R». 70 18. Ju«i , 1018 Urei 1t für i>« Kreis Gießen. JuhaltS-Ueberficht: Treibriemen - Geschirre für die Landwirtschaft. - Bewirtschaftung des Frühobstes. - Frühdrusch. B e t r.: Treibriemen. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Mit den Berichten über die Instandsetzung der Trcschmaschinm wurde vielfach« auch der Bedarf an Riemen für die einzelnen Dreschmaschinen besitzer angemeldet. Die AnrneldmrgO: haben einen derartige!: Umfang angenommen, daß die bereitgehaltene Riemem- reservr bereits vor Begiim des Ausdruschs vollstäirdig ausgebrm:cht rväre, io daß loährend der Truschperiode eintoetende SckKden n.ilht mehr in der feaosick)sftgten Weise behoben werden LÄrnte::. Tie iwdj fehlenden Riemen nrüssen deshalb im Wege der Freigabe von, dem Handel bezogen werden. Bei Bferf fömtert Vordrucke von der Riemerfreigabestelle Berlin W 35, Potsdamer Straße 122 a/d, unniittelbar bezogen werd-en. IM übrigen wird rwchmals auf das auf Seite 15 des Schiristchens : „Was nmß der Landwirt von dem Kriogswirtschaftsamt wisse::?" über die Beschaffung von TreL>- riemen Gesagte hingelviesen. Mit Bezug auf Vorstehendes wird ein vorn Kriegsaurt mitge- t-eilteS Sterben der RieinenfreigabEstelle nnt dem Ersuchen um Nachachtu'.i g fekauntgegeben. Tie Riemensceigabestclle schpeibt: vergangenen Jahve hat die Riernenfveigabeshelle die Erfahrung genwckxt, daß die Landwirte damals ganz übenviogend ihre Treibriemen erst unmittelbar vor Nrrfnahme der Dves>ch- arbeiten anforderten. Infolgedessen entstand plöÄich ein derartig großer Andrang, daß nicht nrrr die ordarrm-gsmäßige Erledigung 5er ein gegangeneri Anträse, sondern vielmehr noch die prompte Belieferimg der ausS^gefenen Bezugsscheine vollkommen unnmöglich wurde. Bei der hohen Bedeutrurg, die eine rasche Erledigung der Drescharbeitu: gerade in: laufenden Jahre h aben wird, ruhtet die Riemerrfreigabestelte an die zuständig«: Behörden die sehr ergebene Bitte, die Lcmdimrte des dortiger: Bezirks in geeigneter Weise darauf aicfmerffam zu nwlfen/ daß es sich dringend empfiehlt, die für die Dreschet ersvrferlichen^Rienren (aber selbswerstündlich nur diese) nröglickK bald durch Stellung entsprechender 'Anträge Hei der Riemenfreigabcstell-e an- zußmdern uird die daraufhin erhaltenen Vezugsschnne auch möglichst bald an die ^^sprechenden Hersteller- weiterzugeben. Diele Bitte rechtfertigt sich dadrrvch, daß die Lage auf dein Treibricmeimuarkte im laufenden Jabre wesentlich schwieriger geworden ist als im Vorigen, so daß rechtzeitige Vorsorge im dringendsten Interesse der Landwirtschaft und der gesamten Volkswirtschaft liegt." Es wird eil acht, die Landwirte und TreickMaschineubesifer hiervon in Kemrtms m sehen und Jftr die rech^ütige Beschaffung! der fehlenden Riemen besorgt sein zu w-oklen. Gießen, den 13. Juni 1916. Grvßherwglickes Krcisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n. Be Ir.: Geschirre für die Landwirtschaft. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Um dem empfindlichen Mangel an Pferdegeschirren in der Landwirtschaft abzuhelfen, hat sich die HeereSvertvaltung bereit erklärt, eine größere Anzahl nicht rnehr krie^kbrauckcharer oder nicht vorschriftsmäßiger, im übrigen jedoch voustäirdiger Sielen- geschive (mit Zaumzeug und Leine ohne Woilachi und Peitsche) aus Bestarchen der Traindepots känfltch en der Lmrdesobststellie gu Darmstadt von: 29. Mai d. I. (abgedruckt im Giefener Anzeiger Nr. IW vom 1. Juni 1916) teilen wir Ihnen die nach' stehenden Ausfühnrugcn zur Kermtnismchme mit dem Aufträge mit, für eine scharfe Durchführung der Ueferwacbuns des Obst- Verkehrs Sorge zu tragen. Tie Bewirtschaftung des Frühobstes hat im Grvßherz^ttnn auch in diesem Jahre auf der Grundlage zentraler Erfassung und Erteilung Hu ersdlgen. Ter gemerbsmäßise Aufkauf beim Erzeuger ist fer LanfeS- obsistelle Vorbehalten. Diese übt ihr alleiniges Dufkaufsvecht anS di-rvch hie von :hr zugelassenen Aufk äufer, die nrit fefanfero? Austmiskarten von roter Farbe versehen sind. Porftnben oder Betriebe, die die Ware erwcrbeu, .mn sie in vofein oder ve-raifeiveLenr Zustande abzusetzen (Händler, Großverbrancher, Marmeladefar- vnfo,, Fruchtsaftpresstaeien usw.) sind vom unmittelbaren Aufküuf vvn OW^ beim Erzeuger cmsgeschwssen und ruüffcn sich zum Bezug der Vermittlung der LandesobststeÜe bedieueu. Für den Absatz vor: Frühobst durch Erzeuger unmittelbar cn Celbstverbvaucher gelten folgende Be,limnuLm.-en: Innerhalb der gleichen Gemarkm^ bestehen keinerlei Mat»- beschrän.kirügen. An Selbstiverbraucher, die in einer cucheren (fen«n> kung wohnhaft sind, darf der Erzeuger Merrgen bis zu 10 Pfund ohne weiteres abgeben: zrrr Beförderurrg solcher Obstn:engen bedarf es keinerlei Genehmigung, insfesoräsere nicht der Erteilung ei»S BeförderungsschüneS. Größere Mengen als 10 Pfund dürfen jedoch in keinem Falle an solche Selbstverbraucher auf einmal abgegeben werden. Besörderrrngsschpine loerden nur solchen Selbsterzengern von Obst crteilt, die ihre eigejüeu Erzeucpriss-e «im eigenen Verbrauch ivach ihren: Wohm^i-t oder zum Matz auf dem Wvchnrmarkt dorthin befördern wolfer. Die Befürderungsscheine werfe: von den Bezirks gc'.'Msstellen fet LandesvbMelle aus-^esteLt. Für Wildobst gelten die gleifel Bestimnurngen wie für anderes Frufebst; selbstg-esarn,nettes Wildobst dürfen Selbstver- braucfer -rur bis zu einer Höckrstmenge von 10 Pfund nack) einer anderer: Gv'inarkung lreforderr:. Pflückscheme werden in diesen: Jahr« nicht ai:sgegeben. Die Einer:rtmrg der Wildobsternte wird mit r fe der von dem stettverckretenden GencralLnnnmndo XVTII. K in Berbindimg nrit den: Mioö-Frarren-Derein ges-laffenen Samnrelvrganisation erfolgen, deren Sammerstellen die jcn-eilS erfaßten Mengen ar: ^ie betreffeirden Arrfkäufer der Landesobst- stelle abgeben werden. Gießen, den 13. Jrrni 1916. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Betr.: Früferusch An den Ob^bürgermcister zu Gießen uiib die 6>roßh. Bürgermeistereien der Lnndgcmcinden des Kreises. Naclij Mitteilung des Kriegslvirtsck)aftsamtS Franks ir ist die Bezugsvereinigimg der deutsfe: Landtvirde in Jferlü: ii: der Lage, B i n d e r t ü ch e c für' Bindemähmasclchren zu liefern. PreiS^ verzeichflns liegt fei ::ns offen. Die Preise ver-stefer: sich frei ab Berliner Lager auSschLirßlich Berfecknng. Tie Frübdrusnitgelnete würden in erster Liivie lielfefcrt werfe: könne::. Lie tvvllen die Land'ivirte in ,^ennüris setzen. Gießen, fe: 16. Jmn 1918. > Großherzmrliches Kreisamt Gießen I.' W : Langer man n. Zwillingsrunddnick der Brühl'schen Nnw.-Brrch- und Steindruckerei. N. Lange, Gießen.