Nr. 140 so. Dezember 1918 Kreisblatt für den Kreis ©tejjeru Inhalt-. Ueberstckt: Sicherstellung von Kriegsbedarf. - Versicherungspflicht. — Zulagen zu ^^tzt-nrenten. - AahUommrfiar. - _ 'Krl i r/fufmin her ArbeitSreit — Erwerbsloseusürsorge. — Notstandsarbeiten. — 3JJoul= und Klauenseuche. Krieg»» amtllelle. - BezirkSarbeiirnackwe'S. — Kre,Siwangs-^nnunq. — Abjummungsbeztrke. - Verinißt.- Zolhmil. - V* bccfun 9 £ erj^ — Dainenröcke. — Bezug der bestellten Nährmittel. - Stearinkerzen - Versteigerung arbeitsfähiger Pferde. TruschUsten. Derpf g , entlassener Heeresaugehöriger. — Abmeldung als Tienstmann. Bezirkssparkasse. Bekanntmachung. Nr. F. R. 830/11. 18. K.R.Ai. Iw Aufträge des DemobilurachungsamteS und aus Grund der BundesratSv-erordnung über die Sicherstellung von KriegSbÄxicf m der Fassung vom 26. April 1917 (Rerchs-Gasetzbl. S. 376) wird folgeirdes angaordnet: Artikel 1. Die Bekannttnachirngen , ^ ^ M. 6172/2. 15. K R.Al. vom 15. März 1915^ betreffend Bor- ratserhelmng und BeftandÄneldmig über Wolfranr, Chrom, Molybdän, Vanadium urid Mmig«n: M. 15/12. 15. K.R.A. vom 15. Dezember 1915, betrestend Beschlagnahme von Wolfram uud Chrom und Höchstpreise für Wolfram; , ^ M. 1./4. 15. K.R.AI. vom 1. Mai 1915^ betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Metallen; Ll. 122 8. 18. K.R.A. vom 1. September 1918, 3. Nach- tragsbckanntmachung zur Bekanntmachung LI. 1/4. Io. K.R.A. > werden hiermit aufgehoben. , . ^ . Sparmetalle dürfen jedoch pmr insotvert verwendet werden, als sich Crsatzmetalle nicht verwenden lassen. Artikel 2. u) Es werden hierinit aufgehoben: Die von den Kriegsministerien ausgesprochenen namentlich »ugestellten Sonderbeschlagnahmen von solchen Metallen, die von der Bekanntmachung LI. >1/4. K.RA. betroffen wurden. b) Es werden hiermit widerrufen: # Tie Ei nzelenteignuirgen von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung über die Sichcrstellrcng von Kriegsbedarf vom 24 Juni 1915 (ReiM-Gesetzbl. S. 352) nebst Abänderungen vom 9. Oktober 1915 (ReiclB-Gesetzbl. S. 645), vom 25. November 1915 Reichs-Yksetzbl S 778), 14. .September 1916 (Reichs-Gesetzbl.. S 1019), 4. April '1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 316) nnd der Neufassung dieser Bekanntmachung i vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376) nebst Abänderung vom 17. Januar 1918 (ReiäB^sttzbl. S. 37) ausgesprocl>en ivorden sind, insoweit in ihnen auf die Metall-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung als derjenigen Stelle hingetviesen worden ist, mit der wegen Ansagen, Freigaben usw. in Verbindung zu treten war. Jnsbewn- deve fallen hierunter jdie Einzelenteignuingen von Hausn^talwn, also von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung M. 8/1. 18. KR A vom 26. März 1918 beschlagnahmt waren. Artikels Tas Einverständnis mit dem im Artikel 2 b ausgesprochenen Widerruf der Enteignungen wird angenommen falls nicht bis zum 15. Januar 1919 durch eingesckanebenen Brief bei der Metall-Meldestelle (Abt. R.) der Kriegs-Rohstoff-Abtcilung ui Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11, Einspruch erhoben wird. Trotz des Widerrufes der Enteignungen können enteignet« Gegenstände noch bis '.zum 15. Januar 1919 zu denr in den. Üanntmackungen genannten oder bereits vereinbarten lieber