N 8. nr. 200 Zwettes Blatt Gescher tage wut Ausnahme des Sonntags. Die„Sleßener Famllienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimel wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. 165. Jahrgang Gießener Anzeiger General⸗Anzeiger für Gberhessen N FE 2 13 Montag, 6. September 1015 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul⸗ straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: 51, Schrist⸗ leitung: 112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen. Aus dem belgischen Graubuch. Die belgische Regierung hat vor einiger Zeit unter der Muffen 1 Relative à la ein Graub Telegramm äußert Baron Beyens seine Vermutung, Deutsch⸗ land habe i österreichi Staatsmänner zu einem solchen ritt der oesahrlgsten Entschließung, die ihre Diplomatie bislang gegenü i treffen hatte, ohne Be⸗ ber einem Balklanstaat 2 egen 5 entwickeln, während es in. berufen sein dürften. innere Unruhen und die irische Frage geteilt. Der Gesandte wiederholt dann seine Vermutung, daß Deutschland um das Ultimatum wußte. Es sei einfach undenkbar, daß die Note, die bestimmt war, unvermeidlich zum Kriege zu. ohne Mitwissen der deutschen Regierung aufgesetzt worden sei Eine Bestätigung dafür findet er in der gleichzeitigen Weigerung der deutschen und der Perreichischungartf * Zeit zur Ueberlegung zu lassen. Die Vaterschaft dieses Planes und die befolgte Methode werden in der diplomatischen Welt len der Geschick⸗ lichkeit, die Bismarck würdig ist, eher dem Gehirn eines chen als eines österreichis Staatsmannes zu⸗ 21 Das Geheimnis ist wohl gewahrt worden. Die us führung geschah mit außerordentlicher Geschicklichkeit. Andern Tags hatte Baron Beyens eine Unterredung mit dem Unterstaatssekretür Zimmermann, der ihm erklärte, Deutschland habe seinem Verbündeten Unterstützung E falls ein anderer Staat ihm in den Weg treten] stät die Kaiserin unsere Arbeit. So erhält auch diese Feier ihre oll te, und Deutschland würde sein „Wenn Rußland sein Heer mobil machte,“ so erklärte Dr. Zimmermann nach Beyens,„so werden wir das unsere mobil machen, und in diesem Falle wird ein allgemeiner Krieg entstehen, ein Krieg, der ganz Mitteleuropa und die Balkanhalbinsel umfassen wird, denn die Rumänen, Bul⸗ garen, Griechen und Türken werden der Versuchung nicht 1 L e vermögen und daran teilnehmen, einer gegen andern.“ Am 29. Juli hob Baron Beyens die Mitteilung Sir Edward Greys an den Fürsten Lichnowsky hervor, daß, falls ein europäischer Krieg ausbräche, keine der sechs Großmächte — 99 bleiben könne. Diese Mitteilung zerstörte nach Beyens endgültig die in deutschen Regierungskreisen sowie in der Presse gehegte falsche Hoffnung, daß England seine Neutralität bewahren werde. In der Folge entwickelten sich die Ereignisse rasch. Es erfolgte auch das Ultimatum an Belgien. Baron Beyens erhielt Meldung von seiner Regie⸗ rung darüber und begab sich nach der Wilhelmstraße, um vom Staatssekretär v. Jagow Aufklärung zu verlangen. Der Staatssekretär erwiderte:„Eine absolute Notwendig⸗ keit hat uns gezwungen, diese Forderung an Sie zu richten. Es ist die schwerste Entscheidung, die ich in meinem Leben treffen mußte. Aber der Durchmarsch durch Belgien ist eine Frage von Leben und Tod für Deutschland. Wir sind dar⸗ über informiert, daß die französische Armee sich vorbereitet, durch Belgien zu marschieren und uns an unserer Flanke anzugreifen.“ Baron Beyens erwiderte:„Im Gegensatz zu dem, was Sie denken, hat Frankreich formell versprochen, unsere Neutralität zu achten, vorausgesetzt, daß sie von Ihnen geachtet wird.“ Das Graubuch enthält ferner Telegramme des belgischen Gesandten in Wien, der ebenfalls Deutschland hinter dem serbischen Ultimatum suchte. Auch in Wien wähnte man, daß England neutral bleiben würde. Der belgische Gesandte in Petersburg teilte mit, was der dortige französische Bot⸗ schafter über den Verlauf der Unterhandlungen zwischen Deutschland, Rußland und Oesterreich unmittelbar vor dem Kriege vernommen hat. Sasonow soll den deutschen Bot⸗ schafter wiederholt ersucht haben, ein einziges versöhnen⸗ des Wort zu reden, mit dem Rußland bei Gesterreich in der 9 des. Ultimatums an Serbien vermittelnd auftr önnte. Aber der deutsche Botsch gelehnt. eten after habe dies stets ab⸗ der Reichskanzler bei der Einweihung des Eisernen Hindenburg in Berlin. Berlin, 4. Sept.