9?r. 38 18. April 1918 ltreirblatt fürdenKreis Gießen. Inhalts - Uebersicht: Slulrul. — Scharfschießen. — Feldbereinigung Grüningen. — Verarbeitung von Gemüse und Obst. OCuftiif ' * cm die Einwohnerschaft des Nreis es Gießen! Die Stunde derEmscheidUNg naht! Donnerstag den 18. April d.I, nachmittags \ Uhr, endet die Zeichnungsfrift für die achte Kriegsanleihe.^ Ungeheure Daten hat unser Frontheer gerade in diesen Dagen wieder vollbracht. — Ungeheure Dankesschuld lastet auf der Heimat. Diese Schuld, wenn auch nur zum kleinen Deil, abzutragen, ist Ehrenpflicht der Daheimgebliebenen ! Sie müssen zeigen, daß sie die Zeit verstehen und sich der Heldentaten ihrer Brüder im Felde würdig erweisen wollen. Ungeheuer muß daher der Erfolg der achten Kriegsanleihe werden. Er muß die Ergebnisse aller früheren Kriegsanleihen in den Schatten stellen und damit der Feindesschar endlich zur Erkenntnis bringen, daß Deutschlands Front- und Heimatheer zusammenstehen als einig Volk von Brüdern! » Zeichnet die Achtel Gi-ßen, dm 13. April >918. (Stoßt). Rreisamt Gießen. . Dr.Uflngir. r > Bekanntmachung. ^ ^ Vetr: Schiarffchieß«». Das Ersatz-BatailVm» J.-R. 116 beabsichtigt anr Mitttvvch g ! 17. l. M. vvn vvrmittakB 7.30 Uhr bis 12 Uhr mittags ich Lknnevod in der Richtung auf Burkhardsfelden Gefechts-, etzen mit scharfer Mnnrtwn abzuhalten. Es nürd bekannt r ächt, daß das gefährdete Gelände von vormittags 7.30 Uhr biA Uhr nicht betreten werden darf. Es kommt als Gefahrzone Ul Betracht das Gelände Mich Annerod mit dem dahtnterlregenden Waldkomplex zwischen Annerod, Stembach, .Albach, Burkhardsfrl- berr, Oppenrod, Gänseburg. Ter Verbindungsweg Amrevod-SLeinbach durch den ,,Ferne-> muß für jeden Berkehr gesperrt bleiben. Für die Absperrung WZ nach dem Lchießgeländ« führende»» Wege sargt ta$ Bataillon. Gießen, den 12. April 1916. Grobherzogliches Kreisamt Gießeil. I. B.: Langermann. Bekanntmachung. Betr.l Feldbereinigung Grnm'ngen; hier: Dramagen. Llr beV Zeit vv-nr 16. bis einschließlich 23. April 1918 liegt werktags auf Gr. Bürgermeisterei Grüningen der Llusfchlag der Traiuagezinfen nebst Beschluß vom 25. Februar 1918 zur EmsichL der Beteiligten offen. / Termrn zur Erhebung vvn Eilltoendunaen tnergegen findet) auf dein Rathaus m Grüningen Miwvoch den 24. Lijpril 1916, vorm. 9 — 10 Uhr statt, ivozu ich die Beteiligten mit denr Änfttg«» ernlade, daß t>ie RiÄerschein>ende»» mit Einwendungen ausge>< schlosst»» sind. Die Einweildullgen sind schriftlich emPureichen. Kriedberg, den 5.April 1918. Der Gwßh. Feldbereinig ungskoinmissür. Schnittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. Auf Grmrd des § 3 der Bevordnung über die Verarbeit» r i .Gemüse und Obst vvm 23. Januar 1918 (RerchK-Gesetzb^ 46) wird bestimmt: § 1. Obstweine ^auch Rhabarberivein) das Jahrgangs 1917 rmter den nachstehend festgesetzten Bedingungen abgefetzt Ti« Absatzpreise dürfen keinen im Verhältnis zu deu Gestehungskosten oder den Eirtstandspreisen übermäßigen Gcw-imr enthalten. Bestrafungen auf Grund der BekanntmachLMg gegen übernräßigc Breissteigen mg vorn 23. Juli 1915 (Reichs-GesetzU. S. 467) werden durch Jnnehaltung der .Preisbestimmunger» dieser Bekanntmachung nicht ausgeschlossen. Keinesfalls dürfen be» den» Absatz der hierunter ve^ich- neton Obstweilie Preise überschritten werden, die betraAen: I. beim Verkauf durch Hersteller an den Handel: I. tn Fässern oder offenen Gefäßen von 10 1 Inhalt und darüber . . S. tn offenen Gekäßen unter 10 1 Inhalt. 8. tn geschloffenen Flaschen zu mindestens 0.7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben oder zum Emstaildspreis zu vergüten). DL beim Verknus durch Hersteller mit Ausnahme der Gastwirte an Verbraucher und beim Weiterverkauf im Groß- und Zwischenhandel: 1. in Fässern und offenen Gefäßen von 10 I Inhalt und darüber . . 2. in offenen Gefäßen unter 10 I. 3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 I Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben oder zum Einstandspreis zu vergüten). HL bei der Abgabe an Verbraucher durch deu Groß-, Zwischen-und Kleinhaudel: 1. in Fässern und offenen Gesäßen von 10 1 Inhalt und darüber . . 