na hmr- preise abgeliesert werden. Artikel 4. Unberührt bleibt die Verpflichtung. vertraglich an die Kriegs-Metall-Aktiengescllschast zu liefernde Mengen zur Ablieferung zu bringen. ^ Artikel 5. Es .wird auf die Verordnung des Demobu- machnngsamtes. betreffend „Verbrauch von für Kriegszwecke zu- aewiesenen Svarmetallen zu Friedensz-ivecken" vom 18. Noveinber 1918 hingewiesen, nach der der für die in Frage kommenden Metalle und ihre Legierungen sich ergebende Unterschied zwischen dem Vorzugspreise nnd dem Grundpreise an die Kriegs-Metall-Aktien- geselisch«ft in Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11, zugunsten des Reichsfiskus abzuführen ist. _ „ Artikel 6. Diese Bekanntinachnng tritt anr 25 .November 1918 in Kraft. Berlin, den 25. November 1918. Kriegs-Rohst : ff-Abteilung. Wolsfhügel. Verordnung über Ausdehnung der Versicherungspflicht und Berficherungsberech- tigung in der ^ankenversickierung. Vom 22. November 1918. 8 1. Für den Fall der Krankheit werden bis auf weiteres nach'den Vorschriften der ReickMersicherimgsordnung versiert: 1. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, 2. Handlungsgehilstn und Gehilfen in Ahotheiien, 3. Bühnen- und Orchestermitgl leider ohne Rücksicht auf den Kunstwort der Leistungen. 4. Lehrer und Erzieher, 5. Sclstffer auf deutschen Seefahrzeugen, soweit sic nicht unter die 88 553 bis 553 b des Handelsgesetzbuches fallen, sowie aus Fahrzeugen der Binnenschiffahrt, lvenn sie gegen Entgelt besclKftigt toerden und ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst nu'hr als zweitousendfünfhundert Mart, aber nicht mehr als fünftausend Mark an Entgelt beträgt. 8 2. Die 88 1?8, 314 Ms. 2 der Reichsversicherungsordnun- werden au testen. , . Im § 313 Ms. 1 der Reichsverstcherrmg^ordnung erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Es Sann mit Zustimmung des Kassen^ Vorstandes in eine niedere Klasse oder Lohnstufe übertreten." 8 3. Wer in der Zeit seit Beginn des Krieges wegen lieber- schreitens der EinSommensgrenze von zioeitauserrdfünfharndert Mark aus seiner Krankenkasse oder knavpsck-aftlicksjen Krankenkasse ausge- schicderr ist, kann bei dieser Kasse binnen secksis Wochen nach dem Inkrafttreten dieser BorsclMften die Wiederaustrayme als Mitgtiev geniäß ß 313 der Reichsversicl)«erungsordirung beantragen, sofern « beim Ausscheiden zur Weiterversiclnermtg berechtigt war und nicht jetzt nach 8 1 versicherungspflichtig ist. . Tie Kasse Saun den Berechtigten, wenn er sich zum Beitrrtt meldet, ärztlich untersuchen lassen. Eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt bereits besteht, begründet für diese Krankheit keinen Anspruch auf Kassenleistung. m „ Tie Vorschriften des Abs. 1, 2 gelten sinngemäß für Personen, die seit Beginn des Krieges auf Grund des 8 178 oder des 8 314 Abs. 2 der Reichsversicl-ernngsordnung aus der Kasseninitgliedschaft ausgeschi^den sind. 8 4. Srno seit Beginn des Krieges Persorren der im § 1 be- zeickmeten Art trotz )lebersclrrertens der Einkomnrensgrenze von zwcitausendfünfhuichert Vtark von ihrer Krankenkasse oder knapp- schädlichen Krairkerckasse weiter wie versick-erungspflichtige Mitglieder behmrdelt worden oder Versichernngsberechtigte trotz lieber- schr.itens eines regelmäßigen iährlicl.»en Gesamteinkommens von viertaulend Mark Mitglieder ihrer Kasse geblieben, w kann diesE Mitgliedsclfast naclchtäglich nicht mehr angesochten werden. Die- gilt auch strr Fälle in denen beim Jrckrasttreten dieser BorlchriffM ein Streitvenahren schwebt. 