nr. 30 zweites Blatt Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die„Sießener Famillenblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Sießen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal. e 5 1065. Jahrgang England und der Norkshire⸗streil. Die englische Unterrichtsverwaltung teilt der Oeffent⸗ lichkeit mit, die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung haben solchen Umfang angenommen, daß viele Schulen wegen Man⸗ gels an Heizmaterial geschlossen werden mußten. Die Kohlen⸗ not Englands ist Tatsache. Kohle, die im Juli 8 Mark pro Tonne kostete, wurde in der vorigen Woche mit 18 Mark ab Grube bezahlt. Jetzt ist der Preis bereits auf 20 Mark pro Tonne gestiegen. Um das ohnehin durch Tod und Teufel, durch die deutschen U-Boote und Zeppeline verängstigte Publikum zu beruhigen, erklärt die Londoner Presse die wachsende Kohlenndt durch Transportschwierigkeiten. In⸗ folge von Verkehrsstockungen der Eisenbahnlinien lägen, so wird versichert, die bestellten Kohlen wochenlang auf den Sta⸗ tionen herum und könnten nicht weiter befördert und zuge⸗ stellt werden. Eine jämmerliche Ausrede. Die Wahrheit ist, daß infolge der maßlosen Kriegswerbung gerade unter den Grubenarbeitern die Kohlenförderung allgemein bedeutend zurückgegangen ist. Die Wahrheit ist, daß die Streik⸗ gefahr in PNorkshire aufs höchste gestiegen ist. Schon haben die Arbeiterführer die Parole ausgegeben, daß die Ar⸗ beit am nächsten Zahltage einzustellen sei, wenn die Gruben⸗ besitzer nicht bis dahin die Bewilligung sämtlicher Forde⸗ rungen der Minenarbeiter schriftlich zusichere. Die Gruben⸗ besitzer haben bereits eine Verständigungskonferenz vorge⸗ schlagen, aber die Arbeiter erklären höhnisch, daß sie nur aus Höflichkeit hingingen. Von ihren Forderungen ließen sie sich nicht ein Jota abhandeln. Erhalten sie nicht, was sie ver⸗ langen, so liegen am 15. Februar 250 Gruben leer und un⸗ gefähr 40 000 Bergleute gehen über Tag spazieren. „Der Riesenausstand in den Gruben des West-Porkshire⸗ Distrikts wird natürlich wieder seine Wirkung auf den Eisen⸗ bahnverkehr, auf die Elektrizitätsindustrie und jetzt im Kriege vor allem auf die Kohlenversorgung der englischen Flotte üben. Daher die schlotternde Angst der Londoner Presse. Schon 1912 nannten die„Times“ den Bergarbeiter⸗ streik die„größte Katastrophe, die das Land seit der spani⸗ ichen Armada bedroht hat“. Damals war's Angstmeierei, heute, in den schwierigen Verhältnissen des Krieges, kann der Gedanke zu furchtbaxer Wirklichkeit werden. Die Strei⸗ kenden verstehen keinen Spaß oder vielmehr nicht den Ernst der Stunde. Im Lande des vielgeschmähten und verleumdeten Militarismus wäre ein solcher Streik im Nu durch Vernunft und Disziplin auf beiden Seiten beigelegt. Im„freien“ England ist dem Einzelnen die Streikforderung viel wichti⸗ ger als die Vaterlandsliebe. In den englischen Gewerk⸗ schaften, besonders in denen der Bergarbeiter, herrscht un⸗ umschränkt auch während des Krieges der revolutionäre Syn⸗ dikalismus, der da spricht Tom Mann):„Es ist der Zweck der Gewerkschaften, den Klassenkampf zu führen und jede Ge⸗ legenheit zu ergreifen, um den Feind zu schädigen. Revolution ist das Mittel der Evolution, nicht die Alternative zu ihr. Die Regierung ist das Werkzeug der Plutokratie, wodurch und womit sie die Arbeit niederhält. 5 Was wollen jetzt die Streikenden von Yorkshire? Ein⸗ mal die vollständige und endgültige Durchführung des Wochen⸗Mindestlohnes. Seit dem Jahre 1888 haben die eng⸗ lischen Bergarbeiter diese Forderung auf ihre Fahnen ge⸗ schrieben. Schon im großen Kohlengräberstreik von 1893 er⸗ reichten sie es, daß die Arbeitgeber es seit jener Zeit vermie⸗ den haben, die Löhne unter den von der Arbeiterorganisation festgesetzten Mindestbetrag herabzudrücken. Alle Teilkämpfe im englischen und schottischen Berggewerbe haben sich seitdem um die Erringung eines Mindestlohnes gedreht. Im Ok⸗ tober 1911 beschloß der englische Bergarbeiterbund(die Min⸗ ners Federation) diese Forderung für das Vereinigte König⸗ reich um jeden Preis, auch auf dem Wege eines alle Räder 4. Generalstreils durchzusetzen. Auf jenen Beschluß gründet sich der jetzige Streik genau so gut wie der von 1912. Welches Ziel aber allen diesen Riesenbewegungen vorschwebt, das sprechen die Pamphlete, die unter die Massen der Strei⸗ kenden geworfen werden, deutlich genug aus; nach Ein⸗ führung des Mindestlohnes, so wird darin verkündet, müsse zunächst die Zahl der Arbeitsstunden und später die Quan⸗ tität der Kohlenförderung verkürzt werden. Wenn auf diese Weise die Lukrativität der Kohlenwerke ver⸗ nichtet sei, stehe der Nationalisierung der Gruben und kunft, wissenschaft und geben. — Ein Hohenstaufendram a. Das Königliche Schauspielhaus zu Berlin bot, wie uns aus Berlin berich⸗ tet wird, am Samstag als erste Uraufführung in dieser Kriegsspiel⸗ zeit ein Hohenstaufendrama. Sein Verfasser ist jener Dietrich Eckart, der für seine gewagte 1„Peer Gynt“ nach ihrer Aufführung an derselben Stätte sich heftige Ausstellungen der Kritik gefallen lassen mußte, der aber in einer ausführlichen Er⸗ widerung auf diese Angriffe es verstanden hatte, seinen Standpunkt mit Geschick zu wahren. Eigenwillig wie diese Arbeit ist nun auch seine neue Bühnendichtung. Eckart selbst hat dem Werke eine Gat⸗ tungsbezeichnung gegeben, die in demselben Maße kritische Bedenken rechtfertigt wie widerlegt. Die„Deutsche Historie in vier Vor⸗ gängen“, wie er sie nennt, entsagt