Vit. 139 15« Anglist 1917 Ureisblatt für den Ureis Gietzen. W'-''»N?^!ÄKhl?7 ?uS«'uAedu..g dev Zw-imartstü-k«. - Berarbei....,, Ee farteit. Derkehr mit Oellrüchten. — Förderung der Volksernährung. — Allsgabe von Brot- rvollertrag der deutschen Schafschur usw. - llriegswirtschaftsstelle Gießen. - Angabe der Anbauflächen. - der Vorräte früherer Ernten an Früchten ufro. und Lebensintttel- Destandöaufnahine Verordnung Über den Wegfall der Ansatzfleischkartzai. Vom 22. Juli 1917. Lltus Grund des 88 5, 6 utnd 15 der VeMrdnimg über die ReaelNng des Fl ü schrie rbrarvchS vom 21. August 1916 «Rcichs- Gesetzbl. S. 941) uiirv bestimnrt: 8 1. Tie Be-annttnachung über .Ausatzfleißhkarten vom 1b. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 355) in^rb mit der Maßgabe aus- aehvben, daß die .ißomnauialverbäiide mct 7Maus der lebten, der Fleischzattellung zujgrunde gelegten Woche vor dem 16. August 1917. spätestens aber mit Lude der 17. Woche seit Eintritt Flessts'tver'billixVrng, neben der RenhMeisclHarte Ausatzfleischq vten iricht nrehr «umgeben dürfien. § 2. Tiese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung m Irraft. Berlin, den 22. JE 191.7. Ter Präsident deS KricgSernährungsamts. In Vertreturrg: v. Braun. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreises. Vorstehendes ist ortsüblich bekam itZlimiichjm. Gießen, den 1. August 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung. Betr.: Tie ErNztehmlg und Außeckirrssetztung der Zweimarkstücke luüt Ausnalrme der in Form von Denkmünzen geprägten Stücke. Der BundeSvat hat aus Grund des 8 14 Nr. 1 des Münzaesetzes ooan 1. Imü 1909 (ReichK-Gesetzbl. S. 507) und des 8 3 des Ge- MeS über die Ermjächtiauna des BundeSrats yu> «oirtschaftlichaz Mabmchmen usto. vom 4 August l9l^4 (Reich's-Gesetzbt. S. 827) svlgende Verordnung erlassen: « rJ lm ^f 0 3lwci)mji-rfftü(Pc sind einznziehm. Sie gelten vom ^5-a,mar 1918 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von Wefait Zeitpunft ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten verpflichtet, diese Mün-en in Zahlung zu nehmen. -jM* 2ns zum 1 Lull 1918 werden ZiveftnarMcke bei den Mon llmtailsch (§ 3) aus din-chlücherte und anders M durch den geloblinlichcil lLlillmrf un 0^wuhte verringerte sowie ans fälschte Münzstilcke veuu Antvendnng. stattet ^ ^Elck^banzler wird ermächttgt, AuSncchmen zu ge- geprägten Zloeimark- |t (öc ffnhcn die Vorschriften dieser Vei-ordinnig Lüne Auivendimg. Xicrlrn. den 12. Juli 1917. Der Reichskanzler. I- B : Graf von R o e d e r N. An dir Gemeinde-, Kirchen-. Mark- und Stiftnugsrechner des Kreises. towrfwS 1erden mit Gefängnis bis zu einem M öu zehittausend Mark oder mit einer m. LLWAÄW ** mit bem w ** Berlin, bat 13. Juli 1917. Nnch>steilc für Gemüse ihib OM BenvaltungGchteMig von Tillh. Bekanntmachung über dm.Absatz von Weißkohl. Mrf Grund der ffottbmma über den Absatz von Weitzwhl vom 21. Oktober 1916 (Neichs-Gesctzbl. S. 1167) wird'bestimmt: < Bckanittnrack^ng über dem Absatz von Weißkohl Vvm 21. Oktober 1916 (RerchÄanzeiger 250 vom 23. Oktober 