nt. ns IS. Juli 11)17 meisblatt für Kreis Gießen. ÄuhaUS-Neberficht: UeberwachmigsauSfchnb der Schuhindustrie. - Höchstpreise sür Gemüse. - Einrichtung von Trocknunasanlagew — Beratungsstelle für ländlichen Grundbesitz,vechsel. — Gewerbsmäßigen Handel mit ländlichen Grundstücke». - Mangel an kleinen Zahlungsmitteln. — Flugblätter. Bekanntmachung he£ Ueberivachuug-sausschufses der Schuhindustrie, betreffend Ver- wendlmrgS mtd Berarbeitnngsverbot und Vesta udsamnklduug^l. von Riohniaterialien, die zur 5?erstelluu tvffeln dienen. Mf Grund des ArtiLels II §5 uni) ArüLels III § 1 urib § 2 ber Söeftrrnihimdjiimg des Bundesrats über die Errichtung von MnlMng dieser Bekanntmachung nach Artikel I! A 10 und Artikel IN § 3 ber BekanntmwhjwlK des Bundesrats über die Errichtung »sn Herstellung^- und Betriebsgesellschaften in der Schuhindustrie von, 17. Mörz 1917 bestraft iverden Anmerkung: Artikel II § 10 lautet: ,mt Gefängnis bis zu eiuern Jahr und mit Geldstrafe bis iu fstnfzehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen ipirb beflpaft, wer, nachdem der lieber wachungsmisschuß seine Zuge- ^^fichaft der tui Mtikel I bezeichnktanl Ci, 3. einer nach 8 6 Abs. 1 erteil teil! Anweisung des Ueber- wachtuugsausschufses zuwider handelt. Ireden der Strafe faiöi auf Einziehung der Gegenstände erkanilt ! reichen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht. Unter schtA, ob sie den. Täter gehören oder nicht." Artikel III Msatz 3 lautet: ..Mit Gefängnis bis zu einem Jahre mW mit Geldstrafe bis zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird 1. wer die^ gemäß K 1 erforderte Auskunft vrnerbalb der ae- -erteilt oder wissentlich rrnrichtige oder un- tiouständrge Angaben macht: 3. twr "n befugt einen gemäß ß 2 Vtbf 3 beschlagnahmt-» Ä?!ü!E«rw bnserteschM, beschädigt oder zerstört, ver- mnroet, verkauft oder kauft oder ein anderes Deräiißerimgs- oder EriverbSgeschast über ihn a&fdjKfce&t Jceben der ötrofe kann aus.Einziehung der Gegenstände !v£« ni n 55 ^S 1 ! mi j ,f e ^ strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. ä. »erWendungs - und Perarheilungs verbot. u,,,!!; Sämtliche Rohmaterialien sowie alte und neue Beklei- »Aussgegenstände jlwer Art, vre zur Herstellung von Hausschuhen mW PontoKeln dienen und M un Eigentum, Besitz oder Getvah^I *rr dnh^n g» ^Beschlagnahme erstreckt sich auf die in Absatz 1 er- ohne Unter Med, ob sie sich im Eigen- 5 *"£'i, Si t r;s& < B* li *” te ™" ^ii ZE .VlagnaYme hat die Wirkung, daß die Bornahme %£mSSmS1 L berührten Weltständen ver- L. '^.