mit diesem Untertitel jedem An⸗ spruch auf dramatische Entwicklung, psychologische Gestaltung und kompositorische Geschlossenheit. Das Ganze ist eine Folge von Bil⸗ dern aus der Geschichte des sechsten Kaisers Heinrich, von denen jedes als in sich abgeschlossen gelten kann, ein historisches Drama also jedenfalls nicht. Aber auch eine„Historie“ ist es nicht. Die Geschichte dieses Stauferkaisers ist von dem Dichter so willkürlich seinen Zwecken dienstbar gemacht worden, daß man lauten Protest erheben möchte, wenn nicht eben der Zweck so löblich und in dem ganzen ein innerer Reichtum erkennbar wäre, der den ästhetischen Nörgler zum Schweigen bringt. Zwei Züge aus dem Leben Hein⸗ richs VI. sind es, die den Dichter bestimmt haben, den Stoff zum Vorwand für einen Ausspruch über deutschen Geist und deutsches Schicksal zu nehmen: das machtvolle Auftreten gegen die große n wörung, in dem Eckart eine bewußte prägung des zatsergedankens erblickt, und Heinrichs 5 Richard Lö⸗ rz, den der historische Kaiser in seine Gewalt bekommt und den der Heinrich Dietrich Eckarts im gemeinsamen Zorn gegen die Tücke des englischen Volkes vom Feind zum Freund gewinnt. Wie er nun aber im Rahmen der allzu gewaltsam zurecht gestreckten Vor⸗ gänge seine Auffassung vom deutschen Wesen zur Geltung bringt, das muß unsere warme Zustimmung herausfordern: es erscheint ihm als ein Hort des Ethos, das sich im Gesetz verkörpert, und das schöne, tiefergreifende Gebet des Kaisers am Schluß, das selbst Ven deutschen Gott nicht als einen Weltenlenker von allmächtiger 1 8 Gießener Anzeiger General⸗Anzeiger für Oberhessen Freitag, 5. Februar 1015 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul⸗ straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 51, Schrift ⸗ leitung: S112. Adresse für Draytnachrichten: Anzeiger Gießen. 8 Schaffung einer industriellen Demokratie nichts im i Man sieht, die englische Regierung hat hier einen Tod⸗ feind im eignen Hause. Er ist gefährlicher als der indische Revolutionär in Delhi und als der Jungägypter in Kairo. Er steht mit dem Dolch am Herzen der englischen Weltmacht. Stößt er zu, so blutet Albion an einer Wunde, die lebens⸗ gefährlich und unter Umständen für den Krieg ausschlag— gebend werden kann. Kommen uns solche Bundesgenossen zu Hilfe, so wird der Weltkampf rascher entschieden sein, als man jetzt noch rechnet. Ein Brief aus Ostasien. Wir erhalten heute einen außerordentlich interessanten Brief aus Tientsin, das erfreulicherweise nach wochen— langer Unterbrechung wieder in Postverbindung mit Deutsch— land steht. Die Verfasserin, Frau M. Balser, eine Tochter des Landgerichtspräsidenten Theobald, der früher Ober- staatsanwalt in Gießen war, entrollt bunte und fesselnde Bilder von heute und früher, und ihr Bericht erweckt tröst⸗ liche Empfindungen besonders für alle diejenigen, die sich 2 um das Schicksal von Verwandten und Freunden im fernen Osten sorgen. 5. f Tientsin, Ende November 1914. Diejeni Familien, die Angehörige in den Kolonien und in Ostasten haben, werden seit Ausbruch des Krieges derer oft in Sorge gedacht haben. Die Unmöglichkeit, telegraphische Nachricht zu schicken, und das Fehlen der Postsendungen, die sonst regelmäßig eintrafen und Nachrichten von zu Hause brachten, hat auch uns ier in Tientsin 1 Sonst haben wir es in diesem neutralen ertragshafen wohl besser gehabt wie die meisten Auslandsdeut⸗ schen. Als das japanische Ultimatum am 23. August ablief, fürchtete man allerdings eine Besetzung der Deutschen Niederlassung und eine Besitzergreifung der öffentlichen Gebäude, wie des Konsulats, der Bank in der englischen Konzession, und des Gemeindehauses durch die Japaner, doch stellte sich diese Befürchtung als unbe⸗ gründet heraus. n letzter Zeit, als sämtliche Deutschen aus Hongkong ausgewiesen wurden, entstanden Gerüchte, daß die Eng⸗ länder die in ihrer hiesigen Niederlassung wohnenden Deutschen ebenfalls ausweisen wollten, wodurch viele Familien und Ge— schäftshäuser betroffen worden wären. Auch davon hört man jetzt nichts mehr.' 5 rauen und Kinder daran, die in Eile ihre Koffer packen und diese chöne Stadt, die ihnen zweite Heimat geworden war, verlassen mußten, um nach Shanghai, Tsinanfu, Tientsin und Peking zu flüchten. Viele packten ihre Wintersachen nicht einmal ein in der Annahme, daß sich Tsingtaus Schicksal in einigen Wochen ent⸗ scheiden müßte und sie dann wieder zurückkehren könnten. Da unmöglich die vielen Frauen und Kinder in der kurzen Zeit mit der Schantungbahn wegbefördert werden konnten, ging einige 2 vor Ablauf des Ultimatums noch ein Schiff mit ungefähr 250 Frauen und Kindern von Tsingtau nach Tientsin ab. Wie dieses von feindlichen Schiffen angehalten und die Frauen ge⸗ zwungen wurden, auf offener See sch von der„Paklat“ auf die „Shengking“ iunzuschiffen, auf der nicht 15 end Nahrungs⸗ mittel waren, noch genügend Platz, so daß die Bedauernswerten drei Tage an Deck oder in den Kohlengängen schlafen mußten, das wird b Hause bekannt sein Hier in T. wurden die Frauen und Ki in Familien, in leerstehenden möblierten Wohnungen oder in der verlassenen Kaserne untergebracht und jeder versuchte ihnen das Leben so 1 wie möglich zu machen. Im ganzen sind hier ungefähr 375 Frauen und Kinder untergekommen und dieser Zuwachs der deutschen Kolonie macht sich besonders in den Nachmittagsstunden in der deutschen Wilhelmsstraße angenehm bemerkbar. 