Nreisblall für den Kreis Gietzen. Nr. 67 »7. Juni ___ 1916 Bekanntmachung kehr mit Obst. Vom 22724. Wer den Verkehr mit Obst. Vom 32./24. Juni 19.16. Aus Grund des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesepbl. <3. 339, 613) und der Bundesratsverordnung vom 25. September 191o über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungs-, regelung in der Fassung vom 4. November 1915 (Rcichs-Gesetzbl. .©. 607, 728) nnw) bestimmt : § 1. Beim Verkauf nachstehend verzeichneter Obstarten durch veise (Erzeugerpreise) (Muserdbecrsn,- ohne den Er-zeuger dürfen höchstens folgende beansprucht, genommen und bezahlt iverdenk für Erdbeeren für das Pfund 40 Pfennig, ,, Marmelade-Erdbeeren (D Stiel gepflückt) für das Pfund a Süßkirschen für das Pfund 28 7 , „ Sauerkirschen für das Pfund 30 „ Johannisbeeren für das Pfund 20 7, „ reife Stachelheeren ftir das Pfund 15 Himbeeren für das Pfund 32 lf „ Keidelbeereu für das Psmch,in der' ersten i^rnte- woche 20 ,i in jeder darauffolgenden Erntewoche um je 2 Pfennig für das Pfund weniger, jedoch nicht unter 12 Pfennig. Bein: Weiterverkauf an den Verbraucher durch den Handel dürfen höchstens folgende Preise (Verbraucherpreise) beansprucht und bezahlt werden: für Erdbeeren ftir das Pfund 50 Pfennig, Marmelade-Erdbeeren (Muserdbeeren, ohne 35 30 L 20 40 Stiel gepflückt) für das Pfund „ Süßkirschen für das Pfund ,7 Sauerkirschen für das Pfund ,7 Johannisbeeren für das Pfund ,7 reife Stachelbeeren für das Pfund ,7 Himbeeren für das Pfund ,7 Heidelbeeren für das Pfturd in der ersten Erntelvoche 28 ,7 in jeder darauffolgenden Erntewoche um je 2 Pfennig für das Pfund weniger, jedoch nicht unter 20 Pfennig. Verkauft der Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher frei dessen Haus oder auf dem Markt, so darf er die Verbraucherpreise beanspruchen. Der Beginn der Heidelbeerernte ivird von der Ortspolizcibe- hörde bestimmt. § 2. Ter Versand und die Berbrmgung von Obst nach außerhessischen Orten bedarf der Genehmigung des Kreisamts, in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern des Oberbürgermeisters. Die Genehmigung kann auch mit dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs für täglich und wöchentlich wiederkehrende Sendungen bis zu einer bestimmten Höchstmenge jeweils ans die Dauer eines Kalendermonats gegeben lverden. Für die genehmigten Sendungen werden Kersandscheine ausgestellt. 6 9. Tiefe Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Darmstadl, den 22./24. Juni 1916. Großherzogliches Ministerium des Innern, v. H 0 m b e r g k. Betr. wie oben An Grotzh. Polizeiamt Gießen, die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Grotzh. Gendarmerie des Kreises. Bon der Vorsteigenden Bekanntmachung, die infolge eines Druckfehlers hiermit nochmals veröffentlicht wird, wollen Sie Kenntnis nehmen und darüber wachen, daß die darin getroffenen Vorschriften geüan befolgt werden. Tie Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden werden beauftragt, den Inhalt der Bekanntmachung sofort auf ortsübliche Werse zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Gietzen, den 26. Juni 1916. ^-Großherzogliches Krcrsamt Gießen. Dr. Usinger. B etr.: Verkehr mit Obst. An den Oberbürgermeister zu Gietzen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Um Stockungen in dem Absatz von leichtverderblichem Obst zu vermeiden, hat die Erteilung der Versandsckgeine (§ 2 der Ministerialbekanntmachung von, 22./24. Juni 1916) durch die Grotzh. Bür- -germeistcrcien (Bürgermeister, Oberbürgermeistr) insbesondere der Marltorte zu erfolgen. Zur Ausführung des vorgenannten 8 2 hat indessen Gr. Ministerium bestimmt, daß die Ausfuhr von Obst nach außerhessischen Orlen in der Regel nur dann zuzulassen ist, wenn 1. der Kommunalvcrband bezw. die Stadt- oder