„Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das Areisblatt für den Areis Sießzen“ zweimal wöchentlich. Die„Caudwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. 165. Jahrgang Gießener Anzeiger General⸗Anzeiger für Oberhessen Donnerstag, 18. März 1015 Rotationsdruck und Berlag der Brühl'schen Univerfttäts Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul ⸗ straße 7. Geschistsstelle u. Berlag: Sl, Schrisi⸗ leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen. Aus dem Budgetausschuß des Reichstags. Berlin, 17. März.(WTB. Nichtamtlich.) Der Budgetausschuß des Reichstags beriet zunächst einige Entschließungen, in welchen die Abänderung der bestehenden Mannschaftsversorgung⸗ und Hinterbliebenen⸗ gesetze gefordert wird. Vollkommene Einmütigkeit herrschte dar⸗ über, daß diese Gesetze unbedingt verbesserungsbedürftig seien. . des Kriegsministeriums wurde zum Ausdruck ge⸗ daß es eine vornehme, heilige Pflicht des Reiches wäre, für die Kriegsinvaliden und die Hinterbliebenen der Gefallenen so weitgehend wie irgend möglich zu sorgen. Seit Kriegsbeginn würden die Gesetze einer Prüfung unterzogen, die sich insbesondere auf zwei Punkte erstrecke. Einmal sollen alle bestehenden Härten ausgeglichen werden. Dann sei es erforderlich, das ganze sorgungswesen mit den heutigen Verhältnissen in Einklang zu bringen. Da kein Tag vergehe, an dem nicht wertvolle Vorschläge dem Kriegsministerium unterbreitet würden, dürfe man die An⸗ gelegenheit nicht überstürzen. Die größten Härten würden schon letzt auf dem Unterstützungswege beseitigt, besonders zugunsten unehelicher Kinder, die später im Gesetz berücksichtigt werden sollen. Zu der Frage, ob die Neuregelung des gesamten Ver⸗ sorgungswesens noch während des Krieges oder erst nach dem Friedensschluß in Angriff zu nehmen sei, wurde in Uebereinstim⸗ mung mit den Ansichten des Kriegsministeriums und des Reichs⸗ 1 aus der Mitte des Ausschusses die Ansicht geäußert, die Materie zu schwierig sei, um sie kurzerhand zu erledigen. Zudem müßten für die entstehenden dauernden Ausgaben auch dauernde Einnahmen geschaffen worden. Von mehreren Seiten wurde vorgeschlagen, den dringendsten Notständen schon jetzt auf dem Gesetzeswege zu begegnen. Es soll daher sogleich eine gesetzliche Aenderung der Hinterbliebenenversorgung unter Bemessung der Renten nach dem letzten Einkommen der Gefallenen und unter Benutzung der von einer Anzahl wirtschaftlicher Verbände gemach⸗ ten Vorschläge in Angriff genommen werden und die Kriegsinva⸗ lidenversorgung nach dem Kriege ihre Regelung finden. Eine auf diese Lösung hinzielende Entschließung wurde angenommen. Die Beratung der betreffenden Gesetzentwürfe soll dem verstärkten Haus⸗ ltsausschuß zufallen. Auf eine Anregung aus dem Ausschuß er⸗ ärte ein Vertreter des Kriegsministeriums, daß nach den geltenden Bestimmungen die Löhnungs zahlung erst aufhören darf, wenn der Bezug der Rente beginnt, und daß etwaige Lücken bis zur Festsetzung der Hinterbliebenenbezüge durch Vorschüsse zu ver⸗ dneiden sind. Bezüglich der. e sollen die Witwen der Offiziere usw. des Beurlaubtenstandes denjenigen der aktiven Offiziere usw. gleichgestellt werden. Zur Frage der Förderung der Erwerbs möglichkeit der Kriegsin validen erklärte der Chef der Medizinal⸗ abteilung des Kriegsministeriums, daß bei der ärztlichen Be⸗ handlung der