1 7 0 Nr. 170 Iweites Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Gießener Familienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Rreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwir chaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen mona lich zweimal. Gießener! General⸗Anzeiger für Oberhessen 105. Jahrgang 5 9 inzeiger Montag, 2. August 1915 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul ⸗ straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: S 51, Schrist⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Der Kaiser an das deutsche volk! Berlin, 31. Juli.(WTB. Amtlich.) 5 An das deutsche Volk! Ein Jahr ist verflossen, seitdem ich das deutsche Volk zu den Waffen rufen mußte; eine unerhört blutige Zeit kam über Europa und die Welt. Vor Gott und der Geschichte ist mein Gewissen rein: Ich habe den Krieg nicht gewollt. Nach den Vorbereitungen eines ganzen Jahrzehnts glaubte der Verband der Mächte, denen Deutschland zu groß geworden war, den Augenblick gekommen, um das in gerechter Sache treu tzu seinem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen stehende Reich zu demütigen oder in einem übermächtigen Ringe zu erdrücken. Nicht Exoberungslust hat uns, wie ich schon vor einem Jahre verkündete, in den Krieg getrieben. Als in den Augusttagen alle Waffenfähigen zu den Fahnen eilten und die Truppen hinaus⸗ zogen in den Verteidigungskampf, fühlte jeder Deutsche auf dem Erdball, nach dem einmütigen Beispiele des Reichstags, daß für die höchsten Güter der Nation, ihr Leben und ihre Freiheit, ge⸗ fochten werde,— wußte, was uns bevorstand, wenn es fremder Gewalt gelang, das Geschich unseres Volkes und Europas zu be— stimmen. Das haben die Drangsale meiner lieben Provinz Ost⸗ preußen gezeigt. Durch das Bewußtsein des aufgedrungenen Kamp⸗ fes ward das Wunder vollbracht: Der volitische Meinungsstreit verstummte, alte Gegner fingen an, sich zu verstehen und zu achten, der Geist treuer Gemeinschaft erfüllte alle Volksgenossen. Voll Dank dürfen wir 1 sagen: Gott war mit uns. Die feindlichen Heere, die sith vermaßen, in wenigen Monaten in Berlin einzuziehen, sind mit wuchtigen Schlägen im Westen und im Osten weit zurückgetrieben. Zahllose Schlachtfelder in den verschiedensten Teilen Europas, Seegefechte an nahen und fernsten Gestaden bezeugen, was deutscher Ingrim m in der Notwehr und deutsche Kriegskunst vermögen. Keine Vergewaltigufig völkerrechtlicher Satzungen durch unsere Feinde war imstande, die wirtschaftlichen Grundlagen unserer Kriegs⸗ führung zu erschüttern. Staat und Gemeinden, Landwirtschaft, Gewerbefleiß und Handel, Wissenschaft und Technik wetteiferten, die Kriegsnöte zu lindern, verständnisvoll für notwendige Ein⸗ Fur t in den freien Warenverkehr. Ganz hingegeben der Sorge ür die Brüder im Felde, spannte die Bevölkerung daheim alle ihre Kräfte an zur Abwehr der gemeinsamen Gefahr. Mittiefer Dankbarkeit gedenkt heute und immerdar das Vaterland seiner Kämpfer, derer, die todesmutig dem Feind die Stirne bieten, derer, die wund oder krank zurückkehrten, derer vor allem, die in fremder Erde oder auf dem Grunde des Meeres vom Kampfe ausruhen, Mit den Müttern und Vätern, den Witwen und Waisen empfinde ich den Schmerz um die Lieben, die fürs Vaterland starben. Der innere starke und einheitlich nationale Wille, im Geiste der Schöpfer des Reiches, verbürgen den Sieg. Die Deiche, die sie in der Voraussicht errichteten, daß wir noch einmal zu ver⸗ teidigen hätten, was wir 1870 errangen, haben der größten Sturm⸗ flut der Weltgeschichte getrotzt. Nach den beispiellosen Beweisen von persönlicher Tüchtigkeit und nationaler Lebenskraft hege ich die frohe Zuversicht, daß das deutsche Volk, die im Kriege er⸗ lebten Läuterungen treu bewährend, auf den erprobten alten und auf den vertrauensvoll betretenen neuen Bahnen weiter in der Bildung und Gesittung rüstig vorwärtsschreiten wird. Großes Erleben macht ehrfürchtig und im Herzen fest. In heroischen Taten und Leiden harren wir ohne Wanken aus, bis der Friede kommt, ein Friede, derunsdie notwendigen militärischen, politischen und wirtschaftlichen Sicherheiten für die Zukunft bietet und die Be⸗ dingungen erfüllt zur ungehemmten Entfaltung unserer schaffen⸗ den Kräfte in der Heimat und auf dem freien Meere. So werden wir den großen Kampf für Deutschlands Recht und Freiheit, wie lange er auch dauern mag, in Ehren bestehen und vor Gott, der unsere Waffen weiter segnen wolle, des Sieges würdig sein. 5 4 Großes Hauptquartier, den 31. Juli 1915. Wilhelm IJ. R. Ein neuer Kreuzer„Hindenburg“. Berlin, 1. