2 ur. 100 Zweites Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Sleßener Famillenblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Jelt⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Der Uriegsausschuß der Zweiten Kammer trat am gestrigen Freitag vormittag zu seiner vi i zusammen, der als Regierungsvertreler Miller v. 8. 95 2 7 2 Staatsrat Dr. Becker, Ministerialrat Schliephake u. a. bei⸗ wohnten. Zu Beginn der Sitzung widmete der Vorsitzende Dr. sann dem verstorbenen Abg. Bu sol d einen ehrenden Nachruf, den die Mitglieder stehend entgegennahmen. Sodann wurde folgen⸗ des Schreiben der Ersten Kammer bekannt gegeben: „Die Zweite Kammer hat den Wunsch ausgesprochen,„daß bei Maßnahmen, die von Großh. Regierung, insbesondere zur Sicherung der Volksernährung ergriffen werden, und bei anderen wirtschaftlichen Fragen auch Vertreter der Zweiten Kammer mit zu Rate gezogen werden“. Die Versammlung der Mitglieder der Ersten Kammer vom heutigen hat von der hierüber gemachten Mit⸗ teilung vom 23. v. Mts. Kenntnis genommen. Sie behält sich ihre endgültige Stellungnahme zu diefer Frage bis zu ihrer Be⸗ handlung im Plenum verehrlicher Zweiter Kammer vor. Sie ag 175 7 78 15 die 5 885 bei der verfassungs⸗ Aßigen Regelung dieser Frage die Großh. Regierun das Rech der Initiatibe behält und daß der Ersten Kammer der e Einfluß auf die Entschließungen der Großh. Regierung wie der verehrlichen Zweiten Kammer gewahrt bleibt. Der Präsident: gez. Fürst von Leiningen.“ Darauf wurde die Erörterung über den Antrag Molthan, betreffend Besteuerung der Kriegsgewinne, fortgesetzt. Dr. Osann brachte folgenden neuen Antrag ein: 1. Großh. Regierung zu ersuchen, im Bundesrat dafür einzu⸗ treten, daß bei der Besteuerung der Kriegsgewinne auf dem Wege des Vermögenszurwachses auch die juristischen Personen, Akt i ngesellschaften, Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung und andere Erwerbsgesell⸗ schaften der Steuer unterworfen werden. i 5 Die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat darauf hinzu⸗ wirken, daß von der Reichssteuer auf Kriegsgewinne auch den Einzelstaaten ein Anteil zugewiesen wird.. In ausführlicher Begründung dieses Antrags verlangt er Feststellung der Kriegsgewinne durch sachverständige Prüfung der Geschäftsbilanzen. Die Besteuerung lediglich auf Grund der be⸗ stehenden hessischen Steuergesetzgebung sei ungenügend, auch die Besteuerung ausschließlich zugunsten des Reiches sei nicht rich⸗ tig, vielmehr müsse den Bundesstaaten ein Anteil an dem Ertrag dieser Steuer zufallen. Die Sonderbesteuerung der erwerbsfähigen Kriegsuntauglichen stellt er zur Debatte. Bei der Besprechung des Antrags Dr. Osann trat die ein⸗ mütige Auffassung zutage, daß die Kriegsgewinnsteuer möglichst ausgiebig zu gestalten und den Bundesstaaten ein entsprechender Anteil am Ertrag zu sichern sei. Die Anregung eines Abgeord⸗ neten, welcher die e des gesamten Kriegsgewinns ahme bezeichnete, fand jedoch keine gewissem Sinne 9 sei, da ohne deren e Eingreifen ein r die i wirtschaft und ni t ei ne wissen Grade besteuert. Er odann wurde der Antrag Dr. Schmitt und Genossen betr. hrend des Krieges erörtert. Bei der Begründung des Antrags wurde darauf hingewiesen, daß besonders 1 Gewerbtreibende sich darüber beklagten, daß ihre Gesuche um Steuernachlässe von den Finanzämtern nicht ge⸗ nügende Berücksichtigung fänden. Der Regierungs vertreter wies auf Gießener General⸗Anzeiger für Gberhessen 105. Jahrgang zeiger Samstag, 14. August 10915 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschästsstelle u. Druckerei: Schul⸗ straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: S 51, Schrist⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hin, welche von den Finanz⸗ ämtern befolgt werden müßten und die verhinderten, daß Nachlässe der Einkommensteuer während des Steuerjahrs nur dann eintreten könnten, wenn die Quelle des Einkommens gänzlich in Wegfall komme. Daher sei bei nur teilweisem Geschäftsrückgang durch den Kriegsausbruch ein Nachlaß für 1914 gesetzlich nicht statthaft ge⸗ wesen. Für 1915 seien bei der Steuereinschätzung die Einkommen⸗ ausfälle weitgehendst berücksichtigt worden. Den Finanzämtern sei wiederholt anbefohlen worden, bei der Steuereinschätzung Milde walten zu lassen und soweit es sich um Steuerpflichtige handelte, die zum Heeresdienst eingezogen wurden, die Nachlässe von Amts wegen zu verfügen. Infolge dieses Vorgehens der Steuerbehörden seien in letzter Zeit fast keine Klagen mehr vorgekommen. Nach kurzer Erörterung des Antrages wurde derselbe mit Rücksicht auf die Darlegungen des Regierungsvertreters für erledigt erklärt. Im weiteren wurde die Besprechung über die Frage der Brotversorgung fortgesetzt. Minister von Hombergk zu Vach machte zunächst die Mitteilung, daß die Kreisämter nunmehr ermächtigt worden