Nr. 2(t V. März 1018' Kreisblatt fsr kn Kreis Ketzer. JrrhaltS-Nebcrficht: Private VersicherungSunternehmimgen. - Urkundenstempelgesetz. — ZuckerverbrauchSregelnng. — Musterung. - Ersatzwahlen. — Reichsreisebrotmarken. - Sonderzulagen. — Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel. — Oberhessischer BiehhandelSverdand. — AnSwetskarten. — Walnußol. - Schulbücher. - 8. Kriegsanleihe, — Säcke. — Geinemdeaesälle für 1917. — KriegstenerungSbeihilsen. — Kreisabdeckereiverzeichnisse. — Belohnung. - Ausgabe von Süßstoff. Beranntmachung betreffend Anzeigen auf Grund des § 115 Abs. 1 des Reichsgesetzes «über die privaten VersicherungSnrrternehnrungen. 12. Mai 1901. Jur Jahre 1917 haben nachbenamrte Vc'rsicherimgSunlevtl ehnnm gen angezeigt, das; sie ihre Geschäfte im Gebiet« des Großherzog tti ms -Hessen betreiben wollen: 1. „Hilfe", Vertragsgesellschaft deutscher Lebensoersicherungs- unleniehm ungen in Stuttgart; 2. Zentral-Kraii?en-S terbckasse für männliche Arbeiter alter Berufe Deutschlands in Meißen; 9. Aasten-Leipziger Bersicher-ungs-l?lktiengesellschaft irr Aachen, Geschäftsbetrieb auch aus Masserlcitungsschäden erioeitert. Darmsladt, den 6. Februar 1916. GroßherzoglicheS Ministerium deö Innern. v. Hombergs_ Beraun in; a ch u rrg. Betr.: Die Arisführrmg des Urkundvrcstempsl-gesetzeS vom 12. AuFirst 1899 in der Fassung der Vekamttmachung vorn 24. März 1910; hier: die Eihebung der Stempelabgabnr für Fahrräder. Unter Hinweis auf Artikel 33 des obigen Gesetzes wird hier- mit zur Kenntnis gebracht, daß der Stempslbetrag für Fahrräder für das Rechtmmgsjahr 1916 (d.'i. die Zeit vom 1. April 1918 bis 31. März 1919) im Monat März 1918 an allen Werktagen, vormittags von 9—12 Uhr, auf dem Bureau der Unterzeichneten, Behörde, Zimmer 9, zu entrichten ist. Wir fordeini hiermit alle Besitzer von Fahrrädern, di« diese nach bat gegenwärtigen Kriegs- bestimmungen 7M.H beimpcn dürfen, auf, die Steuipelab^abe unter Vorlage der Radfahrkarte pt entrichten. Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Doste in-p hlung erfolgen, so sind die Geldbeträge stets ganz frei eruzntzahleir, auch müssen die früheren! Radfahrbarten mit eingesandt werden. Wer bis zum 31. März 1918 von der Entrichtung der Abgabe befreit ist, hat erneutes Befieiungsgesuch lmrnen gleicher Frist bei der Bürgermeisterei seines Wvh:u>rts oder in der Stadt Gießen deni Polizeiamt vorznb ringen. Hierbei ist die frül^er erteilte Rad- falptarte und der letzte Staatssheuerz-ettel (2 Blätter) vorzulrgeu. Besreiunasanträge, bk nach dem 1. April 1918 gestellt werden, können kerne BerückfichtigüMg niehr firrden. Tie Liternvclrrbgabe wird von all denjenigen Persmrini, die MtÄveislich unseres Registers zur Zahlung verpflichtet sind, einerlei, ob sie bisher die Abgabe entrichtet haben oder von derselben befreit waren, beigetrieben werden, falls die von ihnen benutzten Fahrräder nicht bis spätestens 31. März 1918 rmter Rückgabe der Nummerplatt« bei uns abgemeldet worden sind. Auch wird die Bestrafung der Säumige,! auf Grund des Urkimdenstempclgesetzes erfolgen. Gießen, den 4. März 1918. Großherzomicws Kreisamt Gießen. Oe. U s r n g e r. B et r.: Wie oben. Bn das Grohh. Polizeiamt Gießen, die F^rosth. Vürger- meistercien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie wiederholt voröffentlichen. Die