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Der heute auf der kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven vom Stapel ge⸗ laufene große Kreuzer„Ersatz Hertha“ erhielt auf Befehl des Kaisers und Königs den Namen„Hinden⸗ burg“. Die Taufe ist von Frau v. Hindenburg voll⸗ zogen worden. Generalfeldmarschall v. Hindenburg ri tete anläßlich des Stapellaufes folgendes Telegrase an den Kaiser: „Euere Kaiserliche und Königliche Majestät bitte ich heute, als am Tage des Stapellaufes des großen Kreuzers„Ersatz Hertha“ meinen tiefempfundenen ehrerbietigen Dank dafür alleruntertänigst zu Füßen legen zu dürfen, daß ein stolzes Schiff Eurer Majestät Marine fortan meinen Namen tragen soll. Meine innigen Wünsche werden den Kreuzer stets in fester Zuversicht geleiten, daß er überall, wo er auftritt, als ein treuer Diener seines Kaiserlichen Herrn füber Wohlfahrt, Sicherheit und Ehre des Vaterlandes wachen wird. Feldmarschall v. Hindenburg.“ Eine Kundgebung des Königs von Sachsen. Dresden, 1 Aug.(WDB Nichtamtlich.) Der König, der gegenwärtig bei seinen Truppen auf dem westlichen Kriegs⸗ schauplatz weilt, hat folgende Kundgebung erlassen: „Soldaten! Heute vor einem Jahre war es, daß eine ganze Welt von Feinden in. frevelhaftem Uebermute unser geliebtes deutsches Vaterland zwang, zum Schwert zu greifen. Am 2. August 1914 begann auf Befehl des Kaisers die Mobilmackung der deutschen. Armee. In heller Begeisterung eilten die Söhne meines Landes, wie die aller deutschen Gaue zu den Waffen. In den. ersten Wochen des Krieges haben meine Truppen im unaufhalt⸗ samen Vormarsch durch Belgien nach Frankreich hinein, zumeist in einem sächsischen Heeresverbande vereinigt, Taten verrichtet, die in der ganzen Geschichte der Armee mit unauslöschlichen Buch⸗ staben verzeichnet sind. Wenn auch meine braven Sachsen dann viele Monate in Frankreich wie in Rußland einem starken Gegner gegenüber im Schützengraben liegen mußten und zum Teil noch liegen, so haben sie doch auch in diesem langen Stellungs⸗ kriege, wie vorher, ihre glänzenden Soldatentugenden immer in heldenhaftem Sturmangriff, wie in hartnäckiger Verteidigung ge⸗ zeigt. Es ist mir ein wahres Herzensbedürfnis, allen Angehörigen meiner Armee meinen tiefgefühltesten, wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung auszusprechen für ihr ausgezeichnetes Ver⸗ halten während des langen Krieges. Gott der Allmächtige, der Lenker aller irdischen Dinge, segne auch im zweiten Kriegsjahr uns und unsere Waffen und lasse uns weiter dem Feinde zeigen, daß wir stärker sind als er. Wenn sie in diesem Sinne, furchtlos tapfer, den schweren Krieg bis zum endlichen Siege durch- führen, dann werden in noch viel höherem Maße das Vaterland und ich, Ihr König, mit berechtigtem Stolze auf sie blicken. Es gereicht mir zur besonderen Freude, am heutigen Tage in der Mitte meiner Truppen zu, weilen und von hier aus diese Worte an sie richten zu können.“ Das Ergebnis des ersten Kriegsjahres in Zahlen. Die Zentralmächte haben bisher von feindlichem ebiete 1 8 Belgien 29 000 Quadratkilometer, Frank⸗ 1 21000 Quadratkilometer, Rußland 130 000 Suadrat⸗ ch⸗ Art.-Bat., aus Alsfeld. kilometer, im ganzen 180000 Quadratkilometer. Der Feind hat besetzt: Elsaß⸗Lothringen 1050 Quadratkikometer, Ga⸗ lizien 10000 Quadratkilometer, im ganzen 11050 Quadrat- kilometer. Die Gesamtzahl der Kriegsgefaugenen be⸗ trug mit Ablauf des ersten Kalenderjahres in deutschen Ge- fangenenlagern und Lazaretten 898 869, als Arbeiter be— schäftigt 40000. In den letzten Wochen gefangen genommen, noch unterwegs zu den Gefangenenlagern 120000, än Deutsch— land im ganzen 1058 869; in Oesterreich-Ungarn im ganzen etwa 636534. Das ergibt eine Gesamtzahl von rund 1695 400. An kriegsgefangenen Russen befinden sich dar- unter in Deutschland 5600 Offiziere, 720 000 Unteroffiziere und Mannschaften, in Oesterreich-Ungarn 3190 Offiziere, 610000 Unteroffiziere und Mannschaften, davon ein großer Teil durch deutsche Truppen gefangen genommen. Gesamt— zahl der russischen Kriegsgefangenen 8790 Offiziere, 1330 000 Unteroffiziere und Mannschaften. An Kriegsbeute waren in deutschen Sammel- stellen bis zum Juni gezählt 5834 erbeutete Geschütze, 1556 erbeutete Maschinengewehre. Ein großer Teil der er⸗ beuteten Geschütze und Maschinengewehre ist aber nicht zurückgeschafft worden, sondern blieb bei den Truppen zur Verwendung gegen den Feind. Genaue Zahlen hierüber fehlen. Im ganzen kann man mit einer Kriegsbeute von 18000 Geschützen und 23000 Maschinengewehren rechnen. Aus dem Reiche. Danzig, 1. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Am heutigen Ge⸗ denktage des vorjährigen Kriegsbeginns fand für die Garnison früh ein Feldgottesdienst, in fämtlichen Kirchen ein Festgottesdienst statt. In der Hauptkirche St. Marien wohnte die Kronprin⸗ zessin mit Gefolge dem Gottesdienst bei. Nach Beendigung des⸗ selben erfolgte die Weihe der Opfersäule, die an der Ruine in der Nähe des Hauptbahnhofes aufgestellt ist. Die Festrede hielt Oberbürgermeister Scholtz.— Es folgte die Nagelung der Säule, die die Kronprinzessin eröffnete. Inmitten der Säule ist ein kleines Wappenschild eingezeichnet, in dessen Mitte die Kronprinzessin einen großen, silbernen Nagel einschlug. Weitere fünf Silbernägel, die als Gravierung die Vornamen der Kinder des Kronprinzenpaares tragen, schlug die Kronprinzessin als Gruppierung um den ersten Nagel ein. Es folgten mit der Nagelung die Spitzen der Militär-, Marine⸗ und Zivilbehörden und viele Private. Es wurden Tele⸗ gramme abgesandt an den Kaiser, den Kronprinzen, den Prinzen Heinrich, Großadmiral von Tirpitz, die Generalfeldmarschälle von Mackensen und von Hindenburg, Generalstabschef von Falken⸗ hayn und an die Gattinnen des Grafen Spee und des Kapitän⸗ leutnants Weddigen. Alle diese Namen sind, in Erz getrieben, an der Kriegssäule. Königsberg i. Pr., 1. Aug.(WTB. Nichtamtlich.) Die Taiserin wohnte heute vormittag dem Gottesdienst in der Schloßkirche bei und besuchte danach das Lazarett im Hindenburg⸗ haus. Um 1 Uhr erfolgte die Abreise nach Cadinen zum Besuche des dortigen Kriegslazaretts. —— Aus Stadt und Cand. Gießen, 2. August 1915. Auf dem Felde der Ehre gefallen. (Aus Hessen und den Nachbargebieten.) Gefreiter Schulverwalter Heinr. Röhrich, Inf.-Rgt. 186, aus Offenbach a. M. Musk. Heinr. Knöpp aus Geiß-Nidda.— Res. Hans Wagner, Res.⸗Jnf.-Rgt. 251, aus Unterschmitten.— Fahnenjunker-Unteroffizier Alb. Wenk aus Haiger.— Leutnant cand. chem.- Friedrich A. R. Mayer, Res.⸗Feld Art.-Rgt. 29, aus Mainz. Vizefeldwebel Wilh. 6 ü ther, Inf.-Rat. 115, aus Stumpertenrod. Musk. Heinr. Schimmel aus Calbach.— Gesr. Hermann Stern, 1. Friedberger Landsturm-Bataillon, aus Nieder-Wöllstadt. Grenadier stud. pharm Valentin Schröck, 2. Garde-Res.⸗Rgt., aus Darmstadt. Kriegsfreiw. Wilhelm Köppchen aus Darmstadt.— Musk. Wilh. Niebergall aus Göbelnrod.— Gefr. d. Landw. Jak. Jung, Drag.-Ngt. 24, aus Echzell.— Musk. Hans Otto Kleinhauß, Res.⸗Inf.⸗Rgt. 223, aus Worms. Kanonier stud. phil Rich. Waldeck, 21. Fuß⸗ — Res. Otto Lingner, Inf.⸗Rgt. 224, aus Wingersbausen. Ers.-Res. Heinr. Lautenschläger, Inf.⸗Rgt. 168, aus Nieder-Beerbach. Ers.⸗Res. Heinrich Leo, Inf.⸗Rgt. 80, aus Michelau.— Musk. Wilhelm Leschhorn aus Butzbach. 1 i Ritter des Eisernen Kreuzes: Vizefeldw. Kreisstraßenmeister Karl Pfeffer aus Worms. Uffz. Hau⸗ beil aus Worms, Inf.⸗Regt. 258. Off.⸗Stellv. Georg Stamm aus Hohen-Sülzen, Res.⸗Feldart.⸗Regt. 25. Gefr. Kinzenbach aus Münchholzhausen, Res.-Drag.⸗Regt. 4. Schütze Karl Kreutzer aus Dillenburg. Wehrmann Gefr. Karl Weber aus Utphe. Soldat der Festungs⸗Belagerungs⸗ Abteilung Ludwig Loef aus Büdingen. Uffz. Karl Schrö⸗ der aus Vöhl. Musketier Georg Josef Hartmann aus Wetzlar, Res.⸗Inf.⸗Regt. 221. Gefr.(Lehramtskandidat) Peter Blasius aus Laufdorf, Res.-Inf.⸗Regt. Gefr. Karl Pfeifer aus Aßlar, Landw. Brig.⸗Ersatz⸗Bat. 41. Kriegs⸗ freiw. Uffz. Werner Massengeil aus Flacht. Oberapo⸗ theker Fritz dde Fallois, aus Biedenkopf. Wilh. Egner aus Darmstadt, Unterveterinär im Feldart.-Regt. 61. Mus⸗ ketier Jakob Stahl aus Obertiefenbach, Res.-Inf.⸗Regt. 253. Gefr. Johann Obre aus Oberzeuzheim, Kr. Limburg. Feld⸗ webel Wilhelm Gerlach aus Altendiez, Brig.-Ers.-Bat. 50. Landkreis Gießen. — Allendorf a. d. da., 30. Juli. Zwei unserer Vater⸗ landsperteidiger sind seit Mitte Juni vermißt. Einer von ihnen, Heinrich Weiß, ist nach heute hier angekommener Karte in russi— scher Gefangenschast. Die Karte ist vier Wochen unterwegs gewesen. — Steinbach, 30. Juli. Dem Kompagnieseldwebel Heinrich Balser im Infanterie-Regt. 223, bei Ausbruch des Krieges Sergeant im 168. Inf.-Regt., ist das Ciserne Kreuz verliehen worden. i 8 m. Hungen, 1. Aug. Infolge der trockenen Witterung der letzten Tage konnte der Schnitt des Getreides einen guten Fortgang nehmen. Korn und Gerste sitzen bereits auf Haufen und nun beginnt der Schnitt des Hafers und Weizens. Mit dem Ertrag ist man im allgemeinen zufrieden, nur der Hafer ist, wie vielerorts, auch hier kurz geblieben. Dafür ist aber der Körnerertrag aller Ge- treidearten gut. Durch die zwar für die Frucht zu spät eingetretene, aber für die Kartoffeln und Dickwurz usw. noch rechtzeitig gekom— mene feuchte Witterung haben sich diese sehr gut entwickelt und die Ernte verspricht vorzüglich zu werden. Auch ist mit einer guten. Grummeternte zu rechnen und die Kleeäcker zeigen guten Nach— wuchs, so daß trotz der langen Trockenheit kein Futtermangel zu befürchten ist. Die O bstbäu me, hauptsächlich Apfel- und Birn⸗ bäume, zeigen einen selten schönen und reichen Behang, so daß auch von diesen eine gute Ernte zu erwarten steht.