8 5. Tie Frist zarr Mekmng der nach 8 1 Versick?erungspfluL^ trgen (8 317 der Reichsversichnnmgsordrmng) läuft wühestens mit dein acht«. Tage nach dem Jükrafttreten dieser Vorschriften ab. Tie Meldung kmnr nürksam schon vor dem Inkrafttreten diel« Vorschriften gesck-ehen. 8 6. Diese Vorschriften haben Gesetzssskrast und treten m» 2. Tezember 1918 in Kraft. Berlin, den 22. November 1913. T Hohe Vomhundertsätze 5 ™?** W «riernge Versicherungsträaer We $ulage zu • Bn? % e, V!? cr 5 ei * *** .Rente für den letzt«, Unfall feftgcfc&t tzit. — / H Der Antrag ,st an den Veriicherui^zs träger oder m, ein Vers,cherungsamt zu richten. Ist der Antrag an einen anderen ®» oa 1 A u , r Entscheidung »uständigen Versick-erungSträger ober an ^ ^ 1 c HfF u ^ 11 1 L S^rlchdet, 4o ist der Antrag unverzüglich mi Den zuständigem BersichevungSträger abzngeben und der Tag »es Einganges mitzuteilen. IV. Tie Besrimmnngen der SZ 3 bis 11 der unter I bezeichn IKtC, 5jP e v - 1 lf,lutö 17 - Önitunr 1918 gelten entsprechend §ür die Entscheidung .über dcn, Einspruch auf Grund dieser Verordnung oder der gmter I bezeiclMeten Bekanntmachimg vom Mtspwchend' *0*^ § 1693 der Reichsversicheruu gsocdnu n g Tiefe Bestimmung tritt mit der BerMndmrg der gegenwärtigen Verordnung ,n Kvast. V. Diese Verordnung lhat Gesetzeskraft. Berlin, den 2 . Dezember 1918. Ter Rat der Volksbeauftragten. Ebert. Hanse. Der Staatssekretär des RrichsarbeitSamLs. . ___ Bauer. _ Bekanntmachung. , ?uf Grund des 8 11 der Wahlordnung über die Wahlen zur verfassun(iyebe 7 rden deutschen Nationalversammlung vom 30. No- tzember d,eses JahreS haben wir den Ge leimen Legat, onsrnt I)r. yejooflrt in Tarmstadt — Staatsministerium. Nerkar» fhraße 7 — ginn Watzltbmmissar für diese Wahlen in Hessen ernannt. Tarmstadt. den 11 . Dezember 1918. Staatsministerium. _ Ulrich. _ ^Bekanntmachung, über Pferdefleisch. Vom 4. Dezember 1918 r . bchörden. welche gemäß § 2 der Verordnnna des BmcheS- Eo^.dferdcslersch vom 13. Dezember 1916 lÄeichs-Gesetzbl. 'lool) jx-reflyttgt sind niedrigere Höchstpreise als im Z 1 der er- »ahnten Anordnung festgesetzt sind, fastzusetzen, werden die Kceis- ttircter bestimmt welche lnerzu rmsere Genehmigung einzuholen tzaden. Darmstadt, den 4. Dezember 1918. Hessisches Laickesernährungsamt. N eu m a n n. _ Bektrnnrm ^»„ng. "" Demobilmachung: hier: Beschränkung der Arbeitzeit. ^... Der TeTnobilmachungisausschaisz Giesten-Äind hat in seiner kitzmig vom 13. Dezember 1918 beschlossen: 1. Tie Arbeitszeit in den g^verbiiclien Betrieben wird gemäß der Änordirnng über die Regelung der Arbeitszeit gewerb- lubrr Arbiter vom 23. November 1918 (Reichsgesetzblatt iS 4 ^ bie Tageszeit von 8—5 Uhr (8—12 und *~ 7 Ö U hr) verlegt, so fern nickst genannte Verordimng Ausnahmen gestattet. Eine Verkürzung der Arbeitszeit ist zu- läffig. d' Dü^fa Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. ^Gießen, heu 14. Dezember 1918. Der Vorsitzende des DemobilmachimgZausschusseS Gießen-Land. Langermann. © e 1 r.: Wie oben. An die Bürgcrm-tMerefan der Landgemeinden des Kreises Vorstel-ender