Ur. bt Swenes Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Giehener Familienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Deutscher Neichstag. 7. Sitzung vom 19. März 1915. Präsident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 17 Mi⸗ nuten. Die zweite Lesung des Etats wird fortgesetzt und zwar bei dem Etat des Allgemeinen Pensionsfonds. Hierzu li eine Entschließung des Ausschusses vor auf Einbringung eines Ge⸗ setzentwurses für die Kriegsinvalidenversorgung. Abg. Meyer⸗Herford berichtet über die Verhandlungen und befürwortet die Entschließung. Der Etat wird bewilligt und die Ent⸗ * angenommen. i bolgt er Etat des Reichsamts des Innern. Zunächst wird über die Ernährungs⸗ und Kriegslieferungsfragen n Abg. Graf Westarp berichtet über die Verhandlungen des Ausschusses. Anerkannt wurde auch in der Kommission, daß der Landwirtschaft die Lösung der Aufgabe der Volksernährung im wesentlichen obliegt und daß ihr große Schwierigkeiten und ge⸗ waltige Opfer und Aufgaben daraus erwachsen. Es herrscht Ein⸗ mütigkeit darüber, daß wir durchhalten müssen. Dieses Ziel ist allen Interessen voranzustellen. Allgemein ist man überzeugt, daß die vorhandenen Vorräte an Getreide und Mehl bis zur nächsten Ernte bei den bisherigen Maßnahmen zur Streckung der der Vorräte voll⸗ kommen ausreichen, ja, daß noch eine Reserve übrig bleibt. Im Interesse der Ernährung des Volkes wird eine alsbaldige allgemeine Festsetzung möglichst billiger Höchstpreise für Brot und Mehl entsprechend den Getreidepreisen durch die Kriegsgetreide-Gesell⸗ schaft und die Ortsbehörden gewünscht und eine entsprechende Reso⸗ lution vorgeschlagen. Da die Preise für Futtermittel zum Teil un verhältnismäßig gestiegen sind, wurde in einer weiteren Reso⸗ lution die Festsetzung von Höchstpreisen für Futtermittel im Klein⸗ handel entsprechend den Großhandelspreisen gewünscht. Ferner wurde gefordert die rechtzeitige Ermittelung der Bestände an Schweinen und Kartoffeln nach dem 15. März 1915, sowie die tunlichste Sicherstellung der Kartoffelbestände für die menschliche Ernährung und Festsetzung von Höchstpreisen für den Zwischen⸗ und Kleinhandel. Eine allgemeine Beschlagnahme der Kartoffel⸗ vorräte wurde abgelehnt. Doch soll als Reserve für die letzten Monate vor der neuen Ernte ein Bestand an Kartoffeln durch An⸗ kauf für das Reich sicher gestellt werden. Die Forderung, die Spiritusbrennereien noch mehr zu beschränken, wurde wegen des gewerblichen Spiritusbedarses als nicht annehmbar erklärt. Um die Kartoffelvorräte gegen Verfütterung an Schweinen sicher zu stellen, ist die Notwendigkeit schleuniger Verminderung des 7 Schweinebestandes von der Kommission anerkannt worden. Es wurde aber vor einem überstürzten und planlosen Vorgehen gewarnt. Vor allem soll darauf geachtet werden, daß diejenigen Schweine zuerst abgeschlachtet werden, die nur mit Kartoffeln und anderen menschlichen Nahrungsmittein gefüttert werden. Ueber die Krie gs⸗ lieferung wurde eine Reihe von Beschwerden eingebracht. Das Wort wird nicht weiter verlangt. Das Haus tritt in die Beratung der Sozial politik. Abg. Graf 3 berichtet auch über diesen Teil der Bergbau, in dem ebenfalls ein Kugleich der Interessen. Kapital und Arbeit sehr wohl möglich gewesen wäre. i eine Regelung des gedrü i hältnisse auf dem Arbeitsmarkt sich noch erheblich schwieriger ge⸗ stalten. Die Arbeitslosenunterstützung ist nach Beendigung des Krieges, wenn die Massen zu den Arbeitsstätten zurückfluten, un⸗ notwendig. Auch der