— Allenthalben hört man jetzt Klagen über Wildschaden. Tatsächlich hat die Vermehrung des Wildes dadurch, daß viele Förster und Jäger eingezogen sind, einen erschreckenden Umfang angenommen. kam die trockene Wikterung des Vorsommers der starken Vermeh⸗ rung des Wildes, hauptsächlich der Hasen und Feldhühner, sehr zu statten. ch. Hungen, 2. Aug. Sonderbare Zustände herrschen hier bezüglich des Brotes. Schon seit Tagen besteht ein Mangel an Brot, da einige Bäcker kein Mehl mehr haben. Die andern haben infolgedessen meist schon in der Frühe ihren Vorrat ver⸗ kauft, so daß die später kommenden Leute trotz ihrer Brotkarten. kein Brot erhalten können. Gestern waren von 5 Uhr früh an schon mehrere Bäcker von einer Brot verlangenden Menge gerade⸗ zu belagert, und wer später kam, hatte das Nachsehen. Worauf diese Zustände, die gewiß anderwärts nicht herrschen, zurück⸗ zuführen sind, darauf kann man sich in der Bürgerschaft kein⸗ Antwort geben. Kreis Lauterbach. O Schlitz, 31. Juli. Nachdem erst kürzlich hier und im be. nachbarten Salzschlirf Einbruchsdiebstähle verübt wurden, ist in der vergangenen Nacht im nahen Bernshausen in der Bahn⸗ hofswirtschaft eingebrochen worden. Es wurde eine Kass— mit etwa 3 Mk. Inhalt gestohlen und außerdem ein Rucksack ent wendet. Starkenburg und Rheinhessen. ch. Bingen, 1. Aug. Die Stadt Bingen hat nun auch einen städtischen Kartoffelverkauf eingerichtet. Die Kartoffeln werden im städtischen Badehaus jeden Tag verkauft, und zwar der Zentner zu 9,50 Mk., der halbe Zentner zu 4,75 Mk., das Pfund 3 zu 10 Pfennig. 7 ist seine Ausgiebiqkeii Sehr grob und darin liegt seine Billigkeit. Heufzu- tage muß jeder sparen.- Kriegs-Korn- franck“ ist ein vorzüglicher Kaffee-Ersetz. Die sorgfältige Auswahl geeigneter Roh- stoffe und deren glückliche Zusammen- setzung verscheffen dem Getränk seinen angenehmen Geschmack und Geruch. „Kriegs-Kornfranck“ isf überall zu haben. Genzes Paket 50 Pfg., halbes Peket 26 Pfg. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Betr.: Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung. Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Ge⸗ neralkommandos XVIII. Armee-Korps in obigem Betreff bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 31. Juli 1915. ee Kreisamt Gießen. . finger Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung. Nachstehende Verordnung wird hiermit zur allgemeinen Kennt⸗ nis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung— wor⸗ unter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt— sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Vorschrift, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirk“ sind, nach§ 9 Buchstabe b*) des Gesetzes über den Belagerungs. zustand vom 4. Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 290 des Baye⸗ rischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 oder nach 8 5: der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 bestraft wird. 8 Inkrafttreten der Verordnung. a) Die Verordnung tritt am 31. Juli 1915, nachts 12 Uhr, 5 3 und ersetzt die Verordnung vom 30. Juni Ch. I. 1./7. 15. b) Für die im 8 3 Absatz e bezeichneten Gegenstände treten Meldepflicht und Beschlagnahme erst mit dem Empfang oder der Einlagerung der Waren in Kraft. *) Wer in einem in Belagerungszustand erklärten Orte oder Distrikte ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während desselben vom Militärbefehlshaber im Interesse der öffent⸗ lichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt oder zu solcher Ueber⸗ tretung auffordert oder anreizt, soll, wenn die bestehenden Ge⸗ setze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden. ** Wer in einem in Kriegszustand erklärten Orte oder Be⸗ zirke eine bei der Verhängung des Kriegszustandes oder während desselben von dem zuständigen obersten Militärbefehlshaber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erlassene Vorschrift über⸗ tritt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. e) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Gekdstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die ver⸗ schwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Ver⸗ ordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geld⸗ strafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. V 