Die.ciegenet Fanmnenblütter- werden bem . viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Sießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Das neue Polen links der Weichsel. Während die russischen Heeresteile nun auch in r e e Jeg 5 n„gibt die Zivilverwaltun, für Russisch⸗Polen 12 Kalisch 0 daß sie, um— kaufmännischen Ausdruck zu 9 Lab an die War ze e 7 7 4* von Lodz ist nach Osten gerichtet; in die weiten geschütz⸗ ten Märkte Rußlands und Asiens hinaus steckt dieses 925. trum osteuropäischen Kapitalismus seine mächtigen Wur⸗ zeln.“ Als höchst erfreuliche Beigabe zu diesem Wirtschafts⸗ 2 ist endlich die s lnische Kohlen- und Eisenindu⸗ trie im Dombrowabecken zu rechnen, das mit einer jähr⸗ lichen Förderung von über 5 Millionen Tonnen in die deutsch⸗österreichischen Hände geraten ist. Ungeheure Arbeit r Hebung der Wirtschaft und Kultur ist in dem neuen Polen links der Weichsel schon während des bisherigen ieges geleistet worden. Die Ortsausschüsse, die in jeder Stadt gebildet wurden, haben auf Veranlassung der deut⸗ schen Verwaltung Wunderdinge vollbracht: die Bevölkerung ist zur Ordnung und Reinlichkeit erzogen. Der Verkehr auf den Straßen ist geregelt und überwacht, und für deren Sauberkeit wird gesorgt. Es ist in jeder Stadt eine Miliz gebildet, Bürger und Feuerwehrleute überwachen die Straßenordnung. Auch mit dem früher dort hausenden Diebes⸗ und Räubergesindel ist gründlich aufgeräumt. Vor allem sind die dem Durchgangsverkehr dienenden 5 87 und Straßen nicht nur hergerichtet und gereinigt, sondern auch gepflastert worden. Während früher ein Auto⸗ verkehr fast ganz unmöglich war, sieht man ihm jetzt die General⸗Anzeiger für Oberhessen Freitag, 2. Juli Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschästsstelle u. Druckerei: Schul ⸗ straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 8 51, Schrift ⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen. Wege geebnet. Der Eisenbahnverkehr vollzieht sich unter preußischer Verwaltung sehr zuverlässig und in Anbetracht der gewaltigen Nachschübe für den Heeresbedarf auch pünktlich. a Aber auch politisch geht es in Polen links der Weichsel mächtig vorwärts. Der Krakauer„Naprzod“ veröffentlichte kürzlich eine interessante Korrespondenz über die russen⸗ feindliche Stimmung, die in den von den Russen gesäuberten Teilen Russisch⸗Polens sich immer mehr fühlbar macht. Als erfreuliches Zeichen dieser Gesinnung der polni- schen Bevölkerung wird die intensive Tätigkeit verschie⸗ dener Organisationen hervorgehoben Die regste Wirksamkeit entfaltet der wohlbekannte„Bauernbund“, der in seinem in Petrilau erscheinenden Organ„Bauernsache“ über eine Reihe unlängst abgehaltener Bezirks- und Gouvernementskonfe⸗ renzen— 1555 Den Hauptpunkt all dieser zahlreich be suchten Versammlungen bildete die überall mit Jubel auf⸗ genommene Entschließung, welche den Kampf gegen Ruß land als die allerwichtigste Aufgabe und Pflicht aller Polen bezeichnet. 25 Kirche und Schule. Schule und Felddienst. Berlin, 30. Juni.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht folgenden allerhöchsten Erlaß: „Auf Ihren Bericht vom 15. Juni 1915 will ich folgende Aus⸗ nahmen von den Vorschriften des§ 90 der deutschen Wehr⸗ ordnung genehmigen: Den Zöglingen der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig⸗ freiwilligendienst berechtigten Volksschullehrerseminare kann von der Klassenstufe ab, für die nach den maßgebenden Aufnahmebe⸗ dingungen in der Regel die Vollendung des 17. Lebensjahres ge fordert wird, das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährigfreiwilligendienst ausnahmsweise vor Erlangung der zum Lehramt an Volksschulen befähigenden Zeugnisse erteilt werden, soweit diese Schüler während des gegenwärtigen Krieges bereits in den Heeresdienst eingetreten und bei ihrem Eintritt das 17. Lebensjahr vollendet hatten. 17950105 kann während des Krieges das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung nun dann vorzeitig verliehen werden, wenn die Seminaristen vor Ab- legung der Schlußprüfung gemäß des— der Wehrordnung aus⸗ gehoben und eingestellt werden.