Arbeitsnachweis ist neu zu organi⸗ steren und zwar unter der Leitung eines zu schaffenden Reichs⸗ e n 8 wer e des Sgesetzes von ist im Interesse der Gewerkschaften no Abg. Gies berts(Str.): Die Arbeitsnachweife müũssen außer⸗ halb aller politischen und gewerkschaftlichen Kämpfe stehen, damit sie nicht im Interesse einzelner Parteien ausgebeutet werden können. Für die Kriegsinvaliden muß durch eine umfangreiche Or⸗ ganisation gesorgt werden. Verhindern müssen wir unter allen Unrständen,—9 späterhin einmal der Kriegsinvalide ein politisches] S Agitationsmittel wird. Wir müssen 1 wirtschaftlich und finanziell durchhalten, dann wird nach dem Kriege unser Wirt⸗ schaftsleben wieder zu neuer Blüte gelangen.(Beifall im Zentrum.) Abg. Bassermann(Natl.): Es wird eine Ehrenpflicht des deutschen Volles, der Gesetzgebung und Verwaltung sein, für unsere Sriegsin validen in jeder Gießener een Gastspiel von Mitgliedern des Frankfurter Schauspielhauses. Frankfurter Gästen blieb es vorbehalten, unserm. gestern abend auch ohne die Unterstützung der Stammgäste das Ansehen eines gutbesetzten 9 zu geben und nebenher zu be⸗ Eine weisen, daß uns die Sehnsucht nach französischer Absynthpoesie nicht im geringsten zu plagen braucht: haben wir doch einen Felix Salten und vor allem einem Rapul Auern heimer, und wenn man uns auch. abend eigentlich nur mit einer Limonade qus deren Sie und Genossen können auch pikantere Sachen mixen.. er— zu K⸗Brot und Kartoffel- aufnahme bleiben wir lieber bei der Limonade; aber nach dem Kriege—— Wie gesagt, national, wie wir uns haben, die Frarszofen können uns aber gestohlen bleiben—— Drei Einakter standen auf Dem Spielplan: 1. Abend⸗ fon ne von Ludwig Fulda, 2. Auferstehung von Felix Salten und 3. Der Unverschämte von Raoul Auern⸗ heimer. Ad. 1. Eine mit rührendem Raffinement und raffinierter 5 8 N erklũgelte fromme 1 Ein von der Hetz⸗ peitsche der Mahmbegier vorwürtsgetriebener Durchschnittsmusi⸗ kant; seine Frau, die 24 Jahre lang an e alles andre ausschli„Idee zu verzweifeln drohte und im 25. an seinem Krankenlager ihre Mission erkannte, dem erblindeten Gatten Ersaz für die Cuttänschrugen eies ingen Lebens— Abend- sonne— zt schassen; ein Jugendfreund, dem vor einem Menschen⸗ alter Amerika die einzige Rettung vor seiner un⸗ glücklichen Liebe zu eben dieser Frau war. Zufällig kommt er heute frisch vom Hafen eben recht, um das Stiefkind e eee Vorher aber erfithrt er merkwürdige Die Frau des Alten erklärt dem Freund, daß sie dem — 2 seit einem Jahre das zerquälte Dasein damit zu einem strahlenden Lebensabend vergolde, daß sie dem Blinden eine un⸗ unterbrochene Kette von Ewiglkeitserfolgen seiner Werke vortäusche. N beider spütes Glück sei auf einer Lüge qufgebaut. Aber bitte, Diskretion 1 Der alte Musikant aber überrascht unter vier Augen den Freund mit der 1 4 1 5 daß er das ganze — Lügengebdude seiner Frau schon des been eee er earn 1. 1 4 gar 8 nach 5 brauchen. Nun, man feiert eben mit Reden und den neuesten„Erfolg“ des Musikers, als ein mitleidiger General-Anzeiger insicht zu—.