3 2 f a 1 1 „ o) Beschlagnahmt und meldepflichtig sind auch die nach dem 31. Juli 1915 etwa hinzukommenden Vorräte, jedoch nur, wenn die in Spalte U der Uebersichtstafel verzeichneten Mengen über⸗ schritten sind. d) Falls die im§ 4 aufgeführten Mindestmengen am 31. Juli 1915, nachts 12 Uhr, nicht erreicht sind, treten Meldepflicht und Beschlagnahme für die gesamten Bestände an dem Tage in Kraft, an welchem diese Mindestvorräte überschritten werden. e) Verringern sich die Bestände eines von der Verordnung Betroffenen nachträglich unter die angegebenen Mindestmengen (siehe§ 4), so behält die Verordnung trotzdem für diesen ihre Gültigkeit. „ 5 Von der Verordnung betroffene Gegenstände. Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom Inkrafttreten dieser Verordnung ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der in der untenstehenden Uebersichtstafel aufgeführten Klassen einerlei, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der im 8 4 bezeichneten Vorräte. „ 5 Von der Verordnung betroffene Personen, Gesellschaften usw. Von dieser Verordnung werden betroffen: 5 5 a) alle gewerblichen Unternehmer, Firmen oder Personen, in deren Betrieben die im 8 2 aufgeführten Gegenstände er⸗ zeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, soweit die Vor⸗ räte sich in ihrem Gewahrsam befinden, oder die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Wirtschaftsbetriebes, ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen für sich oder für andere in Gewahrsam haben, oder bei denen sich solche Gegenstände unter Zollaufsicht befinden; alle Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Ver⸗ bände, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, ge⸗ braucht oder verarbeitet werden, oder die solche Gegen⸗ stände in Gewahrsam haben, oder bei denen sie sich unter Zollaufsicht befinden; 5 5 Personen, welche zur Wiederveräußerung oder Verarbeitung durch sie oder andre bestimmte Gegenstände der im 8 2 aufgeführten Art in Gewahrsam genommen haben, auch wenn sie im übrigen kein Handelsgewerbe betreiben; c) alle Empfänger(der unter a bis o bezeichneten Art) solcher Gegenstände nach Empfang derselben, falls die Gegenstände sich am Meldetag auf dem Versand befinden und nicht bei 5 einem der unter a bis c aufgeführten Unternehmer, Per⸗ 5 sonen usw. in Gewahrsam oder unter Zollaufsicht gehalten werden; 1 8 4 e) auch diejenigen Personen, Gesellschaften usw., deren Vorräte durch schriftliche Einzelverfügung beschlagnahmt worden sind. Die Einzel verfügungen und die Verordnungen Ch. I. 124/1. 15 KE R. N., Ch. n und en. 1% 15. K. R. A. werden durch diese allgemeine und erweiterte Ver⸗ ordnung ersetzt. 3 5 5 85 Von der Verordnung betroffen sind hiernach insbesondere nachstehend aufgeführte Betriebe und Personen: 55 5 . gewerbliche Betriebe: Chemische Fabriken, Sprengstoffabriken und alle Betriebe, die Chemikalien herstellen oder ver⸗ arbeiten; 5. Handelsbetriebe: Kaufleute, Lagerhalter, Spediteure, Kom⸗ missionäre usw.; wirtschaftliche Betriebe: Landwirte usw. . Sind in dem Bezirk der verordnenden Behörde neben der Hauptstelle Zweigstellen vorhanden(Zweigfabriken, Filialen, Zweig⸗ b) c) diese Zweigstellen verpflichtet. Die autzerhalb des genannten Be⸗ zirks(in welchem sich die Hauptstelle befindet) ansässigen Zweig⸗ stellen gelten als selbständige Betriebe. 8 4. Ausnahmen von der Verordnung. i Ausgenommen von dieser Verordnung sind solche im 8 3 gekennzeichneten Personen, Gesellschaften usw., deren Vorräte lein⸗ schließlich derjenigen in sämtlichen Zweigstellen, die sich im Bezirk der verordnenden Behörde befinden) am 31. Juli 1915, nachts 12 Uhr, geringer sind als die in der untenstehenden Uebersichts⸗ tafel(Spalte E) aufgeführten Mengen. Auch diese Personen sind auf besonderes Verlangen der zuständigen Behörde zur Meldung ihrer Vorräte oder zu Fehlmeldungen verpflichtet. Für Zugänge gilt die Bestimmung des§ 1c. 5 8 § 5. Besondere Bestimmungen. 2) Die Verwendung der beschlagnahmten Bestände hat nach der in der untenstehenden Uebersichtstasel angegebenen Weise zu ersolgen. 