1910) wrrd aufgehoben. § 2. Tiefe DÄamrtmachuug tritt mit dem Tage der Vier« ründtung im Reicl-Sanzeiger iu Kraft. Berlin, den,20. Juli 1917. Reichsstelle für Geinstfe und Obst. ___ von T illh. Bekanntmachung. Bet r.: Dni Verkehr nnt Oelfrüchten. Im Simie der Bundesratsdervrdnung über Oclsrüchte Und Dralls gewonume Prodirkbe in der Fnssrutg vom 23. Jüki 1917 (ReichS-Gesctzbl. S. 646) ist als Ortsbebörde die Großh. Bürger- N^kM-mersder, OberbürcTerlnerst^), als zuständige 23e* Horde das Großh. KreiSamt Und als höhere Berloalttmgsb^hörde der Provin zialauS schach arrzusehcn. Darmstadt, den 2. August 1917. Großherzogliches Ministerium des Innern. J.V.: Schliephake. Betr.: Wie vor. -- , SHe vorstehende Bekanntmachung wird mit Bezugnahme aut dreienrge rm Krersblatt Nr. 130 vom 31. Juli 1917, wormr diÄ neueste Fassung der Verordnung über Oelfrüchite und daraus! geworrnene Produkte vom 23. Iulr 1917 zum Abdruck gelangt ist. hiermit zur öffenllirhen Kenntnis gebraeht Gießen, den 6. Angnst 1917. Gwßherzogliches Kreisamt Gießen. Usinger. Betr.: Wte vor. -—i— Au den Oberbüraennrister zu Gießen und die Großh Bürgermk-lstereien der Landaemeinden des Kreises. ,-Mit Bez^irgirahE auf rmsere Verfügung vom 26. Juli 1917 (5kreiSblatt Nr. 130 Seite 2) wird hiernrit bestinrmt: Schlaascheine für Qel dürfen nicht für solche Per-sonen ausge^ Mt ^werden, Mm ;«n>g Oelfrüchjte angchaut zu Habers diese lediglich durch V-achles-sn fremder, bereits abgeernteter Felder getvonnen haben. Gießen, den 6. August 1917. Grvßherzvgliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. Betr.: Fördenlng der DolksernLhrung. An die Schulvorstände dks Kreises. Au dem Kl-sschreiben vom 7. Juni 1917 (Kreisblatt Nr 98) fugen wir iwch an, daß als Mnehmer fstr gesammelte Teeftänter in Betracht kommen: 1. Die EinkaufsgeseNschast für das Großherzogtuin .Hessen in Mainz. 2. Apotheker Wilh. Hnb. MMer-Berlin-Wilmersdorf (.velm^ ^ städter Sttaße 30). Soweit es nochl nicht geschehen ist, wollen Sie uns über die Ergebnisse der Teekräubersanimlung binnen 8 Tagen beichten Gießen, den 9. August 1917. Großherzogliche Kreisschulkommission Gießen. ___ Dr. U fitt o er. Betr. : Ausgabe von Brot- und Lebensmittelkarten an beurlaubte Uriterofflziere (einschließlicl) Offizierstellvcrttetcr und Bis- aMeii stellvertreter) und Mannschaften. m Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh Büraermeistcreien der Landgemeinden des Kreises Rachfleliendes Schreiben des Präsidenreri des Ki-iegsernährnng». arntev teilen wir Ihnen ;ur Beachtung mit: l ^ch einer Mittciikmg der KriogsMinistzeriunls unrd tünftia srrssÄÄSggiÄ Ä£Äsaa-,iasis ^Eftrun^ durch die KoMUinnakl>erbcrnde erl^rlten, durch den Trut». ^^iLrkt. Mis wre langt*, und ztvar über deiv llriaubSbeginn hrnans, sie ani Staiidort mit Lebensmiltelkarteri aogeplndeii lrnd: ... Selbftbeköstiger hat Reuhsffeischkart» v^S emschlieUich . Hai (ReiM. 1 M II M Vdrothefte) M einschltetzlich . . Auckerkcrrte vis etnschlieMch . . . . Dieser Ausweis ist mrtnertMg, um Dovvelbezü« M verhindern mrd die Genreindebehörde des UrlaubSvrtS tu bot ©fcntb pr fetzen, pte Zuständigkeit zu prüfen und die Vmit- und Jebcnsmkttelkcrrten dcnoentfprechend ausferttgen zu können. 