Nr. 104 3« September 1918 JuhaltS - Uebersicht. Kreisabdeckereiverzeichnisse. — Höchstpreise für Frühkartoffeln. — Rotzverdacht. — Echaunnveinsteuergesetz. — Bestellung von Nähgarn. — Kaffee-Ersatz. — Bezug von Kunsthonig. — Umsatzsteuer von Versteigerungen. — Enteignung von Sonnenvorhängen. — Geschlossene Mühlen. — fleldbereinigung Lang-Göns. — Gesunden; Verloren. Betr.: Einsendung der K^sabderkereivarzeichnisse für den Monat August 1916. An dle Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern Sie Ml die Einsendung der Abdeckereiverzevchstrissc für den Monat August 1918. Genaue Aufstellung ist unbedingt notwendig. Gießen, den 2. September 1918. Groß herz oosick»^ Kreisaint Gießen. Tr. U s i n g e r. Bekanntmachung betreffend Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1916. Vom 29. August 1918. Aus Grund der §ß 2 nnd 5 der Bundes vatsverordnung über die Preise für Hlllsen-, . ( oocF^ imb Oelfrückste vom 9. März, 1918 (RGBl. S. 119) und der hierzu erlassenen Uilssül-rmigsbekannt- inachnng Großh. Minisberiunis des Innern vom 15. März 1918 wird hiernnt bestimmt: Ter Höchslpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1918 beträgt vom 1. September 1918 ab bis auf weiteres 7,50 Mark für den Zentner. Tie übrigen Vorschriften unserer Bekanntmachung gleichen Betreffs vom 27. Juli 1918 (Tarmstädter Zeitung Nr. 175 vom 29. Juli 1918) werden aufrecht erhalten. Darm stad 1, den 29. August 1918. Landes?« rtoffel stelle. Hechler. Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. Gießen, den 31. August 1918. Großb^rzogliches Kreisamt Gießen. ZV: H em m erde. Bekanntmachung. Betr.: Festsetzung von .Kleinlxmdels'hächstpreisen für Kartoffeln. Unter BezilMvahnie auf unsere Bekairntmachtung vom 16. Juli I. I. lKr-eisblait Nr. 84) wird der Kleinhaudelshächstpreis für ^Kartoffeln mit Wirkung vom 4. September d. I. ab auf 19 Pfg. für zivei Pfuud lierabgesetzt. Dem Oberbürgermei st er zu Gieße n und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen. vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. Gießen, den 31. August 1918. Großherzoalichcs Kreisamt Gießen. . _ Hemmerde _ Bekanntmachung. Detr.: Rotzverdacht bei einem durch die Landwirtschaftskammer veräußerten Pferdetransport: hier: bei Pferden der Beterin ärklinik Gießen imb des Konvad Heinrich W a l z in Lich. l Tie Mif Grund der Vorschriften der 88 144—149 der Aus-' führimgsvoischrifben des Bundesrats zum ReickiSviehseuchengesetz an geordneten M aßnahmen werden hierm it aufgehoben. Gießen, den 26. August 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B ' Knngermann. Bekanntmachung. Betr.: Ersetz zur Blenderung des Schau mnvinsteuevgesetzes; hier: die Nachversteucrnnq des Schaumweins. Wir weisen auf die in Nr. 198 der Tarmstädter Zeitung vom 24. August 1918 veröffentlichte Schaumnieinnächstenerverordnung hin. Steucrheöestellen — Amneldeftellen — sind die Großh. Hauptsteuerämter. Gießen, den 27. August 1918. Groszhcr^o<;licl,(:S KrciZanlt Gießen. _ 5v • 1* n n g e r mn n n _ Bekanntmachung die Ausführung des Reicks gesetz es vom 26. Juki 1918 zur Aenderung des Schaünnlveinsteuergesctzes, insbesondere die Nachvcrstcue- rimg des Schaumw'ins betreffend. Nachstehend bringen wir die Schaiimwern - Nächstenerordnrmg (Zentralblatt für- daS Deutsche Räch S. 393) unter dein Anfügen zinr öffentlichen Kenntnis, daß als Steuerhebestellen — Anmeldestellen — , (8 4 der Ordnung) die Großh. Hauptsteuer ämter bestimmt worden find. D a r m st a d t, den 19. August 1918. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. I. B.: Wilbrand. Schaunlwein -Nächste ue rvero rdnu n g. 8 1. ff) Sck-aumweiu, der sich am 1. September 1918 außerhalb der E^eugungsstätte (8 3 des Schauinweinsteucrgesetzes) oder einer Zollniäxrlage beftndet, unterliegt gemäß Artikel 8 des Gesetzes Kur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes vom 1. August 1918 einer Nachsteuer. ff) Die Nachsteuer wird nicht erhoben für Schaumwein, der sich «außerhalb der Erzeugungsstätte oder einer Zollniederlage unversteuert oder unverzollt unter amtlicher Ueberwachung befindet^ 8 2. ff) Tic Nachsteuer beträgt: 1. für Schaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Trauben^ wein in viertel Flaschen.0,15 Mark , halben „ .0,30 „ „ ganzen „ .0,60 „ Doppelflaschen.1,20 , 2. für anteren Schaumwein (einschließlich der scha umwein ähnlichen GeränLe*) in achtel Flaschen.0,37 Mark * viertel , 0,75 „ „ halben „ 1,50 „ „ ganzen * 3,00 ^ „ Toppelflaschen.6,00 „ ( 2 ) Es werden behandelt: 2 ) als achtel Flaschen: Umschließungen von nicht mehr als 120 ccm Raumgehalt, b)als viertel Flaschen: Umschließungen von mehr als 120 ccm und nickst mehr als 230 ccm Raumgehalt, e) als halbe Flaschen: Uuischließungen von mehr als 230 ccm Und nicht mehr als 425 ccm Räumgehätt, ck) als ganze Fla schm: Umschließungen von mehr als 425 ccm und nickst mehr als 850 ccm Raumgehalt, e) als Toppelflaschen: Umschließungen von urehr als 850 ccm und nicht mehr als 1700 ccm Raumgehalt, ff) Bei Umschließungen mit Ramngehalt über 1700 ccm ist für jede weiteren auch nur angefangenen 800 ccm eine ganze Flasche anzu rechnen. 8 3. ff) Bereits entrichtete Steuerbeträge werden auf die Nachsteuer augerechnet. Als enftickstet gelten 1. für inländischen Scl-aumwein aus Fruchtwein der bisherigen Steuerklasse 1 (braune Steuerzeickum**) an den Umschließungen) : in viertel Flaschen.0,02 Mark , halben „ 0,05 * r ganzen „ 0,10 „ ,, Doppclflaschen.0,20 2. für anderen inländische'.! Schaumwein 2 )der bisherigen Steuerklasse 2a (grüne an den Unischließungen) in achtel Flaschen ^ viertel „ „ halben „ ganze»! „ v „ Doppelflaschen b) der bisherigen Steuerkla m» den U»nschstießm!gen) in achtel Flaschen „ viertel „ halben „ 1.00 , „ ganzen .. 2,00 , Toppelflaschen .. 4,00 ^ c) der bisherigen Steuerklasse 2c (ro t c Steuewe'E^^ 8 den Umschstießrmge)-)'. ^ Steuerzeichen*) . . . 0,12 Mark . - - 0,25 „ . . . 0,50 * . . . l,00 , ... 2,00 . je 2b (violette Steuerzeichen") 0,25 Mark 0,5) „ in achtel Flasck'^l , viertel » „ halben .. twi^n „ „ D'vpelflaschei» . . 0,37 Mark - - 0,75 . - 1.50 „ - - 3.00 ff) Ausländische Sä;au,.Noeine (blaue Zollzeichen*"*) an den llv-Mießungen) unterliegen den vollen N'achsteuersützen des § 2 Ws 1 Zisftr 1, 2. Das gleich gilt für etwa iveder mit Zoll- a ©cfrnimtorht, sofern nicht durch vom Rechmmsen ichv. oder in sonst glaubwürdiger Weise ** ld? Hm bereits versteuettm l4rfJ J i‘i 1) £» ai l l i.^^em&er 1918 im freien Verkehr befind-. Ird^l LchmLiMvein im Besitz oder Gewahrsam htt, muß ihn söäte- $. ei lf <* m . 