Nr. 137 11« Dezember 1918 Kreisblatt für den Kreis Sichen. Anhalt» . Ncbcrficht: Bautenprülstellen. — Marode Werde. — Verkauf von Vieh. — Fortbildungsschule. — Kirchenrechnungm. — Erhebungen Uber Blinde. — Schuluwentar. — Pelroleuminotore. — Zeutral-Einkauisgesellschast. — Strafbestimmungen. — Wahlen. — Arbeiterentlassungen. — Bezug der bestellten Nährmittel. — Schewekatarrh. — Maul- und Klauenseuche. — Demobilmachung. Bekanntmachung. Das ReichÄlenwbilmachung-samt hat beftinnnt, daß die Bauterr- prüsstellen fortsallen. In der E i s e n w i r t s ch a f t fitib die Berwendungsverbote unter Freifabevc-rfahnm für Halb- urrd Fertigfabrikate aufgehoben. Hiernach sind die nachstehend aufgeführten Bekanntmachungen «ußer Kraft gesetzt: Vom November 1916 E. 143. 10. 18 KRA. betrifft Einzellieso- rungsbescknänLing fstr Roheisen, Rohstahl. Halbzeug, geschmiedeten und genxrlzten Fabrikaten, Flußeiseu, Flußft.rhlsormgnß und Grauguß. Vom 20. Okwber 1917 6st. 200. 9. 17 KRA. betrifft Beschlagnahme und Bestandscrhebmra von eisernen Heizkörpern und ZentralheizungSkesseln K. Z. 2. Vom 13 Februar 1917 Stab. Tech. 5639, 217 betrifft Einzel- beschlagiral)me und BestanüscrlMung über Glcisinaterial und Betriebsmittel der Straßenbahnen. Vorn 10. Oktober 1917 E. 60. 8. 17 MM. mit Nachträgen betrifft Beschlagnahme und Bestandserhebung von Stab-, Form- und Moniereisein Stab- irnd Formstahl. Blechen mrd Röhren ans Eisen und Stahl. Grauguß, Temperguß, Stahlguß. Vom 27. September 1917 E. 1916. 7. 17 KRA. betrifft Beschlagnahme von Stacheldraht und BestcnldSerhebung von Stachel- dvaht und Stacheldvahtinaschmeii. Bom November 1917 E. 452. 10. 17 MM. betrifft Erzeugung des ZkriegSmaterialS durch Eisen- und Stahlwerke. «om Terember 1917 Ü8t. m. 308. 12. 17 KRA. betrifft Einz^- deschlagnahnre von harten Stahldrähten. Sämtliche von der Rohstahl-Ausal eichSstelle erlassenen Anord- Margen und Verfügungen, .insbesondere die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 20 des Deutschen Stahlbundes vom 1. Dezember 1916 und die für die Eisen- und Stahlgießereien grund- tzgmde Verfügung der Rohstahl-AusgleichSstelle vom 5. April 1917 Nr. U. 1418. 3. 17 RAS. (I. 214. 4. 17 MAS.) norden gleich- äußer Kvast gesetzt. Eidesstattliche Erklärungen, Bezugs- und Dringlichkeitsscheine, sowie sonstige den Verkehr in und Stahl regelnde Vorschriften für Bezug und Lieferung pniuiien damit in Fortfall. die bereits fteigegebenen 20 Prozent Sparmelalle hinaus wnnen den Unternehmern auf Antrag bei der zu stellenden Metall- we^abestclle weitere Mengen freigegeben werden. Anträge auf Angabe rönnen auch von Unternehmern, insbesondere Handwerkern. gestellt tverden^ die kein Sparmetall auf Lager haben fc werde n ur erster Lime berücksichtigt werden. Bei den Handels , w* der Handioerkskammer ist zu erfragen, welche Metallfreigabestelle zuständig rft. ist dü Wumbcrbewirtschaftung von Werheugmaschmen, «krischen Maschrnen, Lokomobilen und landwirtschaftlichen Ma- hierdurch wird die Regelung des Handels mu Werkzengmafchrnen. die Bestandserhebrmg von Werkzeug- »Ächrnen von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten^ tue Beschlagnahme und Bestandserheburrg für elektrische Maschinen und Apparate und von Lokomobilen getroffen! Dcsttmmungen sind anigehoben. Bei Neuanfertigung von L^ttchrnenbürsen. nne oben envähiU. Sparmetalle bis zu 20 Prozent mnmtttKT? * xtveni * t merbci1 - Mehrbedarf ist lvie oben angegeben. Darmstadt, den 27. November 1916. Der Staatskommis,'ar für die wirtsck^ llich: Den obllmachuna m Hessen. _ _ Matthias. ®" ctT - : ^ X: TOa&,ia ^ nnt bei Durchmärschen. «n den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. tc ? en wir Ihnen mit.' daß ma- V?