Besckstnß ist ortsüblich bekanntzumachen. Gießen^ den 14. Tezernber 1918. Ter Vorsitzende des Temobilmachungsausschusses Gießen-Laich. ._ Lan german n. ___ © e t r.: Erwerbslosen sursorge. An den Oberbü' germeistk'r zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden dxs Kreises Dre Vorschrift im § 9 Abs. 2 der Verordnung. über Eriverbs- lofansurforge vom 13. November 1918 erstreckt sich nur auf solche venonen, welche bei Erwerbslosigkeit zu unterstützen Und. WeiL ntier. yteXiOnen, die auf Arbeitsverdienst nicht angewiesen sind. m cwher auch bei beschränkter Arbeit ein Zuschuß aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge nicht zu gewäbcen. ^ Unter regelmäßigem Arbeitsvewieust im Sinne des 8 9 Abs 3 «der wöcbeutlick>e Arbeitsverdienst bei voller Arbeitszeit zu verstehen. der doppelte Unterstützungsbetrag ist ebenfalls für die Woche Au berechnen. , -- , vJ |VLi k/K i i l %X L U\, Li*, nehmer em Anreiz gegeben tverden, auch bei beschränkter Arbeit s- «eit imd geringerem Verdienst die Arbeit fartzusetzen. Würde der Arbeitnehmer -/> mehr ober nicht erheblich mein als den Min- «sdatz txx Erwerbs ofmmrrri ütznng durch Arleit zu verdienen bve Möglichkeu haben. Jo würde er dem .Erwerbslosen gegenüber. überhaupt nstüt arbeitet urch doch daSfribe Einkommen als erhält im Nachteil fern. Nach den, erslgewäl-lten Deiipiel berechnet sich der Zuschuß wie falgt: ; Es beträgt der Stundeutohn , nfi M» tn« "Eg^^^Arlnntszeit täglich 8 , wSclMitlich ' ‘ bcr ccrlmftfiiöf ivä-hLntlich« Arl>citSvrchi«iisi 60 — m, banon 70 twm Hundert 40 _ TOf bei- Uuterstü^rugsbetrag bei gänzlicher Erlveichslosig- ^ Mk., nwchentlich 48,— Mk Ter Arlreitnehmer verH,eut be, Ausfall t^ou 24 Stunden 30— Mk kehlende Betrag von ^ (Sri^^[ 0 ßmunterstützinrg. zu geloül-ren. da 70 vom Hundert des r^elmafagen Arbeitsverdienstes mit 42 Mark den doppelten UnterMtzum>sbetrag von 48 Mark nicht erreichen. Meßen. den 11 . Tereinbe,' 1918. Kreisamt Gießen. __ & V. angermann. ' 'Lcmol>ilm«chnng: hier lltoMmdsarlvi!«,,. “ * n , 7 . c , r " 7 0 ’! u ' 1 f fr ic -1 der Lniid lemriiiden des Kreises, entsprechend den Beschlüssen des Staatskommissars für De- s durch offenrtTirf>c Arbeiten und Aufträge hmgewirit lverden. Ihnen deshalb, im Einvernehmen mit den Gemeindevertretungen aus baldige Wiederaufnahme der durch den t- ö UU ^ch'neu Bauarbeiten bedacht zu sein, zurück- gestcllte u,ch neue Bauausgaben in die Wege zu leiten. ~ n^L ^^Eitslose können Besck>äftigung finden bei Al^h^etzuna. Chaussterung und Pflasterung von Feldwegen, rusveimidere der zur besseren Neinhaltirng der .Kreisstraßen drin- Befestigung der S t r a ß e u a b f a h r t e n. sourett werd^r^ bereits durch die Fcldberciniguug ausgesührt Blechs ^ K-n-lisatiEn u,ch . keine oder nicht ^nügerch Mittel auS Borsahrenj und Ruvr. 34 des, laufenden Gemerndevoranschlags flüssig gemacht werde,, können, such namhafte Beträge für das kommende Nech- crnzustellen Auch wird zu prüfen sein, in welchem Sr w Ä iU J?