— Wir empfehlen für Ihnen die Annah unse nach dem Friedensschluß als Bahnen zu leiten. atssekretär Dr. Delbrück: eing chärft worden, wo N cheint mir aber nicht zu rreichen, eine gesetzliche der Unterstützungs berech muß geholfen werden, d nicht notwendig ist. tigung schon weiter g Wir sind bereit, noch 1 zu gehen, und der 85 Damit wir hier freie Hand haben, ist 8 7— geschaffen w und Ziel zu err 3 neue organisatorisch schaffen, die ieges hing setzgebung hinsichtlich de der Ar ise ist sie bedarf noch der bessernden 8 wird natürlich volle Aufmerksamkeit 2 Organisation geschaffen werden. Abg. Wein hauser(Fortschr. Vp.): des Staatssekretärs ist zu entnehmen, daß nu Wünschen in die Praxis umgesetzt werden s Familienfürsorge wird eine Erhöhung der B. den zugeschoben. Diese erfüllen aber schon pflichtungen. In Zukunft wird also von die mehr geschehen. Bezüglich der Regelung der nachweise kommen wir ohne den von der Ko Gesetzentwurf nicht aus, der die Errichtung fürr das ganze Reich, sowie ein Rei Handwerk muß mehr an den Org nehmen. Staatssekretär Dr. Delbrück: Ueber beitsnachweise bin ich über die Mittel, zum etwas anderer Ansicht als die Mehrheit der der Abgeordnete Weinhausen in ziemlich f Ansicht zurückwies, so habe ich auch bei ih Wollen, aber noch nicht das Vollbringen ge wird erst die Zukunft zeigen. Jedenfalls i Wollens reichlich so gut, wie die des Abg. Abg. Bauer„Breslau e sekretärs Dr. Delbrück bezü h der Arbeit weiter auszubauen, ist nicht der richtige V politischen Kämpfen zu entziehen. Im Gege Grund auf Neues geschaffen werden. Abg. Wein hausen(Fortschr. Vp.): Dr. Delbrück hat mir in scharfer Weise gean ihm einen Anlaß dazu gegeben habe, wie ich meinen politischen Freunden feststellen möchte Staatssekretär Dr. Delbrück: Meine satzliche 1 der Frage einzutreten, Schwierigkeiten, die sich dabei ergeben würden würden, wenn diese an sich schon schwierig Grundsätzen belastet würde, sofort Verschie e aufflammen. Abg. Behrens(Wirtsch. Vgg.): Es daß Meinungsverschiedenheiten hier nicht z worden wären. Die Resolution betreffend den 8 alle Gewerbezweige, auch den kaufmän der Abg. Bassermann annimmt, den kaufm schließlich. Abg. Fehrenbach(Ztr.) empfiehlt ein lution, die ein Verbot der Verwendung von Zucker zur Herstellung von Spiritus herbei ändern, daß nur Getreide und Kartoffeln ni arbeitet werden dürfen. Im Interesse des Oh namentlich Badens liege es, die Herstellung aus diesen Früchten zuzulassen. Der badische Medizin.(Heiterkeit. Staatssekretär Dr. Delbrück: Ein g Schnapsbrennerei würde direkt zune Verbot ist nicht zu empfehlen. Wir brauchen S technischen Zwecken. Der Schnapsausschank weise untersagt werden, damit wird das Zig Abg. Wurm(Soz.). Ein Branntwei in Rußland sehr wohl durchführbar. Gewerbli sehr gut aus Melasse, die wir reichlich besitze Schlaganfall der Kombdie e ein Ende macht. Alten ist ein Dank an seine Göttin Muf ganze ist— zwar ein wenig parador— eine erweckende psychologische Unmöglichkeit, der den Gefühlen gegenübersteht, wie man den auf dem das Messser in einer Vivisektion aus äußerst laxen Grundsätzen herg Komödie mit pädagogischem Ausgang. K dem letzten Loch: da entsinnt er sich in einer bedürftigen Anwandlung einer früheren Geli seines Kindes, die er zwölf Jahre vernad nach seinem Tode wenigstens einer an ihn 4— die dem Sterbenden mit der„Zerema allen tun will. Aber gegen alle Verabredung Ehemann nicht; seine Auferstehung aber b des zur Unzeit dem Leben Neugeschenkten, deutige, in soviele nicht näher auseinanderzukla daß dem Auferstandenen die Sache zu dumm lich streng⸗moralisch, äußert bitterböse Ansich heit im allgemeinen und seinen Bekannten schenkt an sie die Hälfte seines Vermögens u läßt seine Koffer packen und begibt sich fort Es ist ein ergötzliches Katze⸗ und Mausspiel teien; wie bunte Bälle fliegen die Egoism Argumente hin und wieder, und Salten istz einen Ball zu verfehlen. Ad. 3. Die mit Schlappe einer vielumworbenen Eva; an