bei Ihnen eingehenden Gesuche um Befreiung von der Stempelabgabe wolte-.i Sie zunächst sammeln urid in Bezeichnisse zusammen stellen und diese Verzeichnisse nebst den letzten Nadfahr- karten der betr. Radbesitzer, dem Stenerzettel und etwa sonst noch vorhandenen Nachweisen bis zum 20. März 1918 an uns ein- senden. «Die Einträge in die Verzeichnis^ sind h.r der Reihenfolge der Nummern der Radsahrkarten zu vollziehen. Gießen, den 4. März 1918. Großherzogliches Kreisanit Gießen. _ Dr Usinger. ____ B e t r.: ZuckerverbrauckBregelu:rg, An die Grotzh. Vürgermciftereien der Landgemeinden des Kreises. Ans Grund des § 2 der Bekanntmachmg voin 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegebeu, daß die für den Monat April 1918 zustehcnde Zuckermenge in Höhe von 500 Gramm auf beit Kopf der Bevölkerung in dem Monat April zur Ausgabe gelangt. Es können auf die Zuckermarken 50 und 51 je 250 Gramm = 500 Gramm Zucker für April bezogen werden. Mit Ablauf des. 90. April 1918 verlieren diese Mark«; ihre Gültigkeit. Wir beauftragen Sie, diele Verfügung ortsüblich bestviurtzu-- Machen. Gießen, den 5. März 1918. Großherzogliches KreiSamt Gießen. I. V.: H e m m erde. BekarrnLmachung. Betr.: Musterung der im Jahr« 1900 geborenen Landsturm*" pflichtigen. Die Musterung der inr Jahr« 1900 geborenen Lanosturm- pflichtigen ist ungeordnet wvrden, fr« findet für die Gegnern den des Kreises wie folgt statt: In Gießen, Turnhalle der Stadtmädchenschule. Schilberstraße 8. 1. Montag, den 18. März 1918, vormittag- 8 U h r Mlendorf (Lahn), Mlendvrf (Lumda), Altcn-Buseck, Anus, rod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Tauq bringen, Großar-Buseck, Grvßxn-Linden, Hattenrod und Heuchele heim. 2. Dienstag, den 19. März 1918, vormittag- 8 Uhr, Klein-Linden, Langgöns, Lcil-gestern, Lollar, Mainzlar, Oppenwd, RnZfirchen, Rödgen, Rltttershauscn mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedcklhansen, Treis (Lumda), Trohe und Wieseck. 3. Mittwoch, den 20. März 1918, vormittags 8 U b r, Stadt Gießen und zivar Buchstabe A bis K 4. Donnerstag, den 21. März 1918, vormittags 6 Uhr, Stadt Gießen und zwar Buchstabe L bis Z In Lich (Turnhalle). 1. Freitag, den 22. März 1918, vormittags 8 U h r, Allmch, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen. Garbenteich, Grüningew Hausen, Holzheini, .Hungen, Jnheid-m. Langd, Langsdorf und Lich mit Hof Äkbach-, Kolnhausen und Mühlsachsen. 2. Samstag, den 23. März 1918, vormittags 8 Uhr, Münster, Mufchcnbeim mit Hof-Gill, Rieder-Bessingen, Nonnenrolh, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Oberhörgern, Lnberts^ bansen mit Ringels Hausen, Ofvdlseim mit Hof Graß, Röthges, Sternbach, Steinheim, - Treis-Horloff, »Utphe, Villingen und Watzenborn mit Sternberg. In Grünbcrfl, Gasthaus zum Hirsch. Montag, den 25. M ä r z 1918, vormittags 8 Uhr, Mlertshaufcn, Beltershain, Elimbüch, Geilshausen, Göbelnrod, Grimberg, Harbachs Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lunstm, Odenl?auscn mit Hof Appenborn, Queckborn. Revv« hardslx>.in, Rüddingshaufen, Saasen mit Bollnbach, Vcitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stvckhausen, Weickartshain und Weiters ha in. Tie Landsturmpstichtigen werden hiermit aufgefordert, sich an den vorgenannten Tagen rechtzeitig in den Musterungslokalen