5 b) I. Die Verarbeitung beschlagnahmter Stoffe zu anderen. beschlagnahmten Stoffen(z. B. Umwandlung von Salpeter in Salpetersäure, Zinkblende in Schwefelsäure, Salpetersaüre in Am⸗ moniaksalpeter) ist den Verbrauchern nach Spalte A der Uebersichts⸗ tafel ohne weiteres, sonst jedoch(auch wenn mittelbare Aufträge von Heer und Marine, z. B. auf Zwischenerzeugnisse von Sprengstoffen und Pulver vorliegen) nur auf Grund von Umwandlungserlaubnis⸗ scheinen der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Preußischen Kriegs⸗ ministeriums gestattet. a II. Verkauf beschlagnahmter Bestände an andere als die in Spalte C der Uebersichtstafel Genannten wird durch die Kriegs⸗ Rohstoff-Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums gestattet für unentbehrlich erscheinende Mengen monatlich auf Antrag. III. Die Lieferung(Lagerwechsel) beschlagnahmter Mengen ist mit der in Spalte D der Uebersichtstafel genannten Ausnahme nur auf Grund von Versanderlaubnisscheinen der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums gestattet Der Ver⸗ sanderlaubnisschein berechtigt zur Lieferung, ohne daß der Lie⸗ fernde zu einer Prüfung der ordnungsmäßigen Verwendung bei dem Empfänger verpflichtet ist. Anträge auf Umwandlungs-, Verkaufs- und Versanderlaubnis⸗ scheine sind an die Kriegschemikalien⸗Aktiengesellschaft, Berlin W 66, 5 63/65, zu richten, der die Vorprüfung der Anträge obliegt. e) Freigegeben werden durch die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung die für anderen als in Spalte A der Uebersichtstafel genannten Bedarf unentbehrlich erscheinenden Mengen zum Verbrauch monat⸗ lich auf Antrag. Als Verbraucher gilt auch der Verkäufer einer Menge, die kleiner ist als die in Spalte U der Uebersichtstafel verzeichnete, sofern der Verkäufer monatlich im ganzen an seine Kundschaft nicht mehr verkauft als die in Spalte J verzeichnete Menge. Die Anträge auf 8 sind an die Kriegschemikalien⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W. 66, Mauerstraße 63/65, zu richten, der die Vorprüfung der Anträge obliegt. 5 Der nicht verbrauchte Teil der freigegebenen Menge verfällt mit Ablauf des letzten Gültigkeitstages, auf den der Freigabeschein lautete, erneut der Beschlagnahme, soweit sie nicht nach Spalte In der Uebersichtstafel frei bleiben. Nach Spalte A und B der untenstehenden Uebersichtstafel ver⸗ arbeitete, aber hierbei nicht verbrauchte(also noch technisch nutz⸗ bare) Mengen verbleiben unter der Beschlagnahme. d) Für den Handel, auch mit freigegebenen Mengen, sind die vom Bundesrat oder Reichskanzler oder von den verordnenden bureaus, Nebengüter u. dgl.) so ist die Hauptstelle zur Meldung und zur Durchführung der Beschlagnahmebestimmungen auch für Militärbehörden etwa festgesetzten Preisgrenzen maßgebend; Aus⸗ nahmen bedürfen der Zustimmung verfenig Behorde, welche z Bewilligung von Ausnahmen von Höchstpreisen ermächtigt ist. Jede andere Verwendung und Verfügung ist verboten. Auch die unter A der Uebersichtstafel genannten Verbraucher unterliegen den Bestimmungen dieses Paragraphen, soweit sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind. 8 8 8 Meldebestimmungen. „Die von dieser Verordnung betroffenen Vorräte sind monat⸗ lich zu melden. al 50 Die erste Meldung hat einem Meldeschein bis zum 10. August 1915 zu erfolgen und ist an die Kriegschemikalien⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W 66, Mauerstraße 63/65, zu richten. (Die iefe müssen ordnungsgemäß frankiert sein.) Die Kriegschemikalien⸗Aktiengesellschaft wird an diejenigen Firmen, die im Juli Vorräte gemeldet haben, Meldescheine für die Monate August, September und Oktober versenden. Meldepflichtige, die bis zum 5. August dieses Jahres keine Meldescheine erhalten, haben solche am 6. August von der Kriegschemikalien⸗Aktien⸗ esellschaft schriftlich einzufordern. Die verlangten Meldungen über orräte, Abgänge usw. sind deutlich in den auf dem Meldeschein. befindlichen Spalten anzugeben. In denjenigen Fällen, in welche genaue Ermittlung des Gewichts durch Verwiegen mit unverhältnis⸗ 5 1 8 Schwierigkeiten verbunden ist, können die Gewichte nach dem Lagerbuch oder nach Belegen aufgegeben werden. Die Belege mütssen zur Nachprüfung bereitgehalten werden. itere Mitteilungen darf der Meldeschein nicht enthalten. Nur solche Bestandsmeldungen, die auf dem vorgeschriebenen Meldeschein genracht werden, gelten als ordnungsmäßig abgegeben. „Die späteren Meldungen über Vorräte, Abgänge usw. sind in gleicher Weise monatlich, pünktlich bis zum 10. jeden Monats, an die Kriegschemikalien⸗Aktiengesellschaft, Berlin W. 66, Mauer⸗ straße 63/65, einzureichen, von der die Uebersendung der hierzu erforderlichen Meldescheine an diejenigen Firmen unaufgefordert erfolgen wird, die im August Vorräte an Chemikalien gemeldet haben. Andere Firmen haben die Scheine einzufordern. Bei vollständigem Abgang der Vorräte durch Verarbeitung, Verbrauch, Verkauf laut Spalte A, B, C, D und G der unten⸗ stehenden Uebersichtstafel oder Freigabe laut Spalte F ist einmalige Fehlanzeige am nächstfolgenden Meldetermin einzureichen. Eine weitere Meldung ist dann so lange nicht erforderlich, als Vorräte nicht mehr vorhanden sind. Die Beschlagnahme wird jedoch bei Zugang neuer Vorräte sofort wieder wirksam, so daß alsdann bis zum 10. jeden Monats wieder eine Bestandsmekdung einzugehen hat, es sei denn, daß die Zugänge nach§ 1c von der Beschlag⸗ nahme frei sind. Anfragen, die vorliegende Verordnung betreffen, sind an die Kriegschemtkalien⸗Aktiengesellschaft zu richten. ö .