Nr. 59 13. Juni 1916 Bekanntmachung. Aus Grulü) des A 2 der Kaiserlichen Verordnung bon: 31. IM: 1914, betreffend daS Verbot der Aus- und Durchfuhr von Wasstn, Munition, Pulver und Sprengstoffen, sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von KriegsbedarfSarttrem dienen, bringe ich Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Tie Bekanntmachung vom 6. Februar 1916 (Reichsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1916) wird dahin ahgeändert, daß an die Sttlle der Hort namentlich bezeichneten, dem Ausfuhr-! und Durchfuhrverbot nicht unterliegenden Werkzeuge die folgenden Werkzeuge treten: AbhäutezangeN Ambosse; Anschraubstöckchen; Blumenkellen; Bohrivinden; Buchbinderschniherklingen; Büchsenöffner: Drahtspanner: Drillbohrdreher; Durchschläger: Grzkrätzer: Fleisebersägcn; Fleischhauer: Gartenmesser; Glasere u Z Haumesser; Glaserktttmcsser; Gewindebohrer bis 3 mm Durchs rvesser; Hackmesser; Hämmer im Stückgewicht bis 500 Gramm: Häm vier zum Dengeln von Sen- sen; Handhobel: Handhobeleiseil; Husnmsser; Kerbschnitzmcsser: Kindcrgartengeräte; Kistenöfftier; Klebschraubcn; Knochenspalter - Kohlenlöffel: Korkzangen; Körner: Küchenmesser: Laubsägen (Laubsägeblätter); Leimkucchte; Lineale; Locheisen: Maucrbohrer: Maurerkellen; Modistinnenzaugen: Mühl picken; Nägeltreiber; Oesenzangen; Plombierzangen; Pflugscharen: Pflug streichbretter; Rasciistoßeisen; Berlin, dell 30. Mai 1916. ^ Der Reichskanzler. Im Aufträge: Müller. Reibahlen bis 3 mm Durchmesser^ Rohrzangen: Rohrschneider: Rollballdniaße; R-übeuntesser; Sattlermesser: Scharier- und Spitzenlverkzeng: Scheren, sofern nicht zunr Drahtoder Blechschneiden geeignet; Schinkenausbohrmlesser; Scklangenbohrer; t chntelztiegelzangen uk chneidklnppen, Winoeiseu, Halter und Backen zu Gewindebohrern und Reibahlen bis 3 mm Durchmesser und zu Spiralbohrcrn bis 1,2 mw Durchmesser; Schneckeubohrer für Haudbetriebi: Schränk.isen für Säge::; Schraubenschlüssel; Schraubenzieher; Schrifteisen: Schuhmacherahlen; Spachteln: Spcrrhörner; Spiralbohrer bis 1,2 mm Durch- messer: Stangenbohrer; Stannioltubenzangcn; Steinsägen: Steinsägenangeln; Sticheln für lithographische Zwecke; Stocheisen: Strohschlieidemlesser; Taster: Unkraut hrcken; Wabeuzangen; Wegschaber; ' . Wetzstühle; Wiegemesser; Winkel: Zahlen- und Buchslabensternpel; Ziehklingen; Zirkel: Zollstöcke; Zuckerzangen: Zugmesser. rlusführungsbestimmungen zur Bekanntmacknuig, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfruchten, Mehl und Futtermitteln. Ar.s Grund der Vorschriften der 8§ 1 und 3 der Bekanntmachung betreftend die Einfuhr oon Getreide, Hülsenftüchchvn, Mehl und Futtermitteln, von: 11. September 1915 Reichst nieder Fassung der Bekanntmachung vom 4 Mürz 1911. (Nnchs-Gesetzbl. S. 147) bestimme ich: m 81- .Die BestiniMMlgen in ß 11 Nummer 2 der Aussüh- rungsbeitimmnngen zur Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr tn^iQi C r lbe /Futtermitteln, vom I.Ok- .1915 (Reichsanzeiger Nr. 233 vom 2. Okt. 1915) gilt nicht f ur *ß lC nach den besetzten Gebieten, in M-aft ^ ^bftinimung tritt mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 1. Juni 1916. Der Reichskanzler. Im Aufträge: Müller, Bekanntmachung. Auf Grund des A3 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend daS Verbot der Ausfuhr von Ber- Streu- und Futtermitteln, bringe ich Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Bon der Liste der zur Ausfuhr freigegebeneNj Waren nach ZifferI der Bekanntmachung vom 16. Februar 1916 werden gestrichen: Meerrettichs (Nr. 33 v des Stattstischen Warenverzeichnisses), Bleichisellerre (Nr. 33 p), Rhabarber (Nr. 33 g), Krelse und Knoblauch (Nr. 33 r). Berlin, den 26. Mai 1916. Der Reichskanzler. ._ Im Aufträge: Müller. _ Bekanntmachung über Auskunftserteilnug auf Grund der Verordnung, betreffend die private Schüvefelwirtschast. Vom 13. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 761Ü . Gemäß K 3 der Verordnung, betreffend die private Schwefel- wrrttchaft, vom 13. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 761) sind die für die Berechnung der Umlage erforderlichen Auskünfte hin- ftcktlich der im Mai 1916 erzeugten Mengen Schwefelsäure und Oleum bis zum 15. Juni 1916 zu erteilen. Tie nach §8 2 und 3 der Verordnung Melde- und Umlagepflichttgcn haben die Zustellung von Fragebogen für die Auskunstserteilung unverzüglich bei der Verwaltungsstelle für private Schwcfelmirtschaft, Berlin W. 9, Kothener Straße 1—4, zu bemrtragen, soweit sie ihnen nicht unmittelbar zugegangen sind. . ^...Die Umlage ist zu entrichten von den Erzeuger!: von Schioeselia ure und Oleum für die in der betreffenden RechnuNgsperiode verarbeiteten Mengen von Schwefel uird schivesellxutigeri Rohstoffen. Berlin, den 26. Mai 1916. Der Reichskanzler. ._Im Aufträge: Müller. Bekanntmachung zur Vereinfachung der Bekösttgung. Vom 31. Mai 19f6. Der Bundesrat hat ans Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlick>en Maßnahmen usw. voui 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgerrde Verordnung erlaßen: 8 1. In Gast-, Schank- und Spciseivirtschafteii, sowie in Vs zun: 19. April 1916 auf n:aschineuglattem, holzhalngem Druckpapier gedruckt worden sind, dürfen vom heutigen -Lage ab nur auf solchem Papier gedruckt »verden § 5. Ter Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungs- gewerbe sind auf deren Ersuchen unverzüglich alle Auskünfte zu ertenm, Die erforderlich sind, um die Durchführung der vorstehenden Bestimmungen (§§ 2 bis 4^ zu überwachen. M:t Gefänar.is bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafen b-d m zehntausend Mark wird bestraft: o den Bestimmungen der 88 2 s, 3 oder 4 zuwider handelt, wer die rhm nach» 8 5 oblicMndeu Anskimfte nickt erteilt oder wistmtlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Berlin, den 3. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. - _ Dr. H el ff eri ch. _ S3ct r.: Bro tka rten-Nachweisüng für vorübergehend anwesende Personen. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Büra-'r- rneistereien der Landgemeinden des Kreises e. enl Tr rn «n b - r ?A ! ^^ die Brotkarten-Nachweisung für du Ze:t vom 16 Ma: 1916 bis zum 15. Juni 1916 längstens PL® äU p?i 6 ^? Vl 1 l : an den Kommnnalverband, Mehlver- teilungsstelle Gießen,,, einzuscnden ist. ^ Nachweisung ist unter Nr. 3 (Kriegsgefangene) stets anzUgeben, welchem Kriegsgefangenenlager die Kriegs- Sefangenen und Wachtmannschaften angehören. Gießen, dm 9. Jüni 1916. Großherzogliches .'»kreisamt Gießm. _I. B.: L a n g e r m a n n. Betr.: Tie Sicherung der Ernte 1916. An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden ^ des Kreises Gießen. Tie bevorstehenden Erntearbciten geben uns Veranlassung, erneut dararif lpnzuweisen, wie dringend uotivendig es ist, daß fick die Gemeuideverwaltungm eingehend um die rechtzeitige und ordnungsmäßige Einbringung der Ernte bekümmern. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrer Unterstützung die für die Gemeindm bestellten Te^ Mutationen sowie die Feld geschworenen und Feldschützen zuzuziehen. Dringend geboten ist es, daß Frauen, deren Angehörige im Heere stehen, der erforderliche Rat mrd Beistand, soweit er' nicht dura) Verwandte erfolgen kann, durch die Gemeindeverwaltung geleistet wird. ^ J Wir geben ber bestimmtm Erwartung Ausdruck, daß Sie alles daran setzen werden, um im Hinblick ans die Sicherung der Volks- Ernährung eine rechtzeitige und vollständige Einbringung der Ernte »ü sichern. Gießen, den 10. Juni 191«. Grvßherzogliches Kreisamt Gießm. I. B.: H e m m e r d e. Trotz den Bestimmungen der Bekanutmachiung des steltv. Ge neralkommandos des XVIII. A.