einznfirrden. .Besondere Ladungen ergehen nicht, diese Bekanirtrnachung gilt als Lad urig. Wer sich der Gestellung entzieht, wird bestraft; es kamr auch im Falle der Tauglichkeit sofortig« Eiustellimg als unsicherer Laudsturmpflichtiiwr erfolgen. Wer Hrille oder Kneifer trägt, hat diese itn Termin mitzubringen und bei der Untersuchung vorzuzeigen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im ?7?Nsterungslvkale ver^ hindert ist, hat beglaubigtes ältliches Zeugnis, aus dem der Name und Geburtsdatum ersichtlich sind, bei der Bürgermeisterei seines Wohnortes vorher abzu^eben. Der Oberbürgermeister zu Gießen und die Grvßh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises werden ersucht, obige- Bckannturachung in der üblichen Weise zu veröffentlichen und sich an den in Frage kommenden Tagen mit den Landsturmpflichtigenl in den bczeichneten Lokalen einzufinden. Die ärztlichen Zeugnisse ül>er die infolge Krankheit am Erscheinen Verhinderten trollen Sic mir vor den Terminen ins Musterungslokale abgeben. Fürdas Erscheinen aller indenGemeinden woh^ neicden Landsturmpflichtigen dcs Geburtsjahre- 1900 wollen Sie sorgen. Gießen, den 11. Mär; 1913. Ter Zivilvorsitzende der Ersatzkommission deS Kreises Gießen. I. V.: Hemmerde. s Betr.: ErsatzttxiAen zur Zweibett Kammer der Stände. m die Grotzh Vürgernreistereicn Allendorf (Löa), AllrrtS- Haussen. B^ldershain. T^crsrod mit Winnrrvd. Beuern. (Sluib- dach. Daubring.'n. GeU.chatrfen. Göbelnrod, Grünberg. Har- b,lch. Kessselbach. Lauter. Lollar. Londorf. Lumda. Mainz- lar. Odenhurien mit Appenborn. Queckdorn. Reiuhard^- h-lin. Ruttershiiuskn mir Zlirchprrg. Saasen mit Bollnbnch. Veitsberg und Wirberg, Stangenrod. Staufenberg mit Frie. dethaussen. Stockhmrstn, Treis a. d. Lda., Weickartshain. Unter Bezugnahme auf Ziffer 8 6 des Mrs schrei beus vorn 4. F-ebritar 1918 (Zkieisblatt Nr. 13) n?eif*eu wir öie zur Bedeutung der Wahlvorttaher uitd ihrer Stellvertreter darauf hin. daß Gvoßh. Staatsmitt isteriuin zum WaUkomiuissäc den Gr. Regie- racngSrar Lümgernuimr besleUr.^rt und somit die Zusendung gemäß geua unter Bestimmung pünktlich Mt ihr: (Bestimmungsort: Gteßen, Kre^mt) zu erfolgen hat. Gießen, den 11. März 1918 Großtu-rzvgttct-es Kceisamt Gießen. I. V : L a n g e r m a n n. Bekanntmachung. B e t r.: Reichsreifebrottnarken. 2bif Grund des § 58 c und d der Verordnung des Buich-rsrats über Brotgetreide und Mahl aus der Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 der AnSführungSanweisung Großl-etzoglickxen Ministeriums des Innern vom 9. August 1917 sowie auf Gruud der Anordnungen der Reichsgetreidefdelle vom 25. Januar 1918 Nr. N. M. blO D wird mit Genelmrigrlng Großherzoglicheir Ministeriums des Innern vom 5. März 1918 zu Nr. AL. d. I. 111. 5607 fir den Bezirk des Kom m u nal ve r b a n d s (Kreis) Gießen folgendes bestimmt: 3 1. Wenn auf Reichsreisebwtnrarken Gebäck vmnüfolgt wird, ü, muß eine alsbaldige Entwertung der Neichsreise- brvtrnarken eintreben. Tie Eittwertung hat zu erfolgen entweder mittels kreuzweisen Durchstreuchens mit Ltirtr oder Tintenstift oder mittels Aufdrucks eines C-temvckS ..Ungültig". ES mutz jede eiuzelrre Marke entwertet fein; die Erttwertung ganzer Bogen Reickisreifebrotmarken durch nur einmalige Durch- ftreichung rjt unzulässig. § 2. Die Enttverttmg haben die Bäcker. Händler, Gast- und Schauknnrte und ähnliche Betriebe sofort naxh Empfangnahme der Marken vorzunehimm. Veiwlttvortlich für die richtige Vornahme der Entwertung ist in den Gast- und Sckcmkroirtschaften die Person welche das Gebäck an die Bediemmg ausgibt. 