2. ttntiwoffizieren und Mannschaften, die auS dienstlicher oder anderer Dercmlassung vorüberget^w den Standort verfassen oder «men Urbaubspah erhalten, ist über die Versorgung mit LebenS- Mittelterten durch den Truppenteil *ine besondere Bescheinigung Jiaa) ODwcm Muster auSzustelten. uttauber dir nicht Selbstverpflegung cun Standorte genossen vaden, find aus dem Passe als von der Truppe verpfleg kenntlich. bitte, hiernach geneigtest die Kommuiralverbäirde anzrnvei- Mn, cwfj sie bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten cm Militär-- Urlauber vom Feldwebel abwärts darauf achten, daß die Ausgabe von^Lebensmittelkarten erst von dem Zeitpunkt an etnsetzt, von dem an d^ Paßrnhaber nicht ntehr mit Kartell versorgt ist. .. bei Urlaubern, die nicht am Standorte Selbstbeköstiger getvesen srno, hat vre Versorgung ntit Eintreffen an: UrlcrubSorte einzusetzen. G testen, den 3. August 1917. Großherzvgliches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r ^etr.: Wo Vertrag der Deutschen Schaffchur usw. «n den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Kriegsanrtsstelle hat Veranlassung, erneut auf die Bestimm rmmgen betr. Beschlagnahme der deutschen Schafschur usw. hin zmreisen. Es ist betanirt geworden, daß die Schaf Halter ihren Wollertrag z-mn Teil ohne Freigabe für sich verwenden und rum Teil an Verarbeiter bzw Verbrauchter unter bedeutender Ueberschreitung der Höchstpreise veräußern. Dies ist verboten und strafbar. Me gesamte Wolle aus der diesjährigen Schafschur und die ohne Freigabe }urikf gehaltenen Bestände aus früheren ^rhren sind der Kriegsw ollbedarfs-A. - G. in Berlin SW 48, Verlängerte Hede- tnjc.nnstraße 3, zuzuführen. Ferner besteht eine Meldepflicht, nach der alte Personen, die Wolle im Gewahrsam haben, ihre Bestände dem Tnrebstoff-Meldeamt der KrieaS-Rohsteff-Abteilung m Berlin SW 48. Verlängerte Heden rannstvaße 10, zu melden haben. Außerdem ist bekarrnt geworden, daß die Schafhalter ustv. der Ansicht sind, sie dürsten ehren Teil ihres WollertrageS ohne weiteres für den eigenen Bedarf zurückhalten. ' Dies ist eine irrige Ansicht. Freigabe von Wolle oder Wo ottrnksm leim nur aus besonderen Antrag von der Krkegs-Rohstd, Mteilung des Kgl. Kriegsministerrums Seikt. W. I. in Berlin Sr 48, Verlängerte Hedenmnnstraßc 10, erfolgen Die Kriegsamtsstelve hat uns deshalb ersucht. Sie anzuweisen, die Schaslalter und diejenigen Personen, die Ä in ihrem Ge^- walüsanr! haben, dkndrinalrcb im Mmre vorstehenden schreiben st zu bk lehren, damit die Heeres verwalttorg alsbald in den Besitz der Ärr Herstellung von Dc^klerdnng des Heeres dringend erforderlichen Wollbcst aride kommt Besonders wären die Besitzer von Molle noch daraus hinzw- weisen daß die Veräußerung an joich^ Woll Händler, die nachweislich die cn igekausten Mengen bestimnrurrgsgemäß der Kriegswollbedarfs- A.