Armblatt für m Kreis Sietzen. Nr. 137 13. Oktober 1916 Bekanntmachung. Betr.: Höchstpreise für Gemüsekonserven. Ter Bevollmächtigte des Reichskanzlers hat die Beschlüsse unseres Ausschusses vom 30. und 31. August 1916 genehmigt. Wir bringen hierdurch die Höchstpreise für die Fabrikation «ud den Kleinhandel für Spargclkonserveu, Erbsenkonferven und Konserven ans gemischten« Gemüse zur Kenntnis. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß das Absatzverbot für Genuisekonscrven ul«d FaUwhucn, das am 9. September 1916 ergangen. ist, durch die gegenwärtige Bekanntmachung nicht aufgehoben wird. Tie Fabrikationspreise betragen für die 7i Normaldose von £K)0 ccm Rauminhalt: Riesen sta u gen spa r gel 10/16 , ...... 1,86 Mk. Stangenspargel, extra stark 20/24 ^ . r - . - - 1,75 „ Stangenspargel, sehr stark 28/30 , . 2 . . 4 . 1,65 „ Stangen spar gel, stark 34/38 . . ^ 2 . . . 1,56 „ Stangenspargel, mittelstark 40/45 ^ 2 . • • • 1,45 „ Stangenspargel 50/60 ^ 1,25 „ Stangenspargel, dünn über 70 t £ s . . 1,00 „ Riesenbrechspargel.1,45 „ Brech spar gel, extra stark .. . § . * z . . . . 1,40 „ Br eet spar gel, stark ^ 1,30 ,, Breck^pargel, mittel.1,15 >, Brechspargel, dünn .. . 0,85 „ Brechspargel, ohne Kopse (lange Abschnitte) . . 0,80 „ Spargelabschnitte .. . 0.60 „ Spargelköpfe, weiü, sehr stark, stehend ...... 2,65 „ Spargelköpfe, extra stark, liegend. . 2,20 „ Spar gel köpfe, grün, liegend ..1,20 „ Kaiserschoten (junge Erbsen, extra fein), Ungegrünt 1,60 „ Kaiserschoten (junge Erbsen, extra fein), gegrünt . 1,70 „ Junge Erbsen, sehr fein, ungegriint.1,45 „ JUnge Erbsen, selir fein, gegrünt . 1,56 „ Junge Erbsen, fein, .. ? 1,25 „ Junge Erbsen, mittel fein „ . . . r . . . . 0,90 „ Junge Erbsen ... • g • 0,70 „ Suppenerbsen .> 5 a . 0,65 , f Junge feine Erbsen mit Karotten . . . . . . . 1,20 ,> Junge Erbsen, mittelfein, mit Karotten*) £ . £ . 0,80 „ Leipziger Allerlei, sehr fein ^ . 1,50 „ Leipziger Allerlei, sein. 1,30 „ Leipziger Allerlei, mittelfein . . . ..1,00 ,, Leipziger Allerlei.. 0,80 „ Tie Preise der größerer« und kleineren Packungen sind dement spceä-errd. So kostet die 7i Tose das Doppelte der 7i Tose, Weniger 5 P^. Tie Vs Dose kostet die Hälfte der 7i Dose zuzüglich 7 Pfg. Tie Preise verstehen sich netto Kasse, ab Station des Herstellers, ausschließlich Kiste. Tie vorstehender« Preise s«r«d Höchstpreise. Die Fabriken sind angehalten, nachzukalkulieren, um festzustellen, ob sie nicht billiger zu liefern imstande sind. Tie Höchstpreise im Kleinhandel werden in folgender Weise festgesetzt: Es wird zunächst ein Pauschalsatz von 5 Pfg. für die 7i Normaldose vor« 900 ccm Rauminhalt als Vergütung für Fracht, Rollgeld, Kosten der Rücksendung der Verpackurrg Md dergleichen