2 tn offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt. 8. in geschloffenen Flaschen zu mtndeüenS 0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben oder zun» Einstandspreis zu vergüten). IT. bei der Abgabe an Verbraucher durch Gastwirte: 1. sorveit diese selbst, auch gemäß 87 Absatz 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 83. Januar 1919, Hersteller der verabfolgten Obstweine sind: a) im Ausschank, glasweise oder in offenen Flaschen ...... b) in geschloffenen Flaschen zu mindestens 0,7 I Inhalt ..... L. sorveit nicht von ihn«» hergeslellte Obstweine verabfolgt werden: ft) im AuSschank, glaslvetse oder in offenen Flaschen. b) in geschloffenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 Inhalt. 1 I 6- If 13 Ci l ß n I jfj » w 1 l § füll 1 Ji 0.96 0Ü6 090 1.60 1.70 1.80 2.00 0.80 n 1 „ 1.06 0.95 1.00 1.65 1.85 1.96 2.15 0.90 u iFl. - 1.05 0.95 1.00 1.65 1.85 1.95 2.15 0.90 » i l 1.15 1.05 1.10 1.80 2.00 2.10 2.30 1.00 n i „ 1.85 1.16 1.20 1.90 2.10 2.20 2.40 1.10 n iFl. „ 1.26 1.15 1.20 1.90 2.10 2.20 2.40 1.10 n 11 u 1.20 1.10 1.15 1.90 2.10 2.20 2.40 1.05 n i „ // 1.25 1.16 1.20 1.95 2.15 2.25 2.45 1.10 n lyl. " 1.46 1.35 1.40 2.36 2.60 2,75 3.00 1.30 n X 1 1.26 1.15 1.20 1.90 2.10 2.20 2.40 1.10 " IFl. 1.26 1.15 1,20 1.90 2.10 2.20 2.40 1.10 m 1 1 1.45 1.85 1.40 2.35 2.50 2.76 3.00 1.30 „ lyl. „ 1.45 1.35 1.40 2.35 2.501 2.75 3.00 1,30 Beim Verkauf in kleineren als 0,7 Liter sasseirden Flaschest f f-cn die Preise dem Flascheniuhalt entsprechend ermäßigt wer- Betm Verkauf in solcher» Flaschen oder im Ausschank darf der auf 5 Pf. nach oben abgerundet irrerden, sämtliche Preise gelten für Hersteller ab Bahi»- oder Schiffst des Herstelluugsortes, für Händler ab Bahr»- oder Scyiffs- m des Händlers, bei Lieferung am Herstellungsort oder am des Händlers für Hersteller und Händler frei Haus des Kau- .. . soweit dies dem Orts gebrauch entspricht. Der FlascheuPreiA aüt ohne Flasche und ohne Verpackung. Diese dürfen mrr m Höhe ■ec Selbstkosten in Rechnung gestellt werde»». Sonstige Zilschläge vogendwelcher Art dürfen nicht erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, daß nach 8 1 der Berordnungi über der» Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpf KNg des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl., D. 561) per Hairdel mit Obstwein nur voi» Personen betrieben! tzvrden darf, denen die Erlaubnis hierzu erteil» worden ist. 2. Die Festsetzung abweichender Preise für einzelne Gebiete eS ffdeiches auf Antrag der Landesstellen fiir Gemüse m»d Obst leibt Vorbehalten. ^ 8 8. Bor» Betrieben, die bei har ehemaligen Kriegs« sellschast !r Weinobst-Einkauf m»d -Verterlm»g G. m. h. Di. nicht ange-> «ldet worden sind, sow»e von nschtgewerbsmästigen Herstellers- die ihnen obliegende Anmeldung bei dieser Gesellschaft nutev- loi habe»», dürfen Obstweine des Jahrganges 1917 nach wie nicht ab^esetzt werden. Hg« rundbnic » der Ä r ij h I'iche»U»!v.-^u^ l 8 4. Mr Apfel- und Bin»»ent»>ein früherer Jahrachlge erhöhe»»! sich die in der Bekamttmachung der ehemaligen KnegSgesellschast für Weirwbst-Eiukauf i»nd -Verteilung G. m. b. H. über den Absatz von Apfel- und Birnenwcin von» 3. April 1917 festgesetzter» Preise un» je 0,10 Mk. für Ltter i»nd Flasche. Beercnroeine, sowie Kirsch- und Rhabarberweil» früherer Jahr-, gänge dürfen mrr zu Preisen abgesetzt werden, die hinter den in § 1 festgesetzten Preisen zurückblciben. 8 5. Tie vorstehenden Preisbestimmungen gelten a»»ch für den Msatz nichtgewerbsmäßiger Hersteller, die im Jahre nicht mehr als 30 Doppelzentner Frischobst verattbeiten. 8 6. Zuwiderbandlmrgen gsgen die vorstehenden Borfchristeü Werden ge»näß 8 9 der Verordmmg über die Verarbeittmg von Genrüst u»»d Obst vom 23. Januar 1918 besttast. § 7. Diese Bekanntmachung tritt mit den» Tage der Bcrküiv, düng nt Kraft. . Die Bekanntmachung der ehemaligen Kriegsgesellschast fürs WeinvbsttCrukauf mcd -Verteilung G. v»> b. Hi. über den Ab! vvn Obstwein vom 10 Geltung. Dezember 1917 tritt zu gleicher Zeit außer Berlin, de»» 18. März 1916. t [ 277ßD Reichsstelle für Genrüse und Obst, Geschaftsabtcittmg Gesellschaft mit beschränkter Hpstmtg Kohl mann. , ppa. Hiärtek. ünk nickerei. R Lange, Gieße»».