(WTB. Nichtamtlich.) Heute vor⸗ mittag um 11¼ Uhr wurde bei sehr schönem Wetter der Eiserne Hindenburg von Berlin auf dem Königs⸗ platz eingeweiht. In Vertretung der Kaiserin war Prin⸗ ssin 8 Wilhelm erschtenen Der Reichskanzler hielt die Festansprache und Oberbür eister Wermuth übernahm das Bildwerk in den utz der Stadt Berlin. Bei der Nagelung hielt der Reichskanzler folgende Ansprache: Vor unserem alten Siegermale haben wir ein Bildnis auf⸗ 28 bestimmt, die Dankbarkeit des Volkes zu werktätiger diebe zu sammeln. Die Hilfe der Heimat ser für alle bereit, die in Leid sind um der Heimat willen! Der Krieger im Felde sei gewiß, daß auch am verwaisten Herde der Not gewehrt wird! Dies Werk der Hilfe stellen wir unter das Wahrzeichen Hindenburgs. Er, dem die Liebe des Soldaten gehört, steht fest gewachsen im Herzen des ganzen Volkes. In ihm zuerst verkörpert sich uns das Heldentum unserer Heere, die gewaltige Leistung ihrer Führer. Schwertschlag und Hammerschlag, Verteidiger und Zertrümmerer, das ist uns Hindenburg. Was wir ihm schuldig sind, hat der Kaiser in herrlichen Worten ausge- sprochen: Nie erlöschenden Tank. Die Gnade Seiner Majestät hat uns vergönnt, unser Hilfswerk auf einen Platz zu stellen, auf dem das Auge Bismarcks ruht. Mit der huldvollen Teil“ nahme, die sich keinem Liebeswerk versagt, begleitet Ihre Maje⸗ Versprechen halten.] Weihe durch den Ruf: Unser oberster Kriegsherr, den der Herr der Heerscharen von Sieg zu Sieg führen wolle, Seine Majestät der Kaiser, Hurra! 5 Ueber die Gestaltung der aus Holz gemeißelten Kolossal⸗ statue des Feldmarschalls Hindenburg, die am 4. September in Berlin feierlich enthüllt wurde, macht der Schöpfer und künstlerische Leiter des Denkmalbaues Kunstmaler Georg Marschall in der„Holzwelt“ interessante Mitteilungen, denen wir die folgenden Einzelheiten entnehmen:„Nachdem das von mir entworfene Modell des Generalfeldmarschalls von Hindenburg fertiggestellt und einstimmig genehmigt war, galt es, an die Ausführung des großen Werkes zu gehen. In vier Wochen wollte und sollte ich das Kolossal⸗ werk schaffen! Wo das Holz, wo die Leute hernehmen? Frischen Mutes schritt ich an die Arbeit und nahm mit einem Studienkollegen, der reiche Erfahrungen in der Bildhauerei hatte, das Werk in Angriff. Kein Augenblick durfte verloren werden! Wer macht sich auch nur annähernd einen Begriff von dem Umfang dieses gigantischen Holzbildwerkes? Seit der Schaffung des Trojanischen Pferdes ist ganz gewiß eine ähnliche Statue nicht aus Holz geformt worden. Einige Zahlen geben ein Bild der Arbeit. 26 000 Kilogramm vom besten 5 Jahre alten Erlenholz waren zur Herstellung der gewaltigen drei quadratischen Blöcke, aus denen der Kopf, der Oberkörper und der Rumpf unseres großen Marschalls modelliert wurden, nötig.“ Die Beschaffung dieser großen Mengen zum Meißeln geeigneten Holzes war keineswegs leicht. Denn gerade das zur Verwendung gelangte Erlenholz bedarf sachkundiger und langwieriger Lagerung.„Der Wetterbeständigkeit und Erhaltung des Erlenholzes wegen war es notwendig, auf verschiedenen großen Holzlagerplätzen nach gehörig ausgetrocknetem Material zu fahnden. Etwa 100 Kubikmeter 80 Millimeter starke Bohlen verwendeten wir und stellten aus je drei aufeinander geleimten Stücken gewaltige Einzelbohlen von etwa 20 Zentimeter Stärke her. Sie wurden mit Käseleim zusammengeschweißt und dann durch schwere, eiserne Bolzen zu den bereits erwähnten rechteckigen Blöcken aufeinandergepreßt. Aus diesen Riesen⸗ würfeln mußte unter Leitung des Holzbildhauers Oswald Schimmelpfennig die Statue des Generalfeldmarschalls nach dem Modell herausgearbeitet werden. Es handelte sich um keine Kleinigkeit; denn jeder einzelne Holzblock wog 200 Zentner, und diese ganze Holzmasse durfte nur mit Meißel, Hammer und Bohrer behandelt werden.“ Ueber den großen Arbeitsaufwand, der erforderlich war, um dem umfang⸗ reichen und oft spröden Material Gestalt und Gliederung abzuringen, erklärt Marschall:„87 Holzbildhauer ware Tag und Nacht an der Arbeit. Die zur Ausführung de Werkes und zur Abmessung der Holzdimensionen nötigen Riesentaster der Punkteure hatten eine Spannweite von 6 Meter. Besonders schwierig wurde die Bearbeitung da⸗ durch, daß es sich bei den meisten Flächen um Hirnhol; handelte, an dem die Stahlmeißel dutzendweise zerschellten. Den N Holzmassen dient eine Eisenkonstruktion zum Halt, die ein Gewicht von 6000 Kilogramm hat.