*' bnrchmarschi^enden Truppen in Ihrem Bezirk Eichnnäßig am vorteilhaftesten für Mrtttärverwaltnng zu verwerten sind. Deshalb fatü mxiaruS tL^^^nheilbarc ^schlachten, worauf: ber Gememde zu vertnlen ist. Ter Erlös bei der Bersteionm^ Gießen, den 9 Dezember 1918. Kreisamt Gießen, vr. Usinger. Bekanntmachung. Betr.: Den Ankauf von Vieh aus Truppenbeständen und Ver-^ Hütung der Berbreittrng von Viehseuchen durch solche. Nachstehende Berstigung deS ^)ess. LandesernährungsamteS bringen wir «zur öffentlichen Kemrtnrs. Bon durch passierenden Truppen werden vielfach Rinder ver- kauft, durch die bereits Einsckstep-pungeir der Maul- und Klanen«, seucke stattgeftnrden haben. Um dies möglichst zu verhüten, bestimmen wir, daß solche Tiere, die an Sie von den Truppenteilen Übergaben werden, in Gehöften untergebracht werden, die von Klauentieven nickst bestcift sind. Tie Tiere sind ferner al8 von Klairentieven nicht bestellt sind. Die Tiere sind kxrner als«, bald dem zuständigen Biehll-andelsverband -anzmnelden und von! diesem zu übernehmen. An Maul- und Klauenseuche erkrankte Tiere sind alsbald abzuschwächsten. Ueber die Verwendung des Fleisches entscheidet der zuständige Kommunalverband, dem die Tiere alS Scklachttiere aufzuvechsren srird. Sofern das Fleisch der Tiere nicht unmittelbar in den Nächstliegenden Genremden gegen Fleische karten verkauft Werdern-kann, hat der Biehhandelsverband darüber! zu veMgen. .Je nach der Menge solchen Viehs, das in den Provinzen ansällt, haben die Viehhandelsverbände die Aufbringtungs der Sch'achttiere aus den einheimischen Bestünden zurückzustellen. Ueber die Zahl der von Tritppenleilen übernonnnenesr Tiere rmd über deren Zuteilung an die einzelnen Komruunalverbände haben die Viehhandelsverbände rrach Ablauf j^>er Woche bis läng-, ßens zum Ti-enstag der folgenden Woche der Landes steif chstelle Mitteilung zu gehen zu lassen. Ueber die bis zum Heutigen dort Truppenteilen übernommenen Tiere und über deren Verlveridnng sind die Mitteilungsn also«a) zu machen. Ter Oberbürgernretster zu Gießen und die BürUenneisteveiöN der Landgi'meinden. ebenso das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises. )vvlleir für BMmttgabe und Durchführrmgt vorstehender Anordmcng» besorgt sein. Gießen, den 4. Dezember 1918. Kreisamt Gießen. ____ T)r. 11 f i n gv t. _ Betr.: Fvrtbildun Mcki >le. ~ ' Än die Schulvorstände des Kreils. Wir machen darauf aufmercksam, daß in den Gemeinden, für anderes bestimmt worden ist. die Fortbildungsschule zu halten ist. Ebenso l>aben alle in Betracht kommenden Schüler soweit s^e mcht von uns vom Schulbesuch befreit worden sind, die Schule zu besuchen. Gießen, den 3. Dezember 1918. Die Kreiss-chnlkorntmifsian. ___ Dr. Usinger. __ An die Kirchenvorftände des Kreifts. . Erledigung unserer Verfügung vom 4. November d. I. lGießener Anzeiger Nr. 268^ Gießen, den 4. Tczenrber 1918. Kreisamt Gießen. Tr. Usinger. ® etT ~ ir£Ä «Srä ®Ä‘ 09tum «»55 _ An bk Schulvorstände des Kreifrs. ^ < Tagen zu berichten, ob und wieviele blinde halbblnche Kurder un ichulpslichttgen Alter sich in Ihrer Ge>« manche beftnden. Sofern Kinder der fcaglick>en Art vorhanden sind, ist deren Namm und Mter so-ime der Grad der Blindheit anzu^ der Krerstaa beschlossen hat, die für arme Blinde X Vslegekoüen. soweit erforderlich, auf xr ttberneymen. wird erwartet, daß von der Fürsora« ^i^^nnnstalt ir^glichst Gebrauch gemacht wird. , Benchterstattung. die innerhalb der gesetzten Frist pünftsich zu erledraen rst. wollen Sie sich des in unserer Bekannt», 1911 (KreiSblatt Nr. 2) gebrachten F^ Gießen, den 6. Tezenrber 1918. Die Kreis schul konuni ssian. Usinger. Betr.: Das Scl-ulinventar. . An die Schulvorstände des Kreises. . Ihnen, bis zum 1. Februar 1919 zu berichten- rmrch das Kmtsblatt vom 18. Aprill 1904 ^eortmÄ SrtzuTrg stattgefnnden hat, und ob die zur GvgänKung der Lehr- s Mittel bestimmten Summen v-orschriftsmähig verw,mdt worden i sind. Kn Verzeichnis der angeschcrfstm Lehrmittel ist anzuschließen. Gießen, den 6. Dezember 1918. Die Kreisschulkommission. Dr. Usinger. ©etr.: Petroleummotvre. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir bringen die Erledigung unseres Ausschreibens vom 9. November 1918 (Kveisblatt Nr. 30) mit Frist ton 8 Tagen in Erinnerung. Gießen, den 3. Dezember 1918. Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _ Unterstellung her Zentral-Einkanfsgesellschaft uitter das Reichsernährnngsamt. Vom 23. November 1918. Im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts wird ange- vrdnet, daß die Zentral-Einkaussgesellschast sofort ans denr Ge- Aäftsbereiche des Reichswirtschaftsamts ausscheidet und den: Herrn Staatssekretär des Rerchserirährungsautts unterstellt ivird. Berlin, den 23. Novenibcr 1918. Die Reichsregierung. _ Ebert. _Haase. ^.tanntmachnng. ©etr.: Temobilmachungsausschuß: hier: Strashestinrm'ilngeTr. Das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung (De- Vivbilmachungsamt) wird ermächtigt, zu bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die von ihm oder den Temobilmachungsorganen erlassenen Anordnungen mit (Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren Und mit Geldstrafe bis ju einhundrttau'end Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, und daß die Gegenstände, auf die sich sdie strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden können, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Das Reichs- ßrmt für die wirtschaftliche Demobilmachung (TenwbilmackMNgSamt) ßamr auch anordnen, daß Gegenstände«aus die sich die strafbare Handlung bezieht, von den DenlobilmacMingsorganen für verfallen erklärt werden, gleichgültig, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Berlin, den 27. Novenlbcr 1918. Die Reichsregierung. _ Eberl. _ Haase. _ Bekanntmachung die Wahlen zur verfassunggebenden Volkskammer der Republik Hesnr betrffmd. Wir haben die Wahlen zur verjassuuggebenden Volkskammer »er Republik Hessen auf Sonntag den 19. Januar 1919 ßchvesetzt. Tarmstadt, den 4. Dezember 1918. Staatsministerium. Ulrich. Bekanntmachung. Velr.: Demobilmachung: hier: Stillegung oder Einschränkung von Betrieben, Arbeiterentlassungen. Auf Beschluß des TemobilmackMiaSausschuffes Gießen-Land tzvm 6. Dezember 1918 werden für die Landgemeinden des Kreises Gießen folgende Anordnungen erlassen: I. Stillegungen oder EftrschrünLungm von Betrieben ton «rößerem Umfange dürfen nur mit Zustimmung des Teinobil- Machungsausschusses erfolgen. II. Tie vor dem Kriege im Betriebe tätigen Arbeitskräfte die auS dem Heere entlassen sind, sollen in erster Linie wieder ein- werden. III. Arbeiterentlassungen sind nach MöglickMt m vermeiden Soweit Entlassungen unvermeidlich sind, haben sie mich dem »nmdsah zu erfolgen, daß jede Arbeitskraft möglichst ihrem Friedensbernf wieder zugefüli-rt lverden soll. Hiernach dürfen zu- Wächst Arbeitskräfte entlasse lvechen die auf Grund des Hilfs- vimstgesetzes § zivangspeise zugeloiesen waren, ferner solche, die vor dem Kriege im Handwerk oder in der Landwirtschaft tätig Iugendlicheir ist nahezulegen, sich einer ordnungsmäßigen Kusbildimg im Handwerk zu unterziehen Weibliche Arbeüskräfte sind in folgvider Reihenfolge zn entlassen: 1. zunächst die. welche auf Erwerb nicht angewiesen Und, L. Hausfrauen, deren Männer aus dem Felde zurürkgekehrt sind Und wieder Arbeit fmden, 8 ber Tätigkeit m der Rüstungsindustrie, in Land- wirtsclE. Hcmswirtschuft mrd anderen Jndicstrien Tätigm. I V. Entlassene, die urGerweit Arbeit nicht finden fönneu, I-aben *** ^ em städtischen Arbeitsnachweis. Gießen, «Sest-Anlage 31. zu ncelden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, frei- webende SteNen umgehend dem städtischen Arbeitsnachweis zu V. Vorstehende Anordnungen treten mit dem Tag der Btt» öffeittlichung in Kraft. Gießen, den 9. Dezember 1918. Der Vorsitzende des DemobilmachungsausschufscS Gießen-Land. __ L ange r man n. Bekanntmachung. Bet