f?Jf« 191 90 * ^oueuiüer |9|7 Krcisblßtt for de» Kreis Siegen. Inhalts -tteberficht: Hausschlachtungen — Sprechstunden bei den Beamt«», des Konininnalverbandes. — Verwertung der Walnuß- ernte. — Auskuniterteilung. — Ausfichr von Pferden. — Heranziehung von Kriegsgefangenen. — Gefunden; Verloren. — Aufnahme der taubstummen Kinder in die Taubstmmtteu-Mlstalten des Landes. Bekanntmachung. Bet r.. 5-auSf'chilachtuugen. . , , , Mki Gesuche u m G c u e H m i g u u g vo n Hausichl ach - tun g e n beginnen seit einigen Tagen in igroß^er ßlNzahl d.it^ntu'u^it. Die Menge der täglich eingehenden Gesuche \xibfo sich m dl^ii .n-ächst^ni ©kmaten not5 btOcuteub erhöhen. Eine möglichst! rasche Erledigung der Gesuche liegt im Interesse der Antragsteller. Eine solche ivar iin abgelaufene,l (Geschäftsjahr jedoch uut unvollkommen erreichbar, weil fast jeder Haus schl a chte r persönlich erschien und glaubte, sein Gesuch 11 # sofort genehmigt mcrbat. Dies ilt bei der ftülle der eingehenden Gefnä'je ausgeschlossen. Die Er-« kedigmig der Gesuch wird von jetzt ab nach folgenden Gesichtspunkten geschchien: 1. Die Bearbeitung der Gesuchs findet in der R e i h e n - folge des Eingangs statt. 2 . Hausschlachter, die glauben, ihr Gesuch dadurch fördern zu kömreu, daß sie es persönlich auf dem betreffenden. Bureau abgeben wollen, werden darauf chmgeunesen werden, daA Gesuch dem Briefkasten deS Kommunalverbandes anzuvertrauen, aus dem eS bei der nächsten Leerung mit der anderen Post entnommen lverden wird. 8. Auskunft bei persönlicher E r kn n di g ujn g, wie weit es mit der Genehmigung eines Gesuchs stehe, wird nicht erteilt. Die Gesuche rverden schnellstens, jedoch, wie schon oben erwähnt, in der Reihenfolge ihreS Eingangs bearbeitet tverden. 4 Es ist ausgeschlossen, daß ein Gesuchsteller ruf Genehmigung feines Gesuches warten kann, auch dann, wenn es sich um die NotsMachtuug eines für Hansschlrch- ttrnaszweche vorgesehenen Tieres handelt. Auf vorstehendes werden hierinit alle diejenigen, die eine ^ausschlaächrng vorzumchmen beabsichtigen, hingewiesen uudl es tmrd ihnen dringend empfohlen, ihre Gesuche durch die zuständige Bürgermeisterei eiirrci-chen zu lassen und sich alsdann jfu gedulden. Nur so wird es möglich sjeiu, alle Indes senken' lichimllfleus zufrrsdenzu stellen, während das bisher' rwn Hausschlachtern weitgehend geübte Vjersahren des perslönlichen Betreibens ihrer Angelegenheit nur dazu gefGct hat, daß! dm nrtt der Ben atbeitung der Geskuche betrauten.Beaiuten unnöttger Weise ihre Zeit genommen wurde, wodurch die Erledigung aller Gesuche, sowohl derjerrigen, die persönlich aber vergeblich ciffchjeenen, wve solcher', die E ihre Gesuche durch die Bürgernreister-ei ernreichten, in gleicher Weise verzögert wurde. . Für die G ieße ne r Ei n wohnerscha ft gilt Vorstehendes mrt der Veröffentlichung im Kreisblatt als ortsüblich bekanntge»- geben. Gieß en, den 18. November 1917. Großlierzmriichrs Kreisamt Gießen. Dr. ll s i n g e r. l An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KrciseS. Wir empfehlen Ihnen, jedsn, der bei Ihnen Mittag ans Derbes Tührung der Geirehnligung einer Hausschjlachttmg Mit, aus Bor-, stehendes in geeigneter Weise ausmcrffam zu machen und ihli von imnüttgein Borwrechen auf oem Kommunalverband abzuhalten. Giepeu, den 18. November 1917. Grvßyerzogliches Kreisamt Gießen. _Dr. Usinger. Bekanntmachung. Betr.: Smeä'stuuden bei den Beamten des Kommunalverbands Gießen. Der K o m in u n a l v e r b a n d Gießen, der seine Arbeitsraume seit einiger Zeit tnu neuen Amtsgerichtsgebäud« mittlerer Stock, !