Kreisblatt für den Kreis Gietzen. Nr. 101 34. Auanft ****** Bekanntmachung betressend Viehzählung am 1. Septenrber 1916. Vom 16. August 1916. Auf Grund der Bundesratsverordnung über dce Borratser- VedlME vonl 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54) Habe,« Knr für den 1. September d. Is. eine Viehzählung angeordnet und mit ihrer Dnrchfülwung Großh. Zentralstelle für die Landesstatrstrk beauftragt. _ . Darmstadt, den 16. August 1916. Großherzoglick>es Ministerium des Innern, v. Homberg k. B e t r.: die Viehzählung am 1. September 1916. $ti den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgernikistcreien der Landgemeinden des Kreises. Nach Verfügung Großh. Ministerium des Innern soll am 1. September d.Js. eine V ic h z ä hl u n g st a t t f r n d e n. Mit der Vornahme der Erhebung ist die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik zu Darmstadt beauftragt morden. Die Ausführung der Zählung liegt den Großh. Bürgermeftte- reien (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet. GezäUt werden das Rindvieh und die Schweine nach bestimmten Mtersllassen und die Schafe mittels Ortslisten Die voraussichtlich notwendige Anzahl von Ortstlsten nebst Anweisung wird Ihnen die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgerincistereren, die bis zum 28. August nicht im Besitze der nötigen Zähipapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle wenden )we folgt: ,,Landesstatistik Dannstadt Zählpapiere noch nicht eingetroffen. Bürgermeisterei N. N." AÄ den Ortslisteil ist eine Anleitung an'gedruckt, aus der Sie ersehen, tvie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist. Damit dies richtig geschieht, 'vollen Sie sich inlit diesen Bestiin- mungen genan vertrant machen und die Zähler- belehren. Des, weiteren verweisen wir Sie ans die Ihnen von der Zentralstelle e rgangene „Anweisung". Anfragen bezüglich der Zählung ' an die Großh. Zentralstelle für die Landesstatistik in Darm- t zu richten. ^ Di« a u s g e f ü l l t e n und b e s ch c i n i g t e n Orts- Iiftcn sind spätestens am 5. September 1916 an die Großh. Zentralstelle für die La n de s sta ti st i k in Darm sta dt abzu senden. Der Termin muß unbedingt eingetzalten werden. Bon den Ortslisten haben Sie keine Abschrift zu mack-en. Dagegen bleibt es Jlstien anheinugestellt, sich den Viehbestand für Ihre Gemeinde im ganzen zu notieren. Die ZÄhlnngsergebnisse sollen nicht veröffentlicht werden. Wer vorsätzlich die Anzeige feines Viehbestandes, zu der er etwa anfgesvrdert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrich^ tige oder unvollstärünge Angaben macht, wird mit Gesängms bis zu sechs 4Mnaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestvast ; auch kanu Vieh, beffcit Vorhandensein verschwiegen worden, ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Erhebung auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und die erforderlichen Maßnahmen »in* gewissenhaften Durchführung der Grabung alsbald zu treffen. Gießen, den 19. August 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: De m ni e r d e. Bekanntmachung. Be t r.' Verkehr mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme der Gemeitwen Ailendorf a.d.Lda., Großen-Bnseck, Grohen-Liiiden. Grünberg. Henchetheim, Düngen. Klein Linden. Lang Göns, Lich, Lollar und Londorf. die (äbaverbetreibenden bedeuten, daß die Bezugsscheine zur Auslegung bei den Kleinhändlern nicht m-ehr unentgeltlich abgegeben, werden können. Solche sind Hi I. S. Preust, Königl. Dofbnck)- drnckere, Berlin S. 14, Dresdener Straße 43, erhältlich bei 1000 5000 10 000 100000 1000 000 Stück Wll 7,25 6,15 5.55 4,35 2,90 für das Tarifend. Gießen, den 18. August 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V: La n g e r m a n n. Bekanntmachung. B e tr.: Barkeh« mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916; hier: Das Auswahlen des Getreides der Selbstversorger und ihre Beansfickstigung. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. In unserem Ausschreiben an Die vom 14. l. Mts. (Kreisblatt Nr. 97 von 1916, Seite 3 und 4) ist unter Ziffer 4 (Seite 4 des KreisblatteS) ein Irrtum unterlaufen. Tenn da in den demnächst an Sie gelangenden Mahlscheinform »laren nid)t der Kalmdor- nioirot, soirdt'rn jetveilig die Zeit voin 16. eines Monats bis zum 15. des nächsten Monats als Wirtschaftsmonat in Betracht kommit, muß auch die Selbstversorgung des Einzelnen gegebenenfalls mit Schluß des WirtschaftSmonats und nicht des Külen der monats aushören. Es ist also in der genannten Ziffer 4 das Wort „M- lendermonats" durch das Wort „Wirtschaftsmonats" zu ersetzen. Donnentspreelumd ändert ssich auch das im letzten Satz Ziffer 4 aufgefl'ihrle Beispiel, und zwar dahin, daß Selbstversorgern, die an sich bis Ende November 1916 reichten wnrdcn, die Selbstversorgung nur bis Mitte Mvember 1916 au gestatten und drnr- entsprechend auch nur Brotgetreide zum Vermahlen sreiMgebeai werden darf. Selbstversorgern, die etwa bis Anfang Februar mit ihren Vorräten reichen würden, darf also, um gleichfalls ein Beispiel zu gebrauchen, Brotgetreide nur für ihren Bedarf bis Mttte Januar 1917 zum Vermahlen freigegeben werden. Im übrigen geht aus 8 10 der BekanMmachnng wnr 14. August 1916 Ziehe' gleichfalls Kreisblatt Nr. 97 von 1916, Seite 3 linke Spalte' hervor, daß als Selbstversorger solclx Landwirte nicht anerkannt werden sollen, die vom 16. September 1916 ab gerechnet mit ihren Vorräten zu ihrer und der Anchichrigen ihrer Wirtsck-aft Ernährung für weniger wie 2 volle Wirtschaft^ nwnate ansreichen würden. Es sind demgemäß. Perftmen, dich mit ihren Vorräten nicht mindestens bis Mitte November 1916 reichen, von Ihnen als Selbstversorger n i ch t a n z u c r k e n n e n. In den Ihnen in Kürze zngehenden Mablscheinsformnlaren ist auf Seite 2 (Beschluß der Bürgermeisterei zum Mahlschein Nr....) unter Ziffer 3 1. Zeile das Wort „Ende" zu streichen und durch das Wort „Mitte" zu ersetzen. Gießen, den 18. August 1916. Großherzogliches Kreisamk Gießen. _ Dr. U f in o er. Bekanntmachung. Betr.: Walzarbeiten. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Gießen—Taubringen, vom Kilometerstein 2 ab bis Daubrinaen und die Ortsdurchfahrt Taubringen, vom 1£. bis 30. August lf. IK, für den Fnhrn>erks- und Antonwbilverkehr gesurrt. Tie Umleitung des Verkehrs erfolgt über Lollar—Staufenberg-- Mainzlar. Gießen, den 14. August 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U s i n g er. Betr.: Förderung der Ziegenzucht. An den Oberdürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Da manche von Ihnen in der nächsten Zeit Bedarf an sprunw- fälftgen Saaner Ziegenhöcken liaben tvcrden, machen nur Sie darauf aufmerksam, daß in diesem Herbste tvader vom'Landlvirt- schaftskrnlM«r-A!usschuß in Gieß.'n, nockx vom Kreiszwgenznchtver- eine Gießen eine Ziegeilbockversteigernng in Gießen bezw. Düngen abgel)alten lpird. Dagegen wird Ihnen, >v' zu den in Aussicht genommenen Preisen dem mittelbar und unmittelbar filr Heeres- und Balksversorgiing arbeitenden Teil der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Diejenigen Fahrradbesitzcr, denen es aus besonderen Gründen nicht möglich war, die Abnahmetage in der Nähe