7- 'wefrtanfor 1918 bei der Steinnhebestelle seines Be- rrrk^ sslZriftlicl) unter Angabe des NlfbttoahttiirgsraumeS, der Gab- i -^ anderer Schmrmwein), der ! ber ttmschttchunFM), der Beschaffenheit der Migevrachtezr steuerlichen Kennteichurmg ^ Zollzeichen. rvarbe der Lerchen) annieldc-ii. Schauni- ani 1. September 1918 unterwegs befindet, ist Vom CnManger anKumrldeir, nüaib er m desse-l Besitz gelangt ist r) edwmniwm, ber geuiäß Z 1 W. 2 der VadMcue-r ni^t unterliegt, bedarf der ANmttdanm nichjt. „ () Suvjfmudbum sind Vordrucke nach Muster- a m be- 1 ‘"^r, welche von der $>&>c'ttrilt uneictgeltilich geliefert werden. ' ir ! n ' ' l lk - lest und teilt ihn dem Zah- sogleich mit der Aufforderung zur Zahlung mit. nach' Musters fl ° ^ 'christlich unter Benutzung eines Vordrucks 3* -ö«blmiElvchtisö hat den mitgeteilten Betrag in- ^ »“* Zlütlmrgsaufforderung ein- znzahchn. Eine Stundung der- 8Lachsteuer ftndet nicht statt ^ l BAuuig jji anzugeben, inas von dem zur vracklvev- stE» mcg augemett>eten Schaumwein am Tage der Zahlung nstlü ?!5^borÄandeniistr. Tm .^be,lelle hat für den danach Ul>ch vorhan- die erforderlichen Steuerzeichen -5 r' 4?" ben nicht mehr vorhandenen Schaumwein die fc” ^em-i^r^i durch T-rrrchwißen zu entwerten und Da» G<4chcheue m der NückcheueranmelÄMig zu vermerken ( ) Ter Steuerlich,ttge hat den anr Tuge der Zahlung noch vorhandenen r-chiauinwein sofort mit den ihm übergebenen Steuer- M verltchen. TM an den Umschü-Kuirgen bereits Vorhang ntfT MlTm &md> bk N°cksteu^ich.'n ( 4 ) Zur.Nachversteuevung sind für SchanrMvein aus Fruchtwein- /ur anderen Schruiuwein die bisherigen Steuerzeichen, ^ 1^- Lu benuvmi, deren L-teuerwett dem Nachte uer- ^trag ab?ügttcg des gemäß § 8 Abs 1 anzurechnenden Steuerdet rag s entsprich. H ^ Tie aufgekvmmeiie 9c'ach euer ift von der Hebestelle als Echtlnmtzveinstkusr zu verein nahm en. _ ( ) , Ter bei nMildischeni SchaunNvein aus Fruchtwein sich ergebende ltttterscheeds betrag zwischen dem Steuerwerk.' der- zur Mrch.wrstenerrmg dienenden Ltenerzeicken und deni tatsächlich avf- setoUMl-erreii Betrag isr bei £cr Nmhisteuerberech,ung ersichtlich zu machen Neber die UnterschiadsbetrLge hat die Hebestelle eine be- Nachueisung Kür füchen. die um Inhwsschluffe mit der Yteiil1>ssteuerüberstch Var Tivektwbehörde vorzulegen ist. ^ '■■! 1 Tie durch Einzahlung des Nachsteuerbetrags erledigten! Na^uer-aumeldungen hü die Hobestelle unverzüglich den mit der ^^Mirnsung der äuge meldeten Vorräte beauftragten Beamten Kuzu- § 8. tt) Tie Nschstrüslmg hat noch näherer Anordnung der obersten LandesfinanK^-chrde zu eisolgen. ( 2 ) T« s^chsteiveilichttgen haben den mit der Nachprüfung beauftragten Beamten die Hilfsdieirste zu leisten oder leisten zu lanen, die uöttg sind, unr die anrtMeu FeststieNmigen vorzunehmen. " <-^ Nach beendete- Prüfung sind die mit Beschaul>efmld ver- sechimn Anmeldimgen mwerzüglich der Hebeftelle Mrrückzr,geben, die der Eiforderung der etrva na.ch,;uzahlKrvori Beträge nach 9^aßgabe der- 5 lns 7 zu verfahreu hat. ( 4 ) Gebühren sind nicht zu erheben. __ Tas Anmeldungsbu.ch ist nnt allen Belegen bis zum Io. Tezember 1918 dem Hauptamt und von diesem bis zmn 5 Januar 1919 der