die selbstgefälligem Augenzwinkern behandelte Unt wie eine schöne Frau ihre Liaisons zu kul Wort verschwendet. Auferstehung mag allenf gehen, der Unverschämte hätte ohne Schaden können. Derlei flitterbehängte Leichtfertigkeit künftigen Entwicklungen abgesehen— auge mindesten stil los. Die Gäste wurden den drei Einaktern zu erwarten, in bester Manier gerecht. Arth die Regie und in den drei Hauptro Faden Musikantentragödie zwingende Wirku den beiden Komödien die Selbstverständlichkeit sicherheit des alle Mittel beherrschenden Fachm und Anton Impeko ven sowie die Damen R hammer boten ebenfalls routinierte, gut ab Die Konversation, aufmerksam und doch rese die zahlreichen kunstvoll belichteten Charakter! mit ungeschminkter Lebendigkeit. Verordnung über den Verkehr mit Brot und Mehl in der Stadt Gießen. Auf Grund der 34 und 36 der Bekanntmachung des 25. Januar 1915 wird mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes verordnet: 8 1. Die Abgabe von Brot und Mebl darf nur gegen Bret marken erfolgen. l Die Vol schristen dieser Verordnung über Brot finden auch auf Brötchen und Zwieback Anwendung. Mehl im Sinne dieser Vorschriften ist Weizen ⸗ und Roggenmehl. 12 Die Brotmarken werden auf Grund einer auf den Namen ausgestellten, nicht übertraabaren Ausweiskarte durch die Stadtverwaltung oder deren Beauftragte aus⸗ gegeben. Eine Aus weiskarte erbält: J. jeder Haus baltungsvorstand, 5 2 jede nicht zu einem Haushalt gehörende Einzel⸗ verson. Zu einem Hausbalt rechnen sämtliche Personen, die in iom Wobnung und volle Beköstigung erhalten lalso 3. B. nicht Zimmermieter, die anderwärts ihre Mabl⸗ zeiten einnehmen). In der Ausweiskarte ist die Zabl der zu dem betr. Haushalt gehörenden Personen, sowie der ihnen zusteben⸗ den Brotmarkenbefte angegeben. l Jede Aenderung in der Zabl der Bezugsberechtigten ist der zuständigen Ausgabestelle unter Vorlage der Aus⸗ weiskarte unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Neuzuzüge sind durch Vorlage des polizeilichen Anmelde; scheins, vorübergehende Abgänge nur dann anzuzeigen, wenn die Abwesenheit des Bezugsberechtigten länger als 3 Tage dauert. 5 Bei Wegzug sind die Ausweiskarte und die nicht ver brauchten Brotmarken an 11 Ausgabestelle abzuliesern. 8 3. Auf jeder Brotmarke ist die Menge von Brot und Mehl, zu deren Bezüge sie berechtigt, sowie die Zeit ihrer Gilügkeit angegeben. Die Giltigteitsdauer beträgt 2 Kalenderwochen, nach deren Ablauf der Heftumschlag und die nicht verbrauchten Brotmarken der Ausgabestelle zurückzugeben find. Die Brotmarkenhefte werden jedesmal in anderer . ausgegeben. Ihre Weitergabe gegen Entgelt ist verboten. 84. Die Bäcker und Händler haben bei der Abgabe von Brot und Mebl jedesmal die Vorlage des ganzen Brot⸗ markenheftes zu verlangen und die Abtrennung der dem verkauften Gewichte entsprechenden Zabl von Marken selbst vorzunehmen oder in ihrer Gegenwart vom Käufer vornehmen zu lassen. Sie müssen die abgetrennten Marken sorgfältig aufbewabren und am 10. 20. und Ende jeden Monats der Stadtverwaltung abliesern. Auf Grund des durch die abgelieferten Brotmarken nachgewiesenen Be⸗ darfs erfolgt die weitere Zuteilung von Mebl an die Händler und Bäcker. g Brotmarken sind keine Zablungsmittel. 