Nr. 22 5, März 1918 Krctsblatt für re» Kreis Eichen '^be'ircht : Behandlung von Krankheiten - Ausfertigung von Bezugsscheinen. - Unterbringung der städtischen Schub- 5 ! ä~h U D ‘ V nb Haftpflichtversicherung. - Bestellung von Nährmitteln. - Ansmablen von Brotgeire'de. - Ersatzwahl — Schul- ärztliche Ueberivachung. - Verordnung über Vier. - Kriegspatenschaiten. — Vindegarnenden. — Besteuerung der Klaviere us.v - Tollwutverdacht ,n Grl.nberg. - Schleichhandel mit Speck usw. — Wirtschaftliche Veröffentlich,u,gen. - Gesunden - verloren XVIII. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. Abt. III b. Tgb.-Nr. 1918/371. Gouvernement der Festung Main-. Abt. Mil. Pol. Nr. 50 716/24 494. Frankfurt a. M.,/M ainz, den 2. FeLrUar 1918. Betr.: Behandlung von Krankheiten durch nicht approbierte Personen, Mkündigung urck Arrbieden von Heilmitteln üstv. Verordnung. Auf Grund des Z 9b des Gesetze- über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1651 tu der Fassung des RetchSgesetzeS vom I I. Dezember 1915 bMmmen wir für den Bereich des 18. Armeen ßorps und das Gonvernement ^atn$: L Es ist verboten 1. Ten Personen, die sich gclverbsmLßig mit der Behandlung von Krankheiten, Lecken toder Körperschäden an Menschen befassen, ohne die entsprechende staatliche Anerkennung (Approbation) zu besitzen, ihren Gewerbebetrieb anders als durch Bekanntgabe am Wohnhaus, im 9ldrest>- oder Fernfpröch- Luch mrzukididigen. Zahntvchniker, Bandagisten und Hühn-erangeno-perateure sdtviÄ Perft^ien, die Turn- prrcb Gymnaflrkunterricht erteilen, werden von diesem Verbot nicht betroffen. 8. Gegenstände, Mittel oder Verfahren, oie z,rr Verhüttrng der Empfängnis oder z«r Beseitigung der Schwangerschaft oder von MenstruatrvnSfrör,mgen usw. bestimmt sind, öffentlich auszustellen, anzukündigen, in der Ta-geöpvesse, in Zeit- und Trucksck-riften aller Art zu beschreiben, sonne im Umher- ziehen solche GsgcnstÄcke uftv. mlzubieten oder Bestvllrmgen vorauf zu sammeln. S. Tie unter Ziffer 1—2 bezeichnettn HandlungD, ftrib auch in jeder irgendwie verschLeierten Öwro Vorboten. 4. Gestattet ist die Ankündigung. Beschreibung und Anpreisung von Arzneien und Heilmitteln, Bert-chren, Lvvavaten oder sonstigen Gegenständen, die zur Verhütung. Linderung oder Heilung Kraukheiteu, Leiden oder KörperschSden bei Menschen bestimmt sind, in der Tages- und Fachmesse und in Zeit- rmd Druckschrift«,, sofern das l^tresfende Mittel nicht in der unter der Mitwirkung der Oberz-msur stelle aufgrstellben Lifte der allgemein verbotenen Heilmittel usw. enthalten ist. Einzelheiten über diese Lifte sind bei der Zensurstelle (Presse-Abterl,mg des sbellv. Genevalkomniandos bziw. des Königs. Gouvernements der Festung Main-) zu erfragen. 5 . Tie Lbusgeber von Anzeigen haben die Verantwortung dafür flit übernehmen, daß das angezeigte Mittel nicht auf der Berbotliste der O herzen snrstelle stellt. 6. Für Mittel usw. der in Nr. 4 bezcichneten Art, deren öffentliche Ankündigung vor dem Erlast dieser VerfüamrF noch nicht erfolgt ist, ist die Erlaubnis hierzu bei der Oberzensurstelle rrachzusuchen, und zwar durch die ZenfurstÄe, in denen Bereich der Auftraggeber ivohnt. 7. Tie Listen der Oberzensurstckte find maßgebend und verbindlich für alle Zen s,erstellen. 