung wurde schon in Friedenszeiten von verschiedenen Seiten begehrt und ist damit einem längst begehrten Wunsche Rechnung getragen worden. Das Mahnverfahren bei den Landgerich⸗ ten ist dem Mahnverfahren bei den Amtsgerichten nach⸗ gebildet worden, nur technisch etwas anders ausgestattet, weil bei den Landgerichten Anwaltszwang besteht. Der Gläubiger kann also, wie es vor den Amtsgerichten ge⸗ schieht, daselbst die Erlassung eines Zahlungsbefehles nicht beantragen. Die Landgerichte verfügen vielmehr von selbst den Zahlungsbefehl, also von„Amts wegen“ und zwar in folgender Weise: N Wird von dem Prozeßvertreter der Partei die Klage bei dem Landgericht eingereicht, so hat der Vorsitzende der betr. Kammer sofort zu zuntelt ob es sich in ihr um einen wirk⸗ lichen Rechtsstreit handelt oder nur um eine Zahlungsver⸗ 5 der verklagten Partei. Exweckt die Klageschrift oder ie ihr beigegebene Korrespondenz den Eindruck, daß der Be⸗ Hlagte nur säumig ist, also nichts bestreiten wird, so erläßt das Landgericht an den Beklagten einen 1 der ihm gleichzeitig mit der Klageschrift zugestellt wird. Nun hat der Beklagte die Wahl, entweder den Kläger binnen einer Woche, die Frist von der Zustellung an gerechnet, zu befriedigen oder Widerspruch zu erheben. Will er die Be⸗ friedigung vornehmen, so weiß er auch ganz genau, was er einschließlich der Kosten zu bezahlen hat, denn dem 2 sbesehl ist zugleich die Kostenrechnung angefügt. 1 — lungsbefehl muß binnen 24 Stunden nach Einlauf ageschrift erlassen werden. Er wird auf die Urschrift der e, oder falls hier kein Raum dazu vorhanden ist, auf ein gesetzt, das mit der Klage verbunden ist. Für die Zustellung der Klage mit dem 8 hat der 1 des. d. h. ein bei dem Landgericht zu U Wb ener Anwalt, selbst Erhebt der Beklagte iderspruch, so bestimmt das icht den Termin zur mündlichen Verhandlung und ladet die Parteien zu diesem. Die geringen Kosten des Zahlungsbefehles werden in diesem Falle auf die späteren Gebühre Rechtsstreites angerechnet. Das Wesen dieser Neuerung ist darin zu erblicken, daß mit den teuren Versäumnisurteilen bei den Landgerichten endgültig aufgeräumt wird. Denn die meisten dieser Pro⸗ zesse endigten bereits im ersten Termin durch Versäumnis⸗ urteile, die den Landgerichten viel unnützes Schreibwerk, dem Beklagten aber viel Kösten verursachten; auch der 9 Gläubiger hatte den Nachteil, recht lange Zeit auf die Er⸗ langung eines Vollstreckungstitels warten zu müssen. Hier im Wege des Mahnverfahrens kann er in kurzer geit diesen Titel erhalten. Denn ein Widerspruch gegen eine Forderung, die der Beklagte anerkennen muß, und zu deren Zahlung er ohne weiteres verurteilt wird, würde sinnlos sein, weil sie dem Beklagten Geld kostet. Er selbst hann, um die Sache in die Länge zu ziehen, nicht auf eigene Faust hin Wider⸗ spruch erheben. Dazu muß er sich eines Anwaltes, der bei dem Landgericht zugelassen ist, bedienen(8 78 der Zivil⸗ Prozeß⸗Ordnung). Das kostet dem Schuldner Geld und schon aus diesem Grunde wird er sich hüten, einen Prozeß aufs Geratewohl ins Rollen zu bringen. Wird gegen einen Zah⸗ lungsbefehl nicht Widerspruch erhoben, so kann der Gläu⸗ biger auf seinen Antrag hin einen Vollstreckungsbefehl beantragen. Da der Gerichtsschreiber nach 8 8 der Bundes- ratsverfügung die Vollstreckbarkeitserklärung des Zahlungs⸗ befehles verfügt, so hat der Kläger in Gemäßheit des 8 78 Abs. 2 der Zivil-Prozeß⸗Ordnung die Zußtehug eines An⸗ waltes zu diesem Antrage nicht nötig, denn dieses Gesetz sagt ausdrücklich, daß der Anwaltszwang auf Prozeßhand⸗ lungen, die vor dem Gerichtsschreiber vorgenommen werden können, keine Anwendung findet. Die Zustellung des Zah⸗ lungsbefehls hat der Kläger nachzuweisen, auch hat er für die Zustellung des Vollstreckungsbefehles zu sorgen. Gegen einen Vollstreckungsbefehl ist natürlich nach wie vor der Einspruch zulässig. Zu diesem ist die Mitwirkung eines An⸗ waltes in Hinsicht auf 8 78 der Zivil⸗Prozeß⸗Ordnung ge⸗ boten, weil ein Einspruch die