ssSjMji« KZi| - JMjp nr» £ i* d W w Pt— -vi _ ■9»*s*\£~g«£ ; 1Ö <«> 5 is^ei* - ’>—i w rtovCr -» v ß 8 A . ^_r© ■= • £-g.^i : o^ «j L s %***&£■■& slf- gas ^i!f UTJM .-•3^ § c Rr. 58 7. April. " '""NN3NillL)LS IS17 nMZbltlÜ für den I Z §1'. Jnhalts-Uebersicht: Durchführung der Nacheichung im Kreise Gießen. - Vollnülchverso rgung. — Errichtung von Wirtschaftsausschüssen. B e t r g*B" ö j ö I~ rKtiM 5 - ^°«F t» pj y tr s övo S jE5o 'S.. "N rB d ^ E u ' ? Bekanntmachung. und Gewichtspolizei und die Turchführutlg> der Nacherchung rin'Kreise Gießen. Tie in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nach- erchuna der im ebchpslichtigen Verkehr befindlichen Längen-und 6 luUrgkeltsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig- rerren, Hohlmaße, Gewichte und transportablen Harrdelswagen unter 3000 K ilo gramm soll im Kreise Bietzen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rund- reiseplan durchgeführt ioerden. Eichpflichtig sind alle diese Meß- gerate nicht nur int öffentlichen Verkehr, sondern auch im Han- delsperkehr, wenn er nicht in-offenen Verkaufsstellen statt- frndet, sc»vre rn fabrikmäßigen Betrieben, wenn sie zur Ernnttelung des Arbeitslohnes dierren. Tie Besitzer solche eich- Pflichtiger Meßgeräte haben dieselben, auch wenn sie schon geeicht ünd noch richtig sind, bei den örtlichen Eichtagen zur Nacheichung vorzulegen. Fässer, große oder ortsfeste Wagen und chrazisionsnießgeräte können bei örtlicheil Eichtagen nicht behandelt werden; sw lind vom Großh. Eichamt Gießen besonders zu behandeln. Tie Nacheichung macht den Besitze rrr irur unerhebliche Kosten, sofern nicht Revaratureii nötig sind. Die Eichibeamten dürfen solche Reparaturen Nicht mehr ausfübren. Tie Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt einzuliefern. Jeder Einlieferer hat zur Vermeidung von Verlusten uiid Ver- wearslungen ern mit seinem Namen versehenes Stückverzeichnis (Einlieferungsschein) mit einzureichen, wofür die Vordrucke ^, Bürgermeistereien oder beim Eichbeamten erhältlich sind. Bei Nichterfüllung dieser Forderung kann die Annahme zur Nach^ erchung abgelehrit werden. o, . ^4* ^6enstände, welche zu der vom Eichbeamten festgesetzten Belt nicht abgeholt worden sind, überirimrnt dieser bei seiner Abteile keine Verantwortung. Solche Gegenstärrde werden unter ent- fprecheirder Mitteilung dem Besitzer des örtlichen Eichlokals zurückgelassen, der jedoch ebenfalls keine Veraiitioortung für dereli Verbleib trägt. Einwendungen inüssen deshalb unmittelbar bei der Abholung der Gegenstände vorgebracht werden; spätere können nicht berücksichtigt werden. Solche Meßgeräte, die wegen ihrer Größe oder Befestigung anr Aufstellmrgsort oder aus ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf rechtzeitigen Antrag an ihrem Aufstellungsort in unmittelbarem Anschluß an den örtlichen Eichtag nach geeicht, sofern dadurch kein unverhältnismäßiger Aufenthalt entsteht. Für Eichung am Aufstellungsort ist als Zuschlag'zu den Gebühren in diesem Falle nur eine Gang gebühr vo n niindestens! 1 Msk. zu zahlen, während an anderen Tagen der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag von mindestens J5 Mk. erhoben werden muß. Ter Transport der Eichuormale geht in beiden Fällen auf Kosten des Antragstellers. Tie Besitzer eichpflichtiger Gegenstände habeii zur Vermeidung verzögerter Abfertigung die den betreffenden Geineinden zugeteilten örtlichen Eichtage zu benützen und — von ganz besonderen! Ausnahmen abgesehen — nicht die Wahl, statt dessen ihre Gegenstände bei dem Großh. Eichamt Gießen nacheichen zu lassen. Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien die Eichtage alsbald in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tageszeit und Anzahl der Pro Tag abzufertigenden Interessenten wird den Großh. Bürgerincistereien durch Großh. Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen. i ' \ f ; j ‘j'j Zur Durchführung der Nacheichung sollen örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge äbgchalten werden: Äom Großh. Eichamt Gießen aus:, *Jn Lollar: stir Lollar, Ruttershausen, Staufenberg mit Friedelhausen, Mainzler u. Taubringen am 10. April 1917. Treis a.d. Lumda: für Treis a.d. Lumda am 17. April 1917. Allendorf a. d. Lumda: für Mendorf a. d. Lumda und Climbach am 18. April 1917. x Londorf: für Londorf, Allertshausen, Kesselbach, OdAlhausen, Geilshausen, Rüddiugs Hausen u. Weitershanl anr 24. April 1917. Grüuberg: für Grüirberg, Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain ir. Reinhards Hain am 5. Jrmi 1917. fübel nr od: für Göbelnrod am 9. Juni 1917. Etting s h a ll. s e n: für Ettingshausen, Harbach, Queck- born, Münster u. Ober-Bessingeil am 12. Juni 1917. i l li n g e n: für Villingen u. Äonnenrod aiu 14. Jüni 1917. In In *Jn In ' * I n I n *J n &u n g Utphe, Jnhcide„"u. Tniis-Horlofs \nsbim2thunllllT 1 ' Rab«tsh-us-n u. ^26 I ^u!ui917 m: fÜl ^ eIIerg ^ im Obbornhofen am S ^ n 1 ^ bt>r f: für Langsdorf u. Bettenhaus^ am 27. Juni für Lich u. Nieder-Bessingen am 3. Juli 1917. I n VJI u schien h e l m: für Viuschenheim mit Hof Güll, Amsburg u. Brrklar am 10. Juli 1917. . * ^ n Juli 19^.7^ Ober-Hörgern u. Torf-Güll am *Jn Lang-Gö ns: für Lang-Göns esondere Aufnierksamkeit zuzw- weilden und die Ausschüsse bel Erledigung Ihrer Aufgabe nach Kiüftell zll unterstützen. Gießen, den 4. April 1917. Großherzoolicbes Kreisamt Gießm. I. B.: H e m m e r d e. ^Knaben* Penfionat Goethe fdiule Olten bock Realklaüen, oerbunden mit Vorlckule, erteilt einjdhrigenzeugnis ilen» ^ a. M. I ZwillingSruilddruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.