8. Al,s die medizinische tmb pharmazeutischs Fachpresse finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Ferner ist den unter I. Ziffer 1 geirannten Personen verboten : 1. Eine Behmckkuna. die nicht auf Grund eigener Wahrnehmung gen an dem zu Behände!,cken erfolgt (Fernbehandlung), 2 . oic Behandlung mittels mystischer Verfahren, 8. die Bebandttmg von genr-eingefährlichen Krankheiten (Aussatz, Cholera, Flecktyphus, Gelbfieber, Pest und Pocken) sowie von sonstigen übertragbaren Krankheiten, 4. fcic Behandlung aller Krankheiten oder Leiden der Ge- schilechtt-orgaire, von Syphilis. Schanker und Tnpper, auch wenn sie an anderen Körperteilen als an den Geschlechtsorganen anftreten, s-vtvie jede Behausung von Frai^,kränksten, insbesondere auch die innere Massage der weiblichen Unterleibsorgane', 5 . die Behandlung von Krebskrankl/eiden, 6. die Bel>andftrng mittels Hypnose, V. die Behandlung unter Anwendung von BetänbungSuritceln, mit Ausnahme solcher, die nicht über den Ort der Anwendung binanswirken, 8. die Behandlung unter Anwendung von Einspritzungen unter die Haut oder in die Dlntbahn, soweit es sich nicht um eure nach Nr. 7 gestattete Anwendung von DetaubunasmittÄr, handelt. HI. des st-llv. Generalkommandos vom.20. 6. 1916 (Abt. Hl b. 13036/3441) sowie diejenige des GouvernemenV Mainz vom 20. 6. 1916 (Abt. M. P. Nr. 28970/10624) werde? aufgehoben. Ter ftellv. Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie. Ter Gouverneur der Festung Mainz. .. _ Bausch Generalleutnant. Bekanntmachung. Betr.': Web-, Wirk-, StricS- und Schuhiwaren; hier: 2Lrs fertig gung von Bezugs scheinen. An di« GrvM Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme von Allenöorf a. d. Lumda. Grohen^vufeck. Srohcn-Linden. Grünbrrg. Heuchekhcim. Hungen, Klein-Linden. Sich. Lollar und Londorf. «ir ß EWIich beiaimtNimacheu: BkKigrschxä« Sisr Web., -üttrp-' Strick- und Schahivaren werden vo,l uns nur noch arE» Mferttgt, wenn der Nachweis erbracht ist, daß alte Gegsnftänd« dieser Art dagegen abgeüefert worden sind. Die dlMeferung mten Geaenstckcke geschieht bei der Firma Hermann Heß in Greben, Sclchtzer,straffe 62, welche eine Abgabebeschnnigung cu«sst^8t: drest rst mit dem Ausfertigungsantrage bei uns vorzulvse«« Ter Uebernahmeprers wird von einer Immission '^-gefetzt : di« Ablieferer erhalten den Betrag durch tmß übersandt, hm ans U!Ng nickt verzichtet wird. Tie Besiimnrmrg tritt mit dem Tage dev Veröffentlichung dieser Bekanittinachmg im KreisbLtt in KeaL. Gießen, den 95. Februar 1918. GroffherzuJllides »neisamt Gießen. _Dr. Using^' r. Betr.: Die Unterbringung der städtischen Sch-uMnder auf denk Lande. An dir Ortsausschüsse für Rotes Kreuz und KrirgÄsiffe. Aids einem AuSschreiben des Großh. Ministeriums des Znne« übermitteln wir Ihnen die Nachfolgerin Stell«, zur geil, fosrotf* nisnahme und Verwertung in der Werbearbeit für die vufturhmO von Stadtkindern. .Insbesondere wird wieder vorgeschrieben, daß Stadtkncko^ welche bei Selbstversorgern Aufnahme finden, als zu deren HauS, halt gehörig anzusehen und nach den für Selbstversorger geltendes Grundsätzen, namentlich auch hinsichtKch der zngelasfen«, Ber^ brauchsmenge zu behandeln stick. Bei der Inanspruchnahme ovnj Getreide mck Hülsenfrüchten auf Grund der Verordnung oow 24. November 1917 (R.