Nr. 93 5, Juni 1917 Jnhalts-Ncbc, sicht: Ernleflächeiierhebung im Jahre 1917. - Ammoniakdi'mgcr. — Freiwillige Ablikferung vou Hafer. — Beschaffung landwirischaftlichcr Maschinen. - Zurückstellungs-, Versetzung«, und Beurlaubungsgrsuche. - Verpflegung der Leihpserde. Bekanntmachung Wer eine Erntcsläck>encrhebung im Jahre 1917. Vom 20. Mai 1917. Der BundeSrat ha! ans Grnnd des ß 3 des Gesetzes Wer die Ermächtigung des Bunbcsrates zu )virtschastlick>en Maßnahinen ustv. vom 4. August 1914 (ReichK-Gcsetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. In der Zeit vom 15. bis 25. Juni 1917 roerden durch Befragung der Betriebsinhaber oder- ihrer Stellvertreter fest- gestellt: Die Erntcslächcn beim seldmähigen Anbau von 1. Weizen a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 2. Spelz — Dinkel, Fesen — sotvie Eurer und Einkorn (Winter- und Sommerfnnht), 9. Roggen a) Winterfrucht, d) Sommerfrucht, 4. Gerste a) Wintersnläit, d) Sommersimckst, b. Loser, 6. Gemenge aus den Getreidearten 1 bis 6, 7. Buchweizen, 8. Hirse, 9. Hülsen fruchte n a) Erbsen und Peluschken, b) Eßbohnen (Stangen-, Buselchohnen), v) Linsen, 6) Acker'- (Sou-) Bohnen, v) Wicken, 1 ) Gemenge aus Hillsensiüch^en aller Art untereinander oder mit Getreide oder airderen Wrner- fruchten, ! g) Lupinen zum Unterpftügen, zorr Grünsittter- und Wruer- - geivinnung, K) alle Arten HülsenfrÄchte, außer Lupinen, zur Grünfutter- gewinnung, rein oder im Gemenge, auch mit Getreide, IO Oel frischten a) Raps und Rübsen, d) Mohn, c) übrige Oelsoaten (Leindotter, Senf, Sonnenblumen und andere), M. Gespinstpflanzen a) Flachs (Lein), b) Hanf, 12. Kartoffeln a) Frühkartoffeln, b) Spatkartoffeln, Rüben und Wilrzelfrüchter' a) Zuckerrüben, d) Runkelrüben, £ c *1 ®6 ÜB Kohlrüben (SteckEn. Bodenkohlrabi, Muken, Dotfck-en), ck) Mairüben, Wafscrrüben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Tnrmps), e) Möhren (Karotten), 14. Gemüse zur menschlichen Nahrung a) Weißkohl, b) alle sonstigen Kohlarten, o) alle sonstigen Gemüseorten, Futterpflanzen zur Grünfntter- und Hcugelvinnnng a) Klee aller Art, auch mit Beimischung von Gräsern, b) Luzerne, e) alle sonstigen Futterpflanzen (Seradella alS Hauptsrncht, Esparsette, Mais u. a.), auch in Mischung, dre Bewässerung^- und anderen Wissen, die gesamten be- lren und mcht bestellten Ackerflächen und die Weidcflächen. .. ^Ikbung erfolgt gemeindetveise Die Ausführung att Erhebung liegt den Gemeindebehörden oder den zu diesem «wecke ernannten Sachverständigen oder Vertrauensleuten ob /m».»o-Dbe Erhebung erfolgt grundsätzlich durch Ortslisten wSlÜIu' ' ? ie Landeszentralbehürden können bestimmen, ln- U^it neben oder an Stelle von OrtÄisten Fragebogen zu vor- wenden sind. tl** Lm'beszentrolbchörden sind berechtigt, die Erhebung erstrecken und sonstige ylenderungen der *9 Wr^iMaß vo^'fck^e^"' insbesondere statt Hektar ein 8 6. Die Herstellung und Versendung der Drucklack-en erfolgt durch die Landeszentralbchürdeu. 8 6. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu be- treteil und Messungen vorznnehmen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts- oder Steuerbehörden einzuholen. 8 7. Die Landeszcntralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Dem Kaiserlichen Stattstischen Amt sind die Ansnährnngs- besttim nun geii bis zum 10. Juni 1917 einzusenden. 8 8. Die Laudeszentralbehörden haben eine nach Bezirken der unteren Verwaltungsbehörden gegliederte Zusammenstellung übeil die Ergebnisse der Erhebung «Muster 2)*) dem Kaiserlichen Sta- ttsttsehen Amte bis zum 20. Juli 1917 einzuseuden. § 9. Die Reick>skartosselstelle wirb ermächtigt, eine besondere Erhebung über die Ernteflächen beim feldmäßigeu Anbau von Frsth- ßartofseln vorznnehmen. Sie erläßt die näheren Bestimmungen. Die Vorschrift im 8. 