aufige-> schilagen. Tiijeser Zuschlag von 5 Pfg. verdoppelt sich be« dev */i Tose, ermäßigt sich bei der 7a Tose aus die Hälfte und so fort. Ter Kleinha r«delshöchstpreis ist bei Konsum ge müsen ««m 20 Prvz., bei Luxusgemüsen um 30Proz., höher als die sich hierdurch ergebende Summe. Zu bei« Luxusgemüsen werder« von denjenigen Konserven, deren Fabrikationshöchstpreise bisher be- stimmt sind, gerechnet: Riesenstangenspargel, Stangenspargel, exttastark, Stangei« spar gel, sehr stark, Stangenspargel, stark, Riesen brechspargel, Brechspargel, exttastark, Brechspargel, stark, Spargelköpfe, weiß, sehr stark, stehend, Spargelköpfe, exttastark, liegend, Bon Erbsen die Sorten: Kaiserschoten (extrafein), sehr fein u.fein, Leipziger Mlerlei, sehr fein. *) Anmerkung: Junge* Erbsen mit Karotten in Würfeln würden dementsprechend 0,65 Wk. kosten. Der Geschäftsführer. Unter der Voraussetzung, daß die Fabrikattonspreise d«e o< angeführten Höchstpreise sind, betragen hiernach die Kleinhnide Höchstpreise für die 7i Normaldose 900 ccm Rauminhalt: Riesenstangenspargel 10/16.2,47 Iftt, Stangenspargel, extra stark 20/24 ....... 2,34 „ Stangenspargel, sehr stark 28/30 ....... 2,21 „ Stangenspargel, stark 34/38 . . ^ . , . . . 2,08 ,, Stangenspargel, mittelstark 40/45 . 1,80 „ Stangenspargel 50/60 . 1,56 „ Stangenspargel, dünn, über 70 . .1,2; „ Mesenbrechspargel ..1.95 Brechspargel, extra stark.l’89 „ Brechspargel, stark. . 1,76 „ Brechspargel, mittel.1,44 Brechspargel, dünn.1,08 „ Brechspargel, ohne Köpfe (lange Abschnitte) .... 1,02 „ Spargelabschnitte . '.0.78 „ Spargelköpfe, weiß, sehr stark, stehend.3.51 „ Spargelköpfe, extra stark, liegend . . . 2,93 „ , Spargelköpfe, grün, liegend . * ... >. ... 1,50 f -, Kaiserschoten (junge Erbsen, extra fein), ungegrünt . 2,15 „ Kaiserschoten gegrünt.2,28 „ Jtinge Erbsen, sehr fein, ungegrünt.1,95 „ Junge Erbsen, sehr fein, gegrünt.2,08 „ Junge Erbsen, fein.1,69 „ Junge Erbsen, mittelfein . -.1,14 „ Junge Erbsei«.0,90 Suppen erbsei«.0,81 ,a Junge feine Erbsen mit Karotten.1,50 „ Junge Erbsen, mittelfein, mit Karotten . ... . . 1,02 „ (Jm«gc Erbsen mit Karotten in Würfeln .... 0,84 „ Leipziger Allerlei, sehr fein.. . . . 2,02 „ Leipziger Allerlei, fein.1,62 „ Leipziger Allerlei, mittelfein.1,26 „ Leipziger Allerlei.1,02 „ Die Benennungen der Konserven ur«d die Beschaffenl)eil des Jirhalts sind durch die seit Jahren geltenden Geschäftsbedingungen der Obst- und Gernüjekonservenbranche im Jnlandsverkehr sestge- legt. Abdrucke der Geschäftsbedingungen sind gegen Erstattung dev Selbstkosten von der Unterzeichneten Gesellschaft zu beziehen. Braunschweig, den 25.September 1916. Gemüsekonserven-Kriegsgesellschast mit beschränkter- Haftung. Or. Kanter. Bekanntmachung. Betr.: Erhaltung des Pferdebestandes in landnnrtschaftlichen Betrieben. '' Die Frühjahrsbestellung und die Einbriitgung der Ernte 1916 hat sich nur dadurch ermöglichen lassen, daß das stellv. Generalkommando in seinem Pferdebezirk — dein Grv ßber z ogj-? 