— Den Schülern der Ober⸗ tertia einer nach dem 8 90 Absatz 1 der Wehrordnung an⸗ erkannten höheren Lehranstalt, denen zum Versetzungstermine im Herbst 1914 das Zeugnis der Versetzung in Untersekunda be⸗ dingungslos zuerkannt worden war, die aber wegen ihres bald darauf erfolgten Eintritts in das Heer diese neue Klasse gar nicht oder nur ganz kurze Zeit besuchen konnten, kann das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für Einjährigfreiwilligendienst erteilt werden, wenn durch ein Urteil Lehrerkollegiums bezeugt wird, daß sie nach Ablauf eines ie Reife für Obersekunda erlangt haben würden. 1 ae Mee eee — AN 0 Aus Stadt und Cand. Gießen, 2. Juli 1915. Hessische Handwerkskammer. rb. Darmstadt, 29. Juni. Die hessische Handwerkskammer ist heute vormittag 10% Uhr zu ihrer 20. Sitzung im Sitzungssaale der Stadtoerord⸗ netenversammlung zusammengetreten. Der Vorsitzende, Gewerbe— rat Falk, gab eingangs der sicheren Hoffnung auf einen glänzenden Sieg der deutschen Waffen Ausdruck. Nach geschäftlichen Mit⸗ teilungen des Vorsitzenden erstattete Syndikus Schüttler den Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes und führte aus: Wenn wir die Entwicklung des Kriegsjahres überblicken, können wir fest⸗ stellen, daß sich alle Erwerbsstände mit einer bewundernswürdigen An passungsfähigkeit in die von Grund auf veränderten Verhältnisse unseres gesamten Wirtschaftslebens eingefügt haben. Es ist ein Verdienst der Zurüchgebliebenen, daß unsere wirtschaft⸗ liche Ueberlegenheit gesichert erscheint, wie in keinem andern Lande— Der Einzelne, wie die Berufsorganisationen und Vertretungen waren sich ihrer hohen Verantwortung bewußt, und haben nichts unversehrt gelassen, um tatkräftig mitzuarbeiten. Infolge des Kriegszustandes mußte von einer Neuwahl der Mitglieder und des Gesellenausschusses Abstand genommen werden, die Abhaltung der Meisterprüfung wurde zurückgestellt, jedoch lonnte die Gesellen⸗ prüfung im ganzen Bezirk durchgeführt werden. Auf dem 8.) Delbrück.“ — Blätter aus dem Berliner Tagebuch eines dänen. „Der bekannte dänische Schriftsteller Achton Friis ver⸗ öffentlicht in„Politiken“ Tagebuchaufzeichnungen aus einem neuer⸗ lichen Besuche in Berlin. Diese Blätter sind lesenswert. Es ist don Interesse, was Friis und wie er es gesehen hat, und am interessantesten, wie jene Ironie, mit der die Tänen sich in der Regel gegen starke Eindrücke wappnen, vor dem, was er in musik im Berliner Lustgarten und die Zuhörer, die ihr lauschen. „Nie habe ich Musik auf eine Menschenmenge einen mächtigeren Eindruck machen sehen, als hier. Es war, als ob die Kunst, in der diese Rasse sich ihren großartigsten Ausdruck geschaffen hat, sich hier zu dieser Menge wandte und sie über die Feindschaft der gan⸗ zen Welt emporhob. Zum Schluß kam ein Potpourri von Vater⸗ landsliedern, das mit der„Wacht am Rhein“ endete. Als die ersten Strophen dieses Liedes zu den Ohren der Zuhörer drangen, ging ein Erblassen über ihre Gesichter. Ich sah Männer, die, um sich zu beherrschen, die Zähne zusammenbissen und die Brauen runzelten. Kein Haupt entblößte sich, keine Hand hob sich zum Bei⸗ fall. Aber als der letzte Axkord abbrach und das Echo zwischen den Steinriesen des Schloßplatzes verhallt war, da standen diese Tausende totenstille, als lauschten sie noch weit in die Zukunft hinaus. Und in allen ihren feuchten Augen und ihren verbissenen Zügen las ich:„Lieb Vaterland, magst ruhig seinn Ein anderes Tagebuchblatt des dänischen Verfassers.„Welche wunderliche Ruhe hier herrscht, überall, unter allen Verhältnissen. Ich kam in Berhin zeitig am Abend gerade an dem Tage an, da die ersten stark übertriebenen Nachrichten über den Sieg in den Karpathen 8 Totenstille herrschte. Die„Linden“ lagen vereinsamt, auf den Hauptstraßen ganz wenige Menschen. Keine Zusammenrottung, keine Huldigung, kein Festrausch. Vor den De⸗ peschenbureaus 20 bis 30 Menschen. Es war Anordnung zur öffent⸗ lichen e worden, und so wehten denn die Flaggen. Das war alles! Diese wurzelt in einem ungeheuren Ver⸗ trauen zur Sache— der des Deutschtums—, zum Heere, zu dem schließlichen Ausgang. Italiens