0 Die unbefugte Entnabme von Brotmarken auf Grund der einem anderen Bezugs berechtigten gehörenden oder verloren gegangenen Ausweiskarte ist verboten. Gießen, den 12 März 1915. Für verloren gegangene Ausweiskarten können neue Karten gegen eine Gebühr von 5 Pfennig ausgestellt werden. Verloren gegangene Brotmarken werden nicht ersett. § 6. Den Gasthböfen, Gast⸗ und Speisewirtschaften, Kaffee häusern, Vereinshausern usw. werden Brotmarken für die Dalste des zwischen dem 1. und 15. Februar ds. Js. fest⸗ gestellten Durchschnittsverbrauchs zugewiesen. Die Wirte dürfen Brot nur zusammen mit anderen Speisen abgeben und müssen dafür eine besondere Vergütung verlangen; sie müssen den Gästen gestatten, mitgebrachtes Brot zu verzehren. 8 7. Mit Behörden. Anstalten und wohltätigen Einrichtungen tonnen be sondere Vereinbarungen getrossen werden. 88. Den in 8 2 Absatz 1 und 2 genannten Personen, die am 2. März ds. Js. im Besitz von mehr als 10 kg Mehl waren, wird der diese Menge überschreutende, noch vor⸗ dandene Vorrat bei Zuteilung der Brotmarken mit 80 Gramm für je 2 Wochen und jede zum Haushalt ge⸗ börige Person angerechnet. 882. Landwirte erbalten, soweit sie gemäß 8 4 Absat 4a der Bundes rats verordnung vom B. Jannax 1915 zur Er⸗ näbrung der Angebörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesindes Brotgetreide oder Mehl zurückbehalten baben, keine Brofkarten. Daben sie den Verbrauch der zuxückbe⸗ baltenen Menge unter Einbaltung der in§ 4 Absaß 4a der Bundes ratsverordnung sestaelegten Zeit glaubhaft gemacht, so tritt ihr Recht auf Brotkarten wie für jeden Hausbaltungsvorstand in 112 Die einem Haushalt nicht angebörigen 1—. wie Näberinnen, Büglerinnen, Waschfrauen, Lauffrauen, Taglöbner usw. sofern sie vom Arbeitgeber Kost erbalten, baben ibr Brot selbst zu stellen und stind berechtigt, bierfür vom Arbeiigeber eine dem Wert des ihnen zu⸗ kommenden Brotes(= des Preises eines vierpfündigen Laibes Roggenbrot) für den Tag der Beschäftigung zu verlangen. 12 Zum Zwecke der Verteilung der Ausweis karten und Brotmaxken wird die Stadt Gießen in Bezirke eingeteilt, deren Ausgabestellen öffentlich bekannt gemacht werden. Dort sind die Ausweiskarten und alle 2 Wochen die Brot⸗ marken abzuholen. 8 11. Augnabmen von diesen Bestimmungen sind nur in dringenden Fällen und nur mit Genehmigung des Ober⸗ bürgermeisters zulässig. 1 Unrichtige Angaben beim Bezug der Ausweiskaxten und Brotmarken oder binsichtlich der nicht verbrauchten Brotmarken sind strafbar. 18 1 8 1 Zuwiderbandlungen werden gemäß 8 44 der Bundes ⸗ ratsbekanntmachung vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit 9 bis zu 1500 Mark bestraft. Diese Verordnung tritt am 2. März 1915 in Kraft. Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung. Am Donnerstag, den 25. März 1915, nachmittags 2 3 an wird im Impflokal(Schulgebäude, Neu⸗ adt 6 ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehöxigen von Impfypflichtigen, welche Aufforderung erhalten haben, ibre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen können. Dieselbe wird an einem Arme mit Kälberlymphe aus dem Landes⸗Impfinstitu vorgenommen. Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche zur Impfung gebracht werden. g An dem darauffolgenden Termin, Donnerstag, den 1. April, von 3 bis 4 Uhr, sind die am B. März Ge⸗ impften zu der gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankbeit bis zum Sommer von der Impfung zurückge⸗ stellt werden sollen, dem Impfarzte zur Untersuchung vorgezeigt oder ärztliche Zeugnisse abgegeben werden. Die am Großb. Kreisgesundbeitsamt(Garten- straße 19) abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt werden. 