-K. vom 1. Mürz 1916 (Gieß. AnH. Nr. 51) werden nach Mitteilung des stellv. Generalkommandos die festgesetztm Höchstpreise schon durch die Zwischenhändler überschritten. Wir machen nochmals auf die dort abgedrucktm Strafbestimmungen aufmerksam und weisen die Polizeiorgane an, Zwvider- handlnngen zur Anzeige zu bringen. Gießen, den 9. Juni 1916. Groß herzoglich es Kreisamt Gießen. _ I. V.: Langerman n. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Wegen dringendsten, uns von per Landeskartvffelftclle aufgc- gebenen Kartoffellieferungen nach auswärts beauftragen wir Sie, sofort telegraphisch oder telephonisch an unseren Kommissionär, Leopold Mayer, Gießen, die in Ihren Gemeinden noch verfügbaren Kartosfelmeugeu miizuteileu. Auslagen jeder Att »verden vergütet. Wir machen weiter darauf aufntcrPiant, daß niemande m der Aufkauf von Kartoffeln im Kreise gestattet ist, außer dein genannter: Kommissionär und seinen mit Ausweis versehenen Bevollmächtigten. Jeder andere Händler ist uns zur Anzeige zu bringen. Die Landeskartofselstelle hat weiter mitgeteilt, daß Kartoffeln nicht wehr verfüttert »verden dürfen. Es ist dies bekannt zu machen. Gießen, den 10. Juni 1916. Grvßherzogliches Kreisamt Gießm. __ I. V.: Langer :n a n n. _ Bekanntmachung. Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über dm Stand der Maul- und Klauenseuche vom 1. d. M. als vcrsmcht zu gelten haben: 1. Im Großherzogtum!die Kreise Dieburg, Büdingen, Mainz, Wornis. 2 Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahine von Allenftein Stadtkreis Berlin, Liegnitz, Hildeshcim, Lüneburg, Os- i: ab ruck, Münster, Trier, Aachen, Oberffanken, Bautzen, Chemnitz, Zwickau, Freiburg, Kalsruhe, Mcckleuburg-StreliN. Lübeck in Oldenburg, Birkenseld, SachseivAltcuburg, Coburg, Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, S ch warzln i r g - Sonders fyau s e n, Wal/eck, Reuß ä. L-, Neuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen, Harnburg. Gießen, den 9. Juni 1916. Grvßherzogliches KreMamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e. _ Bekanntmachung. Betr.: Fcldberciniguiig Alleudorf a. d. Lumda; hier die Maina gm. In der Zeit vom 24. Juni bis einschließlich 8 . Juli l. Js liegt aus Großh. Bürgermeisterei Mendorf a. d. Lumda, das Pro- :ekt über Herstellung der Drainagen in den Fluren II. III, VII. IX, XIII, XXIX und XXX, nebst allgemeinen: Beschluß über die Tramage und die Erhebung von Zinsen für Drainagekostm vom 5. l. Js. zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der oben angegebmm Ofsenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Mendorf a. d. Lumda schristlüch und mit Gründen versehm einzurcichen. Friedberg dm 5. Juni 1916. Der Großherzoglicke Feldbereinigungskommissär: Schut t t s p a h n , Regicrungs rat. wöchentl. lleberftcht der Todesfälle i. d. Stadt Girtzen. 22 . Woche. Bon: 28. Mai bis 6 . Juni 1916. Tmwohnerzahl: uugenoiuiueu 311 33 100 (iiiC(. 1600 Mann Militic). Sterblichkeitsziffer^ 18,85 °l 0 ■ Na h Abzug von 8 Ortsfremden: 6,29 °l 00 . ES starben an Zuf. Angeborener Lebeusfchiväche 1 Diphtherie 1 Luugeutuberkitlose 2 ( 2 ) Krankheiten des Herzens 3 (2) Blinddarmentzündung 1 (I) Krankheiten der Harnorgane 1 (1) Krebs ^ 2 ( 1 ) sonstigen Todesu rsach en 1 ( 1 ) Summa: 12(3) Erwachsene 2 ( 2 ) 2 ( 1 ) 1 ( 1 ) 1(0 2 ( 1 ) 1 ( 1 ) 9(7) Kinder tu, 1 Leben», vom 2 . btt jahr 1 1». Jahr 1 ( 1 ) 2 ( 1 ) Anm.: Die in Klammem gefetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebpachte Kranke kommen. Veröffentlichnug des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen. Tr. W a l g e r. Ai cd.-Rat. Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-Blich- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.