--G.-BI. S. 1082) und der dazu erga,^enenl Aussührungsbestimmuugen find demgemäß ebenso wie im Vorjahr«! den Landwirten, soweit sie sich zur Aufnahme oow Stadtkindern verpflichten, «ntfpreckcnde Meng«, von! Getreide rnib Hülsenfrüch^en mit der ausdrücklichen Auflage zu be- lasten, daß diese Meldgen demnächst für die Ernährung von Sradd« kindern heranzuzieb^n sind. Die Erklärm^ muß in biudendeil Form gegenüber der vom Komnumalverbarck zu b^eichnen^ den Stelle abgegeben werden. Gießen, den 23. Februar 1918. Großherzoqtickes lkreisamt Gießen. Dr. Usinaer Betr.: Unfall- und Haftpftichtversicherung für Sanvnel- und Helseryolonnen. An die Schulvorstände des Kreises. Unser Wiiß)d )reiben vom 28. April 1917 stteberdrnG behAkk auch für dieses ^krhr seine Gültigkeit. Sie toollen demmtsprechenhi verfahren und die Zahl der geleisteten Arbeitstage bis spätestens 15. November l. Js. behufs Verrechnung mit der VerstcherungK^ geseUschaft angeben. Gießen, den 19. Februar 1918. Gwstherzogliche Kreisschulkommiffion Gießen^ Dr. U s i n g e r. Bekanntmcrchun-. Betr.: Verbrauchsregekung der in die öffentliche Beioirtfchafttmg genommenen Nährmittel: hier: Bestellung von Nähr» Mitteln. Gemäß §5 unserer Bekanntmachung vom 17. März 191? (Kreisblatt Nr. 48) über die Verbrauchsregelung der in die öffcntg lvhe Bewirtschaftung geiwnnmmcu 9^ährmft^l nrirfe für die Land »gemeiuden fees Kreisel folgend-?6 kiHmutt: sollte: cikXflVrtvlvu »werben: Bedarfsnut-eil für Febr u a x und M är» 1918: . 1 für brotgetreideversvrguruislun>:cknigte Kitcher bis zir J2 Jähren (rote Urteil}: aus die Marke A» der Nährmittel karte 8 ... Grieß auf die Marke 27 der Nährmittelkarie 1}.Sago 3. für He übrige totgnmiV**'rf'(>rgutt$${'vmfytigte Bevölstkrung (blaue Karten): aufdie Marke 29 der Nährrnittelkavte C.DeiMrareu auf die Marke 90 der Näbrvnttel karte 0.Grouven Wer die mif tTm entßlllelwe iikive - die genaue Menge lRrd später fcftgofc&t — zu lvziehen wünscht. (>at unter Borlage seiner - Karte lxi einen! Kleinhändler seines WolnrortLs bis zum 12. März 1918 eine B^'steliune» aufzu.aeben. Stajiei ist darauf zu achten, daß feer Klemdirndlar nur die betretende Bestellmavke abtvnutt und auf der gleichzifftigen Quittung^«-und B ezugs marke die Bestelliurg bestätigt. Wer dre vorgesehene Fristfürdic Bestellung nicht einhält, verliert feen Anspruch auf di« in diesem Monat i h m zu stehende Ware. Ti- Kleüchandelsgeschäfte habnr die Bestellmarken auf die in Betracht kommenden Bestcllbogeu aufzukteben und spätestens wird von dcn Selbstversorgern Misere Verfügung vom. 28. Dezember 1617 (Kursblatt Nr. 1 von 19:8) nicht genau beachtet. An vielen eiug^'lieferten Fruchtsäcken fehlen die AnhLnEttek. Für die Zur-mft rverdon derartige Auständ« strengstens ge» ahntet. Ortsübliche Beka!nttnrach:u:g bat zu erfolgen. Gießen, den 2. März- 1918. Großherzoguches KreiSamt Gießen. Pr. Usinger. Artikel 13. Ungültig sindl die nicht in einem amtlich ahg-esternpelteu Nnp, schlag odt'r dw ut einem mit eurem Kennzeichen versehen«! Unrfchlgg übergeben w.^-Eu such: 2 Stimmzettel, Pie nicht von woisnuu Papier »iud: 3. Ltimm^ttal, die mit einem .^venu/.eichen rwrsehen sino: ). Ltimnizett.