Kriegsbeschädigten von vornherein die spätere Be⸗ tätigung im Erwerbsleben berücksichtigt werde, und daß die Be⸗ — ̃—— ichung der rbsfähigkeit. Zusammenfassend kann über diese gesagt werden, daß dabei das größte Wohlwollen aller Parteien und der beteiligten Regierungsstellen in der Frage der Kriegs⸗ invaliden⸗ und der Hinterbliebenenversorgung zum Ausdruck kam. Daß diese ernste Frage aus dem Parteigetriebe herausgehoben müsse, äußerten nachdrücklichst mehrere Redner verschie⸗ Parteirichtungen. Hiernach 825 eee 3 hee des B 10 rungszustandes, insbesondere n der Presse⸗ zensur ein. Von verschiedenen Seiten wurde unter Hervor⸗ hebung von Einzelfällen geklagt, daß die Zensur nicht einheitlich 1 würde, und daß die Zensoren nicht allenthalben Ver- Herauff ändnis für die politischen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Presse zeigen. Deshalb werde oft ein schroffer Ton gegen die Pressevertreter angeschlagen und keine Rück⸗ sicht darauf genommen, welch großer wirtschaftlicher Schaden den Zeitungen aus Verboten wegen nichtiger Vorfälle vielsach erwachse. Man sehe in der Presse vielfach eine Macht, die bekämpft werden müsse, und denke nicht daran, sich ihrer Hilfe zur Stär⸗ kung und Erhaltung der patriotischen Stimmung im Lande zu bedienen. Anerkannt wurde, daß die Zensur im Kriege unent⸗ behrlich sei, es wurde aber gefordert, daß die Zensur nur in⸗ soweit aufrecht erhalten werde, als militärische Inter⸗ essen in Frage kämen. Durch ein sofort zu erlassendes Gesetz müsse jede weitergehende Zensur ausgeschlossen werden. Dem⸗ gegenüber wurde betont, daß eine scharfe Grenze zwischen mili⸗ tärischen und nichtmilitärischen Interessen nicht gezogen werden könne. Die Beschränkung der Zensur auf die militärischen Ange⸗ legenheiten sei unmöglich. Allerdings bedürfe der Belagerungs⸗ zustand einer durchgreifenden Neuregelung durch Reichsgeseß, weil auf anderem Wege eine ganze Anzahl staatsrechtlicher Zweifels⸗ fragen nicht zu lösen sei. Aber hierzu werde sich erst nach dem 1 Kriege Zeit und Gelegenheit finden. 5 Der Staatssekretär des Innern begann seine Aus⸗ führungen mit lebhaften Worten der Anerkennung für die vaterländische Haltung der deutschen Presse aller Parteien und stellte fest, daß die Debatte in fast allen wesentlichen Punkten eine Uebereinstimmung ergeben habe. Ins⸗ besondere bestehe Einigkeit darin, daß auch in diesen ern⸗ stren Zeiten die Presse nicht weiter als notwen⸗ dig eingeschränkt werden dürfe. Nur über das Maß der Beschränkungen beständen Zweifel. Während von einer Seite ein Gesetz gefordert werde dahin, daß sich die während des Be⸗ lagerungszustandes zugelassenen Beschränkungen der Presse ledig⸗ lich auf Mitteilungen und Erörterungen über militärische Ange⸗ legenheiten beziehen sollen, seien alle anderen Parteien darüber einig, daß diese Beschränkung zu weit gehe und ein klares Maß nicht geschaffen werden könne, da über die Ausübung derartiger Vollmachten nur der Takt des einzelnen Zensors entscheiden könne. Es sei schwer, geeignete, geübte Zensoren zu finden. Daß Mißz⸗ e vorgekommen seien, bestreite niemand, aber die Zentral⸗ stellen täten alles Mögliche, um eine angemessene, einheitliche Handhabung der Zensur sicherzustellen, wie ein von ihm vorgetra⸗ gener Runderlaß des Ministers des Innern beweise. Daß infolge des Belagerungszustandes Schwierigkeiten zu