17. Mai 1918 M den UMS L'? JnhalLs-Ucbersicht: Verwendung von Wagen der Eisenbahnverwaltung. — Voranschlag der Provinzialkasse. — Verbot des Verlaufs voll Speiseeis. — Duplikatarbeitsbücher. — Fernhaltung unzuverlässiger Personen vorn Handel. — Anball- und Ernteslächeuerhebuag 1618. — Verkehr mit Lastkraftwagen. — Jeldbereinigling Göbelnrod. — Förderung der Ziegenzucht. - Erzellgerrichtpreise für Jrüh- genlufe. Lohnkrocknung von Genn'ife. — Absatz von Dörrgemüse. - Allskunstspfkicht. — Verteilung voll Schuhwerk. ^ XVIII. Armeekorps. Stellvertretendes Qteneralfommaubo Abt. III b. Tgb.-Rr. 9012/1784. G'üirt>mienveitt der Festung Mainz. Abt. Mil. Pol. M 54 070/26 886. Frankfurta. M./Mainz, den 26. April 1918. B etr.: Ver>c>endnng von Wagen der Eisen bahn Verwaltung. Verordnung. I innrer wieder gelten inm militärischen TienstsleNen mib kriegs- wirtsthastlicheu Betrieben, die dring eiche Aufträge im. Heer es inte ve sie Mlsznsiihren l-al>en, Klagen darüber ein, daß einzelne Ver- sercher a) Wagen, die ihnen von der Eisenbahnverwalümg zur Beförderung bestimnlter, dringend benötigter Güter bevorzugt gestellt worden sind, zir anderweitigen Zwecken verwenden, b) Wiagetl, die sie beladen erhalten herben, nach Entladung ohne Einverständnis der Eisenbahn lvieder beladen. Ein solches Versa hoen toiderspriclst den Interessen der öffentlichen Sicherheit. Gemäß 8 9b des Gesetzes über den Belagerungsk Ausland von, 4. Juni 1851 und 8 I des Abänderungsgesetzesi Vvnr 11. Dezember 1915j>er&teten wir hiernach daß der Versender die ihm für bestiluncte Seudrmg-eir vou dey Eisenbahnverwaltuug über wie fencnl Eisenbahnwagen ohne GenMnigung der Eisenbahn- Verwaltlu'.g für andere Sendungen verioendet, oder für ihn beladeil eingegangene Wagen ohne Zustimmung der Ei senbahnver>oaltung wieder beladet. Verstöße hierge> 7 en werden, sofern die bestehenden Gesetze kerne höhere Areilmtsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis M einem Jahr imb beim Erliegen nnldernder Umstände mit Daft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Der Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie. Der Gouverneur der Festung Main- Bau s ch, Generalleutnant. Bekanntmachung. Gemäß Artikel 79 in Verbindung mit Artikel 40 Abs. 1 der Kveks-' mrd Provinzial-OrdnllNg ivird der vom Provinzialtaa wrterm 11.ds.Mts feftgestellte Voranschlag der Provinzmlkasse Oberhessen für das Rechnnngssahr 1918 hierm t Veröffentlicht. Gießen, den 13. Mai 1918. Der Vorsitzende des Proviliztialtages: Di'. U s i n g e r. Voranschlag der Provinzialkasse der Provinz Oderhessen für da« Rechnungsjahr 1918. H Einnahme in 1918 Ji H 70141 61 80 092 — 74 960 84 HO 110 — 1000 — 0 400 — ö 190 Bezeichnung der Rubriken I. RechnungSrest ....... 3. Allgemeine Verwaltung .... 4. Kreisstraßen.. 6. Unterricht, Wissenschaft und Kunst 6. Gesundheitspflege. 7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verleb 8. Soziale Fürsorge .... 9. Kavitalzmfen ..... 10. Kulturelle Aufgaben ...... - 11. Aaiogeivinn. Zinsvergütung uud Reichs- steurvelsteuer. — — 12. Znrückznempfangende und ausz!,leihende Kapitalien. — - 13. Ansznnehmende und zurückznzahle'nde Kapitalien. “ ~ Umtnbringltche Posten und Nachlässe — — 16. Reservefonds. 16. Betriebskapital: — — a) bar . .. A — d) Belaslutlgsposten . 0( 0 ~ 17. Beiträge und Zuschüsse . 008 414 85 Allsgabe in 1916 59 693 83 388 051 99 9 320 — 247 000 — 1100 — 28 007 — 80 120 — 200 - 100 — 14 921 53 30 000 Summe 808414 36 Polizewerordnung. Stuf GsUll-d des Artikels 64 der KrM. und Provm-zL-l-. mung wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit aehimgung des Großh. Ministeriums des Jünern voiv 83. März 1918 zu Rr M. d. I'. II 1248 für den Kreis Gietzen Verordnewas folgt: 8 1 Speiseeis darf außerhalb der Ladengeschäfte nicht verlaust oder feilgehallen kveriden. 