“ Auch die statistischen Berechnungen boten erhebliche Schwierig⸗ keiten.„Das größte Holzbildwerk, das je die Welt gesehen hat, mußte auf einen Winddruck von 3000 Kilogramm berechnet werden. Dabei hatten wir auch noch auf die Last der einzuschlagenden Nägel, deren Gewicht wir mit etwa 30000 Kilogramm nicht zu niedrig einschätzen, Rücksicht zu nehmen! Aus dem Reiche. Die dritte Kriegsanleihe. Die Landwirtschaftliche Zentral⸗Dar⸗ lehnskasse für Deutschland, die Zentral-Geldausgleich⸗ stelle der Raiffeisen⸗Organisation, hat für sich und die ihr angeschlossenen Genossenschaften auf die dritte Kriegsanleihe vorläufig 25 Millionen Mark gezeichnet. An den bei⸗ Kunst und wissenschakt. — Vom europäischen Kunstmarkte. Wie in dem großen Kriege so vieles ganz, ganz anders gekommen ist, als ie Klügsten unter den Klugen voraussagen zu dürfen glaubten, so ist es auch mit dem europäischen Kunstmarkte gegangen. Im „Temps“ ist kürzlich anerkannt worden, daß sich der deutsche Kunstmarkt in 3 ruhiger und gediegener Verfassung erhält, und daß weder Schleuderverkäuse staktfinden noch die Preise für Kunstwerke auf den Versteigerungen irgendwie die Neigung zur Verringerung zeigen, ja eher ein Steigen der Preise wahrzu⸗ nehmen ist. Es muß aber festgestellt werden, daß auch in Paris die Verhaltnisse ähnlich liegen. Im August hat dort zum ersten Male seit Ausbruch des Krieges wieder eine größere offentliche Versteigerung von alten Gemälden und Kunstgegen— änden im Hotel Drouot stattgefunden. Es handelte sich nach * em„Kunstniarkt“ dabei um eine Sammlung aus herzoglichem Besitze. Die Preise hielten sich nicht nur fast auf der gleichen öhe, wie vor dem Kriege, sondern es wurden sogar für einzelne Kuriositäten höhere Summen angelegt, als seit Jahr und Tag 1 waren. Spricht das schon für die günstige Lage ariser Kunstmarktes, so wird diese Wahrnehmung noch durch atsache bestärkt, daß gegenwärtig die Verkäufer sehr selten Alle Kunsthändler von Paris sind sich darin einig, daß es e jetzt im Kriege schwer fällt, Seltenheiten zu Enslaz ieselbe Beobachtung wie in Paris har man auch in England gemacht; auch in London verharren die Preise für Gemälde und andere Kunstgegenstände in unverändert fester Haltung, während das Kaufangebot bemerkenswerte Zurückhaltung zeigt. um schließlich. auch noch ein neutrales Land zur Beleuchtung der Verhältnisse des curopäischen Kunstmarktes heranzuziehen, so hat im Monat Juli auch in Amsterdam wieder eine größere Kunstversteigerung n nachdem seit Ausbruch des Krieges der Kunstmarkt in Holland völlig zum Stillstande gekommen war. Es waren bei dieser Versteigerung leine Werke erster Klasse am Platze, doch wurden recht hübsche Preise bezahlt. Zwei kleine Fluß- landschaften von van Goyen vom Jahre 1642 brachten zusammen 9700 Mk., eine alte Dame bei der Morgenandacht von dem feinen modernen Hollander Batter Korff wurde mit 5600 Me. bezahlt und ein aus dem Jahre 1861 stammendes Bild der Rosa Bonheur, das zwei Esel darstellt, konnte es auch auf 3570 Ml. bringen. Ein Heimatsmuscum in Emmerich am Rhern. ie Kette der deutschen Heimatsmuseen ist durch ein weiteres Glied worden„wie wir der„Kunstenit“ entnehmen, Jüngst das von Rektor Goebel trefflich eum eröffnet worden ist. Es beherbergt die im wesentlichen die bisher in unzulänglichen Räumen aufbewahrte städtische Altertumssammlung. Die erste Gruppe umfaßt vorge⸗ schichtliche Grabfunde aus Emmerich und Umgebung sowie die wich⸗ tigen fränkischen Grabfunde vom Speelberg. Der Raum für kirch⸗ liche Altertümer enthält u. a. die Holzstatuen der Hl. Petrus und Paulus aus der Aldegundiskirche. Für die Entwickelung des Kunstgeschmacks bezeichnend ist die Tatsache, daß in dem Emmericher Heimatsmuseum dem Uebergange vom Rokoko zum Biedermeier eine eigene Gruppe gewidmet ist, worin dieser Vorgang durch Möbel, Oefen und Gemälde veranschaulicht wird; noch vor wenigen Jahrzehnten hätte man dieser Zeit der deutschen Kunstentwickelung gar keine Aufmerksamkeit geschenkt. Als eine besondere Sehenswürdigkeit schließlich erscheint die in einem eigenen Raume untergebrachte alte Emmericher Küche, von deren Decke noch der alte lederne Brandeimer baumelt. — Ein französisches