Kriegserklärung wird rein sachlich erörtert die Lage wird nicht wesentlich verändert. Viel⸗ leicht wird das Ergebnis verzögert, geändert kann es nicht werden. Wir sind sicher. Ich treffe einen alten Herrn, einen sehr alten Herrn, der auf meine Zweifel darüber, ob Deutschland werde aus⸗ 00 folgende Antwort gibt: Unsere Kasernen sind von überfüllt. Der Jahrgang 1915 ist noch nicht in Man spricht vom Kupfermangel. Aber sehen an der Nordspitze der Museumsinsel; er Berlin sieht und erlebt, dahinschmilzt. Er schildert die Militär⸗ An „. Der Soldat, der von der Front heimkommt, steht in dem Bewußtsein der bürgerlichen Bevölkerung nicht als„der Held“ da. Der Mann hat seine Bürgerpflicht getan, so wie wir anderen die unsere tun. Der Korpsgeist ist bis zum Unglaublichen ent⸗ wickelt. Die vornehme Dame, deren Mann als Offizier an der Front steht und die ihre ganze Villa dem Roten Kreuz überlassen hat, gilt genau so viel wie der Gemeine, der in ihrem Hause einen Platz einnimm Eines Nachts erwacht der Erzähler von dem Klange rhyth⸗ mischer Marschtritte. Er tritt in den Erker seines Zimmers und blickt auf die Straße, eine Querstraße der Friedrichstraße, hinab. Da sieht er die Marschierenden. Sie verfolgen die Fried⸗ richstraße.„In dem kalten Dämmerlichte sehe ich einen Zug grauer Gestalten, die vorbeigleiten einen Strom, der kein Ende nehmen will. Ich kann sie gerade noch er⸗ kennen und sehe, daß es neu eingezogene Mannschaften, noch un⸗ gebrauchte Soldaten sind. Sie sind noch in ihren eigenen Kleidern, die meisten haben ein kleines Zeugbündel in der Hand. Unaufhörlich gleitet dieser Strom vorbei in der grauen Morgendämmerung, unwirklich, gespensterhaft. Aber jetzt klingen die Tritte stärker, und Töne dringen an mein Ohr, zuerst schwer gedämpft, wie der Schlag der Brandung gegen eine ferne Küste, dann steigend, lauter, näher — und jetzt, jeßt kommt er, der Gesang— der Gesang:„Deutsch⸗ land, Deutschland über alles... Das Zeitmaß ist schnell; es Spe mich wie Fieber... Ist das ganze ein Traum, eine Offenbarung.. ist es ein ganzes Volk, das wandert. sind es alle Millionen Germaniens, die zur Grenze gehen——?“ — Eine amerikanische Kinostadt. Wenige Kilo⸗ meter von Los Angeles in Kalifornien ist eine Stadt im Bau, die imstande sein wird, sich innerhalb weniger Stunden in Rom oder Athen, in Babylon oder Paris, in London oder New Pork zu verwandeln. Ihre Gebäude sehen von jeder Seite anders aus, es wimmelt von den verschiedensten Architekturen und scheint ein Haus von vorn eine Schmiede so stellt seine Rückseite eine brasilia⸗ nische Fazenda, seine beiden Nebeuftonten einen Jagdpavillon und T * trät einer Dame von Lœwprenc Gebiete des Lehrlingswesens war die Kammer sehr stark in Anspruch genommen, da es hier galt, viele Mißverständnisse. und Schwierigkeiten aufzuklären. Zahlreiche Lehrjungen und Lehr⸗ meister glaubten sich infolge der Kriegslage nicht mehr an die Ver⸗ träge gebunden. Die Kammer ist in solchen Fällen eingeschritten und hat nach Beratung im Lehrlingsausschuß Grundsätze auf- gestellt, die den Betriebs- und hauswirtschaftlichen Verhältnissen beider Teile Rechnung tragen. Die Korporationen sind angegangen worden, die selbständigen Betriebe nach Möglichkeit zu unterstützen, sofern der Lehrmeister zur Fahne einberufen war. Auf die Wirkung des Krieges bezüglich Geschäftsführung der Kammer übergehend, schildert Redner, in welcher Weise die Kammer von Anfang an bemüht war, durch Rundschreiben den Handwerkern Arbeits⸗ und Verdienstmöglichkeit zuzuführen. Als ein schönes Zeichen der Opfer⸗ willigkeit des hessischen Handwerks konnte bekannt gegeben daß die verschiedenen Sammlungen für die Kriegsfürsorge, sonstige Maßnahmen und Weihnachtssendungen eine Summe von rund 50 000 Mark erreichten, die sich auf das Rote Kreuz, Kriegs⸗ versicherung, Fürsorge für die Hinterbliebenen ins Feld gezogener Krieger, für Krediteinrichtungen, für die geschädigten Handwerker in Ost⸗ und Westdeutschland usw. verteilten. Ein weites Arbeitsfeld 2 2 85 * 5 1 nahm das Vergebungswesen ein, und es ist den Bemühun⸗ 5 gen der Kammer gelungen, Aufträge für das