^Esgeschästlichr^Verfügungen über sie „icknig % ^Ub'chamrchen B^^giungen stehen Verfügungen iföpi ng ^ fdfoen P ^ ^^'^srollftreckuug ober Arrestvoll. ^enstände im Eigentum, "^es Hechellers von Hausschuk-en und f ^uch bte Ärlvendung und Verarbeitung eraenm Betrreve sowie seder Wechsel im Gewahrsam dieser «Lk'^gTasKn^nk'^' "** biPfrr »us- Wrnir b» 3 9?nrlrffe2 e ' ft b « BerarbejÄmg uiib ü< »ctiucniumg n'go,Werner Verchnderimg bei lolgende-iis mS' : oItf * ,mb neues Segeltuch, alle 45? J 1 'T^^b^/ch^öfälle, alte und neue Filze oder Tuche und Gil^oste i«der Ars sowie alte MilitärtuchL ^ lOaliiueii egenslände bks zu x> T> der um 'T) wrhondy'^, Mengen von S^rstellern von L?huh,varen, ,mve^ fte GesMßchaster <^ner Mnhwarenhersrellnugb- und ^'Uriebs- geMschckft süw und aus mr Lifte der iE'rar'beÜenden Betriebe stehen, zur Herstellung von Tchnhivaren verrvcndet werden. Tie Berlvenbnng ist dann ausgeselchosstn, worur die Beschlagnahme dieser Gegenstände durch das Kchie-gsminifterium oder eine souftioe Bel)örde angevrdrtcl ist. . t , ß. ^ ,^. c Besitzer der befchlagnatnnteu Gegenstände find ver- ts1rn>tet, diese b\p aus weiteres zu venuahren und pfleglich zu behandeln. r . ^eil der Gegenstände, deren Verwendung und Verarbei- 3 gestattet ist, ist getrennt vmi den übrige,! beschlag- nahmteu Gegenständen aufznbewahren. B. Bestands- un b Zuga n gsmeldnngen. { .ß 5 - ^Ä'tljche Hersteller von Schuhwaren, sonwit sie Haus- ««b Pantoffel Herstellen, ohne Nücksich: darauf, ob sie cmer ^tlhtMrcnherslÄlungs- u.w BertriA>sgesellsrfl angehören oder nrckt, und ohne Rücksicht darauf, ob sie zurzeit noch Schuh- SÄ C "^ C nicht, sind verpflichtet, die Bestände an Wmatouam, die Mr Herstellung von Hausschuhen und Pan- t-chfeln dienen und du sich in ihrem Eigentum, Besitz oder Ge- wahrsam befnwen, mrs besonderen Vordrucken, welch- oo,n Ueber- w^ngsausschch der Schuhindustrie ausgegeben weihen, zn m Erdrücke sind in 3 Ausfertigungen auszustellen 9 ^ ^ssertigungeu behält eines der Anmeldende zurück L Vordruch lchd ai, den Ueberivachulgsausschufs ber Schuld induftru, Nerun 19, Benthstrabe 5, zu telbeu smd, soweit sie nich,t den Herftellcru zuaefanöt b 2 ! ^chuh;lwreuherftellungs- und Bertriebsgesell- Htofteii tu Empfang zu nehmen ^ 1 « 17 ^ bst Meldepflicht ist der am Bcgilm des 30. Juni rm-lx ^ ^ ^Elch lwrhandene Bestand maßgebend Tie Medung ist bw zum & Juli 1917 an de,. Ueberwachrugch miöschütz der- Lchuhlirdusttre, Berlin SW 19, Beuthstraße 5 ab- zusenden. Tie Meldung .st mit genauer Adresse imd^Firuien- ttüu ^^heu ZümtMv in dem Meldeschin gestellte Fragen sind gewm -n beantworten. Die Bestände sind nach den Gruppen genau anzugeben. r ,r 1 ^ , /L eillc . 1 !. 1 Meldeschein darf nur der Borrat eines und des- tärdm Besitzers und Gen«hrsamInhabers gemeldet tVvff/u ber jin- Verwendung freigegebenen Roh- stofse sind mn 26 mch 10. eines jeden Monats zinn Male am 26. Juli 1917, dein liebertvachungsausschuft der -n > 1 », tz^uslrie öu melden. Ebenso sind alle UW TIm ^Tch y« Sage den, "^nv^chmgsausschuß der tzchnlchdnstrie zu i. elden. « a ^ C «T HJ "■£ T; f b f st r m m unge n. nkilt: X< " ***&*&* dieser Bekanntmachung unterliegen. 