r.: Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung gencunmeiren Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nährmittel. Gemäß § 7 unserer Bekanntmachung über die Verbrauchs rege- luug der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Näyv- mittel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Larrdgemeinden des Kreises folgendes bestimmt: Die gemäß unserer Bekanntmachung vom 7. November ds. Js. (Kreisblatt Nr. 266) bei den Kleinhandelsgeschäften bestellten Waren können von ben Bestellern vom 20. Dezember ab bezogen werden. T« Bezug kann nur bei deni Geschäft erfolgen, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Dabei ist die Nährmittelkarte mit vorzulegen. Nährmittelkarten ohne die betreffenden Marken berechtigen nicht mehr zum Bezug; einzelne abgetrennte QuittnngS- iuib Bezugs marken sind wertlos. Es entfallen: 1. auf die Nährmittelkarte 8 (wte Farbe): Marke 40 500 g Kunsthonig, Marke 41 250 g KirrLeruahrungj, IW g Kaffee-Ersatz: 2. auf die Nährmittelkarte 6 (blaue Farbe): Marke 43 1)50 g Teigkrarm-1100) g Euppen, 2)50 g iGnmpüni Marke 44 250 g Kaffee-Ersatz. Mit dem 31. Dezember verlieren die Marken ihre Gültigrett. Wer die von ihm bestellte Ware nicht bis zu diesem Zettvunkt bezogen hat, verliert den Anspruch darauf. Die Äeinhandelsgeschäft« haben die betreffenden Quittungs- und Bezugsmarken abzutrennmt und getrennt nach Nunimern und Farben der Grvßhandelsvereini- Sung e. G. m. b. H. Gießen, West-Anlage 31, abzuliefern. Dis zu dem vorstehenden Zeitpunkt, also dem 31. Dez., von den Bestellern nicht abgenommene Warenmengen sind der Großhandelsvereini- gung e. G. m. b. H. Gießen bis zum 5. Januar 1919 anz u ze r gen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat dm Ausschluß von dem Vertriebs der Nährmittel zur Folge. Den Bürgermeistereien der Landgemeinden! des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekannte machung sofort ortsüblich zu veröl sittlichen. Gießen, dm 4. Dezember 1918. Kreisamt Gießm. I. B.: Langermann. _ Bekanntmachung. Detr.: Ansteckender Scheidekatarrh unter dem Rrndviehbestmrd des Jol-s. Faber IX. zu Leihgestern. Unter dem Rnidviehbestand des Landwirts Johs. Faber IX U. Leihgestern ist der ansteckende Sch?ü>ekatarrh festgestelu worden. Die Sperrmaßregeln wurden angeordnet. Gießen, d«i 3. Dezember 1918. Kreisamt Gießm. ,_ I. B : Langermann. _ Bekanntmachung. Detr.: Dm Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf dem Hofgott Nmhof bei Leihgestern. Ta m einer, dein Proviantamt 16. A.-K. gehörenden, auf einer Weide des Hofguts Neuhof bei Leihgestern unter gebrachten RindvieMrde Maul- und Klauenseuche ststgeskellt wurde, ist das Hosgut Neuhof, ferrrer Leihgestern und Laug-Göns als Beobach, tuugsgcbiet zu betrachten. Tie Sttaße vom Bahirhof Lang-Göns bis zum Nmhof ist für leden Verkehr mit Klaumvieh gesurrt. Gießeir. dm 7. Dezember 1918. Kreisamt Gießm. I. V.: L a n g e r m a n n. B e t r.: Demobilmachung. An die Schulvorstände des Kreises. Nachstehende Berfügüng der oberstm Schulbehörde briuam )vk zur Kenntnis unt> Nachchtung. Gießen. dm 7. Dezember 1918. Die Kreisschulkommisffon. I. V.: Welck er. Um die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhüten, wird besonderer Wert darauf gelegt, daß die aus dem Felde zurück- kehrmdeu Truppen, solange sie nicht mtlaust sind, nicht in Bürger- quartieren, sondern nur in Massen quartieren untergebracht werden. Wir empfehlen Itzum daher, dafür zu sorgen, daß von dm Orts- toHorden kerne Schmerigkeitm gemacht werdm, wenn auch die Schulen vorübergeheiid als Massenquartiere angefvrdert werden. Tre Mrlttärbehordm werdm bnr*mf i>edacht sein, daß die Ent- der 'Truppen möglichst bald vorgenommm wird. Die Sckmlsale irnd vor der Wiederbemitzmig gründlich zu reinigm und ernrge Tage zu lüftm. Zwilling-runddruck der Brühl'schen Univ.-Buch und Steindruckerei. R. Lange, Dießen.