Kreisblatt für den Kreis Sichen. Nr. 119_ Ä6. September 1916 Bekanntmachung Mr Durchführung der Verordnung über Gerste vvm 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 800). Vom 13. Sept. 1916. Aus Grrmd des § 1 der Bekamttmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsantts vmn 22. Mai 1916 (Reichs--Gesetzbl. S. 402) wird als die nach § 7 Msatz 1 a der Bekanntmachung Über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 800) zuständige Stelle die Reichs-Gerstengesellschaft m. b. H. bestimmt. Berlin, den 13. September 1916. Der Präsident des KriegsernährungsaNtts. von Batocki. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürger meistereien der Landgemeinden des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung ist in geeigneter Weise zur Keinnt- nis der beteiligten landwirtschaftlichen Kreise zu bringen. Bei dieser Gelegenheit wäre erneut darauf hinzuwersen, daß Gersteverkäufe für Betriebe mit Kontingent auf GerstÄ>n-ugs schein«; lediglich durch die hiesige Geschäftsstelle der Reichsgersten-Gesell- schaft — nämlich durch die Firma Vereinigte Getreidebändlep G. m.b. H. in Gieren — oder durch deren Unterkommisswnäre, die sich als solche ausweisen können, vermittelt werden dürfen. Gießen, den 22.September 1916. Gvoßherzogliches Kreisamt Gießen, vr. U sing er. Bekanntmachung betreffend den Absatz von Sauerkraut. Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin hat auf Grund von § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vont 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn ReickSkanzlers beschlossen, vom 1. Oktober 1916 ab den Absatz von Sauerkraut allgemein freizugebeit, wenn die nachstehenden Preise nicht überschritten werden: I.a) Beim Absatz durch den Hersteller frei Verladestation des Herstellers für 50 Kilo ohne Ver- Packung .. . .11— M. d) beim Absatz in Gebinden von 50 Kilo und darüber frei Haus oder Lager des Empfängers für 50 Kilo 12,— ,- e) beim Absatz in Gebinden unter 50 Kilo frei Haus oder Lager des Empfängers für 50 Mo . . .12,50 , 7 II. Beim Absatz an den Verbraucher einschließlich handelsüblicher Verpackung für 50 Mo .... 16,— ,- III. Die Erzeugerpreise sind auch solchen Verbrauchern zu gewahren, die mindestens 50 Zentner auf einmal abnehmen. IV. Die Preise unter I dürfet: auch vom Händler nicht überschritten werden. V. Die Gebinde dürfet: t:ur zum Selbstkostenpreise berechnet werden iotb müssen, wenn Rückgabe vereinbart ist und in brauck)- ' tan ™ erfolgt, zu diesen: Preise zurücktzenommen werden. .. Septentber 1916 ist der Absatz von Sauerkraut an d:e vorstehende:: Preise nicht gebunden. B e r l i n W. 57, Potsdamer Straße 75, 13. September 1916. Kncgsgesellschaft für Sauerkraut M. b. H. —___ Köhler. _ 93etr.: W^b-, Woll- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. Oberbürgermeister zu Gießen, Großh. Polizeiamt Gicyen, sowie die Großh. Bürgermeistereien der Land- ^ ... . a gemeinden des Kreises. tt* ltTtp uns Klage:: darüber mftgeteilt worde::, daß viele an d:e Notwendigkeit der Bezugsscheine überhaupt -ZMi « mtc mä> tlrtc soc ® OTen ° 5,ic «i tapi srfrsff . 58) und unter Mfhebung unserer Bekanntnmchung vom 23. Mai 1916 (Regiernngsblatt S. 110) das Nachstehende: I. Ter 8,1 unserer Bekanntmachung vom 15. März 1916 erhält folgende Fassung: „Das Schlachten und der Verkauf zum Schlachten folgender T:ere :st verboten: a) Kü he, Rinder, Kalbin neu und Sauen, die sich in einem derart vorgeschrittenen Zustand der Trächtigkeit befinden, daß ÄÄe den mit ihnen beschäftigten Personen erkennbar ist; b) Milchkühe; c) weibliche zur Nachzucht geeignete Kälber; ck) weibliche und kastrierte männliche Jungrinder von 2 Monaten bis 2 Jahren; e) Schaflämmer; * f) wechliche Ziegen jeden Mers, auch weibliche ZiegenlämMer." II. Ter 8 4 der Bekanntmachung vvm 15. Mä^ 1916 erhält folgende Fassung: „Arlsnahmen von den: Verbot in 8 1 können in Einzelfällen beun Vorliegen /ines dringlichen wirtschaftliche:: Bedürfnisses vom Kre^amt zugelassen werden. Sie sind zu beschränken auf Mt trächtige Kühe, Jungrinder, weibliche Kälber unb tveib- l\a)c Ztegen, die nach sachverstärchigem Ermesset: zur weiteren Haltung mW zur Zucht mrgeeignel ftnd." D a r m st a d t, den 15. September 1916. Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Hombergk. An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Großh. Polizeiamt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises. Vorstehende Anordnung ist ortsüblich bekanttt zu machen und der Befolg zu überwachen. Gießen, den 21. September 1916. N Grvßherzvgliches Kreisamt Gießen. I. B.: L an ger ma nn. rci e r r.: ^>re ^amyrung von Mnzugigkettsbrotmarken. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises W:r empfehle:: Ihnen alsbald festzustellen, ob sich in Ihrer Gemeinde noch etngelöste Brotmarken anderer hessischer Kvm- Äu^ust^s.(^rnzügchkeits-Brotmarken) aus dem a m 15. ? ab gelaufenen Erntejahr 1 9^. 5/1 6 be- Whm - ^?bs„der Fall ist, sind diese zu sannneln und uns baldmöglichst und spate st ens bis zum 5. Oktober 1916 Dermin etwa einlaufende Brotmarken des alten Ernte;ahres können nicht mehr genommene Enten mit Flügel. Beim Verkauf nach Lebendgelvicht hat sich der Pfimdprers um etwa 25o/o von vorstehendem Schlacht- gewlchtspreis zu ermäßigen. Verkaufspreis für Händler an Verbraucher: Einen Aufschlag von 20 Pfg. für das Pfund von vbenstehendem Einkaufspreis. III. Hähne und Hühner: Einkaufspreis vom Züchter (Landwirt): 3 u q e ä T) rt e, geschlachtet und ausgenommen ^rs Pfund 1.80—1.90 Mk. (Gefieder abgerioinmen.) Beim Verkauf nach Lebendgewicht ermäßigt sich der .Pfundpreis Um etwa 20o/o. Verkaufspreis für Händler an Verbraucher: Eru Aufschlag von 20 Pfg. auf das Pfund von Dingern Verkaufspreis wird als angemessen bewilligt. 2. Hühner (Suppenhühner). " „ . . Einkaufspreis vom Züchter (Landwirt): Bel einem Schlachtgewicht bis s:t 3 Pfd. das Pfund Bel einen, Schlachtgewicht über 3 Pfd. das Pfund Tle Preise verstehen sich fte aus genommene Ware, Gef le der ab genommen. Beim Verkauf nach Lebendgewicht hat sich der Pfmrdprers Um etwa 20°/o i ermäßigen. Verkaufspreis vom Händler an die Verbraucher: m Mr ansgenommene und gerupfte Ware ist ein Prelsaufschlag von 20 Pfg. auf das Pßmd vom Ein- kaufsprels angemessen. 3. Mte Hähne: Hier gelten die Preise für^Silppeu- hühner. Gießen, den 15. Septenrber 1916. Gwßherzoglicbes Kreisamt Gießen. Dr. U sing er. Betr.: Wie obeil. 2 n Oberbürgermeister «der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. -ce Vorstehende Bekanntmachung ist alsbald ortsüblich zu ver- vffeutllchen und zur Kenutms der Geflügelhändler und Händlerinnen zu brlngem Tie Einhalturig der festgescßten Richtpreise ist auch Wii den Ortsbehördeil zu überwachen. .Die Händler haben die Enlkaufsprerse. in das Vorgeschriebene Kundenbuch einzutragen.. Buchsuhrungspfllcht rst bereits ungeordnet. Tie Ausfuhr voll Ge- flugel aus Hessen ist verboten. Die Ausfuhr von Geflügel aus dem Krels nach anderen hessischen KommunalVerbänden ist nur mit vorh^lger schriftlicher Genehmigung des Kreisamts zulässig.' Gleßen, den 15. September 1916. * 1 ' Gwßherzogliches Kreisamt Gießen. ___ Dr. Usinger. _ Bekanntmachung. Betr. Fahrradbereiftmg. Erlaß des Kriegsministeriums ist die Meldefrist der JM 1 ® abgelleferten Fahrradbereiftu:gen bis zum 15. Ok- tober1916 hinaus geschoben Word«,. Die Gwßh. Bürgernleistereieir werden beauftragt, d:es wiederholt öffentlich bekämet zu gebeil 50 Mk. 65 Mk. sowie diejenigen Personen, die schon eine Mleldung abgegeben haben, darauf aufmerksam zu machen, daß eine nochmalige Gelegeilheit zur freiwilligen Ablieferung am' 29. Und 30. lfd. Mts in Gießen der Sammelstelle, Liebigstraße Rr. 3, (Getreidelager von Var & Wetterhahn) gegeben ist. Allen Persollen, die die frei- wllnge ubuefefuug: vor ziehen, sind die abgegebenen Meldungen wieder als überflüssig zurückzugeben. Gießen, den 23. September 1916. Großherzoglichcs Kreisaint Gießen. _ Dr. Usinger. _ Bekanntmachung. B e t r. : Maßregeln gegen die Maul- uild Klckueilseuche. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der rm Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Manl- und Klauenseuche vom 15. d. Mts. als verseucht zu gelten haben: 1. Im Grohherzogtuu: keine Kreise. 2. Im Reichsgebiet die Bezirke Königsberg, Gumbinnen, Marunwerder, Potsdam, Stettin, Köslin, Stralsund. Posen, Brevlau, LlegUch, Magdeburg, Merseburg, Schlestvig. Hildes- heuu, Stade, Minden, Cassel, Coblenz, Trier-, Oberbayern. Pfatz, Oberfranken, Mlttelftanken, Unter ftanke,:, Schwaben, Leipzig Mannheim, Mecklenburg-Schlverin, Mecklmbrrrg-Sttelitz, Lübeck rn Oldenburg, Braunschweig, Oberelsaß, Lothringen. Gießen, den 25. September 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. > - > 1 I. V.: H e m m e r d e. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Queckborn: hier Drai- na gekosten. In der Zeit vom 6. bis einschließlich 13. Oktober l. Js. liegen Werttags auf Großh. Bürgermeisterei Queckborn die beide,: Ausschläge der Ziilsen für Draiuagekoften zur Emsicht der Beteiligtes offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschlusses inner halb der oben angegebenen Offenlegungsfrift bei Großh. Bürgermeisterei Queckborn schriftlich und mit Gründen versehen, ernzureichen. Friedberg, den 17. Septenrber 1916. Der.Großherzogliche Feldbereinigungs'komnüssävk _ Schnittspahn, Regier ungsrat. Bekanntmachung. >etr.': Feldbereinigung Münster und Ettingshausen. IN der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. Oktober lfd. Js. lugen auf Großh. BürgerUreisterer 'Münster zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. der SonderenttvUrf über Herstellung von Gväben in Flur V und VI, 2. der Sonderentwurs über Verbesserung der Wiesen in Flur III der Gemarkung Müufter Und Flur II der Gemarkung Ettings- hausen einschließlich Regulierung.des Lleschersbaches, 3. der SoliderentwUrf zum Durchstich des Aeschersbaches zwischen Kveisstraße und Wetter, 4. Abschrift der Beschlüsse von: 7. August lfd. Js. zu obigen Entwürfen wird über Weg 16 liebst Lageplan, 5 Mschrift des Prüfungsprotokolls vom 20. September 1916. . . Ternlin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst, Dienstag, den 24. Oktober lfd. Js., vorinittags von IO bis 11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit den: An fügen ernlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen silld schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichcn. Friedberg, de,: 20. Septenüber 1916. Der Großherzogliche Feldbcrcinigungskommissär: __ Schnittspahn, Rcgierungsrat. _ Dienstnachrichten des Großh. Kreisamts Gießen. Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtu ins. Der Probstei-Kirchenvorstand zu St. Peter in Worms beab- ftcklttgt, zlim Besten der Wiederherstellung des Wormser Domes vier wettere Geldlotterien (3. bis 6. Reil>e) zu veiaustaltcn; die Zrehuug der er,tm: der 4 auszuspielendo;: Reihen (3. Serie' soll au: 24. Marz 1917 stattfi:ü)en. Großh. Mmstermm, h. I. hat die uack>gesuchte Erlaikbms zur Veranstaltung dieser Berlolniwen unter der Bedingnna erteilt, dag m seder Muhe bis zu 1OO OOO Lose zu 3 Mark das Stück ausqe- gebei: werde,:. Der Vertrieb von 30 000 Losen jeder Reihe ist im Großherzog- ttm: gestattet: drese Lo,c lmifsen mit dem hesftsch^m Znlassungs- stenipel versehe,: sein. Rotationsdruck der Brübl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. G.eüen.