überwinden seien, und diese auch teilweise in dem jetzt geltenden Gesetz ihren Grund hätten. sei zuzugeben. Die Zentralstellen würden in dem Bestreben fort⸗ fahren, diese Schwierigkeiten auf das Mindestmaß zurückzuführen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zur Beschränkung der Zensur abgelehnt, dagegen fand folgende Ent⸗ schließung Annahme: 8 Erstens, den Bundesrat zu erfuchen, nach dem Friedensschluß mit tunlichster Beschleunigung einen Entwurf des im Art. 68 der Reichsverfassung vorgesehenen Reichsgesetzes über die Erklärung des Kriegszustandes vorzulegen. Darin ist auszusprechen, daß die Militärbehörden an die bestehenden Rechtsnormen gebunden sind, soweit sie nicht unmittelbar durch Gesetz selbst aufgehoben werden. Ferner ist in dem Gesetz zu ordnen, welche anderen Gesetze auf⸗ hebbar sind, und von wem die Erklärung der Aufhebung aus⸗ zugehen hat. Zweitens, den Reichskanzler zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß die Zensur nicht über die volle Wahrung der Interessen der Landesverteidigung und des inneren Friedens N vor allem aber tunlichst gleichmäßig gehand⸗ t wird. Aus der Zweiten Kammer der Landstände. Darmstadt, 17. März. Die Verhandlungen des erweiterten Fi ses wurden in Gegenwart derselben Regierungsvertreter, wie unter dem Vorsitz des Abg. Molthan, später Abficht des Schwierigkeit seiner Durchführbarkeit vor, die in der Zustimmung des Antragstellers wurden der Antrag und die wei⸗ teren Anregungen der Regierung als Material überwiesen. Zu dem Antrag des Abg. Calman, Schott und Stöp⸗ ler, die Bekanntmachung der wirtschaftlichen Kriegsgesetze betreffend, wird von der Regierung mitgeteilt, daß die Ausführbarkeit des Antrags schwieriger sei, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Bis zu einem gewissen Grad wird den geäußerten Wünschen durch die Mitteilungen des Wolfs⸗ schen Telegraphenbureaus entsprochen. Die Regierung ist aber bereit, den Kreisämtern zu empfehlen, da, wo es nottut, die Bevölkerung durch kurz gefaßte, allgemein verständliche Artikel in der Presse über die Regierungsmaßnahmen aufzuklären und damit den Wünschen der Antragsteller entgegenzukommen. Außer⸗ dem sollen durch Vorträge und Merkblätter die Anordnungen dem Publikum näher gebracht und erläutert werden. Ein Redner betont die Schwierigkeit des Antrags für die Presse, zumal nicht wenige Verordnungen alsbald wieder durch andere ersetzt werden; wichtiger sei die Errichtung von Auskunftsstellen in den Gemeinden, wo jeder Interessent Aus⸗ kunft über die Kriegsverordnungen erhalten kann. Von anderer Seite wurde betont, die gegebenen Auskunftstellen seien die Bürger⸗ . Der Antrag wird der Regierung als Material über⸗ wiesen. Zu dem Antrag des Abg. Leun, die Familien in den Militärdienst eingetretener treffend, erklärt die Regierung, daß sie dem Antrag nicht ent⸗ sprechen könne, der auf eine Aenderung des ohnehin schon in wohlwollendster Weise zur Ausführung lommenden Reichsgesetzes hinauslaufen. Nach längerer Aussprache zieht der Antragsteller seinen Antrag zurück. Die Anträge der Abg. Cal man, Schott und Stöpler, die Besteuerung größerer Gewinne, welche unter Benutzung der Kriegslage erzielt wurden und der Abg. Adelung, Busold und Dr. Fulda, die Besteue⸗ rung des während der Kriegszeit erfolgten Ver⸗ mögenszuwachses betreffend, werden gemeinsam behandelt. Der Antrag Calmann fordert: Unterstützung von Mannschaften be⸗ „Großh. Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung einzu⸗ treten, ob nicht die durch die Kriegslage Einzelnen zugefallenen außergewöhnlich großen Gewinne, welche 1. durch Erhöhung des Wertes der La 2. durch Spekulation mit Gegenständen 3. durch Staats⸗ und Heereslieferungen . einer Sondersteuer zu unterwerfen sind.“ e Landesgesetz, bleibt offen, sie wird der Regierung zur Erwägung bestände, überlassen. 95 Der Antrag des Abg. Adelung geht in folgender Richtung: zu bringen, durch das der während der Kriegszeit erfolgte Ver⸗ mögenszuwachs zu einer besonderen Die Regierung steht der Frage vorläufig abwartend gegenüber, es wurde aber als schwierig bezeichnet, durch die gebung einer derartig schwierigen Materie näher zu Veranlagungsgründen; immerhin bleibt ja zu erwägen, ob die neue Reichszuwachssteuer, die 1917 erstmalig eintritt, eine aus⸗ Der Antrag Calmann und Ge⸗ reichende Besteuerung darstelle. nossen sowie der Antrag Adelung werden, auf Anregung der Herren Antragsteller selbst, der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen. aur Zahnpflege f Gießener Stadttheater. 5 Agnes Bernauer. Trauerspiel von Friedrich Hebbel. Es mag aus der Zeit, da man die Hexen an den Brandpfahl ürte und in traumdunklen Spitzbogennischen hinter farben⸗ henden Fenstern brünstiger als in anderen Jahrhunderten zu 2 wußte, kaum ein Frauenschicksal in so reiner Rü g zu uns herüberklingen als das der schönen Agnes Bernauerin, die sterben mußte,„weil sie schön und sittsam war, und weil die Welt nicht nach 8 und Unschuld, sondern nach Ursach und Wirkung fragt.“ Unzählige Geschicke sind an Kronen zugrunde gegangen; die Augsburger Bürgertochter trug die ihre nicht als Erfüllung eines menschlichen Sehnens, sondern wie eine Buße für allzu hohes Glück, und die Krone, nach der sie nicht gegriffen hatte, wurde ihr ch zum Untergang. Hebbel ist nicht der Einzige, den der er⸗ grei Stoff hat; aber ihm vor allen anderen ist es ungen, die Tragik der Unschuld und Frauenwürde wie aus dem dgrund eines alten Bildes mit 1 Weihe und dennoch so menschlich nahe hervordüstern zu lassen. N uu Augsburg klangen im Turnier die Waffen aufeinander, und war es, wo der junge Albrecht von Bayern, als ihm des Gegners Klinge für einen Augenblick allzu nahe kam, ein holdes Mädchenantlitz erbleichen und in zwei blauen Augensternen die st für sein Leben erzittern sah. Wie auf Sturmesfittichen ist da die Liebe über ihn gekommen, Abends beim Tanzfest hat er sich dem Mädchen nähern können. Als er in ihren Augen liest, daß ihr für ihn 8 Nene hat, erbittet er sie von ihrem Vater zur Ehe. uerst will er Mensch und dann erst Wittelsbacher sein. Die Liebe ingt sich jauchzend empor über alle Fesseln, und in dunkler Nacht gibt der Priester die Liebenden zusammen. Selig führt der junge sein Gemahl auf die Vohburg, wo Schmuck und Krone, Güter und Schlösser die Morgengabe des Bürgerkindes werden. Dritthalb Jahre dauert den Beiden der Himmel auf Erden. Was ficht es sie an, daß der alte Herzog seinen Sohn von der Erbfolge und von seinem Herzen stößt und seinen kranken Neffen zum Na folger bestimmt? Die Liebe ersetzt ihnen alles. Dritthalb Glücks⸗ jahre; dann bricht wie ein Wetter die Katastrophe herein, und es rücht sich, was doch keine Schuld gewesen. Der kranke Thronfolger