Wagner⸗, S Sckmiede⸗, Schneider⸗ und Seilerhandwerk im Betrage von über 2 Millionen Mark hereinzubringen, die ordnungsmäßig, möglichst nur unter hessischen Handwerkern verteilt worden sind. Die verschiedenen Zweige des Baugewerbes wurden mit entsprechen⸗ den Eingaben an die maßgebenden Behörden wirksam unterstützt. er, 5 1 Der Redner legt näher dar, in welcher Weise sich das Vergebungs⸗“ wesen der Militärbehörde zugunsten des Handwerks entwickelt hat und in welcher Weise die Arbeitszuführung im Kammerbezirk organisiert worden ist, und erstattet weiter Bericht über die Or⸗ ganisation in den einzelnen Handwerkszweigen. Er schloß mit der Ueberzeugung, daß die einzelnen Berufsstände auch in dieser schweren Zeit ihre Aufgaben voll erfüllen und auch wacker in den nationalen Aufgaben und die Sicherstellung unserer wirtschaft⸗ lichen Ueberlegenheit mitarbeiten werden. Nach dem mit Beifall aufgenommenen Tätigkeitsbericht gab Vorstandsmitglied Sames einen Bericht über den Rechnungsab⸗ 0 schluß für 1914, und danach erläuterte der Vorsitzende den Vor⸗ anschlag für 1916, den die Versammlung debattelos geneh⸗ migte. Die Ausgaben belaufen sich auf 40 900 Mark gegen 47100 Mark im Vorjahre. Unter den Einnahmen ist ein Staatszuschuß von 22 000 Mark enthalten. gewerbeverein Nieder-Olm und bei der Sattler- und Tapezierer⸗ Innung in Worms solche Ausschüsse gebildet wurden, denen die Versammlung zustimmt. Nach einem kurzen Referat des Vo über eine Abänderung der Meister⸗Prüfungsordnung für die Ab⸗ solventen der Bauabteilungen an den Gewerbeschulen berichtete der Syndikus über die Fürsorge für die Kriegsbeschädig⸗ ten. Er bezeichnete es als eine vaterländische Pflicht, für alle Kreise des deutschen Volkes, den Kriegsbeschädigten nach den heldenmütigen Kämpfen beizustehen und sie nach Möglichkeit rstandsmitgliedes Lautz wieder ihren Berufen zuzuführen. Die Militärverwaltung habe bereits für die vollständige Heilbehandlung und die Wiederein⸗ fuyrang in die verschiedenen Beruse Maßnahmen getroffen, und es hätten sich allenthalben Ausschüsse und örtliche Kommissionen zur praktischen Durchführung dieser Maßnahmen und Ratschl gebildet. Mitglied Schmuck- Worms tritt für möglichste Erleich terung beim Uebergang von Kriegsbeschädigten in ein, was vom Vorstand auch zugesagt wird. Ueber die Verdingungsstelle der Handwerkskammer berichtet Vorstandsmitglied Sames, über die Handwerker-Zen⸗ tralgenossenschaft Direktor Paech. g 1 Ueber den letzten Punkt der Tagesordnung, die Beschaf⸗ fung von Arbeitsgelegenheit, berichtete ebenfalls der Syndikus. Er betonte, daß die größtmöglichste Beschaffung don Arbeitsgelegenheit eine Lebensnotwendigteit für den Handwerker⸗ stand besonders nach dem Kriege sei. Dann werde die außer! ordentlich hohe Zahl der Zurückkehrenden einen ganz gewaltigen Andrang zum Arbeitsmarkt herbeiführen, wofür schon jetzt alle Vorbereitungen getroffen werden müßten. Der Redner legt den Organisationsgedanken dafür näher dar und fordert die Korpora⸗ tionen der einzelnen Handwerkszweige auf, sich möglichst zu 7* „auch korvorativ große Aufträge zu übernehmen. Auf diese Weise hofft Handwerk bei tatkräftiger Mitarbeit den rungsverbänden zu vereinigen, damit sie in der Lage sind der Redner, daß auch das 1 5 Einzelmeister wirtschaftlich gerüstet den kommenden Zeiten mit Ruhe entgegensehen kann. Damit war die Tagung gegen 1 Uhr beendet. * eine Militärbaracke dar. Unternehmerin dieser Wunderstadt ist eine Kinofirma. Wie wir der Chikagoer Zeitschrift„Modern Mechanics“ entnehmen, sind einige Viertel davon bereits fertig gestellt und haben schon zum Hintergrund mehrerer Filmdramen gedient. Die Hauptverkehrsader der Kinostadt wird 10 Kilometer lang werden, die Querstraßen werden sämtlich verschieden, in antikem, mittel⸗ alterlichem oder modernem Geschmacke gepflastert werden, so daß dem Spielleiter sich die mannigfaltigsten Möglichkeiten bieten wer⸗ den. Vor den Toren werden Theater, Militärbaracken und zwei Vorstandsmitglied Klingel⸗ schmitt machte nähere Angaben über die Errichtung neuer Ge⸗ sellen-Prüfungsausschüsse, woraus hervorgeht, daß beim Orts⸗ 