Ü r 9V« auuerchilb der Gcmeindevor- bniKiner Uere Mittel für Notstandsarbeiten flüssig gemacht wer- W Ä ^ Ihnen noch mit, daß nach Vollendung Rückmar,ches viele K'rrisf'traßenstrecken instand ^bt werden müssen, wolna ebenfalls Arbeitslose Beschäftigung Miete Personen wollen sich bei den zuständigen ^ "" erteilt Gießen, den 11 . Dezember 1918. A,er Vorsitzende des Denwbilmachungsausschusses Gießen^Land _ I. B.: Lange r m a n n. Bckautttmnchung. Betr.: Maul- und Klauenseuche. . der Gemeiiche Diefenbachs Kreis Wetzlar, ist die Maul- mch Klauenseuche amtlich ^stgeftellt worden. Gießen, den 16. Dezember 1918. Kreisamt Gießen. _ I V.: Langermann. __ ^anniumn' ;ng. Betr.: Unssvarchlung der Kriegsamtstclle Frankfurt a M , Kriegsanttstelle Frankfurt ist in eine selbstärchige' Zivil. Yurl** M h r r ^ a ^ mit ® ^WrrtschaftSstelle Franks imiQcWnSlt Ü 616 derirre Hessen und Wiesbaden Gießen, den 16. Dezember 1918. Kreisamt Gießen. __ I V.: Langermann. _ Bekanntmachung. Nachdem das Gesetz des vaterlärchischen Hilfsdienstes außer gesetzt ist ft'mmt gemäß Verfügung des Kriegsministeriums 16 A Z I vdberg, Bücklngstraße, Eoe-ltraße, Murbu rger Straße, Steuistraße, WAerstraue, Wie-^ecker Weg. ^ **"**?-£**} bt l U l Herweg, Brandmasse, Brandplatz, Brau- «' Kaplane-gaise, Landgraf Philippsplatz (ol),-e Landava-jenstraße, Nordanlage, Schloßgasse, Sct-lllerstmtze Schottstruve, Schulstraße, Sonnenstraße. trafo '' ®L a J 1 b JV r k-^^lbergerstrabe, GEustraße, Hamn-- g£' WKathnrmenga,se, ^euzplatz, Löwengasse, ganzemsttatze, We,ttAnlage. Hmter der West Anlage, Wolken- 5 1 äi r k. An der Hardt, Kvrnblumengasse, Krof- Lübxrs Los. Mühlstraste. 8lri„e Vrabe^Msei^E' 9W>^mer Sttatze. ©aabgaife, Schützen- hir^SB®- a l -- 1 b mtili Jvhann^stvahe, fikm}lei&etg, Mikus- Rittergassc, ^k>H^Wahlbez i rf. An den Bahnhöfen, An- Steg, Bahnlwf- D-rchner,trcche, Cvcjdnerstvaße, Frieorichsttaße. Glaubrestst- Hvnmn--straße. Mitelweg, Wchlarer Weg. z "k. Diezstraße. Erlengasse, Gartenstraße ^ Löberst-abe, Neuer: Bäue, Süd-An- «»'. IniWäluWrt^m, SBdtxmgaffe. Wfnimta6e a6lbeäiCj ' Buddestmtze, Frankfurter Siratze. r^^n?L b o b l*j5, f : Micestvafte. Btsmarckstrahe, Keplerstrast«, «berger Wcg. H-Wahlbezirk. Ebelstraße, Erdkauterweg, Lnhgesterner Ebe« nnt Bergwerk, LieAgsttaße, Wilhelmstraße, Wilsonsttaße. t^Ä 11 P a y bf J \ vt • ©nwfrffca&e, M >lt estraße Ost-Anlage, Jtoonftra&e Senckenbergstraße, Gr. Stei-uveg, Sepl)anstraße, Wreseilftrafte und ZeuyhmrZkaserne, Landgraf Philippsplatz 4. « r o-Ü? a 1 r ?■ Bl.ühstraße Henstl ra&c, Landmanir- ^ Yiv m .Straße nvrt .^crf-ecne I, Lonystraße, stdalirungsberg. RT»r,w^ '\jk} K e h ' 5 k *'.r® e SS D ^ c# Eichgärten, Eich reg, Eeora- VmlU>P-Ga-l-Straße, Kaiser-Allee mit Iia'eine ll und städtische KbKrrte, twn Lrcher Straße 65, Ludwigsplatz, Wvl,sttaße. Gießen, den 19. Darüber 1918. Kreisamt Gießen. - 2 B.: Dr. Welcker. Bekanntmachung. Der 9 Zache alte Karl Mach, Sohn 'des Friedrich Mach zu Dauchingen, hat sich vor etwa 14 Tagen mit unbekanntem Aufenthaltsort ar-s feinem Elternhaus entfernt. Es wird um .seine Festnahme und um Mitteilung an die Vüraerrmnsterei Taubringen ersucch. Mach trogt blauen S-veater, braune Hose, Halbschuhe und Studentenmüde. Besondere Kennzeichen: Narbe an der oberen Mtmdlippe. Gießen, den 13. Dezember 1913. Kreisamt Gießen. __ 9 D.. Dr. Welcker. _ Detr : Besamchung der Tollwut. Sn das Polizeiiimt Gießen und die Bül-Hermcichreien der Landgemrinden des Kneifes, sowie an die Gendarmerie- Stationen des Kreils. Zwecks Bekämpfung der Tollwut mach n wir auf Anordnung des Ministeriums des Innern nachstehendes bekannt. 1 Diensthunde. 