8 o. Ten Bäckern. Händlern, Gcvt- und SchankloirtsckZaften und anderen Gewerbebetrieben, welche Bachra reu verkaufen, werden nur diejenigen gesammelten Marken nrit Mehl beliefert, welche ordnungsgemäß entwertet eingeliefert werden. Eingereichte un- entwertete Marken bleiben^bei Berechnung der zuzuweisenden Mehlmenge außer Betracht. Sollten in einem Betriebe uneitt wertete Marken vorgefuuden werden, so werden diese kurzerhand cingezogen. 8 4 . Diese Bestinmrungen treten am 15. März l. I. in Kraft. 8 5. Zuwider Handlungen werden gemäß § 79 Ziffer 12 der Dmchesratsverordirung vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis z>u 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Gießen, den 9. März 1978. Großherzouliches Ereisamt Gießen I. V.: Demmerde. Bekanntmachung. Betr.: Sonderzulagen für Holzabfuhrpferde. . Nach einer heute eingetrofsenen Berfüglmg der Reichsfutter- nnttelstelle vom 15. Januar 1918 ist der Kommunal verband er- mächttgt, den Pferden, die ans den Wäldern Holz absahren. das für mrttelbaren oder unmittelbaren Heeresbedarf, für Grubenholz, für die Papierfabrik tion, für Eisenbahnschwellen und Eisenbahik- wagaons, Kisten, Fässer, Holzsohlen und Azetonholz bestimmt ist. Sonderzulagen an Hafer zu bewilligen. Die Zulagen sind an die Holzabfuhrunternehmer nach der Zahl der von ihnen zu leistenden Gespanntage zu verteilen. Der Höchstsatz für Zulagen für Pferd und Gespann tag ist 1,5 Pfund. Ueber die Zahl der Gespanntage sind von den Holzabfuhrunternehmern Bescheinigungen.der Forstrevier- oder Gemeindeverwaltungen zu verlangen. Tie Bescheinigungen müssen die Zahl der beschäftigten Pferde und die Gespanutage enthalten und ferner Angaben darüber, von wo. wohin und für welche Zwecke das Holz abgefahren wird. Ter Tag der Ausstellung ist anzugeben und die^ Unterschrift des bescheinigenden Beamten unter Beifügung seiner Dienststellung oder seines AmtscharakterS beizufügeu. Soweit den Holzabfnhrunternehmern eigner Hafer zur Verfügung steht, .kann der Hafer nach vorher einzuholender Genehmigung des Kommunalverbands aus den eigenen Beständen überwiesen werden, andernfalls wird die Zuteilung an Hafer durch den Kvm- munalverband erfolgen. . Dem Oberbürgermeister zu Gießen und den Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Koeises wird empfohlen, vorsteben des sofort ortsüblich bekanntzumachen. Dem Kvmmunalver- band sind bis zum 20. 1. Mts. listen mäßige Anträge einzureichen und bubet ausdrücklich zu vermerken, ob den Pfevdebesitzern noch ablteserilngspflichtiaer Hafer zur Verfügung steht oder ob die Zu- terlung durch den Kommunalverband erfolgen muß. Gießen, den 11. März 1918. Grvßberzogliches Kdeisamt Gießetr. __ I. V.: He m m e r d e. Bekanntmachung. Betr.: J^ernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel: hier! den Betrieb des Gastwirts Ludwig Klingler zu Gießen, Bahuli-ofstraße 52 (Hotel Schütz). , E^emäß Beschluß des Kreisausschusses vom 26. Februar 1918 wird der Gastwirt Ludrvig Kli>cglcr zu Gießen (Hotel Schütz) alS unzllvct lässige Person vom Handel mit Speisen und Eßtoaren! ausgeschlossen. Gießen, den 27. Februar 1918. Großherzogttches Krecsamt Gießen. ._ I. V : Lanaermann. Bekanntmachung. Betr.: Ausschluß des Jakob Boiser, GießcN, SelLerslveg 12 und Kirchenplatz 9, als unzuverlässige Persott vom Handel. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 26. Februar 1918 wird Jakob Beiscr in Gießen, Selterstoeg 12 und Kirck-etwlätz 9. als unzuverlässige Person vom Handel mit Gegenstärtden des täglichen Bedarfs ausgeschlossen. Gießen, den 28. Februar 1918. Grotzherzoglio. s .i^antt Gießen. __ I. V : Wolf. _ Vekanntmachnug. Betr.: Bargeldlosen Zahlungsverkehr. Wir weisen wiederholt daratrf hin. daß es jedem Landwirt, der Vieh an den Oberhessischen Diehhandelsverband abliesert, fr« steht, die Kasse oder Zahlstelle zu bestimmen, auf welcher er sein Geld überwiesen haben will, und daß es im Interesse des Landwirtes liegt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Dazu ist nötig, daß die Landwirte dem Händler, dem sie ihr Vieh rur Ablieferung übergeben, bei der ?lbgabe sofort sagen, auf welche Kasse sie die Zahlung wünsckten. Unsere Händler sind angewiesen, diese Wünsche der Landwirte dem Vertrauensmann bei der Slbliefe- rtmg des Viehs zu übermitteln. Aeußert ein Landwirt keine Wünsche, so bestimmen wir für die Ueberweisuug die dem Wohnort deS Landwirts zunächst gelegene Kasse. Tie ländlichen Kassen aber haben nicht das Recht, die Ban? *u bezeichnen, von der wir ihnen das Geld ülerweisen sollen. Viehhändler, welche die Kasse, auf die ein Landwirt das Geld überwiesen haben will, den: Vertrauensinann bei der Abliefe- rtmg des Viehs rricht benennen, lverden mit Einziehung der AuZ« weiskarte bestraft. Gießen, den 7. März 1918. Gbcrhesfricder Viehhondelrverband. .Der Vorsitzende: Rosen der g. Bekarr.ntmachuug Betr.: Tie Ablieferung der ,in die Schlachwiehliste aufgeuvm^ menen Tiere. 1 Es ist unzulässig, daß die Landwirte statt der in dis Schlachtviehliste aufgenommeneu Tiere andere, schlechtere Tiere abliefern. Tiere, die in die Schlachtviehliste aufgenoinnten sind und trotz Aufforderung nicht abgeliefert, sondern durch andere Tieve ersetzt sind, »oerden enteignet iverden. Tie Ablieferung eines anderen Tieres befreit^ nicht von der Enteignung. 2. Tie Viehhändler werden angetvieseit, darauf zu achtes daß die in die Schlachtviehliste aufgenommeuen Tiere abgelie« fert werden. Wer wissentlich ^andere Tiere zur Ablieferrmg an* nimmt, wird mit Einziehung der Ausweis karte bestraft. Gießen, den 9. März ^1918. Gberhessischrr Viehhandelsverband. Der Vorsitzeitde: _ Rosenberg. _ Bekanntmachung. AuSweiskarten z um gewerbsmäßigen Einkauf .von Gemüse. Am 1. April 1918 erlischt die Gültigkeit der (roten) AuSweis- karten. In Zukunft werden braune Ausweiskarten ausgestellt werden. 'Ajen bisherigen Jnihabern der volert Karten geht eine urv mittell»are Benachrichtigtmg von der Landes-Gemüsestelle wegen Erneuerung der Karten zu. Sonstige Betoerlrev um die AusweiskartÄ haben sich an das Kreisaint zu toenden,. Mainz., den 6. März 1918. Hessische Landes-GemÜsesteWr VerwaltungSabteiltt'.'.g. (gez.:)Ves1 1801B * 9 Delr.: Rückliefertrng von Wakrrußöl. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grosch Bürgermeistereien der Lalldgemeinden des Kreises Nach Mitteilung der Einkaufsgescllschaft f. d. Gcoßb. Hessen tn Mainz/ konnte die Verarbeitung der abgelieferten Walnüsse in der tMfalm? m Groß-Gerau seither wegen eingerittener Ändernisse ^bttvndere wegen Kohlcumangtts, nicht voraenommen loerden. T>re Rnalieserurm von 1 Liter Ott an alle diejenigen Personen, dre 50 Pfund Walnüsse abgeliesett mrd Antrag auf Rück- l r c f e r u n g K e st e l l t h a b e n . ist dahjc r *. 3t noch nicht m öglich Wir ^ beaustt'agen Sie, die rn Betracht kommenden Personen; hiervon in Kenntnis §u sehen und dabei gleichzeitig mitzuteUen, das; wertere Nachricht durch urt3 erfolgen wird, sobald das Oel oer dorn Konmulnalverband Gießen zur Verteilung eingttroffen! fern wird. Die näheren Umstände, wie die Bcrtttlung vorMnehinen ist, und welcher Preis für das Liter in Anwendung kommen soll, sind uns noch nicht bekanntgegeben worden. Gießen, den 5. Mär- 1918. Gcoßherzogliches Kreisamt Gießen. ___ Dr. Usinger. Detr.: Vertuer rdnng gebrairchter Schrrlbücher bei Versetzrurgerr. An die Schulvorstände des Kreises. Im Interesse der driirgend gebotenen Davierersparnis und da auch nicht mit Sicherheit zu erwarben ist, daß neue BüäM in genügender Anzahl vor: den Buchhandlungen geliefert werden, können, empfehlen wir Jlmerr. nmhcerrd der Kriegsdauer dafür zu sorgen, daß die noch brauchbaren Sck^clbücher, soweit sic niöst rn den lohnen Klassen nock) beiruht werden, von den in ecrtd höhere Klasse versetzten Schillern unentgeltlich oder gegen ttne entsprechende Bezahlung an hie aufsteigenden Schüler der folgenden Klasse abgegeben werden. Gießen, den 4. März 1918. Großher 5 oglicl>e Zkreistchulkommission Gießen. __ Dr. Usinger. _ Äe t r.: VIII. Kriegsarileihe. An ö ie SLulvorftände des Kreises. Eine neue — achte — Kriegsanleihe kommt in Kurzem.zur Ausgabe: mehr wie je ist es in dem Augenblicke, wo unsere Feinde nach Anzeichen der Kriegömüdiglttt oder des inncreuj Streites Aussckmu halten, Pflicht der Ehre jo gart ime per Selbst erHaltung, alles zu tun, daß der einmütig Wille, diesen Krieg zu gutem Ende durchzusüchren, in einem starken Ergebnis der Anleche überzeugend zum Ausdruck kourrne. Wias wir Jlmerr bei früheren gleichen Anlässen gesagt haben, gilt daher l-ertte in verstärktem Maße, und wir sind überzeugt, daß die Lehrerschaft Hesserrs dem wie seither durch rege Aufklärung und Werbung in der Schule iuü> im Lande zum Nutzen des Ganzen entspreche,: wird. Auch bei der diesnialigen Airleihe komnren in Hessen Kriegs- spar karten zur Ausgabe; wiederum — durch den Termin der Anleihe-Ausgabe bedingt — kurz vor Ferienanfang: da die Her- stttlung der Karten jedoch reck^zeitig beginnen ko,inte und die Banken, Spar- und Gerwssensck-aftskassen bei der ihnen anempfo^- lenen baldigen Bestellung schon vor dem Emissionstag (18. März) im Besitz der Karten fern werde,:, können auch die Schuten chos Bestellungen bei den Kassen alsbald mit Beginn der Ausgabe dar Anleihe machen. Immerhin können .die Karten mit Rücksickü aus das Dazwischenfallen der Osterferien bis 1. Mai 1918 noch bezogen werden. Gießen, den 6. März 1918. l Groß-herzogliche Kreisschulkommission Gießen. Dr. U f i n q c r. Betr.: Säcke und Sacllumpen. An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nachstehendes Schreiben des Kriegsamtes ist in gettgutter Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen. Hur Heranziehung von Alt-Textilien, welche besonders in ländlichen Bezirke,, in vielen Hausen, in Schuppen und auf den Dachböden rn erheblichen, Maße rn Gestalt von alten unbrauchbaren Säcken, Packmaterialien, Stricken und dergl. ungenuht liegen, hält es die Abteilung für erforderlich, in geeigneter Meise die Bevölkerung durch Anschläge dazu anfzufordern, diese Stoffe durch Veräußerung an einen Lumpenhändler der Kriegswirtschaft dienstbar zu machen. Tie Stoffe sircd bei den Lurnpenhänolernj durch die Verordnung W. 4 900/4. 