>at, is-, mit Ajrbeit überlastet. Die Beamten und das Personal des KommunasverbandÄ können ihren Dienstzskttegenheiten, au deren schnellster und gewissen l^sttiror Erledigung allgemeines Interesse besteht, weittr- hin nicht mehr liarf^nm^K u*enu ihnen dazu> nicht die unbedingt, nötige Zeit und Nr,he geiasshn wird. Beides war bei dem seither Micbtnt regellvsOi Vettehe des Publikums in oeu Amtsräumeu des Kommimalverbands nicht zu erreichen. Die Eufführimg von! Sprechstunden ist daher jetzt zu einem rmabweisbaren Be- mttniis geworden. wird deshalb hiernrit öffe irt i icf> beka nirtgeaeben, ban diejenigen, die glauben . lihre Mrgel-egenheittm bei dein Komnru- »alverband persönlich betreiben »u müffSsn, dies vom 26 > »«vvember d. & ab täglich nur ln der Seit von 10—12 vormittags tun können. An den ü br i g en Tagesstunden tverdeu die Dienstränme für den Verkehr des Publikums geschlossen sein. Wir ersuchsim alle diejenigen, die es angeht, sich auch im eignen Interesse hiernach, eintzurichttn Midi insbesondere in jedem eiuzelne-m Fall zu erlvägen, ob ein persönliches Erscheinen überhaupt erforderlich ist, ioder ob nicht esu kurzer schriftlicher Antrag aus reicht. 'Der schriftliche Wegj genügt umfonrehr, als dw Meinung, daß bimf;, pwsönliches Erfcheinou eher etrvas errmä^ werten könne, eine irrige ist. Denn diejenigen, die Rücksicht aus die Arbeitsbela-, stuirg des Kvmmunalverbands nehmen und fielt deshalb ans d-enf schaistlichen Weg beschränken, haben den gleichen Anspruch aulf schnelle Besövderilng, w>ie sotchle Personen, die .stauben, durch per- sönlichjes Ersännen eine vorteil ha flere Behandlung ihrer Apge^ legrulmten erreichen zn tönnen. Für die G i eßc nc r Ein lo o h n c r scha s t gilt Vorstehendes mit seiner Berösfenttichirnig im Kreisblatt als ortsüblich bekannt, gegeben. Gießen, den 18. November 1917. GroßherzogUches Kreisamt Gießen, vr. U sin g er. B e t r.: Wie oben. -—— An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, der ortseingesessenen Bevölkerung von Vorstehendem in geeigneter Weise KeunttiiS zu geben und sie darauf hinzmveiseu, daß es ift Zukunft AwvcKos ist, deu Versuch zu machen', mrßerhalb der festgesetzten Sprechstunden angenommen roerden. Gießen, den 18. vtt-vember 1917. Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. __ Dr. U f i n g e r. _ Betr.: Die Verwertung der Ä>alnußernte 1917. An den ObeiPürgermeister zu Gießen, das Grotzh. Polizei- amt Gießen, die Großh. Pürgerttneistereien der Laudg.mein- den und die Großh. Gendarmeriestütionen des Kreises. Von den Aufkäufern der Firma Konrad Appel in Dannstadt loird geflagi, daß. errtgegen den Bestrmiuunigen der Bekanntiuachung voni 30. Juli 1917 vielfach, Nüsse im freien Handel und zu hohen Preisen an Private abgegeben rverdea und daß sie in ihren Bemühungen, die Nußerute möglichst restlos zn erfassen und bei Er- stattting von Mizeigen nicht die geinigeude Unterstützung fänd-Sr. K)ie Besitzer von Nußbäumen sollen vielfach überhaupt keine Nüsse oder gerade nur 50 Pfund Nüsfe, nur um sich den Anspnich anff vorzugsweise Belieferung mit Oel zu sichern, abgeliefert, den Rest aber zuttickbehalten haben. Dieselben gehen hierbei, une es scheint, von der fal sjchen Ansicht ans, daß die Nüsse vom 15. November d. I. Mi nicht- mich>r beschlagnahmt seien jund dann im freie» Handel z»n jedem Preis abgegeben roerden köimten. Wir empfchiton Ihnen, dringend dafür besorgt zn sein, daß die verhältnismäßig gute Nußernte des laufenden Jahres dem vonj Gvosth. Ministerinm beabsbchligten Bestimmnngszweck der Oel- ve.