TireltivbeHörde zur Priifnng einzusenden Die Prutuug ist bis zum 31. März 1919 zu boendigon §10 Hutterzichungen der Nachst-.uer und sonstige Ver- letzungen der wegen ihrer Erhebung gegebenen Vorschriften werdeuj nach Maßgabe der hinsichtlich der Besterwrnng des Schmntweins g 2 trofseu.en Ltrafbesttmmurgen geahndet. *) 9äach § 1 Ms. 6 der SchaunUoedrstelier-Ausführungsbe- - in SctracSl f^iumenb« gestellt sind, die aber nnch Aussehen o^ Äeschnrack als Ersatz ntr Schau mtoein dienen können. ^ **) Wegen der Beschaffenheit der Steuerzeichen zu vgl. A 6 der bisherigen Schaumioeinsteucr-9tus fülsruna>befttnrmnn gen. **"*) Wegen bei- Beschaffenheit der Zoll Zeichen m vgl. § 26 Satz 1 bis 3 der bisherigerl SchauMoeinsteuer - AusführungSbestim- mungerr. , 9 , , ^ Bekanntmachung. »cir.: Verbrauchsvegelung der in die öffentliche formim ?nftteIn llCnei1 ^oHrmittcl; hier: Bestellung von Nühv« lKveä^at?^. ^r^Vde^rlwtmachsuua vom 17. DWz! 1917 !7 c? ■ Ir' r ^ IL ^ eT VerbranchZregelung der in die öffent- l^ Bewrrtsckpaftlmg genonnuenen Nährruittel wird für die ^wid- gemmndeu des .Dreyes folgendes bestinunt: 1918 11 Xn ® Q *' s ** n werden: Bedarfsmtteil für Mgust/SeÄ- Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karten): v Ä Harke 37 der Nährmittelkarle B Nährmittel: (blaue Kottenw bwtIeneideversorgiukgsberEigte Bevölkei'ilng am die Marke .39 der Nghrinittcttarte C Nährmittel Wer die aus ihn «rtfallende Ware — Menge und Att der zur «, .Nährmittel wird sMter 'bekamltg-Mbcn - wünscht, hat unter Vorlage seiner K'atte bei ei'rem fettrrS Wotzwrtcr bis »t 10 . Smcnto 1918 ^^/kung aufzngeben. Dabei ist darwaf zu achten, daß der ^ betreffende Bestell marke abtrennt und auf bestätigt ^Quittnngs- rmd Bezugsniarke die Bestellung .Frist für die Bestellung ^^rliert den Anspruch auf die ihm Monat zustehende Ware. 3*+ -Klernhandelsgeschifte haben die Bestelkmatten auf die in Bet^hü kormiiemen Bntellbogen auszullebe:r und spätestens am o l9!8 der Großhandelsvereinigimg e G m. b H 31 ; eidsenden. NichteiahattAng dieser Fnast ^ht den Anssichluß des bttrenenden Kleinhcmdelsgeschäftes von der BeterttgmA an dem Ver-ttteb der Nährmittel nach sich. - . ^ Einsendung der BesEmarken an die Großhandelsver- ^Nigung Gießen ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen anzugeben von n>elchem Großhändler die Ware geliefert werden soll. \ ntPi ™£ n Bürgermeistereien der La ndge- mfirf-unn wird empfohlen, vorstehende Bekanilt- nnnr.Ang sofott ortsüblich zu verofsentlnheir. Gießen, den 30. Augnst 1918. Großherzogliches Kreis amt Gießen. ____ I. V. : Hemmerde. Vek an n t,ng ch ni; B e t r.: Verbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung Senomwenen Nährmittel: hier: Kaffee-Ersatz, ivemas; ^ / unserer Bekanntmachung über die Verbrauchs- .