stirbt; soll die Dynastie nicht verlöschen, so muß Albrecht wieder in seine Rechte kommen. Auf Bayerns Thron aber darf nur ein Fürstenkind sitzen; und Agnes, die Rad der Geschichte mit ihrer zarten Hand in die Speichen griff, daß es anders zu rollen drohte, wie die Welt es möchte, muß sterben Rechtsgelehrte finden sich, die beweisen, daß sie nach Gesetz vom Leben zum Tode zu bringen ist, und in der Donau stirbt Europas schönste Fürstin, die sie ehe⸗ dem den Engel von Augsburg nannten. Albrecht, der ihr letztes 5 Menschlich kommt zur Rettung zu spät. Sein Rasen kennt nichts Menschli. nommen ches mehr; der alte Herzog aber hat die Mönchskutte ge⸗ und schcn dem Sohn das Zepter. Albrecht, Herzog von 3 Hebbel hat in diesem Werke seiner künstlerischen Einsicht ein Opfer gebracht, er hat auf die von ihm in früheren Werken nur zu reichlich geübte Virtuosität, mit äußeren Mitteln Grauen zu er⸗ wecken, restlos verzichtet. Die Tragödie bewegt sich ganz auf der Erde, in einer sast nüchtern zu nennenden Uebereinstimmung mit der Wirklichkeit. Die Handlung umfaßt einen Zeitraum von mehreren Jahren, aber die Aufgabe, die dramatische Zeitein⸗ heit herzustellen bezw. die zahllosen en zu einer einzigen Handlung zusammenzuschweißen, ist von Hebbel glücklich gelöst worden. Es hat wie wohl kaum ein Dichter für die Nachtseiten, des Lebens den angemessenen poetischen Ausdruck gefunden. Frei⸗ lich, wo es gilt, das Positive, Schöne, jugendlich Frische dar⸗ zustellen, fehlt ihm die innere Wärme: Hier fällt er leicht in lyrische Tändeleien. Die Wärme des Herzens ist eine Gabe, die keine Kunst und kein Nachdenken hervorbringen können. Die fürchterlich⸗strenge Konzentration, die durch die Dichtung geht, hat etwas Atembeklemmendes; es gibt in unserer Literatur un⸗ beschadet aller Fehler von Hebbels Werke wenig Tragödien, in denen das sittliche Prinzip so erschütternd die Sprache eres Schicksals redet, eines Schicksals aber, das nicht von außen kommt, sondern im Charakter geboren wird. Man mag der Tragödie Vorwürfe welcher Art auch immer machen, mag dem ersten Akt die zerhackte, epigrammatische Sprechweise Hebbels und die überstürzte und zusammengeschachtelte Exposition vor⸗ werfen— unter der Wucht des Geschehens tritt das Formale und Aeußerliche in den Hintergrund. Wenigstens solange, bis Agnes den Tod gefunden hat. Der Schluß des Werkes ist anfecht⸗ bar. In der ersten Fassung pflanzt der junge Herzog gegen den alten die Fahne der Empörung auf. Nach beider Charakter läßt das einen unlösbaren Konflikt erwarten; aber Hebbel gibt demselben die Wendung eines Verstandesproblems. Der Herzog setzt dem racheschnaubenden Sohn auseinander, daß der Mord zum Nutzen des Staates geschah, und da Reichsacht und Kirchenbann drohen, bezwingt Albrecht sein Herz. Unter der vorausgegangenen Entwicklung ist das eine psychologische Unmöglichkeit. In der zweiten Fassung des Ausgangs, die auch unser Theater bot, ist der Konflikt vermieden: der Vater erscheint nicht mehr, und die Versöhnung der Gegensätze wird nur von ferne angedeutet. Uebri⸗ gens erscheint auch der Umstand, als der alte Herzog ins Kloster geht, in seinem Charakter nicht begründet. Die Inkonsequenz gegenüber dem vorher gesehenen Erfolg seines Handelns ver⸗ wischt den tragischen Charakter des kräftigen Mannes. So lange der Alte seinem Sohne mit dem Glauben an