^so r g u n g richtig zugeführt wird. Alle etwa znrüttbehattenen Nüsse sind alsbald eiuzuziehen und erneut der Firma Konrad Appel in Darmstadt zuni Ankauf anzubieten, sonne möglichst bald abzusenden. ™ 5*5. Bürgermeistereien sind nach, § 2 der Verordnung vom 30. Juli 1917 (Kreisblatt Ni'. 136 5 vom 8. Augilst 1017 hierfür besonders veraut>»örtlich gemacht worden. Gießen , den 15. November 1917. Grvßherzogliches Ztteisamt Gießen. _ Dr. U 1 i n o e t. ___ XVIII. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. Mt. III b. Tgb.-Ott. 22 306/6366. Betr.: Auskunfterteilung. Verordnung. Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über dcu Belagerungszu- stand vom 4. Juni 1851 in der Fassung Reiä/sgestm-s vom 11. Dezember 1915 bestiiumc ich: 1. In Gewerbebetrieben, welcl)e die Erteilung von An künften über Bermögeusverhältnisse oder persönlicl-e Angelegenheiten! Mm Gegenstand hicken, dürfen keine Auskünfte erteilt iver- den, die betteffen: a) nrilitLrisck)e Einziehungen, b) den Ersatz eingezoaener Arbeitskräfte in kansmä uni scheu und indnstttellen Betrieben, Ä Aufträge der Heeres- und Marlueoerivallung, T ch Tatsachen, von denen der- MiAkunftertettende rveiß, oder dm NmsOnden rmch annchruen nmL daß sie als Ml Halts- VuMe für MrschjtAgc auf Anlage?ir imb Betrieb Maral können, die für die Lmid-esverbidigiru g oder KnagswirM ftlaft vvn Bätaitmvl sind. Mich die Einzsttzamg solck^er AuSkiinfte ist' tat g-enonn-, tcu Gewerbe bctriÄan irrnterfagt. k. AtzSfünfte über BeziehLmgen einer deutschen Firma Mtnt AMandc dürfen mir mit deren Zustimmung gegeben werden. 3. Zwmderhandlu ngen gegen die v-orstchenden Bestftnninny«i werden mit GefÄnrgniS bis Ki einem Jahre bestraft. Sind mstdernde Umstände vorhanden. so kann ans Hast oder ans Geldstrafe bis zu emtaufendfünfhiumdertzMark «kamst werden. Afußcrdeni tvird her Gewerbebetrieb gan-A oder zum Teil Untersagt werden. Frankfurt a. M., den 6. November 1917. Der stellv. Koiwnandierende General: Riedel, Generalleutnant. Wh den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehendes ist ortsüblich, bekanntzrmiachesr; in BetvackK kommende Gewerbetreibende sind besonders Uu bedeuten. k Gießen, den 16 .November 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __ Dr. Usin ger. _ XVIII. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando, m la, III b. Tgb>Nr. 8872/6401. Betr. : Ajusfuhr von Pferden. Verordnung. Die BervcdrtmtgLN vvm 1. Mcki 1915 (la, IIIb 4225), vom 3. Mai 1915 (Ia, III b 9530/4289), vom 1. Juli 1915 (mb 13 717/6162), die diese Verordnungen Disammenfassen.de- Derord-- knng vom 8. Dezember 1915 (III b 25 657/11914), sowie die Ber-i ordnung vom 8. September 1917 (III b 19104/5347) worden aufgehoben. *) Framkfstrt a. M., den 7. November 1917. Der stellv. Kornukandierende General: Riedel, Generalleutnant. ^ *) Wgedruckt im Kreisblatt Nr. 166. An den Oberbürgerineister zu Gießen, die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Grotzh. Polizei- antt Gießen und die Grotzh. Gendarmerie des Kreises. Auf vorste'hvndc Verordnung maichfim wir auftnerksanr. Die Auf-« heda mg ist ortsüb!i>ck> bekamstzu machen. Gießen, den 15. November 1917. Großver»oglnves (»eiHamt Gießen. _ I. V.: La n g e rman n . _ Betr.: Heranzit'lT'.mg von Kriegsgefangenen gut Jnstandsrtznngs- arbesten. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bei den: allgemein starken 2lrbestermangel nürtz darauf gesehen werden, daß auch im kommenden Winter keine Arbeitskraft brach- ttogt. Insbesondere ist darauf zu achten, daß hie der Landwirtschaft verbleibenden Kric gsgesange !