^Älig der rn die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nä^r- mrttel vom 17. Marz 1917 (Kreisblatt Pr. 48) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt: ' dekarnttmachung vom 3. August 1918 d7r. 95) bei den Kleinhandelsgeschäften bestellten Waren können von den Bestellern vom 10. September d. I ab be- Uen werden Ter Bezug kann nur bei dem Geschäft erfolgen, b'n dem die Bestellung aulgegeben wurde. Tabei ist die Nähr- mittelkatte mit vorzulegen. Nährmittelkarten ohne die betrefsendenj n »& r f ^ u i n Bezug: einzelne abgetrennte Lluittungs- und Bezugsmnrken smd wertlos Es entfallen: 1- Nährmittclkartk B (rote Farbe): Marke 35 250 Gramm Zrassee-Ersatz: 2. au» die WtzrmMkarte C (blaue Farbe) ; Mülle 38 250 Gramm Kafsee-Ersatz. . September l J. verlieren die Marken ihre Gül- ttgkett. Wer dm von ihm bestellte Ware nicht bis zu diesem Zeit- ^t, verliert den Anspruch dar-auf. Die Kleinharl delsgeschafte haben die betrefsenden Qnrttungs- und BezugSmarkenl ckbzutrennen und getrennt nach Nummern und Farben an die ^oßhandelsvernmgung e. G. m. b. H„ Gießen, West-Anlage 31, or> 5 U b r em vorstehenden Zeitpunkt, also dem 20. September d. I., von d eu e stell e r n n i ch t ab- g env mm eue Warenmengen sind der Großhandels- Vereinigung e. G. rn. b. H. Gießen bis zum 26. Sep- ^mber l I. an zu zeigen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertrieb der Nährmittel zur Folge • V C ‘ Bürgermeistereien der Landge- wollen vorstehende Bekannttnachung - sofort ortsüblich bekmintmachen lasstn -^ i e b e 3i. den 30. August 1918. B e t r.'r Verbranchsregelung der in die ö^entliche Bewirtschaftung! geiiommenen Nährmittel; hier: Beziig von Kunsthonig. Gemäß ß 7 unserer Brkanittmaehung über die Verbrauchs^ roaelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes bestimmt: 8 KÄÄ.S ff» ----- *S3 entfallen: IÄnif mitt ' If “ rteB ( tote ^) ®«fc36 5.00 Gramm MWWMUUZ SV.D/p^mbI h°Ä» b h f * A"tpuukt. also dom bat bLi kihhhh'f !Ii U s C 1 & C Nichtbeachtung dieser -Vorschrift m D«n N Vertrieb Nährnüttel zrrr Folge ^en r o s; h. Dnra e r m e r st e r e ie n b r r iinni!*. ortsüblich zu^röffEchm' i)orfte ^ ,lbe dekannt- Greßen, den 30. August 1918. Großherzog'iches Kreisamt Gießeir _ I V .: Hemmerde. BekcLrrutttiachuug. ~ " “ etr - : Umsatzsteuer von Versteigerungen. ^-^s Anordnung Großh.w-oglichen MtnisteviumS der Finanzen öffmUrche.» Kvrmtms gebracht- ^ ' dlbs. 3 be» Umsatzstenergcsetzes und § 62 dlbs. 1 b€r X'wAchrungvbestimmungen hierzu t Ientralblatt für hna && $«* .1918 3, 229) vom 26. Juli 1918 unterlieg^ ** r Versteigerungen im > r Fwu. - g-w-i-llsrreckung, der Verjteigerunaen unter ^!'ü erben Lum ZwE derDeUung des Nasses undder LersL^nln^L ^,®*fg&Wmrn f aut welche die auf Wniub- picl, che^rgluchen Vorschriften des btrrgerlichen MchtcS Acuven- bun^flndon vorn 1. Analst 1916 ab der Umsatzsteuer mn er halb zweier Wpchm nach jeder tmch Festsetzung alsbald zu ZÄKn. ^ Tie schnfüichen Eistlärimgen sind in doppelter Ausferümmg emzu^eichcn und es sind m ihnen die Gesamtsummen der in dm Versülgeruncri-n veremnahntteu Entgelte sonne, werur Lm'us- xgenkande .versteigert wuichen, die aus Luxus gegen stände und'auf ter ^eineinen UMjatz,tzeuer unterliegende G^emständr- entfallenden Betrage zu bemerken. . Sie haben daher zu enthalten. Ir K-gabe der Art der Verstchrcrung: 2. ^.ag derselben; ; 3. Gesamtbetrag der veveimiahMten iLitgelde; j. den hurvon entsallendeli Del rag aus }■ h^>nS!! äubC r>- b if Umsatzsteuer uuterliegLN, l- d) Lnxnsgegenstande nach § 8 des Ges-ekes, f e)Luxn§aegMstmide, dic nicht im Kleinhandel umgcseht wur- - k ™ Ü?i ^d-Lr mir mü 5 o/o stenerpslichltig sind.' ' - b-die «erfjffcnwfl, daß dir Ssngaben nach bestem Wissen und i Mennüen acmarpt worden sind; b.