1 n m He s s en , de m D il l -, R he i n g a u -, U n 1 e r ta u n u Ä Obertaunus- und Oberlahn kreis, den Kreisen Biedenkopf, Wetzlar, Wiesbaden, Frank urta. M, H ö ch st a. M., Usingen, Hanau, Fulda, Gelnhausen, Schlüchtern, Gersfeld, Hersfeld, Hünfeld, Mar-? bürg, Kirchhain, Ziegenhain — sämtliche verfügbaren Pferde (zur Einbringung der Ernte waren es über 1150) ausge-, liehe«« hat. Dieses Ansleihen hat auch für die Herbstbestellung! stattgefunden ««nd wird auch, sowcht es in den Kräfte«« des Gte-- neralkommandos steht, bei der Frühjahrs besteltting 1917 statt-? ftnden. Angesichts der Tatsache, daß bei der reichen Futter mittel ernte ein Zwang zmn Verkaufe von Pferden vor Eintritt des Winters — nnc int Vorjahre — nicU v^rliegt, hat es das Gen er ulkend? mando aber im allgernein-wirtschaftlichen Interesse nicht gutgeheißen, wenn Landwirte im Berttauen auf seine, ihrem UmfcmgH nach nicht im voraus einzuschätzende Unterstützung in« Frühjahr- nach Beendigung der Herbstbestellung ihre e «gelten Pferde verkaufen- um aus den derzeitigen hohen Werde preisen Nutzen zu ziehen^ Bon dem Verbote, Pferde aus einem Kreise in den anderen zu verbringen, hat das Generalkomntando nrft Rücksicht auf die Ich- teresjen anderer Berufszweige abgesehen, wird aber im FrühjaO: 1917 die Genehmigung aller aus den Kreisen der Landwirtschm! eingehenden Gesnche um Entleihung von Pferden z««r Felderbestellung von der Bescheinigung des bett. Kreisamtes abhängig macheitt daß der Anttagsteller seit dem 15. September 1916 seirten Bestarch a«« dreijährigei« oder ältere«« Pferden, sowdit es sich nühst um dU Abgabe zu Schlachtzwecken hartdelt, nicht verrirrgert hat. Gießen, den 9. Oktober 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. Pr, Bekanntmachung * ui * lber Cia Vom 9 . Oft. 1910 wÄSS'hfaÄ 0 “ 1 "* tK ' 1 ' 3 " ,lftn wm “ 5 ' lu “ ll ' t u,u! >"ui> ^1 Tie Geflügetlxilter dürfen die Eier, die sie tunt V..,ka„k tnlintT -inrr 9 ?, Ä* derfvnen nbio^n, die m>n uns durcl: Er! tetlinuv enter .luiMtvi£fiirtc aulet Aufkäufer bestellt ititb Me rtK' Uiiff&ufci* bestellten Personen sind mm 'Huf 3 Nun wt, feem bei den ÖWfliifldbaltent bcfu'n; fic ImIhm! bie lön »Ära' Gla ’ 1111 b, '‘ ' llr m " '■ ö ° ä,rf mid > Ktc Sominri.. Tu oamneeiuclteu baden die bei ifyricn abgeli-serten Ei ei ^^Eez-strsl« ober der Am bief« Ixstnmm..,, . .J ? \i c Bestellung als 9tuffäiifcr erfolgt auf An Iran nack Sfc^SntMaflärfcH? 