seien, von der einschränkenden Be⸗ stimmung des 8 6 der Verordnung vom 8. Juli 1915 in ge⸗ wissen Fällen abzusehen, wodurch der Kreis der Selbstversorger auch auf solche Getreideerzeuger erstreckt werde, welche weniger Getreide, als dort vorgesehen sei, erzeugen. Zur Einleitung den Besprechung über die Brotversorgungsfrage erstattete der Abg. von Helmolt einen längeren Bericht, in welchem er die Gründe der Brotknappheit im vergangenen Jahre erörterte und einen Ueberblick über die vom Bundesrat getroffenen Maßnahmen und deren Wirkungen gab. Zur Ausführung der gesetzlichen Maß⸗ nahmen für die neue Ernte machte er verschiedene dankenswertel praltische Vorschläge. Diese wurden ergänzt und erweitert durch die Ausführungen des zweiten Redners Abg. Henrich, welcher u. a. besondere Vorschriften über die Verteilung der verschie⸗ denen Getreidearten zwecks Herstellung eines möglichst gleich⸗ mäßigen Brotes empfahl. Er regte an, die Kommunalverbände zur Ansammlung von Getreidereserven zu veranlassen. Eine Er- höhung der Brotration, sowie die Freizügigkeit der Brotlarten und die Festsetzung möglichst gleichmäßiger Höchstpreise auch für den Kleinverkauf seien dringend wünschenswert. Tie Stellung eines besonderen Antrags behielt er sich vor. Hiermit wurde die Sitzung abgebrochen. Fortsetzung der Be⸗ ratung morgen früh. Aus dem Reiche. Der neue 10-Milliarden⸗Kredit. Berlin, 13. Aug.(zens. Bln.) Dem Reichstag ist nun⸗ mehr der Nachtragsetat zugegangen, in dem die Bewilli⸗ 92 70 eines neuen Kriegskredits in Höhe von zehn Milliarden gefordert wird. In diesem Gesetzentwurf wird auch mitgeteilt, daß die in den fortdauernden Aus⸗ gaben des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1915 vorgesehenen diplomatischen und konsularischen Vertretun⸗ gen in Italien fortfallen. Und dann heißt es: „s 3. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestrei⸗ tung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von Mark 10 000 000 000 im Wege der Kreditfürsorge ¹¹ bewilligen. F 4. Die zur Ausgabe gelangenden Schul d⸗ verschreibungen und Schatzanweisungen, so⸗ wie die etwa zugehörigen Zinsscheine sollen sämtlich oder teilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnis gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Wäh⸗ rungen sowie im Ausland zahlbar gestellt werden. Die Fest⸗ setzung des Wertverhältnisses 11 der Nebenbedingungen für Zählungen im Auslande bleibt dem Reichskanzler über⸗ lassen.“ Höchftpreise für Hülsenfrüchte. Berlin, 13. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Wie wir von unterrichteter Seite hören, schweben zurzeit in den betei⸗ ligten Ressorts Erwägungen über die Beschlagnahme und Höchstpreisfestsetzungen für Hülsenfrüchte aller Art; unter voller Wahrung der berechtigten Wünsche der Produzenten sollen durch diese Maßnahmen diese wichtigen für weite Bevölkerungskreise unentbehrlichen Nahrungs⸗ mittel der ungehinderten Preistreiberei entzogen werden. * Berlin, 13. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Im Reichstage hat der Abgeordnete Liebknecht vom östlichen Kriegs⸗ schauplatz eine vom 31. Juli 1915 datierte Anfrage ein⸗ gebracht, ob die Regierung bei entsprechender Bereitschaft der anderen Kriegführenden bereit ist, auf der Grundlage des Verzichts auf Annexionen aller Art in sofortige Friedensverhandlungen einzutreten. 1255 Berlin, 13. Aug.(WTB. Amtlich.) Der österreichisch⸗ ungarische Minister des Aeußern Baron v. Burian ist heute b in Berlin eingetroffen. 5 Berlin, 13. Aug,(WT Nichtamtlich.) Der„Reichs⸗ anzeiger“ veröffentlicht eine Bekanntmachung betr. Ein⸗ schränkung der Arbeitszeit in den Spinnereien, Webereien und Wirkereien. Danach wird die Arbeits⸗ zeit in den gewerblichen Betrieben, in denen Gespinste, Gewebe, Wirkstoffe und Wirlwaren aus Baumwolle, Wolle, Kunstwolle, Flachs, Jute und Hanf hergestellt werden, auf fünf Tage in jeder Woche beschränkt. FF Aus Stadt und Cand. Gießen, 14. August 1915. Die Kracheburg. Sie ist nicht mehr, die Kracheburg, Die morsch und faul war durch und durch Und trotzdem viel bewundert Mit schiesem Dach und schiefer Wand Und innen drinn, wie ausgebrannt, Getrotzet dem Jahrhundert. Wie lang ist's her, da hauste drin Ein Meister mit vergnügtem Sinn, Sowie mit Säg' und Hobel. Man sah's ihm an, daß er der Mann, Dem alles drinnen untertan, Stolz gab er sich und nobel. Und wie er schick und höflich war, So ahmts ihm nach von Jahr zu Jahr Sein Haus iu Anmut stetig: Ein Knicks nach vorn, Verbeugung links, Nach rechts zu gings nicht allerdings Und hinten wars nicht nötig. Kein Fremder, der was auf sich hielt Und im Salon'ne Rolle spielt, Der ließ es sich entgehen, Die Kracheburg in heil'ger Scheu, Zu Gießen in der„Neue-Bäu', Mit Ehrfurcht anzusehen. Nun ist sie hin! Ein ödes Loch! Geröll und Gras bezeichnen noch Den Ort, wo sie gesallen. Und Mäus und Ratten spielen drin, Die Wolken ziehen drüber hin, Der Wind streicht durch die Hallen! Dem Bürger, der an gar nichts denkt Und nachts vorbei die Schritte lenkt, Fährt's brühwarm in den Magen! Es wird ihm gruselich und schwül, Ein niederträchtiges Geflühl Kriecht eiskalt über'n Kragen! Und trotzdem hat der Gießener doch Ein still Vergnügen an dem Loch, Mag man auch drüber schwätzen.