1918 03 *-•33 «— O z'Z c O üä Nr. 30 J88. März Inhalts - Ncberficht: AuSkunftZpflicht. — Ausstellung der Gemeindevoranschläge. — Feldpolizeidienft — Feldberemigung Ober* Bessingen und Grüningen. Bekanntmachung - über Auskunftspslicht. Vom 22. Föbri-ar 1918. Auf Grund- des ß 1 der Verordnung des Bundesrats über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) sowie in Ergänzung unserer Bekanntura-ckiümg vom 19. J'uli 1917 (Reg.Bl. S. 146) wird die Landesobst stelle ermächtigt, jederzeit Auskunft zu verlängert über nnrtschaftlicl-e Verlmltrnsse, insbesondere! über Vorräte sowie über Leistungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betriebert. Tarmstadt, den 22. Februar 1918. Großherzoglichcs Ministerium des Innern, v. Homberg k. über Auskunstspflicht. Vom 26. Felrruar 1918 . Aus Grund ß 1 der Verordnung des Brmde-srals über AuK- kunftsPflicht vom 12. Jjnli 1917 (R.G.M. D. 604) forme in Ergänzung tmserer M'kamttnlackxung vont 22. d. M. rvird die Lan- desgemüsesielle errnäckstigt, jederzeit Auskunft zu verlängern Über wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere über Vorräte sowie über Leistungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betrieben. Tarmstadt, den 26. Februar 1918. Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Homberg k. An den Oberbürgermeister zu Glatzen nnd die Größt». Bürgermeistereien der Landgemeinden des KrerseS. Vorstel-cndeS ist ortsüblich bekannt zu machen. Gießen, den 25. März 1918. Großherzoattches Kreisamt Gießen. Dr. 11 finget. Be 1 r.: Tie Aufstellung der Gerneirrdevovanschläge für 1918. An die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie an die Gemarkung--, Mark- und Sllstnngsvorstäude der Gemeinden. Wir erinnern vird und die Militär^rsoiren lediglich in Uuterstiihung der Polizei oder Gendarmerie tätig iverden. . Tie Mannschaften sind seitens der Polizeibehörden direkt bei deir zuständigen Garnisonkonrnraudos anzusvrdern. Außerdem köniren, wie im verftbssmm .Jahre, auch die zur Ueberniucknng der* Krisgsgefange^'en bestimmten Kirvallercke-Pa- trvuillm zur Ausübung des Feld Im des mit heren F-älligkeitstagen ist dringend notwendig. Empfänger, die ihre Gebühruisse nicht persönlich abhebeu wollen, sondern im Giro- oder Pvsllvege zu erl>alten wünschen, haben dies bei der zuständigen Postanstalt zu beantragen. Dies gilt auch für diejenigen EnrpsLnger, die zur Zeit ihre Gv- bührmsse bereits im Girowege oder im Postfck^ckwege erhalten. Jeder Empfänger erhält von der seitherigen Zahlstelle neue Vordrucke zu Quittungen für das Rechnungsjahr 1918. die ausschließlich verwendet Tverüen dürfen. Auch die Militärinvaliden» und Rentenempfänger erhalten ihre Gebührnisse von jetzt an auf Grund von Quittungen. Es haben also am 28. März 1918 diejenigen Empfänger, denen nicht von der seitherigen Zahlstelle eine gegenteilige Mitteilung» zügelst, ihre Gebührnisse bei der für ihren Wohnort zuständiges Beste!ltwstanstalt und nicht mehr bei der staatlichen Kassestelle ab« zuheben. Gießen, dm 26. März 1918. Großer wgliches Kreisanrt Gieße». I. B: Langerman». An den Oß-rbstrgrnneist r ;n Gicßrn und die Grostß. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorsteheirdes ist sofort in Ihrer GerWÜnde ortsüblich bo- könnt zri machen. * Gießen, dm 26. M ärz 1918. Groüveriojj!"ve?> »tricksamt Gießen. I. V .: Langerman n Bekanntnmchung. Betr.: F-cldbereinigung Ober-Bessingen: hier Regulierung der Wetter und Melioration der Wiesen. In der Zeit vom 2. bis einschließlich 17. April 1918 liegertz werktags aus dem Amtszinttner des Gr. Beigeordnetm zu Ober- Bessingen die Prchekte über Regulierung der Wetter und Meliorrtton der Wiesen nebst zugehörigen Beschlüssm und Prüfungsprotokoll zur Emsicht der Beteiligten offen. Tug fahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegm findet aus dem Rathaus zu Ober-Bessingen am Donnerstag dm, 18. Astnckl 1918. vorm. 9^/z bis 10 Vs Uhr star., wozu ich die Bettt- lioteu mit dem Anfügm einlade, daß die Nichtersckiclnmden miii Einn'endungm ausgeschlossm sstld. Tie Einwendungen sind schriftlich imd mit Gründen versehen einzu reichen. Friedberg, den 12.März 1918. Ter Grostherzoglick^e Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn. Regicrungsrat. Bekanntmachung. B e t r.: Feldbereinigurrg Grüiüngm. In der Zickt vom 8. bis emschssiefstich 23. Avril 1. I. kiegM werkmgs auf Gr. Bürgernreist-erei Grünfirgen währ-end deren Geschäftsstunden zur EinsickZt der Betchligten offen: 1. Sotiderenttvurf übei- Versck^eifimg der LwblN'ege nwh Lich, Torf Gill ul'Li des Pitzenl^ckmivegs nebst Besästuß der Voll- zugslloinmission vom 25. Februar 1918. 2. M'schrist des Beschlusses der VollzugsÄommissimi vorn 21. Februar l. I. über die Behaudlrk.ng der Prckvatrv-rldparzellen. Terinin zur Entgegerrnahnrc von Einwendrrngerr hiergegen findet auf dem Ratlmns zu Grüningm. MiMvocks. dorr 24. Avril l. I., twrm. 9—10 Uhr statt, wozu ich die Be'.eilrglm mit dent Anfügen emlade. daß die Nichterfcheinotlden mit Einwendungen! ausgeschlossen sind. Tie Eintverrdungen sind schrrfilich einzureick-m. F r i e d b e r g, den 21. März 1918. Ter Großherzogliche Feldbercinignngsk.nrimissär: Scknrttsvahn. Negiermngsrat. ZwülingSrunddr-uck der Brühl'scden Urlw.-Duch- und Steindruekerei. R. Lange, Gleßen.