1 ® ** r Bürgermeisterei, in deren Bezirk det «ntiaastelter seinen Wohnsitz bat » VVMänfer sollen Eiechändler, Haichels Mid Botenfrauen ^rden. außerdem können auch Geslügel- »mdtveraiw. ^tvlSerneit u. a. Melassen lirtrben. fkn/erri|S ^en Kreis ober kleinere Bezirke wird eine Sammel- Als Inhaber der -Saminelstellen sollen nach Anböruna d«-^ -rrstanl., get: G w btzerzoglrej-en Kreisamtes in erster Linie Händler -^rden, die bereits vor dom 1 August 1914 acnverbS- ^fotxT ® ei ** rt * räu6cruns kNuoibeu Ober beit ff-rtwb Ar. «wü Ä-attifttÄS ",*? fctAac?a ta - us * dEveiskano trägt Name, Stand und Wohnort dos Inb.cheis wid ist vvn dieiem mit der Unterschrift zu verseben MuJn* bri - -b-sübung des Gei^rbes mibu- jfij'SL, ’£ r l, \£! lf verlangen ,orvohl den Geflügelhaltern wie den ^anuen b*r ^'.,zei imd beit mit der Ueberuniämng des Berkel rs Personen wie auch den samten d^E^sen. mi H ^suzo^n xrc llebertragnng der Ausweiskarte K^LtNst^LL« «E '"deren aus- ?^ Ä j5 e,te .? im ? v als Aufkäufer uub als Sanimclftenm- ^nbabei jfl lederzett imderruflich. insbesondere aber dann ,v-enn der Sammelstellen-Jnhaber sich in Aus- ^ ** unzuverlässig mixrtft oder bot m ^^knngeu ntcht nachkonunt Mit dem s?|»|ÄSia,ÄÄ? ÄS der gan Wc Bcrsaudschuue müssen tufthtenb »MchKMWSttL 4 lO Wafc sIr^ ^^’?. S J M-» 8 7 Absatz 2. 8 8 und iS. m b i?. 6 Mainz", bchimmf ® Crfot8m,Bäfteire «* »«((mbfciee toibfrtknbeIt^n«ÄtS cf, . imil, r ( '‘ n bie ' rt «ckmintmachuim zu. bon im« Ä m, Ä c t lwc ?} n «', «udere Sfcrfoiten als an bi* Aufkäufer beftei ">rd nZer, ohne von wtS als n- Kü Ä Lu & ; G ;r cn ^ aber den Enverb verinittelt, reh.ttansei^ MÄ^^ runam Jahre mch mit Geldstrafe bis zu Man - Ä5f "»er dieser Strafen bestraft. 'Laichest,stelle für^das Gkotzherzogtum Hessen. Be t r.: Berkeln mit Eiern " BarakW 5 ^. 7 "^''''« "l Wiffir " >",d dir drosch. SÄ S " Her 'Janöormtinben de! Kreises. öffenü rf t ^kam,d„achm,a u-oltcn Sic ortsüblich Ar- f bracht (ein. Wir Incisc,, insbe. ui d>c Grs,a^ll,.Ater ihre Ehrt nur an die. bird tf r *sÄr , ^t r ^.Äi'' > .»«NE. L»"des.Tierstellq ’- tn >» die 'Auswchskrte cchge, o£n OifJ? ent-äc« aus dem Widerruf nicht B^^Lrech?^^ der Bel'tellun^ befteV tHn l 6 - D«Auskäufer haben über ihre Aufkäufe Bücher zu führen der r*,g des Ankaufs, der Name >md Wohu«t d^ Äe'ttnd^dkrui^,.?.' il nh ? rHi ^ Duften Eier bervarqeht. r^fJ!, *' d^ Tier so dort bar zu bezahlen und auf Vor- lons^t ente Bestätigung aus-ustrllen. J 6a4,LHÄ" ,m8en § 6 9rite " ""»rechend »* die Eiese haben wöchentlich der Landes-Eiersiellc oder der >,»» N-,-r besknunten Sichle den Stand ihrer £fe kT.u einm Nfhmmten Zerthunkt mitzuteilen und die Eier in bandchsübbich^ &lserift-*> —- hi * i ux Ablieferung an die toSÄ ^ ^r Autkau^ bis zur Ablieferung Mi die Lau- H* -tr vifrJ*'' 1 ' ^ lC bestimmte Stelle die Sammelstelle 8?.,^!