91 Tsingtau blieben auch noch sehr viele Frauen zurück, die sich dort mit Pflegen und Kochen nützlich machen wollten oder durch Krankheit verhindert waren, die Stadt zu verlassen. Am 7. November ist nach zweimonatelanger heldenmütiger Verteidigung T ingtau gefallen. Seit Ausbruch des Krieges stand es hier in Ostasien im Mittelpunkt des Interesses. Jeder hatte Verwandte, Freunde oder Bekannte unter den Verteidigern, die als Reservisten und Landwehrmänner begeistert ausgezogen waren, für das Stück deutscher Heimat im Osten zu kämpfen. Nachdem die Einschließung durchgeführt war, drangen nur noch spärliche Nachrichten aus der Festung durch, so daß die meisten Frauen in banger Sorge um ihre Gatten waren. Nur einzelne Briefe kamen durch; Chinesen hatten sie, in ihren dicken Stiefelsohlen eingenäht, durchgeschmuggelt, andere waren im doppelten Boden von Petro⸗ leumfässern versteckt. Da hörte man denn, wie tapfer die Unsrigen 55 die große Uebermacht gekämpft hatten und welch' enorme er uste sie dem Gegner beigebracht hatten, ohne selbst viel Men⸗ schenleben zu verlieren. Die Stimmung der Besatzung war immer sehr gut, besonders da sie von den großen Siegen in der Heimat unterrichtet waren. Die in Tsingtau zurückgebliebenen Frauen und Willkür, sondern als den ersten Diener des von ihm e e nen Gesetzes verherrlicht, entschied den Erfolg des Abends. Das Publikum rief den jungen Dichter vor den Vorhang und mit ihm die Darsteller, aus deren großer Zahl Herr Mühlhofer, der den Kaiser zu einer deutschen Siegfriedsgestalt erhöht hat, mit einer ins Menschliche zielenden Kunst um Haupteslänge her⸗ vorragt. M. — Korn⸗ und Mehlhäuser in den mittelalter lichen Städten. Wie jetzt die größeren Gemeinden Korn⸗ und Mehlniederlagen zu überwachen haben, so gab es in früheren Jahr⸗ hunderten in den Städten überall Korn und Mehlhäuser. Dort ging der Getreide- und Mehlhandel der Bürger mit den Händlern und mit den Landwirten vor sich, und dort konnten auch Getreide und Mehl aufbewahrt werden. Der Geschäftsverkehr in diesen Korn⸗ und Mehlhäusern war nach einer genauen Ordnung geregelt, und die Kornhausmeister, die an die Spitze der Verwaltung ge⸗ stellt waren, hatten t. darauf zu sehen, daß niemand übervor⸗ teilt wurde. Ein Geschäft in Getreide und Mehl konnte nur abge⸗ schlossen werden, wenn die„Meßknechte“ dabei waren, Leute, die von der Stadt eingesetzt waren, um das Maß des verkauften Getrei⸗ des zu kontrollieren, Streng verpönt war beim Getreidehandel jede Kommissionstätigkeit; wem nachgewiesen werden konnte, daß er sich als„Unterkäufer“ oder Agent betätigt hatte, mußte auf eine ernstliche Strafe gefaßt sein. Auch durften vielfach außerhalb. des Kornhauses überhaupt keine Geschäfte abgeschlossen werden. Das Kornhaus war immer aus Stein aufgeführt, und so bot es gegen Feuersgefahr für die darin lagernden Getreide- und Mehlvorrätz eine größere Sicherheit. In kleinen Städten waren Korn⸗ und Mehlhaus fast immer eins, in größeren Städten dagegen war neben dem Kornhaus noch ein besonderes Mehlhaus errichtet, und dann 557 es auch einen Mehlhausmeister und eine Mehlhausordnung. s alte Nürnberg hatte sogar 54 Kornhäuser, das eine war das Kornkaufhaus, wo sich der Geschäftsverkehr abwickelte, das an⸗ dere war der Kornspeicher. Die meisten dieser Gebäude entstanden im 14. und 15. Jahrhundert, aber auch noch im 17, Jahrhundert wurden manche errichtet. Das Kornhaus von Eßlingen bestand bereits in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, das von Mem⸗ mingen wurde 1486 errichtet und die beiden Nürnberger Korn⸗ häuser sollen in den Jahren 1400 und 1494 erbaut worden sein. Wie viel schlimmer waren die armen Tsingtauer Kinder waren bei Beginn der Beschießung in dem vor Boriben sicheren Gebäude der katholischen Mission untergebracht worden. Einige Familien waren in ihren Häusern geblieben und mußten während der letzten 10 Tage der heftigen Beschießung in den Kellern hausen. Die letzten Tage müssen furchtbar gewesen sein. Ununterbrochen hagelten die Geschosse aller Kaliber bis zum 30 Zentimeter Schiffsgeschoß auf die Stadt nieder. Nach brief⸗ lichen und mündlichen Berichten der Aerzte und Sanitätsmann⸗ schaften vom Roten Kreuz, die nicht gefangen genommen wurden, soll fast kein Haus in Tsingtau unversehrt sein; die meisten sind jedoch nur leicht beschäbigt. Glücklicherweise hatten wir auch beim letzten Sturmangriff nur wenig Verluste. Von den verheira⸗ teten Reservisten ist kein einziger gefallen. Unsere Verluste an Toten sind im ganzen 6 Offiziere und 130 Mann(ungefähr), das ist den großen Verlusten der Japaner gegenüber sehr wenig. Die deutsche Verteidigung war bis zum Schlusse bewunderungs⸗ würdig. Alle Geschützmunition war verschossen. Die Waffen wur⸗ den vor der Uebergabe zerstört, und in der Gouvernementskasse sollen noch 65 Cts. gewesen sein. Nach mündlichen Berichten der Aerzte benahmen sich die Japaner beim Einzug sehr gut; 70 Manu, die zu plündern anfingen, wurden so⸗ fort erschossen. Die Zivilpersonen, ungefähr 500 an der Zahl, können ruhig in ihren Wohnungen in Tsingtau bleiben. Die esatzung und die Reservisten wurden zwischen dem 12. und 14. November nach Japan transportiert und dort in Kurume, Fukurka, Tokio, Kumamoto, Matsuyama, Osaka, Nagvya und Himeyi untergebracht. 