— Er weiß, daß nirgends eine Stadt So etwas Hochapartes hat— Und so was muß man schätzen! Drum Steuerzahler schweigt nicht still, Wenn man den Platz euch nehmen will, Um Häuser drauf zu bauen! Heut ist zwar hiervon nichts zu sehn, Doch könnt's in 20 Jahr'n gescheh'n, Wer will dem Stadtrat trauen?? 1275* 5 * Einschränkung des Briefverkehrs nach dem nichtfeindlichen Auslande. Die Reichspostverwaltung teilt mit: Zur zweckentsprechenden Durchführung der während des Krieges notwendigen militärischen Ueberwachung des Nach⸗ richtenverkehrs mit dem Ausland ist es erforderlich, daß der Brief⸗ text der offen aufzuliefernden Privatbriefe nach dem ni chtfeind⸗ lichen Ausland, mit Ausnahme der besetzten Teile Belgiens und Russisch⸗Polens, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in einer für den Briefverkehr nach dem Auslande gestatteten fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogenseiten gewöhnlichen Berliner Uriegssilhouetten. 3 Von Alfred Bratt. Wenn femand nach längerer Abwesenheit heute nach Berlin kommt, wird er unschwer die Stadt wiedererkennen, die ihm in den Tagen des Friedens so vertraut war. Er wird auf den ersten Blick, beim ersten eiligen Durchwandern der Straßen, beim flüchtigen Besuch der bekannten Lokale alles äußerlich ziem⸗ lich genau so sehen, wie er es bis zum 1. August vorigen Jahres 2 sehen gewohnt war. Denn die auffälligsten neuen Elemente 3 Straßenlebens— Uniformen im Gedränge, Krieg in den Schaufenstern, Krieg auf den Plakaten— sind heute jedermann so vertraut, daß sie dem Besucher ebenso zu Berlin wie zu jeder anderen Stadt gehörig erscheinen. Er wird finden, daß das Leben weiter seinen Gang geht— unbeirrt, kraftvoll, mit vollem Atem aus breiter Brust, in dem schweren und doch elastischen, tausendtönigen und doch rhythmischen Gang der Maschine einer Riesenstadt. Und dennoch— wer näher zusieht, nicht in be⸗ 7 Gewohnheit oder eiliger Verfolgung irgendeines Zieles, sondern mit liebendem Interesse und erwägender Betrachtung— wer Einzelheiten, Stimmungen und scheinbare Geringfügrgkeiten zu sehen und zu deuten gewillt ist, wird erkennen, daß in dem gewaltigen Mosaikbild von Großberlin manches Steinchen ver⸗ rückt ist, mancher Ton verändert, manche Farbe gewandelt wurde durch den neuen Rausch der rauhen Welt. 1 Am Potsdamer Platz.. Abends um neun. Um diese Zeit brauste stets ein wühlendes, Windrichtungen. Die König⸗ 815 e Bellevue⸗ und Leipziger Straße sandten m Airrten und schleiften über den ungeduldig vibrierenden Asphalt. Auch heute wälzt sich dieser Auftrieb vor der Arbeitsruhe, dieser letzte Ausschwung der Flut vor der Ebbe über das Rund des Platzes. Auch heute klingelt Straßenbahn hinter Straßenbahn, und die Verminderung des Verkehrs ist nur wenig zu erkennen. Einzelne kleine Erscheinungen sind's, die der Krieg auf diesen Kreuzpunkt gepflanzt hat, wie der Maler Schlaglichter auf sein Gemälde. Die Zeitungsverkäufer stehen hier nicht mehr ver⸗ einzelt wie Inseln im Gewoge. Sie bilden eine lange Reihe, vom Hotel Fürstenhof bis zur Ecke hinunter. Sie stehen in Reih und Glied, als hätten die kriegerischen Ereignisse, die sie zu ünden haben, ein Anrecht darauf, in militärischer Aufstel⸗ g ausgerufen zu werden. Und all diese Namen, mögen sie ö'r oder Diskant ertönen, dringen als strategische 833 hastiges Treiben aus allen vier 9 3 Lebendigkeit über den Platz, ratterten, knarrten, Iso Punkte, als Generäle, als chene Flüsse oder Gebirge an unser Ohr.„Hindenburg Riga... Isonzo... Es sind abgerissene, aber vehement klingende Akkorde von dem großen Drama, das uns allen so sehr in Herz und Sinn geschrieben steht. Man geht weiter, und noch tönt es nach, Worte nur, Schall, der sich verflüchtigt, aber von tiefer Bedeutung und stählernem Klang. Mitten auf dem Platz blickt man empor zu dem Dachfirst des Josty⸗Hauses. Dort oben flammen auf hohem Gestänge die Luftbuchstaben der elektrischen Lichtreklame. Sie leuchten auf, eine unsichtbare Hand schreibt mit feuriger Schrift, dann verlöschen sie, um gleich wieder aufzuflammen in einem neuen Satzgefüge. Und in den kurzen Pausen zwischen Licht und Licht erblickt man hoch oben durch den Schleierdunst der Stadt das Gewölbe des still nächtigen Himmels. Da— nun leuchtet es wieder auf, und in die gestirnte Nacht glühen die Worte: Marke Feldgrau Neben dieser schwebenden Leuchtschrift drehten sich früher zwei rasende Flammenräder, die man schon von weitem aus der Leipziger Straße kreisen sah. Sie sind erloschen— Einschrän⸗ kung des Geschäftsbetriebes— nun ja... Aber der Tag wird kommen, da alles in neuer Bewegung erstrahlt, und dann werden auch fie von neuem erglühen und ihr Teil beitragen zu dem großen Feuerwerk. 