0 1 1 5 1 5 163 1 1 * 2 * 5 11 9 1 1 1 9 „ 75 24 5 1 18 1 7 7 1 13 2 15 3 2 2 * 5 7 * mit allen Schikanen modernster Chirurgie ausgestattete Kranken? häuser für mehr oder weniger grausige oder rührende Operationen erstehen; ein lreisförmiges Amphitheater wird sich dazu gesellen, das bald als Kolosseum, bald als altgriechische Arena, bald als Radrennplatz oder Zirkus Verwendung finden wird. Die Umge⸗ bung, das malexische San Fernando⸗Tal, scheint gleichfalls für kinematographische Aufnahmen sehr geeignet. Es weist wildroman⸗ tische neben zart idyllischen Stellen auf und besitzt einen mächtigen Teich, in dem die blutigsten Seeschlachten wie die molligsten Kahn⸗ fahrten vor sich gehen können. Eine darüber führende Brücke wird die verschiedensten Formen annehmen, und auf einen Wink des Spielleiters von einer schweren altrömischen Bogenbrücke in eine anmutige Hängebrücke aus Stahl verwandelt werden können. Die Bevölkerung wird aus ungefähr 15000 Angestellten der Gesell⸗ schaft bestehen, die dauernd in der Kinostadt angesiedelt werden sollen. Obwohl der Firma das Unternehmen annähernd 8 Millio⸗ nen Mark verschlingen wird, hofft sie doch auf ihre Rechnung zu kommen und durch ihre Films eine Jahreseinnahme zu erzielen, die die aufgewandten Kosten reichlich einbringen wird. — Bilderdiebstähle in London. In der letzten Zeit sind in London mehrere Bilderdiebstähle vorgekommen, die, wie „Daily Chronicle“ erzählt, von überraschender Kenntnis der künst⸗ lerischen Werte zeugen. Der letzte wird von den Malborough Gal⸗ leries gemeldet, wo allein 18 Oelgemälde aus dem Rahmen ge⸗ schnitten wurden. Unter den sehr hervorragenden Kunstwerken, die hier verschwunden sind, befinden sich u a. das Porträt einer Dame mit Hund von Hoppner, ein kleines Exterieur von Watteau, Por⸗ 1 5 e, ein dschaftsbild von Gains⸗ borough und ein Wasserfall von Ruisdael. Bongs Kriegs⸗ Kalender mit Illustratio⸗ nen“(Deutsches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin W. 57, Preis jedes Heftes 20 Pfg.). Heft 11, welches die Berichte vom J. bis 31. Mai 1915 enthält. Es enthält ferner acht Bilde Die Fortsetzung ist soeben erschienen in r unserer ersten Schlachtdenmaler. —— L em el 1 dl n 1 A1 10. 2 1 5 5 4— 7 1 8. N li. r i n 1 PD. 1 1 t 7 w K Kälber kk. urg 8 N e J r 80—82 133—19 0 e Saugkälber K 68—7 113 5 Ge e Saugkälber 1 0 af Lei 1 haf 1 G mmer n 1 uimmel 1 50—51 08 ste el und hafe 44— 00 104—00 f g eine 0 1 von 80 bis a ht 0 115.00-120.00 140.00— 145.00 l f ige ine nter 80 kg au 0 00.00—00 125.00—140 — e ei on 100 bis 8 e 3 115.00-120.00 140.00—145. 00 urg ge zn 120 bi Leut e 120.0 40* * a—*— 8 1 Uirchliche Nachrichten. 8 Israelitische Religionsgemeinde. 0 f G in der Synagoge je) f a a Juli 1915 etn 1 7.45 abgese 8.30 met 4.00 U . Landkt 9.35 Ul —— Iri f met Gießen ol 8* 9 g 9 . 1 — We* ch 5 ge 1 f 2 1 0 ö 0 6 erach a f g 9 79 WNW. 2 10 gey ö a 1 l 7 16,5 11 81 9 8 Gewütte 5 t 0 lebe er 4 16,4 4 8* Kre S erzogin S 6 5 3 ö 8 0 0 5 er be eri Worms e 5*„ 10 1 9 eorg Je e 3„t de e rde 0 erschlag 5 um. icht N 1 116 1—— — l 5 Me. er Müllersche Badeanstalt er Körtie j de f 1 inter n 0 e! Wasserwã e e 1 ahn an Jaun 1 5 12 en Kenntnis. Gießen, den 30. Juni 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung, treffend Bestanderhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung— worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt— sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen rschrift, soweit nicht a den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, g 8 9 Ziffer b) des Gesetzes über den Belagerungszustand N 4. Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2 55) des Bayerischen . etes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 oder nach 8 57 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Fe⸗ 8 ruar 1915 bestraft wird. 8.1. Inkrafttreten der Verfügung. * Die Verfügung tritt am 30. Juni 1915, nachts 12 Uhr, ft. 1 b) Für die in 01 Absatz e bezeichneten Gegenstände treten Meldepflicht und Beschlagnahme erst mit dem Empfang oder der gna 5 etwa hin 5537 die 0 05 1915, nachts 12 Uhr, Beschlagnahme für die gesamten an welchem diese Mindestvorräte überschritten werden. e) Verringern sich die Bestände eines von der Verfügung Be⸗ en nachträglich unter die angegebenen Mindestmengen(siehe 40, so behält die Verfügung trotzdem für diesen ihre Gültigkeit. 