1. Hunde, welche aus w-gen Tolltvut n i ch t gesperrten stammen, werden nach militarisch-rftits erfolgter tierärzllickier Unterstrchurrg, sofern diese befrredigerld ansfäNt. ohne weitere Be- fthränkimgen zur Ernchch zngelassen. Hnr-de. die m-s Gebieten stam- tztten, welche wegen Dollwitt gesperrt sind, werde'- vor den- 9lb- transmrrt orb- und Leinen zwang unterworfen. J3. Pridathunde. 1. Die Ausfuhr aus wegen Tollwut gesperrten besehten Gebie- ßen ist militärisckierseits bereits verboterr. 2. An die Zulassung fon: Einfuhr aus mcht mit Wut verseuchten Gecheten sind folgende Bedi-rgungei- militärischer,'cils gck-cüpst: a) Tie Mitnahme von Hunden ans solchen Gebie en soll an die Genehmigung einer höl-eren KommandobcHorde (Generalk^nnmandv, LLvision, Etavveninspektvorr, Gouvernement) gebunden sein. Ihr 9 Bt eine tierärztliche Untersuchung voranzuoebe--. Bescher und Na- „ , J} T«. rtngtfflfrtfen Dmidc sind während dreier Monate . d.^„ be f (>aCt>t , e i t ; Wälneird dieser Bealxrchtnn., i^d un7 idd &Z2 einjuiperieti). De! Jestlemng ist ^ ^ei^ldck» 7» -rachsen'^u Maulkorb versehenen Lun.e aa der 3&1Um Me lOTsfame Beachtung und Kontrolle G i e ß e n , den 10. Dezenrber 1918. Kreisamt Gießen -- 9 V.: Dr, Welcker. € 1 r ' : bcx 6tl,ten ^urch die ^andgestiltsbeschäler An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Hessischen der Landgemeinden des Kreises. - Ährem Berichte darüber entgegen wie viel Teck» l^lg"nisti7 babm"^ Protokolle Sic voraussichtlich sür das Ja§ Gießen, den 10. Dezember 1918. Kreisamt Gießen. __2- B.: Dr. Welcker. _ Bcknrnrrru:ichung. Betr.: Tamenröcke. Mchfolgenden Firmen Damenröcke (Reichs- ^2 }^ m . von 37,60 Mark für fas SiW" 1 ^ Bergauf erfolgt auf Bezugsscheine an dersnne-r, jbae, ohne m Not zu geraten nicht in dev Lage smd. die Röcke zu beschaffen. niaj!l m *** Die Tarnenröcke sind nur für die Landorte des Kreises Gießen außer L-ch, Hunaen, Grünberg u,rd Lollar, bestimmt Armu Gebr Imheuser, Gießen, Marktplatz wrma I. Pfeffer Gießen, Marktplatz ' H. Kaes Nachf., Gießen, Kreuzplatz Kart Horn, Gießen, Marktstraße S. Sammet. Gießen, Bahr-hofstraße. dps«^n BBürgermeistereien der Landgemeinden h^futh o' ausgenommen Lrch. Hungen. Grün-, un , b Dollar, wird empfohlen, vorsiebenda SLi m i5H ng ortsüblich zu veröffentlichen und d-e Bezugsscherne auszustelle--. Bür^rmeisterenm. welche mit der Ausfertigung der Be- zugsscheme «ls Austand-ge ^Schörde zugelassen si--d, haben dein Äezugsscherne „Re-chstvare Kommunalverband Gießen-Land" deutlich be^ufngen. Gießen, den 14. Dezember 1918. Kreisantt Gießen. __ 2 B : Dr. Siegert. Bekanntmachung. Detr.: Berbrauch>sregelurlg der in die öffentliche Bewirtschaftung or .?bnvmmenen Näl/rmittel; Bezug der bestellten Nährniittel. Aus die Nährmrttelöarte B (rote Farbe) svrarke 41 (Bekannte maamriflt non 1 4. T^ember 1918, Kreisblatt Nr. 137] werden außer den beze-chMeten Nährmitteln noch 250 Gramm Grieß >jx Ausgabe ^langen. d^^eiskoeien im Saitbgaiteinben des Kreises wird empwtüen. vorsteyerrde Bekamrtinachung sofort ortsüblich m vev- öffentllchen. Gießen, bcn 16. Teze-nber 1918. Kreisamt Gießen. 2 B.: Dr. Siegert. ,etr.: Lieferrmg von Stearinkerzen. . An die Vürgermeist?r-ierl der Laildgemeinden d-kS Kreises Gießen. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmach-mg vom 5. Te- zemrer 1918 betreffend: Beleuchtung von Masserrguartieren für durchziehende Truppen (Kreisblatt Nr. 136 vom 6 Dezember 1918) steilen wir Ihne-- mit, daß die in Llussicht gestellten Steariir-, kerzerr nunmehr eingctroffen sind. Me diejenigen Gemeinden, m denen nachweislich durch Ein- guartierung veranlaßt die seither anfgesparten Beleuck-itungsmittel (namentlich Petroleun- und Stearinkerzen) vottstä-ihia aufgebraucht worden sind, erhalten, ,'wie bereits mitgeteilt, die Ermächttgung, bis zu drei Kisten dieser Kerzen zu beziehen. Bezugsberechtigungen sind den .Abholern der Kerzen, von Jhsten unterstempelt und -rmterschriebe-r. zur Aushändigung an die Firma Derenttgte Getreide Händler mitzugeben. Da der Preis noch nicht bekannt ist, findet spätere Verrechn nung statt. Es wird ans das bestiml-rteste erwartet, daß von den- Bo- zugsrecht nur !m Luhersten Notfall Gebrauch gemackst wird, und zwar nur dann 'wenn tatsächlich sämtliche Beleuchtungsmittel in den betreffenden Gemeinden, d--rch die Truppel-durchmärsch6 verrrrsockit. aufgebrcmcht worden sind. Gießen, den 19. Dezember 1918. KreiSamt Gießen. I.B.: v. G rol man. Versteiwn-'M"- — L — Belr.: Demolülmackmng: Verfteigeruny atbeitSfähiger Pferde für die Laiidwirtschast usw. ^ » An den Oberbürgermeister zu Gießen mW die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Meises. Tie durch den WafftnsMstmrd bedingte beschleunigte Demvbit machung macht die TurchsÜli-rung der Verfügung vom 11. Nvvemb« 1918 unmöglich. Tie Gebrauchs von Pferdexr werden auf Grund eines behördlichen Ausweises %u den Versteigerungen zugelass'M. Von der Ausgabe von Pferdekarten wird erwgültig Abstand ge- TlB) UtntCll. t (vv j r Infolge der bereits in erheblichem Umfairge -um Verruf ge- stellten Pferde hat sich inzwischen eine gwste Anzahl Pferde^ cvebraiiclier mit Pferdeil eingedeckt. Es muß deshalb zur Bedingimg gemacht lverden, dag die zuständigen Stellen ledem Pserdegebraucher n ii r einmal eine Befchernigru ug über den Bedarf ausstellen. Um eirven Mißbrauch mit den bel)ürdlichxeii Ausweisen zu verhindern, haben die Käufer für die Folge diese scheine den Truppenteilen abzuliefern. _ ^ .. . Aus die Einsendung der Anträge zur ZulaNung der Bev Weigerungen wird verzichtet. Gie^n. den 9. Dezember 1918 Kreisanit Gießeii. I. V.: Lang er mann. __ Ke l r.t Ausdrusch Dorr Getreide: lster: EinseiDiMg der DnifMisten., An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger meiftereien der Landgemeinden des Kreises. Bis zum 30. Dezenrbcr d. I. l-abeii Sie uns zu berichten, ob die von Ihnen bereits eingereichteu Druschlisten sämtliches Getreide der Ernte 1918 enthalten oder ob Sie noch Nachtragsdrusä.listen emznreicl?en haben. In letzterem Falle^ erwarten wir Einsendinig der Nachtragsdruschlishni bis jum gleichen Termin. Sollte dieses nicht möglich sein, so haben Sie uns unter ungefährer Schätzung der Quantitäten zu beluchtcu. lveläx Land- Wirte mit dem Dreschen ihres Getreides noch rm müchtaitde sind. Gieren, bcn 16. Dezember 1918. Kreismnt Gießen. __ I. V.: Dr. Siegert. _ S3etr.: Grundsätze für die Verpflegung der entlasseiien HeereS- An den Oberbürgermeister zu Gießen und die! Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krenes. In den Bestimmmrgen über die Verpflegung der zur Ent- lasswig kommenden Heeresangehörigen sind auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen einige Aenderungen vorgenommen worreii. Ter Uebergang aiis der militärischen Verpflegung iti dre all rein eine L-ebensmit!elversorgmig ist nunmehr ft>lgenderuwhen geregelt: 1. Tie Trirppc beköstig ine aus dem DeevkÄnenst zu Entlassenden bis znm Entlassungstage eiiischließlich 2 Mannschaften, die llach der En-tlasfung vom Entlastungsorte in geschlossenen Trmisporteli nach der Heimat bc ördert werdM. find nach Väöglichkeit aus Kriegsverpslegungsaustalten zu ver- annschaften. die vom Entlafsnng-orte oder vom EndwmÄ des geschlossenen Transports ab noch enen Eiuzelmar ch (mit «ahn oder zu Fuß» zur Erreichung Wes veimatortes znrüAulegen lxiben, sollen für jeden Reisetag Mis veeresbeständen gegen Bezahlung eine Brot Portion von 350 Gramm crlMm Zur Äestreiving der übrr- gen Verpflegung dienen die ilinen nach deri bestehenden Bestimmun- ^ f ÄTÄÄÄ# noch Ziffer 2 au- Kriegs. Verpflegungsanstalten verpflegt werden, erhalt.n fte bis zum Ueber- aana in die allgemeine Lebensmittelversorgung des Wohnorts auf Erfordern bis znm 7. Tage nach der Entlassung durch»I- behörde aus Grund der Entlafsurgsbeschermgung die erforderlrä)«m Lcbensmittelausioeise zur Beschaffung der Verpflegung oder, svwert Mrssenspeisungen oder besondere Derpst-egungss^llen vvrhmwen find, Verpsleggmg aus >diesen. Dcwer ist ih-'ren Boot, das fie gemäß Kiffer 3 aus Heeresbeständen erhalten haben, auf die ihnen Anstehenden. Brotmarken anztirechnen. Aus der Entlassungsbescheinigung (L-olv5uch» ist zu vern^rken, wo und wann ^lusweise oder Betplegiing gegeben sind., Nach Ab- Lauf von f) Tagen werden die Entlassen regelmäßig in die allgemeine Lkvensutittelversorgnng ilMs Wohnorts ausgenommen sein. 5 Personen, die eine EntlassrmgsbeiEinigung nicht vorwer en Vimen, sind in erster Linie an militärische Bcrp legnngsstellen zu verweisen: befindet sich eine solche nicht ant Orte, [o fotb ttnai tnc zur Beschaffung der Verpflegung .erforderlichen Ans webe ie- weils für ein bis zwei Tage zu geben oder es ist ihnen durch Zuweisung zu Massenspeisungen bezw. ftlr diese Zeit die Verpflegung zu ernröglichm. Tabu ist darauf hinzuwirken, daß ne sich aus schnellstem Wege bei der nächsten militärischen MeldestÄle mel^nr. Es empfiehlt sich, solchen Personen als Austvrns für dre nächste Verpflegungsstelle eine Bescheinigung darüber auszul>Sndigen, wann, wo und für wie lange ihnen Verpslegungsausweije oder Verpflegung ^ch^Eb^VerpflichtiMg zu unentgeltlicher Verpflegung wird hierdurch den Gemeinden rricht auferlegt. 7. Den Kvinmunalverbanden wird auf Antrag für die durch diese Bcstimmiingen herbeigeführte Mehrbelastung Ersatz gelvühvt Werden. Mrträgie auf Ersatz sind bei der für die Lieferung in B». traclst kommendeii Provinzial-, Landes- od.r Reichs stelle unter Angabe der Zahl der verpflegten Perionen und der Berp,legungStL>gB zu stellen. _ ,, , _^ 8. Bei der Anmeldung zur Versorgung rm KomrNirnalvrrbmM des Wolmorts ist zur Vermeidung von Doppel Versorgung cug der EntlafsungSbefcheinigung ein entspveä-ender rmterftempelt« Vermerk zu machen. Gießen, den 14. Dezember 1918. Kreisanrt Gießen. _ I. V.: Dr. Siegert. _ _ Bekanntmachung. Der Dienstmann Georg Dietz hat seine Funktion vl» Tienflmann nicdergelagt. . ^ Ansprü