Kreisblatt für de« Kreis Gieken. Nr. 69 30. Juni 1 Bekanntmachung Aber Aenderung von .Ausführungsbeftimmungen zu Verordnungen über die Einflchr von Lebensmitteln, Vom IS. Juni 1916. I. Auf Grund des 8 2 der Verordnung des BundeSrats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17, Januar 1916 (Reichs-Gefetzbl- ^. .45) in^der Fassung der Verordnung vom 4. April 1916 (Reichs- -esetzbl. S. 234) und auf Grund der Bekanntmachung Wer die JHiirufir von Salzfischen, Klippfischen und Fischrogen vom 5. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 237) bestimme ich: 8 5 Absatz 2 der Ansfübrungsbestiniinungen über die Einfuhr von Salzheringen vom 5. April 1916 (Reichs-Eesetzbl- S. 296) erhält folgende Fassung: Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, m dem die Uebernahinoerklärung dem Veräußerer oiwr dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. l. , H ® irun ^ ) des § 2 der Bekanntmachung über die Erw- w ^on Vieh und Fleisch, sowie Fleischwaren vom 18. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 175) bestimme ich: 2 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung dev Bundesratselber dre Einfuhr von Vieh, Fleisch und Fleische waren vom 22, März 1916 Reichs-Gesetzbl. S. 179) erhält folgende Fa'iung: _ ^ Eigentum geht mit dein Zeitpunkt auf die Gesellschaft uver, m dem dre uebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. .. N - ^ GvuNd dels § 2der Verordmmg des Bundesrats über ®? €rn lö * dhnil 1916 (ReichA-Gesetzbratt S. 299) bestimme rch: . P l 4 2 der Ausstihrungsbestinrnmngen zur Verordnung ^ et ßlnfuhr von Eiern (Reichs-Ge setzblatt S. 300) erhalt folgende Fassung: ... Tas Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft SS'*?™ iiebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. bi Sfroft ^ ief€ destintmungen treten mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 18. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. __ Dr. Helfferich. _ Ausführungsbeftimmungen 3wr Bekanntmachung über die Durchfuhr von Kakao vom 29 Mar 1916. Vom 19. Juni 1916. ei 2 der Verordnungen des Bundcsrats über §!° von, 11. November 1915 (Reichs-Gei'evbl fcfHmtnt*' ^ rÜ 1916 lReichs-Gesetzbl. S. 233) wird f^cnMs -r- Kakao im Sinne der Bekanntmachung über die Ist 'lu mfkZr atCl ° Ö ° m ’ 29 ' ^ 0i 1916 lRcichs-G?setzbl. S. 430) Rvhkakao, auch gebrannt oder aeröstet. ^ Kakaobutter, » Kakaomasse, Kakaopreß kuchcn, -Kakao sch rot, Kakaopulver, Kakaoschalen, Kakaoabsälte. «r ^ Vorschriften über die Durchfuhr von Kakao vom 29. Mar 1916^ lRerchs-Gesetzbl. S. 430) gelte,, auch für Schokoladenmasse und 8 3 ben icbe f auch in Packungen, m Kiast. ^ Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 19. Juni 1916. Ter Reichskanzler. _ Jur Aufträge: Kautz. Bekanntmachung über den Verkehr mit Obst. Vom 27. Juni 1916. Auf Grund des Höchstpreisgesetzes vom 4. AugM 1914 in hrr Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Geschbl. S. 339 öllfcnh der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Er- Achtung v°n PrnDrüfungsstellen und die Versoemm7srMlmia aSESS®« für Erdbeeren für das Pfund r, Tafelerdbeeren, ausgesuchte Ware, für das Pfund ,7 Marmelade-Erdbeeren (Muserdbeeren, ohne Stiel gepflückt) für das Pflmd Süßkirschen für das Pfund ,7 Hinmachkirschen (süße) fttr das Pfund ,7 Sauerkirschen für das Pfund ,7 Johannisbeeren für das Pfund ,7 reife Stachelbeeren für das Pflmd ,7 Himbeeren für das Pfund ,7 Heidelbeeren für das Pfund ,7 Aprikosen für daS Pfund ,7 Mirabellen für das Pfund ,7 Reineclauden für das Pfund ,7 Edelpsirsiche für das Pflmd ,7 Weinbergpfirsiche für das Pfund r, Früh zwischen für das Pfund Spätzwctscheu für das Pfund ,7 Edelpflaumen für das Pfund ,7 Hauspflaumen füt das Pfund 1916 40 Pfennig, 60 25 22 30 30 26 20 32 20 55 30 25 60 25 20 12 22 15 50 Pfennig 70 „ 35 „ 30 38 „ K „ 33 „ 26 „ 40 7. ? 