Jt, 134 S. Dezember 1918 Kreisblatt für den Kreis Giehen. Inhalts - Nebcrficht: Erwerbslosenfürsorge. — Wandergewerbescheine. — Brennstoffversorgung.— Legttimalionspaviere. - Pferde- Versteigerung. — Demobilmachung. — Arbeiterschutz. — Fleischverbrauch. — Runkelrüben« — Grünkohl und Dauerweißkohl. Betr.: Verordnung über Erwerbslosenfürsovge. An den Obrrbürgermeistrr sxi Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach der Bevordnung des Reichsamts für die .virtschaftliche Txünv bil machmg vorn 13. d. M. über Erwerbslosenfürchrge (RGBl. Seile 1305) sind die Genr-eirrden verpflichtet, eine Fürsorge für Erwerbslose einzinrichten, die nid# den Cl^avakter der Armenpflege «rnehinen darf. Don dem Gesamtaufwand für diese Erwerbslosen-, türsorge werden den Gemeinden- oder, wenn sich mehrere Ge- «jeindon zu einem Verbände vereinigt haben, diesem Gemeindever- bande — vom Nieich 6 /u vnd von dem Bundesstaat k / x2 — ersetzt. Die Gemeinden haben die restlichen Vir zu tragen. Wir weisen Sie auf die Ihnen nach der Verordnung obliegen- tzsr Pflich-ten hin, insbesondere ist &ozgz zu tragen, dag alsball> örtliche Fürsorgoausschüsse (§ 13) gebildet ivecden. auf Erstattung der Kosten sowie Anträge auf Be- 8»t«mg von ^Unterstützungen sind für ieden Monat bis zum *5. ™ folgenden Monats bei dem Hessischen LandeSwirtsckxrfts» ww Arbeilsantt in Tarmstadt einzn reichen Ein Muster des l#erbei k veiloendenden Fornullai's folgt nadLüehend. Zollten Gemeinden ^orschüise (g 16 Abs. 2) nötig haben, so sind die Anforderungen »nS vorzulegen, worauf das Weitere veranlaß- wird. Eie Len. den 23. November 1918. Kreis amt Gießen^ Dr. Usinger. Must er •tmt AuSfchreiben vom 20. November 1918 Nr. M. b. I. m. 28 246, 6rei». Monat.l»l .. Antrag ._auf ReichSbeihiUe zur Erwerbslofenlürsorge. Beihilfe wird beantrag! für die Gemeinde GeiaintaltUvaud Beschluß des Ministeriums &. Bare (Jr- werbSlosen- unterstützung Mk. d. Sonstiger Ar (Sachleistung der Berord Art lfwnnd en § V >ungi Be- lrag Ms. o. Spalte & und b zu- sam- men Mt. > i - — wu vginocrveiaienren fta dt« Bürgermkisterrien der LanSgemciiwen d«s KrUses und das Polizeiamt Gießen. utr die Wmchevgewerbescheine 2? ffL? des Kalenderwhves m erteilen sind, wollen Sie deismibn- welche den Geiverbebetrib im Jahre 1919 fort- «SuL 21 ^P*™** 1 beabsichtigen, durch wiederholt orts- aufsvrdern, ihve Aiüräge aus Erteilung «tnes Wandergewerbeschrnes jetzt schon, und zivar so zeitig M vdlm, daß s « VU Anfang des nächsten Jahves im Beuche der ^.»rne fern können Tre erngelienden Anträge siich uns^miter ^ vvr^ddMeb^ Formulars, auf .velchm am Kopfe nnb}\ t A, f ^^ 9 o%V«u9 ‘n® anbtr9eft,et6t ^ tiIie Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so » Rüch'raaen wvddanrü Verzöge^ngeiH *j£L ^M luno vermieden »waten. Eine BerrnttvvrUcn^e ^rWßaiim: ^ zu unterbleiben, es sbrd vielnrehr XfcS- 3 hne n vorzunehmen. Bertvclbmlg- von DrucksclEen ist ein Der- doppelter Ausfertigung berzufügem Ml2^^ ^ Reichskanzlers oom 4. März Ncichö-Gesetzblatt eale 169 ff. — ist at die 23 a nher? x^bescheme eure Phochgrapl-ie des Inhabers ^ukeb^Wr^ Äx wr.ier -btsichv.nlvn vom 12. Oktober 1912 (Kreis- ttalt chr 60X Tu Pl)0tograp!-ie ist in Disiteiiürrtenformat unauk- Azoren bel r^ell'.uig des Antrags auf Ausstellung eines Hm.vr Q ™ba föWÄgTß ilÄ^sL % bC " und &“ä;:äS 5? p *2 äs ^ WKtofa&n Mrudc^-werbesch^hren genügt die Photo-, goaphie deS Untern-chmers, wenn ein Unternehnrer nicht oorhand-enl ist, die eines Mitgliedes. Auf der Rückseite der Photographie ist die Persönlichkeit deS Antragstellers sofort genau zu oermerÄm, damit Benveckss, lurrgen vermieden werden. Gleidiyeitig machen wir Sie nochmals besonders auf die Vor-, schriften des 62 ff. der ?Iusfül/ru7rgsvervrdml7rg zur Gewerbep ovdnung vom 20. Mürz 1912 (Regierungsblatt Seite 48 ff.) auf>^ merksam. Anträge auf Erteilmrg von Wänderge!