Kriegsbilderarchiv. Im Juni ist auf Anregung des Generals Joffre und mit Unterstützung des französischen Generalstabs, des Auswärtigen Amtes und des Unterrichtsministerimms eine eingestandenermaßen auf deutsche Vor bildung zurückgehende„photographische Heeresabteilung“ ins Le- ben getreten, die sich zur Aufgabe macht, den in Deutschland längst verwirklichten Gedanken, den europäischen Krieg in einer Reihe vorbildlicher Aufnahmen für kommende Geschlechter festzuhalten, auch für Frankreich durchzuführen. Die Arbeiten der Abteilung verfolgen hauptsächlich drei Ziele; sie sollen zunächst für das Kriegsministerium graphisches Material sammeln, für das Mir sterium des Aeußeren sollen Aufnahmen hergestellt werden, die zur Propaganda hauptsächlich in neutralen Ländern dienen kön- nen; das Unterrichtsministerium endlich wünscht die durch den Krieg zerstörten Baudenkmäler in der augenblicklichen Gestalt im Bilde festzuhalten und anschauliche Bilder aus der Feuerzone zu gewinnen, die— bezeichnend genug— zum Gebrauch im Schul- unterricht herangezogen werden sollen. Der Verwirklichung dieser drei Aufgaben widmen sich vier besondere Dienstzweige. Der erste umfaßt eine Schar Photographen, die sich zum Heere begeben und so weit wie möglich in die Gefechtslinie vorzudringen haben; sie haben bisher den Kämpfen um Neuville, St. Vaast und Metzeral beigewohnt. Einer davon ist im Elsaß verwundet worden, zwei andere sind eine Woche lang in Arras gewesen und haben während der Beschießung eine Fülle von Photographien angefer⸗ tigt, die als wertvoll bezeichnet werden. Das zweite Bureau umfaßt die Laboratorien, die kürzlich so weit entwickelt worden sind, daß sie 1700 Aufnahmen, die von der Front kamen, in drei Tagen entwickeln konnten. Tas dritte Bureau ist das Archiv. Es nimmt die für das Kriegsministerium und für das Kultusministerium be⸗ stimmten Sammlungen auf, ordnet sie nach geographischen und stofflichen Gesichtspuntten und vervollständigt sie durch Photo · graphien, die von privater Seite beigesteuert werden. Die Arbeit, die hier zu bewältigen ist, ist recht bedeutend, da die Zahl der Bil⸗ der täglich wächst. Als viertes Bureau zählt eine Verkaufsstelle, die nach dem Vorbilde der deutschen„Verkehrsbureaus“, die von der Zensur zur Verbreitung freigegebenen Photographien ins Publikum bringt. In allen vier Buregus ist man eifrig bei der Sache, freilich wird es kaum möglich sein, den Vorsprung, den die bösen Boches haben, einzuholen. — Ein Friedensdenkmal in Chikago. An der Midway⸗Plaisance⸗Allee, einer anderthalb Kilometer langen und etwa 300 Meter breiten Gartenstraße, welche die beiden im Süden von Chikago belegenen Volksparks, den Washington⸗ und den. Jackson⸗Park, verbindet, soll demnächst zur Feier des nunmehr 100 Jahre währenden Friedens zwischen den englisch sprechenden Völkern eine große Denkmalsanlage enthüllt werden, deren Schöp⸗ fer, Lorado Taft, sich als einer der zukunftsreichsten amerikanischen Bildhauer einen Namen gemacht hat. Als erster Teil der Gesamt⸗ anlage ist soeben das lebensgroße Modell der„Welle der Zeit“ fertig geworden, einem Marmorwerke, für das Dobsons Verse: „Ihr sagt, die Zeit geht? Ach nein, die Zeit bleibt stehen, wir gehen!“ das Leitmotiv abgegeben hat. Das Denkmal stellt von ferne eine schaumgekrönte Meereswoge dar, in der ein Reiter hält: nähert man sich, so zeichnen sich einzelne Köpfe, einzelne Gestalten und endlich ein ganzer Zug von Menschen ab, die sich links aus dem Wasser herauslösen und rechts von ihm überflutet werden. Links steigt die Jugend empor, die mit der Welle der Zeit zu ringen beginnt, um sie in der Mitte mit kräftiger Faust zu meistern, allmählich aber werden die Gestalten schwächer, die Woge spritzt höher und höher und über Greisen und alten Mütterchen schlägt die Flut zusammen. Fest bleibt nur ins Unbegrenzte hinausblickende Reiter: Anlage sind aus einer am Chikagoer Stiftung, dem Ferguson-Fund, pestritten worden. Als Gegenstuck der„Welle der Zeit“ ist eine„Welle der Schöpfung“ in Aussicht genommen, die ebenfalls von Taft ausgeführt werden soll. Zum Abschluß der Anlage sollen die beiden Seen sein, die sich im Washington- und im Jackson-Park befinden, durch einen Kanal ver⸗ bunden und dieser durch drei„symbolische“ Brücken, die Brücke der. die der Künste und die der Wissenschaft, überspannz werden. Lübeck, 4. Sept.