N». 48 30. April 1918 Armblatt für den Kreis Gietzen. Jnhalts-Uebcrficht: Preisfestsetzung der Landes-Gemnseslelle. — Verarbeitung von Oelirüchten. — Elektromotor« für Dreschzwecke Beschlagnahme von Platin. - Schulbeginn. — Hilfsdienstgesetz.Dienst des KreiSvetetinäramts. - Unterbringung der Stadtkinder. Feldbereinigung Leibgestern. Betr.; Festsetzung von Erzeuger-, Grotzhaudels- und Kleinhandels- HockOpreiseu für das Grotzherzo-gtum Hessen und den Regiermigsbezirk Wiesbaden. BekanntmachZINg Nachdenc durch Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst Vom 5. lsd. Mts. für das Gro-tzstnzogtnm Hessen und den Regierungsbezirk Wiesbaden gen:äst .8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst Und Südfrüchte vom 3. Llpril 1917 (Reichs-Gesetzblatt Seite 307) und § 4 des Normallieferungsvertrages der Reich stelle für Gemüse und Obst über Frühgemüse eine besondere Preisklonr- mission für die Festsetzung der Gr zeug erpresse von Gemüse gebildet worden ist. und nachdem zugleich auf Grund des ß 7 Abs. 3 der genannten Zuordnung die zum Bezirke der neugebildcten >Er- -eugerpreisdonlmission gehörenden Kommtunalverbände zwecks einheitlicher Bestimmung der Groß- und Kleinhandelspreise für Gemüse zusammengefaO worden sind, habeil die auf Grund dieser Anocknung aebildeten Kommissionen die Erzeugerpreise, sowie oie Groß- und Kleinl-andelsipreife für das Großherzogtum Hessen und Ür dcii RvaierungSbezirk Wiesbaden mit Genehmigung der Reichs- belle für Gerchrse und Obst in der unten ersichtlichen Weise festge- etzt. Hierbei wurde gleickHellig das Folgeirde bestinrmt: , I. Das Gebiet des Gvoßherzogtumis Hessen und des Regierungsbezirks Wiesbaden wird hinsichtlich der Festsetzung der Handels »ktise in ztoei Gruppen geteilt. In die erste Gruppe gehören'die Städte Bcck-Homburg v. d. H., Bad-Nauheim, Tarinsbadt, Frankfurt a. M., Friedberg, Gießen, Höchst a. M., Mainz, Ober-Ursel, Offenbach, Wiesbaden und Worms. Zur zweiten Gruppe gehören all« übrigen Städte und Gemeinden. Im Großherzogtum Hessen bleibt es den Provinzialdirektioneir, tm Regierungsbezirk Wiesbaden den Kommunalverbänden überlassen, einzelne Städten oder Gemeinden, die mit besonderen! Schwierigkells>r in der GenrMeversovgung zu rechnen haben, mit Genehmigung in Hessen der Landes-Gemüsestelle, im 9iegierungs- vezirk Wiesbaden der Bezrrksshell-e für Gemüse 'und Obst der ersten Gruppe zuzuteilen. Il Dem Kommnnnlvsrbänden bzw. Gemeindevertretung eil bleibt ^ verlassen, niedrigere ,Preise als die n-acholgeick sestgesetztei^ H3chst>hMldelspreise festzusetzen. III. Preisfestsetzung. Gemüsesorte: 1. Spargel a) 1. Sorte . . b) 2. Sorte . . cj Abfall . , . 2. Rhabarber . . 3. Spinat a) bis 80. 4. . . b) ab 1. B. . . 4. Erbsen a) bis 30. 0. . . b) ab 1. 7. . . ft* Bohnen a) Stangenbohnen b) Buschbohnen . e) Wachs- u. Perlbohnen . . . ä) Saubohnen (Puffbohnen) . 6. Möhren u. längliche Karotten ab 1. 6. a) mit Kraut * . b) ohne Kraut . . 7. Mairüben ohne Kraut ft. Karotten, runde kleine a) mit Kraut . . . b) ohne Kraut . . . t. Kohlrabi ab 10. 0, 14 Frühweißkohl ab 30. fl. . U. Frühwirsing u.Frührotkohl m. Frühzwiebeln mit Kraut 13. Mangold (Römtfch-Kohl) Er- zeuger- Preis I. Gruppe 11. Gruppe , , 0 iTC e C isa'u ,6’» .£ Jj ® i-> pa «ca . 0.80 i — 1.16 0 93 1.06 . 0.45 0.60 0.75 0.52 0.66 . 0.22 0.30 0.40 0 25 0.32 0.16 0.22 0.14 0.20 0.33 0.42 0.29 0.37 . 0.20 0.26 0.32 0.24 0.30 0.46 0.55 0.38 0.45 0.89 0.47 0.83 0.40 . 0.35 0.45 0.56 0.88 0.46 0.36 0.47 0.81 0.38 . 0.40 0.50 0.66 0.45 0.65 . 0.20 0.26 0.34 0.23 0.30 0.13 0.17 0.12 0.15 . 0.18 0.24 0.28 0.22 0.26 . 