8 7# d5 7, 40 7 , 35 „ SO 7, 33 7 , ? ; ... .Beim Weüerverkauf an den Verbraucher durch den Handel dürfen höchstens folgende Preise (Verbraucherpreise) beansprucht und bezahlt werden: für Erdbeeren für das Pfund „ Taselerdbeeren, ausgesuchte Ware, für das Pfund „ Marmelade-Erdbeeren (MuserdbeeveN, ohne Atiel gepflückt) für das Pfund „ Süßkirschen für das Pfund „ Einmachkirschen (süße) für das Pfund „ Sauerkirschen für das Pfund „ Johannisbeeren für das Pfund „ reife Stachelbeeren für das Pfund „ Himbeeren für das Pfund „ Heidelbeereir für das Pfund j „ Aprikosen für das Pfund „ Mirabellen für das Pfund „ Reineclauden für das Pfund „ 'Edelpfirsiche für das Pfund „ Weinberg Pfirsiche für das Pfund „ Frühzrvetscheu für das Pfund „ Spätzwetschen für dasKflmd „ Edelpflaumen für das Pfund „ Hauspftanmen für das Pfund ^^aust der Erzeuger unniittelbar an den Verbraucher frei deflen Haus oder auf dem Mnckt, so darf er die Verbraucherpreise beanspruchen. A . ...^^,H^inn der Hcidelbeercrnte wird von der Ortspolizei- behorde bestimmt. ^ ^ c? C + r ^^andnnd die Verbring,,ug von Obst nach außerhessisch cn Orten bedars der Genehmigung des Kreisämts, in Städten m,t mehr als 20 000 Einwohnern des Oberbürgermeisters Die Genehnngiurg kann auch mit dem Vorbel-alt jederzeitigcn Widcr- russ für täglich uich tvochcntlich wiederkehrende Sendungen bis zu emcr bestimmten Hochstmenge jeweils auf die Dauer eines Kalender- P ta i^ r 9f9 >f?I u . ^ öeiben - . die genehmigten Sendungen iver- den Versand,cherne ausgestellt. 8 3. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. D arm st a dt, den 27. Juni 1916. Großherzogliches Ministerium des Innern. r v. Hombergk. Betr.: Wie oben. An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das GNißh Polizciamt Gießen und die Großh. Gendarmerie des Kreisel erstehende Bekmiiitmachung, deren Inhalt auf ortsübliche Werse zur öflentlichen Kenntnis zu bringen ist ver- w^sen, bemerken wir, daß diejenige vom 22 . 24 . Ju ni d § veröffentlicht ,m Kreisblätt Nr. 67 vom 27 . Juni d I Mer- durch aogenitaudslos geworden ist. Es ist darsiher zu ivachen daß nau^be^lgt'^nwuttü Bekanntmachung gctro,femn Anordnungen g<> Gießen, den 29 . Juni 1916 . Gwßherzogliches Kreisamt Gießen, vr. N s i n g e r. Betr,: Den Verkehr mit Oelfrüchten. Anden OberbüraerMeister zu Gieren und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Gemäß Bunddesratsverordnung über Heu Bent i>n- Durchführuug der Bestandsaufnahme sind die Großh. Kreisämter und die Oberbürgermeister der Städte von über 20 000 Einwohnern beauftragt. Wer die ihm nach Vorstehendem obliegende Auskunft den eingesetzten Kommissionen nicht rechtzeitig erstattet oder lver wissentliche nnvollttändige oder unrichtige 2bngalreu macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. 2luch köirneu die Vorräte, die verschwiegen sind, für dem Staate verfallen erklärt werden. D a r m st a d t. den 26. Juni 1916. Großherzogliches Ministerium des Innern, v. $) o m b c r o f. Betr.: Bestandsaufnahme von Kartoffeln. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Es ist erforderlich/daß alle irgend versügbareii Bestände an Kar tost ein für die inenschliche Ernährung bereit gestellt werden Damit sie erfaßt werden können, l)at Großh. Ministerium des Jnucrn eme neue Beftgndsausnahme augeordnet, die alsbald stattfiudcu soll Die Vorräte sollen diesmal nicht von denen, in deren Gewahrsam sie sich befinden, geschätzt, sondern von Kommissionen ermittelt werden, die sich von Aufbewahrungsraum zu Aufbe.vahrungsrauui begeben, die Vorräte feststellen und in Verzeichnisse nach dein anliegenden Muster emtragcu. Dabei ist nach etwa verborgenen Vorräten zu forschen. Die Kommission hat unter Ihrer persönlichen Leitung tätig zu fein: es und oenrauenswürdigc, seither schon tätige Leute uiweizügUch von Ihnen damit zu betrauen und hat die Tätigkeit der Kommis', 101 t fofortzu beginnen; sie muß eine Gewähr dafür blelcu, bcir alle verfügbaren Mengen auch festgestellt werden Tie nachstehenden Verzeichnisse wollen Sic eiligst Herstellen und der Kommission behändigcn. Die Verzeichnisse sind uns spätestens und bestimmt dis zum 3. Juli m6 einzusendcn. Das Mlamtergebnis der ermittelten Ueberschußmengc Letzte Spalte vom Verz. A unbji) ijt uns nach Feststellung sofort telegraphisch anzuzeigen ^ie ivollen Ihre ganze Tätigkeit der Erledigung dieser Bestandsau, nähme widmen. Das Verzeichnis A ist für die Aufnahine aller Vorräte der Kartoffel e r z e u g e r, die Liste B für diejenigen der Kartoffel- pcrb rau eher einschließlich der Händler bestimmt. Jii Verzeichnis A ist anzugeben: 1. der Name des Kartoffclerzellgcrs, der nach den gesetzlichen Bestimmungen überschüssige Vorräte bit, 2 die Zahl der zu seinem Haushali pp. gehörigen Personen, 3. der gejaulte Vorrat au Kartoffeln, 4. die nach der Verordnung vom 19. Juni 1916 m belassende Menge, 6. die überschüssige Menge. 1. Die Liste 6 hü t zu enthalten: die Namen der Kartoffelverbrcnlcher und Händler, die ^men überschüssigeir Vorrat an Kartoffelii haben, 2. die Zahl der zu ihrem Haushalt gehörigen Persmien pp., 3. den gesamten Vorrat an Kartoffeln, 4. die zu belassende Menge, wobei 1 Psnnd täglich auf den Kopf bis zuni 15. August 1916 berechnet,ivird, 5. die überschüssige Menge. Be i der Bestandsaufnahme haben die Ko m - Missionen den einzelnen Erzeugern und Vcr- b r a u ch e r n e i n z u s ch ä r s e n , daß sie zur m e n s ch l i ch e n Ern a h r u n g geeignete Kartoffe^ln nicht oer - futtern, n ii r die ihnen sreigegebenen Mengest zum eigenen^ Gebrauch verwenden und die übrigen Kartoffeln nur an den K o in munalver-- band veräußern dürfen. Weiter sind die Erzeuger darauf aufmerksam z u machen, daß. sie ihre Vorräte sorgfältig au fzubewähren ii n b vor Verderb z u schützen haben. Gießen, den 28. Juni 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Using er. Gemeinde:. Kreis Verzeichnis A für Kartoffelerzeuger, die nach den gesetzlicheri Bestimmungen einen Ueberschuß besitzen. O Na ine Straße 2lnzahl der zu in Haushalt gehörigen Personen Gesamtmenge des Kartoffcl- vorrats Menge, die nach der Per- ordnnng vom 19. Juni 1916 zu belassen ist lieber- schuh- Menge Ztr. j Pfd. Ztr. Pfd. Zlr Gemeinde für Kartoffelverbraucher Verzeichnis ^"schließlich Kreis der Händler, die nad) " ' r, r ')EsiKeil. fcen Na ine Straße Anzahl der zum Haushalt ge- hörigen Personen Gesamtinenge des Kartoffelvorrats Menge. die zu belassen ist (1 Pfund pro Kopf und Tag bis zmn 15. Augnst 1916) lieber- schuß- Menge Ztr. ^Psd. Zlr. | Pid. 3tr. pfd. Bekanntmachung. Betr.: Das Verhalten der Bevölkerung bei Fliegerangriffen Es ist angeordnet, daß bei Annäl>erung feindlicher Flieger Alarmsignale zu geben und. Für die Stadt Gießen erfolgen diese -ignale durch die Fenersirencn und zlvar wie folgt' 1. Wenn d