Einreichung eines Schrift⸗ satzes bedingt. Will der Schuldner eine Zahlungsfrist erzielen, so hat er nach der ebenfalls neuen Verordnung des Bundesrats vom 20. Mai 1915 unter gleichzeitiger Anerkennung der Schuld entweder schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts- schreibers unter Glaubhaftmachung der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen diese Frist nachzusuchen. Die neue Verordnung über die Zahlungsfrist nimmt nicht auf§ 1 der alten Ver⸗ ordnung, welche bestimmt, daß Zahlungsfristen nur auf Forderungen, die vor Ausbruch des Krieges(31. Juli 1914) entstanden sind, Gedd Daraus 2 daß sich das neue Ver⸗ fahren auf alle Geldansprüche der späteren Zeiten erstrecken soll(so auch Unger im„Recht“ 1915 S. fag Im amtsgerichtlichen Verfahren sind fol⸗ gende 1 zu verzeichnen. Auch hier wird nach jeder eingereichten Klage sofort ü 2 ob sie eine„Mahnsache“ sein könnte, die sofort dur ungsbefehl erledigt werden kann. Nur wenn der Gläubiger bhaft gemacht hat, der Beklagte werde den Anspruch bestreiten, wird Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Auch im Urkunden⸗ n des nunmehr folgenden Wechselprozeß, soweit ein solcher rücksichtlich der Höhe der sorderung zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehört, findet genau so, wie bei den Landgerichten, zunächst die Erlassung eines Zahlungsbefehls statt. Die Zustellung einer mit dem Zahlungs befehl verbundenen Klage hat die Wirkungen, die mit der Zustellung eines Zahlungsbefehls verbunden sind. Der Zahlungsbefehl wird als Urkunden⸗ oder Wechselzah⸗ lungsbefehl bezeichnet, wenn das Gesuch des Gläubigers danach gerichtet ist. Enthält die Klage ein gleiches Ver⸗ langen, so wird, falls der Schuldner Widerspruch erheben sollte, auch die Klage als im Urkunden⸗ oder Wechselprozeß bezeichnet. Die Urkunden sollen in Urschrift oder in Ab⸗ schrift der Klage beigefügt werden. Für streitige Rechtssachen ist die Einführung eines Sühneversuches eine Neuerung. 8 18 der Verordnung macht dies dem Richter zur Pflicht. Die Befugnis des Gerichts geht* so weit, daß in Bagatellsachen, die nicht mehr als 50 Mark Streitwert haben, der obsiegenden Partei die Gebühren und Auslagen ihres Rechtsanwaltes nicht zu erstatten sind, wenn die Rechtsverfolgung durch einen An⸗ walt nicht geboten erscheint. Es ist wohl anzunehmen, daß die Gerichte von dieser Befugnis selten Gebrauch machen und zwar nur dann, wenn es klar und offensichtlich vor⸗ liegt, daß der Kläger seinem Gegner einen fetten Prozeß machen wollte, umsomehr man ja über den Begriff der Rechtsverfolgung durch einen Anwalt verschiedener Mei⸗ nung sein kann. Welche Wirkung diese Neuerung ausüben wird, das wird die Praxis lehren, deshalb behalten wir uns in dieser Hinsicht unsere Stellungnahme vor. Endlich find die Berufungen gegen die Urteile der Amtsgerichte weiter eingeschränkt. Gegen Streitwerte bis zu 50 Mart ist eine Berufung nicht zulässig. Auch über diesen Punkt wird noch später viel zu sagen sein. Die amtliche Begründung hebe zwar hervor, daß in dem Verfahren vor den Kaufmanns⸗ und Gewerbegerichten die Berufungen ebenfalls sehr eingeschränkt und für Beträge von 300 bezw. 100 Mark nur zulässig seien, indessen wirken bei diesen Sondergerichten bei der Entscheidung mehrere Richter mit, so daß man annehmen kann, daß die Sachen dort gründ⸗ lich erörtert werden. Ob man das aber bei den Amtsgerich⸗ ten von einem Einzelrichter, der mit Arbeit überlastet wird, immer annehmen kann, muß dahingestellt bleiben, noch dazu, wenn er sich als Souverän in seiner Entscheidung. die unanfechtbar ist, fühlt. Da aber der Krieg infolge des Mangels an Richtern und gerichtlichem Personal die Ent⸗ lastung der Gerichte bedingt, müssen wir uns notgedrungen mit dieser Neuerung einverstanden erklären, hoffen indes, daß sie nur eine vorübergehende Erscheinung 1 1 Dr. 1 gen an: Merkwürdige und geheimnisvolle Nachrichten verlauten vom Petersburger Hofe. Der Großfürst⸗Thronfolger soll den —— Im Herzen Serbiens. 