ihres Heimats- ortes anfzusuckMn. haben in der Zeit vom 13. bis 15. September ilf. Is. noch Gelegenl>eit. die Bereifungen an der Sannnelstelle in Gießen, Liebigstraße Nr 3, abzulicsern. Tiejenigen Fahrradbereifungen, die bis zum 15. September einschtiehlich nicht freiwillig afraclien'rt worden sind, müssen Eis spätestens 1. Oktober bei den Großl>erzoglichen Bürge> nwrstorei-en des Wohnorts der Eigentümer nach bestimmtem Bordruck an» gemeldet werden: die hierzu erforderlichen Meldescheine sind bet den Großh. Burgernreistereien kostenlos zu bezielhnr Sämtliche auf diese Art gemeldeten Fahrradbereifungen werde»! später enteignet. Tie Ablieferungspflicht der Bereifungen bezieht sick)> aus alle Fahrräder, die zur weiteren Benutzung nicht wehr zugelassen worden sind: dann aber auch auf alle diejenigen Fahrräder, die seither rmbevutzt in Kellern und BodenräuurNr aufbewahrt ivorden sind. G i e ß.e n , den 22. Aingust 1916. Großherzogliches Krcisamt Gießen. I. B.: v. Gr ol m an. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Tie vorstehende Bekannttnachrmg wollen Sie wiederholt ortsüblich veröffentlichen und zur freiwilligen Mkie^rung brr Fahrradbereifungen auffordern lassen! Es muß von der Einsicht imb dem vaterländischen Empfinden der seitherigen Besitzer ermattet werden, daß sie durch die freiwillige Mliestrung ihrer Fahrradbereifungen die nnverhältmsmäßig schlvierigen Arbeiten, die mit der späteren Enteignung verknüpft sind, beseitigen helün. Es wird hierzu b& merkt, daß die abzuliefevnden Bereifungen, soweit sie noch branckchar sind, denjenigen Personen zugeführt werden sollen, die infolge ihres Berufs auf 'die Benutzung von Fahrrädern angewiesen sind. Eine entsprechende Anzahl von Meldescheinen werden Ihnen demnächst zu gehen. An den in Betracht kommenden Abnahmetagen ist auf die vorstehende Besann tmackumg nochn.alr eindringlichst Hinz »weisen rmd dabei zu bemerken, daß die Sammetstellen am ganzen Tage, namentlich in der Zeit zwischen 12 und 2 Uhr nachmittags geöffnet sind. Gießen, den 22. August 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___ I. B: v. G r ol ma n. _ Betr.: Schlachkungssta tisttk. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Infolge anderer Regelung ist die seither vorgeschriebene Einsendung von monatlichen Uebersichten über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau durch die Größt). >ireis veterinärämter überflüssig geworden. Großh. Ministeriuin des Innern har bof>fr die letztere Anordnung wieder aus gehoben. Sie rvollen die Fteischbesckiauar entsprechend bedeuten. G ießen, den 16. August 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V : L a n g e r m a n n. Dienstnachrichtcn des Gratzh. Kreisamts Gießen. Großh. Ministerium des Innern hat denr Badischen Militor-- vcreins Verband in Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, 15 000 Lose zugunsten der Veteranen von 1870 und 1871 son4e des gegen^ ivärtigen Krieges zu veranstaltenden O^ldiotterie innerl>r!b des Gvvßherzogtnms zu vertreiben. Tie Ziehung der Lotterie iol-8 am 4. Oktober 1916 stattnirdcn. Zum Vertrieb in Hessen dürfet! nur mit de»n hessischeit Zulassungsfternvel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Königlich Preußischen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. _ ' Ter Vertrieb der Lose 1. Klasse der 9. Preußisch»-Süddeutschen (235. Königlich Preußisckten) Kiassenlotterie beginnt am 4 De zember ds. Is. und die Ziehung der 1. Kknsse dieser Lotterie pndiN am 9. und 10. Januar 1917 ftatt. Rotationsdruck der Brü hl'schen Univ.-Buch- mrd Steindruckerei. R. Lange, Gießen