8 2. Von der Verfügung betroffene Gegenftünde. 2 Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom Inkrafttreten dieser 8 ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der in der unten⸗ stehenden Uebersichtstafel aufgeführten Klassen(einerlei ob Vorräte Leiner, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Aus⸗ nahme der in§ 4 bezeichneten Vorräte. f 5 3 Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw. Von dieser Verfügung betrofsen werden: a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Be⸗ trieben die in 8 2 aufgeführten Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden; b alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Wirtschaftsbetriebes, ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen für sich— für andere in Gewahrsam haben, oder wenn sie sich bei ihnest unter Zollaussicht befinden; 4 alle Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbünde, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, oder die solche Gegenstände in Gewahr⸗ sam haben, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden: d) Personen, welche zur Wiederveräußerung oder Verarbei⸗ tung durch sie oder andere bestimmte Gegenstände der in 8 2 auf⸗ geführten Art in Gewahrsam genommen haben, auch wenn sie mm übrigen kein Handelsgewerbe betreiben: eh alle Empfänger(der unter a bis d bezeichneten Art) solcher Gegenstände nach Empfang derselben, falls die Gegenstände sich am Meldetag auf dem Versand befinden und nicht bei einem der unter a bis d aufgeführten Unternehmer, Personen usw. in Ge⸗ wahrsam oder unter Zollaufsicht gehalten werden: 1) auch diejenigen Personen, Gesellschaften usw,, deren Vor⸗ räte durch schriftliche Einzelverfügung beschlagnahmt worden sind. *) Wer in einem in 1 e erklärten Orte oder Distrikte ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während desselben vom Militärbefehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt oder zu solcher Uebertretung auffordert oder anreizt, soll, wenn die bestehenden Gesetze feine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden. e Wer in einem in Kriegszustand erklärten Orte oder Be⸗ zirke eine bei der Verhängung des Kriegszustandes oder während desselben von dem zuständigen obersten Militärbefehlshaber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erlassene Vorschrift übertritt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.. 8 h Wer vorsätzlich die eri zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder 1 577 unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ 1 tausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer sahr⸗ lässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung ver⸗ pflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder f unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu drei⸗ tausend Mart oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. hende Betan tant machung bringe ich N hiermit zur Die ie Einzelverfügungen und die Verfügungen Ch. I. 124./ I. 15. F iese allgemeine erweiterte. Von der Verfügung betroffen sind hiernach insbesondere—5 stehend aufgeführte Betriebe und Personen: gewerbli Betriebe: Chemische Fabriken, Sprengstoff⸗ . e alle Betriebe, die Chemikalien herstellen oder 40 stelle Zweigstellen vorhanden(Iweigfabriken, Filialen, Zweig⸗ bureaus, Nebengüter u. und zur Durchführung der diese Zweigstellen verpflichtet. 1 5 zirks iin welchem sich die Hauptstelle befindet) ansässigen Zweig⸗ stellen werden einzeln betroffen. 8 4. Ausnahmen von der Verfügung. Ausgenommen von dieser Verfügung sind solche in 8 3 ge⸗ kennzeichneten Personen, Gesellschaften usw., deren Vorräte lein⸗ schließlich derjenigen in sämtlichen Zweiastellen, die sich im Be⸗ zirk der verfügenden Behörde befinden) am 30. Juni 1915, nachts 12 Uhr, geringer waren als die in der untenstehenden Uebersichts⸗ tafel Spalte C) aufgeführten Mengen. Auch diese Personen sind auf besonderes Verlangen der verfügenden Behörde zur Meldung ihrer Vorräte oder zu Fehlmeldungen verpflichtet. 