2 Se— einmal die t hundert, zur Zeit jenes Fu igungen der das kampfe gegeben hat; in den Land dahi 8 eine neue e t neben den altersgrauen igen Festungs⸗ erken liegt Die große Bedeutung, die diese Geschicke der Stadt 1 bekunden, ist dadurch gegeben, daß sie gleichsam das zum Herzlande Serbiens, zum Morawatale, bildet. liegt S. ria nicht unmittelbar an der Mündung der Morawa in die Donau, und das hat seinen guten Grund; denn im Frühjahr und zur Zeit der neeschmelze pflegen zwischen Semendria und der unteren Morawa große Üeberschwemmungen einzutreten, die zahlreiche alte-Flußarme füllen und ein Weichland zurücklassen, das erst im 2 verschwindet. Dennoch be⸗ berrse emend 1 n Zugang zum Morawatale. Das ist die große Talfurche, die das gebirgsveiche serbische Land in zwei ungleiche Teile zerschneidet. Tief bis ins Herz des Landes führt das Morawatal hinein. Denn die Moruma bildet sich aus zwei Quellströmen, von denen der eine von Westen herkommt, während der andere Quellfluß, der nach seinem Ursprunge auch die bulgarische Morawa heißt, aus den Bergen des Südens herab⸗ strömt. Durch die Wirxrnis des serbischen Berglandes führt so das Morawatal als der natürliche Weg zwischen der Donau und dem Innern der Balkanhalbinsel. Die Wichtigkeit dieses Weges haben bereits die alten Römer erkannt, die längs der Morawa eine Heerstraße 8 haben, und sie ist auch den späterm serbischen Herrschern Landes nicht entgangen, denn die alte Hauptstadt des serbischen Reiches, Kruschewatz, wurde im Morawatale, an der westlichen Morawa, unmittelbar bei ihrer Vereinigung mit der bulgarischen Morawa, angelegt. Diese An⸗ lage erfolgte aus einem richtigen Instinkte, denn Kruschewatz] T uimmt in der Tat eine durchaus zentrale Stellung im Lande ein. Es beherrschte einst das ganze serbische Morawabecken, es beherrschte das Defilee von Stalatz, in dem die nun vereinigten beiden Morawa⸗Ströme sich am Fuße eines trümmergekrönten Vor⸗ gebirges vereinigen. Noch sieht man in Kruschewatz die Reste des alten serbischen Zareupalastes, und wenn die Ueberlieferung richtig ist, so hat die Stadt einst, in den Glanzzeiten des serbischen *. 3 1. 1 1 1 von Kossowo, einen Umfang ehr als 12 Kilometern— heute ist ste nur noch ein armseliger Flechen. ger 1 9 Schiffbar ist die Morawa nicht. Die Verbindung zwischen Semendria und dem Inneren wird durch eine Eisenbahn her⸗ gestellt, die bei Welika Plang auf die Hauptlinie des Landes, auf die Bahn Belgrad. Nisch- Sofia trifft, die von da aus ganz dem Morawalaufe als der großen Schlagader Serbiens folgt. Der Lauf der Morawa verbreitert sich je mehr sie sich dem Tonautale nähert, schließlich bis auf 200 Meter, ihre Tiefe beträgt durch⸗ schnittlich 8 Meter, ihren Unterlauf umsäumen dichte Auen. Es ist ein schönes fruchtbares und interessantes Tal, das die Morawa durchströmt. Berge zu beiden Seiten, oft noch, soweit das Auge „von Walde uminterbrochen bedeckt. Die Westseite 259 des Flußes begrenzt jenes berühmte Bergwaldland der Sch u⸗ madia, das in den Seiten der Freiheitskriege die Zufluchtsstätte und die Burg der Serben bildete. In einem der Täler der Schu⸗ madia liegt Kragujewatz, das damals als Hauptstdt diente und jetzt voll von Kri tätten sein soll. Das Massiv des Rudnik überragt krön dies grüne Waldland. Höher, dichter gedrängt sind die Berge, die das Morawatal auf der Ostseite überragen; sie bilden die Fortsetzung der transsylvanischen Alpen, deren Richtung sie auch im ganzen inne halten. Dieser Bezirk birgt den mineralischen Reichtum Serbiens, wo Kupfer, Eisen Blei gefunden werden. E Die Deutung von Tizians Himmlischer und irdischer Liebe“. Den zahlreichen Deutungen des Motivs von Tizians berühmtem Meisterwerke, der sogenannten„Himm⸗ lischen und irdischen Liebe“ in der Sammlung Borghese, gesellt Rudolf Schrey eine neue zu, die einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit besitzt. Schrey, der seine früher bereits ge⸗ legentlich vorgetragene Auffassung jetzt in der„Kunstchronik“ erneut darlegt und begründet, gibt dem Bilde den Titel„Jupiter und Kallisto“ und meint, daß Tizian sein Motiv den in der Renaissance so viel gelesenen und benutzten Verwandlungen des Ovid entlehnt habe. Vel Ovid ist der Inhalt dieser Geschichte kurz der, daß Kallisto, die eifrige Jägerin und Dianens Liebling, bei Sonnenuntergang eine Waldung betritt, Jupiter, sie müde und unbewacht sehend, naht sich ihr in Gestalt Dianens, und so gelingt es ihm, sie zu betören. Nach Monden aber rächt Juno ihre be⸗ leidigte Gattenehre in samer Weise, indem sie Kallisto bei den Locken ergreift und sie auf die Erde wirft; die Unglückliche nimmt die unförmige Gestalt einer Bärin an, und als solche versetzt sie Jupiter schließlich an den Himmel. Schrey weist nun darauf hin, daß Tizians Bildnis vortrefflich zu den Daten dieser Geschichte paßt. Links im Hintergrunde sieht man zunächst Kallisto, die Jägerin, der Burg ihres Vaters zustreben; in der Haupt- gruppe sitzt sie am erquickenden Born, müde von der Jagd und bedürftig des Bades, das Gefäß unter ihrer Linken birgt wohl die duftenden Salben; die schweren Handschuhe, die sie trägt, sind die einer Jägerin oder Falknerin, und Jupiter hat sich zu ihr in Gestalt der von ihr verehrten Diane gesellt und spricht überredend auf sie ein. Ganz besonders beweisend für die Auffassung Schreys sind aber die 1 die Tizian am Brunnenrande gemalt hat. Sie zeigen nämlich die Rache Junos: links sieht man die Göttin, wie sie Kallisto bei den Haaren vom Pferde reißt, rechts züchtigt sie die verhaßte Nymphe, die sie zu Boden geworfen hat und deren Körper bereits un⸗ förmige Gestalt anzunehmen beginnt. Das alles paßt vortrefflich zusammen. Wie ist nun Tizian zur Darstellung dieses Motivs gekommen? Schrey denkt sich, daß das Bild nach der Sitte der Zeit wohl ein Hochzeitsgeschenk gewesen sei, und zwar vielleicht zur Vermählungsfeier einer Schönen, die eine leidenschaftliche Ver⸗ ehrerin des Waidwerks war und, ganz eingenommen von ihrer Liebhaberei der drängenden Werbung eines zu ihr in Liebe Erfüllten lange widerstanden hat. Vielleicht war auch er ein eifriger Jäger und konnte mit Hilfe dieser Eigenschaft schließlich die Umworbene 1 Das klingt recht wahrscheinlich und es liegt auch ein gewisser Anhalt dafür vor, daß eine reiche, vene⸗ zianische Familie ein Bild dieses Motives ansdrücklich gewünscht hat. Es gibt nämlich noch eine Darstellung des Motivs„Kallisto und Jupiter“ nach der ovidischen Erzählun das ist das Gemälde Palma vecchios, das 1907 für das Städelsche Institut in Frank⸗ Nymphen am Ufer gelagert darstellt, von denen die eine auf die nachsinnende Gefährtin einzureden scheint. Swarsenski hat in furt erworben worden ist und das zwei nur wenig bekleidete dieser Darstellung das erwähnte ovidische Motiv erkannt, wie er übrigens auch der Schreyschen Deutung des Werkes Tizians seine Zustimmung gegeben hat. Schrey meint nun, daß die Besteller zwischen Tizian und Palma, den beiden wetteifernden jungen venezianischen Meistern, einen Wettbewerb ausgeschrieben haben, dem beide Gemälde ihre Entstehung verdanken. Die Masse der Arbeiten Tizians und Palmas stimmen merkwürdig überein und beide waren wohl als Füllungen Platz vorgesehen. Zur Einweihung deskörner⸗denkmals ingrankfurta m. 23. Feptember 1915, des Dichters Geburtstag. Stolze Mainstadt, Dank sei heute Dir für eine Tat gezollt, Die ein Ruhmesblatt bedeute In dem Buch, das aufgerollt Jedem Wanderer verkündet, Wie man deutsche Männer ehrt, Wie Begeisterung man entzündet, Wie man deutsche Jugend lehrt, Nachzueifern jenen Helden, Die im Freiheitskriege starben Und von denen Lieder melden, Daß sie ewigen Ruhm erwarben. Wahrlich, du warst gut beraten, Daß in großer Zeit du kündest g Jenes Jünglings—. Taten, Und den ehernen z im windest. Körner! Schau bei deines Denkmals Weihe Gnädig von Walhall' hernieder, 1 Körner, Sinnbild deutscher Treue, Deutschen Wesens frommer Hüter! Hörst du deiner Leyer Klänge Leise dir im Ohre klingen, Hörst du deine Freiheitssänge Von der deutschen Jugend singen? Hörst du auch der Schwerter klingen, Hörst du Lützows wilde Jagd, Hörst du deine Lieder singen, 3 auf 855„ Fühlst du, wie die sche Dich als Schutzgeist auserkoren, Und dir, Schirmer deutscher Tugend, Ewige Treue zugeschworen? Frankfurts Jünglinge und Knaben, Noch nicht reif zum Waffentragen, Bringen heut dir ihre Gaben, Wollen ihren Wahlspruch sagen: „Uns gehört nicht mehr das Leben, Es gehört dem Vaterland, Und wir wollen's freudig geben, W. 1 wir in's Feld gesandt. Lichtgestalt der Freiheitskriege, Theodor Körner, ohne Fehl! N Führ' als Schutzgeist uns zum Siege! Uns zu deinen Jüngern zähl'. Traibeitskämpfer⸗ 2 Wicking, Segne uns in gro Zeit, Freiheitssänger, Heldenjüngling, Kommt der Ruf, wir sind bereit!“ 1 K. Steinberger * für einen bestimmten 2 1 1 * 2 A 15 5 3 2 lichen stehen würde. Aber das ist Kulisse. Dahinter wird etwas wos eines weilt, Searag heute witsch, oder der N i werde man an die Durchführung eines„radikalen(2) Re⸗ erhalten. Ist dem Zaren, der als Gene⸗ ralissimus an der Schritt für Schritt zurückweichenden Front die Bürde der häuslichen Regentschaft zuviel? Soll das übermenschlich erweiterte Zarentum wieder abgebaut werden und eine Teilung der Gewalten eintreten? Der junge ö. zählt erst elf Lenze. Er kann gar nicht regieren. e soll es für ihn tun? Dahinter steckt natürlich eine Intrigue. Nein, zehn Ränke stecken dahinter. Man hört: Die enen werde an Stelle der erkrankten Zarin dem 5 inen Regenten„zur Seite stehen“. Dahinter tauchen aber weitere Namen auf. Die eigentlichen Amtsgeschäfte werde ein erfahrener General, vielleicht Poliwanow, vielleicht— Kuropatkin führen, dessen Name neuerdings gespensterhaft aus der Versenkung einer früheren Zeit hervortaucht. Also ein Militärdiktator für die inneren Staatsgeschäfte? Wozu aber die Regentschaft eines Knaben? Wozu der Beistand Maria Feodorownas, der Zarin⸗Mutter, dieser ruhelosen, ehrgeizigen Frau, deren unauslöschlicher Deutschenhaß sich seinerzeit während der deutschen Mobilmachung bei ihrem Abschied von Berlin so peinlich bemerkbar machte? Will sie ihre Rache dafür nehmen, daß man sie nicht mehr über Wir⸗ ballen nach Hause reisen ließ, sondern den Hofzug nach Dänemark abschob? Sie hat ihrem Deutschenhaß stets Aus⸗ druck gegeben, wann und wo sie nur konnte; sie war es, die ihren Gemahl unaufhörlich zur Russifizierung der Ost⸗ seeprovinzen anstachelte, deren Deutschtum ihr ein Dorn im Auge war; sie schaffte das deutsche Hoftheater in Petersburg ab, wo nur noch selten Gastspiele deutscher Truppen geduldet wurden. Sie war es auch, die, wenn sie im Sommer mit dem Zaren in Kopenhagen weilte, ihren Deutschenhaß i fte, die ihre Schwester Alexandra und ihren er Albert Edward, den damaligen Prinzen, von Wales zielbewußt gegen Deutschland aufhetzte. Was plant diese dänische Prinzessin aus deutschem Blute gen das Deutschland, das ihren Plänen und Wünschen eine furchtbare Enttäuschung bereitet? Es heißt, nach der Einführung der Regentschaft des Zare⸗ rin⸗Mutter, oder eines Militärdiktators sormplanes“ gehen, der u. a. in der Festsetzung strenger 8 estimmungen für die Schuldigen und in einer gründ⸗ Reorganisation der höchsten militärischen Stellen be⸗ ganz anderes aufgebaut, etwas moskowitisch⸗tückisches, ein Staatsstreich etwa oder eine Palastrevolution. Mag Väter⸗ wieder vor⸗ chen an der Front sich hüten. Man wird ihm machen, daß er nicht hier und zugleich dort sein könne, daß das Volk den Nimbus einer abgeleiteten 8 se brauche Zarenwürde und daß die Regentschaft seines eingebore⸗ nuen Sohnes die denkbar beste Lösung des schwierigen Pro⸗ blems sei. und der beschwatzte Zar Urkunde unterschr wird ahnungslos die eiben, die über Nacht zum Todesurteil feiner letzten Zarenherrlichkeit werden kann. Das verdäch⸗ tigste an der mutter an die Stelle der erkrankten Die krank? Bisher hat 9 im Kriege AUustand wesentlich besserte. Mit der 575 . Zarskoje Selo, wo fast täglich der Zarewitsch⸗Lazarettzug