^atum Wo-Hnart und aigenhändigr Unterschrift des Verweigerers nnj Vor- und Zunamen. J£ , *2 3lT -2 '^vorstehend unter Ziffer 4 c erwähnten ' ^rzeechn- der i-tngorer und der zur gewerblichen von ichren, erworbenen üstqenstände nebst amt. Men BercfMmgnngen., daß die Gegenstände in den Unternehmt Mr i re der (Sripcrb stattgesiurden hat, eine solche BeLiveuduna buden ~? mu 1 '. -ü'mag ^ 2t der Ans führ u irasbestim mungen bev LiM- rmin ; e>zuiugeu. Naeh Anordnung llsrotzl). Minijteriuvrs Finanzen ] lud mese Bescheinigungen von den Großb Bärgarmcistereieu Und, wwert m den Städten Doli-eiämter bestehen, von letzteren Zu stellen. Lie werden gebühren- und stempelsrei ausgestellt Gieß-en, den 27. August 1018. Großherzogliches Polizeianit Gießen. Hemmerde. nr- r »H u i vr fff f dkS Kreises. imc gr iimrm rii N eto«r Gar. 28 §uli 1918® 5S. Ä l * uä fttaLC ß Lhuen Fehlanzeige (3> lcichzeitig melndc voll B eh ndc Sin r aZEde selbständige Ge. M« di 9 " « *h* t b«« Bu«Bi«b«» * private haur- ^ Kommunal. LLLn-StH^irn u Z5?'*l? t -ns°a>i-^nr üfa. rMimmcn uni ’lbthSÄSt Ä äl l ' lia * n Eu„ zu ecken dienen und frnre - «fJ L.Ävneinnützrgeii oder Enoerbs. Uten Betriebe Ge e lsclast.n ^ Lustigen wirlschaft- ‘Srr -ß4 *'Uk,™J V2 a ^ Tt 2!' ^^bande, Bureaus usw sehen wir bis ^t^^^^"°^ErusgefAltm Mclde'bdi und l I- «itfaewi ist. uaiUQt va» Fristverlängerung ausgeschlossen Gießen, dm 89. August 1918. Großherz- I. ^oiicn^y K'eiHnint Gießen. Sem metbe. Bet Bekanntmachung. Müßung der Mühle Karl Rühl Trohe. «. s “Ä*.SP' G ie^ en den 30. Wjt l 9 f8 imiin 1910 CCiÄ Grohberzogliches Kreis amt Gießen. I- V.: Hemm erde Bcrannrmachnttg. CtV " mfa m £>CillricI)l ;TO ' fT ' 2-rb°b«c Wllbelm Möscr ru sassigkeil des Betriebs,,i-abers dauernd gesÄosim'bleibt" G,-Leu, den 2. Settemb« 1918 5 IWI üleibt GLoßher^.'-Uicht-H 5tirr^nu:i Gießen. __ 2- V.: H e m m e r d e. Bekanntmachung. ~ Detr.: Feldbereinigung Lang-Gäus ä aasÄKt stsfmss to SfßKÄfS. SSS !»”““•*'» ±er Großherzogliche Feldbernnignngstommissär' _ ® ch ni 1 tspahn, Negierungsrat. Bekannktnachrmg. 3« der Zeit Wn, IS bis 31. m«ufi wurden in hiesiger &M &efu:,i,.-n: IMedaillvu mit Photograph«.. I SdiirmüTxuiuin 2 PoEmwmares *til J'rchalt, Vahbergeld ^ S5 e yf o r en; 1 goldener Kneifer, 1 schwarze ivackrsledeToi^ cvjk.s^. ras-ch.' und Portemonnaie mit 8 Mark Inhalt I rt Porteülonuuie mit 1 Mark "dJcf rote Tomen Handtasche mit 30 Mart Paviermso Tn iÜhJi? "LÄäNel. 1 bmunes Lederportem-ouuaie mit ca. 40 Mark in ciiigeu-ickelt 1 t-chumarks.chin und 25 Pfg' m 1 wies, IcbcnieS Etm mit 40—45 Mark in Katmr IFuiismarkicheiu, 1 braunes Lebe rportemvni wie mit 1 Mark Briefmarken 1 rotledernes Porteinormaie mit eüoa 6 10 M«? l weitz mit blauen streifen Vers. Bluse und eine hiniiYfr^u* i ^^AEchchan mit 5 Mark und Nährmittelmarken, 1 kleines Handtafchchen, schwarz, mit ca. 60 Mark Inhalt ^ Zugelaufen: 1 grauer junge» Stallhase Die Embfanq§berMig.tcn_dLr iuchiudturun ^ . Nach der Bekanntmachung der -Reichsberleidungsstelle vom ). Juli 1918 sDarnistädter Zeitung Nr. 179 vom 2. August ! Gießen, den 31. August 1918. Großherzogliches Polizeiamt Gießen 2. A.: Pfeffer. Zwillingsrrmddnrck der Brüht'fchen Univ.-Buch- und Sterndruckerei. N. Lange, Gießen.