Nr. 148 * 20. N,,g„st 1917 Kreisblatt für den Kreis Eichen. Jnhaltö-Ucbcrsicht. Fristung im Sinne des § 49 Abs. 3 der Gewerbeordnung. — Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle. — Lin- kauf von Flachs. - Feldberetnigniig Kesselbach. Bekanntmachung über Fristung im Sinne des § 49 Ms. 3 der Gewerbeordnung. Vom 3. August 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrates zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: . . Für die Berechnung des dreijährigen Zeitraums mt Sinne des § 49 Abs. 3 der Gewerbeordnung ist die Zeitdauer des Krieges nicht in Ansatz zu bringen. Berlin, den 3. August 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. _ Dr. Helfferich. _ Bekanntmachung der Reichsbekleidun gSstells. betreffend die Gbrreilchung von Anträgen auf Einkaufsbewillrgungen, Einfuhrbewilligungen und De- visermbgabe ftkr Maren ans dem Auslande. Vom 4. August 1917. Jur Einvernehmen mit der Reichsb-ank wird unter Mfhebung der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend die Einreichung von Anträgen auf Einkausslbewilligungen, Einfuhrbewilligungen und Devisenabgabe für Waren aus dem Auslande, vom 15. Juni 1917 ^Mitteilungen Nr. 19 der Reichsbekleidungs- stelle vom 16. Juni 1917) folgendes bestimmt: Anträge auf Einkaufsbewilligungen, Eiiffuhrbennlligungen und auf Devisenabgabe für sämtliche Wieb-, Wirb-. Strick-- und Schuhwaren, die nach Deutschlaich eingeführt werden sollen, sind von jetzt ab folgendermaßen zu behandeln: A. Bei Maren aus der Schweiz. 1. Anträge aus EinkanfSbewilligungen find auf besonderen Vordrucken in vierfacher Ausfertigung bei der Retchöbekleidungs- stelle, Abteilung L für AuL- und Entfuhr, Berlin W 50, Nürnberger Platz 1, einzureichen. 2. Anträge «ruf Einfuhrbewilligungen sind von dem schloeiLeri- fcken Lieferanten in vierfacher Ausfertigung bei dem schweizerischen politischen Departement fern Bundeshaurfe Ln Bern etnzureichen. 3. Anträge auf Devisenabgabe sind bei der Prüfungsstelle der Rcichsbauk für Devifenahgabeu, Berlin 0, Kurstraße 46, ein- zureich en. 8. Bei Waren aus anderen Ländern. , 1. Anträge auf Einkaufs- und Einfuhr bencklligungen sind aus besonderen Vordrucken der der Reichbekleidungsstelle, Abteilung L für Vhus- und Einstlhr, Berlin W50, Nürndergeri Platz 1, auf her: vvrgeschriebenen Vordrucken eiirzu reichen, und zwar Anträge auf EinkaufsbSvilliguugen in vierfacher, wlche auf Einfuhrbewilligungen in dreifacher Ausfertigung. 2. Anträge auf Devisenabgabe sind bei der Prüiungsstelle der Reichbank für Devisenabgaben, Berlin 0, Kurstraße 46, einzureichen. Die Vordrucke (abgedruckl in Nr. 7 der Mitteilungen der Neichsbekleidunasstelle) sind bei der Königl. Hofbuchdruckerei I. S. Preuß, Berlin 8 14, Dresdener Straße 43, erhältlich gegen Voreinsendung oder unter Nachnahme des Betrages. Der Preis der Vordrucke ist einschließlich Porto und Verpaching 10 Pfg. für das Stück, bei größerer Lljbnahme entsprechend billiger. Auf jedem Vordruck ist genau vermerkt, welche Unterlagen zur Erledigung des Amrages erforderlich sind. Anträge, bei denen die Unterlagen ganz oder teilweise fehlen, können nicht behandelt werden und werden dem Antragsteller unerledigt zurückgegeben. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß bii erteilten Einkaufsbewilligungen den Antrag auf Einfuhrbeivilligungen, bzw. Devisenabgabe nicht erübrigen. Me Anträge werden schnellmöglichst erledigt. Telephonische mrd telegraphische Anfragen über die Erledigung eines ein gereichen Mtrages können nicht bearrtwortet iverdcin. Ten Anträgen sind mit der Firma versehene frankierte Brief Umschläge für die Rücksendung beizufügen. Berlin, den 4. Migust 1917. Reichsbekle idu n gsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Rjeichskommissar für bürgerliche Kleidung. Bekanntmachung. Betr.: Einkauf von Flach aller Arten. Auf Borschjlag der Kriegs-Flachbau-Gesellschaft m. b. H. ^Berlin W56, Markgrafenstraße 36, sind vom Königlich Preußischen Kriegsministerium, Berlin, die nachgenanntan Persmreu zu anrt- licken Aufkäufern der vorhandenen Flachsbestände ernannt. Sämtlicher Flachs rst beschlagnahmt und darf nur an die nachgenannteu .Aufkäufer abgegeben werden. Die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wollen die Namen der Flachsaufkäufer am zweckmäßigsten durch Aushang im Gerneiudeaushangkasten schnellnrog liehst bekannt macken und für weitere Bekanntgabe sorgen. Für den eigenen Bedarf der Landwirte dürfen die selbst aus- .g-earbeiteten Flächst nur dann verwendet werden, wenn vorher durch Antrag, der an die Krstgs-Rohstoff-Mteilung. Sekt. IV. III Berlin, Berl. Hedemannstraße 8/10 zku richten ist, eine besondere, in jedem Eurzel falle zu erteilende Erlaubnis ein ge holt ivo rden ist. Für die Abnahme von ungerüstetem Strohflachs ist die Firma; Hessische Flachsbcreitung Ges. m. b. H. zu Hünseld in Fulda, Marktstraße 16, zuständig. Für die Abnahme von Röst- und «Usgearbeitetem Flachs die Fnrnra: Joh. Daring in Fulda. Für beide Firmen sind die nachgenannten Firmen tätig. Auf Anfrage! bei einer der genannten Firmen wich den Jwteressentein i«de gewünschte Auskunft bereitswilligst erteilt. Aufkäufer. Kreis Gießen, Limburg, Weilburg, Dillen bürg, Montabaur, Westerburg, Diez, Oberwestenoald, St. Goarshausen, Schotten, Alsfeld: Karl Döring, Fulda, Frankfurter Straße 2a. Kivchhaiu, Marburg. Biedenkopf, Frankenberg, Fritzlar, Wolfhagen, Hofgeismar, Hersfeld: Hans Guntrum, Hersfeld. Friedberg, Offenbach, Bingen, Homberg, Wiesbaden. Mainz, Law* genschwalbach, Usingen, .Gelnhausen: Anton Herget, Hilders, M)ön. Lauterbachi und Fulda: Johann Döring, FUlda, Frankfurter Straße 2a. Darnrsiadt, Groß-Gerau Heppenheim, Benzbeint, Erbach, Div* bürg, Worms, Oppenheim, Mzey, Lauterbach und Fulda: Hhazint Oertel, Wülfershausen bei 9Leustadt, Saale. Großherzogtum Hessen, Prov. Hessen-Nassau, exkl. Kreis Grafschaft Schcrumburg und Fürstentum Waldeck: Mbert Merkel, Hünfeld. Dnaird S(b,äfer. Hauswurz. * David Pfifferling, Mina. ' 4 Albert Meyerhoff, Volkmarsen, Hessen-Nassau. Leopold Rothschild, Alsfeld. Jiosef Strauß, Alsfeld. Heinrich Knnpel in Alsfeld, Fa. I. Rvthscküld. Philipp Hoffnann, Großenlüder. Kreis Fitlda. Simon Goldschmidt, Hersfeld. Grvßherzogtum Hessen, Prov. Hessen-Nassau, exkl. Kreis Grafschaft Schaumburg, Fürstentum Waldeck und Kreis Wetzlar/RhetnstH Gg. Baumgartner in Schlitz. , Heirrrich, Gürtler II., Lauterbach i Moritz Blumenfeld, Kirchhain. Gustav BlumenseL», Kirckchiu. < Sally Böhl, Fa. Kaufmann Söhne in Schotten. Gießen, den 13. August 1917. $ Großherzoalichs Kreisamt Gießeir. Dr. U s il n g e r. Bekanntinachung. Betr.: Feldbereinigung Kesselchch. In der Zeit vom 22. bis einschließlich 29. Auaust.1917 liegt werktags auf dem Rathaus zu Keßclbach das Geldmlsgl.nämngSvev« zeichnis nebst Beschluß vom 18. Juli 1917 zur Einsicht der Bo- teiligten offen. Tagfahrt zur Erhebung von Eiunxirduugen ln er gegen findet daselbst Donnerstag, den 30. August 1917, vormittags 10' '* W5 11 Uhr statt, tvozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterschrnenden mit Ernlveirdungerr ausgeschlossen sind. Die Eimoendungen sind schriftlich einzurcichu. Friedberg, den 4. August 1917. i Ter Großherzoglich Feldbereinigungskommiffär. S ch n i t t s p a h n . MgierungSrat. Zwillings runddruck der Bruhl'schen Nu v. Buch- und Steiudruckcrei R. Lange. Gießen