Kreisblatt für d«i Kreis Gietzen. «- s II. Januar _ Bekanntmachung einer Aenderung der Aussührungsbeftimmung^t zu der Verordnung, über den Verkehr mit Cumaronharz (Rlichs-Gesetzbl. S. 11- ). Vom 24. Dezember 1916. ^ m Der 8 5 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordumm über den Verkehr mit Cumaronharz vom 5. Oktober 1916 (Rnchs- Gesctzbl. S. 1125) erhält folgende Fassung: Die Erzeuger von Cumaronharz srnd verpflichtet, ihre ge- samt- Monatserzeugung bis zum 8. Mon-tstage des naMm Mo- nats, getremit nach den im § 2 genannten Arten, dem Knegoaus-- schusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette anzuzeigen. Die Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1917 m Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1916 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helffericb. _ - Bekanntmachung betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak. Vom 30. Dezember 1916. Auf Grund des § 3 Abs. 2, §§ 12 13 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Rerchs-Gesetzbl. L>. 114o) be- Msfühnmgsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 (Reicks-SKsetzbl. S. 1149) zu der Verordnung über Rohtabak werden wie folgt geändert: 1. 8 3 erhält folgende Fassung: ^ , , Tabak, dessen Erwerb einem Hersteller von Tabaterzeug- -nissen gestattet wird, darf mir entsprechend den Weisungen der deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakerzeugnissen Sitz Minden in Westfalen, verarbeitet werden. So lange die Zentrale keine andere Weisung erteilt, haben Hersteller von Tabakerzeugnissen von ihrer monatlichen Erzeugung für die Ventrale ebensoviel zur Berfüoung zu halten, wie sie im Durchr- schnitt der Monate Oktober, November und Dezember 1916 an die Zentrale zu liefern hatten. Tie zur Verfügung zu haltenden Mengen betragen indessen mindestens den nachstehenden Anteil der im Januar 1917 hergestellten Mengen: bei Zigarren zum Herstellerpreise bis einschließlich 90 Mark für 1000 Stück.60 v. H. bei Zigarren zum Herstellerpreis über 90 bis 130 Mark für 1000 Stück.25 „ und bei Rauchtabak.60 „ Tie Zentrale kann auf Lieferung der zu ihrer Verfügung PU haltenden Tabakerzeugnisse verzichten. _ Für die Zeit bis Ende Januar 1917 ist der Bedarf der Verarbeiter nach, den von ihnen in der. Zeit vom 1. Januar bis 81. Juli 1916 durschnittlich verarbeiteten, der Bedarf der Klein- meugenverkäufer nach, den von ihnen in dem gleichen Zeitraum durch,sckwittlich im Kleinmengenverkaus abgegebenen Tabakmengen Pu bemessen. Für die Zeit nach dem 31. Januar 1917 ist der Bedarf nadi folgenden Grundsätzen zu bemesen: bei Herstellern von Zigarren, Kau- und Schnupftabak ist die durchschnittliche Verarbeitung der ersten sieben Monate des Jahres 1915. bei Herstellern von Rauchtabak die durchschnittliche Verarbeitung der ersten sieben Monate des Jahres 1916 nach Abzug von 10 vom Hundert und hei Kleinmengenverkäufern die durchschnittliche Abgabe im Kleinmengenverkehr in den ersten sieben Monaten des Jahres 1915 zugrunde zu legen. Tie Auslandsgesellschaft kann auf Antrag der Zentrale ausnahmsweise den Bedarssanteil von einzelnen Herstellern von Tabakerzeugnissen, die ganz oder überwiegend mit Heereslieferungen beschäftigt sind, vorübergehend erhöhen und den Bedarfsanteil von andern Herstellern von Tabakerzeugnissen vorübergehend herabsetzen. Ter Beschluß über die Erhöhung des Be- darssanteils ist dem Reichskommissar zur Bestätigung vorzulegen: gegen die Herabsetzung des Bedarfsanteils ist Beschwerde an einen ans bem Reichskommissar und zwei vom Reichskanzler m bestimmenden Vertretern der Tabakindustrie zusammengesetzten Ausschuß zulässig, t. ß 6 erhält folgende Fassung: Auf die Verarbeitung, der Vorräte der Hersteller von Tabakerzeugnissen, die bei Jnkrastreten der Verordnung steueramtlich angemeldet waren, finden die Vorschriften im 8 3 entsprechende Anwendung. II. Tie Ausführungsbeftimmungen vom 27. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1200l werden wie folgt geändert: I.Jm ß 21 ist in Zeile 1 zwischen den Worten „gewalzten Rippen" einzufügen: oder geschnittenen oder gewalzten und geschnittenen. In Zeile 4 mrd 7 ist zwischen den Worten „gewalzte Rippen" einzufügen: oder geschnittene oder gewalzte und geschnittene. In Zeile 5 ist statt „deutschem" zu setzen: lllländischem. 2. In 8 22 ist in Zelle 2 hinter „walzen" einzufügen: oM schneiden oder schneiden und walzen. 3. Im 8 29 Abs. 1 jinb die Worte von ^ihrer nach, ihrer" biZ „gestatten" zu ersetzen durch: eines Jahresbedarfs gestatten: auf seine,Berechnung finden die Vorschriften im 8 3 entsprechende Anwendung. Berlin, den 30. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. _ Dr. Helfferich. ______ Bekanntmachung. Die auf Grund des 8 9 der Verordnung, den Vorbereitung^ dienst und die Prüfung der Polizeikommissäre betreffend, vom 31. Augusts 1907 gebildete Kommission zur Prüfung der Polizei- kommissäre setzt sich bis auf weiteres wie folgt zusammen: Vorsitzender: Großherzoglicher Regierungsrat Dr. R ei i n h a r t, Vorstand des Großherzoglichen Polizeiamts Darmstadt; Mitglieder: Großherzoglicher Landgerichtsrat Hoos, Darmstadt, Großherzoglicher Oberregierungsrat Hechler, Rat bei der Großherzoglichen Provinzialdirektion Starkenburg. D a r m st a d t, den 21. Dezember 1916. Großherzogliches Ministerium des Innern. ___ v. Homberg k ______ Betr.: Freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Mit Bezugnahme aus unsere Verfügung vom 16. Dezember 1916 (Kreisblatt Nr. 163 vom 19. Dezember 1916) benachrich- tigen wir Sie, daß auf Anordnung des stellv. Generalkommandos des XVIII. Armeekorps in Frankfurt a. Main die Frist zur freiwilligen Ablieferung der Fahrradbereifungen bis 5. Februar 1917 verlängert worden ist. Wir beauftragen Sie, das Vorstehende ortsüblich bekannt zu machen, und alle Fahrradtelle, nnt Anhängezettel versehen, bis auf weitere Verfügung auszubewahren. Tie Festsetzung eines oder nrehrerer Ablieferungstage bei unserer Sammelstelle (Lager der" Firma Baer L Wetterhahn, Liebigstraße Nr. 3 in Gießen) kann erst spater erfolgen, wenn wir genau unterrichtet sind, wieviel Fahrradtelle bei Ihnen abgegeben worden sind. Die Frist zur Einreichung des in unserer Bekanntmachung vom 7. Dezember 1916 (Kreisblatt Nr. 157 vom 8. Dez. 1916) verlangten Verzeichnisses wird bis zun: 5. Februar 1917 erweitert. Gießen, den 10. Januar 1917. Großherzogi nhes Kreisamt Gießeir. _ Dr. Usinger. _ Betr.: Verwertung der Walnüsse. An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Von Großherzoglichrm Ministerinm des Innern sind wir beauftragt worden, die zu führenden Verzeichnisse derjenigen-Personen vorzulegen, die Walnüsse abgeliefert und die Rücklieferung von Oel und Oelkuchen gemäß 8 10 der Bekanntmachung vom 14. September 1916 (abgedruckt Kreisblatt Nr. 121) beantragt haben, lieber die Führung .dieses Verzeichnisses gibt 8 2 der erwähnten Bekanntmachung näheren Aufschluß. Um dieser Auslage entsprechen zu können, fiitb die erwähnten Verzeichnisse und die Heber sichren der von jeder einzelnen Person abgelieferten Mengen an Walnüssen sofort an uns einzusenden. Gleichseitig machen wir darauf aufmerksam, daß bis jetzt trotz Erinnerung nur 31 Bürgermeistereien unserer Perichtsauflage vom 20. Oktober 1916 entsprochen haben. (Zu vergleichen Kreisblatt Nr. 134 vom 24. 10. 16 und Kreisblatt Nr. 144 vom 10. 11. 16.) Wir erwarten! nunmehr sofortige Erledigung dieses Berichts-Auftrags. Gießen, den 5. Januar 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. B e t r.: Tie Ausstellung der Gemeindevoransckläge für 1917. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie an die Gemarkungs-, Mark- und StistungSvorstande des Kreises. Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Gemeindevoran-, schlüge für das Rechnungsjahr 1917 alsbald zu beginnen imd für deren Vorlage bis spätestens 1. März lf. Js. Sorge zu tragen. Maßgebend für die Aufstellung sind die Vorschriften der Artikel 161 ff. der Landgemeinde-Ordnung urrd der Anweisung für die Aufstellung des Gemeindevoranschlags vom 26. Sept. 1913. Tie Beilage 4 — Uebersicht über das Gemeinden er mögen — kann auch, in der gekürzten Form (8 39 0 der V. A.) für 19 17 ausgestellt werden. Gießen, den 8. Januar 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ■ I. V.: Hemm er de. 2 jö c t r.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl; hier: S^averstarbeiterzulagen an Bauarbeiter in her Rüstungsindustrie. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großki. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Sollten Bauarbeiter der Rüstungsindustrie in Ihrer Gemeüwe beschäftigt sein, so wollen Sie diese uns» binnen 1 Wvche Mitteilen. Gießen, der: 9. Januar 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Langermann. B e t r.: Notstklachtmigen. * An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Ueber die vor Genehmigung einer Notschlachtung oorzuueh^ meude Lebendbeschau ist ein Zeugnis vorzulegen, das genau das Allgemeinbefinden und die innere Körpenvärme des Tieres angiebt. Ta uns wiederholt ungenügende Zeugnisse vorgelegt worden sind, wollen Sie die Fleischbeschauer entsprechend bedeuten. Gießen, den 9. Januar 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __ I. V.: Lang er mann. _ Bekanntmachung. Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Rendel Kreis Friedberg. Tie Manl- und Klauenseuche in der Gemeinde Rendel Kreis Friedberg ist erloschen. Gießen, den 5. Januar 1917. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V.: D e m m e r d e. _ Bekanntmachung. Wir sind veranlaßt, nachstehende Polizeiverordnung zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Gießen, den 8. Januar 1917. Großherzoglichcs Polizeiamt Gießen. Hemmerde. Polizei-Berordnung das Rodeln im Kreise Gießen betreffend. Auf Grund des Artikel 78 der Kreis- und Provinzialverordnung vom 12. JnNi 1874 wird nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Krchs Gießen mit Genehmigung des Großherzog- lichen Ministeriums des Innern vom 16. Januar 1911 zu Nr. M.d.I. 969 verordnet, was folgt: § 1. Auf allen Rodelbahnen im Kreise Gießen dürfen nur Rodelschlitten, die mit höchstens zwei Personen besetzt sind, benutzt werden. Bobsleighs sind unbedingt ausgeschlossen. Ebenso ist das Aneincmderhäugen mehrerer und das Benutzen schadhafter Rodelschlitten verboten. § 2. Das Rodeln auf sämtlichen Kreisstraßen des Kreises sowie das Kreuzen chauffierter Fahrbahnen mit Rodelschlitten ist verboten. Weitere Verbote können vom Großh. Kreisamt und Großh. Polizeiamt Gießen nach Bedarf erlassen werden. Die Bekanntmachung solcher Gebote erfolgt im AmtSverkündi- gungsblatt. 8 3. Innerhalb der Stadt Gießen und der Ortschaften des kkreises ist das Rodeln auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere auf deren Fußsteigen, gänzlich verboten. § 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, sofern nicht nach anderer: Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Desgleichen werden Eltern, Vormünder und arrüere Personen, deren Aufsicht Kinder unter 12 Jahren anvertrant sind, auf Grund des Art. 44 des Hess. Polizeistrafgesetzbuches wegen Zuwiderhandlungen ihrer Pflegebefohlenen zur Verantwortung gezogen, falls sie es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen. 8 5. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gießen, den 12. Januar 1911. Großherzogliches Kreisamt Gießeil. I. B.: Welcher. Bekanntmachung. B e t r.: Preise für Satzkarpsen. 