16. K. R. A. beschlagnahmt Und nehmen den Wog zu den Groß-So rtier-Anstalten. Tie vielfach zu Mohlfahttszwecken eingerichteten Sammlungen dienen der KriegSwittscl-aft nicht, da die Sammlungen teils in Unkenntnis der bestehenden Bestimm'ungen, teils auch in der Absicht, äuge«* blicklichen Notlagen zu steuern, eine Verarbeitung mit den gesammelten Gogeichänden porznneh.men pflegen. Daher muß von allen derartigen Sammlungen abgesehen ,verden. Tie Kriegs-Rohstoff-Abteilung ersucht, in geeigneter Weise die in DetrackU kommenden Stellen darauf hin zu weisen. vaß nur der ; BÄttchissm j^führt^^^ hht 001 krisgSwirtschaftlichsE Gießen, den 8. März 1918 Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ 3 V.' La u nmnann _ öetr.: JDic Vererbung der GemeindegescLle für 1917 Rj ' Vln Die Großh. Bürgermeistereien Der Landgemeinden cm . . des Kreises. Mo r * ^ ^ Einsendung der entge 3 Pfandbefehle oder der Erstattung von FehlberichU» Netzen, den 9. März 1L18. Großberzogliches Kreisamt Gießen. - 3V' L a u a e r m a n n. _ Bekanntmachung. © e t r.: Gewährung von Kriegsteuerungsbeihilfen an Gemttnds, beamte, rnsbesondere Gemeinderechner. An dik Großh- Bürgermeistereien Der Landgemeinden Des Kreises. Mit Bezug auf unsere übergedcuckte Verfügung vom 23. No- temter 1917 sehen wir Ihrer Berichterstattung, sofern Sic «och oamtt nlckstandrg send, darüber alsbald entgegen, welche besonderv Vergutungen außer den Gemei,Berechnern den übrigen Go- mnndeoeamten (Polrzttdiemni, Feldschützen, Nachtwächtern uftr>J b%ird) den Gemernderat bewilligt worden sind. Gießen, den 5. März 1918. Gvoßherzognches Kreisamt Gießen. __ 3. y r Lanaermann _ Betr.: Emsm^ung der Kreisabdeckereiverzeichüsse für den MonÄ Februar 1918. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir erinnern Sie an die Einsendrmg der Abdeckerttverzeichnlss« für den Monat Februar 1918. Genaue Aufstellung ist unbedingt rrotwttüng. Gießen, den 5. März 1918. Großtierzoglichez Zkreisamt Gießen. ___ 3 V - Lanaermann. _ Bekaunt rachung. Betr.: Belohnung aus Anlaß der Wiederergreifung geslüchtettA Kriegsgefmigener.. Ten nachgeuannten Kreisangehörigen ist aus Anlaß der Fest» nähme von mtwick^neu Kiregs^ewngeneu iv-egen der Dabei von ihnen bewittenen Umsicht und Energie und der durch die Wicder» ergreifung dem Vaterland geleisteten Tienstt eine Ehrenurkunde vorn stttlv. Generalkommando zn.erürnnt worden: Förster Philipp Sieg II., in Mtnster, Untergasse 12; Landwitt PH H. Scknck, ün Treis a/Lunckm; Schüler Walter Bing, in Treis a/Lumda: Fttdschüh Johannes Viehl III., in Lauter b/Grüw berg, Ortstraße. Gießen, den 7. Februar 1918. Großberwgliches Kreisamt Gießen ’ _ 3. V.: Langermonn. _ Vekttnntmachunft. Betr.: 26. Ausgabe von Süßstoff (Saccharin). In der Zeit vom 1.—31. März, 1918 wird gegen den Liefe-« runasabschnitt 14 der Süßstoffiarten , H" (W