6 findet entsprechende Amvendunn. 8 10. Betriebs Inhaber oder Stellvertreter von Betriebsinha- !krrr, die vorsätzlich die Angaben, zu dtiunr.sie auf Grund dieser Verordnung und der zu ihrer Ausführung ergehenden Bestimmungen verpflichtet sind, nicht oder wissentlich ui,richtig oder nnvolh- wmdig machen, tverdeir mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. Betriebsinhaber oder Stell r>ert roter von Betriebsinhabeni, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie aus Grund dieser Verordnimtf und der zu ihrer Ausführung ergehenden Bestimmungen verpflichtet srnd, nickst- oder unrichtig oder nn voll ständig macksen, iverden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bchraft. 8 1l. Die durch Bundesratsbeschluß vom l. Mai 1911 vvrge- schrrebene Anbauerhtcknng kommt für das laufende Jahr in Wegfall. 8 12. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1917. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. rvcrannrmaiyung über eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1917. Vom 24. Mai 1917. _ j8 llr Ausführung der Verordnung des Bnndesmtes vom 20 Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 413 ff.) wird nach deren 8 7 das Folgende bestimmt: . J der Durchführung der Erhebung im Großherzogtnm wird dre Großh. Zentralstelle für die Landesstatisttk beanstrugt. Sre ist demgemäß befugt, die hierzu erfordert ick-en Anordnungen zu treNen, auch hat sie die Herstellung und Versendung der Drucks sacken vorznnehmen. Nicken den Ortslistzen sind Fraglckogen zu verwenden. 8 2. Zuständige Behörde im Sinne des 8 6 der Verordnung smv in den Städten der Oberbürgermeister oder Bürgermeister, in den Landgemeinden die Großh. Bürgermeisterei. Dar m st a d t, den 24. Mai 1917. Grvßherzogliches Ministerium des Innern _ I. V.: Schliephake. Bekanntmachung über Ammoniakdünger. Vom 18. Mai 1917. ~ wnuw oes Y 2 vit y). 2 Satz 2 der Bekanntmachung über Sttckstoff vom 18. Januar 1917 Reichs Gesetzbl. S 59) wirb bestt'mmt: § 1. Zur Ueberwachung des Verkehrs mit Ammoniakdünger wird eine Uebenvachungsstelle für Mnoniakdünger gebildet. Dke Ueberlvack^mgsstelle besteht aus dein Bor-sitzenden, eünm Stelk- Vertreter das Borsi'.tzenden und einem. Verwaltnugsansschusse. Sie untersteht der Aussicht des Kr-iegseruähriin^anttes. Ter Präsideut des Kriegsernährunsamtes ernennt die WU* gflieiM'r und bestiimnt das Nähare über die Leitung und Zusammnp. setzung der S-teile und über den Geschästsgang. § 2 Wer Antmoniakdünger herüellt, bedarf voni 1. Juli 1917 ™ ol- m C 11 der Genehnttguug der NebertvachmigHstelle. Die U eber>oachmigsstelle kann ive-itere Bestimuumgen über den Absatz von Amuioniawünger erlassen. 8 3. Zwviderlwndlnngen gegen die Voischräft im 8 2 Mn. 1 oder die aus Grund des Z 2 Ws. 2 e'ckassinen Besttmmuugon' werden nach § 3 Nr. 1 der Bekanirt»nächrng über Stickstoif vom 18. Januar 1917 (Reichs-S. 59) mit Gefängnis bis zu einein Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehute.nstmd Mark oder Mt einer dieser Strafen lxgtraft. Reben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dein Täter gehören oder nicht. 8 4. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Togo der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamts, von Batocki. Betr.: Freiwillige Ablieferung von /Hafer an die Heeresvevi Wallung. An die Großh. Söfirocrmciftevcieu der Landgemeinden ' des Kreises. Laut Mitteilung deS Königl. Proviantamtes Hanau vom 1. Juni 1917 kann deiijenigen Landioirten, welche freiwillig Hafer an die Heeresverwaltung abliefern, die gleich Geivichsmenge Kleve gegen Bezahlung abgegeben »verden. Der Preis der .Kleie ist uns -noch nicht bekannt gegeben worden. Mir beantragen Sie, das Vor sie tuende alsbald zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und »videNwIt auf die Wichtigkeit der frei-, willigen Vergabe von Hafer aufmerksam zu »nachn. Bei einigere maße»« gutem Willen ist es inüglich, die Pferde der Landwirtschaft mit Klee nird Grünsntter durchtznlralten. Wer von der Vergünstignng der Rücklieferung von Kleie Ge- brartch mack)en loilt, hat dies bei Ihnen anzumelden. Die hierdurch für Ihre Gemeinde erforderlich Gesamtmenge an Kleie ist uns alsbald berichtlich anz-nzeiigen. ^Ler dieser Berichts-Auflage nicht nachkonimt, verivirkt den 'Mspvuch m:f Kleielieferrmg fürs seine Gemeinde. G i e h c n , den 4. Juni 1917. Grvßhcrzogliches Krcisamt Gießen. Or. N s i n g c r. Betr.: Die Beschaffung landwirtschaftlicher Maschinen. An den Olil-rl'ürgk'rmeistk'r zuGießcn und dir Grüsch. Bürger- meistereien der Landgemeinden des 5lreises. Nach Mitteilung des Kriegswirtsck-aslSamtes in Frankfurt«. M. stehet« eine Anzahl landtvirtschaftlicher Maschine«: und Geräte aus den besetzten Gebieten zur Verfügung und können den Landwirte,« unmittelbar durch die KriegÄrnrts-chastsämter zugesührt iverden. Es stehen versandbereit zur Verfügung: Grasmähmaschinen Mc. Connick, Massev, Harries, Osborne - Deceing, Johnston u. a. zum Preise von 150 Mk. das Stück. Getre ide n« ä he r Me. Connick, Wood Albion 20O Mk. das Stück. Binde «n ahm aschinen Mc. Connick, Massel), Harries, Deceing .. 600 Mk. das Stück. Henrechen (fraiizösischer, englischer und amerikanischr Herkunft) ..75 Mk. daS Stück Heuwe n de r, tzkrbelfhstem (verfchd. Herkunft) 75 Mk. das Stück. Schwa d e n w e n de r.150 Mk. das Stück. Die Maschinen «vurden in de«, Heereswerkstätten gründlich «pariert und befinden sich in mit brauchbarem Znstatide. Die Ladungen iverden dem Kriegswirtschaftsamt in Frankfurt a. M. frachtfrei zu gesandt. so daß die Frachtkosten für die Empfänger nicht bedeutend sind. Sämtlich Anforderungen l-aben durch un5 zu erfolgen. Bei Abnahme der Maschinen «st von dem Empfängr'r der Preis m bar an das Krieaöwirtschastsamt Fraiikfurt a. M. zu zahlen. Um einen Handel mit diese«: Maschinen ansznschließen, muß jeder Käufer eine vom Bürgermeister ansgesüllte Beschinigung vor- legen, die besagt, daß der Käufer Landlvirt ist und die Maschine in eigner Wirtschft benötigt. Borlänfig stehen znsamnren etwa 20 Maschinen zur Verfügung, die jedoch nicht ans einer Sorte, sondern ans den vorgenannten/ sechs Sorten zusammengestellt sind. In absehbarer Zeit köirnen auch noch folgende neue Maschinen zun« Versand gebracht werden: Lieferzeit in 8 bis 10 Tagen: eine Anzahl Grasmähmaschinen „Deceing" und Mc. Connick Osborne Lieferzeit in etwa 6 bis 10 Wochen: weitere Grasmähinafchinen „Deceing". Bon diesen ne««en Maschinen stehe», etwa 100 Stück zur Vcr- fügung. Smntliche Maschinen lvcrden auf Wunsch mit Handablagen vum Getreide «nähen versehen. Der Preis für obige Maschinen ist einheitlich frei Bahnstation . (wir vor.). 300 Mk leim* Handhabe kostet besonders. ..55 Mk. Diese neuen Maschinen sind nicht fertig montiert, »mder» «n ühven Originalkastenpacknngeir. FaNs die Aufstellung durch den Käufer nickst selbst erfolgen kann, so stehen die Maschinen ausgleichstelkeu mit den von ihnen zu bezcichnendln« Werkstätten ^ir Vernignng. Auch die «genoffenschaftlick>en Zentralstellen u«tb D^uPttU'nvsscnschfte«i würden« in Frage kornn.en, »nenn es sich mn Einlagenkug der ^Naschiiiei«, oder um Monteure handeln sollte. Der Annieldung etwaigen Bedarfs wird unverzüglich, dir zum 8. Juni *9*7, vorm. 9 Uhr entgegen^ ge 1 ehe n. Fehlanzeige ist erforderlich. Gießen, den 2. Juni 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V : H e rn m e r d e. Bekanntmachung. Betr.: Zurückstellungs-, Versetzarngs- und Benrlanbungsgestrche. Es lvird ernerrt darauf bingewiesen, daß Zurückstellung^ und Beurloubiiirgsgesuch rechtzeitig und ausreichrrd begründet urrd zwar, soweit es sich uni landw>rtsck)aftliche Betriebe handelt, unter Veelinnwrlng der vorgeschrtebenen Formulare bei dem Unterzeichneten eingereicht hverderr müssen. Be« den durch Fachoffiziere des stellv. General kon «in arrdoS geprüften Betrieben verbleibt es bezüglich der Gesuch' bei deni seitherigen Verfahren. Die Einreichung von Gesuck)eu an andere Dienststellen Kriegs- «nuiijtcriuul, Genervlkoininandos. .KriegSautt Kriegswirtschftsmnt, Trrippen teile usw.i n,uß uirtcrbleibeu; sic führt lediglich Verzöge- rimg in der Entschiduing herüei, weil die Gesuche erst an ««ich uckeder zurückgegeben iverden. ^ Es wiÄ> ferner darauf hingewieseu, daß jeder zurückgestellle Welwpkllchtige mit Wlauf der ihrn gewährten Zurückstellung sofort eingestellt werde«: kann. Es ist deshall« unbcdiugt erforderlich, für den Fall, daß noch dringende Zurückstellungsgründe vorlregen, E neues Zurückstell nngsgesuch so fnlhzeitig einzrneichen, daß die Entscheidung über dasselbe noch vor Ablauf der bisherigen Zurückstell nngs fr« st zu erivatten ist. Gießen, den 1. Juni 1917. Ter Zivilvorsihende der Ersatzkommission des Kreises Gießet I. V.: He mm erde. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden dcö Kreises. Ich erstich, vorstehende Bekannlniaching ortsüblich zu öffentlichu. E§ ist Ihrerseits besonders auch darauf zr« achten, daß die zu ZnrücksteNungcn und B-eurlauburrgri« von Landwirten vorgeschriebe'ne»: Formulare verwendet werden. Ans die Beachtung der hierüber ergangenen Verstigungen n*ird nochmals ^besonders hinge«'iesen. Im Interesse einer schnelleren Bearveittmg urrd Erledigung der Anträge ist es gelegen, lveiin die vorgeschiebenen Forn«ulare genm: nach dein Vordruck beantlvortet werdün. Gießen den 1. Juni 1917. Der Zivilvorsitzeilde der Ersabkominission des K"re«fes Gießen. I. B.: He mm erde. Betr.: Veipflegung der Leihpferde. Au den Oberbürgermeisttr zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Von den Truppe«:teilen «vird darüber geklagt, daß die an die Laiidwietschst ansgeliehene«: Militärpferde auf kürzlich statigchab- teu Nevisio«:eu teilweise in eiuein außerordeiitlich schlecheu Futter- zustand angetroffeu ivorden sind. Vielfach schiene«« die Pferde Mich schlecht gepflegt und nicht mit der nötigen Sorgfalt beliaadelt zu sein. Es «nutz darauf austnerfsau« gvinacht «verde««, daß die Gemeinden und Lalldwirte, denen Pferde übertlnesc«: tvurden, die Verpflichtung haben, für entsprecl?ende Fütterung und Haltung z«« sorgen. Sollte es Gemeinden oder einzelnen Landwirte«: nich möglich sein, aus eigenen Bestände«: die erforderlich«« Futteriirittcl zur Ve« Pflegling der Leihpferde aufzubringen, so k-cuui Futter —' »me bereits durch unsere Bekanntmachung vo«n 12. Mai 1917, im K eeiMatt Nr. 82. ausfülnlich dargelcgt — bei bcn Proviantäiiitern entnommen wer den. Anineldungen firtb an die La 11 dwirts chastÄka>nmer Dnrnistadi zu r-ichben. Sie »vollen die örtlich« Wirt sch stsanSschüsse hieraus ausn«erk sam «nachn, sie insbesondere nochnkals über den Inhalt des oben er»vähnten Ausschreibens von: 12. Mai unter richten und daraus lu »veisei«, daß iit Zukunft Pferde, die in schlecher Bersasiung be. d Revisionen angetrosfen werden, «innachichtlich sofort znr«ickge.>e tvirden. Die übernominene Haftung wird hierbei ebenfalls in E^:ei.- rnng gebrach. Gießen, den 2. Ju»«i 1917. Grvßherzoglichs Kreisamt Gießen. I. V.: H em in er de. ZwiNingsrnnddnick der BrÜhl'schen lln'v.-Buch- und Steindrnckere« N Longe. Gießen.