229 Gießen, den 12. Märs 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. Regelung des Verkehrs mit Gerste. Durch Bundesratsverordnung vom 9. ds. Mts. sind mit dem Beginn des 12. März 1915 die im Reiche vor⸗ bandenen Vorräte an Gerste für das Reich, vertreten durch die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresver⸗ uflegung in Berlin, beschlagnahmt. Als Gerste im Sinne dieser Verordnung gilt auch geschrotene, gequetschte oder sonst zerkleinerte Gerste. Wer mehr als 10 Doppelzentner Gerste oder mehr als einen Dovvelzentner Mengkorn aus Gerste und Hafer mit dem Beginn des 12. März in Gewahrsam bat, ist verpflichtet, diese Vorräte anzuzergen. Unter Hinweis auf die Bekanntmachungen Großh. Kreisamts Gießen vom 16. ds. Mis. im Kreisblatt Nr. 27 nom 19. ds. Mis. werden biermit alle diejenigen in der Stadt Gießen wohnbaften Personen, die mehr als zehn Doppelzentner Gerste oder mehr als einen Doppelzentner Mengkorn aus Gerste und Hafer im Gewabrsam haben, aufgefordert, diese Vorräte und deren Eigentümer bis spätestens 25. März ds. Js. im Stadthaus, Zimmer Nr. 9, anzuzeigen und dabei besonders diejenigen Mengen anzuführen, die zum Füttern. als Sagtgut oder als Saatgerste oder zur Verarbeitung gemäß§4 Abs. 3 ad beansprucht werden. Gießen, den 19. März 1915. Der ener Ke. Keller, Holzversteigerung im Ruttershausener Gemeindewald. Dienstag, den 24. März, nachmittags von 1 Uhr ab, kommt in dem Distrikt Wehrholz zur Versteigerung: 26 Rm. Buchen⸗Scheit 6 Rm. Eichen⸗Scheit 14 Rm. Kiefern ⸗Scheit 163 Rm. Buchen-, Eichen⸗ und Kiefern⸗Knüppel 1100 Wellen Buchen-Reiser 1750 Wellen Eichen-Reiser 21 Rm. Buchen⸗ und Kiefern ⸗Stock 1 Eichenstamm mit 2,54 Fstm. 14 Eichenstämme mit 4,64 Fstm. 2 Buchenstämme mit 4,04 Fstm. 208 Stück Fichten⸗Derbstangen mit 7,98 Fstm. 146 Stück Fichten⸗Reisstangen mit 1,52 Fstm. Das Stamm- und Stangenholz kommt zuerst zur Versteigerung. Ruttershausen, den 19. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen. Klinkel. 2609 2599 Frühjahrs, Pferdemarkt zu ichen. Am Mittwoch, den 24. März 1918, vormittags von 7 Uhr ab findet auf den städtischen Marktanlagen an der Rodheimer Straße Pferdemarkt statt. Der Auftrieb von Pferden aus Sperrbezirken ist unzulässig. 2 Bezüglich der in der Nähe des Marktplatzes vorban⸗ denen Stallungen erteilt Herr Lohnkutscher Huhn Auskunft. Mit dem Pferdemarkt ist eine EPrümlierung des besten Pferdematerials verbunden, wofür über 2200 Mark zur Verfügung stehen, darunter einige Preise aus Mitteln des Landwirtschafts⸗Kammerausschusses der Provinz Oberbessen. l 3 ämiierungsplan ist von derrn Weinhändler wan in Gießen erhältlich. 7 mienverteilung erfolgt nach Beendigung der Prämtierung. Gießen, den 2. Februar 1915. Die städtische Pferdemarktdeputation. Grünewald, Beigeordneter. 4923 Submisssonsweiser Verkauf von Fichtenstammholz. 1. 3 Fürstlichen Bezirk Gedern ca. 130 1(ge- schält) Station Gedern. 2. Im Fürstlichen Bezirk Usenborn ca. 110 Istm.(geschält) Station Hirzenhain. Das Holz wird in Klassen 30—39; 5— 29); 20—24 Zim. und unter 20 Ztm. sebmissionsweise verkauft. Schriftliche Gebote mit der Ausschrift:„Nutzholzverkguf“ sind an die unter⸗ zeichnete Verwaltung bis 30. ds. Mts., vormittags 10 Uhr, einzusenden. Die Eröffnung der Gebote erfolgt am 30. ds. Mts. vormittags 10 Uhr.* 5 Das Holz wird auf Wunsch vorgezeigt. Gedern, den 18. März 1915. Fürstlich Stolberg 3 Revier ⸗ Verwaltung edern. Holzversteigerung. Es werden versteigert Freitag, den 26. d. Mts., 8 10 Ubr, aus dem Domanialdistrikt Nleder⸗ Seilbach: Stämme: Kiefer 3. Kl. 1 St.— 0,80 Fstm., 4. Kl. 1. St.. 2 Istm. Fichte 4 Kl. 1 St.