5 Wie Briese von Deutschen zeigen, die schon in früheren Kämpfen gefangen wurden, werden die Leute in Japan sehr behandelt, und die dort ansässigen Deutschen lassen es sich nicht nehmen, für ihre Bequemlichkeit durch reiche Liebesgaben zu sorgen. Tsingtau steht nun unter japanischer Militärverwaltung. Die Reise dorthin ist noch sehr erschwert und beschwerlich. Von Tsinanfu nach Tsingtau dauert es der zerstörten und noch nicht ganz wiederhergestellten Strecken wegen noch 3 Tage. In einigen Wochen dürfen die Grundbesitzer wieder nach Tsingtau zurückkehren. Wir alle hoffen, daß die letzte Entscheidung 3 über das heldenmütig verteidigte Stück Heimat zu Hause fallen wird und hoffen, daß wir dann unsere deutsche Flagge dort wieder hissen können. 5 II. Wie anders sah es hier zu Beginn dieses Jahres aus. Wir fei⸗ erten Kaisers Geburtstag mit Zapfenstreich und Parademarsch. Zur Parade waren als Zuschauer die Offiziere und Mannschaften sämtlicher hier liegenden fremdländischen Truppen geladen worden. Um den Exerzierplatz vor der Kaserne drängten sich Engländer in roten Waffenröcken und Pelzmützen, Russen, das Seitengewehrt an breitem Ledergurt um die Schulter gehängt,. mit weichen blauen Mützen und auffallend großen Achselstücken. Da⸗ zwischen die kleinen Japaner, die Offiziere mit hohem Federputz vorn am Käppi. Auch ein chinesischer Offizier war darunter, der in seiner gold⸗ und silberstrotzenden Uniform sich wie ein Marchenprinz ausnahm. Unter all den glänzenden Uniformen der Offiziere stachen die Amerikaner in ihren knapp anliegenden kurzen Röcken mit breiten, weißen Streifen am Beinkleid vorteilhaft ab, ebenso die dunkelblauen Uniformen mit weißem Kragen, die unser Seebataillon trägt. Von dieser Parade ist mir besonders die Be⸗ 1 eines japanischen, winzigen Offiziers mit einem deut⸗ chen, 2 Meter 6 Zentimeter langen Riesenoffizier Dr. Kr.) in Erinnerung geblieben; sämtliche Umstehenden konnten bei der Komik der Situation das Lächeln nicht unterdrücken. Nach der Parade beglückwünschten die fremden Offiziere den Kommandeur des hie⸗ sigen Seebataillons in seiner Wohnung und den Konsul im Konsu⸗ lat. Sie wurden darnach im deutschen Klub bewirtet, wo bei viel die russischen Truppen zurückgezogen. Beim Abschied an den Bahn äußerte sich der russische Oberst folgendermaßen zu einem ihm be⸗ freundeten hiesigen Arzt(Dr. Schm.):„Lieberr Doktorr, auf Wie⸗ derrsehen in Berrlim!“ worauf dieser prompt erwiderte:„oder in 2 8 Die Zurückziehung der russischen Truppen aus Tient⸗ sin schien damals sehr unmotiviert, doch gibt dieser Ausspruch, im Lichte der nachfolgenden Ereignisse betrachtet, zu denken. Am 14. Juli feierten die Franzosen ihr Nationalfest, den Tag der Erstürmung, der Bastille. Die französische Niederlassung war mit Fähnchen, Lampions, elektrischen bunten Glühbirnen, Inschrif⸗ ten und allem möglichen Flitter. i 1 des deutschen Bäckers und des Metzgers, die dort ihre Läden ha⸗ ben, sah man die französische und die deutsche Fahne friedlich ver⸗ eint. Eine festlich bewegte Menge und Truppen aller hiesigen Nationen zogen durch die Rue de France, um die Illumination zu bewundern. Im französischen Klub war abends Tanz, bei dem er französische Konsul und seine Gattin auch die deutschen Gaste in fließendem Deutsch aufs herzlichste bewillkommneten. Drei Wochen später wurden die französischen„Siege“ in diesem Klub gefeiert und in der deutschen Niederlassung versuchten diese„Hel⸗ den“ unser Rolanddenkmal durch Fesseln der Arme mit Striken und Umhängen der französischen Flagge zu schimpfieren. Der Sie⸗ gestaumel war jedoch nur kurz und seit dem Erwachen sind keine — Ein deutscher Haßgesang gegen England vor 70 Jahren. Zu den vergessenen Werken unseres Schrift⸗ tums, die eine Wiederauferstehung verdienten, gehört das geist⸗ volle, dichterisch wie inhaltlich bedeutende satirische Heldengedicht „Hans von Katzenfingen“, das im Jahre 1845 anonym erschien und als dessen Verfasser Reinhold Solger ermittelt worden ist. In diesem Epos findet sich eine seltsam prophetische Stelle, die zeigt, wie stark schon vor 70 Jahren der Haß gegen das perfide Albion in deutschen Herzen glühte und daß man auch bereits die notwendige kriegerische Auseinandersetzung zwischen Deutschland und England fern am Horizont ahnungsvoll herauf⸗ dämmern sah. Die Stelle lautet folgendermaßen: England, du hast gehämmert und geschmiedet, Gestrickt, gemelket und geapportiert, 85 Gebohrt, geschürft, gekocht, gedampft, gesiedet, Geschachert, prachert, wuchert, spekuliert, Gelogen und betrogen unermüdet, Geknechtet, blutgesogen, massakriert, Verraten, wo sich nur Profit dabei fand, Der Völker Frömmstes unter Gottes Beistand. Schling', schling'! Du stachelst nur des Hungers Qualen Und reizest nur zu heißrer Gier den Rachen, Dich sätt'gen nicht Minister, nicht die Skalen, Nicht freies Korn noch andre freie Sachen. Schling', schling' dich fort bis zu der Grenze Malen, Wo des„Barbaren“ Doppeladler wachen, 7 Und da?— da heißt's: die Schwerter aus der Scheide! Die Welt hat keinen Raum mehr für uns beide! ——— Sekt die Stimmung ausgezeichnet war.— Im Frühjahr wurden eschmückt. In den Schaufenstern Aus dem Reiche. 0 va sotrrt u a kein f 45 5 g* 0 ——— Märkte. Fraulfurt a. M 8 rie n 4 1 1 8 1 Ke 1 wer 5 q t- este Se zer nd gute Sat Schaf tal a U 1 r un 40 00 ltere 0 1 0 0 r* e M ier 8 e t U 1 e vol 80 L 4 1 e er 80 idg Vt 0—7 e ein N 0 bis 8 e 00 1 schig 1 120 bi ebe Meteorologische Beobachtungen 18 5 4.0 76 emperat am 3. bis 4 1 j rigst 5„ 2 4 19 er lag J Bekanutmachung. III N 1 2 ssenschaft f ferd 822„1,50 boch, steht zu ver⸗ Ein ausen bei KarlHosmann l., rünberg(Hessen! 11¹⁸ leichteres Pferd, kreu und zugfest, zu verkaufen. L. Sohl, Rüddingshausen. 