-t. die keinen -oder keinen te.daren Nannnr enthalten: .'.^wnmzettel, ans denen die Person des Ge-tvähltrn nicht „ tm^iperselhaft m ero.-nuen ist: l». E-t!nnnzettel, die eine Veruwlnnug oder einen Vorbehalt oder BErkuldlwn «ttbaltm,, die E lediglich zur Kenntlich-, machnng des Günuihlten dienen sollen. Bis)nd.m sich m dem Umschlag rnehrcr-r Stimmzettel, so rvv> «Sr* Jl ’ kV - n 3rl ie denselben Namen lauten, nur einfach geq zahlt, auderutalls außer Ber-gcksichtigung gelassen. G l e ß e -n, den 28. Februar 191.8. Grosjyerzoglicht'S Krewamt Gießen. Pr. U fing er. Betr.: Schickärztlichle Ucberumchimg der Schulkinder. An die Lchrcrfl^ist in den Landgemeinden des Ki'eifts. Die Verzeichnisse über die Feststellungen des Körpergewichts der Schulkinder wollen Sie, soweit sie nicht schon bei uns eingei-eichtz uwrdcn smd, direkt an Gr. Kceisgesnndheitüamt bis sväbestx«, 15. Mär» 1918 senden. Gießen, l.Mä-rz 1618. Grvfcherrogliche KreisschulkomMission Gießen. ___ Pr. 11 fing et. Betr.: Verordnung über Bier und vier ähnliche Getränke. Vom 24. Januar 1918. An den Oberbürgermeister zu Gießen. die Grohherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Großh. Polizeiamt Gießen und die Grvtzh. Gendanncrie des Kreises. Von der Veoordnnng vom 24, Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 14 ) sind die in Ihrem Bozirk Vorhand^ien M^ebrauereieu und Gasv« und Schankwirtschaften, auch Flascheubi/rbändler (des. von §5) M verständigen. Zutviderh/ndlnngw sind zur Unzeige zu bringen. G i e ß e n, den 28. Februar 1918. GroßherAoglndt-s Kreisarut Gießen. Pr. Usinger. Betr.: Kriegspatenschaften. An die Grosch. Bürgermeistereien der Landgemeinden be« Kreises. Wir erinnern an die Erledigurrg unsewS Hcktogrannns voW 5. Februar 1918 mft Frist von 8 Tagen. Gießen, feen 25. Februar 1918. Großherzogllches Kreiscmtt Gießen. Pr. Usinger. Betr.: GrsaßSaahl zur Zweiten Kanmvor der Stände. Au die Großh. Bürgeruteistereien Allerrdorf (Lda.). Allertshausen. Beltrrshain, Mrsrod mit Winnerod. Beuern. Clim'- vach. Daubrinsten. GeilMusen, Göbelnrod. Grünbrrg, Har- vaür. Kesfttbach. Lauter. Lollar, London, Linrida, Mnmz- krr. Odenhausen mit Appenbrnn, Queckborn. Mirchards- Hain. Ruttershmlsen mit Kiichbel'g, Saasen mit Bollnbach, V-eitsbrrg und Wirberg, Stangenrob. Staufenberg mit Frie- dechausen. Stockhmlsen, Treis a. d. Lda., Weickartshain. Mit nächster Post gehr Ihnen zu: Probokollsornrular B, For- nmlar für die Gegenliste und die von Ihnen angegebene Zahl der Walst-ettelnmschlägc -mit einem Zuschlag von 5 vonr hundert. Emp» sang & elcheinig mtg ist uns cr? S bal d Lnzuseuden. Ein erhöhter BeKrs an Geg^nlist-en ist uns sofort nützutetlen. dtachstciwude B-esrimmnngeu des Geseheö wollen Sie gemäß Ziffer 10 unseres Ansschreibsns vom 4. Februar 1918 (Konsblatt Nr. 18) ortsüblich zur öffentlichen Kenntnis bringen. Artikel 27. Nur diejenigen sind zur Wähl zugelass«r, welche in feie kestgostellton Listen anfgenonunen sind und zur Zeit der Wahl mit der Entrichtung der direkten Staats- oder Genrernd^- stener nicht länger als zloei Ädonate sich im Rückstände befinden. Artikel 35. Tie StnumMtel müssen von weißem Papier, dürseßl mit keiner Unterschrift und keinem KennzeickZm versehen/ sein; sie sollen 9 zu 12 Zmtinretec groß nird von inittelstarkenr Schreibpapier sein. Sie sind außerhalb des Wahllokals mit dem dtarrven des Kandidaten, denr der Wähler seine Stimme geben will, Hanfes schriftlich oder im Wege der VervielsÄtigung zu versehen. Artikel 36. Ter StimmzettÄ ist in einem amtlich ab-- gestempeltM, ,nit keinem Ke^wzeichen verfthenen Umschlag, der nicht verschlossen iverden darf, abzr.^ebvn. Tie Umschläge sollen 12 zu 15 Zentimeter groß und an- rmdurclAchtigem Papier gefertigt sein. Tie erforderliche Zabf der arnÄich abgestempelten UmMäge ist im Wahllokale zpr Verfügung der LSaÄberechtiigten bereit- Slkbaittan. An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Grotzh. Bürgermnstereien der Landgemrinden des Kreises. Unter M^ugnahme auf das Ausfthreib-en von: 31. Juli 1917 (Kreisblatt Nr. 140) und vom 28. Januar 1918 (Gieß. Amz. Nr. 87)j tvird tnilgeteilt, daß die für die Ablieferung von Bindegarnend«^ mrd den Uintausch alten Taurverks in Bindegarn zugestandeneck Vergünstigungen auch im Monat März noch gewährt lveoden. Tie Lanmvirbe sind hiervon in geeigneter Weise in KennvttD zu ftpew Gießen, den 28. Februar 1919. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Pr. Usin g er. Bekanntmachung. Betr.r Tie Besteuerung der Klaviere, Auiontaten und Musi-, Iverke, Luxuswagen und LimlsveiiPferde. Unter Hiwveis ans Artikel 33 des GeseheÄ vom 13. ^lugust 1899, in der Fassung der Bekamltmachurm vom 24. März 1910, wird hiermit znr öffentlichen Kenntnis gebucht, daß die Äempeb, abaabe: 1. für Verkmefs- oder Wägaubowaten. L. für mitotnatische Kraftniesser, S. für Anwumten, die zur Unterhaltung dos Publikums dienen^ 4. alle in öffe-rrtlichen Wirtschäftslokaten ausgestellte .Klaviere oder sioustige Mnsiftverke, 5. Luxuswagen und LaMlLpftrde. für das Rj. 1918 im Mannt März an allen TSiochentagon vonj vormittags 9—12 Uhr auf den: Bureau der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 9, dahrer zu eiUrichten ist. Wer bis zum 31. März 1918 die Muwldi'.ng der stmerpflich' tigsu Automaten u.fw. bei uns nicht crimrft hat, ist zur Weiter- entrich'ttmg der Abgabe bei Meidmrg der Bestcaftmg und zwangsweisen Beitreibung verpftuhtet. Sollte die Entrichtung der dlbgabe im Wiege der Postern- zahllmg 'erfolgen, so sind di« Geldbeträge stets ganz frei einzuzahlen. Tie für Rj. 1917 arisgeMttSrr Karten find vorzulegen. ä Gosßü' PckliK«iamt Gießen und die GroW. BürgernrnH 1 dss Krcries ,Visiten vorftxhMpe Bekautttch maäi mg mrf ^«tsNbftchr Wels« imctderholt veröffentlichen. Greße«, den 4. März 1918. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. - vr. Ufing er. __ cu ^ „ Bekanntmachung. >vetr.: ToMvutverbackt m Grüuberg. We^en Tollwut Erdacht es bei einem Hunde in GrÄnl>er6 wird tntfrefpme ü&er Grimberg und affe Orte im IftnfttftSSloTS modern auf drei Monate verfügt. G i e ß « ti, freit 4. M.Lr- 1918. Groß herzogliches Kreisamt Gießen, vr. Usln g er. dürzern^istereien Beltershain, Ettittashau- ftn GeilMuftn, Gooelnrod, Grünberg. Harbach. Hattenrod Kanter, ^^lderlstNlth. Lumda, Münster. Nieder-Bcssingen Odenhausen, Qireckborn. Rcin- Röthges, Snaftu, Stangenrod. Stocks hausen. Weickartshain. Weitershain, Bersrod für Winnerod n < imi> Gendarmerie des Kreises. wffl?* Anordnung ist sofort ortsüblich l^kanntzumachen !