ein— wenn auch falsches— sittliches Prinzip gegenübertritt, ist er eine tragische igur; sowie er dies Prinzip aufgibt und sich dem Spruch des ohnes beugt, schwindet der Ernst des ganzen Konflikts. Es war keine leichte Aufgabe, an die sich unsere Bühne ge⸗ wagt hatte, als sie es unternahm, gegen den Schluß der Spielzeit noch einmal einen unserer Großen zu Worte kommen zu lassen. doppelt zu werten: das ganze a technische, unseres Stadttheaters ist durch Einberufungen und andere Hemmnisse in einer Art vermindert, daß allein die Tat⸗ sache, daß man an ein Werk wie„Agnes Bernauer“ ging, eine dankbare Würdigung im Publikum finden muß. Direktor Stein⸗ goetter hatte die Zügelführung selbst in die Hand genommen. Im Kleinen und im Großen erkannte man seine sorgfältige, verständige Art, die auch mit spröden Mitteln und unter un⸗ günstigen Verhältnissen Wirkungen von oft erstaunlicher Frische zu schafsen weiß. Es wäre unrecht und ohne Zweck, wenn ein⸗ zelne Schwächen der Aufführung hinweggelobt werden sollten; aber wo solche zutage traten, konnte man sie stets mit dem unabwend⸗ f lichen Mangel an Mitteln, nicht aber mit deren falscher An⸗ wendung, entschuldigen. So kam in erster Linie der Eindruck zu⸗ es Massenverbrauchs, Frage der Ausführung, namentlich ob Reichs. oder „Großh. Regierung zu ersuchen, alsbald ein Gesetz in Vorlage 5 progressiv gestalteten Steuer 12 herangezogen wird.“ 7 Landesgesetz⸗ 2 . erartig i treten; zwei⸗ fellos könnte eine Sondersteuer nur auf dem Wege der Reichs⸗ gesetzgebung durchgeführt werden, schon aus steuertechnischen und 1 Personal, namentlich auch das 9 9 5 4 stande, daß es hier ein heißes, ehrliches Bemühen aller beteiligten Kräfte galt; und das bereitete die Aufnahmefähigkeit für die starken Wirkungen, die man von der Bühne aus erzielte, in gün⸗ stigster Art vor. Wenn später von der Kriegsspielzeit 1914/15 gesprochen wird, wird man sich gerne erinnern, daß auch„Agnes Bernauer“ auf dem Spielplan gestanden hat. Dazu kam, daß die drei Hauptfiguren des Stücks eine außerordentlich glückliche Be⸗ 3 setzung finden konnten. Marta Schilds Agnes strahlte den gan⸗ zen Zauber der am eigenen unschuldvollen Herzen sterbenden Weib⸗ lichkeit aus, der diesem ergreifenden Frauenschicksal eigen ist; die Künstlerin führte den strahlenden Weg zur Höhe irdischen Glücks ebenso sicher, wie sie im jähen Absturz die erschütternde Sprache der von der Liebe allein verklärten Seelengröße fand. Ferdinand Steinhofer hatte nach längerer Pause wieder einmal Gelegen⸗ heit, sein Können am rechten Orte zu verwerten. Sein Albrecht zeigte den himmelstürmenden, aber nie als krasse Rücksichtslosig⸗ keit wirkenden Egoismus der Heldenjugend und nach der Ver⸗ nichtung seines Glücks ein verzehrendes Feuer. Eine kraftvolle, würdige Fürstengestalt schuf Paul Schubert aus dem alten Her⸗ zog; soweit Tyrann, als es die Herbeiführung der Katastrophe erfor⸗ dert, ließ er diese Eigenschaft nie so hervortreten, daß sie Abneigung hätte einflößen können. Das ist, bedenkt man, daß der Alte das Todesurteil der eigenen schuldlosen Schwiegertochter schreibt, Sache feinen Empfindens. Der Kanzler Preysing zeigt, wo immer er erscheint, menschliches Fühlen; geht auch ihm die Staatsraison vor dem Verzeihen, so bemüht er sich doch nach Kräften, sein Ziel ohne Gewalt zu erreichen. Walter Dworkowski ließ diese weichen Regungen nicht zum Vorteil seiner Darstellung unter nicht hinreichend motivierter grollender Finsternis verschwinden. Aus der Ritterschaft hob sich die kernige, biedere Gest es Törring, dessen Schwert Direktor Steingoetter persönlich schwang, wohltuend heraus. Die übrigen Mitwirkenden waren ohne Aus⸗ nahme mit Eifer und großtenteils auch mit Geschich bei der Sache. 