= 0,70 Fstm., 5b Kl. 1 St.= 0,0 Istm. Nutzscheiter Rm.: 8 Eiche 2 Kl. Scheiter Rm.: 30 Eiche, 6 Kieser; Kuppel Rm.: 228 Eiche, 177 Kieser; Reisig Rm.: 677 Eiche, 388 Kieser, 50 Fichte(Langschicht); Stöcke Rm. 34 Eiche, 12 Kiefer. Beginn der Versteigerung in Distrikt Nieder ⸗Sell⸗ bach 21a bei Brennholz Nr. 1. Nähere Auskunft erteilt Großb. Forstwart Rauber zu Treis a. d. Lumda. l Treis g. d. Lda., den 19. März 1918. Grebe Oberförsteret Treis. B. Trautwein. 2 Bilanz vom Rechnungssahr 1914 e Landw. Konsumvereins e. G. m. 1. H. zu Garhenteich. Aktiva 1 Passiva Kassenbestand 515.40 Stammanteile 565.— Inventar nach Reservefonds 1255.— Einkauf Ausstände Mobilienwert 1019.01 Reingewinn 1788.53 83.80 8370 183.75 Die Zahl der Mitglieder betrug Anfang 1914 115 Ausgeschieden im Jahre 1914 Beigetreten im Jahr 191114144 Daher Stand der Mitglieder Anfang 1915 113 2618 Der Vorstand: 0 Direktor: Lagerhalter: Der Vorsitzende Ludwig Wallbott V., Wehrum. des Aufsichtsrats:“ Stellvertreter. Gilbert Schmidt, 1 2565.58 Betriebsrücklage 575.26 Die zur Hersteuung einer Teilstrecke des Wegs Nr. 3 in Eberstadt erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar: Erdarbeiten Liefern von Basaltstücksteinen..„ „ Uebergründungsmaterial, Chaussierungsarbeiten Aufsetzen der Steine Herstellen gepflasterter Rinnen Mk. veranschlagt zu 800.— 45 sollen zur alsbaldigen Ausführung vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen auf Gr. Bürger⸗ meisterei offen, wo die Angebote in Prozenten des Voranschlags, mit entsprechender Aufschrift versehen, verschlossen und postfrei einzureichen sind. Eröffnungs⸗ termin Donnerstag, den 25. März 1915, vor⸗ mittags 9 Uhr, auf dem Rathaus. Gießen, den 18. März 1915. 2630 Großh. Kulturinspektion Gießen. H. Steinbach, Gr. Baurat. Arbeitsvergebung. Die Graben⸗ und Rohrverlegungsarbeiten für die Verlängerung der Wasserleitung in der Nidda⸗ straße zu Schotten sind zu vergeben. Angebote mit Aufschrift versehen sind bis spätestens 3 1. März ds. Js., vormittags 10 Uhr, bei uns ein⸗ zureichen. Bedingungen liegen bei uns und Großherzogl. Bürgermeisterei Schotten offen. Angebotsvordrucke gegen Bareinsendung von 50 Pfg. sind von uns zu beziehen. Freie Auswahl vorbehalten. Zuschlags— frist 3 Wochen. Gießen, den 18. März 1915. Großherzogliche Kulturinspektion Gießen. H. Steinbach, Gr. Baurat. 2031 Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Saasen für das Rechnungsjahr 1915 liegt vom 22. März l. Is. ab eine Woche lang auf unterzeichneter Stelle zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll während der Offen— legungsfrist vorgebracht werden. Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der die Ausmärker bei— zutragen haben. 2020 Saasen, den 19. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Saasen. Schepp. Verfie tungen Zur Vermeidung von Verwechselungen bel Abbesteliung von Bermi Modern eingerichtete 6⸗Zimmer⸗Wohnung im L. Sto, mit al. Zubeh, per 1. April d. J. zu verm.(1 M. Strauß, Schanzenstr. 22. ü 5 Zimmer Anz oder dgl. wird dringend um Angabe der Anze igennummer gebet. Verlag des Gieß. Anzeigers Süd-Anlage 11 fle 8⸗Zimmer⸗Wohn. ad, Gas und Elektrisch, mit reichlich. Zubehör n. 1. April zu uermiet. Näh. I. Stock. 292 Sehr sch. 5⸗Jim.⸗Wohn. mitelektr. Licht, Gas, Balk. ꝛc. per sof. od. 1. April zu verm. Louis Lotz, Bahngofstr. 2.„ Mansardenwohnung 5 Zimmer, zum 1. April zu vermieten. Näh. Wilbelm Seipp, Ludwigstr. 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