0001] Guterbalt. Kinderbett billig zu verkaufen. 5 Weidengasse 1 U, links. W 27 II. ist ein mittelgroßer, 17 uußbaumpoliert. 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Anmeldungen für die Vorschule sind nur an die Großh. Direktion der Oberrealschule zu richten. Anmeldungen für die Sexta werden Mitt— woch, den 10. Februar, vormittags von 1012 und nachmittags von 4—6 Uhr, solche für die übrigen Klassen Donnerstag, den 11. Februar, vormittags von 11—1 und nachmittags von 4—6 Uhr in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Hierbei sind Geburtsschein, Impfschein und— sobald möglich— Abgangszeugnis der zuletzt be— suchten Anstalt vorzulegen. Gießen, den 4. Februar 1915. Großh. Direktion des Realgymnasiums. Dr. Baur. 1171 Gesehliche Gesclen prüfungen Die diesjährigen Gesellen-Prüfungen finden Die Anmeldungen haben zu erfolgen: Für männliche Lehrlinge: Sonntag, den 7. Februar, Für weibliche Lehrlinge: 8 Sonntag, den 14. Februar, jeweils von vormittags 9 bis 12 uhr, in der Gewerbeschule. Die Prüfungsgebühr von 5 Mark ist bei der Anmeldung zu entrichten und gleichzeitig der Lehr— vertrag vorzulegen. Wir machen insbesondere darauf aufmerksam, daß die Ablegung der Gesellen-Prüfung u. a. als Vorbedingung für die Anleitung von Lehrlingen und die Führung des Meistertitels erforderlich ist, ihre Versäumnis daher später empfindliche Nach— teile im Gefolge hat. 930 D Gießen, den 28. Januar 1915. Der Prüfungs⸗Ausschuß des Ortsgewerbevereins Gießen. H. Garnon, Vorsitzender. 2 Holzversteigerung. Mittwoch, den 10. d. Mts. wird in hiesigem Gemeindewald folgendes Eichenholz versteigert: 3 Stämme 3 Kl.= 1,88 Fstm. 6 Stämme 4. Kl.= 1,93 Fstm. 24 Rm. Nutzscheiter 2,5 Meter lang 8 Rm. Nutzknüppel 2,5 Meter lang 86 Rm. Scheiter 85 Rm. Knüppel 121 Rm. Stöcke 2560 Wellen. Die Zusammenkunft ist mittags 1 Uhr im Distrikt Hain auf der Winkelschneise. Großen⸗Linden, am 3. Februar 1915. Großh. Bürgermeisterei Großen⸗Linden. 6 J. V.: Mehl. 11586 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen. Die Veryflegungsgelder für die vom 4.—19. Dezember 1914 in der Stadt untergebrachten Rekruten können vom 8. Februar ab bei der Stadtkasse an den üblichen Zahl⸗ stunden abgeholt werden. f Die Unterkunftsscheine sind bei der Stadtkasse vor⸗ zulegen. 1186 B Gute bürgerl. Wirtschaft inmitten der Stadt z. 1. April zu vermieten. Naheres Bis⸗ marckstraße 20 p. 106⁵0 Empfehlungen Allexbeste Tascheulampen⸗ SBafferiens für unsere Krieger.— Bei Uebernahme der regelmäßtg. Zusendung ins Feld 10 2 für Porto. 0 Sarl Schunck Kriegslieserant. Bringe meine vorzüglichen Flaschenweine sowie Ausschankweine sthein-, Mosel- u. Rotweine sowie Südweine zu billigsten Preisen in empfehlende Erinnerung. Weinstube Seibel Ludwigsplatz 16⁰⁰ dühram-Margarine„bremon⸗“ Pfund 85 Pfg. Lebensmittel-Ha Neuen Bäue 5. Aufnahme der Getreide- u. Mehl⸗ vorräte in der Stadt Gießen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß diejenigen Anzeigepflichtigen, die teine Vordrucke erhalten haben, dies sofort dem Oberbürgermeister(Stadthaus, Gartenstr. 2, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 8) anzuzeigen haben. Das Seuen und Reinigen der Sesen in den städti⸗ schen Gebänden im Rechnungsjahr 1915 soll Samstag, den 13. Februar d. J., vorn. 10 Uhr, in 3 Losen öffentlich verdungen werden. Bedingungen liegen auf dem städtischen Hochbauamt zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dorthin einzu⸗ reichen.— Zuschlagsfrist 3 Wochen. 1152 Das Auf und Abschlagen des Freibades, Volks 3 sowie der Schungeländer für die Pferde⸗ emme so Salah. den 13. zehruar d. J, nurn. 11 Ust, öffentlich vergeben werden. g 5 111533 Arbeitsbeschreibung und Kae ohen liegen auf dem städtischen Hochbauamt zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dorthin einzurei hen.— Zuschlagsfrist 3 Wochen. Der für die Zeit vom I. April 1915 bis F. März 10916 erforderliche Bedarf an Desinfektionsmitteln, wie For⸗ malin, Ammoniak u. s. w., soll Samstag, den 13. Fe⸗ bruar d. J., vormittags 10 Uhr, auf unserem Tiefbau⸗ amt vergeben werden. Angebote auf Vordruck, der da⸗ selbst erhältlich, sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt an das Tiefbauamt einzureichen.— Zuschlagsfrist 4 Wochen. Vergebung von Fuhrleistungen. Sämtliche 12 rleistungen für die Zwecke des Städt. Tiesbauamts sollen für die Zeit vom 1. April 19105 bis 31. März 1916 am Samstag, den 13. Februar d. J., vormittags 11 Ubr, vergeben werden. Die Verdingungs⸗ unterlagen liegen während der Dienststunden auf dem Tiefbauamt ossen und sind Angebote auf Vordruck bis zum vorgenannten Faden an das Tiefbauamt einzureichen. Zuschlagsfrist 6 Wochen. 1100 B Ihurpger Nan d- K 3e ine Ba s F Frelsl. Walter Fischer Käserel Buttstädt, Thur. Holzversteigerung im Gießener Stadtwald (Jorstwartei Gießen III. Forstwart Arft⸗Hochwarte). Montag, den 8. Februar 1915, vormittags 9½ Übr 2 d, werden in den Waldungen der Stad:— 5 u den Distrikten Försterbrunnen, Schall, Stein ru 1 Jorstgarten und Aue(Abt. 77, 78, 80, und 80) ver⸗ steigert: 2.4 Rn. nbuchen⸗Nutzknüppel 2 Mtr. lang) 28,1„ uchen⸗Scheitholz, 13. chen ⸗Scheitho „ Buchen⸗Knullppelholz, 73„ Eichen⸗Knllppelholz, 2640 e 1 1010„ Hainbuchen⸗Meisig, 49% Rm. Buchen⸗Stockholz, 9 Aan ne fd: ff anf der Licher Straß d enkun auf der Licher Straße an der . Sdnesfe 10635 Die nachstehende Bekaun machung des stellvertreteuden Gene ralkommandos XVIII. Armeekorps wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gießen, den 1. Februar 1915. Der Oberbürgermeister. 1181 Bekanntmachung. Betr.: Bestandsmeldung und Beschlagnahme. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Ueber tretung(worunter auch verspätete oder unvollständige Mel dung fällt, sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Vorschrift, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strasen verwirkt sind, nach 89 Zisser zb. des„Gesebes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851“(oder Artitel 4 Ziffer 2 des„Bayerischen Ge— setes über den Kriegszustand vom 5. November 1912% mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird. Von der Verfügung betroffene Gegenstäude. „ 8.1. a] Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vor— räte der nachstehend aufgeführten Klassen in sestem und flüssigem 9(einerlei ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Nus nahme der in sd aufgeführten Bestände. Klasse 1. Kupfer: unverarbertet, raffiniertes und un raffiniertes Rohkupfer jeder Art, auch Elektrolytkupfer. Klasse 2. Kupfer: vorgearbeitet, insbesondere geschmiedet, gewalzt, gezogen, gegossen, gepreßt, gestanzt, gespritzt, geschnitien, z B. Drähte, Seile, Bleche, Schienen, Stangen, Profile, Schalen, Kessel, Röhren, Nieten, Schrauben, unfertige Armaturen, unfertige Gußstücke, Jeuerbuchsen, plattiert mit einem Kupfergehalt von min⸗ destens 10 Prozent des Gesamtgewichts usw. Ausge⸗ nommen sind Drähte mit einem Durchmesser von weniger als 0% mm. b Klasse 3. Kupfer vor gearbeitet wie in Klasse 2, verzinnt oder mit einem anderen Ueberzug aus Metall oder Farbe. 5 Klasse 1. Kupfer: Drähte von mindestens 0 mm Durchmesser mit einer Umhüllung von Faserstoffmaterial, insbesondere von Papier, Baumwolle, Jute(ausgenom⸗ men sind seideumhüllte und mit Gummi isolierte Drähte) und blanke Bleikabel für eine Betriebsspannung bis ein⸗ schlietzlich 6600 Volt mit einem Gesamtkupferquerschnitt von mindestens 95 amm. „Klasse 5. Kupfer: Altkupfer und Kupferab⸗ fälle jeder Art. l Klasse 6. Kupfer: in Legierungen mit Zink, un verarbeitet, insbesondere Messing und Tombak in Baxren, Plaxten und ähnlichen Formen; auch als Alt⸗ material jeder Art. Klasse 7. Ktupfer: in Legierungen mit Zink, vor gearbeitet, iusbesondere Messing und Tombak, entsprechend dem Zustand der Klassen 2 und 3, sowie Alt⸗ material. 5 Klasse 8. Kupfer: in Legiexungen mit Zinn, un verarbeitet, insbesondere Bronze und Rotguß in Barren, Platten und ähnlichen Formen; auch als Alt⸗ material jeder Art. Klasse 9. Kupfer: in Legierungen mit Zinn, vorgearbeitet, insbesondere Bronze und Rotguß, entsprechend dem Zustand der Klassen 2 und 3, sowie Alt⸗ material. Klasse 10. Kupfer: in Legierungen mit anderen Metallen, sofern sie nicht unter Klasse 6—9 fallen und so⸗ fern Kupfer den Hauptbestandteil bildet, un verar⸗ beitet oder vorge arbeitet entsprechend dem Zu⸗ stand der Klassen 2 und 3, alt oder neu. Klasse 11. Kupfer: in Erzen, Neben- und Zwischen⸗ produkten der Hüttenindustrie mit einem Kupfergehalt von mindestens 108, sowie in Kupfervitriol. Klasse 12. Nickel: un verarbeitet und vorge⸗ arbeitet, mit einem Reingebalt von mindestens 90%, insbesondere in Würfeln, Blechen, Drähten und Anoden, sowie Altmaterial. Klasse 13. Nickel: in Fertigfabrikaten, ausge⸗ nommen sind Gebrauchsgegenstände, die für den Haus⸗ und den wirtschaftlichen Betrieb im Gebrauch sind, jedoch nicht ausgenommen solche Gebrauchsgegenstände, welche zum Verkauf bestimmt sind. Klasse 14. Nickel: in Erzen, Legierungen und vlattiert un verarbeitet und vorgearbeitet, mit einem Nickelgehalt von mindestens 5% des Gesamt⸗ ewichtes, insbesondere Drähte, Bleche, Nickelsalze, auch ltmatexial. 1 Klasse 15. Zinn: un verarbeitet, vorgear⸗ beitet und in Ferttigfabrikaten, mit einem Rein⸗ gehalt von mindestens 99,7%, inshesondere auch Folien, Kapseln, Tuben und Geschirre; auch Altmaterial; ausge⸗ nommen sind Gebrauchsgegenstände, die für den Haus⸗ und den wirtschaftlichen Betrieb im Gebrauch sind, jedoch nicht ausgenommen solche Gebrauchsgegenstände, welche zum Verkauf bestimmt sind; ausgenommen sind ferner fertige Folien, Kapseln und Tuben, wenn bedruckt, ge— färbt oder mit Blattmetall belegt. Klasse 16. Zinn: entsprechend dem Zustand der Klasse 15, jedoch mit einem Reingehalt von mindestens 90% und weniger als 99,7% a Klasse 17. Zinn: in Erzen und Legierungen mit anderen Metallen, sofern sie nicht unter Klasse 8 und 9 fallen., un verarbeitet und vorgear beitet, so⸗ wie in Salzen, mit einem Zinngehalt von mindestens 10% des Gesamtgewichtes, insbesondere auch Zinnchloride. Klasse 18. Aluminium un verarbeitet und vor⸗ gearbeitet mit einem Reingehalt von mindestens 80%, in jeder Form, ins besondere Drähte, Seile, Bleche. Pro⸗ file, unfertige Hohlgesaße und unfertige Hausgeräte, auch Altmatexial, ausschließlich Alumintum⸗Pulver und Folien. Klasse 19. Aluminium: in Legierungen unver⸗ arbeitet und vorgearbeitet, mit einem Alumini⸗ umgehalt von mindestens 60% des Gesamtgewichtes, auch Altmaterial.. Klasse 20. Antimon: metallisch(Regulus), Schwefel⸗ antimon(Crudum), Antimonoryd und Anttmonerze, so⸗ wohl als Handelsprodukt wie als Hüttenzwischenprodukt, un verarbeitet, vorgearbeitet, sowie als Alt⸗ material. f 5 4 Klasse 21. Hartblei: mit einem Antimongehalt von 2% bis 6%. 2 8 Klasse 22. Hartblei: mit einem Antimongehalt von mehr als 6%8. 1 b) Bei zusammengesetzten Metallen(Legierungen), che mischen Verbindungen und Erzen ist sowohl das Ge⸗ samtgewicht, wie der Gewichtsantell des Hauptmetalls der betressenden Klasse zu melden. Hauptmetalle sind für Klasse 1—11: Kupfer; für Klasse 12—14: Nickel; für Klasse 15-17: Zinn; für Klasse 18 und 19: Aluminium; für Klasse 20—22: Antimon. Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw. § 2. Von dieser Verfügung betroffen werden: 0 a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen. in deren Betrieben die in 81 aufgeführten Gegenstände er⸗ zeugt oder verarbeitet werden, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam undsoder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden, 3 1 alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ibres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbs wegen in Gewabrsam haben, soweit die Vorräte sich in ibrem Gewahrsam undsoder bei ihnen unter Zollaussicht befinden 1 n * alle Kommunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände, in deren Betrieben solche Gegenstände er⸗ zeugt oder verarbeitet werden, oder die solche Gegenstände in Gewahrsam haben, sowett die Vorräte ssich in ihrem Gewahrsam undloder bei ibnen unter Zollaufsicht befinden; d) alle Empfänger in dem unter a, b und e bezeich⸗ neten Umfang) solcher Gegenstände nach Empfang der⸗ selben, falls ble Gegenstände sich am Meldetage auf dem Versand befinden und nicht bei einem der unter a, b und C aufgeführten Unternehmer, Personen usw. in Gewahr⸗ sam und/oder unter Zollaufsicht gehalten werden. Vorräte, die in fremden Speichern, Lager räumen und anderen Ausbewahrungsräumen lagern, sind, falls der Versügungsberechtigte seine Vorräte nicht unter eigenem Verschluß hält, von den Inhabern der betreffenden Auf⸗ bewahrungsräume zu melden und gelten bei diesen be— schlagnahmt. Von der Verfügung betrossen sind hiernach insbeson⸗ dere nachstehend aufgeführte Betriebe und Personen: gewerbliche Betriebe: Schlossereien, Schmieden. Wertstätten aller Axt, Fabriken aller Axt, teherelen Walzwerke, Gießereien, Hüttenwerke, Zechen, Bauunter nehmer, Gas- Wasser- und Elektrizitats-Lieferungsgesell schaften kommunaler, öffentlich⸗rechtlicher und privater Art,. Privatwerften, Betriebe für Güterbeförderung tommunaler, öffentlich rechtlicher und privater Art, wie Eiseubahn; und Schiffahrtsgesellschaften, Reedereien, Schiffer und dergl. Handelsbetriebe: Händler, Lagerhalter, Spediteure, Agenten, Kommissionäxe und dergl. Personen, welche zur Wiederveräußerung durch sie oder andere bestimmte Gegenstände der in 8 1 aufgeführten Axt in Gewahrsam genommen haben, auch wenn sie im übrigen kein Handelsgewerbe betreiben. Sind in dem Bezirk der unterzeichneten verfügenden Behörde Zweigstellen vorhanden(Zweigfabriken, Filiglen, Zweigbureaus und dergl., so ist die Hauptstelle zur Mel⸗ dung und zur Durchführung der Beschlagnahmebestim⸗ mungen auch für diese Zweigstellen verpflichtet. Die außer⸗ halb des genannten Bezirks(n welchem sich die Haupt⸗ stelle befindet) ansässigen Zweigstellen werden einzeln betrossen. Umfang der Meldung. § 3. Die Meldepflicht umfaßt außer den Angaben über Vorratsmengen noch folgende Fragen: a) wem die fremden Vorräte gehören, welche sich im Gewahrsam des Auskunftspflichtigen befinden, bob, und gegebenenfalls durch welche Stelle bereits eln anderer Seite eine Beschlagnahme der Vorräte er⸗ olgt ist. Inkrafttreten der Verfügung. § 4. Jür die Meldepflicht und die Beschlagnahme ist der am 1. Jebruar 1915(Meldetag) mittags 12 Uhr be⸗ stehende tatsächliche Zustand maßgebend. Für die in 82 Absatz d bezeichneten Gegenstände treten Meldepflicht und Beschlagnahme erst mit dem Empfang oder der Einlagerung der Waren in Kraft. Sofern die in 8 5 Absatz a aufgeführten Mindestvor⸗ räte am 1. Februar 1915 nicht erreicht sind, treten Melde⸗ oflicht und Beschlagnahme an dem Tage in Kraft, an welchem diese Mindestvorräte überschritten werden. Beschlagnahmt sind auch alle nach dem 1. Februar 1915 etwa hinzukommenden Vorräte. Ausgenommen von der Verfügung. 8 5. Ausgenommen von dieser Verflügung sind solche in§ 2 gekennzeichneten Personen, Gesellschaften usw., a) deren Vorräte leinschließl. derjenigen in sämtlichen Zweigstellen) gleich oder kleiner sind als die folgenden Beträge: Summe der Vorräte aus den Klassen 1 bis 11 einschl.: 300 Kg „„„„„„ 2„ 1. 50„ 1„ 1 2*%% 5 5 5„„„„ 100„ Klasse 20 100„ Summe der Vorräte aus den Klassen 21 und 22 30⁰ 1 1 bh) deren Vorräte bereits durch schriftliche Einzel⸗ verfügung der unterzeichneten Behörde beschlagnahmt worden sind. b Verringern sich die Bestände eines von der Verfügung Betroffenen nachträglich unter die in a) angegebenen Mindestmengen, so behält sie trotzdem für diesen ihre Gültigkeit. 1 3 Beschlagnahmebestimmungen. 8 6. Die Verwendung der beschlagnahmten Bestände wird in folgender Weise geregelt: a) Die beschlagnahmten Vorräte verbleiben in den Lagerräumen und sind tunlichst gesondert aufzubewahren. Es ist eine Lagerbuchführung einzurichten und den Polizei⸗ und Militärbehörden jederzeit die Prüfung der Lager sowie der Lagerbuchführung zu gestatten. 2 b) Aus den beschlagnahmten Vorräten dürsen ent⸗ nommen werden: 5 1. diejenigen Mengen, die zur Herstellung von Kriegs⸗ lieserungen“ im eigenen Betriebe erforderlich sind; 2. diesenigen Mengen, die zur Hexstellung von Kriegs⸗ lieserungen in fremden Betrieben erforderlich sind, sofern der Abnehmer dies durch eine schriftliche Erklärung nachgewiesen und außerdem in gleicher Weise bestätigt hat, daß seine vorhandenen und hin⸗ zutretenden Bestände beschlagnahmt sind. Auf An⸗ sordern des Lieferanten, sowie bei allen Lieferungen an Personen, Firmen usw., deren Bestände nicht beschlagnahmt find, muß der Abnehmer die Ver⸗ wendung zu Kriegslieferungen durch vorschrifts⸗ mäßig ausgefüllte Belegscheine(für die Vordrucke in den Postanstalten und 2. Klasse erhältlich sind) vorber nachweisen. Die schriftlichen Erklärungen und Belegscheine sind von dem Lieferanten aufzu⸗ bewahren; 3. für Friedenslieserungen nur die am WMeldetag im eigenen Betrieb in Arbeit befindlichen Stücke sowie die zu deren Fertigstellung erforderlichen Mengen, sofern sie nicht durch andere Metalle ersetzbar sind und die Fertigstellung dieser Stücke spätestens am 1. März 1915 einschließlich beendet ist; 4. diejenigen Mengen, welche für e zur Aufrechterhaltung des eigenen oder fremder Betriebe unbedingt erforderlich und nicht durch andere Metalle ersetzbar sind. Die bei den Ausbesserungen entfallen den Metalle sind unter die beschlagnabmten Bestände aufzunehmen; es wird anbeimgestellt, sie der Kriegs⸗ Metall A. G. Berlin W. 66, Mauerstraße 63—65 unter Hinweis auf die vorliegende Verfügung zum Kauf anzubieten, sobald die in 8 5 angegebenen Mindest⸗ mengen angesammelt sind; diejenigen Mengen, welche von der Kriegs⸗Metall A. G. aufgekauft werden. Meldebestimmungen. 8 7. 8 Die Meldung hat unter Benutzung der amtlichen Meldescheine für Metalle zu erfolgen, für die Vordrucke in den Postanstalten 1. und 2. Klasse erhältlich sind; die Bestände sind nach den vorgedruckten Klassen getrennt an⸗ zugeben; in denjenigen Fällen, in welchen genaue Werte nicht ermittelt werden können(3. B. der Reingehalt von Erzen) sind Schätzungswerte einzutragen.. Dem Meldepflichtigen wird anheimgestellt, gleichzeitig mit der Meldung auf besonderem Bogen ein Angebot zum Vexkauf eines Teils seiner Bestände oder der ganzen Bestände einzureichen. Diese Angebote werden der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft weitergegeben, die in erster Linie als Käuser für das Kriegsministerium in Frage kommt. g Weitere Meldungen irgendwelcher Art darf die Mel⸗ dung nicht enthalten.. 5 N Die Meldezettel sind an die Metall⸗Meldestelle der Kriegs-Robstoff⸗Abteilung des Königlichen Kriegsmimste⸗ riums, Berlin W. 66, Mauerstraße 865, vorschriftsmäßig ausgefüllt bis zum 15. Februar 1915 einschließlich einzu⸗ reichen. An diese Stelle sind auch alle Anfragen zu richten, welche die vorliegende Verfügung betreffen. Die Bestände sind in gleicher Weise fortlaufend alle 3 Monate lerstmalig wieder am 1. Mai) aufzugeben unter Einhaltung der Einreichungsfrist bis zum 15. des betreffen⸗ den Monats. Frankfurt(Main), 31. Januar 1915. Stellvertretendes Generalkommando XVIII. Armeekorps. 81 0 San ngen im Sinne der Beschlag⸗ nahmeverfügung sind:. as alle von folgenden Stellen in Auftrag gegebenen Lieferungen: 3 a deutsche Militärbehörden, deulsche Reichsmarinebehörden, deutsche Reichs- und Staatsetsenbahnverwaltungen, ohne weiteres, b diejenigen von deutschen Reichs⸗ oder Staats Post- oder Tele- graphenbehörden, f deutschen Königlichen Bergämtern, deutschen Hafenbauämtern,* deutschen staatlichen und stüdtischen Medizinalbe⸗ hörden, anderen deutschen Reichs- oder Staatsbehörden in Auftrag gegebenen Lieferungen, die mit dem Ver⸗ merk versehen sind, daß die Ausführung der Liefe⸗ rung im Interesse der Landes verteidigung nüfig und unersetzlich sind. JJ fd. * n 2 4 . 1 Nach kurzem, aber schwerem Leiden nahm der Allmächtige unsern lieben Ludwig im zarten Alter von nahezu 2 Jahren zu sich in sein himmlisches Reich. In tiefem Schmerz: Steinbruchbesitzer Heinrich Launspach und Frau Elisabeth, geb. Velten. Annerod, 5. Februar 1915. Die Beerdigung findet Samstag, den 6. Februar, nachm. 3 Uhr statt. 0654 Statt Karten 1177 Gottes Güte schenkte uns zu unserem Töchterchen heute einen gesunden Jungen In dankbarer Freude Pfarrer Adolf Bausch und Frau Anna, geb. Ehrig Kölschhausen(Kr. Wetzlar), den 4. Febr. 1915 devaltige Vorräte, grosse Abschlüsse ermöglichen es uns noch, trotz der bedeutenden Steigerung der Lederpreise Jute Schuhe Zu billigen Preisen Während des Inventur- Verkaufes gewähren wir auf unsere ausgezeichneten anerkannt billigen Preise 0 proz. abatt auf alle Winterartikel 5 Proz. Rabatt . Jehle neren enorm keuer! Wir verkaufen, solange Vorrat, noch au billigen Preisen Schuhhaus WW. Herbert Alleinverkauf von Engelhardts Chasalla-Mormal- Stiefel, sowie Chasalla- Gelenkstützen Marktplatz 2 neb. der Engel-Apotheke Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister wurde heute bezüglich des Spar- und Vorschußvereins, einge⸗ tragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Alten Buseck eingetragen: An Stelle des durch Krankheit verhinderten Vorstandsmitgliedes August Theodor Krämer zu Alten-Buseck, ist der Theodor Krämer zu Alten-Buseck zum stellver⸗ tretenden Vorstandsmitglied bestellt. Gießen, den 4. Februar 1915. Großherzogliches Amtsgericht. Holzversteigerung in dem Freih. von Rabenau'schen Distrikt Niederseilbach, Gemarkung Treis a. d. Lda. Mittwoch, den 10. Februar, kommen aus dem— nächst Daubringen gelegenen— Eichenbestand von 11 Uhr vormittags ab zum Ausgebot, mit Beginn bei Brenn⸗ holz Nr. 1: Derbstangen: 15 Fichten— 1,27 Istm. Scheiter, Nn. 2 Fiche, I Fichte und. Knüppel, Rm. 81 Eiche, 3 Fichte; Stammreiser: 212 Rm. Eiche Stöcke: 4 Rm. Fichte. Nähere Auskunft erteilt Freih. Forstwart Leyerer, Climbach. 11⁵7⁵D Freih. Obersörsterei Rabenau, Londorf. 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