85. Besondere Bestimmungen.. a) Die Verwendung der beschlagnahmten Bestände hat nach der in der untenstehenden Ueber si chtstafel angegebenen Weise zu erfolgen. 6 5. b) Die Lieferung(Lagerwechsel) beschlagnahmter Mengen ist nur auf Grund von Versanderlaubnisscheinen der Kriegs⸗Rohstoff Abteilung des Preußischen Kriegs ministeriums gestattet. Anträge sind an die Kriegschemikalien ktiengesellschaft zu Berlin W. 66, Mauerstraße 63/65, zu richten, der die Vorprüfung der Anträge obliegt. 0) Freigegeben werden durch die Kriegs-Rohstoff. Abteilung die für anderen als in Spalte A der untenstehenden Uebersichtstafel genannten Bedarf unentbehrlich erscheinenden Mengen zum Ver⸗ brauch(nicht zum Weiterverkauf) monatlich auf Antrag. Die Anträge auf Freigabe sind an die Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin W 66, Mauerstraße 63/65, zu richten, der die Vor⸗ pritfung der Anträge obliegt. 8 d) Der nicht verbrauchte Teil der freigegebenen Mengen ver⸗ feel mit Ablauf des letzten Gültigkeitstages, auf den der Freigabe⸗ chein lautet, erneut der Beschlagnahme. e) Für den Handel, auch mit freigegebenen Mengen, sind die vom Bundesrat oder von den verfügenden Militärbehörden etwa festgefetzten Preisgrenzen maßgebend: Ausnahmen bedürfen der Zu⸗ stimmung derjenigen Behörde, welche die Höchstpreise sestgesetzt hat, oder der von ihr ermächtigten Stellen. J Nach Spalte K der untenstehenden Uebersichtstafel verarbei⸗ tete, aber hierbei nicht verbrauchte(also noch technisch nutzbare) M. verbleiben unter Beschlagnahme. Jede andere Verwendung und Verfügung ist verboten. 8 6. Meldebestimmungen. Die von dieser Verfügung betroffenen Vorräte sind monatlich zu melden. Die erste Meldung hat auf einem Meldeschein bis zum 10. Juli 1915 zu erfolgen und ist an die Kriegschemikalien Aktien⸗ Fate ea Berlin W. 66, Mauerstraße 63/55, zu richten.(Die riefe müssen ordnungsgemäß frankiert sein. „Dieser Meldeschein wird für die Julimeldung auf schriftliches Ersuchen von der Kriegschemikalien Aktiengesellschaft portofrei ver⸗ sandt. Die verlangten Meldungen über Vorräte, Abgänge usw. sind deutlich in den auf dem Meldeschein befindlichen Spalten an⸗ zugeben. In denjenigen Füllen, in welchen genaue Ermittlung des Gewichts durch Verwiegen mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, können die Gewichte nach dem Lagerbuch oder nach Belegen aufgegeben werden. Die Belege müssen zur Nachprüfung bereit gehalten werden. Weitere Mitteilungen darf der Meldeschein nicht enthalten. Die späteren Meldungen über Vorräte, Abgänge usw. sind in gleicher Weise monatlich, pünktlich bis zum 10. jeden Monats, an die Kriegschemikalien. Aktiengesellschaft, Berlin W. 66, Mauer⸗ straße 63/65, einzureichen, von der die Uebersendung der hierzu er⸗ forderlichen Meldescheine an diejenigen Firmen unaufgefordert erfolgen wird, die im Juli Vorräte an Chemikalien gemeldet haben. Andere Firmen haben die Scheine einzufordern. Bei vollständigem Abgang der Vorräte durch Verarbeitung, Verbrauch, Verkauf laut Spalte A und B der untenstehenden Ueber⸗ sichtstafel oder Freigabe laut 8 5 Absatz ist einmalige Fehl⸗ anzeige am nächstfolgenden Meldetermin, einzureichen. Eine weitere Meldung ist dann so lange nicht erforderlich, wie Vorräte nichtmehr vorhanden sind. Die Beschlagnahme wird jedoch bei Zugang neuer Vorräte sofort wieder wirksam, so daß alsdann bis zum 10. jeden Monats wieder eine Bestandsmeldung einzugehen hat. Anfragen, die porliegende Verfügung betreffen, sind an die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft zu wichten. * Umfang der Meldung. Außer den Angaben über die Vorratsmengen ist anzugeben, wem die fremden Vorräte gehören, die sich im Gewahrsam des Auskunftspflichtigen(Ss 3 und 4) befinden. 88 Lagerbuch. Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch einzurichten, aus dem jede Aenderung der Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Zur Feststellung, ob die Angaben richtig gemacht sind, werden im Auftrage des Kriegsministeriums Beauftragte der Polizei⸗ und Militärbehörden die Vorratsräume untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten prüfen. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen. Oeffentlicher Impftermin nächsten Mittwoch, nachmittags? Uhr, in der Turnhalle der Stadtmadchenschule, Schllerktrahe 8. 1508 Kokspreise, ültig v 1. Juli 1915. f Es kostet 1 Zenmer ab Gaswerk: 3 Stückkoks Nußkoks bei Abnahme von nundestens„6 ftr. 1.30 M. 1.40 M. bei Abnahme von mindestens 36 Itr. 1.25 M. 1.40 M. bel Aenahme von nündeftens 20 Sir. 150 P. i. Lo Se bei Abnahme von mindestens 400 Ztr. 1.15 M. 1.30 M. bei Abnahme von über 800 Itr. 1.10 M. 1.0 M. Im Gaswerk findet nur Verkauf von über 5 Zenner 25 die meisten biesigen Kohlenhändler verabfolgen Gas. ols auch in Mengen unter 5 Zentner zum Preise von 1.30 M. für Stück und 1.40 M. für Nußkoks vro Zentner. Für die Anfuhr an das Haus werden 10 Pfennig für den Zentner berechnet. Für Abnehmer außerhalb der— 1 ft Klassen-Lotterie beginnt wieder sind zu beziehen durch die Königlich Preuß. Lotterie- R. Buchacker Fritz Flimm Fernsprecher 877. Uebersichtstasel. A B E 1 Erlaubt sind Verarbeitung und Verbrauch 1 Ae deen ee 2 Stoffgattung beschlagnahmter Bestände und Zugänge den⸗ e a5. e 5 5 8 2 jenigen Eignern, die in ihren Büchern aus— eschlagnahmter Vorrate sam Tage der Beschlag⸗ weisen an nahme kleiner war als 1 1— 2 J Natron-(Chile-), Kali-, Kalt- daß sie mit den erarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, (Norge-), Ammoniaksalpeter[Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Austräge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schast, g Pulver aussühren; Berlin N', Mauerstraße 63/65; 500 5—— 975—— der Klassen a und b b Salpetersäure jeder Grädigkeit, daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, zusammen). auch gemischt und verunreinigt[Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, unter Agen. Verbraucher Pulver ausführen; für die unter Agen. Bedürfnisse; e Toluol, roh, gereinigt, rein oder daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 20 in a Stoffen, Nitro-] Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), toluol aller Art bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, unter Agen. Verbraucher Pulver ausführen; für die unter Agen. Bedürfnisse; d Japankampfer jeder Aufbereitung] daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 20 gleichgültig, wo die Aufbereitung Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), tattfand), auch als Kampferpulver[bar oder unmittelbar Austräge der deutschen] Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ und Kampferblume Armee und Marine auf Sprengstoff, Pulver schaft; und Medikamente ausführen; e Glyzerin mit 75 v. H. und mehr] daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 50 Reingehalt Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ Armee und Marine ausführen, für die ihnen schaft; von der bestellenden Behörde die Unersetzlich- keit bescheinigt ist; 5 1 Schwefelinhalt in Schwesel und daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten Militär-, Marinebehörden, 1500 Schwefselkies aller Art, in Zink-]Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel— Friedr. Krupp(Essen),(Schwefelinhalt). blende, in schwefliger Säure sowies bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— in rauchender und wässeriger[Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, Schweselsäure jeder Grädigkeit Pulver ausführen; unter A genannte Verbraucher (auch in gemischter und verun⸗ für die unter Agen. Bedürfnisse. reinigter Säure) Frankfurt(Main), im Juni 1915. Stellvertr. Generalkommando 18. Armeekorps. e Ziehung der ersten Klasse—————— Täglich frische 1 D frisi Heidelbeeren * amen TIIS1eren versendet Pd. 30 Pfg. f Heinrich Strauß, Dorf Shampo — Kopfwaschen (232. Königl. Preullischen) am 9. Juli d. J. 510 Neuen Bäue 12, E, 8 r 1.5.— 1. 10.— 1. 20.— J. 40.— Klasse Warmluftstrom-Trockenapparat Frau Bernh. Dosch Damen-Frisiersalon separat 7, 7 Ankauf von Wirrhaar. Kassel b. 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