^„Ä^bNlng an^den von ift bezeichneten Empfänger der Ä; 4 iXm "' Wenn We ®"lendu„g von der San,. «• JA. dkn Aufkauf der Eier bei den Geflügelhaltern werden Uebersclweitnng den Widerruf als Au?. küus^u-lddreEmtztehnng der Ausweise zitr ^olge hat JL e ^^.breise ,verden den Sa nnnel stellen -Inhabern bekannt gegeben und sind von dielen den Aufkäufern mttzuteilem van 3 ^ ' £ k urfa 3i Ter erhalten bis auf weiteres eine Vergütung bjc öammdfteaen eine solche von U/ 2 Mnnig m T E Ei. Bo Ablieferung der Eter in handelsüblicher und ord» bk So'U'UElstelsen dem Aufkäufer Et mehr zu vergüten. für ^ C oder die von ihr bestimmte Stelle erhebt Tür das Et nne Gebühr von y 2 Pfennig. SÄ.^- C ^ ufc>iniff D r l>n ^rern mit der Eisenbahn oder Post «br ^nderol Befotderungsgelegenlieiten ist nur gestattet wenn der Verseiider ,ich durch seine Ausiveiskarte aiäods oder S ^ 'Üenu^K ^L^?es-Eierstelle (Versandschein) beiMt ^ ^^ Versandscheine w<'rden von der Landes-EierstÄe auf An. trag ausgc,teilt Ttc Anträge sind unter Vorlage der Äalei^ Aufdruck des Anrtsstempels auf die Be- glettpapie^ werden diese zugleich zum Bersandschein. §^ c bei Bost- und Bahnsendungen die Paketkarten und die FraWrrefe, bei anderen Sdrdungen die Rech- dnrä Err,','i y\ %r r/;.' W1 oqr ^ndes-Etersd-ll« ^rdilung einer ?lusweiskarte als ?luskäufer bestellt sind blese als Aufkäufer bestelltet V-rsonen zuni Aich^ awS^v Nn Gesfü'-ekhalt-rn bef^t söch Ufon^'re unk 'BoT^hre w-t" C r r ' l ctK BcrseubuNl, von Eiern, sei es Z) *\ A * od r Eisenbahn oder anderen Besördernngsgelegen- d-'s- der Berste sich ?Ä sl^in lÄaei^^st^^ o^r ein von uns auszustelleuder Versand- unter. ^ 9tmt auch unentgeltliche Send.mgen fallen lster-. dürfen also die Geflügelhalter Eier, die sie zum Berkanf tauf^a ‘ilffbiff 1 ^ K !f f,U irTI .^^onen absetzen,, die wwi der fä KÄLv? Heilung einer Ausweiskarte als Auf- I?-. verden Es er* uf!j t ml ld Iw C or U l 1/ ^ ^ !C br^her von uns erteilwn Erlaubnis. A l ? ,un ^ Pa J t t n r 3um Mfkauf von Eiern ihre Gültig.. haben und dah nur lolche Personen Eier auskaasent von der Emraufsgesellscl-ast durch Erteilung einer da»u ermackülgt such. Die Bestellung als Aufkäufer "ud »lvar nach vorheriger 9lnhöruug der in deren Bazirk der Antrag. Sste wollen danach bekänntgeben. daß die Erlaub- hmnnSn flte ^u^veiskarten imgübtäg geiaocben stich und da st SZib OE^bSmäßig Eich erwerben Odeo w LrwTÄ tvolleit, erneu dachngeheuden Antrag beti Ä"' * n J u M Icn ^-nLrlaulmissck-etN beziv. die Ausiooskarto dabei abzulteferu haben. ö*e ivü.rden die ^Citträgic zweckinänia-er-i ntfiie in eilte Liste nach folgendem Muster einzutragen haben: Vor- und Zuname deS Lliitrag- ftellerS Stand > Wohnort War bereits durch Ausiveiskarte •) des