(Priv.⸗Tel.) Die„Voss. Atg.“ meldet; Hier ist im Alter von 84 Jahren der Volksdichter und Rozitator Kindermann gestorben. Der Lübecker Senat hatte dem Dichter einen jährlichen Ehrensold ausgesetzt. ur der geharnischte, fest die Jeit. Die Kosten der Kunstinstitut bestehenden —— ersten Kriegsanlechen ist sie mit mehr als 60 Millionen dark beteiligt. Berlin, 4. Sept.(WTB. Amtlich.) Wie bereits mit⸗ teilt worden ist, hat der Bundesrat am 2. September Reihe Maßnahmen beschlossen, die die bisher übliche 1 sach überflüssige Berwendung von Milch und Sahne einschränken sollen. Die Verbote beziehen sich . d. auf die Verwendung von Vollmilch und Sahne zum Backen und sonstigen Verbrauch der Sahne, insbesondere zu Schlagsahne. Die Landeszentralbehörden können noch wei⸗ tere schränkungen der Milchverwendung anordnen. Berlin, 5. Sept.(WTB. Nichtamtlich.) Das Königliche Generalkommissariat zur militärischen Vorbe⸗ reitung der Jugend für die Provinz Branden⸗ burg einschließlich Berlin veranstaltete heute früh auf dem Tempelhofer Feld eine patriotische Feier, an der 13000 Jung⸗ mannschaften teilnahmen. In Vertretung der Kaiserin wohnte rinzefsin Friedrich Leopold der Feier unter einem lte bei, vor welchem zwei Jungmannen die Ehrenwache hatten. dem Absingen des niederländischen Dankgebetes sprachen in epangelischer und ein katholischer Divisionspfarrer, nach wel⸗ chen der Generalkommissar General der Infanterie von Wachs der Kaiserin für ihr Interesse an der militärischen Jugend⸗ vorbereitung und der Prinzessin Friedrich Leopold für ihr Er⸗ scheinen dankte. Die Rede schloß mit einem Hurra auf den Kaiser; auf welches die Jugend begeistert einstimmte. Nachdem die Nationalhymne gesungen worden war, schritt die Prinzessin Fried⸗ rich Leopold die Fronten ab. Dann folgte der Abmarsch der Fahnen in deutschen, preußischen, österreichischen, ungarischen und türkischen Farben. Aus Bessen. f Die Wahlen zum Landtag. Die Großh. Regierung hat der Zweiten Kammer folgen⸗ den Gesetzentwurf zugehen lassen: Artikel 1. Die nach Artikel 61 Absatz 2, 4 des Gesetzes, die Landstände betreffend. vom 3. Juni 1911 in den Jahren 1914 und 1915 oder in der ersten Hälfte des Jahres 1916 notwendigen oder notwendig werdenden Wahlen von Abgeord⸗ neten der Zweiten Kammer werden auf die zweite Hälfte des Jahres 1916 verschoben. Im Artikel 68 des im Absatz 1 genannten Gesetzes tritt an die Stelle der szahl 1914 überall die Jahreszahl 1916 mit der Maßgabe, daß der im vorletzten Absaße Satz 1 bezeichnete Abgeordnete 1 nach Ablauf von einem Jahre, mithin bei den im Jahre 1917 vorzunehmenden ordentlichen Erneuerungswahlen, dnszuscheiden hat und alle übrigen im Jahre 1916 gewählten Abgeordneten(Satz 3) als für die Dauer von 4 Jahren ge⸗ wählt gelten 8 5 Dieeienigen Abgeordneten, welche nach Artikel 68 Absatz 3 des im Wbsatz 1 genannten Gesetzes nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen auszuscheiden gehabt hätten, scheiden erst mit dem Tage aus, an dem die Neuwahlen im Jahre 1916 erfolgen. UArtikel 2. Kriegsteilnehmer, die im Rechnungsjahre 1914 oder 1915 zu einer direkten Staats⸗ oder Gemeindesteuer her⸗ angezogen waren, verlieren ihre Stimmberechtigung und ihre Wählbarkeit bei den Wahlen der Abgeordneten im Jahre 1916 (Artikel 6, 12 des Gesetzes, die Landstände betreffend, vom 3. Juni 10911) nicht dadurch, daß sie im Rechnungsjahre 1916 zu einer der Kriegsteilnehmer und ihre Wählbarkeit Jahre 1916 wird dadurch nicht ausgeschlossen, der Wahl mit der Entrichtung der direkten 8 oder Gemeindesteuer länger als zwei Monate sich im stande befinden Artikel 7 Absatz 1 Ziffer 9 des Gesetzes, Landstände„vom 3. Juni 1911). 8 Artikel 3. Kriegsteilnehmer im Sinne der vorstehenden immungen sind diejenigen, welche während des derzeitigen 2) infolge eines Dienst⸗ oder Vertragsverhältnisses ihres Amtes oder Berufes oder in einer den Kriegszwecken dienenden Eigenschaft bei den mobilen oder immobilen Teilen des Reichs heeres, der Marine oder der Schutztruppen oder bei den Streitkräften eines mit dem Reiche verbündeten Staates sich befunden haben; 5 b) sich auf Veranlassung der Reichs⸗ oder Staatsverwaltung 85 ieges außerhalb des Großherzogtums auf⸗ 77 wegen Kri * 2 br 5 aben: 808 in der Gewalt des Feindes befunden haben oder sonst⸗ 1 ie durch kriegerische Maßnahmen an der Rückkehr nach Artikel 4. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit seiner Veröffent⸗ lichung im Regierungsblatt in Kraft. 3— 2 Begründung heißt es u. a.: N Bei Erlaß des Gesetzes, die Berufungen und Wahlen zum 37. Landtage betreffend, vom 18. Dezember 1914(Regierungs⸗ Blatt von 1914 Seite 491) war damit gerechnet worden, daß bis zu Ende der ersten Hälfte des Jahres 1915 der Krieg beendigt sei. Diese Voraussetzung ist nicht eingetroffen und es ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, wann das gewaltige Völkerringen ein Ende nehmen wird. Es rechtfertigt sich daher, zumal an den Gründen, die zum Aufschub der Wahlen zum 37. Landtage geführt haben, sich nichts geändert hat, diese weiter hinauszuschieben. Der Ent⸗ wurf sieht einen weiteren Aufschub bis in die zweite Hälste des Jahres 1916 vor. Sollte der Krieg noch im laufenden Jahre oder im Frühjahr 1916 zu Ende gehen, so wird doch die Rückkehr der Truppen in die Heimat und ihre Entlassung aus dem Militär⸗ verhältnisse sich nicht so rasch vollziehen, daß daran gedacht wer⸗ den könnte, die Wahlen in einem früheren Zeitpunkte erfolgen zu lassen. Günstigsten Falls kann aber die Zustimmung des gegen⸗ wärtigen Landtags zu einer früheren Abhaltung der Wahlen ein⸗ geholt werden. g g g Artikel 1 Absatz 1, 2 des Entwurfs schließt sich eng an Ar⸗ tikel 1 Absatz 1, 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1914 an:; nur die Zahlen haben eine dem weiteren Aufschub der Wahlen entsprechende Aenderung erfahren. g. 5 Nach Artikel 68 Absatz 3 des Gesetzes, die Landstände be⸗ treffend, vom 3. Juni 1911 haben die ber dem Inkrafttreten * dieses Gesetzes der Zweiten Kammer angehörenden Abgeordneten zu dem Zeitpunkte aus der ten Kammer auszuscheiden, an 2 Ausscheiden nach den seitherigen gesetzlichen Bestimmungen g hat. Diejenigen Abgeordneten, deren Wahlzeit im 1914 abgelaufen war, deren Mandat jedoch auf Grund des Gesetzes, die Wahlen zur Zweiten Kammer der Stände betreffend, 5. Mai 1875 infolge Einberufung des 36. Landtags und der das Gesetz vom 18. Dezember 1914 gebilligten Hinausschie⸗ bung der ordentlichen Erneuerungswahlen zur Zeit noch zu Recht besteht, würden hiernach mit dem Tage auszuscheiden haben, an durch 5 welchem die Anordnung der demnächstigen Neuwahlen erfolgt. 2 r Amtlicher Teil. Bekanntmachung über die Vornahme einer Viehzwischenzählung am 1. Oktober 1915. Vom 26. August 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914(Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung ählung statt. 5 zu der Bekanntmachung über den Verkehr mit Kraftf erlassen: 91. Am 1. Oktober 1915 findet eine Viehzwischen g erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, S. Federvieh. Sie erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden erhebungsmusters(Anlage 1). J. 2. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.. 83. Tem Kaiserlichen Statistischen Amte ist nach beiliegendem Zusammenstellungsmuster(Anlage 2) eine vorläufige, sämtliche Unterabteilungen des Zusammenstellungsmusters enthaltende Ueber⸗ sicht der Zählungsergebnisse nebst den von den Bundesstaaten er⸗ lassenen Ausführungsvorschristen bis zum 15. Oktober 1915, die endgültige Zusammenstellung bis zum 15. November 1915 ein⸗ zusenden. 9 4. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich un⸗ richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten, oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. 8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 26. August 1915. Der Stell Die Zählun iegen un Tompagnien unter Gesang, Trommel⸗ und Pfeifenklang mit“ ter des Reichskanzlers. elbrück, Anlage 1. Erhebungsmuster. schen Reiche am 1. Oktober 1915. 0 ͤÜ⏑ĩi!