„ Umfang der Meldung. Außer den Angaben über die Vorratsmengen ist anzugeben, wem die fremden Vorräte gehören, die sich im Gewahrsam des Auskunftspflichtigen(S8 3 und 4) befinden. § 8. Lagerbuch Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch einzurichten, aus dem jede Aenderung der Vorratsmengen und ihre Verwendung er⸗ sichtlich sein muß. ur Feststellung, ob die Angaben richtig gemacht sind, werden im Auftrage des Kriegsministeriums Beauftragte der Polizei⸗ und Militärbehörden die Vorratsräume untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten prüfen. g 4 * Frankfurt(Main), im Juli 1915. Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps. ).. ̃ ĩ7ʃüůN — ö Uebersichtstafel. A 1 8 0 0 E 2 0 1 U K laubt wird 5 die Verarbeitung Nicht beschlagnahmt 1 Frei bleiben[ Verhraucher . beschl ter Ohne weiteres ist erlaubt: t wi sind Vorrüte, deren. Gestattet wird Fg e im Sinne des Stoffgattung Ohne weiteres sind erlaubt: e e 755 3 ef Wen a 3 Gesamtbetrag aller[Freigegeben] Vertauf beschlag⸗[ derengangrgt.] de. 2. Hatz ist 5 1 5 ꝛ ß; ae räte(bal jedoch wegen Liefe⸗] sand) beschlag⸗] Arten einer Stof⸗ werden zum] nahmter Bestände licher Gesamt⸗ fore den monk 9 beschlagnahmter Bestände an andere als die] betrag aller dich weniger an i n 0(Umwandlung)] rung(Versand]! verkaufter nahmter gattung am Tage der 5 Arten einer wenige bestimmunger . anderen als den Mengen Spalte d) an Mengen ersten Beschlagnahme] Verbrauch in Spalte o Ge Stoffgagung feine Kun.. ö unten 1 ne e nannten für kleiner ist als] schaft N a 5 Salpeterstickstoff(Inhalt)] densenigen Besitern die in ihren] nur auf Militär- Marinebehörden, Friedr.“ nur auf 75 K unentbehrlich tbehrli 0,1 kg Sal⸗ K 0 f f. 1. 1 g Salpeterstickstoff b unentbehrlich 0,1 kg Sal⸗] 2 leg Sal⸗ r motron-(itzile); Kali, verdrangten Alengen unter bee Grund von Abthengelüscheft, Feen de. Grund von I der Klassen da Sniper, erscheinende] erscheinende peterstickftoff peterftickstoff 2 Kalk-(Norge⸗), Ammoniak- möglicher Ausbeute unmittelbar Umwand⸗ Mauerstr. 68/65; Versand⸗ fegen e Mengen[Mengen monat⸗](Inhalt)(Inhalt) als Sprengstofß salpeter 1 lungserlaub⸗ erlaubnis⸗ gefahr monatlich auff lich auf Antrag i und Pulver pulver ausführen; 15 15 1 e maß 98 gemäß 9 5 b ll N 8 9 55 gemäß 85 gema 8 ma 0 l von der deut⸗ —— salpeter oder A 7775 b a f 1e 1 5 N 490 Kg Khilesalpeter od. 5 5 5 schen Armee 1 Inhalt,. r. 1 540 ls Kallsalpeter od. unentbehrlich. unentbehrlich[1 kg Sal⸗ 10 leg Sal⸗ oder Marine in Salpe ersäure jeder verbrauchten Mengen unter best⸗ rund von Antiengesellschaft, Berlin W 68, Grund von[570 ks Norgelfalpeter erscheinende erscheinende peterstickstoff] veterstickstofff bestellt. Rauch- Grädigkeit, auch gemischts möglicher Ausbeute unmittelbar] Umwand- Mauerstr. 63765, unter a genannte ersand⸗ 430K 5985 Mengen Mengen monat-](Juhalt)(Inhalt) oder Leucht- ö und verunreinigt F lungserlaub⸗ dannen ed unde 5 ag erlaubnis⸗ Beide e monatlich auff lich auf Antrag f körper pPaulver ausführen; 5 gen 5b 922 ee Sb d 12595 un ee e Antrag ge- gemäß 89 5 b ll 7 i gemäß 85 8 5, 2. Satz; gemä p mäß§ 50 Toluol(Inhalt) in rohem, denjenigen Besitzern, die in ihren nur auf Militär⸗Marinebehörden, Friedr. ur au 20 kg Toluol(Inhalt), 1 1—. der tol! l. Ini Aus. Büchern auswassen daß sie miiden] Grund von Krupp(Essen) Krie schemikalien 1 ö e vorrätige 1920 unentbehrlich unentbehrlich gen Nee ere Grund von 9 9„ 25 verbrauchten Mengen unter best⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W 68, run altige Bestände und erscheinende erscheinende Zwanges zur Toluol, ol oder in Erzeugnissen, möglicher Ausbeute unmittelbar Umwand⸗ Mauerstr. 63/55; Versand⸗ Age Mengen[Mengen monat⸗ gewinnung wird auf die durch Verarbeitung F lungserlaub⸗ erlaubnis⸗ P 0 Chlor monatlich auff lich auf Antrag die, Bekanntmachung inbesonbere in daten. wi elfe gem bl 10 5b ee maß g 0 Ke g 5 f een Bengel und Sal. . gema mad 0 ventnaphtha sow über olen aller Art 2805 rel e toffe“ verwiesen. Japankampfer(Inhalt) in] denjenigen Besitzern, die in hren] nur Alf Militär-Marinebehörden, Friedr.