8 3 . Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht andere strasbo stimmungen anzmoenden sind, Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. _ § 3. Die Vorsteigenden Vorschriften treten am 1. Juni 1918 m Kraft. Mit dem gleichen Tage wird die Polizeivevordnung deD Großb Polize-iamts Gießen vom 10. Mai 1911 aufgehoben. Gießen, den 10. Mai 1918. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. Betr.: Verbot des Verkaufs von Speiseeis auf öfsentiict>en Straßen und Plätzen. An den Oberbürgermeister zu Gietzen, die Grotzh Bürger- melftereien der Lnndgemeinden des Kreises. Grotzh. Polizei- amt Gietzen und Grotzh. Gendarmerie des Kreises. .. Amsteyende Polizciverordnung ist ortsüblich bekanntzmugchen. dre Händler sind entsprechend zu bedeuten und sind Zuwideehaud-' lungeil zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 10. Mai 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___ Dr. Usinger. _ Betr.: Die Airsstefsung von Duftlikatarbertsbüch^rn. An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden . des Kreises. 8 J2K an die Mlediaung unserer BerMmg vvmi 8 1916, KrevSblatt Nr. 36, soweit noch nicht geschü>n. Greßvn. den 4. Mai 1918. Großherzoglicbes Kreisamt Gießen. __ Dr. U sin g e r. __ Bekanntmachung. Betr.: F^uHaltung unzn^rlässiger Personen vom Handel; hier* den Wild und Gestiigefhändler WÄhelm Hormanu zu Gießen. ^ ÄA Beschluß des Kreisaussckmssts vom 7. Mai 1918 wurde der Wild- und Geflügelhändler WM. Hormann M Gießen wieder Wm <$T?&e n"^de?Ä^R^^^18' Butter zugelasseu. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: L a n g e r m a n n. Betr.: Anbau- und Ernteflächenerhebung 1918 An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Da bei.der Anbau- und Grnteflächenerhebung die Landwirte ihre Angaben vielfach noch in Klaftern machen, hat die Großtz. Zentralstelle für LmldeSstatistik Kur Erleichterung für die Zähler nne Umrechnungstabelle von Master-.c in Ar unfertigen lasser«. S» erhalten dieselbe in dieseir Tage?! hür Verteilung an die Zähler, ^reßen, den Id. Mn 1918. Großberzogliches Kreisamt Gießen. » JJB-: Langermann. ^te Bewrdstrmm des Stellvertretenden Kommandierenden Ge« ™ imb des Gouverneurs her Festung Mainz vom 9. Märzt 1916 über,d«n Verkehr mit Lastkraftiuag«! („Tarmstädter 'Zem ^18) «streckt sicki, auch auf Stnifwu Lovonwtrven, Ltraßenwa^gn und Zugmasrhslnen (ohne Güterlad», raum) mtt betrrebs,erttgent Eigellgewicht bis zu 9 Tonnen. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereimglma in der Gemarkung Göbelnrod; hierr die Anflosung der Vollzugskommission Ich bringe wer mit zur öffentlichen .^enntziis, daß nach Be« endigung des Mdbevermgungsverfahrens und Abschluß des Kafstiv- Wesens durch ^ltschließring Gr. Ministeriums des Innen:, >(£ teUuno für Landwirtschaft, Handel und Geioerbe, vom 4. Mai 1919 iroct^^ 0 ** 01 ™ 1 ■ mr Me obige Feldbereinigung «usgeiöstz Frie'dberg. den 9. Mai 1918. Ter Großh. JeldbereinigungskornnlissLr. L) ch n l t t spa h n, Regieruugsrat. I — I Betr.: Förderung der Ziegenzucht. An den Obcr'vttrgermnsler zu Gießen und die Gros;h. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Ta manche von Ihnen ist der nächsten Zeit Bedarf cm sprung- Aihigen Launer Ziegeubocksn haben »werden, machen )vir Sie oaraui aufmerksam, daß in diesen! Herbste wÄ)er vom« Landwirt- ßch, ftskanrmer--Äusschuß in Gießen, nach von! Kreis^iegenzuch^ver-, eine Gießen eine Ziegeirbockv^'stLjgerwui in Preßen bzw. Hungen abgehalten wird. Dagegen ist der Kreisziegenzmk^verein Gießen, iw er Ihnen ddmch Rundschreiben vom 1. Juni mitgetnlt hat, gern bereit, bei Misck^afstrng von ZiegenWdfeu behilflich zu sein. Es tvird Ihnen, wenn geStvünKtzt, von seiten hes Kreis^ü'gen-, zruchtvereius Gießen eine Liste von mit Abstannuungs \i achjweis! versehenen Ziegen bocken Angehen und Sie >vollen bei einem nötigen! Ankäufe in erster Linie diese berücksichtigen. Diese Tiere ftmumen Nur von angekörten Eltern ab, wodurch g«vahrleistet mich, daß auch eine gute .Vererb,mg stctttftndet. Auch hat sich der KreiSÜ siegenzrrchtverein bereit erklärt, diese Tiere für Sie Kostenlos in dasj Herdbuch auszunehmen, so daß eine besondere Körung durch, die Mrkümmission nützt mehr erforderlich ist. Ta die MchtiAeit und Bedeutung der Ziegenzucht, namentlich die Bersorgtkng der ärnreren Bevölkerung mit Ziegenmilch inmrer mehr in unserem Kreise zunimnrt, encvarten wir von Ihnen, daß Eie in Zukunft nur solche Ziegenböcke ankausen, die von cmge-, kürten Eltern abstammen, also mit einein AbstamMUngsnaHveis des KreisziegenzirchltvereinS versehen sind. Genieinden, die fidx an der Einfuhr beteiligen uwllcn, müßten Ahce Bestellung bis spätestens 1. Juni cm däi KreistziegenzuM- verein Gießen einreichen. Gießen, den 10. Mai 1918. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I B: L a n g e r m a n n. Bekanntmachung über Erzeugerrjchtpreise iür Frühgemüse. Gemäß 8§ 4 und 5 der Verordnung über Gemüse, Obst unb Südfrüchte von, 3. April 1917 (ReichS-Gesehbl. S. 307) und L 4 des Normalvertrages der Reichsstelle für Gemüse und Obst über yrühgcnlüse gebe ich nachstehend die Erzeugerrichtpreise für Gurken und Kürbis bekannt: 1. Für erstklassige handelsübliche Freilandgurken, von denen e Stück, e Stück, e Stück, e Stück, 60 Stück etwa 16 Pfund wiegen ... 8 Pf. 60 Stück, etwa 29 Pfund wiegen ... 10 Pf. 60 Stück etwa 32 Pfund wiegen ... 12 Pß 60 Stück etwa 3b Plund wiegen ... 14 Pf. für Ware, wie sie in Süddeutschland handelsüblich ist, je nach Großes und zwar: Zentimeter '.eutimeter jenlimeter senkimeter sog. Essiggurken Tie Lande?-, Provinzial- und Bezirksstellen Obst werden ermächtigt, für Krüppelgurken Erzeugerpreise festzüsehen. 2. Für Kürbis.8 Pf. je Pfund. Zugleich werden die Erzengerrichtpreise für die übrigen Früh- aemüsesorten (Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 16. März 1918, Reichöanzeiger^O vom 22. März 1818) 8 tederholt bekanntgegeben: Preise je Pfund in Pfennigen nicht unter 4 nicht unter 6 nicht unter 8 nicht unter 10 Württemberger 2 Pf. je Stück. 9 Pf. je Stück, 4 Pf. je Stück, b Pf. je Stück, 1 Ps. je Stück, für Gemüse und Gemüsesorte Wirtschaftsgebiet B D E Spargel: 1. unsortiert . .. 2. sortiert I. 8. sortiert H und III .... 4. Suppenspargel. Rhabarber .. Spinat . ......... Erbsen.. ... 30 Bohnen; 1. grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) 3. Wachs- und Perlbohnen . . . 9. Puff- (Sau-) Bohnen ..... 20 Möhren und längliche Karotten mit Kraut (vom 1. Juni 1918 ab) . . ohne Kraut (vom 1. Juni 1918 ab) . Mairüben ohne Kraut. Karotten: runde kleine mit Kraut.15 ohne Kraut.25 Kohlrabi (vom 10. Juni 1918 ab) Frühweißkohl (vom 20. Juni 1918 ab) Krühwirsing und Frührotkohl . . . Frühzwiebeln und Kraut. Tomaten.30 Die Richtpreise gelten für die auf Grund von Liefern,ms vertragen gelieferten Waren als Vertragspreise bis zu dein Feil 55 5b 55 55 55 60 80 80 80 80 5b 55 55 55 55 25 25 2b 25 26 10 11 13 12 12 2ö. 28 30 36 30 30 35 3b 35 35 28 30 32 32 32 3b 40 40 40 40 20 20 20 20 20 10 18 14 12 14 18 20 32 20 22 10 13 13 11 12 15 20 20 20 20 25 30 35 30 36 20 22 2b 25 25 14 1b 16 16 16 16 18 20 20 20 30 30 30 30 