>verbesd>einen sind tiach Regierungsblatt 1912 Seide 131 zu belMitxdn und die Ver>^ Mtnisse, insbesondere die gesdellten Fragen wegen etwaiger Be-, strafnngen des Antragstellers mrd der Begleiter gewissenhaft und ersdöpsend zu beantworten. Tie Personalbesd-reibung ist. ivo dies ohne besonder,' Weitläufig-Küten ausführbar ist, stets durch persona lrche Vernelinrung festtzusdcllen. Hat der 2lntragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist. sofern nach Lage der Sache vre Möglichkleü mißbräudilicher Verwendung des Wandergewerbe-, [djrh\.f nid# ausaeschossen erscheint, durch Nachfva«ie bei der Polizeibehörde des miheven Wohnorts sestJustellen, ob dem Antrag, steller l>ereits ein Waridergewerbeschern erteilt war. Wegen der vorl-er zu regelnden Krankenoenicherung der iul Wandergewerbe besä#iftigten Personen machen wir Sie daraus aufmert^am. daß alle Wandergeioerbetreibeuden die in ihren Be- trieben Beschäftigten und sorveil sie von ihnen von Ort zu Ort mit- N'führt ^verden soNen. bei den ruständigen Krankenkassen vor B'-vntvagung des Wandergaoerbescherns als Mitglied anzunvelden haben. Tie Formulare zur Berichterstattung sind bei W. Klee. E. Balser, A. Klein in Gießen, sowie Trucbereibesitzer Robert itt Grünberg ^erliül tlich Zum Zchiadsk weisen wir wicdechokt darauf ^hrn. daß die aus^ grs.-rtichen Wandcngewerdescheine von uns an die Finanzämter abgXieben und von diesen nach Verwendung des llrkunüew, wrnpels und nach Regelung der Mandergen-erdesteuerfrage an die Gewerbetreibenden ausgelxrndigt werden. Letztere sind bei EntH gagennahwe der Anträge hierauf besonders aufmerksam zu maefcit Ard zu bedeuten, daß ihnen durch das für ihren Wohn- imb Aufenthaltsort zuständige FiTurnzarnt besondere Nachrich# zur 2kb-, bolung des ausgefertigten Wandergewerbesch.rnes zugehen wird. «NU n s tjt deshalb auch die S-ternpelabgabe für Wandergewerben scheine nach Tarif-Nr. 90 des Urkundenstxmpelgesetzes nick# einn hufenden. Gießen, den 25. November 1918. Kreisamt Gießen. Or. U s i n g e r. Bekanntmachung. Betr«: Brennstoffversorgurvg der HauslIrltungen und des Klein-, gcwerbes in den ärandgemeinden des Kreises. . .Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 23. April \ al V^r* 45, »vird für die LMidgemeinden des KreifeL Wlgcmdes angeordnet: 1. Brennstoffe sär HauShaltung_m dürfen nur gcgen Bez-w^ scheine abgegeben werden. Tre Bezugscheine wer'den von der Büv, W^fuortos des Be^cgÄ>erech#igten ausgestellt ^ Antrag. Brennstoffe für kleinge.verbli^ nxrden Unfalls imr gegen Bezugscheine abgegeoe?:. melcl)« auf Antrag des Bezugsberechtigten nach entsprechender Bescheinig Mng der Bürgermeisterei des Wvl>norts des Bezugslbn-eä#igtert von dem Kommunal verband ausgestellt werden. * 2. Bezugscheine für Haushaltungen dürfen vorläufig für dis »»iärÄ“ " » « ÄSÄrÄSfcSftg tfP (Teputatbchlen), bleiben sie auch weüerhin gestatte? ^LE-erlieaen den Verteilungsvorschriften nicht. Ter Brrmv? Bvenniwffabgeber jedoch lch eirr Ver^eicharis d^ ö °. r ter Abgabe denjenigen Bürger-, 5ie Bezieher der Tcpnl^ 5aberr, unter gteichye-itiger Angabe der auf rc&rn Bezieher entfallenden Brennstosfmenge. Lolchen Personerr Heusbraiürbezug nur dann gestattet werden ^•'5^ rr schriftlich der Bürgermeisterei bestätigt haben Abgabe«, T^utatLohle unter 10 Zeirtner blecht. Für diesen dieienige Menge ausgestellt wev, weiche an der «ustchcnden Höchsynenae von 10 ZenLnML t t U. Der KoMLQMalverVcmd betteficrt düs Kohl«chLndker rmch nach. 6. fcu£grfbrflte, noch nicht belieferte Bezugscheine für die 0dtt vom L Mai bis *um 30. November 1918 bdjrüöt ihre 6. Die Ord-Nr. 4. 5, 6 und 7 btt obenerwähnten Be- Uvnrttnachung bleiben in Kraft. 7. Zuwü>erl*mdlungen werben gemäß ß 32 der Bekannt- Wachung des. ReickisSommrssars für die Kol-lenverteilun-g vom 30. DkLr» 1918 (Kreisblatt Nr. 44 -bestraft. 6. Diese Bekaruitmachung tritt am 1. Dezember 1918 in Kraft. Gießen, den 26. November 1918. KreiSantt Gießen. _ _ vr. Usinger. B e t r.: Wie oben.- Dkl die ©ürgermfifterefen der Landgemeinden deS Kreises. Vorstel/enbe BelAnntmachmig ist so sott ortsüblich zu veröffent- Kchen und die angsgebenen Bestimmungen sind von Ihnen zu Poachtcn. Tie vorgcschriebene Menge von 10 Zentnern ist zum DeziE bis 30. LLpril 1919 eine Höchistmenge. Tie in der Bekanntmachung vom 23. Aännl 1918 (Kreisblatt «r. 45) angeordnete (Siirrrirfsimg der Liste bis zum 5. jedes Monats von Ihnen ausgestellten Bezugschebve bleibt bestehen. Gießen, den 28. November 1916. Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. Petr.: «Gewerbe- ^egitimationskartcn. Mn die Vürgerm-cist-rcien der Landgemeinden deS Kreises und das Polizeiamt Gießen. Wer noch § 44 der Gsverbaordnung Warenbestellimgen aus fvckt oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskartet WZelche noch ß 44a der Gcw.-Ord. für die Dauer des Kalendern »hres erteilt wird. Sie wollen die Jniteressenten, welche ihrent Geschäftsbetrieb im Jahre 1919 fortzusetzen oder zu beginneri Wvablichtiyen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auf- «rdern, ihre Anttäge auf Erteilung der LegitimationSkarte bei Ahnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des Ochsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskartent sein können. Die Anträge wollen Sie uns, uitter Benutzung deS von uns durch Lusschreiben vom 25. Januar 1906 — Amtsblatt Ohne Nummer. — vor geschriebenen Formulars, baldigst vorlegen. Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des «rederlassungSorteS der Firma zuständig, in Gießen das Molixciamt. Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimations karten itn Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es find nur unauf- Gezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens! 1^5 Zentimeter haben, ähnlich unb aut erkennbar und in der Regel Mcht älter als 5 Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist Versönlichkeil sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, »aß Staatsangehörigkeit und Geburtsort in den Berichten anzu-, »eben sind. Für Erteilung der Legitimationskarte ist nach Tarif Nr 49 ves Urkundenstemvelgcsetzes ein Stempel von 5 Mark zu vcr- wenden, welcher Betrag vor Erteilung zu entrichten ist. Sie wollen auf Seite 1 des Berichtes angeben, ob die Einsendung des Betrages gleichzeitig mit demselben und auf welche Art (durch Neberbriuger oder Posteinzahlung) erfolgt. Die Einzahlung durch Postanweisung hat frei von Porto und Bestellgeld zu erfolgen. Gießen, den 25. November 1918. Kreisanit Gießen. vr. Usinger. _ Betr.: T-enwbilmackZung.' _ hier: P serdeversteigerurrg. «u das Polizelamt zu Gießen uud Die Bürgermeistereien Der - Landgemeinden des Kreises. Nach der Bestimnnrug des Kriegs Ministeriums sind die Truppenteile angewiesen, seuchenansiecknngsverdächtige Pferde getrennt Won dm übrigen zu verLrufen und nach jeder Versteigerung Ihnen ktn>e Li,te der Staufer zur Verhütung, der Senck^iwexi'd>Ieppung zur Kontrolle zu über-,enden. Käufer )oldvx Pferde sind von Jlnren zu WrdQlten, daß ,rc brs auf weiteres den Bestimmungen über Seuchen- verdacht msbe.orrdere Rotz, unterliegen. und ift pou Ihnen unter Lebenendung der Lute dem Kreisveterinäramt zu Gietzen aegebe- D»nsalls der Asirstxnzveterinävarzt>üelle iu Grünberg. Mtreiluna Kit dem Antrag aus ttutersurlzmig der Pferde vr nmchen Gießen, den 28. Mvcmber 1918. Kreisamt Gießen. I)r. Usinger. _ Bekanntmachung. möd>UUg ’ Ersatzleistung .für abzugebende * nstgend Brennstoffe zur Ersatzleistung zugeteilt. Wir werden die uns benannten PlatzhändLtt beauftragen, die eingehenden Brennltoffe an die Bürgermeisteveien zur Verteilung zu überweisen. Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, -vorstehendes sofort ortsüblich zu veröffentlichen und die Brennstoff« an die Quartiergeber nach Stärke der Einguar- tieruna z u v e r t ei le n. . Gießen, den 29. November 1918. Kreisamt Gießen. .___ Tr. Usinger. Berorsnung über Arbeiterschutz. Vom 12. November 1918 § 1 Das Gesetz, betreffeird Ausnahmen von Beschästigungsbe« schrünkungen gewerblicher Arbeiter, vom 4. August 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 333) wird aufgehoben. Tie zu gelassenen Ausnahmen gelten höchstens noch 14 Tag«, 8 2 .Tie Anordnung hat Gesetzeskraft und tritt mit ih«r Berkunduna in Kraft. Berlin, den 12. November 1918. Der Rat der VolL beauftragten. > E b e r t. Haase. Der Staatssekretär des ReichsarbeiLSMitts. __ Bauer. _ Bekanntmachung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel nttt Scheinen; hier: Festsetzung der Preise für den aus Hausschi ach, turigen al^uliesernden Speck. Dom 19. November 1918 Die int H 7 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachung über die Reg»« lung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vom 6. November 1917 (Rog-Bl. S. 275J enthalten Preisfestsetzunaen für dckn aus Hausschlachtungen abzulrefernden Speck werden coic folgt abgeändert: Es ist zu vergüten: E r frischen Bauchspeck. . . . . r frisck?en Rücken speck , .' . , r haltbar gemachten (geräitcherten oder lufttrockenen) .Bauchspeck . für halbar gemachten (geräucherten i^>er lufttrockenen) Rlickenspeck . Da r m ft a tv-t t den 19. November 1918. Helsisches Landes-ErnährungSamt. __ Reumann. 2,75 ML für das Pfunds 6,50 ML. für das Pfunds 3.25 ML für das Pfunds 4,00 ML für da- Pfuntt. Bekanntmachung. Be Ir.: Bewirtsck»astung der Runkelrüben. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vvm 25. v. MtU. bringen wir hiermit zur öffentlichcn Kennttris, daß t>4e Lieferung-- Prämie von 50 Ps. je Zentner Runkelrüben mit Aolaus des 30. November l. Js. nicht mehr gezahlt wird. Mainz, den 27. November 1913. 9257o Hessische Landes-Gemüiestelle. VerwaltungSabteilung. Ter Vorsitzende: _ Werner, Rem,'rungsrat. _ e t r.: Verbot des vorzeitigen.AhsatzeS von GrünLoht uno Druev« Weißkohl. Bekanntmachung. Mus Grund der SA,11 und 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsanzeiger Seite 307} wird bestimmt: § 1 Grünkohl utch Dauerüxnßkohl dürfen ^cst vom 15. Tezember 1918 ab ün Gebiet des Deutschen Reiches abgesetzt iverden ^ . § 2 . Zuwiderharrdlungen gegen Z 1 werden mit Geldstrafe bis zu 1000.— Mark bestraft. Lluch kann auf Einziehung der ohne Ge- kl-ehtnigung abgesetzten Waren erkamtt werden, auf die sich die straft«re H^rndlung hezicht, ohne Untersck-ied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Berlin, l.6. Novenrber 1918. Reick^stelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: v. T t l l h. Bet r.: Die oben. Die Hessiche Landes-Gemüsestelle, VerwültungSabteilung, an die $urqcnnci|tcrcicn ber Landgcmrindcn dcS Kreises. Unter Hinweis auf von'tehende BcLumtmachung der Reichs- stelle für Exnnüse und Obst empfe^en wlr Ihnen, deren Inhalt in Ihren Gemeindcm ortsüblich bekMtnttnachen zu lasseu. Das Poli- zeiprrsonal ist anzurveisen, Zmvidcrhandluugan zur Anzeige zu bringen. Mainz, den 27. Novembtt 1918. Ter Vorsitzende: Werner. Rcgierungsrat. ZwillmaSrunddruck der Brühi',ch«n Unw.-Buch. und S,-indruik»et. -».Lang«. Dietzk.u