-G. zusühren, erlanbt ist. Gießen, den 4. August 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. — _ Dr. Usinger. _ Bett.: Kriegstvirtschastsstelle Gießerr. “ An Den Obrrbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die Kriegswirtschaftsstelle hat Veranlassung genommen, ihre Mitglieder- mit der Beratung der Wirtschaftsausschüsse irr den eur- z/eknen Genreinden zu betrarren, und zu diesem Zweck folgende Einteilung getroffen: 1. Di«rstbezirk des Herrn OekonoUtieral Hoffmann, Ho f- G ü l l. Albach, Birklar Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Lich, Müarster, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen. 8. Dienstbezirk des Herrn OberaMtmann Borne m an n, Obbor rr Hofen. Bellersheim, Bettenhausen. Hrmgen, Inheiden, Lcyrgd. Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhosen, Rabertshausen. Rodheim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Billmgen. 8. Dienstbezirk des Herrn Landtagsabgeordneten Fenchel, Ober-Hörgern. Geilsharrfen. Grünberg, Kesselbach, Lauter, Londorf, Lumda, Ober-Hörgern^ Odenlxurseir, Queckborn, Rüddingshausen, Stangenrod. Stockhausen, Weickhartshain, Weitersharn. 4. Tierrstbezrrk des Herrn KammerratClemm, Winnerod. Alten Buscck, Beltersl.ain, Bersrod, Beuern. Brrrkhardssel- den, Göbelnrod, Großen-Buseck, Harbach. Hattenrod, Lirrden- struth. Oppenrod, Reinhards Hain, Reiskirchen, Saasen, Wmnerod. b. Dtenstbezirk des Herrn Stadtverordneten Simone Gießen. Allendorf an der Lahn. Wurerod, Gießen, Rödgen. Trohe, Wieseck. ß. Dienstbezirk des Herrn Bürgermeister Krerling^ Heuchelheim. Mlendorf an der Lumda, Allcrtsharrsen. Climbach, Daubruv- gen, Heuchelheinr, Lollar', Mainzlar, Ruttershmisen mit i E^lhberg Treis a. d. Lda., Stauterrberg init Friedelhausen. 7. Drenstbezrrk des Herrn Wilhelm Weil, Lang-Göns. Garbenteich, Großen-Linden, Grüniirgen, Hausen, Holzhetm, Klern-Linden, Larrg-Göirs, Leihgestern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg. Wir enrpfehlen Ihiren, die Wirtschaftsausschüsse dahin zu bedeuten. G i e ß e n . den 10. ylugust 1917. ! Kre emmerde. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: H Betr.: Angabe der Anbauflächen. —————— «n den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Gs ist als Mißständig enrpfrrndeir worden, daß in den E)enreinden ver Angabe der Anbauflächen die Flächengrüßen, wenn in Morgen ausgedriickt, verschieden angewandt werden. Es wird desl>ach angeordnet, daß bei allen Gesuchen die Grundffächen entweder in Oaoadttrtmeter angegeben sind, oder bei Angabe der Morgeirzahl diese so -u nehmen ist daß für den Räorgen 2500 Quadratmeter angesetzt werden. Gießen, den 10. August 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen _ I. B.: Hemmerde. _ Bekanntmachung. Betr.: Bestandsaufnahme der Vorräte früherer Ernten cm Frilch- ten oder an Mehl usw. Nach K 75 der Reichsgetreideordnung ist jeder Bewohner des Kreises, der mit Begiim des 16. Arrgust 1917 B o r r ä t e a u1 LE^&S ren Bruten an Früchten, d. s. Roggen, Weizen, Spelz lDrntel, Fesen), Emer und Einkorn, Gerste. Hafer, Erbsen ein- Meßlrch Futtererbsen aller Art