·˙ Viehzwischenzählung im Deut Staat: 1 7 Bezirk:„ Anzugeben ist die Zahl des in der Nacht vom 30. September zum 1. Oktober 1915 im räumlichen Verfügungsbereich einer Haus⸗ haltung(sei es auf dem Gehöfte selbst im Hause, Stalle,„ Schuppen, Hofe und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, Feld usw.) vorhandenen Viehes nach den untenbezeichneten Gattungen und Abteilungen. Dabei ist gleichgültig, wen Eigentümer des Viehes ist; auf längere Zeit eingestelltes Vieh wird wie eigenes behandelt. Viehstücke, die vorübergehend(auf Reisen, abwesend sind, sowie Viehstücke, die im Laufe des 1. kauft werden, sind mit aufzuzeichnen. Dagegen ist Vieh, das im Laufe des Zähltags erst gekauft wird oder das nur zufällig und vorübergehend anwesend ist, nicht mitzuzählen. Schlächter(Metzger) und Händler haben auch das bei ihnen stehende oder im Laufe des Zähltages eintreffende und in der Nacht vom 30. September zum 1. Oktober 1915 auf dem Trans⸗ porte gewesene, zum Schlachten oder Verkaufe bestimmte Vieh hren, sofern es nicht etwa erst am Zähltag gekauft wird. Bei den Pferden sind die Militärpferde nicht mitzuzählen. Als Militärpferde gelten alle zu militärischen Zwecken gehaltenen Pferde, für welche Rationen in Natur oder in Gestalt von Geld⸗ vergütung oder gegen Bezahlung aus Magazinen der Militär. verwaltung abgegeben werden. Pferde der Landgendarmerie gelten nicht als Militärpferde. Schafherden sind stets in der Gemeinde zu zählen, in der sie sich Futterung, wenn auch wur vorübergehend, be⸗ enigen, in dessen* mer 1 ber 1915 sind Anzahl Adee hren usw.) ktober ver⸗ ae vekten Staats- oder Gemeindesteuer nicht herangezogen sind.“ auf Weide oder in finden, und zwar bei der Haushaltung des oder Pflege sie stehen, auch wenn es nicht der In der Nacht vom 30. September zum 1. O vorhanden gewesen: J. Pferde(ohne Militärpferde): Darunter: 3 Jahre alte und ältere gedeckte Mutterstuten Gesamtzahl II. Rind vieh: 1. Kälber unter 3 Monate alt 2. Jungvieh, 3 Monate bis noch nicht 2 Jahre altes und älteres Rindvieh, und zwa a) Bullen, Stiere und b) Kühe(auch Fürsen, 41 2 Jahre alt —— 1 . Gesamtzahl(Summe 1 II) afe: nter 1 Jahr alte Schafe und Schaflämmer hr alte und ältere Schafböcke ahr alte und ältere Mutterschafe Jahr alte und ältere Hammel(Schöpse) Gesamtzahl(Summe zu III! Zibben —— 28 Schweine: 1. Unter 8 Wochen alte. 2. 8 Wochen bis noch nicht J J. 3. ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Schweine darunter à) Zuchteber b Zuchtsauen 4. 1 Jahr alte und darunter a) Zuchteber b) Zuchtsauen ahr alte Schweine altere Schweine Gesamtzahl(Summe zu IV Ziegen: Unter 1 Jahr alte Ziegen und Ziegenlämmer 1 Jahr alte und ältere Ziegenböcke 4 1 Jahr alte und ältere Ziegen Geißen) Gesamtzahl(Summe zu V) VI. Federvieh, auch junges(Kücken usw. 1 1. Gänse.„ A 3. Hühner, und z a Legehühner, Kücken und Zuchthahne b) Masthu war: hner, Kapaune, Truthühner(Puten, Kaleruten, Kurren. Gesamtzahl(Summe zu VI) Zusammenstellungsmuster 3 nzählung am 1. Oktober 1915 8 (Staat ũ—) 5 Es erscheint aber zweckmäßig, auch hinsichtlich dieser Abgeordneten A122. den Grundsatz des Artikels 64 des Gesetzes die Landstände be⸗ treffend, vom 3. Juni 1911, wonach das Mandat erst mit dem Tage der Neuwahlen erlischt, zur Anwendung zu bringen. Dies Ergebnisse der Viehzwische Il. Schafe i. pferde Ii. Rindviey J Anordn gen 5 hr vom 28. Juni 1915, Meichs⸗Gesetzblatt S. 399.) Eigentümer hat die Ware auf* Zu 8 4. Der Bezugsvereinigung in Säcken zu versenden. Die Säcke hat er mitzuliefern. Die Lieferung von Futtermitteln der 2 A und( kann auch in Leihsäcken erfolgen, die der Eigentümer zu besorgen hat. Ansprüche gegen die Bezugsvereinigung aus der Stellung von Leihsäcken entstehen nicht. Hat der 2 vom Eigentümer leihweise überlassenen Säcke binnen vier 7 25 ch Empfang der Ware nicht 1 512— er dem Eigentümer als Ersatz für die Säcke 1 er Futtermittel zu bezahlen. Oelkuchen können lose geliefert werden. Zu 8 5. Im Zeitpunkt des Gefahrüberganges hat der Eigen⸗ tümer die Mengen, die er der Bezugsvereinigung( will, von seinen übrigen Beständen abzusondern. Er bat den Zustand, in dem sie sich befinden, durch Sachverständige feststellen zu lassen, die von der Landwirtschaftskammer oder der entsprechenden land⸗ wirtschaftlichen Vertretung seines Bezirks ernanmt werden Be⸗ finden sich die Gegenstände in unverdorbenem Zustand, so hat der Eigentümer eine Bescheinigung der Sachverständigen hier⸗ über unperzuglich der Bezugsvereinigung beizubringen. Können die Sachverständigen diese Bescheinigung nicht 1 2 so ist unter ihrer Aufsicht nach den angeschlossenen hme⸗ vorschriften Probe zu entnehmen, die versiegelte Probe der land wirtschaftlichen Versuchsstation des Bezirks zur Feststellung der Beschaffenheit zu übersenden und die Versuchsstation zur un⸗ verzüglichen Mitteilung des Befundes an die vereinigung zu veranlassen. Die o bena deen fallen dem G 90 Genossenschaften dibesen er am 1. Fall. 1975 N e sitze befindlichen Futtermittel der i 1 bezeichneten Art un⸗ beschadet der Grit im 9 3 1 Genossen abgeben.