1 ‘ bfr HEeresvenvaltungen und der Marineverwal^ l tS r / l S! Ier ^ ^ btvasjenschchoerk oln.e Lederbodeu *) u»d Reparaturirertstätten Auf besonderen Antrag lann die Geschäftsführung des llebe.-- irockmrgsausMsses der Zch.uhmdustrie wc?Le “Saftm! SS bw BBimmwigM dieser Betauutinachmg gestatten. 4 ^ D-bkm'ntmaclung tritt mit ihrer Veröfsentlichmna im Teiitschn Reicksanzeiger in Kraft. 1 1 ■ Berlin, den 26. Juni 1917. kleberwach«,i ngsan sschuß der Schnhinbnstrie Ter Vorsitzende: __ 79 a l l e r st e i n, Kmnmerzienrat. w u m e r kn n g^ Tic Meldepflicht, die in der mackung des Ueberwachingsausschi'sses der Schllnndustri>- bei .A^andsausuahnie von Rmhmalerialien und lwibserrigm Erzeugnissen , w.n 16. Juni 1917 a,.geordnet ist, f J ?lS Bestriiimlnlgen dieser Best.nnt»nach.ng bleiben auct» für ..... « ma , ar »s «n den Sberbtugenttkiffer zu Gilszen und die Grost». Bttigen.ll'istctttcu der Lnndüeineinden des Kreises. Bor stehe uk-e Bekanntmachung ist ortsüblich zu verössentlichtt Gießen, den 10 . 3u\i 1617 . Krcisamt Gießen. ■3. V : Langermann. t — Hessische LMches-Gettttjsesrelle Mainz, 30. Juni 1917 Mainz S./Z. Bekanntmachling. Betrifft Höchstpreise für GeMise. jEic Brcickkomniissio n hat in teiüvciser Abaudeeung ihrer srül)e- ren Vcrössentlrchungen die nachfolgenden Höchstpreise für Gemüse festgesetzt, die der Bollftäuidchkeit lzalber auch insoweit wieder l)ott velanntge^even werden, als sie mit den bisherigen Beröfseutlichuu- gen üvereinstimmen: 1. Spargel (Erste Sorte) . . „ (Zweite Sorte) . L. Rhabarber. 8. Erbsen ....... 4. Zuckererbsen ..... 6 Stangenbohnen . . . ' Busä-bohneu bis 3. Juli „ £r , „ ad 4. Mi . Puffbohnen 6. Marrübien 7. Kv.rotten ab 15. Juli ohne tiicf p Stück -,w —,05 per Pfd. -.15 -.15 —,20 —,15 —,25 —,20 -.15 -12 -.06 Per Pst» -17 —.17 -L 3 —.27 -L 2 -.17 —,27 —22 —,17 ,12 ,22 -18 -26 —,20 —,30 -17 -14 —,12 -,10 p. Stück -.16 —,08 Per Pfd. -20 -,20 — 38 —.30 -25 -20 ,-,30 -.25 -.20 AS 1,20 -.15 26 21. Römischkoht .... , 19. Spinat 14. Toinaten ab 1.,August 15. Frühwirsrng Pis 91. Juli . ^ ab 1. 8. m 31. 8 _ ,, ah 1. 9. bis 20. 9 16. Frührotkiaut bis 31 IM „ ah 1 8. bis 31.' 6 ^ ^ ab 1. 9. bis 10. 9 17. Blumenkohl je nach Größe 18. Endivien ... per Stück -,10 rd. Steckzwiebeln ... per Pfund —20 O ?T e V c Erstehen sich nur für marktfähiae Ware erster Güte. Zuwiderhandlungen gegen Me Höchstpreise werden nach den M4 bestraft" ^ Osefebcs betreffend Höächpreise vom 4. August Der Vorsitzende der Preisbim Mission für das Groß Herzog tum Hessen, (gez.): Or. Schreiber. «n t*n Oberbürgermeister zu Gießen, an die Grotzh. Bürger- mc,sterc,eu