5 Im gutbesetzten Zuschauerraum breitete denn auch bald die tragische Muse ihre weihevollen Schleier. —— — 0— sttmmmmg zu der Rrgiermmgsvorlage. Die Erfüllung der Wünsche der Jandwirtschaftlichen Vertretung auf Gewührung von 8 mitteln zur Beschaffung von Futtermitteln wurde von der Regie⸗ dung in Aussicht gestellt. Fortsetzung der Beratung Donnerstag 9 Uhr. Ausfuhrverbot von Kartoffeln aus Hessen. Die Abgeordneten Schott, Calman, Stöpler, Lang und Genossen haben in der Zweiten Kammer folgenden dring⸗ lichen Antrag eingebracht: die meistens unter einem Hektar sind, werden nur Gerste und Kartoffeln angebaut. Saatgut wird in diesen kleinen Betrieben nicht zurückbehalten, sondern erst kurz vor der Aussaat beschafft. Da in diesem Jahre aus Anlaß der hohen Preise überall knapper ver⸗ kauft, und unsere Saatbaustellen nicht mehr in der Lage sind, den Ale genügen, so beantragen wir, Großh. Regierung in den Fällen, wo aus Mangel an Saatfrucht die Frühjahrsbestellung nicht erfolgen kann, zu mäßigen Preisen aus stgatlichen Mitteln den obengenannten Betrieben Saatgut zur Verfügung gestellt werde. In dem benachbarten Königreich Bayern ist ein Ausfuhr— Samstag vormittag 8.30 Uhr. Samsta, nachmittag 3.30 Uhr. Sabbat-Ausgang 7.25 Uhr.. Wochengottesdienst: Morgens 6.45, nachmittags 6.00 Uhr. Meteorologische Beobachtungen der 8 saston Gießen. verbot für Kartoffeln erlassen. Kartoffeln in Hessen zu erlassen. Beschaffung von Saatgut für ärmere Familien, Kleinhand⸗ werker und Kleinbauern. Die Abgeordneten Schott, Calman und Genossen — noch folgenden dringlichen Antrag in der Zweiten ammer gestellt: Bei Arbeitern, Winzern, Kleinhandwerkern und Kleinbauern ist die 2 aufgetreten, daß es ihnen unter den jetzigen Berhältnissen nicht möglich sein werde, aus Mangel an Saatgut ihre wenigen Grundstücke zu bestellen. In diesen kleinen Betrieben, artoff Da in Hessen auch Kartoffel⸗ knappheit herrscht, so ersuchen wir Großh. Regierung, im Interesse der Bevölkerung unseres Landes auch ein Ausfuhrverbot für Lo rab end Kirchliche Nachrichten. Israelitische Religionsgemeinde. Bottesdienst in der Synagoge(Süd⸗Anlage), Samstag, den 20. März 1915: 6.15 Uhr. Morgens: 9.00 Uhr. Nachmittags: 3.30 Uhr. Sabbatausgang: 7.25 Uhr. Isruelitische Religionsgesellschaft. Sottesd teust. Sabbatseier am 20. März 1918: Freitag abend 6.10 Uhr. Niederschlag: 0,2 mm. . 2 25 2 122 März 28 8 85 8 3 3332* a SSS Ss 1015 2 8 2 2 Z 8 Sage. 8 S8 S832— 8 5 6 2 822 0 17. 2% 744.34 7,7 6,2 78 NW 2 10 Bed. Himmel 17.09% 742,1 5,1 5,9 90 NW 2 10 4„ 18. 287,9 3,7 5,2 88 N 2 9 Bew. Himme 1 ö Höchste Temperatur am 16. bis 17. März 1915 8,1 C. Niedrigste 16.„ 17.„ 1915= + 4,8% gel Veristün shöne J- Jimmer⸗Wohn. Bad, Gas und Clektrisch, mit reichlich. Zubehör v. 1. April zu vermiet. Näb. I. Stock. 292 Ls Zimmer 1347 Die von Herrn Haupt- mannCoulmanz innegehabte 6—7.Zimm.⸗Wobn. 1. Eig. At zu verm. Näh. Bergstr. 