“ nur auf 20 kg Japan- s unentbehrlich unentbehrlich 0,05 E. 0,5 K a Büchern ausweisen, daß sie mit d Krupp(Essen), Kriegschemskali 0 g b„ 8„5 Kg 8 Japankampfer jeder Auf- verbrauchten g Grund von Auen gesläschaft Penn Wich. Grund von kampfer erscheinende] erscheinende] Kampfer[ Kampfer bereitung(gleichgültig, wol möglicher Ausbeute unmittelbar“ Umwand-: Mauerstr. 695 unter 4 genannte] Versand⸗(Inhalt) Mengen[Mengen monat-](Inhalt)(Inhalt) die Aufbereitung stattfand),] Aufträge der deutschen Armee oder lungserlaub-] Verbraucher für die unter 4 ge-] erlaubnis⸗ 0 li 5 ch f K f f 1 Marine auf Sprengstoffe, Pulver 18 f nannten Bedürfnisse, Kundschaft f monat ich auf lich auf Antrag au 5 K 8 91 wer] und Medikamente ausführen; nisscheinen der Verbraucher im Sinne des scheinen Antrag ge- gemäß§ 5 b II und Kampferblume gemäß 8 5b! b 8 5, 2. Satz; gemäß 85bllII mäß 8 50 lẽõnzerin(Inhalt) in rei- denjenigen Besitzern, die in ihren r Militär⸗„Marinebehörden, Friedr. f 5 5 7 8 85 15 arten 55 12 e a n Sead e Ae N G 50 ie Glyzerin s unentbehrlich unentbehrlich 0,1 g Gly⸗ s kg Glyzerin 8 1 bt Glyzerin mit 50 verbrauchten Mengen unter best. 11 8 Aktiengesellschaft, Berlin W 66, Grund von(Inhalt) erscheinende] erscheinende jzzerin nhalt)(Inhalt) misch 09 9³ Rei 1 möglicher Ausbeute unmittelbar mwand⸗ Verben 6005, pie genannte] Versand⸗ Mengen Mengen monat- v. H. und mehr Reingehalt n eee in ble inen lungserlaub⸗. ile, Kundschaft erlaubnis⸗ monatlich auf lich auf Antrag 0 von der bestellenden Behörde die nisscheinen der Verbraucher im Sinne des scheinen Antrag ge- gemäß 8 5 b ll 0 Unersetzlichkeit bescheinigt ist; gemäß 8 5b J 9 5 C, 2. Satz; gemäß 85bllI mäß§ 5e Schwefel nhalt, in] denjenigen Besitzern, die in ihren. Militär⸗„Marinebehörden, Friedr. 1500 K. 1 f i 8 0 N 1 N Krupp(Essen), Kriegschemikalien 6(Inhalt 9 unentbehrlich unentbehrlich 25 fg Schwe⸗ 100 kg als Sprengstoff 5 j 1 verbrauchten Mengen unter best⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W. 68, rund von pre- erscheinende erscheinende fel(Inhalt, Schwefel und Pulver gel⸗ kies aller Art k. 5 d ch ies aller 15 in 5— made de deln knee mand. mauer 60% unter a genannte] Versand- chen etwa 4600 g] Mengen Mengen monat.(Inhalt) ten auch die von blende, in schwefliger säure mange danse chen neneoder lungserlaub⸗ Verbraucher fü die under dae, erlaubnis. 100 brozentigem[monatlich auff lich auf Antra N der deutschen sowie in rauchender und Marine auf Sprengstoffe und nisscheinen nannten Bedürfnisse, Kundschaft chei Schwefelsä 25 5 2 e 2— aucher im 2 wässeriger Schwefelsäure. gemäß 8 5b! 55 1 55 2 8 3 2 0 gend 86 bim nohndrüß 1 15 5„. 0 1 g e 2. Satz; ma 0 arine bestellter F Haee nigter Säure) Veuichide per or(Inhalthin flüssi denjenigen Besitzern, die in ihren* Militär⸗„Marinebehörden, Friedr. 8 g f 80 5 1990 n 1 8 5 Büchern ausweisen Baß ste mis den„nur auf ee e alien„ nur auf 125 g Chlor suuentbehrlich unentbehrlich[1 kg Chlor[20 kg Chlor 8 g undg gem Zustan verbrauchten Mengen unter best⸗[Grund von Atti lschaft, Berlin W 66, Grund von(Inhalt) erscheinende erscheinend 1(Inhalt) 4 wie in Chlorkalk öglicher Ausb ni 1 8 e ee 5 N Inhalt) 1 so möglicher Ausbeute unmittelbar mwan Mauerstr. 60/5, unter A genannte] Versand Mengen[Mengen monat- 0 Aufträge der deutschen Armee oder[(ungserlaub-] Verbraucher für die unter A ge⸗ laubnis⸗ i i 9 Marine auf Kampf. Medizinal⸗ tun ggert nannten Bedürfnisse, Zundschaft] erlaubuls monatlich auss lich auf Antrag 5 u. Desinfektionsmittet ausführen; gem 551 der Bewege ge des 15 ae d 10 275 55 gemäß§ 5 b II 1 f 8 5 C, 2. Satz; a mã 0 5 11177770 ᷣͤ ͤ VVV ö— 5* Zwischenerzeugnisse auf] denjenigen Besitzern, die in ihren nur auf Militär⸗„Marinebehörden, Friedr. nur auf—— unentbehrli 17 Büchern ausweisen, 5. id 9„ Ari igalien behrlich! unentbehrlich— 8— res von g eden bene Grund von Aaengelalgeft, eren ee. Grund von erscheinende[Rerscheinende 5 à, b,, d, e, f, g bis i, so⸗] möglicher Ausbeute unmittelbar] Umwand— Mauerstr. 63/55, unter A genannte] Versand⸗ Mengen Mengen monat- weit sie nicht oben genannt] Aufträge der deuschen Armee oder lungserlaub⸗] Verbraucher für die unter a ge-] erlaubnis⸗ tlich 5 g Marine auf Seen siose naserl ürfnisse⸗ U monatlich auff lich auf Antrag sind lr dbsußlloffe und nisscheinen e scheinen Ant db Pulver ausführen; 5 5 0 1 ntrag ge] gemäß§ 5 b ll 3 gemäß 8 5b! gemäß 85 bl mäß§ 50 a bis h gefertigte] den bestenenden Militär- oder— die bestellenden Militär- oder weiteres an— f 1 Kampfmittel wis Pilger, 8 marhherden e S eee e 8 7 8 0 r- uU.— Sprengstoff usw. aller Art dme nertg0n aur Mengen[Mengen monat- im un en ee monatlich auss lich auf Antrag Grund von 2 1 A Antrag ge⸗ gemäß 8 5 b II ö nisscheinen mäß 5 0 gemäß 9 5bIII 1