GenremdcVerwaltung, nach deren Bezirk Obst ausaeführt werden soll, dein Kreisamt des Ausfuhrorts gegenüber allgemein oder im Einzelfall die Verpflichtung übernimmt, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem Weiterverkauf des Obstes die für Hetzen festgesetzten Verbraucherpreise nicht überschritten Werder«. >. der für die Ausfuhr des Obstes auszustellende Versandschcm (Frachtbrief u. dergl.) als Mressaten den betreffenden Kommunalverband bezw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder die von denselben besonders namhaft gernachten stellen ausweist. * Gietzen, den 26. Juni. 1916. Grvßherzogliches Krcisamt Gietzen. _ vr. Using er. . __ Bekanntmachung. 83 e t r.: Sammlung und Verwertung von Gegmständen im Inter-, esse der Volkswirtschaft im Kriege. Es ist eine vaterländische Pflicht aller, von der Kirschenecnle M zum Schluß der Zwetschcnerute sämtliche O b st k c r 11 e Knd Steine zu s a in mein, da hieraus hei Pressung nicht nur wer:volles Oel, sondern aus den Prctzrückständen Ersatzsutter- mittel hergestellt werden können, die sich bei 'einem Gehalt von! 6 Prozent Fett und 8 Prozent Eiweiß als vorzüglich verwendbar enoiesen haben. Für die Stadt Gietzen ist die Sammlung bereits organisiert. Es ergeht deshalb hiermit das öffentliche Ersuchen an die Landbevölkerung des Kreises, die in den einzelnen Landgemeinden des Kreises der Kri-egslMe (dienenden und sich derartiger Sammlungen an nehmen den Organisationen nach Kräften zu unterstützen. Gießen, den 26. Juni 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinge r. Betr.: Wie oben. An die Grotzh. Bürgermeistereien, sowie die Schulvorstände * der Landgemeinden des Kreises. Die Grotzh. Bürgermeistereien wollen die vorstehende Bekanntmachung durch Aushang zur öffentliche n K e n n t- nis bringen. Tie Schulvorstände werden ersucht, durch entsprechende Belehrung in den Schulen die Ortsausschüsse für Notes Kreuz und Kriegshilfe sowie die in den Gemeinden etwa vorhandenes ordentlichen oder außerordentlichen Z w e i g v e r e i u e des Mice- srauenvereins in der Ausführung der Sammeltätigkeit gemäß der vorstehenden Bekanntmachung zu unterstützen. Gießen, den 26. Juni 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gietzen. vr. U s i n g e r. Betr.: Wie oben. An die Ortsausschüsse für Notes Kreuz und Kriegshilfe, sowie die Vorsitzenden der ordentlichen und lmtzerordenth lichen Zweigvereine des Alicefranenvereins in den Land^- gemeinden des Kreises. Tie Ortsausschüsse werden hiermit ersucht, alsbald die er-, forderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die nach der vor-, stehenden Bekanntmachung für dringend wünschenswert erachteten Sammlungen 'eingeleitet und bis zur Beendigung der Zwelschenc ritte weitergeführt werden. Ta, wo Zweigvereine des Alice fra neu-, Vereins bestehen, wird ein Zusammengehen mit diesen, sowie eine Einigung über eine gemeinsame Geschäftsführung empfohlen. Tie Geschäftsführung wird das Endergebnis einer jeden Sammlung getrennt nach der Gattung der gesammelten Kerne baldmög-, sichst der „Tarmstädter Frauenhilfe" ziffernmäßig initznteilen hüben, da von dort ans der gemeinsame Versand der in samt-, lich-en Stellen angefallenen Vdengen an eine Zentrale erfolgen! soll, YU Aussicht genommen ist eine hessische Mühle. Tie Geschäftsleitung hat, abgesehen von der nach Vorstehendem zu gebenden Nachücht, zunächst nur dafür zu sorgen, daß die gesammelten Kerne gut trocken aufbewahrt werden. Gießen, den 26. Juni 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gießen. _ Tr. Usinger. _ Bekanntmachung. Betr.: Ausbruch des Milzbrandes in den Schafherden in Göbelnrod Und Oueckborn. In den Schafherden in Göbelnrod und Oueckborn ist Milzbran- ausgebrochen. Gießen, den 24. Juni 1916. Großherzogiiches 'Kreisamt Gieße»:. 