5 Man schreitet über den Damm und steht vor der Rampe des Café Josty. Das Plaudern der Menschen auf der Terrasse dringt nicht mehr so laut und vielstimmig herab. Jeder Gast hält den Kopf über eine Zeitung gebeugt und liest, liest. Und auf der Rückseite der Blätter, in fettem Druck von unten nur verschwom⸗ men sichtbar, dieselben Schlagworte: Riga... Hindenburg. Der„kleine Generalstab“. Im Westen: an einer Ecke des Kurfürstendamm, vor einem bekannten Künstlerlokal, das man vor grauen Jahren schon Cafe Größenwahn taufte. An dieser Ecke staut sich der Verkehr der sgänger, wie vor einem unsichtbaren Wellenbrecher. Warum? s weiß mam nicht; er staut sich eben vor dem Café des Westens, das ist nun einmal so. Hier sieht man Leute mit ge⸗ nialen Locken, Mädchen ohne Hut, einen geblümten Schal über den Schultern. Die Gäste des Cafés kommen und. gehen; man bleibt stehen, man spricht und geht nur langsam weiter, und oft kehrt man auch bald wieder zurück. An dieser Ecke war zur Zeit der Mobilisation die Nachrichtenbörse aufgeschlagen. Die Automobile der Zeitungen, die das Lesefutter nach dem Westen 1 S heißumstrittene und ebenso heißbespro⸗ bringen, halten hier zuerst. Zeitungsleute treffen sich hier, Nach⸗ richten, Vermutungen, Prophezeiungen schwirren durch die Luft. Diese Ecke war im August und September allabendlich, ja die halbe Nacht hindurch schwarz von Menschen. Die Berliner, die niemals um einen Scherznamen verlegen sind, tauften die Ecke den„kleinen Generalstab“. 5 5 Der„kleine Generalstab“ steht jetzt nicht mehr in ununter⸗ brochenem Dienst. Die regelmäßig erscheinenden amtlichen Berichte haben ihm viel von seinem Nervenreiz genommen, indem sie den Nachrichtenhunger eindämmten und in ruhigere Bahnen lei⸗ teten. Aber wenn eine große Neuigkeit verkündet wird, ist der Platz in kürzester Zeit wieder ebenso von durcheinandersprechenden 1 Menschen erfüllt wie im vergangennen Herbst. Plötzlich, man vermag kaum zu sehen, wie und woher, ist das Pflaster unsichtbar geworden unter den vielen Röcken und Hüten, und das laute ummen mischt sich in die Geräusche der Fuhrwerke. 8 Der„kleine Generalstab“ ist also trotz aller Gewohnheit, die den Menschen 5 mit den größten Ereignissen vertraut macht, noch immer am Leben. Und er wird erst verschwinden, wenn der wirkliche, der große Generalstab sein Werk zum Abschluß ge⸗ bracht hat. Auf der Straßenbahn. 05 in Uniform. In grünen Jacken, die grünen Mützen der Straßenbahner auf dem widerspenstigen Haar. Wer dachte früher daran, daß Frauen diesen Dienst tun würden? Nun, jetzt tun sie Dienst, sicher, zuverlässig und bescheiden, als sei dies schon immer so gewesen. Viele sind still, einen in sich gekehrten Zug im Gesicht. Das sind die Schaffnerinnen, die um den linken Arm ein Trauerband tragen. Immer wieder wird man in der Bahn auf seltsame Weise an den Krieg erinnert. Man hört eine helle Stimme, man blickt auf: eine Frauen hand streckt das Billett entgegen. Die Hand einer Frau, die tapfer und eifrig ihren Dienst tut, wie ihr Mann weit draußen, irgendwo, seine Pflicht erfüllt— oder schon er⸗ füllt hat. 5 Die Schloßwache. Nicht Hunderte, nein, Tausende und mehr folgen in diesem Jahr der Wache, 8 05 mit Musik und Helmenglanz aufzieht. Alles ist wie früher, und doch ist alles anders, denn es hat eine neue Bedeutung bekommen, die wir mit neuen Augen sehen. Die Männer in Uniform, die im Schmetterklang ihrer Instrumente dahinschreiten, haben für uns etwas unendlich Stärkendes, Be⸗ ruhigendes. Der Zusammenklang der straffen Schritte mit der takt⸗ festen Musik erfüllt uns mit einem früher ungekannten Empfinden Briefformats(Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine An⸗ lagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen. ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schrift⸗ zeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweglaufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogen⸗ seiten üÜberschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preis⸗ verzeichnissen und dergleichen geschäftlichen Anlagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwendet werden, die aus einer einfachen Papier- oder Stoff⸗ lage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen An⸗ derungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehr⸗ wöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen. Bei dieser Gelegenheit wird besonders darauf hingewiesen, daß der Abfluß der nach dem Auslande gerichteten Briefsendungen sich natur⸗ gemäß um so regelmäßiger und pünktlicher gestalten wird, je ge⸗ ringer die Zahl der zu bearbeitenden Sendungen ist. Es ist daher wünschenswert, daß die Zahl der Privatbriefe nach dem nichtfeind⸗ — 4055 Auslande auf das unabweisbare Bedürfnis beschränkt werde. * Anlagemusik. Morgen, 15. August, vormittags 11½ Uhr, findet in der Süd⸗Anlage Konzert statt, ausgeführt von der Kapelle des Landst.