KreisamlS zum Älufkauf -ugelaffen. »»rbÄ^ÄÄ 1 fpi “ w jinn TOft - OiefecTi, den 11. Oktober 1916. _Grostherzogliches Kveisamt Metzen, vr. U singer. *\ Die bisherige Ausweiskarte oder der Erlaubnisschein ist bchzurügen^' mU ber laufenden Nummer zu versetzen und der List« ^ ~~ Bekanntmachung " ' ju ben Austuhrungsbeitrmnlungen px Verordnung über den Vox kehr mit Zucker rm Betnebia^ 1Ö16 17. Vom &^Tl91« 97 8 ^ der AusfühcungsbeAmmunLi vovi 27. L>eptember 1916 zu der Bervchnung über den Verkehr mil rxlfamv d°tnebsiahr 1916/17 (VeichS-Gesetzbl. S. iW^N Tic M 11 , 14, 16 und 17 ber AusMrung-bestimmunae- treten mit dem 1. Oktober 1916 hr Kraft Berlin, den 29. September 1916. Der Bräsidertt des^Krie^ernährungsamtS. o , Bekanntmachung ^ftcrunÄS,&^ f ^o n ^ m Beiordnung über Wem- tTCHCl »»d- Trauben^,, ^ AvMfft 1916 (Reichs-Gesetzblatt m Ä ^7). Bo« 21. September 1916. n AZ 2 , 3,9 und 12 der Verordnung über Wein- S ^ü?f'3. August 1916 (dkid^eAatt ^"'^22 ^Ma!"l91g" (OTriÄfewf EsLZBM' ^sjöss - a, fÄ chrer'NgLria^'""^'"' ei9 "' c, ! ! bfn £ÄÄWÄ« U m|ÄÄ^«äÄS biirifu iridfub^^-'TJ' Ä n ' Wm,--r»cuossenschaftcu f^fi/^rf&»ÄÄ“ to fÜr Wirt. 3 *Ätasa:£ wi Lf^n rannen diese Erlaubnis an Bedingungen kEm Ä ^ Bvrsckmftcn der Verordnung über Weintrester und . Trubel,kerne po„. 3. Avgvst 1916 nicht" ,n Wi^spLch°steN sind abzn^rn/ Tresterverarbeitung verbleibenden Rückstände CS 3&ÄÄ nfl ber Abkelterung liegt neben dem Brenner dem Brennere,bc„tzer auch dann ob. wenn er einem anderen ^ Bmutzung der Brennerei ohne Entgelt gestattet Hot. or Trestern ausgesonderten Trauben kerne sind Äc» 1DaWe "' tW “ ftäni>iS iU ^°cknen und k 7 ^ ^ - Gelverbs mäßigen Brennern ist das Aussondern der Trarlbenkern^ aus den >->chalen untersagt. Sie haben die Schalen m O 2 Draubenkernen gemischt abzuliefern. ' c ( c •? riegsoilsschuß für Ersaßfutler kann für die 9kn- un ^ I1 ,0 ^ rf > cr Trester, aus denen Haustrunk bereitet ist Vergütung zahlen, wenn der Ort, an dem die IBr^F säää äs tt SSffiw' ÄKetÄ l 8 ®! a U™ÄfrX 3 ' ?CUff, ‘ ft 191 "lR-^°s°db-. ^^aöansschnß für Ersaßfutter hat für Trester und Traubenkerne, die aus dem Ausland eingeführt und rbm ^nwmmen werden, einen angemessenen Uebernahmepreis zu r „ dEr Verkäufer mit dem gebotenen Preise nicht einverstan- frtit, w fefot der auf Grund des §4 der Ausführunasbestimrm m* *ü V r . 71) gebildete Ausschuß den Preis endMtia Ter ^iegsausschuß für Ersaßfutter ist von den Sikunaen mt9t ’ ^ ® frtrct « ohne Stimmrechts «niU 0 Ä e ft.® eiKmntURflW ttetet mit b«» Da« dtt Ber. wl ?