Skr. 110 4. Juli 1917 KretsWaü für den Kreis Gretzen. InhaLtS-Uebcrsicht: Verpflichtung zur Anmeldung von Broschüren usw. — Kohleuversorgung — Obstversteige'etreidestelle ist folgendes verabredet: Unbeschadet der demnächst stattfindenden allgemeinen Regelung der K o h l e n f r a g e soll bis zum 1. Oktober ds. Js. zur Be- schaffuug von .Kohlen für die Landwirtschaft, d. h. für Molkereien, znm Dresch'n und Pflügen und für Schmiedekohlen ein verkürzter Weg cingesch.lv gen iverden. Die Verbrauckier melden die stir dst Austechterhaltuug der vor- genannter! Betriebe in den nächsten Mionatcn dirngenld benötigten, Mengen, soweit sie diese nicht durch ihre bisherigen Lieferanten erlialten können, beim Kommnnalverband (Kreisamt. au. Dieser gibt die Anforderungen nach Prüfung, soweit er ein dringendes Bedürfnis für beschleunigte Belieferung anerkennt, an die Reicbs- getreidestcll. weiter. Tie ReickMetreidestelle wird dann, im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Köhlenbeschaffung, die Lieferung unter der sinanziellen V-eranllvortnng des Konnnunalvev- bandes entweder^direkt an den Besteller oder durch den Kommunale verband veranlassen. Es wird besonders hervorgehoben, daß diese Regelung nur für den Bedarf bis 1. Oktober l. Js. ist und sich nur aus die genannten Betriebe — Molkereien, Dreschen, Pflügen und Schmiede- kohlen — bezieht. Die nach dem l. Oktober benötigten Kohlen u nd die Kohlen für andere landrvirtschattliche Betriebe Brennereien, Trnknungsanlagen usw.) sotvie die HauSbrand-Kvhlen werden gemäß der neu zu erlassenden Verordnung geliefert. Die Ueberland-Zentralen und sonstigen landwirtschaftlichen Elektrizitätswerke haben ihren Bedarf bis zur Neuregelung beim Reichs-Kohlenkoininissär direkr anzu fordern. Dabei ist von den einzelnen Werken der Bestand an Kohlen und der Bedarf für Juni, Juli, August spezialisiert auzugebcn. Gießen, den 3. Juli 1917. Groschenogliches Krersanit Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n . An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehendes ist alsbald ortsüblich besanntzumiach Gießen, den 3. Juli 1917. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: L a u g e r ma n n. Bekanntmachung betreffend Obstversteigernngen. Vom 7. Juni 1917. In Ergänzung der Bestiminung des § 6 unserer Bekannt- ncackmng, betreffend Regelung des Verkehrs mit Obst, vom 23. Mai 1917, wird folgendes angeordnet: § 1. Wer Obst ans Bäumen versteigert, hat den Ve r steig ernngs- ternrrn dem für den betreffenden Bezirk zuständigen Kommissionär der Landesobststelle spätestens 5 Tage zuvor anzuzeigen. 8 2. In die Versteigerungsb'dingungen ist der Vorbehalt aufzunehmen, daß der Steigerer die im eigenen Haushalt nid?: benötigte, gesteigerte Obstmenge an den zuständigen Kommissionär der Landesobststelle (§ 6 unserer Btckann1mack>ung vom 23. Mai 1917) abzuführen l>at 8 3. Es ist verboten, gesteigertes Obst aus Wochenmärkle zu verbringen, sowie solches Obst anderen Personen als dem Kommissionär der Landesobststelle zu verkaufen. 8 4. Die Landesobststelle ist berechtigt, die Verstcigcrnngs-' Ergebnisse einzusordern und zu prüfen. 8 5. Zruviderhandlungen gegen diese Bestimmungen tverden gemäß 8 13 der Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 30. August 1916 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis fünfzehnhundert Mark bestraft. D a r m ft a d t, den 7. J-unit1917. Die Landesobststelle. Dr. Wagner. Bekanntmachung. Betr.: Beschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen. Die Verteilung der Maschinen hat statt gefunden. Soweit den Bestellern eine Nachricht nicht zugegangsn ist, konnte eine Zuteilung von Maschinen nickst erfolgen. Gießen, den 3. Juli 1917. Großherzoalich-'s Kreisamt Gießen. I. V.: D e m m e r d e. Betr.: Die Strafregister: liier die Nachweisungen der in der Zeit vom 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 verstorbenen bestraften Personen. Der Größt». Oberstaatsanwalt am Landgnicht der Provinz Oberhesftn an sämtlich? OrtspolizMehürden des Kreises. Sie werden ersucht, die obenerwähnten Naclstveisniigcn oder Fehlanzeigen bis zum 1. August 1917, ohne daß eine Eriuuerung nötig wird, an mich einzuftnden. In >den Nachtoeisungen sind die genauen Personalien Vorname, Familienname, Geburtstag, Geburtsort — sowie die Namen der Eltern anzugeben. Gießen »den 30. Juni 1917. Do fma nn. .—' - ■ — — ■ — — ' ----------—> - E Ziv fl'ngsrunddvuck der V r "i h l'sebeu llu v.-Buch- und Steiudruckerei R. Lange. Gießen.