⸗Inf.⸗Ers.⸗Batl. Gießen. Die Spiel⸗ Folge verzeichnet: Choral: Lobe den Herrn; Ouverture z. Berlin wie es weint und lacht von Conradi; Seemanns-Los, Lied von Martell; Carmen⸗Sylva⸗Walzer von Ivanovici; Deutschlands Ruhm, patr. Potpourri von Schreiner; Abschied der Gladiatoren, Marsch von Blankenburg. * Oberhessischer Kunstverein. Die Porträt⸗Aus⸗ stellung von Professor Illner und die andern. der von A. Koester und A. Lutteroth bleiben nur noch morgen, Sonntag, und am Montag ausgestellt. Von Dienstag an bleibt die Ausstellung wegen baulicher Veränderungen einige Zeit ge⸗ lossen. * Landkreis Gießen. O Hausen(b. Gießen), 12. Aug. Heute wurden hier auf dem Felde zwei Franzosen, die dem Darmstädter Gefangenen⸗ lager angehörten und ihrem Arbeitsplatze am vorigen Sonntag entwichen waren, wieder eingefangen. Die Gefangenen trugen Zivilkleidung ohne weitere Kennzeichen. Die Festnahme geschah durch den mehr als 70 Jahre alten Kriegsveteranen Jo st. Der alte Krieger von 1870 kam von seinem Acker und trug eine Mist⸗ abel, Da sah er von ferne, wie er erzählt, zwei Mann hinter einer ecke verschwinden. Obgleich er glaubte, die Verschwundenen seien Männer aus dem Dorfe, machte ihn das lange Verweilen hinter der Hecke stutzig. Er ging deswegen näher heran und sand die Fremden. Auf seine Frage: Was macht ihr hier? bekam er eing unverständliche Antwort in fremder Sprache. Da merkte er, daß er es mit Gefangenen zu tun hatte,„fällte“ sofort seine Mistgabel wie ein auge ene Seitengewehr und sagte kräftig:„tuß witt avant!“ Die Ausreißer mußten vor ihm hermarschieren in das Dorf.— Diese dem alten Herrn zur rechten Zeit gekommene Feldzugserinnerung(tout de suite avant= vorwärts marsch!) half ihm also nach langer Zeit noch einmal Franzosen fangen. — Langd, 9. Juli. Das Eiserne Kreuz 2, Klasse erhielt der aus unserm Dorfe gebürtige Gefreite Rudolf Büttner, Sohn des Forstwarts Büttner, beun Res.⸗Inf.-Regt. 253. Leider ist er bei einem kühnen Patrouillengang verwundet worden und in russische Gefangenschaft geraten. — Hungen, 8. Juli. Zum Hauptmann befördert wurde Gerichtsassessor Hainer von hier. Er ist Ritter des Eisernen Kreuzes und Inhaber der Bayrischen Tapserkeitsmedaille. Kreis Büdingen. h. Büdingen, 12. Aug. In einem Rundschreiben des Kreisamtes an die Bürgermeistereien des Kreises wird den Gemeinden nahegelegt, alles Fallobst, das in nicht ein- gesriedigten Grundstücken liegt, unentgeltlich den minder— bemittelten Ortsbewohnern zum Einsammeln zu überlassen. In der Gemeinde Ranstadt hat sich diese menschenfreundliche Maß— nahme schon seit sieben Jahren außerordentlich bewährt. Starkenburg und Rheinhessen. Offenbach, 13. Aug. Juwelier Theodor Leo(Bieberer Straße) feiert nächsten Sonntag mit seiner Ehefrau Julie, geb. Wenzel, das Fest der silbernen Hochzeit. An dem gleichen Tage sind es 25 Jahre, daß Herr Leo hier in Offenbach sein Goldarbeitergeschäft mit Laden errichtet hat. Anläßlich seines ubeltages hat das Ehepaar Leo eine silberne Kriegserinnerungs— lakette für das hiesige Soldatenheim gestiftet. Der Jubilar stammt samt seiner Ehefrau aus Gießen. Hessen⸗Nassau. J. Frankenberg, 13. Aug. Der Taglöhner Emmanuel Homberger aus Geismar wurde gestern nachmittag im Basalt— bruch am Goßberg durch ein plötzlich herabstürzendes Felsstück ge⸗ troffen und war auf der Stelle tot. e- Frankenbach, 12. Aug. Der Reservist Andreas Reeh erhielt in Frankreich das Siserne Kreuz und wurde zum Ge⸗ frelten befördert. m. Kirchhain, 13. Aug. In der gestrigen Stadt ver⸗ ordneten⸗Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefaßt: Zur Bekämpfung der in der hiesigen Gemarkung schädlich auf⸗ tretenden Sperlinge wurde pro Stück eine Fangprämie von 3 Pfg. bewilligt. Für die Kriegergenesungsheime und die Drrogsblindenhilfe wurden Beihilfen bewilligt.— Die von der hiesigen, . gelesenen Aehren wurden gestern ge⸗ 4 und das gewonnene Getreide für 56 Mark verkauft. Erlös wurde der städtischen Kriegsfürsorge überwiesen und soll zur Unterstützung bedürftiger Angehörigen von Kriegsteil⸗ nehmern Verwendung finden. sicheren Stolzes. Diese Uniformen, die in der Sonne flimmern, lassen uns an flatternde Fahnen denken, an brausende, wilde und bergische Akkorde. Nun erst wissen wir, was das ist: die Schloß⸗ Vor dem Zeughaus stehen Kanonen. Nicht jene alten, ehr⸗ würdigen Maschinen, vor denen man manchmal einen Augenblick stehen blieb und koypfschüttelnd dachte:„das war einmal, als es Krieg gab“. Es sind ganz neue, moderne Geschütze, und die Luft um sie scheint noch ruhelos zu atmen von