*• September 1916. Xer Präsident des KriegsernährimgAamtH ._ von Batocki. _ ' _ Ä Bekanntmachung. * et '-> £*" Süßstoff (Saacharin, Wntn& bet Bekanntmachung Großh. Ministeriums tvs ^raänrnna^^ß Au^st 1916 § 11 (Kreisblatt Nr. 106) und in ErgäiiMig der Bekamitnlachmng vom tlt September 1916 ölfltt J(T. 118) haben wir weiter die DvogenHandluna s?ert>inanh a [& -L>üßstoffabgabestelle zugelassen Gießen, deri 9. Oktober 1916. Grvßherzogliches Kreisamk Gießen, vr. U sing er. i m . tr . , , Bekanntmachung. r?. fire0eIn «egen die Maul, und .st-lau-enseuche im Reichsan^iver^Ä^Ä^ KÄmtnP daß auf Grund der ldt»n veröffentlichten Nachn>.niuna über den Stand p°m 1 . Atvb^. Z"als veS 9 keine Kreise. rienwerLn Pot^m Gumbinnen, Ma- rLOWWZLML' Greben, den 9. Oktober 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. ____U fing er. Betr.: Verkehr mit Leim. -- «n Den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grakb Bürgermeistereieu der Landgemeinden des Kreises bSäSSIS-s Äug ^befÄ^ng" lÄ. 1 tjffÄ *b ^ ü&eTfaibeit Äen mit nächster Post bie^on O^-usschuv uns zugegan^ene Drucksache, aus der diese die Anmeldungen entgegennehmenden Stellen, insbesondere auck di^ IThlk Vordrucke für die ÄnmelLn^der^Zorrä^ bn ÄfÜÄ Vorstehendes und l ; r- ist ortsüblich bekannt zu macken' di« chso £2?^ binzuwersen, insbesondere bcrtifn SWrf!£ii!' P^vierfakmken, Papicrhaudlungen. ffle- iibti*?'s4^m!^* rl U1Ö> c dergleichen. Desgleichen ist die octL Am trimmt« nebst Aus. G i e ß e n, den 12. Oktober 1916. Großhe^ogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Lang er mann. evvc,; . . Bekanntmachung. c.» Feldberemigung Hansen Kreis Gießen.- hier: Drainagen. innerhalb der oben angegebenen Osfenlegungszeit bei Gronb Rnr-. Der Großh. Feldbereinigungskommissär: - _ ^chnrttspahn, Regierungsrat. t . er ^ Bekanntmachung. *'*VW*™** veuchelheim bei Gießen,- hier: Drai« In der Zeit vom 23. bis einschließlich 30. Oktober l die^Verrinst.nO^d^^enneisterei Heuchelheim die Ausschläge über offen ^ * 13 b Drarnagekosten zur Einsicht der Beteiligten .Anwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses a^^t?r^^^^^^^^^.W^egungsdei1 bei Grvßh. Bür- ?chzuÄi^. ^ rf * a * uu schriftlich und mit Gründen versehen Friedberg den 3. Oktober 1916. . . ucn o. viumer iyib. Der Großh. Feldbereinigungskommissär Schnittspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung Langd; hiev: die Drainagen „ , Ander Zeit vom 21. bis einschließlich 26. Oktober l. Js. liegt auf Großh. Bürgenneisterel Langd der Ausschlag über die Ber- ^ Dramagekosten zur Erdicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen smd bei Meidung des Ausschlusses oben angegebenen Offenlegungsfrist bei Gr. Mraeo! mnsterei Langd schriftlich unb mit Gründen vergehen einzureich«^ Frredberg, den 2. Oktober 1916. iu*uma*u, Der Großh. Feldbereinigungskommissär: _ Schnittspahn, Regierungsrat. r) ru cksachen aller Art ““* ,,e,ert *n Jeder gewünschten Ausstattung preiswert die