* 5 Berlin, den 25. August 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz. Probenahmevorschriften.. Die Probenahme hat entweder im Beisein des Eigentttmers oder seines Vertreters oder unter Mitwirkung einer unparteiischen mier biesen Behingungen vorher bezennt zu muuchenden Perf keit oder durch einen vereidigten Probenehmer nach folgendem Verfahren B a) Bei kuchen sind von verschiedenen Stellen mindestens 12 ganze Kuchen zu entnehmen; diese sind durch den voll⸗ kommen gereinigten Oelku. recher oder auf sonst geeignete Weise in etwa walnußgroste Stücke zu zerschlagen; sodann ist aus dieser zerkleinerten Masse nach ihrer gründlichen Mischung ein Muster von 1½—2 Kilogramm zu entnehmen. Eine weitergehende Zerkleinerung der Probe ist zu vermeiden. b) Bei Körnern, Mehlen, Kleien und dergl. miftels ernes deen e e e n ieg e einzuf i 2 ein nicht vorhanden, mittels eines Löffels oder einer kleinen Schaufel(nicht mit der Hand) aus 15 Prozent der Sücke oder mehr, mindestens aber aus 5 Säcken(bei weniger als 5 Säcken aus jedem Sack) Proben zu ziehen, und zwar gus verschiedenen Schichten(nicht lediglich aus der Mitte). Diese Einzelproben sind auf trockener, reiner, hortzon⸗ taler Unterlage sorgfältig zu mischen; aus der Mischung ist eine Menge von 2 Kilogramm als Probe zu entnehmen. Hiebei ist besonders darauf zu achten, daß auch die semeren Teile wie z. B. Sand), die nach dem Durchmischen sich Dauptsächlich in den unteren Schichten der i Probe vorfinden, nicht zurückbleiben. In der vov⸗ kommende Klumpen und Zusammenballungen sind micht zu zerdrücken.. Nasse oder beschädigte oder in der äußeren Beschaffen⸗ heit erheblich abweichende Säcke oder Teile der lagern den Menge sind von dieser Probenahme aus zuschlietzen aus ihnen ist eine besondere Probe zu ziehen. Tas gleiche gilt für Klumpen, wenn deren Menge oder Beschaffenheit auf Verderbnis deutet. Es ist auch zulässig, die vorgeschriedene Sütte zu stürzen, auf einer reinen Unterlage den a mischen, die Mischung in etwa 30 Zentimeter h Sat zu formen und daraus an verschiedenen, 20 Stellen(nicht vom Rande mittels einer m der oben beschriebenen Weise Proben zu ziehen Liegt die Ware in losen Haufen, so ist sie ebenfalls zunächst in eine etwa 30 Zentimeter hohe Schicht zu formen; aus 3 sodann in derselhen Weise Proben zu ziehen. e) Von gezogenen Hauptprobe sind drei Teilproben zu bilden, die in trochene, rere, nicht voröse Gesäße von zeichmung des Lagerraums einzutragen. g Diese Bescheinigung ist sowohl vom Probenehmer als auch vom Eigentümer bezw. seinem Vertreter zu unter⸗ schreiben. Von den drei Proben ist eine an die landwirtschaft⸗ N des* 3 die zweite an die Bezugsvereinigung der deu 3 Ber⸗ Uin W. 35, Potsdamer Straße 30, die dritte hat der Besitzer der Ware oder dessen Vertreter kühl und trocken aufzube⸗ wahren. Die der Bezugsvereinigung übersandte Probe ist auf Wunsch der höheren Verwaltungsbehörde einzusenden. Bekanntmachung betreffend Freigabe beschlagnahmter Fertigfabrikate aus Fertigfabrikate aus Reinnickel, die in Geschäften zum Verkauf den Kommunal⸗ stehen, werden durch die Ablieferung an die von verbänden eingerichteten Sammelstellen von der 10 schlagnahme auf Grund der Verfügung M. 1/4. 15, K R A, betreffend Bestands⸗-. meldung und Beschlagnahme von Metallen, frei Die Ablieferer haben Anspruch auf Ausstellung einer Quittung über die abgelieferten Gegenstände, die als Beleg für den Ab⸗ gang dient. 5. Berlin, den 19. August 1915. a Kriegsministerium. 2 Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. A m. W. b. Koeth. f IV. Schweine durch Absatz 3 des Artikel 1 des Entwurfs erreicht werden. 5 ächte Sodener ö Mineral⸗ 6 Pastillen Nachahmungen weise man zurlic. 7103868 1 Jahr alte Jahre alte und ältere und ältere 5 Nindvieh überhaupt — 0 Schafe und Schaflaämmer Kͤͤlder unter 3 Monate alt 3 Monate bis Jahre alt sen, nnen unter 1 Jahr alt Ferkel Ad Aalehene Schafe überhaupt ältere gedeckte MRutterschafe 5 Jahre alte und Mutterstuten noch nicht 2 Junge 8 — D 1 .— — * 2 1½ bi icht U 2 2 5 ls— und 8 2 2 8 8 darunter darunter 5 3 3 S822 75 8 5 Sen Ire N 2 2 8 2 2 2 3 38 2 3 4 85 2 M 16 18 19. 20 1 2 2924