1. Die Genehmigung des Absatzes von Satzkarpfen unter 1 Pfund und von Satzschleien unter dem gesetzlichen Mindestmaß oder, wo ein solches nicht besteht, unter 1 / i Pftmd, soll allgemein ohne Preisbindung erteilt werden. 2. Der Absatz von Satzkarpfen von 1 Pfund und darüber darf nur zu demselben Preis erfolgen, wie der Absatz von Hpeisekarpfeu (Mk. 125,— plus Zuschläge). In Ausnahmefällen kann die Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertung einen höheren Preis auf Antrag bewilligen. Sie ist hierbei an die Zustinrmung des Reichskornmissars für Fischversorauug im einzelnen Falle gebunden. Die Zustinrmung wird nur in Ausnahmefällen erteilt werden und nur, falls von der Ortspolizeibehörde bescheinigt ist. daß die Aussetzung in Teichen tatsächlich erfolgen wird, wobei die Flächengröße der zu besetzenden Teiche auzugcben ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Örtspölizeibehörde von dem Zeitpunkt des Eru- treffens der Satzfische so rechtzeitig zu verständigen, daß eine Kontrolle der Besetzung möglich ist. Berlin, -den 29. Dezember 1916. Kriegsgesellschaft für Teichfischverwerwug. Klee. __ Gewinn-Auszug; der 9. Pr^ussisch-Siiddeutsctien (235. Königlich Preuss.) Klassen-Loiterie 1. Klasse. 1. ^leliuDgatag. fl. Januar 1917, inf Jod« gexogeue Ncmratr find awel gleich hohe Gewinne gefallen, and awtr Je einer anf die Loa« gleicher .\oinmer In den beiden 4btetlan^en I cb4 U (Ohne Gewähr.) (Nachdruck verholen.) In der Vormitiagsalehung wurden Gewinne Uber bO Mark gezogen 4 Gewinne tu 1000 M 97210 177977 t Gewinne au 600 M 167400 6 Gewinne zu 400 U 38363 70069 77229 18 Gewinne au ?00 M 33718 92507 95158 111073 122003 1305a7 189506 197208 207649 24 Gewinne au 200 M 3235 3638 13450 46308 48563 66461 76054 134964 146123 107992 176817 185364 78 Gewinne au 100 M 8967 6943 7760 12020 10623 16873 19077 20912 38061 38245 42731 45774 00862 62795 79764 84248 88328 103618 107438 107907 106600 110494 120313 122752 131332 134952 137432 138003 140166 167604 164420 166041 107682 171214 175136 190559 194563 198620 199807 In der Nechmirtagealehung wurden Gewinne Udtz, M Hark gezogen. t Gewinne sa 60000 M 96193 0 Gewinne nt 10000 li 6658 t Gewinne sa 1000 M 16736® i ft Gewinne *u SOOO M 7891» 1 Gewinne n 500 M 66643 4 Gewinne au 400 M 82337 164370 . 10 Gewinne au 300 M 16350 69604 llfOGI 100004 184363 < 28 Gewinne au 200 M 7797 10022 67617 94910 108298 132917 136241 140990 141636 1 71963 17888t 104481 211339 88 Gewinne sa 100 M 1368 9261 11062 13767 14348 16067 18861 62661 03046 40527 66469 02791 66438 TI460 75401 76814 80403 81150 87210 00191 »0634 96232 112365 112722 119660 129006 130830 134314 136193 140007 142031 144044 144714 146760 163068 158473 169775 160673 162441 163910 173604 177145 181682 181690 ___ Bekanntmachung. In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Birkenstock Le Schneider, Gießen eingetragen- Die Prokura des Technikers August Becker in Gießen ist erloschen. 383 B Gießen, den 6. Januar 1917. __ Grobherzogliches Amtsgericht. _ Bekanntmachung. Der vom Gemeinderat durchberateue Voranschlag der Gemeinde Lumda für 1917 Rj. liegt vom 12. Januar 1917 ab eine Woche lang auf unserem Bureau offen. Es werden Umlagen erhoben, zu denen auch die Ausmärker beizutragen haben. >89 Lumda, den 9. Januar 1917. Großh. Bürgermeisterei Lumda. _ Schultheiß. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Jan. 1917 L - - 2 .« >-» 2 © 2 H a a L *3 3V H JS -2 v •» 3 05 Z.Z «O 3 5$ 3 de %> L J3 « if L 2 ÖD I S v 0 1 ä aud RJ« 5; g *11? i-'i Wette, 10 . 8 - 1.9 42 80 _ _ 10 Bed. Himmel 10 . 9" 1.0 45 91 — - 10 bchneesall 11 . 7" r 0,9 i. 6 ; 91 10 9 Höchste Temperatur am 9. bis 10. Jan. 191? — 3,0*'01 Niedrigste , . 9. « 10 . . 1917 - 0.7'0. Zwrllingörunddruck der Brübl'ichen Unw.-Buch- und Steindrnckeret. R. Lange, Gießen.