Blut und Pulver⸗ pf. Und doch scheint die warme Berliner Sonne schattenlos auf ihre stählernen Läufe. Russische Kanonen, denkt man im Weitergehen. Die Häuser des Schweigens. Am Ende der Linden, auf dem Pariser Platz, in der Wilhelm⸗ en— in einem eng umgrenzten Block vornehm⸗ruhiger Straßen ehen Paläste mit verschlossenen Fensterläden. Ihre Fenster sind blind geworden, Staub und Vergessenheit hüllt sie in eine Atmo⸗ sphäre des Abgestorbenseins. Das sind die Botschaftsgebäude unserer Feinde. Auf den Dächern recken sich die Fahnenstangen, ihrer Sagen beraubt, dürr und kahl in die Luft empor. Die chweren Tore sind versperrt. Staubüberzogen und schmutzig Türgriffe, die schon lange keine Hand berührte. Es sind roße, zum Teil prächtige Gebäude. Doch ein eisiges Schweigen cheint aus ihnen zu dringen; es ist, als sei selbst die Luft um dumpf und schwer. Ihre Bewohner sind verschwunden; kein Wort, lein Laut gibt mehr Kunde von ihnen. Wie in einem erschlaf liegen die Häuser da— hier eines und dort eines, wie Verdammte. Und beim Anblick dieser in Schweigen ehüllten Häuser fühlt man den ganzen Umfang der Zahl falscher Feinde die wider uns aufstanden, Dieses Schweigen ist beredter, als aller Lärnt es sein könnte. Es ist eine stumme Sprache, die tief in das Bewußtsein dringt; eine bittere Sprache von Neid, 1„Gier und 1 Und dann wirft man unwill⸗ ürlich den Kopf in den Nacken, ein heißes Gefühl von ernstem Willen strömt durch die Brust. Es ist der Wille, fest, unverrück⸗ bar fest zu stehen im Streit gegen die trügerischen Gäste, die zwis unsern Mauern hausten. b 0 Märkte. Gießen, 14. Aug. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfd. 1.60 1,70, Hühnereier das St. 14-15 Pfg., 2 Stück 00 Pfennig: 2 St. 00 Pfg.: Gänseeier 1 St. 0-0 Pig., 2 St. 00 Pfg.: Käse das Stück 7—8 Pfg., Käsematte 2 Stlick 6—0 Pfg.: Tauben das Paar 1,00—1,40 Mk., Hühner das Stück 1,00—2,00 Mk., Hahnen das Stiick 1,00— 2,50 Mk., Enten das Stlick 2,50 3,00 Me., Welsche 4—5 Mk.; Ochsenfleisch das Pfund Mk. 1,12—1,16, Rind⸗ fleisch das Pfund 112—116 Pfg., Kuhfleisch 96—00 Pfg., Schweine⸗ fleisch das Pfd. 1,60—1,70 Mk., Kalbfleisch das Pfd. 100— 104 Pfg., Hammelfleisch das Pfd. 96—110 Pfg.; Kartoffeln 100 Kilo 12 bis 13 Mk., Milch das Liter 24 Pfg.; Aepfel das Pfund 10—20 Pfg.) Nüsse 100 Stück 60 Pig. Gurken große 15—25, kleine 3—5 Pfennig. Bohnen 15—18 Pfg. das Pfd.; Erbsen das Pfund 35—40 Pfg.; Wirsing 10—15 Pfg., Gelberüben 10—12 Pfg. das Päckchen, Kopfsalat 10 bis 15 Pig., Birnen 10—15 Pfg. das Pfund., Pflaumen 15—20 Pfg. das Pfd., Mirabellen 35—4 das Pfd.; Weiscraut 10 bis 15 Pfg. das Stück, Zwiebeln der Zentner 20—25 Mk.— Marktzeit von 7 bis 1 uhr. —————— Kirchliche Nachrichten. 1* Evangelische Gemeinde. 4 Sonntag, den 15. August, 11. nach Trinitatis. Gottesdienst. 5 7 In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Mahr. Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Matthäusgemeinde. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Schwabe. Mittwoch, den 18. August, abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde. Pfarrer Sch wa be⸗ 7 In der Johanneskirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrassistent Hoffmann. Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Aus feld. Wartburg, evangellscher Jünglings⸗ und Männer⸗vbereln. (Diezstraße 15.) Sonntag, den 15. August: Vortrag. Dienstag, den 17. August, abends 8½ Uhr: Bibelstunde. Donnerstag, den 19. August, abends 8% Uhr: Leseabend. Samstag, den 21. August, abends 8½ Uhr: Aeltere Abteilung. Gäste stets willkommen. Evangelischer Gottesdienst. Kirchberg: Sonntag, den 15. August, vormittags 10 Uhr. Vormittags 11 Uhr: Christenlehre für die männ- liche Jugend. Lollar: Sonntag, den 15. August, nachmittags 1½ Uhr. Daubringen: Mittwoch, den 18. August, abends 8½ Uhr: Kriegs- betstunde. Dekan Guß mann. Odol aur Sahakllege Bekanntmachung betreffend beräußerungs⸗ und verarbeitungsverbot von reiner Schafwolle und reinschafwollenen Spinnstoffen. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Bekanntmachung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach 8 9 Buchstabe b) des Gesetzes über den Be⸗ lagerungszustand vom 4. Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2** des Bahyerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 oder nach 8 5*) der Bekanntmachung über Vorrats⸗ erhebungen vom 2. Februar 1915 bestraft wird. Auch kann der Militärbefehlshaber die 1 der Betriebe anordnen. Inkrafttreten. 5 Die Anordnu dieser Bekanntmachung treten mit Beginn des 14. August 1915 in Kraft. 