^^?^jelluns von § 114 Ab,. 1, 4 5, 6 und 7 der AuSfüh- 5^^l>o^chrifte,r des Bundesrats zum ^ie^seuchengesch vom 7. De- peile 37 ff.). Zuwider. von 1912 zu bringen. weiter machen ivir Sie -.. ' » ~ . v/ v . , * . . . vv V *v/** * W^W I Kerner 191 1 (Reicks Ge setzbl. Handlung^ lind zur Anzeige .. HW . JfL. Itllc ^ JIt , l? l | ^ 1^' 1^9, 124—127 genannter Vorschriften Ml,merk,am, Jeder Fall von Tollrout oder Tollwutturrdackt ist so- urw derGr.^tennär-MsisteiWrMelteGrünberg lelegr^ * an äU 3 eiQ|n; desgleichen Verletzmgen von Menschen durch Bls,e tvutverdüchtiger oder -kranker Hunde uns und bem Gr. Kreisgesundheitsamt. Gießen, den 4. März 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. .. _ Ur. Usinger. _ Bekanntmachung. ® c l r ; mit Speck und frischem Kalbfleisch durch ÄLepaer, Ludimg Weller IV. in Wiefeck. ^ Beschluß des KreiSgusschusses vom 26. Februar 1918 < ^,er Lirdwig Wellc-r IV. von Wieseck wieder zum Handel mit Ach, Fletsch mrd Flerschrvaren zu gelassen. Gießen, den 27. Februar 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. : L a n fl e c m a n it. XVIII. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. p.esskr Abteilung. Tqb.-Nr.-1k7. Technische und wirtschaftliche Veröffentlichungen auf dem Ge- fnete der Rüstungsinoustri« Deutschlands und seiner Verbündeten sind ovr dem Erscheinen zur Zensur vorzulegen. ..Als tvirtschaftliche L^eröffentlrckungen gellen insbesondere Geschäftsbericht«, Jahresabschlüsse. Mitteilungen über den Arbeits- Markt, über Beschäftigung oder Stillegung von Betrieben, Mob- stoftversorgrmg und Preisbildung. ZenfurnnVvdmmg Nr. 2993 vom 2. 7.17 wird hierdurch aus- gehoben. Um Anweisung der Tagespresse und Fachzeitschriften wird er- «evenst ersucht. F rank f u r t a M., den 8. 2.1918. Bon seilen des stellvertretenden Generalkommandos. Fiir den Ehef des Stabes: Krebs, Hauptmann. _ Bekanntmachung. In der Zeit vom 15. bis 28. Februar wurden in hiesiger Stadt gefunden: 9 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Deckscheni, 1 Mein- lzipfel. 1 Taschentuch, 1 Kneifer und Äapieraeld: verloren: 1 -Nerzpet^, 1 .Handtasche Nrit 15 Mt. und Nä-hrmfttel- karten, 1 Brieftasche mit 25 M'k. Papiergeld, 1 dunkelroteS DarnerrporLeinonnaie nützt 3 Mk^ Torten und Fahpnüatk^. 1 goA Herrenring mit Saphir und 2 Brillanten, 1 schwarze, letecne Handtasche mit 20 Mk., einen gold. Kneifer, Portemorrrmie mw Schlüssel, 1 ZLolle schioarzas SeideuLand mit blauen Streifen^ 1 Vorsircknadel (Hufeisenform) mit Rrrbinen. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei unS geltend zu machen. Die Wholung der gefunberren Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags hei der nnlerzeichnrben Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den ß. MärL 191«. - Gvoßherzogliches Polizeiamt Gießen. I. Ä.: Pfeffer. Vaterländischer Hilfsdienst Heiser für die Etappe! von unserem Heere besetzten feind- lrcheuGeb ret tocrden zur Verwendung bei Militärbehörden n«L zahlreiche Hilfskräfte benötigt. Des Fnteresse bd Vaterlandes verlangt, daß taugliche und entbehrliche Kräfte de- Hemmt sw.'