Aumelbung der besclagnahmten Gegenflände aus Kuyftt, Mies und Reinnickel den Händen der 15 N 5 Nachstehend gebe ich nochmals die einschlägi der Verordnung vom 31. Juli 1915 sowie die ganzen Sache ist die Meldung, daß die Zarin⸗ Zarin treten soll. Zarin soll also ausgeschaltet werden. Die Zarin ist also man während des Krieges das Gegen⸗ teil gehört. Die unglückliche Frau, die Märtyrerin von Zarskoje Selo, wie man sie mit Recht genannt hat, fand einen Wirkungskreis, der ihre Lage und ihren Fürstin Gedroyc zu⸗ beitete sie eifrig an der Einrichtung und Versor⸗ sammen ar n Lazaretts, des sog. Hoflazaretts von gung eines eigene des Grafen Schulenburg einläuft. Gemeinsam mit ihren ssch beiden ältesten Töchtern, den Großfürstinnen Olga und Tatjana nahm sie einen Lehrgang in der Krankenpflege und war seitdem täglich, den baten absichtlich nur als Kran⸗ kenschwester kenntlich, im Lazarett tätig. Und diese Tätig⸗ keit soll auf ihren Gesundheitszustand den günstigsten Ein⸗ fluß ausgeübt haben. Hier hat Alexandra Feodorowna das furchtbare Leid vergessen, das der Krieg gerade ihr, der hessischen Prinzessin, bot. Und nun soll sie plötzlich krank und unfähig sein, ihrem Kinde in der nominellen schaft beizustehen? Soll der Leidenskelch, den sie schon vor dem Kriege bis zur Neige leeren mußte, ihr noch einmal gefüllt werden? Welches Geheimnis verbirgt sich unter der Regentschaftsmeldung? Der Krieg wird es vielleicht rasch aufbrechen. Der Krieg wird vielleicht auch mit diesen Plänen gründlich aufräumen. * Die Stimmung in Rußland. Berlin, 22, Sept.(Priv.⸗Tel.) Der„Berliner Lokalanzei⸗ ger“ meldet qus Stockholm: Wie hierher gemeldet wird, haben an⸗ läßlich der Vertagung der Duma in den nördlichen Vor⸗ städten von Petersburg und auf der Wiborger Seite Kundge⸗ bungen und Umzüge mit roten Fahnen stattgefunden. Die Arbeit war in einem Drittel aller AAbrilen SAgeiellt. Aus Stadt und Cand. Gießen, 23. September 1915. Auf dem Felde der Ehre gefallen. (Aus Hessen und den Nachbargebieten.) Unteroffizter Wilhelm Meuser aus Büdingen.— Gefreiter Richard Kraft aus Dauernheim. Landsturmmann Karl Faber II. aus Dauernheim. Oberleutnant der Landw.-Kav. Karl Zimmermann, Landst.-Inf.⸗Ers.-Batl. 1 Worms.— Landwehrmann Heinr. Lang aus Maar. Unteroffizler Emil Wiener, Juf.⸗Rgt. 115, aus Darmstadt.— Landwehrmann Gg. Bickel, Inf.⸗Rgt. 254, aus Darmstadt.— Musk. Karl Köhler, Inf.⸗Rgt. 222, aus Wahlen.— Ers.-Res. Karl Hildebrandt, Inf.-Rat. 81, aus Storndorf. Krtegssreiwilliger Karl Ludwig Schneider, Inf⸗-Rgt. 221, aus Offenbach a. M.— Landsturm⸗ mann Wilh. Stritzke, Landst.⸗Infs.⸗Batl. 4 aus Offenbach a. M. — Musk. Otto Unkel, Inf.-Rgt. 251, aus Biedenkopf.— Land- wehrmann Heinr. Krämer aus Kirchgöns. Musketier Wilh. Textor aus Kirchgöns. * * Deutscher Gruß. Aus Darmstadt wird uns ge⸗ schrieben: Nach Blättermeldungen wurde in diesen Tagen ein„Deutscher Militär⸗Gruß⸗ Verband“ mit dem Sitze in Rudolstadt gegründet, der auch die Genehmigung des Fürstlichen Ministeriums und des Stellvertretenden Generalkommandos des 11. Armeekorps erhalten haben soll. Demgegenüber ist es gewiß nicht ae darauf neuer⸗ lich wieder aufmerksam zu machen, daß bereits seit einigen Jahren für ganz Deutschland der„Allgemeine Verein für deutschen Gruß“ besteht. Sitz des Vereins ist Darmstadt. Die Mitgliederzahl ist hier auf 2000 ge⸗ stiegen. Bis jetzt sind über dreißig Ortsgruppen angeglie⸗ dert: Anklam, Basel, Bassum, Bensheim, Bernburg, Berlin, Bremen, Deggendorf, Elberfeld⸗Barmen, Frankfurt a. M., Eöttingen, Großgerau, Großzimmern, Halle a. S., Heidel⸗ berg, Heppenheim, Herford, Hersfeld, Köln, Limburg, Mainz, Neubrandenburg, New York, Nienburg a. S., Pfungstadt, Posen, Saarbrücken, Seeheim, Stargard i. M., Stargard i. P., Trier und Worms. Einzelmitglieder sind in der ganzen Welt zerstreut, bis Java und Honolulu. Der Verein erstrebt die Einführung des deutschen Grußes(Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung), so genannt, weil zuerst beim deut⸗ egent⸗sitz sammelt. 