0.08 0.10 0.15 0.10 0.15 0.20 0.27 0.18 0.26 . 0.25 083 0.40 0.30 0.86 . 0*22 0.28 0.36 0.25 0.32 . 0.10 0.21 0.29 0.19 0.26 . 0.18 0.28 0.30 0.21 0.20 . 0.30 0.39 0.50 0.35 0.45 . 0.10 0.18 0.18 0.12 0.16 Vorstehende Preisfestsetzungen beziehen sich auf das Pfund. Sie treten sofort in Kraft, soweit nicht bei den einzelnen Gemüsesorten! etwas anderes bestimmt ist. IV. Bei Spargel darf als Ber.gütung für Samnllnng und Ber^ Packung am Orte der- Erzeugung k^w. Berpackmig! je Zentner nicht mehr gefordert und befahlt werden. als insgesamt 2.50 Mk., fällst das gesamte Packmaterial vonl Enrpfänger gestellt ist; 4 Mk., wenn der Empfänger nur Körbe ünd Kisten stellt; 6 Mk., wenn der Emp- länger kein Packmaterial stellt. Letztercnfalls sind Körbe und Kisten frei Knrückzusenden. Ueberschreitungen vorstehender Höchstpreise werden nach dem Reic!)Sgesctz vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (RGBl. S. 516) mit Gefängnis! bis Lu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. bestraft« Eine Ueberschreitnng der Höchstpreise kann auch in unzutreffender Sortierung erblickt werden. Die Preise verstehen sich nur auf marktfähige Ware erster Güte. Mainz, den 16. 2lprll 1918. Wiesbaden, 18. Aprll 1918. ^ _ Bezirksstelle für Gemüse u. Obst Hespfche Lcmdes^Gemüsestelle. für beit Regierungsbezirk Wiesbaden. Werner, Regierungsrat. Dröge, Geh. Regierungörat. Bekatttttmachung. Betr.; Die Verarbeitung von Oelsrüchten m Wassermühlen. Ter Staatssekretär des Kciegsernährungsanets hat durch Ent^ 31. März d. I. der durch Wasserkraft betriebenem! Mühle A. Hillebrecht in Großen-Buseck (Schiüinühle) die Go- nehmlgung zur Herstellung von Oel für Selbswersorger, die Oelsamen angebaut habeir, erteilt. Ten Bürgermeistereien wird empfohlen, vor-, stehendes mit Bezug auf unsere Bet'anntmachP.ng vom 15. Tezbr. 1917 (KreEatt 9ir. 203) in ortsüÄickMr Weise zur öffentlichen Kenntnrs zu bringen. Gietzen, den 26. Aprll 1918. Großherzig! iches Zkrccsamt Gietzen. ___ Dr. Using er. Elektro-lnotvre e t r.; Elektromotore für Drcschwecke. An den Oberbürgermeister zr. Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach einer kriegsministeriellen ^rsügnng soll die Verwendung vMi Elektrizität zum Antrieb von Trefchlmaschinen weitgehendst gefördert werden. Mit Rücksicht auf die Kohlen knapphwc und die anßervcdentllck>en Mansportschlvierigkeiten kann die Nutzbarmachung der vorhandenen eteftrifcf>eu Kraftanlagen für vorgenannten Zweck nur dringlich empfohlen werden. Eine der ElektrizllätS-Großfirmen hat aus vorjährigen Bestellungen, die verspätet fertiggestellt und infolgedessen nc-ch ab- genommen imirden, eine größere Anzahl Motore. welche in kürzester Zeit gelleiect wecken können, zur Verfügung. Aus na-ch- stel-ondem smd nähere Angaben über Anzahl, Ausführung und starke der Motore ersichtlich Ferner smd diejenigen Ueberland-, Anlagen namhaft g-einacht, an die die Motore im Kreise Gietzen! angeschlossen werden können. . Es wick ersuch, die Interessenten von dein Angebot in Kenntnis zu setzen und etwaige Kaufliebhaber, uirter Angabe der vvn diesen gewünschen Motore bis »um 10 . Mai hierher mitzuteilen. Der Mittellnng wäre eine Bescheinigung darüber ^zufügen, datz dre Motore für Druschzwecke Verivendnng finden, ^ I Trchftvbmmwtovs M DresMtE, lieferbar dmeryalb 4 biÄ 6 Wochen. , ^ „ 15 ^Dvehstromnwtore mit , MlnminrnniNmwickelun g, Leistung 14,6 KW., 20 PS, 190/330 Volt, 50 Perioden mit Sckijleif-, rmganker Mid Bürstenabhebe Vorrichtung, mit aiigebautei' Anlatz-, walze mit Welleristumpf, Ausführimg Fall 1 mit dreipol. Stators Walze^'