2-V.r Hemmexde. 2 — Ve t r.Kartoffelversotgrmg. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemei-rden des Kreises. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni § 6 darf dem Karlosfelerzeuger für ij&öt Angehörigen feinet ckschaft statt IV 2 Pftmd von min an bis 31. Juli nurmehr ein nd Kartoffettl belassen werden. Für Personen über 14 Jahve, -et der Ernte oder sonstiger schwerer Arbeit beschäftigt sttch, verbleibt es bei dem Sah von l 1 ^ Pfund. Dies ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Sie wollen alle demnach noch fvei blechenden Mengen von Kardoffeln umgehend unserem Kommissionär Leopold Mayer, Wer, mitteilen. Gießen, den 24. Juni 1916. Großherzogliches Kreisanrt Gießen. _ Dr. Usinger. _ 58 e t r. r ! Schweinemastverträge. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bei der Durchführung der Schweinemastverträge sind verschiedentlich Schtvieri gleiten dadurch entstanden, daß von den zur Ausnahme des schlachtreifen Viehes gebildeten Kommissionen Schweine in Anspruch genommen wurden, bezüglich deren von dem Master mit der Landwirtschaftskammer Schweinemastv-ertrag abgeschlossen war. Wir weisen demzufolge nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die Schweine, bezüglich deren Schweinemastvertrag abgeschlossen ist, dem Zugriff des Kvminniialverbandes entzogen sind und daß die Landwirtschaslskammer bei der Zuteilung und Versendung derartiger Schuwinc an die Städte und Gemeinden, die solche bestellt haben, unter allen Umständen frei disponieren können muß. Gießen, den 24. Juni 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. U s i n g er. __ y Betr : Aufkauf von Schlachtvieh durch die Viehhändler. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wie diejenigen neu für d_......._ _ _ . . . . Ankäufe, die fte bei Gelegenheit dieser Aufnahrnc beläligerr, Provision. Ties kann nicht gutgehcißen werden. Denn einmal er- lialten diese Personen Tagegelder und Reisekosten, dann aber würden sie anderen Viehhändlern geegenüber nngerechtfertigte Vorteile genießen, weil gerade sie in erster Linie erfahren, wo das schlachtreife Vieh zu haben ist. Sie wollen deshalb in unseren! Namen die in Betracht kommenden Beteiligten anweisen, daß sie sich bei Ankäufen der ira Rede stehenden Art keine Provisionen berechnen und darauf achten, daß dieses Bcr'ool nicht etn-a dadurch umgangen wird, daß sie" durch .Bestellung von Unteragenten gleichwohl derartigen Nutzen ziehen. Gießen, den 26. Juni 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _ Betr.: Gestellung von Kriegsgefangenen für den Kreis Benshcim. Rach Mitteilung des stellv. General komm andos des XVIII. Armeekorps stehen zurzeit keine weiteren Kriegsgefangenen mehr für die Landnnrtschaft zur Verfügung. Gießen, den 23. Juni 1916. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __ Dr. Using e r. _ Betr.' Die Landfrauenarbeit im Kriege. Wie im Vorjahre hatte die Reichs lei tun g auch dein in der Zeit vom 17. bis 22. Januar ds. Is. in Berlin abgel-altenen zweiten Kriegslehrgang für landwirtschaftliche Hanshcrltungs- und Wanderlehrerinnen. Landpflegerinnen und für Hausfrauen und Töchter das im Verlag der Deutschen Landbuchhandlung G. m. b. H. Berlin. Dessau erst raße 7, erschienen ist. Es kann beim Bezüge von 10 Stück zum Preise von je 1,50 Mark bezogen werden. Tie Vorträge wie die Diskussion enthalten wertvolle Beiträge und Anregungen zur gegenwärtigen Kriegswirtschaft auf den verschiedensten Gebieten. Wir machen auf sie aufmerksam. __ Betr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zuni Vertrieb im Großherzogtum. Großh. Ministerium des Innern hat der Münchener Zdünstler- genossenschaft, e. V., die wLrlaubnis erteilt, 6000 Losbriefe einer von Juli bis Oktober ds. Is. zu veranstaltenden Gegenstaudslotterie (Kunstwerke) innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dein hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Be t r.: T-ie Ausnahme taubstummer Kinder in die Tarrbstttmrn.'n- Anstalten des Landes. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Schulvorstande des Kreises. Zur Aufnahme in eine Taubstummen Anstalt eignen sich Kinder, die am 1. Mai des Anfnahmejahces das 7. Lebmsjahr vollendet, das 12. Lebensjahr aber noch nicht zurückgetegt haben. Tie Aufnahme erfolgt stets auf die Dauer von sieben Jahren. Sollten sich hiernach ausnnhnu fähige taubstumme Kinder in Ihren Gemeinden vorfinden, dann wollen Sie dies berichten und sich gleichzeitig über die Verhältnisse der Eltern der zlindev aussuhrliai äußern. Hierbei ist sich des, in unserer Bekanntmachung vom 3. Januar 1911 Kreisblatt Nr. 2 gebrachten Formulars zu bedienen. Fehlbericht ist zu erstatten. Frist bis 15. Juli 1916. Gießen, den 20. Juni 1916. /_ I. V.: L an g er ma un. __ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereiniguug Heuchelheim, Kreis Gießen: hier: di« Drainagen. In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Henchcllieim der Beschluß der Vollzugsldmmission von, 15. Mai l. Is. über Erhebung der Zinsen der Drainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offen legi mgsz eit bei Großh. Bürgermeisterei Heuchele heim schriftlich einzureichen. Friedberg, den 16. Juni 1916. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: / _ S chn i t t s P a hn, Regierungsrat. __ / Bekanntmachung. 'Betr.: Feldbereinigung Hausen, Kreis Gießen; hier: die Drainagen. In der Zeit voin 5. bis einschließlich 16. Juli 1916 liegt auf Großh. Bürgermeisterei Hausen, Kreis Gießen der Beschluß der Vollzngskommission von! 16. Juni l. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Öffenlegungszett bei Großh. Bürgermeisterei Hausen, Kreis Gießen, schriftlich einzureichen. Friedberg, den 16. Juni 1916. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: _ SchnittsPahn, Regierungsrctt. Bekanntmachung. r.: Feldbereinigung Ober-Bessingen; hier: die Drainagen, in der Zeit vom 5. bis einschließlich 16. Juli 1910 liegt auf Äroßy. Bürgermeisterei Ober-Bessingen der Beschluß der VollzugHkominission vom 15. Juni l. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligter offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeistern Ober- Bessingen schriftlich einzureichen. Friedberg, den 15. Juni 1916. Der Grvßherzogliche Feldbereinignngskomuttssär: Schnlttspahn, Regierungsrat. Bekanntmachung. /Betr.: Feldberemigung Nieder-Bessingen; hier: die Drainagen. In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Juli 1916 liegt auf Gwßy. Bürgermeisterei Niedcr-Bessinyen der Beschluß der Bollzugskomnnssion vom 15. Juni s. Is. über Erhebung der Zinsen der Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen lstergegen sind hei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszett bei Großh. Bürgermeisterei Meoer-- Bessingen schriftlich einzureichen Friedbe^g. den 15. Juni 1916. Der Gvoßherzo gliche Feldbereimgungskonimissär: Schnittspahn, Großh. Negierungsrat. Bekanntmachung. ic Drainagen. 01 CY».y! t Lsntii 1910 33etc/ Feldbereinigung Langd; hier: dir M der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli l. Is. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Langd der Beschluß der Bollzngskommiffion vom 7. über Erhebung der Zinsen der Drama gekosten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Mcidnng des Ausschlulses während der Offenlegnngszeit bei Großh. Bürgermeisterei Langd schriftlich einzureichen. F r i e d b e r g . den 21. Juni 1916. Der; Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s p a h n , Regierungsrat. Rotationsdruck der Brühl'schcn Univ.-Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießer».