Nr. fcl 1. Mürz 1918 Armblatt für dm Kreis Elchen. Inhalts. Uebersicht: Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs- nnd Ausrüstungsstücken für He2r. Marine und Feldpost. — Verkehr mit Eiern. Nr. W. M. 90/12. 17. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. IM. 1500/12. 15. K. R. A. vom 1. gebruar betreffend Beschlagnahme und Bestandser- hebung von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost. vom 1. März 1918. ^Nachstehende Bekanntniachnmg wird auf Ersuchen des Konig- tichen Kriegsnrinisteriunrs hiermit urc allgemeinen Kemttnis ge» bracht mit dem Benrerkan, daß jede Ztüvi der Handlung gegen die Be- schchagnahnrevorschzriftan nach 8 6 der Dekanntmachwirg über die Sicherstellung von Krivgsb-chcrrs in der Fasfturg vom 26. April 1917 (Rcichs-Gesetzbl. S. 376) *) und 17. Januar 1918 (ReichS-Gesctz- bl. B. 37) und jede Zuwü»erHandlung gegen die Meldepflicht gemäß 8 5 **) der Bekwrntmochung über ÄÜiSttmftspflirliit vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handel sgcwerbes gemäß der BesanntnmäKurg zur Fern Haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-t^setzbs. S. 603) w.ttersast rverden. Artikel l. Jtz 8 2 der Bekumtmackyrng Nr. W. M. 1300/12. 15. K. R. N Wird hinzugesetzt: 9. Handsäcke. Handschüher mü» alle auS Web», Wirk-, Strick-, Filz- und Seilerwaren! hergesEen (Gegenstände, tvclche juin Schutz der Hlinde bei BetrLebsarbeitc,r in Frage kommen können (auch Ansatzlappen). Artikel ll. Tic erste bev gemäß tz 11 der Bekannttnachmtg Nr. W. M. 1300/12. 15. K. N. A. erfordert ühen Dr^dimyen über die in Artikel 1 bezeichnet en (Gegenstände ist bis zum 15. Mörz 1918 zu erstatten. Für sie ist der am Beginn crrs 1. März 1918 tatsächlich vorhandene Bestand inaßgebend. *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe Vis zu zehn tausend Mark wird, sofern nicht nach all genuinen» Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: i.: 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder sanft, oder ein anderes Beräußerungs- oder Erwerbs» geschält über ihn abschließt: 9. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahre,! und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt: 4. lver bou erlassenen Ausftthrungsbestimmungcn zuwider-- ^ handelt. **) Wer vorsätzlich die Auskunft, Lu der er auf Grund dieser Be- kanittmachnng verpflichtet ist, nickst in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder tver vorsätzlich) die Einsicht in die (Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der- BetrieLseiurich- tungen oder Räume verweigert, oder wer vorsätzlich die twrgeschrie- benen Lager büchn einzurichten oder zu führen umterläßt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Aäonaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, auch lönnerk Vorräte, die verschwiegen tvorden find, im Urteil als dem Staate verfallen erklärt n>crbcu, o-Ime Unterschich, ob sie dem Auskunfts-- pflichtigen gehören oder nicht. Wer fahrlässig die Allskunst, zu der er ans Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, mrftf in der gesetzten Frist erteil- vder unrichtige oder unvollständig Angaben macht, oder wer fahr" lässig die vorgeschriebenen Lagerbiicher ein zur Achten oder- zu sülwen unterläßt, »vird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Artikel III. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem 1. März 1918 öl Kraft. Frankfurt (Main), den 1. März 1918. Stellv. Gcmralkommando des 18. Armeekorps. An den Oberbürgermeister zu Gießen, das Großh. Polizei- amt Gießen nnd die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Indem wir auf vorstehende Bekanntmachung des stellverttcten^ den Generalkommandos von heute verweisen, beauftragen wir Sie. von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu geben und die Bekanntmachung in Ihrem Amtszimmer zur cU waigen Eichicht offen zu legem. Gießen, den I.März 1918. Großberrogluhes Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n. Bekanntmachung. B e t r.: Ten Verkeli-r mit Eiern. I. Gemäß § 11 wrd 12 der BekanntmackZung über den Der* kehr mit Eiern vom 31. 12. 17. (Kreisblatt Nr. 5 vom 15. 1. 1918) sind für die L-andgemeinden des Kreises Gießen folgend« 6 Eicrsammelstellen errichtet und die Sammelbezirke Uwe rocht besttmmt rvorden: 1. In der Gemeinde Lollar JuHaber der Sammelststlle: Jughardt & Krause: der Bezirk umsag! die Gemeinden: Mendorf/Lda., Allertshausen. Climbach, Daubrmgen, Lollar. Londorf. Mainzlar, 9iuttcrs hauten, Staufenberg und Treis/Lda. 2. In der GemeindeGroßen-Buseck Inhaber der Sarmnelstelle: WÄHÄm Lorenz Rüyl: Ter Bezirk umfaßt die Genunnden: Mten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, DurkhardssÄden, Großen-Bcheck. Harbach. Hattenrod, Oppenrod, ReinhardÄwin, Reiskirch^, RÄ^ett, Trohe, Mieseck und Winnerod. 3. In der Gemeinde Ä r ü n b r r g Inhaber der Äunmesstelle: Christoph Schwmßgnth: der Be-, zirk '.rrchaßt die Gcmrindsu: Beltershain, Ettingshausen, GeilSi-, Hausen, GöbÄnrod, Grünberg, Kesselbach, Lauter,^Lindensttuthh Lumda. Odenhausen. Queckborn, Rüddingsharcsen. Saasen, Stmr* genrod, Stvckhausen, Weickartshain und Weftershain. 4. In der GemeindeGroßen-Linden Inhaber der Sam melstelle: Philipp Pirr IV.; der Bezirk umfaßt die Gerneinden: Mlendorf/Lahn, Großen - Linden, Grü- ningen, Heuchttl-eun, Holzhttm. Klent-Linden, Langgöns. Leihgestern und Watzenborn-Steinberg. 5. Ju der ßkmtemb« Lich Inhaber der Sammelsttlle: Ferdinarü) Zimmer: der Bezierk umfaßt die Gemeinden: Mbach. Birklar, Torf-Gill, Eberstadt, Garbenteich, Ha usen. Lich, Münster, Müschen heim, Nieder-Bes«, singen, Ober-Bessingen, Oberhörgern und St ein buch. 6. In der Gemeiiche Hungen Inhaber der Samnn-lstÄle : Philipp F^ndt. Nachfolger: der Bezirk umfaßt die Gemeiriden: Bellersheim, Bettenlmusan, Hungen. Inheiden. Langd. Langsdorf, 'Nmrnenrvth, Obbornhofen, RabertsH l>ausen, Rv-dheim, Mthges, Steirchemc, Trais-Hvrloff, Utphe und Billingen. II. Geniäß 8 1.3 ist Herr Karl MalkonresiuS zum Kommunal« verbands^Verttaucnsmann für den Lmrdbezirk bestellt worden. HI. Ter Preis, der d^n Geflügelhalterrc für Huhncreiert höchstens zcc chezal/lc.c ist, ist gemäß 8 19 der Bekanntmachung von der Landeseierstelle aus 25 Pfennig für das Stück festgese^: worden. Dieser Preis ist Höchstpreis im Sinne deS Gesetzes bttr. Höchstpreise vom 4. August 1914, in der Fassimg der Bekanntq m-achung vom 17. Dezember 1914 (Reichö-Gchctzblatt Seite 516) in Verbindung mit bat Bekanntmachmvgen vom 21. Januar 1915 (NeichS-Gesetzbt. Seite 25) vom 23. März 1916 (RrichS-Gcsetzbl. Seite 183) irub vom 22. Marz 1917 (Reichs-Gcsetzbl. Seite 253). Die Grvßh. Bürgerm ei stereien der Land^ gemeinden des Kreises »vc lixm ersucht, vorstehend e Bcq kannttnachimg in üblicher Weise vcröffentlichsn zu lassen und hier* bei gleichzeitig die Nan»en der für ihre Gememven bestellten Auf, käufer l»ek,mn tzugr den. Gießen, den .26. Februar 1918. \ GrvßherzoiUicheZ Krftsan'.l Gießen * * Dr. ttsinger. ZwillingSrrmddruck der Brühl'schrn Univ.-Buch* und Steindruckeret. N. Lange. Gießen.