8 2. Veräußerungsverbot. a 1 e ungefärbter und gefärbter reiner Schaf⸗ wolle, d. h. 1. ungewaschener Wolle einschließlich Rückenwäsche, 2. aschener und karbonisierter Wolle(zu 1 und 2 im nach⸗ tehenden kurz„reine Schafwolle“ genannt), und ungefärbter und gefärbter reinschafwollener Spinnstoffe, d. h. 3. Kammzug, 4. Kämmlinge, 5. Wollabgänge(Kammgarn⸗ und Streichgarnfäden, Wickel, Suter G(zu 3 bis 5 im nachstehenden kurz„reinschaf⸗ wollene Spinnstoffe“ genannt), zu anderen als zu Heeres⸗ oder Marinezwecken ist von Beginn des 14. August 1915 ab verboten. Als Veräußerung zu Heeres⸗ oder Marinezwecken gilt nur: 1. Die Veräußerung an Personen, welche diese reine Schaf⸗ wolle und reinschafwollenen Spinnstoffe nachweislich 5 Herstellung von Halb⸗ und Ganzerzeugnissen zwecks. füllung von unmittelbaren oder mittelbaren Aufträgen von Militär⸗ oder Mhrinebehörden brauchen, 2. die Veräußerung an die Kriegswollbedarfs⸗Aktiengesellschaft oder die Kammwoll⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Es ist der Nachweis dafür zu erbringen, daß die Veräußerung tatsächlich zu Heeres⸗ oder Marinezwecken erfolgt ist; der Nachweis gilt nur dann als geführt, wenn der Abnehmer dem Lieferer einen amtlichen Belegschein in doppelter Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, übergibt, dessen Hauptaussferti ng der Lieferer an das Wehstoff⸗Meldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Ab⸗ 8 des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW ͤ 48, Verlängerte Hedemannstraße 11, einzusenden hat, dessen zweite Ausfertigung der Lieferer als Ausweis aufbewahrt. Die amtlichen Belegscheine sind 1 en erhältlich. Verwendungsverbot. Das Waschen, Kämmen, Mischen, Färben, Verspinnen sowie jegliche andere Art der Verarbeitung und Verwendung von: 1. ungefärbter oder gefärbter reiner Schafwolle aller Fein⸗ heitsgrade untereinander, „J. Wer in einem in Belagerungszustand erklärten Orte oder TDistrikte ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während desselben vom Militärbesehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt, oder zu solcher Uebertretung auffordert oder anreizt, soll, wenn die bestehenden Gesetze keine 5 eiheitsstrafen bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden. ) Wer in einem in Kriegszustand erklärten Orte oder Bezirke eine bei der Verhängung des Kriegszustandes oder während desselben von dem zuständigen obersten Militärbefehlshaber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erlassene Vorschrift übertritt oder zur Ueber⸗ tretung 7 oder anreizt, wird, wenn nicht die Gesetze eine 1 trafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre ast. ) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verorbnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzlichen Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit 1 bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 5 Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen ind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer fahr⸗ lässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung ver⸗ pflii htet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder un vollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu drei⸗ tausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu Enteneier 1 Stück o Pfennig,, Pfg.] de 1 2. ungefärbten oder gefärbten reinschafwollenen pinnstoffen N aller Feinheitsgrade untereinander,„ 3. ungefärbter oder gefärbter reiner Schafwolle aller 1—— 9 eitsgrade mit ungefärbten oder gefärbten reinschafwollenen pinnstoffen aller Feinheitsgrade, 4. ungefärbter oder gefärbter reiner swolle aller n⸗ Pitsgrade oder ungefärbter und gefärbter reinschafwollener pinnstoffe aller Feinheitsgrade mit irgendwelchen reinen oder gemischten Zusatzspinnstoffen, zum Beispiel Baum⸗ wolle, Kunstwolle, Seide, Kunstseide, anderen Faserstoffen usw. im nachstehenden„Zusatzspinnstoffe“ genannt, ist nach dem Beginn des 14. August 1915 verboten. f Diejenigen Mengen, welche vor Inkrafttreten der Anordnungen 15 Bekanntmachung gewolft waren, dürsen weiter berarbestet werden. a Nach dem Beginn des 14. August 1915 ist das Waschen, Käm⸗ men, Mischen, Färben, Verspinnen sowie jegliche andere Art r Verarbeitung und Verwendung(vergl. oben unter 1 bis 4) nur zur Herstellung solcher Halb⸗ und Ganzerzeugnisse gestattet, deren Anfertigung vom Königlich Preußfschen Kriegsministerium oder Reichs⸗Marine⸗Amt unmittelbar, mittelbar oder durch Ver⸗ mittlung des Kriegs⸗Weberverbandes, Kriegs⸗Tuchverbandes oder des Kriegs⸗Garn- und Tuchverbandes e. V., Berlin, ausdrücklich genehmigt ist. N l Die Verarbeitung eigener Bestände zu Heeres⸗ oder Marine⸗ zwecken muß bis zunt 31. Dezember 1915 0 sein. Verlünge⸗ rung dieser Frist kann auf ausführlich begründeten Antrag, welcher nur im November 1915 gestellt werden kann, durch die erden b ff⸗A betten des Kriegsministeriums, Berlin, gewährt werden 9 4 ö Ausnahmen vom Veräußerungs⸗ und Verwendungsverbot. Ausgenommten von den im 8 2 und f 3 getroffenen Anordnun⸗ gen sind die Wollen der deutschen Schafschur 1914/15, auf welche die Anordnungen über die Beschlagnahme der chen Schafschur 1914/15 und die in der Verordnung über Bestandserhebung un⸗ versponnener Schafwollen Nr. W I. 1/6. 