- zü dreien, Etappendlentt.zur Verfügung stellen. ZgL. {2f ul^L'v^ueudungssjähig^' Mitilürperfoncn müssen im besetzten Gebret noch, filr den Drenst an der Front freigemacht werden. Lebeusbedingungeu im besetzten Gebiet sind durck-auS günstig. Gute Entlohnung und reichliche Verpflegung werderr go- Mrt. Und was bedeutet die Notioendiakeit, sich in fremde Ber- Mnrsse emmgewöhuen, gegenüber dein Maß von Opfern und Ertt- bchrungen, 5>aS untect Krieger seit Jahren freudig ertragen? Männlich« Hilfskräfte jeden Alters, auch Jugendliche, können, ft« g^iguet befunden werden, Beschäftiaung im besetzten Go- bret im Westen nndeu und-zwar für: Kericht-Aenst, Post- und Telo- LMtz'dE Botendmist, Technischen- und Eistnbahrkdienst, al» Aüschtrr, Bücker. Schlachter, Haichioerker jeder Art oder als .Älfs- tchrnder, sow,e m, Slcherhett-dienft (Bahnschutz, Gefangenen- und Gesangs lsbnvachung). Pcrfoiren rnit sramKhhieu und flänrischm Sprachkeuntnisftn werden besomVcs berücksichtigt. Wchrpflichtige können nicht angenommen toerd«,, mit Ans- nahme der 50°/o oder mehr erwerb-beschränkter, Kriegsbeschädigten. MS Entgelt wird gewährt: Freie Berpfkeguna oder Geldew- sftadlglmg für Selbstverpflegung, freie Unterkunft, freie Eisenbahn- fachrt zum Bestvmmunasvrt und zurück, freie Benutzung der Feld-- tttts arztlrche und Lazarettbehcnidlung sowie ein angemessener Drenstlohu. ' » Lsur endgültigen Ueberweisung an eine bestimmte Beturrfs- NMe n»rd ein „vorläufiger Die.istvertrag" geschlossen. Tie end- güllige Hohe des Lohnes oder Gehaltes kam, erst im ?l!nstelluuaöver- traa fejbft sestgeretzt Herbem, Sie richtet sich mich Art wü Dauer der Arbeit sowie der SeisttzAgSfähigkert des Betreffenden. Eine aufr kommlicho Jkmttfbm wird A,gesichert. Falls Bedürftigkeit vorliegt, werden außerdem Zulagen ft'ir dir in der Hemmt zu versorgenden Famuiensngehörigen gewährt. Di« Bersorgrurg derjenigen, dir eine Kriogsdienstbeschädiguna erleiden, ist besonders geregelt. Meldungen nimmt entgegen: Vezirkzßümmarr-s Gießen; dabe, ftud vorzulegen: Etwaig« Militär Papiere, BeschläftignugsauSwei- oder Arbeltöpiipiere, erforderlichenfalls Mchrscheiu. Es ist anzu- geber,, warm der Bewerber die BcfchMiamrg arttreten kann. Eine vorläufige ärttliche Untersuchung erfolgt kosterttoS bei dein Bezirks- komnijando. Jtedrr Bewerber hat sich den erforderlichen Schtitz- unpfimgen zu unterziehen. Wies Urietzramtstege Frankfurt a. N. WöchM!. Ashrrsicht -«rTsdeZfüvr l Kjchm. 5. Woche. Vom 27. Januar bis 2. Februar 1919. Sinivohtkersahf. angenommen zu 33100. StecblichkeitSrifser: 20,8fr •/*, Nach Abzug von 10 Ortsfremden: 4 f 71 •/••• ft« starben au Zus. Er- ' wach jene Kinder im 1. Heben#- vom 2 M tahr ». Sad» Angeb. LebenSschaiäche andere Folget, der Geburt oder d. Kiitdbett. KD — 1(1) — 2(2) 2(2) — — Diphtherie 2(1) — 2(1) TypbuS Kl) MD Tuberkulose der Lungen KD MD — —. Krankheiten der M») AtmuilgSorgane KD -» — and.Kramh.d.Siervensystem» 1 1 — and. Krankheiten der Ber- daunngeorgane 2(2) Ml) Ml) — Krankheiten der Harn- und Geschlechtsorgans MD 1(1) — — and. be»r. Todesursachen 1 — — 1 Summa: 13(10) 7(7) 3(2) 8(1) K n m.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie oirt der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärtss Veröffentlichung des Großh. KrelögesundheitSamtS Gießen. Dr. Walg er. M«d.-Rat. ZwtllmaSrur'.dtznrck der Brsth l'fchen Nntv.-Vuch- und St-indruckerei. % Lange, Gießen.