9p. er Kgiser⸗Allee 22 Tsun. 1. April 1915 zu verm. Näh. Faß, Kaiser⸗Allee W. 453 Crednerstraße 14 bübsche e nebst Zu⸗ bebör, Gartenanteil ꝛc. per sofort zu vermieten. 5 Näheres Hofmauustr. 14. 2530] Der mittlere Stock meines Hauses, 5 Zimmer, Bodenkammern(Kochgas u. elektr. Licht) und sonstiges sreichl. Zubehör und Garten⸗ anteil, per 1. Juli oder bald anderwärts zu vermieten. Karl Malkomesius, Kaiser⸗-Allee 14. 1 Zimmer 2 Frankfurter Strage 25 schöne 4. Zimmer ⸗Wohn., gia u. Balkon nebst Badez. 1. April 1915, evtl. guch er, zu vermieten. 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Märs 1915 8—2 am Dienstag, den 23. Märs 1915 jedesmal von 8—12 Uhr vormittags und 3—6 nachm. Die Zablstelle ist im Stadtbaus, Zimmer 4. Gießen, den 18. März 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. 2³8B Bekanntmachung. Am Donnerstag. den 25. Märs 1915, nachmittaos ad 85 an wird im Impflokal(Schulgebäude, Neu⸗ adt 61) ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Impfpflichtigen, welche Aufforderung erhalten haben, ihre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen können. Dieselbe wird an einem Arme mit Kälberlymphe aus dem Landes⸗Impfinstitut vorgenommen. Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche zur Impfung gebracht werden. n dem darauffolgenden Termin, Donnerstag, den 1. April, von 3 bis 4 Uhr, find die am B. März Ge⸗ impften zu der gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. n beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankbeit bis zum Sommer von der Impfung zurückge⸗ stellt werden sollen, dem Impfarzte zur Untersuchung vorgezeigt oder ärztliche Zeugnisse abgegeben werden. Die am Großb. Kreisgesundheitsamt(Garten⸗ straße 19) abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgebolt werden. 25208 Gießen, den 17. Märs 1915. Der Oberbürgermeister. Keller. Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Bettenhaufen für 1915 Rj. liegt vom 19. d. Mts. an eine Woche lang für die Beteiligten auf dem Geschäftszimmer der unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht⸗ nahme offen. Einwendungen gegen seinen Inhalt können schriftlich oder mündlich während der Offen⸗ legungsfrist vorgebracht werden. Es ist vom Ge⸗ meinderat die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben. Betteunhausen, den 17. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Bettenhausen. Roth. 2532 Toufemanden-Uhren gut und billig, unt. Garantie. Auf Wunsch kostenlose Ein⸗ gravierung„Konfirmiert im Bullen⸗Verkauf. Dienstag, den 23. März, vorm. 10½ Uhr, soll ein der Gemeinde gehörender fetter Bulle unter den daselbst angegebenen Bedingungen auf dem Submissionswege vergeben werden. Kriegsjabr 1915“.(01493 Gleichzeiti die W kräfti U zeitig sucht die Gemeinde einen kräftigen Georg Koch WMibitraße a Simmentaler Bullen und sind Angebote bis zum Zwergobst sowie alle Sorten Baumsträucher empfiehlt billigst Hochstämme H. Gauler Baumschule 101476 Alten- Buseck. obigen Termin auf hiesiger Bürgermeisterei ein⸗ zureichen. Reinhardshain, den 16. März 1915. Großh. Bürgermeisterei Reinhardshain. Graulich. — Kirschwasser und feine Spirituosen Saen Feldpost: Packung vorratig in den einschlagigen Gescharten. den 21. Mars der Pfg. Sonntag Schluss 25 7a Tage Laulbaus lat Gießen, Bahnhofstr. 14 Landauer à Macholl, Heilbronn. Das Beste für die Hautpflege ist: „erg“ 25 1 Stück. 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