15. K. R. A. getroffenen Bestimmungen Anwendung finden. Das Verkämmen der Wollen der deutschen Schafschur 1914/15 ist verboten, soweit nicht durch ausdrückliche Verfügung des Kriegsministeriums hierzu Erlaubnis erteilt worden ist. N Von denjenigen e eigener Bestände ungefärbter und gefärbter reiner Schafwolle und ungefärbter und gefärbter vein⸗ schafwollener Spinnstoffe, welche deren Verarbeiter bei Bekannt⸗ machung dieser Verordnung im Besitze haben, dürfen nach Abzug derjenigen Mengen, welche der deutschen Schafschur 1914/15 ent⸗ stammen, und nach Abzug derjeni Mengen, welche zu Heeres⸗ oder Marinezwecken gebraucht werden, 20 vom Hundert, in jedem N Falle aber 1000 kg, jedoch nicht über 7500 kg verwendet werden. Die Erlaubnis, 20 vom Hundert der eigenen Bestände ver⸗ arbeiten zu dürfen, findet keine Anwendung auf Kammgarn⸗ spinner(siehe 8 7). Diese 20 vom Hundert reiner Schafwolle und reinschafwollener Spinnstoffe dürfen beliehig aus den eigenen Beständen vom Ver⸗ arbeiter entnommen und beliebig verwendet werden, Die frer⸗ gegebenen Mengen sollen in erster Linie zur Herstellung solcher Schußgarne verwendet werden, die zum Abweben der auf den Webstühlen befindlichen gebäumten oder geschorenen Ketten ge⸗ braucht werden. Sollte die freigegebene Menge für diesen 7 5 nicht ausreichen, so kann auf begründeten Antrag dem Selbst⸗ hersteller weitere Freigabe durch die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Sektion W I, be⸗ willigt werden, Alle diefenigen Mengen, die zu den ber Inkra 5 treten dieser Anordnungen im Besitz der Verarbeiter—— eigenen Beständen hinzutreten, dürfen nur für Heeres⸗ Marinezwecke verwendet werden. ö lle und reinschaf⸗ der Anordnungen dieser Bekanntmachung vom Ausland nach 3 eingeführt werden. Die von der deutschen Heeres setzten Gebiete gelten nicht als Ausland im Sinne dieser Anordnungen. Die eingeführten Mengen müssen bei der monatl. Bestandsanmel⸗ dem Vermerk„Wolleinfuhr“ gemeldet 5 führten N Sele ee geführten Mengen reiner e reinschafwollener n · stoffe sind bis zum 20. August 1915 dem Webstoff⸗Meldeamt der Kriegs⸗Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsmini⸗ — Velen SW 48, Verlängerte Hedemannstraße 1. zu melden. 9 7. Besondere e für e ee Für Kammgarnspinner wird des weiteren angeordnet: A. Die eigenen Bestände der Kammgarnspinner sowohl in Wollen als auch in ungefärbten oder gefärbten Kammzlgen in den Feinheitsgraden A A A A bis Fan D J müssen zu der vom Königlich Preußischen Kriegsministerium vorgeschriebe⸗ nen Kriegsmischung mit versponnen und dürfen zu anderen wecken nicht verwendet werden. Diese eigenen Bestände der mmgarnspinner müssen bis zum 31. Dezember 1915 ver sponnen und zur Weiter verarbeitung zu Heeres⸗ oder Marine zwecken abgeliefert sein. i Ein Verlängerung dieser st kann nur auf ausführ⸗ lich begründeten e! welcher nur im November 1915 e tellt werden lann, 1 die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung es Kriegsministeriums, Sektion WSI, Berlin, bewilligt werden. 5 Die in der vorgeschriebenen Kriegsmischung gesponnenen Webekammgarne für Militärstoffe, sowohl aus eigenen Be⸗ ständen Kammgarnspinnereien, als aus Zuteilungen der e eee Vr e e 2 . rmittlung des Kriegs⸗Weberverbande⸗ i verbandes oder Rriegs⸗Garn⸗ und Tuchverbandes e. B, Ber⸗ lin, veräußert werden. 5 5 B. Die eigenen Bestände der Kammgarnspinner sowohl in Wollen als auch in ungefärbten und gefärbten Kammzilgen in den Feinheitsgraden D II und geringer dürfen nur zu Strick⸗ garnen versponnen we f 9 gehobenen e und auf e ür die Genehmigung von Frei i niglich Preußi⸗ sche Kriegsministerium, Kriegs⸗Rohstoff⸗Abtellung, Sektion. ausschließlich zuständig.. Alle auf die vorstehende Bekanntmachung 000 Anfragen und Anträge sind mit der ae t„Spinn verbot“ an die 1 Rohstoff⸗Abteilung, Sektion WI, Berlin SW 48, Verlängerte Hede mannstraße 11, zu richten. 5 Frankfurt a. M., 13. August 1915. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. Bekanntmachung. Betr.: Sonntagsruhe in den Apotheken. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, 1 1 1575 0 41 N wen„den 16. l. Mts, ih, nur die Hirsch⸗Apotheke geöffnet ist. f Gießen, den 13. August 191595 g 9 sechs Monaten bestraft. Großherzogliches Polizesamt Gießen . K: Pieftesn Zur Vermeidung von Verwechselungen del Abbeftellung von Vermietungs; oder dgl. wird dringend um U. e der Unzelgennummer gebet. Verlag des Gieß. Anzeigers Schöne Wohnung Wilbelmstraße 7( Haus zum Alleinbewohnen) zu verm. ese Näheres Wilhelmstraße 5 1. Alicestraße 11 race Wohnung zu verm. 8361 „Näberes daselbst 1. Stock. Wunelmstr. 6 und Prledrick- 9 0 zürabe 18 je eine 4 Zimmer- Wohnung m. 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