\m an solchen Tagen, an denen fir in den landnürtschaftlichen Betrieben entbehrlich sind, zu Ärbesten im öftentlichsn. Interesse hermige^ogen werden. In erster Lüste dürften dabm I-nstcrrchsednngsa rbesten der GemarVmrg'SwVge wid Bachsänfe, sowie solcher Ädeliorationsar verien tu Betracht kVm men, durch die eine Ertragser Höhung der zu bearbeitenden Grundstück« in 1918 bedingt wird. Nur diese Arbeiten ansführen zu körmen, worden die Gemeinden unter Zustimmung der Inspektion der Kriegsgefahrgenenlager anS- drücklsth ermächtigt, die den Landwirten verble.ibendsr K^riegsge- sangeneil, vis-olange diese in den landwirtschaftlichen Betrieben; entbehrlich sind, heran zu ziehen. Auch während der Zeit der Be- schäfnguTig der Zeriegsgefangenen ini öffentlichen Interesse sind sic von den Lmidwrrtcn zu beherbergen rmd zu verpflegen. Sollt«» sich Landwirte weiaern, die MiegsgLfangeusr zu den im öffentlichen ^Interesse erforderlichen Ardesten den Gemeinden zur Bvr- ftrgung zn stellen, so könnte die lkrttziehung, der Gefangenen tn Frage kommen. Sie nwÖeit der Arrgelegcnheit Ihre besondere Aufmerksamkeit hhenten. und darüber ivachen, daß auf die vorerwähnte Weise bunß Heranziehung der Kriegsgefangenen solche Arbeiten ans geführt werden^ deren Erledigung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Gießen, den 17. November 1917. Grvßherzoglichrg D.eisanst Gießen. ,_ I V r L a n a er m a n n. Bekanntmachung. In der Zeit vorn 1. bis 15. November würden in hiesiger Stadt Gefunden: 1 Kopftuch, 1 Sack, 1 ftindebhandtäs chchen, 1 einzel- ner Handschuh, 1 Kinder kahuze und 1 Mütze. Verloren: 1 Zwicker mst Nickeleinfassung, I Trauring, 1 gold. Brosche mit kleinen weißen Sternchen, 1 blauer Bieber-Kindev- t>elz mit Seide gefüttert, 1 Fünfmarkschein, 1 Portemonnaie mit 7b—100 Mark und 2 Waffenpässen, 1 Portemonnaie mit ca. 11 Mark Inhalt, 1 P-ortemormare mst 5—6 Mark, 1 Portemonnaie mit 11,50 Mark und 1 Portemonnaie mit ca. 60 Mark. Die Enrpfangsberechtigten der gefmiden«! Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu madjar. Die Abholung der gefundenen Gegenstärche karm an jri>cm Wochentag twn 11—12 Uhr vormittags rmd 4—5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Gießen, den 15. November 1917. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _ I. A.: Pfeffer. _ Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder m die Taub- stummen-An statten des Landes. Gießen, tar 15. Novenrber 1917. Das Grotzh. Kreisamt Gießen an die Schultwrftände des Kreises. Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob tu Ihren Gemeinden toubfüimme Kinder' vorhanden sind, welche das zur Aufnahme in eine Taubstnnmisn-Anstalt erforderliche Alter erreicht haben und welche Kinder im vergangenen Fahre in die Taubstum- men-Anstalt ausgenommen worderi sind. Die aufzunehrnenden Kinder müssen am 1. Mai 1918 das 7. Lebensjahr vollendet, dilrsen aber das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben. Die Aufnahme erfolgt stets ans die Dauer von sieben Jahren. Sollten sich aufnahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vorftnden, dann erft^cherr wir Sie, sich über die Verhältnisse der Eltern der Kinder ausführlich zu äußern und hierbei das nachstshetnd ,abgedruckte Formular, dessen einzelne Rubriken sorgfältig anszufülleu sind. gefl. zu betuchen. I. V.: Langermann. Ungefähres Vermögen der Eltern 10. Veranlassung der Taubheit Umfang der Taubheit £ JD OJ & x ■ © 14. c # a c c « ©5 15. Unterrichtet Mit was jetzt beschäftigt? 17. Bemerkungen. 18. wird es wo? von wem? H wurde es wo? von wetn? 8. taubgeboren 11. taub geworden _ ! roc* w«nn? durch? 12. stocktaub 1 hat noch etwas Gehör 8. ZwilltnaSrunddruck der Brühl'schen Nniv.-Buch- urid Steindruckerei. R. Lange, Gießen.