30 32 3b 35 35 punkte, an welchem die^für die Erzeugerorte zuständigen Preis* kommisstonen der Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen für Ge- rnüfe und Obst die maßgebenden Vertragspreise mit Genehmigung der Reichsstelle sür Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, veröffentlichen. Gemäß § b der Verordnung vorn 3. April 1917 darf nach der Aberntung auch das nicht durch Lieferungsverträge ge/ bundene Gemüse nicht zu höheren Preisen oder günstigeren Be< dingungen abgeseht werden. Berlin, den 27. April 1918. Reichsstelle für Genüts-e und Obst. _ v. Tilly. _ Bekanntmachung über Lohntrocknung von Gemüse. Auf Grund von § 1 ber Verorduuilg über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (ReichK-GesetzÄ S. 46) wird bestimmt: § 1. Die Herstellung von Dörrgemüse im Aufträge und für Rechnung emes Dritten (Lohntrocknung) ist nur mit Genehm^ g-ung der Krieg-sgesellsckaft sür Dörrgemüse zulässig. Die Verpflichtung des Lluftraggebers, die Genehmigung der genannten Knegsaesellschaft -um Erwerb des Frischgemüses einzw. holen (A 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918, Reichs-Geseßbl. S. 46) blecht unberührt. 8 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntniachung werden nach 8 9 der erwähnten Verordnung bestraft. Berlin, den 16. April 1918. Reichsstolle für Gemüse und Obst. _ von Tilly. _ Bekanntmachung betreffend Absatz von Törrgemüse Auf Grund bvn § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 33. Januar 1918 (ReiM-Gesetzbl. & 46) wird mit Genehmigung des Herrn Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers svlgendes bestimmt: 8 1. Der in 8 1 der Bekanntmachung der Kriegsgesellsctzift für Törrgemüse über den Absatz von Dörrgemüse vom 22 Noveinber 1917 (ReichDanzeiger 277) festgesetzte Llbsatzprns für gedörrte StÄ, rübon Ivird aus 205 Mark je 100 Kilogramm erhöht. 8 2. Tie übrigen Bestimmungeil der Bekanntnmchuna vom 32. November 1917 (Rei-chAmZeiger 277) bleiben m Kraft. Aus die Stra fbestimmungeu der Verordnung vom 39. Januar 19Z wird ausdrücklich! hin gewiesen Berlin, den 23. Apnl 1918. Kriegsyosellschvft^ür Döngemüfe m. b. A Bekanntmachung zur Ergänzung der- Bekaunttnachiung über Mrskunftspsticht vom 13. Imi 1917 (ReickM-Gesetzblatt S. 604). Vom 11. April 1918 Der Bundesrat .hat er" die Worte „insbesondere auch Unterlagen für Preisberech^ Mm gen und Pre i§aru,ebote" eingeschaltet. rtifet II. Tie Verordnrmg tritt mit denr Tage der Beo, kürrdung in Kraft. Berlin, den 11. ?lpril 1918. Der Reichskanzler. I'. B.: Dr. von Krause. ^ Bekanntmachung. Be 1 x.: Verteilmlg von Schrchrverk für landwirtschaftliche Arbeiter. Unter Bezugirahme aus unsere Bekarnttmachung vom 80. Mär» 1918 (Kreisblatt Nr. 33) wird hierdurch bekcmntgegeben. daß der Firnla Wilh. Herbert, Gießen, Marktplatz Nr. 2, 100 Paar Kriegs, schuhe für lalldwirtfchastlicche Lohn-Hilfsarbeiter u,ld Lohn-HilfK, arbetterinnen überwresen worderr sind. Wir fordern Bei'Egte, welche von der Ueberiveistmg Gebrauch ma-chen wollen, auf, sich mit emern ordnungsmäßig mrsgefertigte Bezugssck-em. der bni Vermerk „für landwirtschaftliche Arbeiter" tragen m n st zu ver'sehen und die Schich- bis spätestens beu 10. June bei obengenannter Firnm zu beziehen. Bemerkt wird, daß ftn- den Bezr,g dieser Kriegsschuhe eine dlbgabe von gebrauchten Schuhe,! nicht erforderlich ist. Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises tvird empfohlen, vvrstzehendes ortsüblich bekannt* zumachen. Gießen, deu 13. Mai 1918. Größt,erzugllches Kreisamt Gießen. I. V.: Hem merde. Zwill-ngSrunddruck der Brü ht'fcben Nniv.-Duch und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.