der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu vn-ffeutlick^n. Gießen. den 6. Juli 1917. Großherzoaliches Kreisamt Gießen. _ I V : Lan g er mann. Vekauittmachttng. Vetr.: Einrichtung von Trocknungsanlagen Die Förderung der Errichtung von Tcocknungsanlagen ent- spricht einem drrngeirden volksrorrtscl-aftlicheu Bedüiftrrs. Es wird da^r den Laichwirten uub GeuosseusäXifteu bei der Planung und Airsführung sicher- Anlagen mit allen Kräfte,r an die Harrd geaan- gen wechen. Infolge der- Kuapplxik an Baustoffen bedarf es jedoch ^ -«dem Emzelfalle der Prüfung der Dringlichkeitsfrage durch da« KrieGw r r t s cha s t sa m t. ... ES «fr ^ÄHuirg ein«r Trockuuugsaulage beabsichtigt, .nutz sich deGalb zunächst an das Krregsloirtschastsamt welchen, und zwar mttei Eiurerckiuug eines Fragebogms, d<-r von der KHegS-Rohstvff- Abteilung, Sektton L 1. Berlin K-öniggrätzer Straße 26. zu be- rtchen und von dem Antragsteller unter Hinzuziehung von auS^ Firmeu der Trockiiungsüchustne auSznsüUen ist. Ankunft über letztere sonne «ber die verschiedenen Verfahren ^ Torung erteilt kre Zentralstelle für Trocknungswesen", iet, lvr. Klöthener Straße 38. ' Gießen, bei, 10. Juli 1917 ^^scherzagliches Krcisaml Gießen. 9 B: Langer manu. Bekanntmachung. Belr,: Beratiurgsstelle für ländlichen Grundbesitzwechsel ^ - Amtsgerichte, Notare und Ortsgerichte sind von 5er Justiz durch Berftigung vom 20. November 1916 zu Nr. 15154 als Beratungsstellen für länd- lichen Grundbesitzwechsel bestellt ,vordem Sie erteile» alicn Grunde,genttimeni, die vor der Notwendigkeit der Veräuße- ü-ung ihres Grundbesitzes zu stehen glauben, gebührenfrei Met unb mxbcu sich in den hierzu geeigneten Fällen bemühen, Mittel und Wege nachzuweisen, um ihnen den Grundbesitz zu erhalten- oder ivenigstens dessen Verschleuderung zu verhindern Ansprüche gegen die Beratungsstelle aus Ersatz etwaiger ans dem erteilten Rar oder der anschließenden Tätigkeit sich ergebenden .'dachte,le stehen den Beteiligten nicht zu. Spreck-stunden hierfür unden statt: Am Großh. Amtsgerickst Butzbach: -tendenstülF zu tt-ranlassen den Rat und die Hilfe des zustefiende-, Grvßh. Amtsgerichts einzuholen. Gießen. den 7 Juli 1917. Großherzoglichcß Kreisamt Gießen. _3.®.: Hen, merde. d ^ ^Den gewerbsmäßigen (»audel mit ländlichen Grnndstilcken An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh Bürgermeiftereien der Landgemeinden des Kreises. Es macht sich eine Zunahme des Grundstücksbandests bemerkbar, dre befürchterl läßt, daß auch die muckerischen Ausbeutuuaett und gememschadlichen Wirkungen sich wieder in erhöhtem Maße machen, die durch die Borsckuiften der Bekanntmachungen Gr. M d. vom 2'7. J«nr 1908/23 Mai 1912 ininn«ni»Mmt(t hn VrNk,l's»e„ Nniv.-Buch- »nd Sleindrnckerei. N. Lange. Gietzc».