5 (beiderseits und vor jedermann) der ch auch vielfach in einnütziger Weise; so hat 8 Ortsgruppe gleich K ersten Kriegs⸗ monaten über 500 Mk. für die Kriegsfürsorge ge⸗ der hygienischen Seite der Grußfrage wurde der Verein übrigens zur Beschickung der Internationalen Hygiene⸗Ausstellung 1911 eingeladen, er war dort mit einer Sammlung historischer Bilder über Gruß und Kopfbedeckun⸗ gen, sowie Abbildungen von hygienischen Hüten vertreten, die sehr günstig beurteilt wurde. Hoffentlich bleiben wir beim deutschen Gruß von„Einzelstaatlerei“ verschont. 5 Landkreis Gießen. N r. Muschenheim, 22. Sept. Bei der ersten Kriegs⸗ anleihe wurde durch die hiesige Spar⸗ und Darlehenskasse nichts gezeichnet. Bei der zweiten Kriegsanleihe wurden e 24 Zeichnern 27000 Mk. gezeichnet, dabei war die Feldberei⸗ nigungsgesellschaft mit 10000 Mk. beteiligt. t aber bei Auflegung der dritten Anleihe waren es 60 Zeich⸗ ner mit einem Kapital von rund 42 000 Mk. Die Ge⸗ meinde beteiligte sich an der Reichsanleihe mit 3000 Mk. Kreis Schotten. 0 O Gonterskirchen, 22. Sept. In einem Lazarett ist der Landwehrmann Konrad Lind von hier seinen schweren, auf dem östlichen Kriegsschauplatz zugezogenen Wunden erlegen. Er ist das 14. Opfer, bas der Krieg unter den aus unserer Ge⸗ meinde ins Feld Gezogenen gefordert hat. 1 O Laubach, 22. Sept. Eine überaus reiche Obsternte wurde auch in unserer Gemarkung in diesem Jahre eingebracht. Bei den Obstversteigerungen an den Kreisstraßen waren die Preise so niedrig, daß viele Angebote nicht genehmigt wurden und das Obst von dem Kreis aus als Kelter⸗ und Tafelobst korb⸗ und zentnerweise verkauft werden soll. Dagegen wurden bei der städtischen Obstversteigerung am Montag durchweg höhere Preise erzielt, hauptsächlich für die Birnen, die sich durchschnitt⸗ lich auf 7—10 Mark pro Zentner stellten: Im ganzen ging auf der städtischen Obstversteigerung der Betrag von 1347 Mar ein. Verordnung des Stellvertretenden General⸗ des 18. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betreffend vom 26. September bis 1. Oktober 1915 auf dem Stadthause, Zimmer 7, zu erstatten. Die sriebenen Meldevordrucke sind im Stadthaus, Zim⸗ mer 7, sowie in den Brotmarkenausgabestellen zu erhalten. Letztere ud täglich den S Uhr vormittags geöffnet. agnahmten Gegenstände bleiben bis auf weiteres in können nicht mehr erfolgen, da die geschlossen ist. 5 n Bestimmungen afbestimmungen Die beschl ieferungen Freiwillige Ab elle städtische Metallabnahmest 5 8 2. Von der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse A. Gegensrände aus Kupfer und Messing: 1. 1 5 und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marmeladen⸗ und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Back⸗ formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. ene Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw. Herden: 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, ⸗behälter, ⸗blasen, ⸗schlan⸗ gen, Druckkessel, Warmwasserbereiter(Boiler) in Koch⸗ 1 1 1 und Herden; Wasserkasten, eingebaute Kessel aller 5 Anfertigung nach Maß Lager fertiger Herren-, Damen- u. Kinder- stiefel · Einlagen für Senłk- und Plattfüge Alleinverkauf der so beliebten Kinderstiefel Marke„Petto« Reparaturen werden prompt ausgefùhrt eee Aae CARL BERG. GEF SSEN Schuhwarengschäft- Mäusburg Nr. 4 nun Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgegenstände jeder Art für Küchen und Backstuben, 5 ö wie beispielsweise Koch⸗ und Einlegekessel, Marme⸗ laden⸗ und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplat⸗ — 3 Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüs⸗ seln usw.; 2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel⸗, Fisch⸗ und Fleischeinsätze usw. 7 Reinnickelarmaturen. 8 3. Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe. Von der Verordnung werden betroffen: 1. Handlungen, Laden und Installationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die obengenannte Gegenstände erzeugen oder verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf be⸗ stimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben; Haushaltungen; Hauseigentümer; Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, ins⸗ besondere Gast⸗ und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffee⸗ haus⸗, Konditorei⸗ und Küchenbetriebe, Kantinen, Speise⸗ 1 aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen u. dergl.; 5. öffentliche(einschl. kirchliche und stiftische usw.) und prwate Heil⸗, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, * Erziehungs⸗ und Strafanstalten, Arbeitshäuser U. 8 5. N Meldepflicht. Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben unter Be⸗ nutzung des vorgeschriebenen Meldevordrucks eine Bestandsmel⸗ dung der beschlagnahmten, durch§ 2 gekennzeichneten Gegen⸗ stände an die mit der Durchführung Verordnung beauftragten e Vergebung. dingungswege vergeben werden. frei bis zum Eröffnungstermin Hanau zu dem Ministerialerlaß f 1 bezogen werden können. Gießen, den 21. September 1915. Der Oberstaatsanwalt Haunnummn Hofmann. Für das Großh. Provinzial-Arresthaus zu Gießen soll die Lieferung von 6000 Kilo ab⸗ getrockneter guter Speise⸗Kartoffeln im Ver⸗ Versiegelte Angebote und Proben sind kosten⸗ Donnerstag den 7. Okt. 1915, vorm. 10 uhr, auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft hier — Justizgebäude, Zimmer Nr. 43— niederzulegen. Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A vom 16. Juni 1893 ent⸗ haltenen allgemeinen und den von dem Unterzeich— neten aufgestellten besonderen Bedingung auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft ein⸗ gesehen und gegen Erstattung der Schreibgebühren am Großh. Landgericht der Provinz Oberhessen. Behörden innerhalb der von den letzteren festzusetzenden Frist ein⸗ zureichen. Nicht zu melden sind diejenigen Gegenstände, die be⸗ reits nach der Bekanntmachung betr. Bestandsmeldung und Be⸗ schlagnahme für Metall M. 1/4 15 K. R. A. vom 1. Mai 1915 der Meldepflicht unterlagen. 5 8 8. 5 Ausnahmen. 0 Ausgenommen sind mit dem beschlagnahmten Metall über⸗ zogene(z. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände aus Eisen oder einem anderen nicht beschlagnahmten Metall. Bestehen Zweifel, ob gewisse Gegenstände von der Verord⸗ nung betroffen sind, so kann eine Befreiung von der Beschlag⸗ nahme bewilligt werden. Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Durchführung der Verordnung beauftragte Behörde end⸗ gültig. 1 5. 12. Strafbestimmungen. a f Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem e 8 nicht in der Finde rist einreicht oder wissent⸗ ich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den er⸗ lassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Ge⸗ fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ tausend Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Fahr⸗ lässige Verletzung der Auskunftspflicht wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. 5 Ferner wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, wer das Verbot gemäß 88 4 und 5 dieser Verord⸗ nung u itt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt. Gießen, den 21. September 1915. 7566 Der Oberbürgermeister. f Keller. N Verdingung. Für die Provinzial⸗Siechenanstalt Ober⸗ hessen in Gießen soll die Lieferung von ca. 800—900 Ztr. guter Speisetartoffeln vergeben werden. Die näheren ieee liegen auf dem Verwaltungsbureau vom 30. September bis 2. Oktober 1915, von 3 bis 5 Uhr nachmittags offen, woselbst Angebote mit der Kufschrift„Lieferung an Kartoffeln für die Provinzial-⸗Siechenanstalt“ versehen, bis zum Eröffnungstermin Montag, den 11. Oktober 1915, vorm. 10 uhr, einzureichen sind. 5 7556 D Gießen, den 21. September 1915. Direktion der Provinzial-Siechenanstalt. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen en, die des Wirtes Johannes Dutschmaun in Gießen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. N Gießen, den 18. September 1915. Großherzogliches Amtsgericht. 775* 7558 D 1 l